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Ich habe mir da ein navigon zugelegt, da ist der Blitzerwarner mit drauf und hier, wie auch in anderen foren, wurde gepostet das es nicht erlaubt sei ein diverses Tool zu nutzen.

Den habe ich so gekauft und das funktionierte so beim einschalten, da musste nichts aktiviert werden.

 

Wie sieht denn die Rechtliche Lage aus, wir haben hier ja Sheriffs die ja wissen wie so etwas gehandhabt wird wenn man damit angetroffen wird.

 

Darf und dürfen solche Geräte uneingeschränkt genutzt werden.

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Ich will jetzt diese Diskussion nicht wieder entfachen, aber da hat doch vor wenigen Tagen ein mir bekannter Anwalt (auch für Owi-Fälle) steif und fest behauptet, daß diese Navi-Geräte so in dieser Form erlaubt seien, WENN denn die POIs nicht als Warnfunktion vor Blitzern, sondern als Warnfunktion vor Gefahrenstellen deklariert seien. Ich bat darum, mir entsprechendes Material (Urteile, Kommentare etc.) zukommen zu lassen. Schaun wir mal... bin gespannt, ob da was kommt.

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Ich will jetzt diese Diskussion nicht wieder entfachen, aber da hat doch vor wenigen Tagen ein mir bekannter Anwalt (auch für Owi-Fälle) steif und fest behauptet, daß diese Navi-Geräte so in dieser Form erlaubt seien, WENN denn die POIs nicht als Warnfunktion vor Blitzern, sondern als Warnfunktion vor Gefahrenstellen deklariert seien. Ich bat darum, mir entsprechendes Material (Urteile, Kommentare etc.) zukommen zu lassen. Schaun wir mal... bin gespannt, ob da was kommt.

Wenn du da was hast, immer her damit. Jedoch bleibe ich bis dahin aufgrund der vorliegenden Fakten bei meiner Argumentation.

 

Gruß

Goose

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Kann man die Sache nicht mal vor Gericht bringen um endlich für ein bisschen Klarheit zu sorgen? Da nahezu jedes neuere Navi den POI-Warner schon eingebaut hat sollte es doch kein Problem sein einen 'Freiwilligen' zu finden.

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Wie wäre es mit dir?

Auf keinen Fall, da ich ebenfalls an den Verbot der POI-Warner glaube. In den Erläuterungen (Bundesrats-Drucksache 751/01) zum Verbot sind die POI-Warner ebenfalls aufgeführt.

 

Zur Warnung an 'Gefahrenstellen':

Eine Gefahrenstelle ist meistens ein längerer Abschnitt und nicht nur der Blitzerstandort. Daher halte ich eine Punktgenaue Warnung am Blitzerstandort für zweifelhaft.

 

PS: Diese Thema ist seit über 4 Jahren ungelöst. (Gerichtsurteil)

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Iregendwann wird die Warnung ja einsetzen müssen, obs nur ne Gefährliche Einmündung oder ein längerer kurviger Abschnitt ist.

 

In dem Warner ist aber die vordringlichste Gefahr die, das man u.U. Geld und seinen Lappen nicht verliert.

Wenn ich da einige Starenkästen hier so sehe, dann ist das auch die einzigste Gefahr die da vorherscht.

Andere Gefahren sehe ich da nicht, oder die erschliessen sich mir nicht. Müssen se ja auch nicht unbedingt, denn die Wege des Hernn sind unergründlich.

 

Also ist die momentane Rechtliche Sachlage nicht eindeutig zu er/klären.

Mal sehen ob bluey noch etwas herausfindet.

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Verstehe die Aufregung nicht. Wie soll denn das kontrolliert werden? Die Polizei hätte viel zu tun, jeden, der mit einem Navi unterwegs ist rauszuziehen und dann geziehlt die Software den PNA zu untersuchen, ob da auch ein Radarwarner mit drauf ist! Und wenn mann in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt, schnell SD-Karte raus und fertig! Oder bei neueren Versionen einfach die Paniktaste drücken und der Radarwarner löscht sich automatisch. Ich habe noch keinen Fall gehört, wo ein VT nur deshalb angehalten wurde, weil er ein Navi benutzt. Und bei festeibgebauten Navis ist von aussen dies noch nicht mal zu erkennen. Ich schätze es gibt inzwischen schon so 2 - 3 Mio. PNAs. Das ist suchen nach der Nadel im Heuhaufen. Es muss schon ein begründeter Verdacht vorliegen, sonst geht keinen mein PNA was an!

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Sicher ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, recht gering. Jedoch geht es hier um die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit, damit jeder für sich entscheiden kann, ob er bereit ist, das Risiko einzugehen oder nicht. Denn völlig ausschließen kann man nicht, daß es mal auffällt...

 

Gruß

Goose

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Wenn du da was hast, immer her damit. Jedoch bleibe ich bis dahin aufgrund der vorliegenden Fakten bei meiner Argumentation.

