mt2 12 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Mal wieder was aus der Abteilung Seltsames: Peinlicher Fund im Kommissariat: Bei einer Kontrolle haben Polizei-Vorgesetzte auf einer Wache im niedersächsischen Bad Zwischenahn literweise Alkohol sichergestellt. Und damit nicht genug: Auf internen Listen wurde der Konsum der einzelnen Beamten peinlich genau dokumentiert. So schlimm finde ich das nicht, bei mir steht auch ein Kasten Bier im Keller. Und der Konsum war ja auch nur nach dem Dienst. SPON Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 So schlimm finde ich das nicht, ...Das ist wohl das Schlimme daran:Dies sei allerdings seit einigen Jahren strikt untersagtAlso:Irgendjemand hat vor Jahren mal "strikt untersagt", daß die Cops in der Dienststelle den Feierabend begießen;und nun fühlt er sich auf den (sicherlich vorhandenen!) Schlips getreten, weil seine Anordnung mißachtet wurde... Wat' n Zwergenaufstand... lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Manche Leute und Vorgesetzte in diesem Land haben echt probleme. Bei uns isses gerade so, das ich um Weihnachten rum einen Alkladen aufmachen kann, bei dem was einem die Kunden schenken. Ein zwei Kästen Bier haben wir auch immer im Keller stehen. Das schlimme an dieser Sache ist, das soetwas überhaupt reglementiert ist. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich sage jetzt mal nix dazu und warte einfach ab, welche Erklärung Bluey dafür hat . Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 lang lang ist es her, da stand im Radarbully einer Ruhrgebietsstadt immer eine Kiste Bier Wenn der Anhalteposten gewechselt wurde "vergriff er sich schon mal daran" und er war KEIN Einzeltäter Heute wirkt das etwas befremdlich Quote Link to post Share on other sites
ogelbeng 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich sage jetzt mal nix dazu und warte einfach ab, welche Erklärung Bluey dafür hat . Ich wage Vorhersagen: Sicher nur einer von vielen bedauerlichen Einzelfällen! Und SO, wie es die Presse darstellt, kann das nicht stimmen. Und bevor ich nicht die Flaschen selber gesehen und verkostet habe glaube ich gar nichts. War sicher nur Cola drin.... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich sage jetzt mal nix dazu und warte einfach ab, welche Erklärung Bluey dafür hat .Eine Erklärung wofür? Da wurde nach Feierabend Alkohol getrunken. Und? Soll vorkommen. Besagte Listen dürften wohl eher Strichlisten sein, um später die Kosten umlegen zu können. Gibt's damit Deinerseits irgendwelche Probleme? Ich wage Vorhersagen: Sicher nur einer von vielen bedauerlichen Einzelfällen! Und SO, wie es die Presse darstellt, kann das nicht stimmen. Und bevor ich nicht die Flaschen selber gesehen und verkostet habe glaube ich gar nichts. War sicher nur Cola drin.... Jap. Du mich auch..... Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Eine Erklärung wofür?Für was im Keller einer Polizeiwache 20 Kisten Bier und ca. 20 Flaschen Weinbrand, Gin und Sekt vorgehalten werden , wobei ich mir die Bemerkung erlauben darf, das es unter den vielen Bieren ja durchaus einige gutschmeckende und brauchbare Sorten gibt, wogegen Weinbrand ja immer ein aus vielen Weinen verschnittener Billigschnaps ist - wird teilweise auch als Pennerglück bezeichnet. Gin soll man bei Alk Kontrollen nicht so riechen, ein nicht zu unterschätzender Aspekt und Sekt, naja......meistens nur blubberndes Billiggesöff das Sodbrennen verursacht. Da wurde nach Feierabend Alkohol getrunken. Kein Problem. Ich hoffe nur, das die Kollegen dann wenigstens öffentlich nach Hause gefahren sind . Und?Nix und. Soll vorkommen Soll vorkommen, sollte aber nicht vorkommen, jedenfalls war es höherenorts verboten worden und ich dachte immer Ge- und Verbote müssen beachtet werden . Besagte Listen dürften wohl eher Strichlisten sein, um später die Kosten umlegen zu können. Besagte Listen dürften aber auch Auskunft darüber geben, wer es mit dem Feierabendbier / Weinbrand / Gin / Sekt etwas übertrieben hat und eventuell betütelt im eigenen Auto nach Hause gefahren ist. Vielleicht wäre es auch gut, diese ominösen Listen einmal dem Amtsarzt vorzulegen, damit eventuelle Alkprobleme frühzeitig erkannt werden. Gibt's damit Deinerseits irgendwelche Probleme? Eigentlich nicht, ich