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Radler Fährt In Blitzanlage


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Hallo

Hab mich mal auf den Internetseiten der Freunde und Helfer umgesehen und mein Blick fiel auf die nachfolgende Pressemitteilung der Polizei Unterfranken/Schweinfurt

 

http://www.polizei.bayern.de/news/presse/a...ndex.html/56259

Ungewöhnlicher Verkehrsunfall - Radfahrer prallt auf Radaranlage

 

SCHWEINFURT. Ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall hat sich am Dienstagabend auf der Hahnenhügelbrücke in Schweinfurt ereignet. Ein Radfahrer war dabei aus Unachtsamkeit gegen eine Radaranlage der Verkehrspolizei geprallt, mit der zu diesem Zeitpunkt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden.

 

Der 45-jährige Biker erlitt bei dem Sturz leichte Handverletzungen. Der Sachschaden an den Messeinrichtungen dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

 

Eine Angestellte der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck hatte in den Abendstunden die Radaranlage auf der Hahnenhügelbrücke in stadtauswärtiger Richtung aufgebaut und den Vorschriften entsprechend eingemessen. An der genannten Örtlichkeit werden in regelmäßigen Abständen Messungen durchgeführt, weil sich dieser Bereich als Unfallschwerpunkt herauskristallisiert hat. Immer wieder geraten dort Fahrzeuge aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern, kommen von der Fahrbahn ab und prallen gegen die Leitplanke.

 

Gegen 18.45 Uhr fuhr ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt mit seinem Fahrrad in stadteinwärtiger Richtung und prallte dabei gegen die Radaranlage. Der Mann kam zu Fall, stieß gegen die Leitplanke und verletzte sich dabei leicht an der Hand. Der Biker begab sich anschließend selbst in ärztliche Behandlung.

 

Die aus mehreren Teilen bestehende Radaranlage wurde durch den Aufprall erheblich beschädigt. Wie hoch der Sachschaden letztendlich ist, steht bislang noch nicht fest. Die Spezialgeräte werden jetzt nach München zur genaueren Untersuchung eingesandt. Erst danach lassen sich konkretere Angaben über den tatsächlich entstandenen Schaden machen.

 

 

Lieben Gruß Xander

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Hallo,

... Ein Radfahrer war dabei aus Unachtsamkeit gegen eine Radaranlage der Verkehrspolizei geprallt, mit der zu diesem Zeitpunkt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden.

 

Der 45-jährige Biker erlitt bei dem Sturz leichte Handverletzungen. Der Sachschaden an den Messeinrichtungen dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

 

Eine Angestellte der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck hatte in den Abendstunden die Radaranlage auf der Hahnenhügelbrücke in stadtauswärtiger Richtung aufgebaut und den Vorschriften entsprechend eingemessen. An der genannten Örtlichkeit werden in regelmäßigen Abständen Messungen durchgeführt, weil sich dieser Bereich als Unfallschwerpunkt herauskristallisiert hat. Immer wieder geraten dort Fahrzeuge aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern, kommen von der Fahrbahn ab und prallen gegen die Leitplanke.

 

Gegen 18.45 Uhr fuhr ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt mit seinem Fahrrad in stadteinwärtiger Richtung und prallte dabei gegen die Radaranlage. Der Mann kam zu Fall, stieß gegen die Leitplanke und verletzte sich dabei leicht an der Hand. Der Biker begab sich anschließend selbst in ärztliche Behandlung.

Auf der Straße wird der Radfahrer hier wohl nicht gefahren sein. Neben der Straße läuft ein asphaltierter Weg, der fürs Fahrradfahren wie gemacht ist. Wenn die Polizei ihre Messeinrichtung jetzt so auf diesem Weg aufgestellt hat, dass der Radfahrer dieses Hindernis nicht erkennen konnte (um 18:45 ist es jetzt dunkel!) dann hat sie doch ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht genüge getan, oder? :rolleyes:

Die Beschreibung der Fahrtrichtungen (Messung stadtauswärts <> Fahrt stadteinwärts) passt jedenfalls genau zu diesem Szenario. Weiß jemand was Genaueres? War das in Höhe des Media-Marktes?

