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18m Abstand, Braucha Mal Rat


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Hallo, ich habe ein kleiner bzw größeres Problem. Bin auf der A4 Richtung Chemnitz in eine Abstandsmessung geraten. Da mein Auto nicht auf mich zugelassen ist bekam meine Mutter jetzt eine Brief wo man wissen möchte wer das Fahrzeug gefahren ist und was für eine Straffe droht. Auf dem Bild bin ich auch recht gut zu erkennen, mir drohen 150€, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot. Was das ganze zum Problem für mich macht da ich Beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin und ohne warscheinlich meinen Job verlieren würde. Bin mir nur nicht sicher ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll (hab zum glück eine Rechtschutzversicherung) oder och ich die Bußgeldstelle anrufen soll und alles zugeben soll und versuche das Fahrverbot so in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Habe ja zum glück bis jetzt noch nie Punkte gehabt.

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Habe ja zum glück bis jetzt noch nie Punkte gehabt.

@318ti: erstmal herzlich willkommen hier. Du wirst auch im Club der 3/10-Abgezockten aufgenommen. Deine Fragen sind "standard" und sollten mit dem Einlesen hier im Forum geklärt sein.

:wacko:

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Hi,

dann dürfte ich wohl auch zu denen gehören die, die Abstandsfalle erwischt hat BAB1 Richtung Trier, hinter einer Brücke!

Ich bin nicht der Halter aber der Fahrzeugführer, ich habe die 12.5.2 BKat. Das Auto gehört einem Familienmitglied.

Die Ordnungswiedrikeitsanzeige kam heute, ohne Foto erstmal.

Wir wollen in der Anhörung schreiben das der Halter nicht gefahren ist der Verstoß also nicht zugegeben wird und ich vermute das der Halter auch nicht angeben muß welches Familienmitglied gefahren ist, oder?

der Willnix http://korn666r.free.fr/photos/momie.gif

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Dann schreibt man erstmal ganz unschuldig zurück, dass man an der Aufklärung der Tat natürlich helfen will und dafür ein Foto des Fahrers braucht, da mehrere Personen dafür in Frage kommen.

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Dann schreibt man erstmal ganz unschuldig zurück, dass man an der Aufklärung der Tat natürlich helfen will und dafür ein Foto des Fahrers braucht, da mehrere Personen dafür in Frage kommen.

 

Danke! :rofl:

Nur warum weise ich die Tat nicht direkt von mir, bzw. der Halter schreibt das er es nicht war?

der Willnix :unsure:

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Macht auch keinen Unterschied, oder? Er glaubt, dass er es nicht war. Vielleicht erkennt er sich doch auf dem Foto wieder, wer weiß.

 

Hmm, :rofl: der Halter war es nicht, der Fahrer war ich :unsure: ?! Wenn ich nicht weiteres bei der Behörde Anfrage dürften doch auch weniger Rückfragen von denen kommen, oder ? Ich meine so spare ich doch ein unnötiges hin und her, der Halter ist ein älterer Herr, und froh mit den Behörden nix am Hut haben zu müssen.

der Willnix :yawn:

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Wenn auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet wird, passieren zwei Dinge: Entweder die Behörde ermittelt, z.B. im familiären Umfeld, dann kriegst du direkt die Post, oder sie schickt dem Halter den Bußgeldbescheid.

 

Der Halter könnte auch ankreuzen "ja, ich war's" und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn es gegenüber dem wahren Fahrer verjährt ist. :unsure:

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Wenn auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet wird, passieren zwei Dinge: Entweder die Behörde ermittelt, z.B. im familiären Umfeld, dann kriegst du direkt die Post, oder sie schickt dem Halter den Bußgeldbescheid.

 

Der Halter könnte auch ankreuzen "ja, ich war's" und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn es gegenüber dem wahren Fahrer verjährt ist. :unsure:

 

Entschuldige, ich Blick das jetzt nicht.

Vor 20 Jahren habe ich mal eine Anhörung bekommen, die habe ich mit dem vermerk beantwortet das ich die Verkehrstat nicht begangen habe, ohne weitere Begründung, ich hatte Glück es ging in die Verjährung(keine Rückmeldung der Behörde innerhalb von 3 Monaten), damals war die Verjährung noch 3 Monate.

