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Trunkenheitsfahrt


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Guest Simineon

Damit Du am 20. Aug wieder einen FS in den Händen hast und wieder fahren darfst musst Du hn ja vorher beantragen. Dieser Antrag kann wohl bis zu 3 Monate dauern, daher solltest Du 3 Monate vor dem 20. Aug den Antrag auf Neueerteilung stellen.

 

Ich weiss gar nicht, ob ein verkürzen geht, aber ein verlängern durch verschlafen der Fristen geht auf jeden Fall

 

Nehmen wir mal an, das Verfahren der Neueerteilung dauert drei Monate und Du verpennst das bis zum 20. Aug. dann darfst Du noch lange nicht am 21. Aug wieder fahren, denn Du hast noch keinen neuen Lappen, den würdest Du dann nämlich erst am 20. Nov. bekommen, Du hättest Dir also durch Dein verpennen des Termins drei Monate Verlängerung eingehandelt.

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naja, also bei einer so kurzen sperre von 9 monaten, ist es nichtmal sicher dass eine verkürzung überhaupt bewilligt wird.

lass es bleiben, es bringt nichts

 

VG

Tom

 

 

so kurze sperre :rolleyes: mir reichsts :D

mein chef macht halt stress und sagt, ich soll alle moglichkeiten nutzen, zwecks dem job - is ja verständlich.

gestern beim tüv angerufen 308 € für den kurs (name in bayern: nafa) mal kiken

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  • 3 months later...

@siyamak

Hi, ich bin neu hier und hab in etwa das gleiche Problem wie du. Die Beiträge hier haben mir schon sehr geholfen, aber mit der Sperrfristverkürzung hätt ich noch ein paar fragen:

Hattest du das irgendwie mit der Staatsanwältin oder dem Richter besprochen? Oder hattest du dich einfach für so ne Nachschulung angemeldet und wirst die Bestätigung dann zum Gericht schicken? Ich meine muss das im Strafbefehl ausführlich stehen, dass ich diese Möglichkeit habe oder wie?

Wäre sehr dankbar für Hilfe

mfg

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  • 2 weeks later...

so der vorerst letzte beitrag von mir - um die story zu komplettieren....

als erstes sei zu sagen, dass ich den fs neu beantragen wollte und dann wurde bei der führerscheinstelle festgestellt,

dass auf meinem strafbefehl falsche monatsstempel drauf sind. also die beglaubigung des strafbefehlst nicht jan. sondern eigentlich feb. sein müsste.

vielen dank. bin völlig abgefuckt zum gericht gegangen und hab das abgeklärt. resultat: die tippse hat leider jan. stempel bei mir draufgemacht, müsste aber feb. sein... ist vorher leider keinem aufgefallen. heißt 1 monat länger fs entzug.

 

ok weiter gehts.

nafa tüv seminar gemacht. zertifikat eingereicht. gewartet.

richter angerufen er meinte das falsche zertifikat evtl. falscher kurs beim tüv..

suuuper tüv. angeruen gejeckt. ja war wirklich der falsche kurs (mein kurs 308 € und allgemeines seminar zum punktabbau usw.)

völlig durchgedreht am tel. was kann ich dafür, wenn ich bei denen anruf und sag ich möchte sperrzeit verkürzen und dann stecken die mich in den falschen kurs. auch die psychologin hat nicht gejeckt, dass ich im falschen kurs bin. naja sind halt alles profis.

 

ok der tüv schlug vor ich lege noch mal die fehlenden €€€ drauf und dann bekomm ich das richtige zertifikat. hab ich natürlich nicht gemacht. ist ja lächerlich sie stellen mir ein zertifikat aus für nen kurs den ich nie gemacht hab (nie ein persönliches gespräch mit nem psychologen geführt) daraufhin mit dem chef von der tüvstelle gesprochen. der meinte ok aus kullanz, weil ihr fehler stellen sie mir das zertifikat aus-gratis. was immer noch ein witz ist und eigentlich zeigt, wie assozial das ganze ist. ich krieg zertifikate mit bestätigten psycho gesprächen und dass ich mich erkennbar verbessert hab usw. und naja....

 

soviel dazu. das 2 zertifikat wieder eingereicht beim gericht. abgewartet, der richter meinte nämlich mit dem richtigen zertifikat werde ich -2 monate kriegen, weil sie ja schon falsch gestempelt haben usw.

ok gewartet bescheid bekommen. 1 monat verkürzung!!!! WIXXXXER alles willkür und beschiss. im endeffekt wart ich die zeit jetz ab, jeder weitere € wäre schade. aber den richter ruf ich trotzdem noch mal an einfach weils mich ankotzt.