 

Gruß

Das Kasperle

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oder der Fahrradfahrer hat sich nicht an § 3 StVO gehalten :rolleyes:

klar, da der Radfahrer sich bewegt hat, ist die Unfallursache ganz einfach die ungepasste Geschwindigkeit. Dieser Unfall festigt auch noch den Unfallschwerpunkt. Passt ja alles super ins Behördenschema :nick: .

 

Nun im Ernst: die Polizei hat immerhin als Ursache die "Unachtsamkeit" vom Radfahrer ermittelt. Natürlich ist die Radar-Polizei selbst völlig unschuldig und niemals nie schuldig und nie ursächlich.

Da nützt auch nicht der plumpe Rausredeversuch, der Meßbeamte hätte die Anlage nach den Vorschriften eingemessen. Das suggeriert dem allgemeinen Leser, der Aufstellungsort wäre richtig gewesen. Dabei war es nur eine rein meßtechnische Einmessung. Also üble Trickserei, damit die Polizei als Unschuldslamm dasteht. Und der "dumme" Radfahrer ist ja selbst schuld.

Weiter versucht die Polizei sich für das Weghindernis zu rechtfertigen und vom Thema abzulenken mit der Unfallschwerpunktbegründung.

 

Und @hawethie: ein stürzender Radfahrer kann ganz blöd mit dem Kopf aufprallen. Hier auch noch eine Leitplanke. Der Fall hätte auch nicht "lustig" ausgehen können. Da wäre die :80: dann wirklich am dampfen.

:cop01:

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@m3: Und für dich ist das Radargerät schuld?
wahrscheinlich ist es auf die Straße gesprungen, als der Radfahrer da vorbeifuhr.

 

Und wenn da ein ganz normaler Poller gestanden hätte, wäre der auch schuld gewesen: ein dunkel gekleideter Fußgänger ebenfalls.

Hauptsache, m3_ hat einen Grund, dass der,der zu schnell und/oder unaufmerksam war, nicht schuld ist.

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Schaffst du das alleine aufgrund der Pressemeldung?

ja.

Die Pressemeldung lautete ja nicht: "die Meßbeamten haben nach Vorschrift XY (Aufstellung von Radargeräte ohne Gefährdung von VT) die Radargeräte nicht direkt auf den Rad- und Fußweg gestellt, sondern in eine Aussparung. Trotzdem ist ein Radfahrer aus unerklärlichen Gründen hängengeblieben und gestürzt."

Macht es klick?

 

@hawethie: ich finde es nicht so witzig. Es haben sich etliche Fahrradfahrer schon die Birne an Starenkästen angeschlagen, die auf Rad- und Fußweg aufgestellt sind. Diese Starenkästen wurden im Bereich Augenhöhe bis Fahrradscheinwerferhöhe mit rot-weißem Reflektorstreifen versehen.

:unsure:

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Schaffst du das alleine aufgrund der Pressemeldung?

ja.

Die Pressemeldung lautete ja nicht: "die Meßbeamten haben nach Vorschrift XY (Aufstellung von Radargeräte ohne Gefährdung von VT) die Radargeräte nicht direkt auf den Rad- und Fußweg gestellt, sondern in eine Aussparung. Trotzdem ist ein Radfahrer aus unerklärlichen Gründen hängengeblieben und gestürzt."

Macht es klick?

Joh - es macht klick, Du reimst Dir - mal wieder - etwas zusammen, um es deinem hammelmaessigen Weltbild anzupassen. Ich kann beim besten Willen nichts in der Pressemitteilung finden, dass da ein Fuss-, geschweige denn ein Radweg vorhanden war. Du aber weisst ganz genau, dass das Radargeraet auf einem solchen Weg aufgebaut war..... :unsure:

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ich finde es nicht so witzig. Es haben sich etliche Fahrradfahrer schon die Birne an Starenkästen angeschlagen, die auf Rad- und Fußweg aufgestellt sind.
und? Gilt für Radfahrer nicht das Sichtfahrgebot? Auch nachts?

