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141km/h ----23m


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Hallo

 

Ich habe wie man dem titel nach sehen kann eindeutig ein Problem.

100Euronen und 3 Punkte drohen mir.

Ich habe heute das Schreiben mit Lichtbild bekommen.

Glücklicherweise läuft das KFZ über meine Mutter. Befürchte allerdings, dass es mir nicht helfen wird.

Tatzeitpunkt war der 26.10. also schon lange her....

 

Ich könnte mich dermaßen darüber aufregen, da es völlig utopisch ist die vorgeschriebenen 70,5m einzuhalten auf den Ruhrpottautobahnen. Völliger Schwachsinn. Abgesehen davon zog gerade einer auf meine Spur. Ich hetze keinen vor mir her.

Abgesehen davon sieht man auf dem Foto ganz klar, dass hinter mir einer fährt, der wesentlich weniger als 23m auf mir aufgefahren ist!

Aber aufregen nützt nichts.

 

Ich suche konstruktive Hilfe wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

 

Es wird nun eine schriftliche Äußerung verlangt.Wie soll ich mich verhalten?

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

 

Gruß

 

theyeti

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Ich könnte mich dermaßen darüber aufregen, da es völlig utopisch ist die vorgeschriebenen 70,5m einzuhalten auf den Ruhrpottautobahnen. Völliger Schwachsinn.

Manche haben kein Problem damit, ergo dürfte es nicht schwachsinnig sein.

 

Abgesehen davon zog gerade einer auf meine Spur. Ich hetze keinen vor mir her.
Aus diesem Grund wird der Verstoß auch über eine längere Distanz überwacht, sprich die Ausrede gilt nicht. :cop01:

 

Abgesehen davon sieht man auf dem Foto ganz klar, dass hinter mir einer fährt, der wesentlich weniger als 23m auf mir aufgefahren ist!

Aber aufregen nützt nichts.

Der wird eben auch einen netten Brief bekommen, es steht aber dein Verstoß im Forum, nicht von dem hinter dir.

 

Ich suche konstruktive Hilfe wie ich jetzt weiter vorgehen soll.

Erst mal schreiben wer den Brief bekommen hat, Du selber oder deine Mutter.

 

Es wird nun eine schriftliche Äußerung verlangt.Wie soll ich mich verhalten?

 

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, also gibt es auch keine konkrete Antwort darauf.

 

MfG.

 

hartmut

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Wie überwachen die sowas über längere Distanz?

Ich kann mich nur daran erinnern, dass die Kamera üblicherweise von einer Bücke herunter montiert ist.

Was vestehst du über längere Distanz? Demzufolge kann eine Kamera bei einer Geschwindigkeit von 141km/h lediglich ein paar Sekunden einfangen.

 

Der Brief ging an meine Mutter.

 

"Der wird eben auch einen netten Brief bekommen, es steht aber dein Verstoß im Forum, nicht von dem hinter dir."

 

Ist mir schon klar, kann ich nicht irgendwie antworten, dass ich selber bedrängelt wurde?

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Ich könnte mich dermaßen darüber aufregen, da es völlig utopisch ist die vorgeschriebenen 70,5m einzuhalten auf den Ruhrpottautobahnen.

 

 

Ich fahre jeden Tag auf Ruhrpottautobahnen.

Mal davon ab, dass 143 zu fahren nicht wirklich oft drin ist (bei meiner Karre sowieso, grins), schaffe ich es IMMER halben Tacho zu halten.

Man darf halt nicht immer aufrücken wollen!

Übrigens: Selbst wenn Du 36,25 Meter gefahren wärst, wärst Du Punkte-frei davon gekommen!

Und DAS ist ein Abstand, der bei dem Tempo wirklich locker drin sein sollte (etwas mehr als 2/3 des Abstandes von einem zum nächsten "Begrenzungskatenaugenmast "- wie heissen die Dinger doch gleich?)