 

@siyamak

Hi, ich bin neu hier und hab in etwa das gleiche Problem wie du. Die Beiträge hier haben mir schon sehr geholfen, aber mit der Sperrfristverkürzung hätt ich noch ein paar fragen:

Hattest du das irgendwie mit der Staatsanwältin oder dem Richter besprochen? Oder hattest du dich einfach für so ne Nachschulung angemeldet und wirst die Bestätigung dann zum Gericht schicken? Ich meine muss das im Strafbefehl ausführlich stehen, dass ich diese Möglichkeit habe oder wie?

Wäre sehr dankbar für Hilfe

mfg

 

ruf den richter an und sprech mit ihm! mach den kurs und dann abwarten je nachdem wie die drauf sind bringts was oder auch nicht.

jeder der kanpp bei kasse ist sollte es aber meiner meinung nach nicht machen, weil die kohle kann auch völlig draufgehen und es springt keine verkürzung raus. allgemein denk ich bekommen aber 90% -1 monat & das wie gesagt für viel geld...

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  • 1 month later...

soooo noch 9 tage, dann hab ich meinen fs wieder. die zeit ist soooo unfassbar schnell vergangen :unsure:

seit nov. 07 nicht autogefahren - wird bestimmt komisch das erstemal wieder den schlüssel umzudrehen....

ich werde bestimmt auch in zukunft wieder mal in das forum hier schauen, falls andere betroffene fragen haben - mir hats am anfang geholfen.

 

weiß eigentlich jemand wies zukünftig bei mir aussieht. klar bei einer weiteren alkoholfahrt mpu höhere strafe...

nicht, dass sich das szenario wiederholen soll aber bescheidwissen muss man trotzdem.

grundsätzlich gelten für mich doch noch die gleichen promillegrenzen oder?

was wäre wenn ich in 3 jahren mit 0,1 restalkohol aufgehalten werde - bekommt das die führerscheinstelle mit?

danke für die infos!

schöne woche euch allen

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Für dich gelten die selben Grenzen wir für alle anderen auch, also:

 

mit Ausfallerscheinungen: ab 0,3 Straftat

 

ohne Ausfallerscheinungen: ab 0,5 Owi, ab 1,1 Straftat

 

Aber: Die alte Straftat bleibt mindestens 10 Jahre nach Wiedererteilung der FE verwertbar. Wenn in der Zeit noch ein Alkoholverstoß passiert - egal ob Straftat oder Owi - dann folgt MPU.

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  • 2 weeks later...

Nein, die Fahrerlaubnis kann nicht vorzeitig erteilt werden.

 

Da hier die Erteilung der FE mit der Übergabe des Fährerscheins verbunden ist kann auch der Führerschein nicht vorzeitig übergeben werden.

 

Mach jetzt keinen Mist: Erst fahren wenn du den Schein wirklich in der Hand hast! :think:

 

(Übrigens: Beim Fahrverbot ist das ganz anders. Das endet nach genau einem Monat, egal ob man den Schein vorher oder danach wieder in Händen hält. Wir haben hier aber kein Fahrverbot sondern Entzug und Neuerteilung der FE.)

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Mal ne ganz dumme Frage:

Wo? :think:

 

Beim Entzug und Neuerteilung, hat man dann nochmal eine Probezeit?

Probezeit gibt es nur einmal,

nur wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen war, wird der Rest der Probezeit noch angehängt.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 4 weeks later...

Hallo hier ist Andrew,

 

entschuldigt bitte das ich auf antworten geklickt habe aber ich habe noch keine Kenntnisse im Form.

Vielleicht erklärt mir dies mir mal Jemand.

 

 

Habe eine Frage zu alkohol am ,, Steuer"!

Also, ich bin mit meinem Auto ins Bauhaus gefahren und dort wurde von einer Angestellten eine Fahne gerochen, da ich kurz davor eine Dose Bier getrunken habe. Nach einer Stunde später bin ich dann nach Hause gefahren und habe mit meinem Freund ca. eine halbe Std. lang Bier,0,14l Jägermeister getrunken. Habe uns verabschiedet und dann kam die Polizei, es hätte eine Zeugin gegeben, das ich alkoholisiert Auto gefahren bin. Musste pusten und das Ergebniss war natürlich höher als im Bauhaus nämlich 0,7 Promille. Ab zur Wache zur Blutentnahme. Habe Den Beamten gesagt das ich erst danach getrunken habe. Wenn ich vorher ca.03-04 Promille gehabt habe und dann natürlich später höher ist, ist dann Zweifelsfrei möglich, das ich schon mehr als 0,5 Promille hatte? Welche Blutwerte nimmt die Polizei (Alle relev. Werte wie Leberwerte e.t.c) bei 0,7 Promille.Habe ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der auf die Akteneinsicht wartet.

Was könnte auf mich zu kommen, da meine zuletzt gemessenen Leberwerte nicht so gut ausgesehen haben. Habe mein Führerschein 28 Jahre lang und noch nie Punkte, geschweige denn für Alkohol bekommen.

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