morty 1 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Mitten auf den Radweg, dazu noch womöglich bei Dunkelheit. Da Capo, mehr davon, dann wird auch der Letzte sich davon überzeugen können, dass es hier wohl kaum um die Vermeidung von Unfällen gehen kann. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted May 27, 2008 Report Share Posted May 27, 2008 Haallooooooo @goose, @harryb, @hawethie! Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Huhu! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Irgendwas neues??Hab ich was verpasst? Unabhängig davon, ob die Anlage günstig oder ungünstig steht, entbindet das einen VT nicht von der Sorgfaltspflicht und dem Sichtfahrgebot.Aber das steht ja seit Anfang an hier. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Huhu! Quote Link to post Share on other sites
Janus 5 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Unabhängig davon, ob die Anlage günstig oder ungünstig steht, entbindet das einen VT nicht von der Sorgfaltspflicht und dem Sichtfahrgebot.Dem Argument folgend muss man dann sämtliche Tempolimits und Kurvenwarnschilder abbauen und auf die Paragraphen 1 und 3 der StVO verweisen. Warndreiecke können wir auch gleich abschaffen.Es gibt auch sowas wie eine Verkehrssicherungspflicht. ~ Janus Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Wenn ich mir manche Fragen hier und anderswo durchlese ("Wo ist das geregelt?" "Wo steht das..." und und ) dann bin ich mir sicher, dass das in D nicht funktionieren würde.Im Prinzip gebe ich dir recht.Ich hab ja auch nicht behauptet, dass die Anlage da ordnungsgemäß stand - aber eine (Teil-) Schuld liegt halt beim Radfahrer.Wenn heute jemand gegen ein Hindernis fährt, fragt er halt nicht "Huch, war ich zu schnell?" sondern erst einmal "Wen kann ich dafür haftbar machen?" Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted June 2, 2008 Report Share Posted June 2, 2008 Wenn heute jemand gegen ein Hindernis fährt, fragt er halt nicht "Huch, war ich zu schnell?" sondern erst einmal "Wen kann ich dafür haftbar machen?" :rolleyes: MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Huhu! @harryb: klasse , besser als nix, wie @goose, der den Kopf in den Sand steckt. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted June 3, 2008 Report Share Posted June 3, 2008 Der Thread hier ist ja Aber im Ernst , ich glaube, die Wahrheit liegt wie meist in der Mitte: Insbesondere wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin und daher weniger Knautsch- und ähnliche Zonen habe, schaue ich schon aus eigenem Interesse und gerade bei Dunkelheit immer sehr sorgfältig, ob irgendwo Hindernisse auf meinem Weg sind. Egal ob die nun nach meiner Auffassung rechtmäßig da stehen oder nicht: ich möchte da nicht drauffahren. Und wenn irgendwas herumsteht, was mich behindern könnte, dann fahre ich erst mal drumherum und beschwere mich dann über die Gefährdung. Andererseits erwarte ich auch von allen anderen VT (und dazu gehören auch geschwindigkeitsmessende :rolleyes: ), dass sie sich so verhalten, dass andere nicht behindert oder belästigt werden. Und dazu gehört eben auch, dass das Equipment einer Geschwindigkeitsmessung so aufgebaut wird, dass es für andere ungefährlich ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Allerdings vermisse ich hier ebenfalls mal eine Meinung unserer Foren- zu den geposteten Bildern. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 5, 2008 Report Share Posted June 5, 2008 Meine Meinung: Nach dem Bild zu urteilen würde ich den Kasten da nicht so hinstellen, jedoch ist er soweit erkennbar, daß jeder halbwegs aufmerksame Radfahrer ihn durchaus frühzeitig erkennen sollte. Also eine sicher nicht perfekte Messstelle, jedoch ist die Aufregung, die u.a. m3 hier verbreitet, wie erwartet, völlig überzogen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted June 11, 2008 Report Share Posted June 11, 2008 Sorry für den späten Beitrag, aber ganz entscheidend ist, ob die Straßenlaterne über der Radarfalle im Dunkeln eingeschaltet ist oder nicht. Wenn hier eine Beleuchtungslücke ist, hat ein Radfahrer mit STVZO Halogenscheinwerfer, selbst bei nur 15 km/h, nur dann eine Chance, wenn er gute bis sehr gute Nachtsichtfähigkeiten hat. Quote Link to post Share on other sites