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Da gebe ich dir nur teilweise recht. Es ist sicherlich machbar.

Ich pendel jeden tag nach Bochum über 50 km auf der A2 und A43 und das ist kein Spass mehr.

Das Problem ist doch, dass die Autobahn so voll ist, dass sowieso alle im gleichen Tempo fahren, und es relativ üblich ist, dass mal einer auf die linke Spur zieht. So kommt es zum näheren Auffahren. Wie gesagt, ich treibe keinen mit dem Abstand Minutenlang vor mir her.

Ich widerspreche dir in dem Punkt mit dem halben Tacho. Ich finde es gut das du darauf achtest. Ich hoffe du beachtest dann auch den Rückspiegel sorgfältiger als andere. Denn in der Regel fahren einige Minutenlang auf der linken Spur und gehen erst wieder auf die rechte Spur, wenn man näher rankommt.

Um wahrgenommen zu werden ist halbe Tacho- Regel völlig unbrauchbar.

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Wie überwachen die sowas über längere Distanz?

Ich kann mich nur daran erinnern, dass die Kamera üblicherweise von einer Bücke herunter montiert ist.

Was vestehst du über längere Distanz? Demzufolge kann eine Kamera bei einer Geschwindigkeit von 141km/h lediglich ein paar Sekunden einfangen.

Es wird üblicherweise eine Strecke von 300m überwacht. (also rund 7sec. bei deiner Geschwindigkeit) Wenn in dieser Strecke keine Anzeichen zu sehen sind das man den Abstand vergrößern will kommt es zur Anzeige.

 

Ist mir schon klar, kann ich nicht irgendwie antworten, dass ich selber bedrängelt wurde?
Wenn man das doppelte (wegen Vorsatz) zahlen will kann man dies machen.
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Guest Simineon
Um wahrgenommen zu werden ist halbe Tacho- Regel völlig unbrauchbar.

 

Mit anderen Worten fährst Du absichtlich (=Vorsatz) so dicht auf andere Fahrzeuge auf und bleibst mindestens diese 7sec. die gefilmt worden sind so dicht hinter denen und vereteidigst Dein Verhalten auch noch (=Uneinsichtig) ? Und das alles nur, damit Du wahrgenommen wirst ? Wieso willst Du denn wahrgenommen werden ? Du willst doch nicht etwa den Vordermann zu einer Handlung bewegen (=Drängeln) ?

 

hmmm ....

 

Wenn Du schon so dicht auf jemanden auffährst,z.B. weil dieser gerade reingezogen ist, dann solltest Du deutlich sichtbar Deinen Abstand wieder aufbauen wollen.

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@ Simineon

Ja. richtig, so kann man das ganze auch auslegen.

Ist nicht wirklich effizient nun ein Gegenstatement zu deiner Dränglertheorie abzugeben.

Meine bis dato lupenreine Fahrerweste ist aber nicht auf Glück zurückzuführen, daher zieh ich mir den Schuh nicht an.

 

Also ich muss sagen, dass mir die 7sec etwas hochgegriffen vorkommen. Kann aber sein das ich der Kolonne hinterher bin was der Hintermann sicherlich auch erfahren musste,da er auf dem Bild nämlich schließlich auch wunderbar zu sehen ist.

Die andere Möglichkeit das der Vordermann reinzog und ich statt abzubremsen weiter rollen ließ möchte ich auch nicht auschließen. Die Gechichte ist ca. 1,5 Monate her, daher kann ich es nur vermuten.

 

@ Glückspilz

"Wenn man das doppelte (wegen Vorsatz) zahlen will kann man dies machen."

 

Vorsatz ist eine geplante absichtliche Handlung. Vor dem 7sek Hintergrund ist es eher affekt, bzw. Angst das der Hintermann bei Abbremsen auffährt.

 

 

Egal wie, ich muss halt in Zukunft zusehen mehr Abstand zu halten und sofort abzubremsen.