bin beruflicherseits ein Fan von alkoholisierten Autofahrern. An jeder umgefahrenen Laterne bin ich Umsatzmäßig beteiligt , dabei ist es mir egal, ob der Fahrer Uniform oder einen Blaumann trägt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Tja, nach Feierabend Bier zu trinken gehört sich halt nicht für Polizisten.Und das evtl. noch gemeinsam auf Geburtstagen, Namenstagen, Fasching und Karnevall - das könnte doch ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen, dass der Vorgesetzte um der lieben "Effizienz" willen, gar nicht haben will - schließlich sollen die nicht miteinander arbeiten sondern in Gegenseitiger Konkurrenz um die nächste Beförderung buhlen.Nenene - und hier wird ein Polizist Karnevallsprinz in seinem Wohnort und die komplette Schicht (einschl. Dienststellenleiter) sind bei der Proklamation - mit Leuchtreklame vorgefahren.Ever - dat is ens suu im rheeinland.... wer es mit dem Feierabendbier / Weinbrand / Gin / Sekt etwas übertrieben hat und eventuell betütelt im eigenen Auto nach Hause gefahren istKannst du mir die Schlussfolgerung erläutern? Ich habe gestern abend drei Bier und einen Schnaps getrunken - bitte zeig mich an, dass ich betrunken gefahren bin - (oder war es doch meine Frau/ein Freund/ ein nichttrinkender Kollege?) Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Besagte Listen dürften aber auch Auskunft darüber geben, wer es mit dem Feierabendbier / Weinbrand / Gin / Sekt etwas übertrieben hat und eventuell betütelt im eigenen Auto nach Hause gefahren ist. Ich sprach von " eventuell " es gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung, gelle . Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Besagte Listen dürften aber auch Auskunft darüber geben, wer es mit dem Feierabendbier / Weinbrand / Gin / Sekt etwas übertrieben hat und eventuell betütelt im eigenen Auto nach Hause gefahren ist. Vielleicht wäre es auch gut, diese ominösen Listen einmal dem Amtsarzt vorzulegen, damit eventuelle Alkprobleme frühzeitig erkannt werden.Mal davon abgesehen das der Schnüffler abgesägt gehört, drängt sich mir hier schon wieder der Begriff Überwachungsstaat auf. Also, ich kenne keinen Betrieb in dem die Zusammenarbeit stimmt, und die Belegschaft nicht mal am Abend zusammen sitzt und was trinkt. Kindergarten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich habe damit keine Probleme. Vielleicht haben die Cops nur ein Sonderangebot des örtlichen Getränkemarktes genutzt Zudem: wenn die betroffene Wache entsprechend groß ist, sind 20 Kästen Bier gerade gut für eine 1 Woche... Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Bei uns stehen auch paar Flaschen Weinbrand etc. im Schrank obwohl Alk strikt verboten ist (war nicht immer so).NUR die stehen schon über 10 Jahre dort Waren mal irgendwelche Geschenke zu Weihnachten etc. Quote Link to post Share on other sites
laserAFRAID 0 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 ...hicks... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Ich kann hier auch nichts Verwerfliches erkennen. Nervig ist nur, dass hier seit mehreren Wochen ein leeres Bierfass steht, dass keiner wegräumt (oder auffüllt). Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Also, ich kenne keinen Betrieb in dem die Zusammenarbeit stimmt, und die Belegschaft nicht mal am Abend zusammen sitzt und was trinkt.Und genau da gibt es eben einen Unterschied zum öffentlichen Dienst. Zum einen besteht eine gewisse Beweislast seitens der Angestellten, dass die Alkoholika nicht aus subventionierten Quellen stammen.Zum anderen unterschreibt man bei der Einstellung ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Daher ist das Zusammensitzen im Gebäude schwer möglich bzw. die Kontrolle ob die betreffenden Mitarbeiter noch Dienst haben sehr störend.Eine lokale Kneipe würde den selben Zweck erfüllen, wenn es nur um das gesellschaftliche Trinken geht. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Beweislast seitens der Angestellten,Warum sollte, hier wie da, die Unschuldsvermutung außer Kraft sein? Kontrolle ob die betreffenden Mitarbeiter noch Dienst haben sehr störend.Kaum:Da haben doch offenbar Vorgesetzte mitgebechert...Eine lokale Kneipe würde den selben Zweck erfüllen, wenn es nur um das gesellschaftliche Trinken geht.Und wieder: Kaum...Beim Umtrunk nach Dienstschluß aufpassen müssen, daß man sich nicht vor Außenstehenden verplappert? Teurer ist's außerdem... Mein Eindruck ist nach wie vor, daß da schlicht irgendein Obercop sauer ist, weil SEINE!!! Anweisung mißachtet wurde... lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 19, 2007 Report Share Posted November 19, 2007 Diese Diskussion ist genauso wenig zielführend wie viele andere hier auch. Deshalb erlaube ich mir noch ein paar Bemerkungen, die allerdings abschließend sein werden. Für was im Keller einer Polizeiwache 20 Kisten Bier und ca. 20 Flaschen Weinbrand, Gin und Sekt vorgehalten werdenSicherlich, damit ihr Inhalt mit der Zeit getrunken wird. (allerdings nicht von mir => trinke grundsätzlich keinen Alkohol). Kein Problem. Ich hoffe nur, das die Kollegen dann wenigstens öffentlich nach Hause gefahren sind .Ich denke, wenn jemand ein oder zwei Flaschen Bier nicht gerade auf EX trinkt und sich anschließend hinters Lenkrad setzt, dürfte es wohl kein Problem darstellen, wenn man noch selbst nach Hause fährt. Und was den Ottonormalbürger betrifft, betrifft uns grundsätzlich auch. Soll vorkommen, sollte aber nicht vorkommen, jedenfalls war es höherenorts verboten worden und ich dachte immer Ge- und Verbote müssen beachtet werden .Jau.... nun bist Du glücklicherweise Dein eigener Chef. Ich bin mir aber sicher, daß auch Deine Belegschaft das ein oder andere macht, was Du nicht gerne siehst. Und? Sollte in Deinem Sinne sicherlich auch nicht vorkommen, kommt aber vor. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier gab es einen Kläger, also gab's auch Mecker. Pech halt. Besagte Listen dürften aber auch Auskunft darüber geben, wer es mit dem Feierabendbier / Weinbrand / Gin / Sekt etwas übertrieben hat und eventuell betütelt im eigenen Auto nach Hause gefahren ist. Vielleicht wäre es auch gut, diese ominösen Listen einmal dem Amtsarzt vorzulegen, damit eventuelle Alkprobleme frühzeitig erkannt werden.Dazu müßte man aber diesen Strichlisten entnehmen können, WER WANN in welchem Zeitraum wie viele Biere etc. getrunken hat. Das ist aber nicht möglich. Selbst wenn da z.B. 20 Striche hinter einem Namen stehen, so können sich diese Striche auf mehrere Wochen verteilen. Da etwas draus ableiten zu wollen..... Hirngespinnste. Abgesehen davon müssen wir eh alle drei Jahre zum Pol-Dok, der insbes. auch unser Blut und Urin untersuchen läßt. Wer da ein Alk-Problem hat, fällt idR spätestens bei dieser Untersuchung auf. Zum anderen unterschreibt man bei der Einstellung ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz.Echt? Striktes Alkoholverbot im Dienst versteht sich für mich zwar von selbst, aber unterschrieben habe ich da bei meiner Einstellung gar nichts in dieser Richtung. Lediglich, daß ich mich damit einverstanden erkläre, landesweit eingesetzt werden zu können. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Eine Erklärung wofür?Für was im Keller einer Polizeiwache 20 Kisten Bier und ca. 20 Flaschen Weinbrand, Gin und Sekt vorgehalten werden , ...Vielleicht wurden ja regelmaessige Treffen mit der oertlichen Feuerwehr abgehalten? Wenn diese dann noch eine freiwillige Feuerwehr ist, dann sind die Vorraete gar noch sehr knapp bemessen und es ist davon auszugehen, dass die Polizisten nicht viel getrunken haben...... -SCNR- Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Alles Quatsch, das war die wöchentliche Ration des örtlichen Abschleppers für die Aufträge der Vorwoche. -------------------------Ich denke ohne genaue Kenntnisse kann man nur wilde Spekulationen anstellen. Gibt es eine (öffentliche) Kantine in der auch solche Getränke ausgegeben werden? Ich habe schon selbst solche Kästen auf dem Gerichtshof gesehen und sage nun auch nicht das die Richter Urteile sprechen wenn sie unter Stoff stehen , wobei es sicherlich manche Urteile erklären würde . Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Gibt es eine (öffentliche) Kantine in der auch solche Getränke ausgegeben werden?nicht jede Wache ist groß genug für eine Kantine. Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Echt? Striktes Alkoholverbot im Dienst versteht sich für mich zwar von selbst, aber unterschrieben habe ich da bei meiner Einstellung gar nichts in dieser Richtung. Lediglich, daß ich mich damit einverstanden erkläre, landesweit eingesetzt werden zu können.IdR wird es bei der jährlichen Belehrung mit aufgelistet. Direkt im BAT bzw. TV-L steht es jedoch nicht. Warum sollte, hier wie da, die Unschuldsvermutung außer Kraft sein?Sobald die Polizisten im angeheiterten bzw. betrunkenen Zustand die Polizeiwache verlassen, tragen sie die Symptome in die Öffentlichkeit. Bei der Menge die gelagert wird, muß man zwangsläufig prüfen müssen, ob es sich dabei um eine Bestechung handelt. Außenstehende sehen nun einmal nur die regelmäßig angeheiterten Bediensten. Bei Kennzeichen- bzw. auch Geschwindigkeitskontrollen wird die Unschultsvermutung ja auch außer Kraft gesetzt Warum also nicht auch bei so "verdächtigen" verstecktem Trinken im eigenen Diensthaus? Quote Link to post Share on other sites
ogelbeng 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 (edited) Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps Gröhl.....ROFL...HAHAHA! Edited November 20, 2007 by Bluey In Normalgröße fällt der Dummfug nicht ganz so stark auf. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Sobald die Polizisten im angeheiterten bzw. betrunkenen Zustand die Polizeiwache verlassen, tragen sie die Symptome in die Öffentlichkeit. Bei der Menge die gelagert wird, muß man zwangsläufig prüfen müssen, ob es sich dabei um eine Bestechung handelt. Außenstehende sehen nun einmal nur die regelmäßig angeheiterten Bediensten.Mann, was für ein Unsinn! 1. wer sagt denn, daß sie das tun?2. woher nimmst Du die Gewißheit, daß die Öffentlichkeit (im Falle des Falles) das mitbekommen würde? Ich habe noch nie einen angeheiterten oder gar lallenden Kollegen die Wache verlassen sehen.3. ähm..... Bestechung? Merkst Du's noch? Warum sollten die Kisten denn nicht gekauft worden sein? Bei Kennzeichen- bzw. auch Geschwindigkeitskontrollen wird die Unschultsvermutung ja auch außer Kraft gesetzt Warum also nicht auch bei so "verdächtigen" verstecktem Trinken im eigenen Diensthaus?*plonk* Weil das eine mit dem anderen rein gar nichts zu tun hat! "Verdächtig" ist an dem Trinken auch nichts. Da wird lediglich nach Dienstende die soziale Komponente ein wenig gepflegt, so wie in vielen vielen anderen Berufen auch, dort sogar (auf dem Bau z.B.) manchmal auch WÄHREND der Arbeitszeit. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Bei Kennzeichen- bzw. auch Geschwindigkeitskontrollen wird die Unschultsvermutung ja auch außer Kraft gesetzt???Beispiel?Gerade hier wird doch immer wieder propagiert: kann man dir nachweisen, dass du gefahren bist? Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Alles Quatsch, das war die wöchentliche Ration des örtlichen Abschleppers für die Aufträge der Vorwoche. Ich achte peinlichst darauf, das nicht solcher Fusel getrunken wird, von daher würde ich - wenn schon - ordentliche Spirituosen rüberreichen . Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Mann, was für ein Unsinn! 1. wer sagt denn, daß sie das tun?2. woher nimmst Du die Gewißheit, daß die Öffentlichkeit (im Falle des Falles) das mitbekommen würde? Ich habe noch nie einen angeheiterten oder gar lallenden Kollegen die Wache verlassen sehen.3. ähm..... Bestechung? Merkst Du's noch? Warum sollten die Kisten denn nicht gekauft worden sein?Wieso Unsinn? Es geht hier doch um die mögliche Wirkung nach außen.Der Bürger sieht eben nur die Lieferung durch Getränke Karl bzw. die offensichtlich Betrunkenen. Beides sind Verdachtsmomente, die überprüft werden müßten, wenn man sie anzeigt.Daher sind 1 und 2 keine Argumente, die über jeden Verdacht erhaben sind.Zu 3: Es besteht eben die Möglichkeit, dass eine Bestechung vorliegt und die muss eben gegebenenfalls wiederlegt werden können. Bei Kennzeichen- bzw. auch Geschwindigkeitskontrollen wird die Unschuldsvermutung ja auch außer Kraft gesetzt Warum also nicht auch bei so "verdächtigen" verstecktem Trinken im eigenen Diensthaus?