Es muss ja kein Starenkasen oder Blitzgerät sein, was da steht - es kann alles mögliche sein, wo der Radfahrer in seiner unmaßgelblichen Arroganz gegenfährt.

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Wenn man sich die ungefähre Stelle in Google-Earth könnte es durchaus sein das die Kamera auf den Radweg stand.

Stimmt. Dann koennte es aber auch durchaus sein, dass der stadteinwaerts radelnde Fahrer auf der falschen Seite fuhr.... Vielleicht hatte ja der gute Messbeamte fuer die radfahrer in der richtigen Richtung ein Warnschild aufgestellt...... :rofl::unsure:

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Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer sich ordnungsgemäß verhalten hat. Ansonsten stünde das definitiv in dem Polizeibericht drin.

 

Es ist schon erstaunlich wie man versucht die Messstelle zu rechtfertigen (altes blah blah in Form von Unfallschwerpunkt und so etwas).

 

Dieser Bericht ist nicht objektiv geschrieben, was auch nicht anders zu erwarten war.

 

Man liest heraus:

 

1) Die Messung war notwendig, weil sich dort ein Unfallschwerpunkt befindet.

2) Die Radaranlage wurde ordnungsgemäß eingemessen.

3) Radfahrer prallte mit Anlage zusammen (weil unaufmerksam....)

 

Was mich aber interessieren würde ist, ob die Anlage auch ordnungsgemäß aufgestellt war. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei jemals zugeben würde, eine Messstelle so dämlich aufzustellen, dass andere VT gefährdet würden.

 

Gruß

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Man liest heraus:

 

1) Die Messung war notwendig, weil sich dort ein Unfallschwerpunkt befindet.

2) Die Radaranlage wurde ordnungsgemäß eingemessen.

3) Radfahrer prallte mit Anlage zusammen (weil unaufmerksam....)

 

Was mich aber interessieren würde ist, ob die Anlage auch ordnungsgemäß aufgestellt war. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei jemals zugeben würde, eine Messstelle so dämlich aufzustellen, dass andere VT gefährdet würden.

 

Gruß

 

Über das "eingemessen" bin ich auch gestolpert. Was hat das Einmessen mit dem Fall zu tun? Die hätten auch schreiben können, der Deckel vom Objektiv wurde abgenommen. Oder sollte einfach nur irgendwie das Wörtchen "ordnungsgemäß" untergebracht werden.

 

Allerdings sehe ich schon die Schuld auf beiden Seiten, natürlich hätte auch der Radfahrer besser aufpassen müssen. Andererseits stelle ich mein Gerät auch nicht so in den Weg, daß etwas passieren kann.

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Wenn man sich die ungefähre Stelle in Google-Earth könnte es durchaus sein das die Kamera auf den Radweg stand.

 

Ich hoffe das der Radfahrer keinen Führerschein besitzt da diese blinden Fahrer im KFZ einen grösseren Schaden verursachen.

Woran erkennst du, dass das ein Radweg ist, kann ja auch ein Fußgängerweg sein, und da hätte der Radfahrer nix zu suchen.

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Schaffst du das alleine aufgrund der Pressemeldung?

ja.

Die Pressemeldung lautete ja nicht: "die Meßbeamten haben nach Vorschrift XY (Aufstellung von Radargeräte ohne Gefährdung von VT) die Radargeräte nicht direkt auf den Rad- und Fußweg gestellt, sondern in eine Aussparung. Trotzdem ist ein Radfahrer aus unerklärlichen Gründen hängengeblieben und gestürzt."

Macht es klick?

