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Zusammenstoß Auf Einem Parkplatz


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Servus und einen frohen Advent :-)

 

Folgendes ist passiert :

Vor einiger Zeit bin ich beim Ausparken mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammengestossen.

Der Unfall lief wie folgt ab : Wir fuhren beide gleichzeitig, beide rückwarts aus einer Parklücke auf einem größeren Parplatz aus (Wir standen uns gegenüber).

Kurz vor dem Zusammenstoß bremsten beide PKW ab. Doch es war zu spät. Wir kollidierten genau mittig auf der Fahrspur zwischen den Parkplätzen (privater Parkplatz).

D.h. man kann nicht genau sagen wer zuerst aus der Parklücke herausgefahren ist. Beide Fahrzeuge befanden sich nach dem Crash mit der kompletten Fahrzeuglänge auf der Fahrspur (Es entstand lediglich Bagatellschaden am Blech, kein Personenschaden.

 

Das Problem ist folgendes:

Mir wird nun die volle Schuld aufgrund von Unachtsamkeit beim Ausparken zugewiesen. Dies weil ein Zeuge sagt ich hätte nicht gebremst. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte gebremst nach dessen Aussage.

 

Ich bin mit der Schuldzuweisung so nicht einverstanden da auch ich noch gebremst hatte.

In der Nachfolgenden Untersuchung in der Werkstatt wurde festgestellt, dass vermutlich wegen Anhängerbetrieb mein Bremslicht ausgefallen war (Sicherung).

Ich kann nicht genau sagen wie lange dieses Manko an meinem Fahrzeug bestand (Ich fahre viel Anhänger und prüfe daher die Lichter wesentlich häufiger). Der Fehler ist auch einer Werkstatt nicht aufgefallen in der das Fahrzeug wegen einer Panne wenige Tage zuvor war.

Der Zeuge konnte so ein Bremsen meinerseits nicht sehen bzw nur schlecht erkennen. Zudem war es dunkel und hat geschneit (Ob das ein Knallzeuge war kann ich nicht beurteilen).

Die Polizei wurde erst nach dem Unfall herbeigerufen und hat diesen nicht beobachtet.

 

Gibt es eine Möglichkeit von der Schuldzuweisung wegzukommen ?

Wie kann man eine Verfahrenseinstellung bewirken ?

 

Wie sieht es mit meiner Sorgfaltspflicht aus ? Ist das ausgefallene Bremslicht ein weiterer Verstoß ? Gibt es Vorschriften wie oft so etwas geprüft werden kann ?

 

Man kann doch nicht verlangen vor jedem Fahrtantritt alle Lichter durchschalten zu müssen ? Zumal das alleine beim Bremslicht schwierig wird ?

 

Vielen Dank jetzt schon für Eure Mühe :-)

 

beste Grüße und ein Frohes Fest

 

- gurumeditation -

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Hallo,

 

irgendwie passen deine Angaben nicht zueinander:

 

Ich fahre viel Anhänger und prüfe daher die Lichter wesentlich häufiger
und

 

Man kann doch nicht verlangen vor jedem Fahrtantritt alle Lichter durchschalten zu müssen ?

 

Selbstverständlich musst du vor jeder Fahrt deine Beleuchtung kontrollieren.

 

Das die Bremslichter nicht funktionierten wird man dir nachträglich nicht glauben, schließlich hattest du genügend Zeit, die Sicherung zu manipulieren. Außerdem hattest du inzwischend genügend Zeit, dir eine passende Ausrede zurechtzulegen.

 

Wenn der Zeuge aussagt, das der Andere im Gegensatz zu dir bremste (bei der üblichen Schrittgeschwindigkeit beim Unfall sogar wahrscheinlich stand) wirst du deshalb die alleinige Schuld bekommen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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irgendwie passen deine Angaben nicht zueinander:

 

Ich fahre viel Anhänger und prüfe daher die Lichter wesentlich häufiger
und

 

Man kann doch nicht verlangen vor jedem Fahrtantritt alle Lichter durchschalten zu müssen ?
Selbstverständlich musst du vor jeder Fahrt deine Beleuchtung kontrollieren.

 

Servus,

 

Lichter durchschalten bei Anhängerbetrieb ist klar das meinte ich mit dem häufigeren Prüfen. Der zweite Satz mit dem Lichter durchschalten bezog sich auf Fahrten ohne Anhänger. d.h. ist es hier auch verpflichtend ?!?

 

 

Grüsse

 

- gurumeditation -

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Ist die Sache schon bei Gericht oder einen Anwalt.

 

Servus,

 

Nein ist nicht beim Anwalt. Ich möchte es vermeiden einen Rechtsstreit anzufangen, da zum einen der Schaden nicht sehr hoch ist und ich der Auffassung bin das eine solche Bagatelle nicht vor Gericht muss. Die Gerichte haben schon besseres zu tun und ich will da nicht noch mehr Belastung aufbringen.