*plonk* Weil das eine mit dem anderen rein gar nichts zu tun hat! "Verdächtig" ist an dem Trinken auch nichts. Da wird lediglich nach Dienstende die soziale Komponente ein wenig gepflegt, so wie in vielen vielen anderen Berufen auch, dort sogar (auf dem Bau z.B.) manchmal auch WÄHREND der Arbeitszeit.Diese Unterstellung bei anderen Berufsgruppen, bloß die Polizei ist über jeden Verdacht erhaben. /ironieLetztendlich geht es hier doch um einen, durch die Anlieferung und die möglichen betrunkenen Feierabendler, unnötig geschaffenen Anfangsverdacht. hawethie Im Falle von Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsverstößen (LEIVTEC XV2, ProViDa Motorrädern) und Kennzeichenerfassung wird jeder erst einmal aufgenommen und hinterher wird gefiltert. Im letzteren Fall verhandelt ja gerade der BGH ob die automatische Erfassung überhaupt rechtmäßig ist. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Der Bürger sieht eben nur die Lieferung durch Getränke Karl bzw. die offensichtlich Betrunkenen. Beides sind ...... angesichts der bisherigen Erkenntnisse schlicht Unterstellungen Wir wissen bis dato weder, wie das Zeug in die Dienststelle gelangt ist noch in welchen Mengen pro Person (und Tag!) es konsumiert wurde lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Ich kann mich erinnern, dass in den 50ger/60ger Jahren die Bevölkerung den Verkehrspolizisten, die damals noch auf solchen Verkehrstonnen den Verkehr regelten, zu Weihnachten viele Fläschchen und andere Geschenke um diese Tonne stapelten und keiner hat unterstellt, dass diese im Dienst trinken würden! Da ist der Alkoholismus in vielen anderen nichtstaatlichen Firmen viel größer! Naja, damals war ein Polizist noch Respektsperson! Heutzutage kann jeder rotznäsige 12 jährige den Polizisten als ###### beschimpfen oder jeder ertappte Verkehrssünder den Beamten als Abzocker und schlimmer beschimpfen! Leute seid froh, dass ihr in Deutschland lebt! In Frankreich, Italien, USA und anderen Länder versucht das mal, und ihr habt schon verloren! Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Wenn in dieser Dienststelle Alkohol verboten ist ist er eben dort Tabu.Vermutlich wurde das Verbot ausgesprochen weil sich einige nicht im Griff hatten und vermutlich immer noch nicht haben.Die interne Kneipe war ja wohl nicht allgemein bekannt,zumindest wurde nicht allen davon erzählt,was den Schluß zulässt das sich die Polizisten im bewusst waren das sie gegen Vorschriften verstoßen.Damit wussten sie auch um die Konseqenzen und müssen diese jetzt eben ausbaden.Ist ja in Privatfirmen auch nicht anderst,wenn in einem Betrieb Alkoholverbot besteht muß man eben mit den Folgen leben.Ein Bekannter wurde zb vor kurzem von seinem AG bei Bezahlung für die nächsten 6 Monate freigestellt und ist dann ohne Job.Dabei hat er nicht mal in der Firma getrunken sondern ist angesoffen zur Arbeit erschienen. Im Falle der Polizisten geht es vermutlich ebensowenig darum wieviel der Einzelne getrunken hat sondern schlicht darum das gegen das Alkoholverbot verstoßen wurden. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Wieso Unsinn? Es geht hier doch um die mögliche Wirkung nach außen.Der Bürger sieht eben nur die Lieferung durch Getränke Karl bzw. die offensichtlich Betrunkenen. Beides sind Verdachtsmomente, die überprüft werden müßten, wenn man sie anzeigt.Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, daß man Getränkehandel XY vorfahren und kistenweise Bier abladen läßt?! Daher sind 1 und 2 keine Argumente, die über jeden Verdacht erhaben sind.Doch, im Prinzip schon. Denn die Öffentlichkeit würde davon rein gar nichts mitbekommen. Zu 3: Es besteht eben die Möglichkeit, dass eine Bestechung vorliegt und die muss eben gegebenenfalls wiederlegt werden können.Falsch. Nicht ich müßte nachweisen, daß ich nicht bestochen wurde, sondern man müßte mir nachweisen, daß ich bestochen wurde. So und nicht anders. Und nur die Tatsache, daß da ein paar Kisten Bier im Keller stehen, ist kein hinreichender Verdachtsmoment für eine Bestechung. Da dürfte dann auch keine Schachte Pralinen, Kekse oder sonstwas auf dem Tisch stehen. Könnten ja auch alles Bestechungsmittel sein. Diese Unterstellung bei anderen Berufsgruppen, bloß die Polizei ist über jeden Verdacht erhaben. Nee, nee, keine Unterstellung, sondern gesicherte Erkenntnisse. Letztendlich geht es hier doch um einen, durch die Anlieferung und die möglichen betrunkenen Feierabendler, unnötig geschaffenen Anfangsverdacht.Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie Du hier einen hinreichenden Anfangsverdacht konstruieren willst. Das ist doch eher an den Haaren herbeigezogen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 @christian_lej: Zu 3: Es besteht eben die Möglichkeit, dass eine Bestechung vorliegt und die muss eben gegebenenfalls wiederlegt werden können. Was ist das denn für ein Unsinn? Wie schaut es denn in deinen Augen aus, wenn ich beispielsweise mit der Flasche Apfelschorle oder dem Essen vom Chinesen nebenan in die Wache komme? Unterstellst du dann auch, daß ich mich damit habe bestechen lassen? Oder gehst du da sogar noch einen Schritt weiter und unterstellst, ich hätte die Schorle geklaut?Ich kann dir versichern: Als Polizeibeamter verdient man durchaus genug, um sein Essen und seine Getränke selber zu bezahlen. @fritz the cat: Ein Bekannter wurde zb vor kurzem von seinem AG bei Bezahlung für die nächsten 6 Monate freigestellt und ist dann ohne Job.Dabei hat er nicht mal in der Firma getrunken sondern ist angesoffen zur Arbeit erschienen.Da ist aber ein großer UNterschied. Dein Kumpel hätte dann, wenn er nicht erwischt worden wäre, unter Alkoholeinwirkung seine Arbeit aufgenommen. Hier geht es jedoch darum, was nach Feierabend, also nach erbrachter Arbeit, gemacht wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 .....oder jeder ertappte Verkehrssünder den Beamten als Abzocker und schlimmer beschimpfen! Leute seid froh, dass ihr in Deutschland lebt! In Frankreich, Italien, USA und anderen Länder versucht das mal, und ihr habt schon verloren Es wird daran scheitern, das die meisten der jeweiligen Landessprache nicht mächtig sind . Quote Link to post Share on other sites
befel 0 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Kein Problem. Ich hoffe nur, das die Kollegen dann wenigstens öffentlich nach Hause gefahren sind .Ich denke, wenn jemand ein oder zwei Flaschen Bier nicht gerade auf EX trinkt und sich anschließend hinters Lenkrad setzt, dürfte es wohl kein Problem darstellen, wenn man noch selbst nach Hause fährt. Und was den Ottonormalbürger betrifft, betrifft uns grundsätzlich auch. Nur der böse U21 darf das nicht.... Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Goose bzw. Bluey habt ihr privat zu Hause auch 20 Kisten Getränke lagern?Bei Waren des täglichen Verzehrs wird sicherlich keiner unmittelbar auf die Idee kommen, dass diese über Belohnungen/Geschenke finanziert sind. Es kommt eben auf die Dimension an, die erhalten/gelagert wird. Es würde doch kein Hahn über diese Pressemeldung krähen, wenn verhältnismäßige Menge im Keller liegen würden, aber 200 Liter Bier ist schon etwas ungewöhnlich für Menschen die den Umgang mit Drogen eigentlich kennen sollten Hier geht es jedoch darum, was nach Feierabend, also nach erbrachter Arbeit, gemacht wird.Die Presse hat dies nicht eindeutig belegen und der Bürger wird dies nicht prüfen können. Ist halt wie mit der Schrödinger Katze, was drinnen wann passiert weiß man nicht. Man sieht erst das Resultat, wenn man hineinschaut bzw. die Katze herauskommt. Daher ist "nach Feierabend" auch nur eine Behauptung (zwar mit größerer Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechend, aber eben nicht 100% belegbar). Da dürfte dann auch keine Schachte Pralinen, Kekse oder sonstwas auf dem Tisch stehen. Könnten ja auch alles Bestechungsmittel sein.Je nach Behörde kann das so scharf geregelt sein. Da reicht dann mitunter ein Lindt-Schachtel aus, um neidische Kollegen losschlagen zu lassen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Es würde doch kein Hahn über diese Pressemeldung krähen, wenn verhältnismäßige Menge im Keller liegen würden, aber 200 Liter Bier ist schon etwas ungewöhnlich für Menschen die den Umgang mit Drogen eigentlich kennen sollten Also, 20 Kisten Bier sind normal 100l Bier, wobei noch ungeklärt ist, wieviel dort gebechert haben. Sollten es 20 gewesen sein, dann sind es gerade mal 5l Bier pro Kopf. Dann noch die Frage, für welchen Zeitraum war der Vorrat. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Nur der böse U21 darf das nicht.... Und womit? Genau: mit Recht! Aber als Ü21 darf er es ja doch. Also, nicht verzagen, nur die Zeit abwarten. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 20, 2007 Report Share Posted November 20, 2007 Goose bzw. Bluey habt ihr privat zu Hause auch 20 Kisten Getränke lagern?Bei mir lagert nicht einmal eine halbe Kiste, alldieweil selbst die bei mir adelig werden würde. Ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol. Bei Waren des täglichen Verzehrs wird sicherlich keiner unmittelbar auf die Idee kommen, dass diese über Belohnungen/Geschenke finanziert sind. Es kommt eben auf die Dimension an, die erhalten/gelagert wird. Es würde doch kein Hahn über diese Pressemeldung krähen, wenn verhältnismäßige Menge im Keller liegen würden, aber 200 Liter Bier ist schon etwas ungewöhnlich für Menschen die den Umgang mit Drogen eigentlich kennen solltenNormal große Wachen haben locker eine Personalstärke von ca. 20 bis 30 Leuten. Da sind 20 Kisten Bier recht schnell aufgebraucht. Selbst dann, wenn nicht jeder Bier trinkt. Und man will ja schließlich nicht jede Woche nachkaufen müssen. Also kauft man ggf. etwas auf Vorrat. Die Presse hat dies nicht eindeutig belegen und der Bürger wird dies nicht prüfen können.Erste kann es wohl nicht und zweiter muß es auch nicht, da es hier um Dinge geht, die sich NACH Feierabend abspielen und somit dem Privatbereich zuzuordnen sind. Das geht niemanden etwas an. Daher ist "nach Feierabend" auch nur eine Behauptung (zwar mit größerer Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechend, aber eben nicht 100% belegbar).Doch, belegbar wäre das schon: die Aussagen der betreffenden Cops. Und solange nicht das Gegenteil bewiesen wird, gilt diese Aussage wie bei jedem anderen auch. Je nach Behörde kann das so scharf geregelt sein. Da reicht dann mitunter ein Lindt-Schachtel aus, um neidische Kollegen losschlagen zu lassen.1. kenne ich keine Behörde, wo das dermaßen scharf geregelt wäre und kann mir auch keine solche Behörde vorstellen.2. würde ich es mir auch nicht untersagen lassen, eine Lindtschachtel oder ähnliches mit in mein Büro oder zum Dienst zu bringen. Das dürfte rechtlich auch nicht haltbar bzw. durchzusetzen sein. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Zu 3: Es besteht eben die Möglichkeit, dass eine Bestechung vorliegt und die muss eben gegebenenfalls wiederlegt werden können.Verstehe ich dich richtig, ein Polizist oder jeder andere im oeffentlichen Dienst taetige, hat darzulegen, dass sein gesamter Besitzstand rechtmaessig erworben wurde und nicht einer irgendwie gearteten Bestechung entstammt? Schlussendlich besteht ja die Moeglichkeit, hier gilt es zu hinterfragen...... Ich kann mich erinnern, dass in den 50ger/60ger Jahren die Bevölkerung den Verkehrspolizisten, die damals noch auf solchen Verkehrstonnen den Verkehr regelten, zu Weihnachten viele Fläschchen und andere Geschenke um diese Tonne stapelten und keiner hat unterstellt, dass diese im Dienst trinken würden! Da ist der Alkoholismus in vielen anderen nichtstaatlichen Firmen viel größer!Richtig! Heute wuerde der erboste Buerger lauthals "Bestechung" groelen und obendrein noch wie bloed hupen und bloeken, wenn ein Autofahrer mitten auf der Kreuzung anhaelt, um die Gabe dem Polizisten zu reichen..... Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 .....oder jeder ertappte Verkehrssünder den Beamten als Abzocker und schlimmer beschimpfen! Leute seid froh, dass ihr in Deutschland lebt! In Frankreich, Italien, USA und anderen Länder versucht das mal, und ihr habt schon verloren Es wird daran scheitern, das die meisten der jeweiligen Landessprache nicht mächtig sind .Täusch dich mal nicht! Auch in diesen Ländern gibt es mehrsprachige Polizisten, sogar welche die eingewandert sind! Und am Ton kann man schon vieles erkennen! Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 @fritz the cat: Ein Bekannter wurde zb vor kurzem von seinem AG bei Bezahlung für die nächsten 6 Monate freigestellt und ist dann ohne Job.Dabei hat er nicht mal in der Firma getrunken sondern ist angesoffen zur Arbeit erschienen.Da ist aber ein großer UNterschied. Dein Kumpel hätte dann, wenn er nicht erwischt worden wäre, unter Alkoholeinwirkung seine Arbeit aufgenommen. Hier geht es jedoch darum, was nach Feierabend, also nach erbrachter Arbeit, gemacht wird. GrußGoose Hätte er den Alk in der Tasche und nicht in der Birne gehabt wären die Folgen dieselben gewesen.In der Firma gilt Alkoholverbot und es ist egal in welcher Form er zur Arbeitsstelle gelangt. Im übrigen kann ja auch nicht ausgeschlossen werden das in der Polizeibehörde um die es hier geht der Eine oder Andere auch mal ein Bierchen während der Dienstzeit getrunken hat.Was aber anscheinend sicher ist ist das dort im Gebäude kein Alk hätte sein dürfen.Das Verbot hatte mit Sicherheit nicht die Ursache darin das dort nur nach Dienstschluß getrunken wurde. Quote Link to post Share on other sites