Genau so ähnlich wollte ich nun wieder vorgehen, mir geht es schlicht um die Punkte, z.Zt. habe ich null Punkte und möchte die auch beibehalten.

der Willnix

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Servus,

also ich würde das Ganze jetzt so handhaben. Hat bei mir auch schon funktioniert.

Würde einfach im Anhörungsbogen meinen Vater, oder irgend ne männliche Person angeben. Dann bekommt der normalerweise den Bußgeldbescheid. Nun legt er Einspruch ein mit irgend einer Begründung warum er so nah auffahren musste. ( Ufo hat ihn verfolgt :rofl: oder Krankenwagen oder sonst was. So nun kommts gegen diese Person zur Verhandlung und bis die angesetzt ist, ist die 3monatige Verjährungsfrist gegen mich abgelaufen. Dann kann man mit breitem Grinsen vor den Richter stehen und sagen: :unsure: ich bin gefahren. Der Richter wird dann alles versuchen, der angegebenen Person die Sache in die Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird. Und ich bin schön aus dem Schneider.

MfG

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Servus,

also ich würde das Ganze jetzt so handhaben. Hat bei mir auch schon funktioniert.

Würde einfach im Anhörungsbogen meinen Vater, oder irgend ne männliche Person angeben. Dann bekommt der normalerweise den Bußgeldbescheid. Nun legt er Einspruch ein mit irgend einer Begründung warum er so nah auffahren musste. ( Ufo hat ihn verfolgt :yawn: oder Krankenwagen oder sonst was. So nun kommts gegen diese Person zur Verhandlung und bis die angesetzt ist, ist die 3monatige Verjährungsfrist gegen mich abgelaufen. Dann kann man mit breitem Grinsen vor den Richter stehen und sagen: :unsure: ich bin gefahren. Der Richter wird dann alles versuchen, der angegebenen Person die Sache in die Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird. Und ich bin schön aus dem Schneider.

MfG

Wird doch immer wieder hier im Forum geschrieben, wenn der TE jemanden anderen beschuldigt, begeht er eine Straftat! :rofl:

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Servus,

wieso? Kann doch sein dass sich die gute Frau geirrt hat und selber gemeint hat ihr Mann wäre gefahren. Wer weiss denn schon genau wo er vor mehreren Wochen rumgegondelt ist. Zumal man von einer Abstandsmessung nicht unbedingt etwas mitbekommen muss.

Aber will hier keine Anleitung für Straftaten geben. Sorry. Hab ja nur meine Erfahrung erzählt.

MfG

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Servus,

wieso? Kann doch sein dass sich die gute Frau geirrt hat und selber gemeint hat ihr Mann wäre gefahren. Wer weiss denn schon genau wo er vor mehreren Wochen rumgegondelt ist. Zumal man von einer Abstandsmessung nicht unbedingt etwas mitbekommen muss.

Aber will hier keine Anleitung für Straftaten geben. Sorry. Hab ja nur meine Erfahrung erzählt.

MfG

Falsche Verdächtigung ist die Straftat! Scheinst Glück gehabt zu haben! Wenn es vor Gericht gegangen wäre, wäre es anders ausgegangen! Das ist nur korrekt, wenn der Vater im AB sich selbst als "Täter" angibt! Dann wäre es OK und er kann sich dann geirrt haben!

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Entschuldige, ich Blick das jetzt nicht.

Vor 20 Jahren habe ich mal eine Anhörung bekommen, die habe ich mit dem vermerk beantwortet das ich die Verkehrstat nicht begangen habe, ohne weitere Begründung, ich hatte Glück es ging in die Verjährung(keine Rückmeldung der Behörde innerhalb von 3 Monaten), damals war die Verjährung noch 3 Monate.

Genau so ähnlich wollte ich nun wieder vorgehen, mir geht es schlicht um die Punkte, z.Zt. habe ich null Punkte und möchte die auch beibehalten.

der Willnix

 

 

Ich hab mit einen Anwalt geredet der hat mir geraten auf Zeit zu Spielen da die Behörde mich ja binnen drei Monaten ermitteln muss. Also werde ich denn Anhörungsbogen nicht zurück schicken

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Guest Kleiner Schelm
Ich hab mit einen Anwalt geredet der hat mir geraten auf Zeit zu Spielen da die Behörde mich ja binnen drei Monaten ermitteln muss. Also werde ich denn Anhörungsbogen nicht zurück schicken

Das kann klappen, muss es aber nicht.

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