Habe den Herrn Anwalt vorgestern wieder getroffen und gesprochen. Er ist nachwievor der Ansicht, daß die Navis so lange unproblematisch sind, wie die Blitzerstellen nicht als solche gekennzeichnet sind. Mein Hinweis auf Rechtskommentare (Hentschel) entlockten ihm ein Lächeln und die Bemerkung, daß der sich zwar als Rechtspapst betrachtet, beileibe aber keiner ist und auch längst nicht alle Gerichte seinen Ansichten folgen. Konkretes - ich bat ihn nochmals darum, mir etwas zuzuschicken, falls vorhanden - hat er aber wohl (doch) nicht.

 

Er meinte schließlich: es wird wohl hin und herdiskutiert, bis irgendwann einmal jemand so ein Navi sicherstellt und der Betroffene dagegen angeht. Bis dahin aber wird's wohl ein kleines Pokerspiel sein und bleiben: wird's im Falle des Falles sichergestellt oder nicht?!

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Also ist die momentane Rechtliche Sachlage nicht eindeutig zu er/klären.
Ich würde eher sagen, daß bisher alle vorliegenden Quellen für ein Verbot sprechen.

 

Gruß

Goose

 

Aber verknackt worden ist noch niemand weil er so ein Gerät genutzt hat.

 

Bei dem Navigerät steht nirgends das die Blitzerwarnung nicht genutzt werden darf. Damit wird sogar geworben.

Der Nutzer weiss doch gar nicht das er eine Strafbare Handlung begeht.

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Bei dem Navigerät steht nirgends das die Blitzerwarnung nicht genutzt werden darf. Damit wird sogar geworben.

Der Nutzer weiss doch gar nicht das er eine Strafbare Handlung begeht.

Auf der Seite von Navigon:

 

Beachten Sie: Wegen rechtlicher Beschränkungen sind Anlagen zur Verkehrsüberwachung in der Schweiz nicht enthalten. Weiterhin gilt: Die Installation oder die Nutzung dieser Datenbank stellt in einigen europäischen Ländern eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb und Installation der Datenbank über die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen im jeweiligen Land der Nutzung. Die NAVIGON AG übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Installation bzw. Nutzung dieser Datenbank. Ferner übernimmt die NAVIGON AG keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Anlagen zur Verkehrsüberwachung.

 

Gruß

Goose

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Dann sollte das auch in der Verkaufsverpackung so enthalten sein, da muss ich nochmal reinschauen ob da des Gleiche drinsteht.

Den dicken beiligenden Schmöker habe ich auch noch gar nicht gelesen. Wozu auch, Knopf drücken und schon löppt dat Dingen.

Adresse eingeben und los gehts.

 

 

Installiert habe ich da auch nix, nur eingeschaltet habe ich das Gerät und da war alles Betriebs und Einsatzfertig. Da musste nix aktiviert werden.

Da kömmt auch beim einschalten kein Warnhinweis, ausser das man das Gerät nicht während der Fahrt bedienen sollte.

 

Besitzen darf man es, verkaufen und kaufen auch. Nutzen darf man es nicht. Irgendwie :think:

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Bei dem Navigerät steht nirgends das die Blitzerwarnung nicht genutzt werden darf. Damit wird sogar geworben.

Der Nutzer weiss doch gar nicht das er eine Strafbare Handlung begeht.

Auf der Seite von Navigon:

 

Beachten Sie: Wegen rechtlicher Beschränkungen sind Anlagen zur Verkehrsüberwachung in der Schweiz nicht enthalten. Weiterhin gilt: Die Installation oder die Nutzung dieser Datenbank stellt in einigen europäischen Ländern eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb und Installation der Datenbank über die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen im jeweiligen Land der Nutzung. Die NAVIGON AG übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Installation bzw. Nutzung dieser Datenbank. Ferner übernimmt die NAVIGON AG keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Anlagen zur Verkehrsüberwachung.

 

Gruß

Goose

 

Auf der Seite bei Navigon stehts wenn mans downloaden möchte. Bei mir wars aber schon auf dem Navi drauf.

In der Bedienungsanleitung stehts auch nicht deutlich drinne.

 

Für mich suggeriert obiger Text auf der Navigonseite das es in D erlaubt sei, lediglich in anderen EU Ländern könnte eine Ordnungswiedrigkeit vorliegen.

Auf meinenm Gerät sind die Schweizer Blitzer auch drinne.

 

Ganz klar wird hier wenn auf einem Blitzer zugefahren wird dieser als solcher gekennzeichnet mit Bild eines Starenkastens und der Geschwindigkeitsüberwachung.

Gesprochen wird. "Achtung Gefahrenstelle."

 

Fazit: Muss hier vollstens Gooses Interpretation entsprechen und denke das das hier in Old Germany verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit bei Nutzung begangen wird.

 

Wo kein Kläger da kein Richter.

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