 

Was mich interessieren würde ist, ob bei einem Vergehen bzgl. des Abstandes dieselbe Regel gilt wie bei Geschwindigkeitsvergehen.

Also: Innerhalb der nächsten 2 Jahre beim selben Tatbestand Fleppe weg.???

 

Ich wäge gerade die Vor/Nachteile ab die sich aus folgender Überlegung ergeben.

Meine Mutter könnte vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen--- ergo Fahrtenbuch in Kauf nehmen. Oder die Sache zugeben und 100€ zahlen und 3 Punkte in gutschreiben lassen.

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Guest Simineon
Meine Mutter könnte vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen--- ergo Fahrtenbuch in Kauf nehmen.

 

Da das Zeugnisverweigerungsrecht nur im engsten Familienkreis möglich ist dürfte eine Viertelsekunde nachdenken genügen, um den richtigen Täter zu finden ...

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Was mich interessieren würde ist, ob bei einem Vergehen bzgl. des Abstandes dieselbe Regel gilt wie bei Geschwindigkeitsvergehen.

Also: Innerhalb der nächsten 2 Jahre beim selben Tatbestand Fleppe weg.???

Woher hast Du diese 'Weisheit'? :unsure::blink:

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Das müsste bei einer Geschindigkeitsüberschreitung von mehr als 25km/h der Fall sein.

Also 2mal in einem Jahr oder gar 2 Jahren müsste man für 4 Wochen pausieren.

 

Wenn ich nun nochmal mit einem ähmlichen Delikt gepackt werden würde, ob dann der Lappen auch sofort für 4 Wochen weg ist.

 

 

@Simineon

Das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist mir deswegen nicht ganz geheuer gewesen.

 

Muss sie eigentlich eine Auskunft geben?Ich meine ist man zu sowas verpflichtet?

Bislang konnten die lediglich feststellen, dass sie nicht auf dem Bild zu sehen ist.

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Guest Kleiner Schelm
Das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist mir deswegen nicht ganz geheuer gewesen.

 

Muss sie eigentlich eine Auskunft geben?Ich meine ist man zu sowas verpflichtet?

Bislang konnten die lediglich feststellen, dass sie nicht auf dem Bild zu sehen ist.

Nein, ausser den üblichen Personalien muss man überhaupt keine Angaben machen. Und ausserdem: Wer sagt denn, dass das Schreiben überhaupt angekommen ist?

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Hallo,

 

Vorsatz ist eine geplante absichtliche Handlung. Vor dem 7sek Hintergrund ist es eher affekt, bzw. Angst das der Hintermann bei Abbremsen auffährt.
Deshalb darfst Du aber trotzdem nicht Deinen Vordermann bedrängen.

 

Das Problem ist doch, dass die Autobahn so voll ist, dass sowieso alle im gleichen Tempo fahren ...

... Denn in der Regel fahren einige Minutenlang auf der linken Spur und gehen erst wieder auf die rechte Spur, wenn man näher rankommt.

... Um wahrgenommen zu werden ist halbe Tacho- Regel völlig unbrauchbar.

Aha, ein neues Argument :cool:

 

Hast Du den Widerspruch in dieser Aussage gemerkt ?

Wenn doch alle gleichmäßig schnell fahren (wie langsam das auch immer seien mag) gibt es doch keinen Grund sich irgendwie

zeigen zu müssen. Drängeln und bummeln sind gleichermaßen uneffektiv

In dem man ruhig im Verkehr mitschwimmt - und auch einen Abstand wählt, der es erlaubt ohne Vollbremsung auf ein Abbremsen

des Vordermannes zu reagieren - kann jeder den Ziehharmonikaeffekt dämpfen oder gar verhindern.

Die Studien dazu sind relativ eindeutig. Je höher die Verkehrsdichte desdo wichtiger ist eien konstante Geschwindigkeit von Allen.

