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Radler Fährt In Blitzanlage


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Unabhängig davon, ob die Anlage günstig oder ungünstig steht, entbindet das einen VT nicht von der Sorgfaltspflicht und dem Sichtfahrgebot.
Dem Argument folgend muss man dann sämtliche Tempolimits und Kurvenwarnschilder abbauen und auf die Paragraphen 1 und 3 der StVO verweisen. Warndreiecke können wir auch gleich abschaffen.

Es gibt auch sowas wie eine Verkehrssicherungspflicht.

 

 

~ Janus

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Wenn ich mir manche Fragen hier und anderswo durchlese ("Wo ist das geregelt?" "Wo steht das..." und und ) dann bin ich mir sicher, dass das in D nicht funktionieren würde.

Im Prinzip gebe ich dir recht.

Ich hab ja auch nicht behauptet, dass die Anlage da ordnungsgemäß stand - aber eine (Teil-) Schuld liegt halt beim Radfahrer.

Wenn heute jemand gegen ein Hindernis fährt, fragt er halt nicht "Huch, war ich zu schnell?" sondern erst einmal "Wen kann ich dafür haftbar machen?"

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Der Thread hier ist ja :D

Aber im Ernst , ich glaube, die Wahrheit liegt wie meist in der Mitte:

Insbesondere wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin und daher weniger Knautsch- und ähnliche Zonen habe, schaue ich schon aus eigenem Interesse und gerade bei Dunkelheit immer sehr sorgfältig, ob irgendwo Hindernisse auf meinem Weg sind. Egal ob die nun nach meiner Auffassung rechtmäßig da stehen oder nicht: ich möchte da nicht drauffahren. Und wenn irgendwas herumsteht, was mich behindern könnte, dann fahre ich erst mal drumherum und beschwere mich dann über die Gefährdung.

Andererseits erwarte ich auch von allen anderen VT (und dazu gehören auch geschwindigkeitsmessende :rolleyes: :rolleyes: ), dass sie sich so verhalten, dass andere nicht behindert oder belästigt werden. Und dazu gehört eben auch, dass das Equipment einer Geschwindigkeitsmessung so aufgebaut wird, dass es für andere ungefährlich ist.

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Meine Meinung: Nach dem Bild zu urteilen würde ich den Kasten da nicht so hinstellen, jedoch ist er soweit erkennbar, daß jeder halbwegs aufmerksame Radfahrer ihn durchaus frühzeitig erkennen sollte.

 

Also eine sicher nicht perfekte Messstelle, jedoch ist die Aufregung, die u.a. m3 hier verbreitet, wie erwartet, völlig überzogen.

 

Gruß

Goose

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Sorry für den späten Beitrag, aber ganz entscheidend ist, ob die Straßenlaterne über der Radarfalle im Dunkeln eingeschaltet ist oder nicht. Wenn hier eine Beleuchtungslücke ist, hat ein Radfahrer mit STVZO Halogenscheinwerfer, selbst bei nur 15 km/h, nur dann eine Chance, wenn er gute bis sehr gute Nachtsichtfähigkeiten hat.

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Meine Meinung: (...) jedoch ist er soweit erkennbar, daß jeder halbwegs aufmerksame Radfahrer ihn durchaus frühzeitig erkennen sollte.

 

(...)

 

Gruß

Goose

 

 

naja auf dem foto ist es auch hellichter Tag, während der Unfall sich gegen abend, in einer dunklen jahreszeit, ereignete. Wer bei tageslicht gegen so ne radarfalle fährt, hat erstens den schmerz und zweitens die zu tragenden kosten verdient, aber wie sieht´s im dunkeln aus?

 

kann man von einem 45jährigen (!) Radfahrer erwarten, im Dunkeln so etwas zu erkennen?

 

 

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der Radler wohl kaum aus protest freiwillig darein gefahren ist, da man sich denken kann, dass erstens eine ernsthafte verletzungsgefahr besteht, und die kosten zweitesn sehr hoch sein könnten.