 

@hawethie: ich finde es nicht so witzig. Es haben sich etliche Fahrradfahrer schon die Birne an Starenkästen angeschlagen, die auf Rad- und Fußweg aufgestellt sind. Diese Starenkästen wurden im Bereich Augenhöhe bis Fahrradscheinwerferhöhe mit rot-weißem Reflektorstreifen versehen.

:unsure:

Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

 

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

 

Gruß

Goose

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@hawethie: ich finde es nicht so witzig. Es haben sich etliche Fahrradfahrer schon die Birne an Starenkästen angeschlagen, die auf Rad- und Fußweg aufgestellt sind. Diese Starenkästen wurden im Bereich Augenhöhe bis Fahrradscheinwerferhöhe mit rot-weißem Reflektorstreifen versehen.

 

Hatten die Radfahrer alle ne gelbe Binde mit 3 schwarzen Punkten am Arm?

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Woran erkennst du, dass das ein Radweg ist, kann ja auch ein Fußgängerweg sein, und da hätte der Radfahrer nix zu suchen.
Ganz einfach: Auf den Radweg ist Fahrrad aufgemalt und daneben ein Fußgänger. Ich bin jetzt davon ausgegangen das das Fahrrad den Radweg markiert und der Fußgänger den Gehweg. :unsure:
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Woran erkennst du, dass das ein Radweg ist, kann ja auch ein Fußgängerweg sein, und da hätte der Radfahrer nix zu suchen.
Ganz einfach: Auf den Radweg ist Fahrrad aufgemalt und daneben ein Fußgänger. Ich bin jetzt davon ausgegangen das das Fahrrad den Radweg markiert und der Fußgänger den Gehweg. :unsure:

Hast du recht, habs auf dem Foto nicht erkannt! Aber sicher war das Radargerät doch durch Hütchen gekennzeichnet! Und Augen auf im Verkehr!

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Welches Foto? :unsure: Hab noch keins in diesem Thread gefunden, auf dem ein Radweg-Schild zu sehen sind.

 

Aber ihr glaubt sowieso nicht, was alles auf Radwegen rumstehen kann. In Köln stand an einer 2 Meter breiten Stelle ein 1 Meter breiter Beton-Sockel für ein großes Baustellenschild. Nach meinem Einspruch gegen die Radwegebenutzungspflicht wurde dieses Schild versetzt und eine in den Weg überwuchernde Hecke zurückgeschnitten.

 

Und wer mit der nach StVZO zugelassenen Lichtanlage am Rad meint, nachts etwas sehen zu können, der ist noch nicht viel Rad gefahren. Entweder man braucht Zusatzscheinwerfer oder ein gesundes Gottvertrauen, sonst kann man eigentlich besser schieben, wenn keine Straßenlaternen den Weg ausleuchten.

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Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

Und ich fürchte, Du merkst nichts mehr :yawn: .

 

@tuvok: die Starenkästen sind bekannterweise nicht mit Flutlicht ausgeleucht und sind oftmals nato-oliv angespinselt. Wenn mehrere Leute dagegen fahren :rofl: , dann ist es ein Unfallschwerpunkt auf dem Radweg und die Behörde reagiert mit Maßnahmen.

Und wer es nicht glaubt, der möge mal eine Tour um den Bodensee machen. Habe hier von Bilder im Archiv, aber @tuvok, habe wirklich keine Lust diese rauszusuchen.

:unsure:

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Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

 

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

was man von dir ja nie behaupten könnte :unsure:

 

antworte doch mal auf beluser, der sagt quasi das gleiche, aber den kannst du ja nicht so einfach in die ecke stellen und mit polemik abfertigen.

 

 

@harry: :rofl: der war gut :yawn:

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Wenn man sich die ungefähre Stelle in Google-Earth könnte es durchaus sein das die Kamera auf den Radweg stand.

@glückspilz: danke für die Info. Die Brücke kenn ich ja sehr gut :fool: , ich konnte nur den Namen nicht mit dieser Brücke in Verbindung bringen :fool: .