Derjenige der ständig hüpft, oder auf das Bremslicht des Vordermannes - mangels Sicherheitsabstandes - hecktisch reagieren muß

stört den Verkehrsfluß. Solange der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht(!) automatisch geregelt wird, hast Du bei

zu geringem Abstand immer das Problem eher zu heftig zu bremsen (man will ja nicht drauffahren) und damit den nachfolgenden Verkehr

zu immer heftigern Bremsmanövern zu bringen. Irgendwann steht der Verkehr ...

Ganz abgesehen davon, dass das ewige Bremsen und Beschleunigen extra kostet (schneller neue Bremsen und höherer Spritverbrauch)

und den Adrenalinspiegel in ungesunde Höhe treibt ...

 

 

Die andere Möglichkeit das der Vordermann reinzog und ich statt abzubremsen weiter rollen ließ.

Also wenn das innerhalb des überwachten Bereiches passiert wäre, wäre i.A. nichts gekommen.

Und ein Motor (mit aktiver Schubabschaltung) bremst ohne Gas auch recht gut. Und wenn man sehen würde, dass Du

die Geschwindigkeit tatsächlich reduzierst hätteste, würde ebenfalls nichts kommen.

 

In einem anderen Thread hat mal jemand noch ein paar mehr Argumente gegen 1/2 Tachoregel gebracht.

Nachdem wir durch waren, blieb eigentlich nur das Argument

" .... man muß ja rechnen, da hat man während der Fahrt ja keine Zeit dafür ...." übrig ...

 

Über den Wert 1/2 Tacho mag man streiten, aber das ist immerhin besser als wenn man die Grenze z.b. bei 1/2.5 oder

1/3.1417 setzen würde. Außerdem geht es ja eigentlich auch nicht darum, es dem Vordermann zu erschweren Dich

'wahrzunehmen' sondern zu verhindern, dass Du aufgrund mangelnder Reaktionsgeschwindigkeit

(+ mechanischer verzögerungen im Bremssystem) nicht rechtzeitig Bremsen kannst. Die Bremsverzögerung

mag bei modernen Autos etwa vergleichbar sein, nicht aber die Zeit zwischen Erkennung 'Bremslicht' bis 'Bremspedal

auf Anschlag drücken' und bei 140 km/h legst Du immerhin 40m pro 'Schrecksekunde' zurück.

Verfolgt wird ja i.A. erst ab weniger als 1/4 Tacho.

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S.:

Zum Thema Fahrtenbuch,

dass kann sehr lästig werden, wenn man das Fahrzeug im Kurzstreckenverkehr bewegt.

Und ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch schlägt mit 50 EUR + 1Pkt. pro Kontrolle

für den Halter zu Buche. Unter den Umstänen würde ich mein Fahrzeug wohl nur noch begrenzt

jemand anderem geben ...

Und zum Vorsatz:

Normalerweise wird man bei jedem Verstoß erstmal von Fahrlässigkeit ausgegangen.

Wenn man versucht den Verstoß zu begründen, gibt man ja zu, bewußt nicht nach STVO reagiert zu haben.

Damit ist es Absicht erklärt. Egal ob der Vorgang jetzt Sekunden oder Minuten dauert.

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Die Bremsverzögerung mag bei modernen Autos etwa vergleichbar sein, nicht aber die Zeit zwischen Erkennung 'Bremslicht' bis 'Bremspedal auf Anschlag drücken' und bei 140 km/h legst Du immerhin 40m pro 'Schrecksekunde' zurück.

@anrera: Da ist etliches zu korrigieren! Kannst Du Dir vorstellen, ich bremse nicht, obwohl bei meinem Vordermann das Bremslicht aufleuchtet? Die Sicht endet doch nicht auf Höhe des Bremslichtes vom Vordermann!

 

Über den Wert 1/2 Tacho mag man streiten, aber das ist immerhin besser als wenn man die Grenze z.b. bei 1/2.5 oder

1/3.1417 setzen würde.