 

Insofern!

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... jedoch ist die Aufregung, die u.a. m3 hier verbreitet, wie erwartet, völlig überzogen.

@goose: :lol2:

 

@helmet lampshade schrieb:

...selbst bei nur 15 km/h, nur dann eine Chance, wenn er gute bis sehr gute Nachtsichtfähigkeiten hat.

Aber selbst wenn es der Radfahrer @goose mit sogar Nachtsichtfähigkeiten wäre, dann wird er auch selbst bei nur 20 km/h aufgrund seines Anhalteweges in das Radargeraffel rauschen und hätte die Reparaturrechnung aus München zu bezahlen :unsure: . Und wenn er im Krankenhaus mit einer Beule am Kopf liegt, kann er in Ruhe überlegen, was hier falsch gelaufen ist.

:whistling:

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  • 3 years later...

Ein ähnlichen Fall hier nun "Kleinkind stürzt mit Tretroller über Meßkabel" hat mir ein Kumpel erzählt und er wollte wissen, wie man das Meßpersonal belangen kann?

 

Hier fährt ein Kleinkind mit dem Tretroller auf dem Fußgängerweg über das dort liegende Meßkabel, welches lose mit kurze Stahlüberfahrschutze belegt ist, kommt deswegen zu Fall und schlägt mit dem Kopf auf. Meßörtlichkeit: Großstadt, neue :blush: wegen Schule, tageshell.

 

Kann man hier den Paragraphen "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" anwenden?

Oder "grobe Fahrlässigkeit" beim Einrichten einer Meßstelle?

"Nötigung"?

Schmerzensgeld?

Oder.....?

:unsure:

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Einfach Anzeige erstatten und die StA sucht sich dann die entsprechende Straftat heraus.

 

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt aber zumindest vor, wobei dann die Frage zu stellen wäre ob der Messbeamte dafür auch bestraft werden kann.

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Genau, da kann man prima einen Vorgang schaffen.

 

Tatbestand: Geschwindigkeitsmessung - 30 Schule - legal

 

Kabel verlegt, Überfahrschutz drauf - legal

 

 

 

Der Vorfall ist tragisch, aber das passiert im Leben.

 

 

dete

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Kabel verlegt, Überfahrschutz drauf - legal

 

Im Haftpflichtrecht scheinst Du nicht wirklich belesen zu sein, denn so einfach, wie Du es darstellst, ist es mitnichten.

 

Ein Schaden liegt vor (Verletzung, Kosten für Behandlung, evtl. Sachschaden), ein Kausalzusammenhang ebenfalls (ohne Kabel wäre die Radfahrerin nicht gestürzt), die Widerrechtlichkeit ergibt sich aus der Rechtsgutverletzung und ob das nun vorsätzlich oder fahrlässig geschah, das wird der Richter klären!

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Im Haftpflichtrecht scheinst Du nicht wirklich belesen zu sein, denn so einfach, wie Du es darstellst, ist es mitnichten.

 

Ein Schaden liegt vor (Verletzung, Kosten für Behandlung, evtl. Sachschaden), ein Kausalzusammenhang ebenfalls (ohne Kabel wäre die Radfahrerin nicht gestürzt), die Widerrechtlichkeit ergibt sich aus der Rechtsgutverletzung und ob das nun vorsätzlich oder fahrlässig geschah, das wird der Richter klären!

Hier moechte ich Zweifel anmelden, ob dem wirklich so ist, wie Du beschreibst. Waere dem so, haetten z.B saemtliche Abdeckungen auf Grabungsbaustellen an Fusswegen das Potential zur Haftpflichtklage.... Baustellenausfahrten ueber Gehwege hinweg ebenso, und, und, und.....

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Hier moechte ich Zweifel anmelden, ob dem wirklich so ist, wie Du beschreibst. Waere dem so, haetten z.B saemtliche Abdeckungen auf Grabungsbaustellen an Fusswegen das Potential zur Haftpflichtklage.... Baustellenausfahrten ueber Gehwege hinweg ebenso, und, und, und.....