syro 0 Posted June 15, 2008 Report Share Posted June 15, 2008 Meine Meinung: (...) jedoch ist er soweit erkennbar, daß jeder halbwegs aufmerksame Radfahrer ihn durchaus frühzeitig erkennen sollte. (...) GrußGoose naja auf dem foto ist es auch hellichter Tag, während der Unfall sich gegen abend, in einer dunklen jahreszeit, ereignete. Wer bei tageslicht gegen so ne radarfalle fährt, hat erstens den schmerz und zweitens die zu tragenden kosten verdient, aber wie sieht´s im dunkeln aus? kann man von einem 45jährigen (!) Radfahrer erwarten, im Dunkeln so etwas zu erkennen? Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Radler wohl kaum aus protest freiwillig darein gefahren ist, da man sich denken kann, dass erstens eine ernsthafte verletzungsgefahr besteht, und die kosten zweitesn sehr hoch sein könnten. Insofern! Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 16, 2008 Report Share Posted June 16, 2008 ... jedoch ist die Aufregung, die u.a. m3 hier verbreitet, wie erwartet, völlig überzogen.@goose: @helmet lampshade schrieb:...selbst bei nur 15 km/h, nur dann eine Chance, wenn er gute bis sehr gute Nachtsichtfähigkeiten hat.Aber selbst wenn es der Radfahrer @goose mit sogar Nachtsichtfähigkeiten wäre, dann wird er auch selbst bei nur 20 km/h aufgrund seines Anhalteweges in das Radargeraffel rauschen und hätte die Reparaturrechnung aus München zu bezahlen . Und wenn er im Krankenhaus mit einer Beule am Kopf liegt, kann er in Ruhe überlegen, was hier falsch gelaufen ist. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 16, 2008 Report Share Posted June 16, 2008 Ist das jetzt eine Anhaltewegberechnung auf Vermutungen oder hat die irgendeinen Hintergrund? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 17, 2008 Report Share Posted June 17, 2008 @goose: DU wirst es natürlich immer schaffen zum Stillstand zu kommen, wenn DIR eine Radaranlage im Weg steht. In anderen Fällen zählt natürlich nur deine Theorietabelle. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 17, 2008 Report Share Posted June 17, 2008 Du hälst mir eine "Theorietabelle" vor, erzähst uns was von einer "normalen Reaktionszeit von 0,1 Sekunde" und nun kommst du mit Anhaltewegen ohne jeglichen Hintergrund... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted June 17, 2008 Report Share Posted June 17, 2008 @goose: brauchen wir hier nicht weiterzudiskutieren. Ich freude mich doch für Dich, daß Du nun sogar "halbwegs aufmerksam" so eine Radaranlage nicht über den Haufen fährst. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 17, 2008 Report Share Posted June 17, 2008 Ob das nun eine Diskussion mit dir ist, steht eh auf einem anderen Blatt.Aber wie kommt's?Ist dir selber aufgefallen, was du da mal wieder geschrieben hast? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 13, 2011 Report Share Posted October 13, 2011 Ein ähnlichen Fall hier nun "Kleinkind stürzt mit Tretroller über Meßkabel" hat mir ein Kumpel erzählt und er wollte wissen, wie man das Meßpersonal belangen kann? Hier fährt ein Kleinkind mit dem Tretroller auf dem Fußgängerweg über das dort liegende Meßkabel, welches lose mit kurze Stahlüberfahrschutze belegt ist, kommt deswegen zu Fall und schlägt mit dem Kopf auf. Meßörtlichkeit: Großstadt, neue wegen Schule, tageshell. Kann man hier den Paragraphen "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" anwenden?Oder "grobe Fahrlässigkeit" beim Einrichten einer Meßstelle?"Nötigung"?Schmerzensgeld?Oder.....? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Oder.....?Schwachsinn - das ist was mir einfiele..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Einfach Anzeige erstatten und die StA sucht sich dann die entsprechende Straftat heraus. Eine fahrlässige Körperverletzung liegt aber zumindest vor, wobei dann die Frage zu stellen wäre ob der Messbeamte dafür auch bestraft werden kann. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Genau, da kann man prima einen Vorgang schaffen. Tatbestand: Geschwindigkeitsmessung - 30 Schule - legal Kabel verlegt, Überfahrschutz drauf - legal Der Vorfall ist tragisch, aber das passiert im Leben. dete Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Kabel verlegt, Überfahrschutz drauf - legal Im Haftpflichtrecht scheinst Du nicht wirklich belesen zu sein, denn so einfach, wie Du es darstellst, ist es mitnichten. Ein Schaden liegt vor (Verletzung, Kosten für Behandlung, evtl. Sachschaden), ein Kausalzusammenhang ebenfalls (ohne Kabel wäre die Radfahrerin nicht gestürzt), die Widerrechtlichkeit ergibt sich aus der Rechtsgutverletzung und ob das nun vorsätzlich oder fahrlässig geschah, das wird der Richter klären! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Im Haftpflichtrecht scheinst Du nicht wirklich belesen zu sein, denn so einfach, wie Du es darstellst, ist es mitnichten. Ein Schaden liegt vor (Verletzung, Kosten für Behandlung, evtl. Sachschaden), ein Kausalzusammenhang ebenfalls (ohne Kabel wäre die Radfahrerin nicht gestürzt), die Widerrechtlichkeit ergibt sich aus der Rechtsgutverletzung und ob das nun vorsätzlich oder fahrlässig geschah, das wird der Richter klären!Hier moechte ich Zweifel anmelden, ob dem wirklich so ist, wie Du beschreibst. Waere dem so, haetten z.B saemtliche Abdeckungen auf Grabungsbaustellen an Fusswegen das Potential zur Haftpflichtklage.... Baustellenausfahrten ueber Gehwege hinweg ebenso, und, und, und..... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Hier moechte ich Zweifel anmelden, ob dem wirklich so ist, wie Du beschreibst. Waere dem so, haetten z.B saemtliche Abdeckungen auf Grabungsbaustellen an Fusswegen das Potential zur Haftpflichtklage.... Baustellenausfahrten ueber Gehwege hinweg ebenso, und, und, und..... Es ist gut möglich, dass es zu diesem Szenario schon umfangreich Rechtssprechung gibt. Die habe ich jetzt nicht gesichtet. Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted October 14, 2011 Author Report Share Posted October 14, 2011 Stahlüberfahrschutzso wie hier?Musste bei der beschriebenen Messörtlichkeit ohnehin an diese ausführende Behörde denken ... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe. Genau, danach "legal", gell dete Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.Genau, danach "legal", gell Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Jedem Deppen erzählt man, wenn die Karre streikt, ab auf den Standstreifen, mach die Warnblinkanlage an, zieh schön deine Warnweste über, stell dein Warndreieck auf und das alles am besten von möglichst weit weg von der Fahrbahn ... und heute nacht (ca. 1:00 Uhr) hampelt doch tatsächlich einer mit einer Funzel von Taschenlampe auf dem Standstreifen einer Autobahn rum um seine Blitzerkiste aufzustellen. Dem sein Gesicht möchte ich sehen, wenn da einer mal eben rauszieht - bei der Kiste könnte man sich das mit dem richtigen Fahrzeug (z.B. Baustellenkipper) grad überlegen, ob man die Einladung annimmt und das Ding einmal schnell mit einem Schlenker wegputzt... ...mit Fernlicht, hab den Kerl grad noch anhand seiner funkelnden Kerze äh Taschenlampe entdeckt - bei ständigen Gegenverkehr wär der fast untergegangen ( ) Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.Genau, danach "legal", gell Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt.Das müsstest du bitte mal näher erläutern (am besten mit nachvollziehbaren Quellen). Durch das Aufstellen des Überfahrschutzes wurde welches Recht verletzt? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.Genau, danach "legal", gell Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt.Das müsstest du bitte mal näher erläutern (am besten mit nachvollziehbaren Quellen). Durch das Aufstellen des Überfahrschutzes wurde welches Recht verletzt? Siehe mein Beitrag #75. Quelle: Anstelle von 9000 anderen z.B. diese. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 In deinem Beitrag 75 berufst du dich darauf, es schlicht besser zu wissen, ohne nachvollziehbare Quellen zu liefern (bitte sieh das als konstruktive Kritik). Aber hast du auch eine nachvollziehbare Quelle aus dem deutschen Haftungsrecht, denn, wenn mich nicht alles täuscht, diskutieren wir doch einen Sachverhalt, welcher sich auf das deutsche Recht bezieht, oder? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 In deinem Beitrag 75 berufst du dich darauf, es schlicht besser zu wissen, ohne nachvollziehbare Quellen zu liefern (bitte sieh das als konstruktive Kritik). Aber hast du auch eine nachvollziehbare Quelle aus dem deutschen Haftungsrecht, denn, wenn mich nicht alles täuscht, diskutieren wir doch einen Sachverhalt, welcher sich auf das deutsche Recht bezieht, oder? Da das offensichtlich nur eine Retourkutsche von Dir ist und Du ja vorgibst, Dich selbst so hervorragend auszukennen und ich im Moment Wichtigeres zu tun habe: Später. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 Nein, keine Reourkutsche, nur die Feststellung, daß du dich offensichtlich selber nicht an das hälst, was du von anderen erwartest und die Bitte, deine Ausführungen doch mal zu erläutern. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 17, 2011 Report Share Posted October 17, 2011 Stahlüberfahrschutzso wie hier?