Ein rechnerischer Pauschalwert - er kann auch noch so glatt sein - für alle Situationen ist Schwachsinn und dient lediglich als Grundlage für das Abzockgebaren.

Es gilt §4.1 StVO. Fertig.

:cool:

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für alle Situationen ist Schwachsinn und dient lediglich als Grundlage für das Abzockgebaren.

Es gilt §4.1 StVO. Fertig.

:cool:

 

 

Warum fällt so schnell das Wort "Abzocke"? Haltet Euch an die Regeln und keiner "zockt" Euch ab!

BTW: Von der Sinnhaftigkeit der Regeln kann man ja halten was man will, aber so lange sie gelten,

ist es nur dämlich, den einsamen Rufer in der Wüste spielen zu wollen.

Wenn Dir was daran liegt, hier was zu ändern, kannst Du ja den "Verein gegen halbe-Tacho-Abzocke e.V." gründen

und versuchen, politisch was zu drehen....

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@anrera: Da ist etliches zu korrigieren! Kannst Du Dir vorstellen, ich bremse nicht, obwohl bei meinem Vordermann das Bremslicht aufleuchtet? Die Sicht endet doch nicht auf Höhe des Bremslichtes vom Vordermann!

Aha,

du weißt also offenbar im Voraus, dass Dein Vordermann nicht (fälschlich) überreagiert :cool: .

Wohlgemerkt wir reden von 4-5 Fahrzeuglängen Abstand (23 m) bei Tacho 150 und nicht von >70 m.

 

I.A. wird man den Fuß nicht auf dem Bremspedal sondern auf dem Gas haben (bei Tempomat irgendwo entspannt abgestellt)

-> bis der Fuß auf der Bremse ist vergehen mal eben 2-3 10.tel Sekunden.

Und bis die Bremse wirklich packt nochmal gut 1-2 10.tel Sekunden (keine Vollbremsung !)

(bitte korregiere mich wenn Du bessere Werte hast)

Das heißt Du benötigst schon mehr als den halben Abstand (ca. 10m) um überhaupt irgendeine Bremswirkung zu erzielen.

Wenn Du jetzt feststellst, dass der Vordermann eben doch überreagiert hat ist es definitiv zu spät, da Du

jetzt noch die vollen 150 km/h hast, während der Vordermann schon deutlichst verzögert ....

 

Wenn Du den 'Norm'-Abstand hast, hast Du noch die ein- oder andere Sekunde um sicher reagieren zu können.

 

Es gilt §4.1 StVO. Fertig.

STVO §4.1

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Du beziehst Dich wohl nur auf den 2.ten Satz, oder ?

Damit sprichts Du Deinem Vordermann das Recht ab, selbst entscheiden zu dürfen wie stark er auf die Reaktion seinens eigenen Vordermannes

reagieren darf. Aber spätestens damit er seinerseits einen Unfall vermeidet wird er immer bremsen und dann lieber zu viel als zu wenig ...

(Wir reden jetzt nicht von einer absichtlichen Vollbremsung um den Nachfolger auflaufen zu lassen)

Oder willst Du §4.1 StVO so verstehen, dass man jeden Abstand halten darf (also insbesondere auch 0) wenn nichts passiert,

sprich Du erst gar nicht ausprobieren mußt, ob Du noch hättest anhalten können ?

 

P.S.:

Wenn Du Deinen Abstand zum Vordermann richtig wählst, brauchst Du eigentlich nie wirklich stark oder abrupt bremsen.

Wie lange halten Deine Bremsen im Durchschnitt ?

(so 150-200 Tkm mit einem Satz Klötze/Scheiben sollte dann schon drin sein)

 

Gruß,

AnReRa

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Ich habe beschlossen erstmal den ersten Brief dem Hund zu geben.