 

Es ist gut möglich, dass es zu diesem Szenario schon umfangreich Rechtssprechung gibt. Die habe ich jetzt nicht gesichtet. Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.

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Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.

 

 

Genau, danach "legal", gell :100:

 

 

dete

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Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.

Genau, danach "legal", gell :100:

 

Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt.

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Jedem Deppen erzählt man, wenn die Karre streikt, ab auf den Standstreifen, mach die Warnblinkanlage an, zieh schön deine Warnweste über, stell dein Warndreieck auf und das alles am besten von möglichst weit weg von der Fahrbahn ... und heute nacht (ca. 1:00 Uhr) hampelt doch tatsächlich einer mit einer Funzel von Taschenlampe auf dem Standstreifen einer Autobahn rum um seine Blitzerkiste aufzustellen. :100: Dem sein Gesicht möchte ich sehen, wenn da einer mal eben rauszieht - bei der Kiste könnte man sich das mit dem richtigen Fahrzeug (z.B. Baustellenkipper) grad überlegen, ob man die Einladung annimmt und das Ding einmal schnell mit einem Schlenker wegputzt... :70:

 

...mit Fernlicht, hab den Kerl grad noch anhand seiner funkelnden Kerze äh Taschenlampe entdeckt - bei ständigen Gegenverkehr wär der fast untergegangen

(

)

post-19613-1318589626_thumb.jpg

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Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.

Genau, danach "legal", gell :100:

 

Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt.

Das müsstest du bitte mal näher erläutern (am besten mit nachvollziehbaren Quellen). Durch das Aufstellen des Überfahrschutzes wurde welches Recht verletzt?

 

Gruß

Goose

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Nach dem Prüfungsschema Haftpflichtrecht sieht es erstmal so aus, wie ich beschrieben habe.

Genau, danach "legal", gell :100:

 

Nein, denn eine Verletzung absoluter Rechte grundsätzlich immer rechtswidrig. Durch den entstandenen Schaden sind absolute Rechte verletzt.

Das müsstest du bitte mal näher erläutern (am besten mit nachvollziehbaren Quellen). Durch das Aufstellen des Überfahrschutzes wurde welches Recht verletzt?

 

Siehe mein Beitrag #75. Quelle: Anstelle von 9000 anderen z.B. diese.

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In deinem Beitrag 75 berufst du dich darauf, es schlicht besser zu wissen, ohne nachvollziehbare Quellen zu liefern (bitte sieh das als konstruktive Kritik).

 

Aber hast du auch eine nachvollziehbare Quelle aus dem deutschen Haftungsrecht, denn, wenn mich nicht alles täuscht, diskutieren wir doch einen Sachverhalt, welcher sich auf das deutsche Recht bezieht, oder?

 

Gruß

Goose

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In deinem Beitrag 75 berufst du dich darauf, es schlicht besser zu wissen, ohne nachvollziehbare Quellen zu liefern (bitte sieh das als konstruktive Kritik).

 

Aber hast du auch eine nachvollziehbare Quelle aus dem deutschen Haftungsrecht, denn, wenn mich nicht alles täuscht, diskutieren wir doch einen Sachverhalt, welcher sich auf das deutsche Recht bezieht, oder?

 

Da das offensichtlich nur eine Retourkutsche von Dir ist und Du ja vorgibst, Dich selbst so hervorragend auszukennen und ich im Moment Wichtigeres zu tun habe: Später.

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Stahlüberfahrschutz

so wie hier?

@xander: Ähnlich! Jedoch nicht rund (Kreissegment), sondern eckig. So kann ein kleines Rollerrad nicht drüber rollen, sondern der Überfahrschutz wird vor sich hergeschoben, somit Sturz.