 

Somit wird der Fall noch skandalträchtiger: wenn die Polizei tatsächlich auf der Brücke auswärts, also nach der letzten Auffahrt sich positioniert hat, dann ist es klare Abzocke mit vier Sternen. Hier wäre aber die Frage, wo soll der Radarwagen stehen?

Ich hoffe für die Cops, daß sie sich eher irgendwo in der letzten Auffahrt verschanzt haben.

Sie werden wohl auf dieser Seite nicht mit einem stadteinwärts fahrenden Radfahrer gerechnet haben. Und die Fußgängerfrequenz ist dort eh mau.

:fool:

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Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

Und ich fürchte, Du merkst nichts mehr :fool: .

 

Naja, ich merke, daß du kramphaft, und zwar ohne einen vernünftigen Anhaltspunkt, versuchst, das Radargerät zum 01 zu machen.... :fool:

 

Gruß

Goose

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Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

Und ich fürchte, Du merkst nichts mehr :mecker: .

 

Naja, ich merke, daß du kramphaft, und zwar ohne einen vernünftigen Anhaltspunkt, versuchst, das Radargerät zum 01 zu machen.... ;)

 

Gruß

Goose

 

Und wieder ein überflüssiger Post, in dem wieder nicht auf BELuser eingegangen wird. :fool: m3 und er haben vollkommen recht! Die allermeisten Polizeiberichte enthalten Schuldbezeichnungen ("fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit", "missachtete die Vorfahrt" etc.), hier werden tatsächlich Scheinentlastungen ("ordnungsgemäß eingemessen") für die :fool: angegeben - sehr auffällig. Aber was nicht sein kann.... :fool:

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Ich fürchte, deine Phantasie geht mit dir durch.

Du drehst es dir so lange zurecht, bis es dir passt, oder?

Und ich fürchte, Du merkst nichts mehr :mecker: .

 

Naja, ich merke, daß du kramphaft, und zwar ohne einen vernünftigen Anhaltspunkt, versuchst, das Radargerät zum 01 zu machen.... ;)

 

Gruß

Goose

 

Und wieder ein überflüssiger Post, in dem wieder nicht auf BELuser eingegangen wird. :fool: m3 und er haben vollkommen recht! Die allermeisten Polizeiberichte enthalten Schuldbezeichnungen ("fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit", "missachtete die Vorfahrt" etc.), hier werden tatsächlich Scheinentlastungen ("ordnungsgemäß eingemessen") für die :fool: angegeben - sehr auffällig. Aber was nicht sein kann.... :fool:

Du hast dir den Pressebericht (der etwas anderes darstellt als ein "Polizeibericht", also eine Unfallanzeige) aber durchgelesen?

 

Aber, um die Gemüter zu beruhigen, kann ich ja gerne auf BELusers Beitrag eingehen:

 

Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer sich ordnungsgemäß verhalten hat. Ansonsten stünde das definitiv in dem Polizeibericht drin.
Hierzu zunächst ein Satz aus dem Pressebericht:

 

Ein Radfahrer war dabei aus Unachtsamkeit gegen eine Radaranlage der Verkehrspolizei geprallt...

 

Schaut man nun in § 1 StVO, so stellt man schell fest, daß ein Fehlverhalten des Fahrradfahrers benannt wird.

 

Hier noch mal § 1 StVO:

 

§1 Grundregeln

 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

 

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Der Fahrradfahrer ist Verkehrsteilnehmer, augenscheinlich hat er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er, wie es in dem Pressebericht steht, unaufmerksam war. Daraus ergibt sich, daß ein aufmerksamer Fahrer die Stelle erkannt hätte und es so nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

 

Es ist schon erstaunlich wie man versucht die Messstelle zu rechtfertigen (altes blah blah in Form von Unfallschwerpunkt und so etwas).