 

Das mit dem Vorsatz ist nicht eindeutig:

 

Definition Vorsatz:

"Wissen und wollen der Rechtsgutverletzung"

 

Fahrlässigkeit:

"Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt"

 

In meinem Fall hätte ich geschrieben:

Bla bla bla...ich bin gewesen etc. und dann:

 

Ich möchte allerdings bemängeln, dass ich bei akutem schnellen Abbremsen zu befürchten gehabt hätte, dass der Hintermann auffährt.

Somit hätte ich den Verkehr maßgeblich gefährdet.

 

Angst= Vorsatz?

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@theyeti

Vorsatz kommt an sich nur dann in Betracht,

wenn man der Behörde mit der 'Ausrede' direkt oder indirekt vermittelt,

dass man die Regeln StVO wissentlich oder gar absichtlich überschritten hat.

Grundsätzlich geht man immer erst mal von Fahrlässigkeit aus.

 

Also eine nachdrücklich vorgebrachte Aussage der Form '... der nachfolgende Verkehr fuhr zu nahe auf ...' könnte

zu der Überzeugung führen, dass Du absichtlich den Abstand zum Vordermann unterschritten hast.

Und damit ist zunächst der Vorsatz festgestellt.

Denn nur weil Du bedrängt wurdest darfst Du trotzdem nicht den anderen Verkehr gefährden.

Oder mit anderen Worten:

Nur weil Du mit einer Waffe bedroht wirst, rechtfertigt das nicht, dass Du einen anderen bedrohst.

Selbstverteidigung wäre ggf. erlaubt, aber wie das im Straßenverkehr aussehen soll ist 'ne andere Frage.

 

Ich möchte allerdings bemängeln, dass ich bei akutem schnellen Abbremsen zu befürchten gehabt hätte, dass der Hintermann auffährt.

Somit hätte ich den Verkehr maßgeblich gefährdet.

Die akute Gefährdung geht vom Drängler aus. Wenn der Dir drauffahrt hat ER das Problem, nicht Du.

Ganz abgesehen davon brauchst Du doch, wenn Du von vorneherein genügend Abstand läßt, gar nicht hart bremsen.

Aber wenn Du - aus Angst - zum Drängler wirst, gefährdest Du andere und dann hast DU das Problem.

Wer auf der Straße unterwegs ist, muß sich nunmal des Risikos bewußt sein. Wenn man dazu nicht bereit ist,

sollte man sich 2 mal überlegen, ob man Auto fährt. Da gehe ich mit dem kleinen Schelm konform.

 

Übrigends haben wir bei der ganzen Sache ja vergessen, wer den genau die Post bekommen hat und ob es ein

(A)nhörungs(B)ogen oder ein (Z)eugen(B)efragungs(B)ogen war.

Weil wenn es sowieso ein AB an Dich persöhnlich war, ist der Zug vermutlich abgefahren ...

 

Gruß.

AnReRa

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Hallo Anrera

 

Alles klar hab den Zusammenhang geschnallt. Macht durchaus Sinn.

 

Also bis dato hat meine 'Mutter ein Zeugenbefragungsbogen bekommen.

Die Jungs haben aufgrund des angehängten Fotos geschnallt, dass nicht sie auf dem Bild ist sondern Jmd. anders.

Sie wird also gebeten Stellung zu nehmen und es wird formell auch direkt mit einem Fahrtenbuch gedroht.

Die Woche ist heute abgelaufen.

Ich wollte jetzt erstmal abwarten und poker ein bißchen auf Weihnachten und Neujahr.

Also bis dato ist für mich offiziell nichts angekommen.

 

Gruß

 

tehyeti

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Aha,

du weißt also offenbar im Voraus, dass Dein Vordermann nicht (fälschlich) überreagiert :P .

ja, weiß ich, es ist entweder nur ein unnötiges kurzes Sicherheitsbremsen oder ein Automatik-/Tempomateinbremser. Oft habe ich so ein z. B. Dreierblock von unnötigen Bremsungen vor mir. Ich bremse nicht, weil auch vor den drei Fahrzeugen es keinen Grund zum Bremsen gibt. Eine "Überreaktion" bzw. echte Notbremsung kann man erkennen. Ich finde deswegen auch die Entwicklung zu mehrstufigen Bremslichter mehr als korrekt.