 

gruss

 

guru meditation

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Im Prinzip ist dies ja der klassische Parkplatzunfall bei dem eben der Schaden 50:50 augeteilt wird oder eben jeder seinen Schaden selber zahlt.

 

Hier sehe ich hinsichtlich der eventuell nicht funktionierenden Stopplichter eigentlich nicht das Problem, denn selbst wenn der andere eher gebremst hat so kann seine Unfallbeteiligungsquote nicht komplett reduziert werden.

 

Ich sehe hier wie oben schon dargestellt eher eine Schadensteilung, wobei man unter Umständen eben bis auf 1/3 zu 2/3 oder 1/4 zu 3/4 anpassen könnte.

Das kommt aber auf die Aussagen der Unfallbeteiligten, der Zeugen und der örtlichen Verhältnisse an.

 

Allerdings wirst du vor Gericht ziehen müssen, wenn deine bzs. die des deines Unfallgegners anderer Meinung ist.

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Ein ähnlicher Fall trug sich vor einiger Zeit bei uns in der Familie auch zu. Allerdings funktionierten alle Brems- und anderen Lichter einwandfrei.

Beim Ausparken bemerkte mein Vater, daß ihm gegenüber auch eine Frau am ausparken war. Also stoppte er. Er STAND. Aber die Frau ihm gegenüber parkte munter weiter aus, und fuhr ihm in die (relativ neue) Karre. Die C-Säule und Radlauf am Kia Picanto waren sichtlich verbogen, Lack war abgesplittert. Die Polizei hatte ihre Wache nur einige 100m entfernt, also rief man auch die Polizei hinzu. Es war ein großer Parkplatz eines Einkaufszentrums, wo die STVO gilt (laut Schild).

Die Rechtslage ist jetzt so, daß jeder auf seinem eigenen Schaden sitzen blieb.Keiner wurde hier als Unfallverursacher Nr.1 betitelt. Auf einem Parkplatz gilt die gegenseitige Rücksichtnahme, und bei so einem Crash bleiben dann die Parteien (in userem Fall) auf ihrem eigenen Schaden sitzen. Bei uns war der Schaden dann 500 € (Blecharbeiten, Lackieren)

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Servus,

 

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten !!!!

 

folgendes noch als Nachtrag für alle auch mit Betroffenen :

 

- rein rechtlich gesehen tragen beide Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. So trifft beide Parteien ein Mitverschulden, da beide rückwärts gefahren sind. Auch wenn kurz vor dem Zusammenstoß noch gebremst wird, bedeutet das nicht Schuldfreiheit --> vielmehr muss auch die Möglichkeit einer Reaktion hierauf bestehen können.

Eine einzelne Schuldzuweisung ist hier ungewöhnlich und wirdersprüchlich. Das hiesse ich habe grobe Fahrlässigkeit walten lassen wenn ich die alleinige Schuld bekomme. Dies war aber nicht der Fall und ist auch nicht von dem Zeugen so gesagt worden.

 

Die Entscheidung der Polizei fiel meines Erachtens etwas vorschnell aus, denn sie fußt nur darauf, dass der Zeuge sagt er hat nicht gesehen ob ich gebremst habe. Die Schlussfolgerung der Polizei wenn der Zeuge das nicht gesehen hat, habe ich ja auch nicht gebremst (aus dem Grund ärgert mich das ganze ja so) und bin somit der Verursacher des Unfalls.

 

 

Es besteht auch die Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, allerdings ist dies mit weitaus höheren Kosten verbunden als das Strafmandat letztendlich kostet. Der Aufwand steht hier in keinem Verhältnis. Gesamter Schaden an beiden Autos beträgt ca 1000 Eur.

 

Weiter heisst es nicht dass, in einem solchen Fall die Versicherung den vollen Schaden bezahlt da hier meist eine 50/50 Verteilung eintritt. Oftmals wird jedem Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld angerechnet und somit wird jeder Abstriche machen müssen.

Auch wenn ich jetzt rechtlich vorgehen würde, würde mir das nicht viel bringen. Das einzige was sich ändert ist evtl. die Schadensverteilung. Somit habe ich für die Versicherung gekämpft und die Versicherung freut sich, weil sie weniger bezahlen muss aber mein Rabatt steigt trotzdem. Ebenso habe ich noch viel Ärger.

 

Man kann sagen ausser Spesen nix gewesen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

gurumeditation

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nun, am anfang schreibst du

 

Das Problem ist folgendes:

Mir wird nun die volle Schuld aufgrund von Unachtsamkeit beim Ausparken zugewiesen. Dies weil ein Zeuge sagt ich hätte nicht gebremst. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte gebremst nach dessen Aussage.