Ob das nun "blah blah ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Für mich ist es die Begründung, warum dort eine Messstelle eingerichtet wurde, möglicherweise, um im Vorfeld die Frage zu vermeiden, warum denn genau dort eine Messung stattfand. Denn, ich bin mir sicher, wenn diese Frage gekommen wäre und dann hätte die Behörde darauf geantwortet, hätten hier die gleichen geschrieben, daß das doch nur ein Rechtfertigungsversuch sei.

 

Dieser Bericht ist nicht objektiv geschrieben, was auch nicht anders zu erwarten war.
Nun, er ist objektiver als jede Spekulation, die hier im Thread zu finden ist.

 

Man liest heraus:

 

1) Die Messung war notwendig, weil sich dort ein Unfallschwerpunkt befindet.

2) Die Radaranlage wurde ordnungsgemäß eingemessen.

3) Radfahrer prallte mit Anlage zusammen (weil unaufmerksam....)

Stellst du das in Frage? Wenn ja, warum?

 

Was mich aber interessieren würde ist, ob die Anlage auch ordnungsgemäß aufgestellt war. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei jemals zugeben würde, eine Messstelle so dämlich aufzustellen, dass andere VT gefährdet würden.

 

Gruß

Nun, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden wäre, so würde das doch mit Sicherheit spätestens bei einer zivilrechtlichen Einforderung der Schadenersatzansprüche des Fahrradfahrers herauskommen, was, eine tatsächlich falsche AUfstellung vorausgesetzt, jeder halbwegs fähige Feld-, Wald- und Wiesenjurist hinbekommen sollte.

 

Aufgrund der hier vorliegenden Informationen ergeben sich für mich keine Zweifel daran.

 

Gruß

Goose

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Es wird Nachts eine in Tarnfarben gestrichene Messanlage auf einem Radweg abgestellt. Dann fährt ein Radfahrer in die Messanlage. Natürlich hat der Radfahrer Schuld, weil er die in § 1 geforderte Aufmerksamkeit nicht gezeigt hat.

 

Ich geh mal grad raus und stell ne Mülltonne auf die Straße. Wenn jemand reinfährt verweise ich auf § 1. :fool:

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Denkst du nicht auch, daß es da auf den EInzelfall ankommen kann? Stand das Gerät beispielsweise hinter einer Kurve oder auf gerader Strecke? War es tatsächlich in "Tarnfarben" gestrichen? War es abgesichert oder war es nicht abgesichert? Stand es auf dem Radweg, und wenn ja, wie weit? Ist der Bereich, z.B. durch Straßenlaternen, beleuchtet?

 

All das sind doch Fragen, die nicht unerheblich sind, oder denkst du da anders?

 

Gruß

Goose

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Ach man Goose wenn du § 1 StVO bringst, verweise ich auch auf

 

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

 

(1) Wer die Sicherheit eines anderen Menschen dadurch beeinträchtigt, daß er

1) Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt, oder beseitigt,

2) Hindernisse bereitet oder

3) einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(6) § 315 abs. 6 gilt entsprechend.

 

Da will ich doch hoffen das nicht nur der Radfahrer wegen seines bösen Verstoßes gegen § 1 StVO bestraft wird. :fool:

So viel zu deiner tollen Argumentation und dem Versuch die Sache zu rechtfertigen.

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Bei so vielen unwichtigen Details in diesem Polizeibericht wäre eine Absicherung sicher erwähnt worden.

 

@Gast225: Danke, den habe ich gesucht :fool: .

 

Ich frag mich auch, wer da denn Unfall aufgenommen hat und ob der sich selbst, bzw. seinen Kollegen den Unfall in die Schuhe schieben will.

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@Gast225: Ob es sich bei dem Radargerät um ein Hindernis i.S.d. § 315b StGB handelte, kann man wohl anhand des Presseberichtes nicht beurteilen, oder?

 

Es geht darum, daß hier wild spekuliert wird, ohne tatsächlich etwas zu wissen.