 

(Wir reden jetzt nicht von einer absichtlichen Vollbremsung um den Nachfolger auflaufen zu lassen)
Selbst solche Schwachmaten kann man kalkulieren, die erkennt man auch schon vorher.

 

Oder willst Du §4.1 StVO so verstehen, dass man jeden Abstand halten darf (also insbesondere auch 0) wenn nichts passiert,

korrekt, ich habe mich dazu detailliert im Abstandsthread von @grufti geäußert.

 

Wie lange halten Deine Bremsen im Durchschnitt ?

(so 150-200 Tkm mit einem Satz Klötze/Scheiben sollte dann schon drin sein)

Guter Witz :D ! Klötze ca. 10-15 Tkm.

<_<

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Wie lange halten Deine Bremsen im Durchschnitt ?

(so 150-200 Tkm mit einem Satz Klötze/Scheiben sollte dann schon drin sein)

Guter Witz :P ! Klötze ca. 10-15 Tkm.

<_<

Ufff ....

Dann sag ich liebe nicht wie lange meine schon halten ...

Aber das sagt mir doch schon einiges über den Fahrstil ..

 

Ich finde deswegen auch die Entwicklung zu mehrstufigen Bremslichter mehr als korrekt.

Da bin ich ganz Deiner Meinung.

 

Gruß,

AnReRa

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Dann sag ich liebe nicht wie lange meine schon halten ...

@anrera&bluey: es sind schon Nichtbremsfetischisten und Bremsstreichelliebhaber vom Werkstattmeister aufgefordert worden, bitte die Bremse mal auf Temperatur zu bringen, bevor die Bremse vollends unwirksam wird.

<_<

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Guest Kleiner Schelm

Selbst wenn Bremsscheiben und -klötze rein optisch noch völlig in Ordnung sind, wechsel ich sie spätestens alle 50.000 Kilometer, obwohl es vom Hersteller nicht zwingend vorgeschrieben wird. Persönlich habe ich noch keine Bremseinheit erlebt, die mehr als 100.000 Kilometer mitgemacht hätte, ohne zumindest stellenweise (Scheiben, Klötze, Leitungen, etc.) überholt werden zu müssen.

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@anrera&bluey: es sind schon Nichtbremsfetischisten und Bremsstreichelliebhaber vom Werkstattmeister aufgefordert worden, bitte die Bremse mal auf Temperatur zu bringen, bevor die Bremse vollends unwirksam wird.

:rolleyes:

Hm, also der Werkstattmeister (freie Werkstatt) hat meinen Wagen - auf Nachfrage - extra nochmal auf den Bremsenprüfstand gefahren.

Verzögerungswerte völlig normal und gleichmäßig.

Aktueller Stand: Bei 130 Tkm haben Scheiben und Klötze noch rund 50%.

Und zumindest heute Morgen mußten die Bremsen auch richtig zupacken (wenn man es schon mal eilig hat ;) ...)

Und bei 30Tkm/Jahr kann man ja nun nicht immer :10: fahren ...

Die Bremsen vom Wagen des Werkstattmeister haben angeblich auch schon 100 TKm runter ohne

auch nur Einlaufspuren zu zeigen.

 

Beim Vorgänger hatten die Scheiben 150 TKm runter (neue Klötze bei 90 Tkm) und waren laut

Prüfbericht noch durchaus fahrbar. Bestätigt wurde das nacher noch mal von der Fachwerkstatt bei der der

Käufer noch 'ne extra Inspektion hat machen lassen.

Die Scheiben am Wagen meines Vaters hatten 200 Tkm runter als der Wagen zum wirtschaftlichen Totalschaden wurde.

Und der war immer(!) in der Fachwerkstatt zu Inspektionen lt. Scheckheft.

 

Gruß,

AnReRa

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