318ti 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Hallo, ich habe ein kleiner bzw größeres Problem. Bin auf der A4 Richtung Chemnitz in eine Abstandsmessung geraten. Da mein Auto nicht auf mich zugelassen ist bekam meine Mutter jetzt eine Brief wo man wissen möchte wer das Fahrzeug gefahren ist und was für eine Straffe droht. Auf dem Bild bin ich auch recht gut zu erkennen, mir drohen 150€, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot. Was das ganze zum Problem für mich macht da ich Beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin und ohne warscheinlich meinen Job verlieren würde. Bin mir nur nicht sicher ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll (hab zum glück eine Rechtschutzversicherung) oder och ich die Bußgeldstelle anrufen soll und alles zugeben soll und versuche das Fahrverbot so in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Habe ja zum glück bis jetzt noch nie Punkte gehabt. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Habe ja zum glück bis jetzt noch nie Punkte gehabt.@318ti: erstmal herzlich willkommen hier. Du wirst auch im Club der 3/10-Abgezockten aufgenommen. Deine Fragen sind "standard" und sollten mit dem Einlesen hier im Forum geklärt sein. Quote Link to post Share on other sites
Willnix 0 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Hi,dann dürfte ich wohl auch zu denen gehören die, die Abstandsfalle erwischt hat BAB1 Richtung Trier, hinter einer Brücke!Ich bin nicht der Halter aber der Fahrzeugführer, ich habe die 12.5.2 BKat. Das Auto gehört einem Familienmitglied.Die Ordnungswiedrikeitsanzeige kam heute, ohne Foto erstmal.Wir wollen in der Anhörung schreiben das der Halter nicht gefahren ist der Verstoß also nicht zugegeben wird und ich vermute das der Halter auch nicht angeben muß welches Familienmitglied gefahren ist, oder?der Willnix http://korn666r.free.fr/photos/momie.gif Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 War denn ein Foto dabei? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 War denn ein Foto dabei?Die Ordnungswiedrikeitsanzeige kam heute, ohne Foto erstmal. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Willnix 0 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 War denn ein Foto dabei?Die Ordnungswiedrikeitsanzeige kam heute, ohne Foto erstmal. MfG. hartmut Stimmt Hartmut. Die Ordnungswidrigkeitsanzeige war ohne Foto. der Willnix Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Dann schreibt man erstmal ganz unschuldig zurück, dass man an der Aufklärung der Tat natürlich helfen will und dafür ein Foto des Fahrers braucht, da mehrere Personen dafür in Frage kommen. Quote Link to post Share on other sites
Willnix 0 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Dann schreibt man erstmal ganz unschuldig zurück, dass man an der Aufklärung der Tat natürlich helfen will und dafür ein Foto des Fahrers braucht, da mehrere Personen dafür in Frage kommen. Danke! Nur warum weise ich die Tat nicht direkt von mir, bzw. der Halter schreibt das er es nicht war?der Willnix Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Macht auch keinen Unterschied, oder? Er glaubt, dass er es nicht war. Vielleicht erkennt er sich doch auf dem Foto wieder, wer weiß. Quote Link to post Share on other sites
Willnix 0 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Macht auch keinen Unterschied, oder? Er glaubt, dass er es nicht war. Vielleicht erkennt er sich doch auf dem Foto wieder, wer weiß. Hmm, der Halter war es nicht, der Fahrer war ich ?! Wenn ich nicht weiteres bei der Behörde Anfrage dürften doch auch weniger Rückfragen von denen kommen, oder ? Ich meine so spare ich doch ein unnötiges hin und her, der Halter ist ein älterer Herr, und froh mit den Behörden nix am Hut haben zu müssen.der Willnix Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Wenn auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet wird, passieren zwei Dinge: Entweder die Behörde ermittelt, z.B. im familiären Umfeld, dann kriegst du direkt die Post, oder sie schickt dem Halter den Bußgeldbescheid. Der Halter könnte auch ankreuzen "ja, ich war's" und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn es gegenüber dem wahren Fahrer verjährt ist. Quote Link to post Share on other sites