 

 

und jetzt hast du erreicht, dass es eine 50:50 aufteilung des schadens gibt. das ist doch ein fortschritt, dass du den angriff der gegenseite erfolgreich abgewehrt hast. :rolleyes: sehe ich das so richtig ?

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und jetzt hast du erreicht, dass es eine 50:50 aufteilung des schadens gibt. das ist doch ein fortschritt, dass du den angriff der gegenseite erfolgreich abgewehrt hast. :think: sehe ich das so richtig ?

Wo hat er geschriegen, daß bereits eine Schadensteilung erfolg ist? Nein, er will sie erreichen.

Eigentlich sollte die Versicherung im eigenen Interesse eine 50:50 Aufteilung erwirken wollen. Klar, die freut sich über deinen steigenden Beitrag, es sein denn, du willst dann den Schaden selber begleichen.

Ich denke, eine anwaltliche Beratung wäre hier sinnvoller, als auf noch weitere Kommentare hier im Forum zu warten.

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Hoihoi,

 

der Vorfall wird über kurz oder lang eh beim Gericht landen, und wenn nur die beiden Versicherungen sich darüber streiten weir wieviel zahlt.

 

Sofern du von der Polizei als der "Unfallverursacher", bzw Ordnungsnummer 01 angesehen wirst, würd ich da einspurch einlegen. Hast du eine Anzeige bekommen, bzw bekommst den Schrie bnoch oder wurdest du vor Ort verwarnt? Eine alleinige Schuldzuweisung wird vor Gericht hier meist nich bestand haben, da ja beide einen Fehler begangen haben.. wer jeweils wieviel lässt sich auch anhand fehlender Bremslichter nicht sagen lasse können. Aber sofern du keinen Einspruch einlegst, wird das vielleicht auch auf die Schadensregulierung mit der Versicherung einfluss haben. Deshalb würde ich zunächst mal mit dem Versicherungsvertreter sprechen, was die Versicherung weiter unternimmt und dann zu nem Rechtsnwalt gehen und mir da mal infos einholen.

 

gruß mini

 

p.s. prüfung des Bremslichtes.. an irgendwas rückwärts hinfahren und bremsen, dann erkennt ma scho obs leuchtet.. :think:. aber ka noch nie gemach

 

MÖP::

 

"Klar, die freut sich über deinen steigenden Beitrag, es sein denn, du willst dann den Schaden selber begleichen."

 

Bevor der Beitrag steigen kann muss die Versicherung aber erstma den Schaden zahlen. O Freude!!

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Servus,

 

Lichter durchschalten bei Anhängerbetrieb ist klar das meinte ich mit dem häufigeren Prüfen. Der zweite Satz mit dem Lichter durchschalten bezog sich auf Fahrten ohne Anhänger. d.h. ist es hier auch verpflichtend ?!?

 

Vor der Fahrt hat der Fahrer die Beleuchtungseinrichtungen zu prüfen (OLG Celle, VRS 56, 137; OLG Düsseldorf NZV 89, 244).

 

Allerdings könnte es in bestimmten Fällen schwer werden nachzuweisen, dass Beleuchtungseinrichtungen nicht erst während der Fahrt ausgefallen sind.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Servus,

 

es geht weiter habe mich beim Anwalt erkundigt wie ich denn nun Verfahren soll. Dieser hat mir folgendes geraten. Generell kann ich Einspruch gegen den Gebührenbescheid erheben dennoch wird das wesentlich kostenintensiver als wenn ich das Strafmandat bezahle. Ob ich bei dem Einspruch habe steht in den Sternen geschrieben. Ich muss aber damit rechnen eine Mitschuld zu bekommen was sehr wahrscheinlich ist. Wir sind ja beide rückwärts gefahren.

 

Die Schuld ist nach Aussagen des Anwalts auf beiden Seiten zu sehen und letztendlich liegt es in den Händen der Versicherung was bezahlt wird und was nicht und wie die Schadensverteilung ist.

 

Aber ein Verfahren nach dem Motto jeder zahlt seinen Schaden wird wahrscheinlich nicht erfolgen. Es wird somit bei beiden Parteien zu einer Erhöhung des Versicherungsrabatts kommen.

 

grüße

 

gurumeditation

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Selbstverständlich musst du vor jeder Fahrt deine Beleuchtung kontrollieren.

 

Theorie und Praxis. Keim Autofahrer der Welt prüft vor jeder Fahrt seine Lichtanlage. Theoretisch müsste dann z.B. ein DHL-Fahrer nach jeder Auslieferung seine Lichtanlage prüfen. Ja selbst unsere Grünen Freunde machen das nicht mal an ihren Streifenwagen. Die komme aus der Wache steigen ein und fahren los. Nix mit prüfen. :z30:

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