Wenn es unterschiedliche Überfahrschutze gibt, dann sieht es so aus, als ob jeder Meßverein sich selbst was bastelt. Oder liefert eso / Tettnang dies als Zubehör mit? Wenn ja, dann würde durch diese Fehlkonstruktion auch das Produkthaftungsgesetz greifen.

 

Musste bei der beschriebenen Messörtlichkeit ohnehin an diese ausführende Behörde denken ...

Joh, der Zweckverband beim Einsatz der Verkehrssicherheit im neuen Abzockparadies :100: -

:70:

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...

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt aber zumindest vor, wobei dann die Frage zu stellen wäre ob der Messbeamte dafür auch bestraft werden kann.

@gast225: Joh, die Frage ist, ob der Einseitensensor überhaupt so weit weg von der Fahrbahn stehen muß, sprich ob der Meßbeamte entgegen der Aufbauvorschrift gehandelt hat. Es wäre genug Platz auf der Parkreihe gewesen.

 

Einfach Anzeige erstatten und die StA sucht sich dann die entsprechende Straftat heraus.

@goose: Du darfst jetzt mal den superscharfen StA spielen :unsure: und alle deine üblichen Extreme wie 315, Nötigung, etc. in einer roten Paragraphentapete unterbringen, hast meinen vollen Segen :100: .

:70:

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@goose: Das ist kein Quatsch, sondern der Fall hat sich tatsächlich zugetragen. Fällt Dir es wirklich so schwer, mal gegen einen Branchenkollege richtig auszuteilen :rolleyes: ? Gegen Wheelie-Fahrer und Endurofahrer mit verdreckten / abgerissenen Nummerschild bist auch so mega kreativ. Warum nicht hier?

 

@bluey: Auch Du könntest ja mal eine Paragraphenliste erstellen, anstatt ins Kleinkindniveau zu verfallen :victory: .

:rolleyes:

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Quatsch ist es, hier über eine Nötigung zu sprechen. Glaubst du, der Junge wurde zum Sturz genötigt?

 

Hier wurde über den Gehweg (!) ein Kabel gelegt, welches durch einen Überfahrschutz abgesichert wurde. Das Ganze geschah bei Tageslicht.

 

Gruß

Goose

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@goose: Doch nicht so :D , sondern so:

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;)

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  • 1 year later...

http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/betrunkener-radler-stuerzt-radarfalle-3077906.html

Aus "Betrunkener Radler stürzt in Radarfalle", ww.tz-online.de, 26.08.13:

Der schwer betrunkene 21-Jährige stürzte ausgerechnet auf eine Radarfalle der Polizei.

 

Mmmmmhhhh, das hört sich so an, als ob der Radfahrer nicht wegen der Radarfalle gestürzt sei, sondern die Radarfalle gerade zufällig dort gestanden ist.

:nolimit:

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Mmmmmhhhh, das hört sich so an, als ob der Radfahrer nicht wegen der Radarfalle gestürzt sei, sondern die Radarfalle gerade zufällig dort gestanden ist.

 

Nun ja, so manch einer koennte ja meinen, dass es die Radarfalle war, die den Radler da zum Sturze brachte. Allein, dafuer muss man natuerlich schon etwas heftig scheuklappenbewehrt sein, denn es duerfte klar sein, dass der Zustand des Radlers einzig und allein fuer seinen Sturz verantwortlich zu machen ist. Da der Radler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Zustand selbst herbei gefuehrt hat, ist er logischer Weise allein verantwortlich.

 

Und nein, 'm3_', auch wenn du es vielleicht so verstehen moechtest, der Radler wurde nicht angezeigt, weil er in die Radarfalle fiel, sondern weil er uebermaessig alkoholisiert auf seinem Rade sass, waehrend er am oeffentlichen Strassenverkehr teil zu nehmen gedachte.

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Da der Radler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Zustand selbst herbei gefuehrt hat, ist er logischer Weise allein verantwortlich.
... und als Schmankerl obendrauf hat er nun auch noch eine MPU fest gebucht.. :whistling:

Nur wenn er noch einen FS besitzt.

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