Willnix 0 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Wenn auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet wird, passieren zwei Dinge: Entweder die Behörde ermittelt, z.B. im familiären Umfeld, dann kriegst du direkt die Post, oder sie schickt dem Halter den Bußgeldbescheid. Der Halter könnte auch ankreuzen "ja, ich war's" und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn es gegenüber dem wahren Fahrer verjährt ist. Entschuldige, ich Blick das jetzt nicht.Vor 20 Jahren habe ich mal eine Anhörung bekommen, die habe ich mit dem vermerk beantwortet das ich die Verkehrstat nicht begangen habe, ohne weitere Begründung, ich hatte Glück es ging in die Verjährung(keine Rückmeldung der Behörde innerhalb von 3 Monaten), damals war die Verjährung noch 3 Monate.Genau so ähnlich wollte ich nun wieder vorgehen, mir geht es schlicht um die Punkte, z.Zt. habe ich null Punkte und möchte die auch beibehalten.der Willnix Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Achso, du meinst, wenn du zurückschreibst, ich war das nicht, dann legt der Sachbearbeiter das zu den Akten? Also so lasch sind die heutzutage nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Servus,also ich würde das Ganze jetzt so handhaben. Hat bei mir auch schon funktioniert.Würde einfach im Anhörungsbogen meinen Vater, oder irgend ne männliche Person angeben. Dann bekommt der normalerweise den Bußgeldbescheid. Nun legt er Einspruch ein mit irgend einer Begründung warum er so nah auffahren musste. ( Ufo hat ihn verfolgt oder Krankenwagen oder sonst was. So nun kommts gegen diese Person zur Verhandlung und bis die angesetzt ist, ist die 3monatige Verjährungsfrist gegen mich abgelaufen. Dann kann man mit breitem Grinsen vor den Richter stehen und sagen: ich bin gefahren. Der Richter wird dann alles versuchen, der angegebenen Person die Sache in die Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird. Und ich bin schön aus dem Schneider.MfG Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Servus,also ich würde das Ganze jetzt so handhaben. Hat bei mir auch schon funktioniert.Würde einfach im Anhörungsbogen meinen Vater, oder irgend ne männliche Person angeben. Dann bekommt der normalerweise den Bußgeldbescheid. Nun legt er Einspruch ein mit irgend einer Begründung warum er so nah auffahren musste. ( Ufo hat ihn verfolgt oder Krankenwagen oder sonst was. So nun kommts gegen diese Person zur Verhandlung und bis die angesetzt ist, ist die 3monatige Verjährungsfrist gegen mich abgelaufen. Dann kann man mit breitem Grinsen vor den Richter stehen und sagen: ich bin gefahren. Der Richter wird dann alles versuchen, der angegebenen Person die Sache in die Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird. Und ich bin schön aus dem Schneider.MfGWird doch immer wieder hier im Forum geschrieben, wenn der TE jemanden anderen beschuldigt, begeht er eine Straftat! Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Servus,wieso? Kann doch sein dass sich die gute Frau geirrt hat und selber gemeint hat ihr Mann wäre gefahren. Wer weiss denn schon genau wo er vor mehreren Wochen rumgegondelt ist. Zumal man von einer Abstandsmessung nicht unbedingt etwas mitbekommen muss.Aber will hier keine Anleitung für Straftaten geben. Sorry. Hab ja nur meine Erfahrung erzählt.MfG Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Servus,wieso? Kann doch sein dass sich die gute Frau geirrt hat und selber gemeint hat ihr Mann wäre gefahren. Wer weiss denn schon genau wo er vor mehreren Wochen rumgegondelt ist. Zumal man von einer Abstandsmessung nicht unbedingt etwas mitbekommen muss.Aber will hier keine Anleitung für Straftaten geben. Sorry. Hab ja nur meine Erfahrung erzählt.MfGFalsche Verdächtigung ist die Straftat! Scheinst Glück gehabt zu haben! Wenn es vor Gericht gegangen wäre, wäre es anders ausgegangen! Das ist nur korrekt, wenn der Vater im AB sich selbst als "Täter" angibt! Dann wäre es OK und er kann sich dann geirrt haben! Quote Link to post Share on other sites
318ti 0 Posted November 30, 2007 Author Report Share Posted November 30, 2007 Entschuldige, ich Blick das jetzt nicht.Vor 20 Jahren habe ich mal eine Anhörung bekommen, die habe ich mit dem vermerk beantwortet das ich die Verkehrstat nicht begangen habe, ohne weitere Begründung, ich hatte Glück es ging in die Verjährung(keine Rückmeldung der Behörde innerhalb von 3 Monaten), damals war die Verjährung noch 3 Monate.Genau so ähnlich wollte ich nun wieder vorgehen, mir geht es schlicht um die Punkte, z.Zt. habe ich null Punkte und möchte die auch beibehalten.der Willnix Ich hab mit einen Anwalt geredet der hat mir geraten auf Zeit zu Spielen da die Behörde mich ja binnen drei Monaten ermitteln muss. Also werde ich denn Anhörungsbogen nicht zurück schicken Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted November 30, 2007 Report Share Posted November 30, 2007 Ich hab mit einen Anwalt geredet der hat mir geraten auf Zeit zu Spielen da die Behörde mich ja binnen drei Monaten ermitteln muss. Also werde ich denn Anhörungsbogen nicht zurück schickenDas kann klappen, muss es aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
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