 

@Flo: Bei Beteiligung der Polizei wird der Unfall i.d.R. durch Beamte einer anderen Organisationseinheit aufgenommen.

 

Gruß

Goose

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@Gast225: Ob es sich bei dem Radargerät um ein Hindernis i.S.d. § 315b StGB handelte, kann man wohl anhand des Presseberichtes nicht beurteilen, oder?

 

Es geht darum, daß hier wild spekuliert wird, ohne tatsächlich etwas zu wissen.

 

@Flo: Bei Beteiligung der Polizei wird der Unfall i.d.R. durch Beamte einer anderen Organisationseinheit aufgenommen.

 

Gruß

Goose

 

Es geht darum, dass die Polizei in ihrem Bericht den Text so aufbereitet, dass wiedermal die anderen Schuld sind und einem suggeriert wird:"Die Polizei hat alles richtig gemacht"

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Es geht darum, dass die Polizei in ihrem Bericht den Text so aufbereitet, dass wiedermal die anderen Schuld sind und einem suggeriert wird:"Die Polizei hat alles richtig gemacht"

Andererseits suggerieren hier einige, die Polizei hat alles falsch gemacht.

 

Wohlgemerkt keiner weiß warum der Radrasser dort eingeschlagen ist. Ob es wirklich an der Aufstellung lag, oder ob der Radler bloß dämlich war.

 

MfG.

 

hartmut

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Es geht darum, dass die Polizei in ihrem Bericht den Text so aufbereitet, dass wiedermal die anderen Schuld sind und einem suggeriert wird:"Die Polizei hat alles richtig gemacht"
Ist der Text "aufbereitet"? Kannst du dir nicht vorstellen, daß er möglicherweise schlicht und einfach das Unfallgeschehen so darstellt, wie es sich abgespielt hat und zusätzlich noch ein paar Randinformationen für die Presse beinhaltet?

 

Gruß

Goose

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  • 3 weeks later...

Hier hat die Polizei einmal nachts eine schwarz lackierte Radarfalle mitten auf dem parallel zur Fahrbahn verlaufenden kombinierten Rad-/Fußweg aufgebaut.

Als ich nach Hause gekommen bin, habe ich meinen Augen nicht getraut. Habe ein paar Fotos gemacht und eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.

Ergebnis: Die beteiligten Polizeibeamten wurden belehrt. Aus heutiger Sicht hätte ich besser einen Strafantrag geschrieben (§ 315b StGB).

 

Wenn das tatsächlich zu einem Unfall geführt hätte, hätte ich jedenfalls nicht in der Haut der verantwortlichen Polizeibeamten stecken mögen ...

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  • 5 months later...

Hallo,

 

das ist da wirklich blöd aufgestellt. Allerdings ist da doch so ein Kegel zu sehen, dass ich mir schon vorstellen könnte, dass das dann als abgesichert gilt. Hoffentlich hat der Radfahrer dann eine gute Haftpflichtversicherung gehabt, bei mehreren tausend Euro Schaden. :unsure:

 

Viele Grüße

 

Shortshifter

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wer was zum Lachen haben will, kann sich ja nochmal die Beiträge von @harryb, @hawethie und insbesondere @goose zu Gemüte führen

 

tja, kein Einzelfall, die Besserwisser vom Dienst werden niemals Fehler eingestehen und eher noch behaupten das die Anlage auf dem Foto wenns dann dazu noch dunkel ist absolut risikofrei aufgebaut war. Im Umkehrschluss würden sie aber, wenn Normalbürger seine Holzkiste an der gleichen Stelle abstellt im Dunleln sagen - Gefährlicher Eingriff in den Verkehr. Sie drehen es sich halt immer so hin wie sie es brauchen. Aber das sind wir ja schon gewöhnt. :unsure:

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Guest lichterloh

Schade allerdings, dass sich noch keiner unserer Foren-:lol: zu den Bildern zu Wort gemeldet hat...

 

Denn deren Meinung fände ich diesem Zusammenhang durchaus interessant.

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