@xander: Ähnlich! Jedoch nicht rund (Kreissegment), sondern eckig. So kann ein kleines Rollerrad nicht drüber rollen, sondern der Überfahrschutz wird vor sich hergeschoben, somit Sturz. Wenn es unterschiedliche Überfahrschutze gibt, dann sieht es so aus, als ob jeder Meßverein sich selbst was bastelt. Oder liefert eso / Tettnang dies als Zubehör mit? Wenn ja, dann würde durch diese Fehlkonstruktion auch das Produkthaftungsgesetz greifen. Musste bei der beschriebenen Messörtlichkeit ohnehin an diese ausführende Behörde denken ...Joh, der Zweckverband beim Einsatz der Verkehrssicherheit im neuen Abzockparadies - Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 17, 2011 Report Share Posted October 17, 2011 ...Eine fahrlässige Körperverletzung liegt aber zumindest vor, wobei dann die Frage zu stellen wäre ob der Messbeamte dafür auch bestraft werden kann.@gast225: Joh, die Frage ist, ob der Einseitensensor überhaupt so weit weg von der Fahrbahn stehen muß, sprich ob der Meßbeamte entgegen der Aufbauvorschrift gehandelt hat. Es wäre genug Platz auf der Parkreihe gewesen. Einfach Anzeige erstatten und die StA sucht sich dann die entsprechende Straftat heraus.@goose: Du darfst jetzt mal den superscharfen StA spielen und alle deine üblichen Extreme wie 315, Nötigung, etc. in einer roten Paragraphentapete unterbringen, hast meinen vollen Segen . Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 @goose: Huhu! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Ja, soll ich auf den Quatsch wirklich eingehen? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Najaaaa..... er klappert halt gern mit der bunten Rassel. Wink kurz zurück und er ist zufrieden. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 @goose: Das ist kein Quatsch, sondern der Fall hat sich tatsächlich zugetragen. Fällt Dir es wirklich so schwer, mal gegen einen Branchenkollege richtig auszuteilen ? Gegen Wheelie-Fahrer und Endurofahrer mit verdreckten / abgerissenen Nummerschild bist auch so mega kreativ. Warum nicht hier? @bluey: Auch Du könntest ja mal eine Paragraphenliste erstellen, anstatt ins Kleinkindniveau zu verfallen . Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 Quatsch ist es, hier über eine Nötigung zu sprechen. Glaubst du, der Junge wurde zum Sturz genötigt? Hier wurde über den Gehweg (!) ein Kabel gelegt, welches durch einen Überfahrschutz abgesichert wurde. Das Ganze geschah bei Tageslicht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 @goose: Doch nicht so , sondern so: §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/betrunkener-radler-stuerzt-radarfalle-3077906.htmlAus "Betrunkener Radler stürzt in Radarfalle", ww.tz-online.de, 26.08.13:Der schwer betrunkene 21-Jährige stürzte ausgerechnet auf eine Radarfalle der Polizei. Mmmmmhhhh, das hört sich so an, als ob der Radfahrer nicht wegen der Radarfalle gestürzt sei, sondern die Radarfalle gerade zufällig dort gestanden ist. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 Mmmmmhhhh, das hört sich so an, als ob der Radfahrer nicht wegen der Radarfalle gestürzt sei, sondern die Radarfalle gerade zufällig dort gestanden ist. Nun ja, so manch einer koennte ja meinen, dass es die Radarfalle war, die den Radler da zum Sturze brachte. Allein, dafuer muss man natuerlich schon etwas heftig scheuklappenbewehrt sein, denn es duerfte klar sein, dass der Zustand des Radlers einzig und allein fuer seinen Sturz verantwortlich zu machen ist. Da der Radler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Zustand selbst herbei gefuehrt hat, ist er logischer Weise allein verantwortlich. Und nein, 'm3_', auch wenn du es vielleicht so verstehen moechtest, der Radler wurde nicht angezeigt, weil er in die Radarfalle fiel, sondern weil er uebermaessig alkoholisiert auf seinem Rade sass, waehrend er am oeffentlichen Strassenverkehr teil zu nehmen gedachte. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 Da der Radler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Zustand selbst herbei gefuehrt hat, ist er logischer Weise allein verantwortlich.... und als Schmankerl obendrauf hat er nun auch noch eine MPU fest gebucht.. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 Da der Radler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Zustand selbst herbei gefuehrt hat, ist er logischer Weise allein verantwortlich.... und als Schmankerl obendrauf hat er nun auch noch eine MPU fest gebucht.. Nur wenn er noch einen FS besitzt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 ...oder einen beantragen (neu) möchte... Denn "nur" für diese (Rad)Fahrt verliert er seine FE noch nicht. Die ist erst weg wenn er die MPU nicht in der gesetzten Frist positiv ablegt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 27, 2013 Report Share Posted August 27, 2013 Und die Frist ist so kurz das es nicht zu schaffen ist. Alles nach Recht und Gesetz. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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