MeinSchatzi 1 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Wann wird der Fund öffentlich versteigert? Oder hat die Freiwillige Feuerwehr und das THW schon Ihre fachmännische Hilfe bei der Beseitigung angeboten? Ist doch sehr beruhigend wenn im Keller noch Alkohol und keine Folteropfer herumliegen Macht mir die Staatsmacht doch glatt menschlich sympathisch Kistenweise ist auch billiger! Das zeigt doch nur, dass man versucht wirtschaftlich zu denken. Gut so Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Goose bzw. Bluey habt ihr privat zu Hause auch 20 Kisten Getränke lagern?Bei Waren des täglichen Verzehrs wird sicherlich keiner unmittelbar auf die Idee kommen, dass diese über Belohnungen/Geschenke finanziert sind. Es kommt eben auf die Dimension an, die erhalten/gelagert wird. Es würde doch kein Hahn über diese Pressemeldung krähen, wenn verhältnismäßige Menge im Keller liegen würden, aber 200 Liter Bier ist schon etwas ungewöhnlich für Menschen die den Umgang mit Drogen eigentlich kennen sollten Nein, bei mir zu Hause lagern keine 20 Kisten Getränke (es sei denn, eine größere Party steht an). Aber bei mir zu Hause sind idR auch nur 3 Personen (davon ein Kleinkind) Hier geht es jedoch darum, was nach Feierabend, also nach erbrachter Arbeit, gemacht wird.Die Presse hat dies nicht eindeutig belegen und der Bürger wird dies nicht prüfen können. Ist halt wie mit der Schrödinger Katze, was drinnen wann passiert weiß man nicht. Man sieht erst das Resultat, wenn man hineinschaut bzw. die Katze herauskommt. Daher ist "nach Feierabend" auch nur eine Behauptung (zwar mit größerer Wahrscheinlichkeit der Wahrheit entsprechend, aber eben nicht 100% belegbar).Da nichts darauf hindeutet, daß es um Alkoholkonsum im Dienst geht (ich bin mir sicher, wenn das der Vorwurf wäre, so hätte die Presse diesen mit Kusshand aufgenommen) gehe ich davon aus, daß es sich ausschließlich um ein Feierabendbier handelte. Da dürfte dann auch keine Schachte Pralinen, Kekse oder sonstwas auf dem Tisch stehen. Könnten ja auch alles Bestechungsmittel sein.Je nach Behörde kann das so scharf geregelt sein. Da reicht dann mitunter ein Lindt-Schachtel aus, um neidische Kollegen losschlagen zu lassen.Welche Behörde denn? Nenn mir mal bitte ein Beispiel, in dem der Beamte Rechenschaft über jegliche Nahrungsmittel ablegen muss, die er in seiner Dienstzeit zu sich nimmt. @fritz the cat: Ein Bekannter wurde zb vor kurzem von seinem AG bei Bezahlung für die nächsten 6 Monate freigestellt und ist dann ohne Job.Dabei hat er nicht mal in der Firma getrunken sondern ist angesoffen zur Arbeit erschienen.Da ist aber ein großer UNterschied. Dein Kumpel hätte dann, wenn er nicht erwischt worden wäre, unter Alkoholeinwirkung seine Arbeit aufgenommen. Hier geht es jedoch darum, was nach Feierabend, also nach erbrachter Arbeit, gemacht wird. GrußGoose Hätte er den Alk in der Tasche und nicht in der Birne gehabt wären die Folgen dieselben gewesen.In der Firma gilt Alkoholverbot und es ist egal in welcher Form er zur Arbeitsstelle gelangt. Moment: Ich gehe also vor der Arbeit einkaufen und hole mir eine Dose Bier, um diese am Abend zu trinken. Dann gehts zur Arbeit, die Dose im Rucksack. Dort wird die verschlossene Dose dann festgestellt und daraufhin werde ich entlassen? Na, dann mal auf zum Arbeitsgericht. Im übrigen kann ja auch nicht ausgeschlossen werden das in der Polizeibehörde um die es hier geht der Eine oder Andere auch mal ein Bierchen während der Dienstzeit getrunken hat.Was aber anscheinend sicher ist ist das dort im Gebäude kein Alk hätte sein dürfen.Das Verbot hatte mit Sicherheit nicht die Ursache darin das dort nur nach Dienstschluß getrunken wurde.Was deutet denn deiner Ansicht nach darauf hin? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 @goose Spricht was dagegen?Für das Alkoholverbot dürfte es Gründe gegeben haben die sicherlich nicht nur privater Natur waren und die Überraschungskontrolle dürfte auch nicht unbedingt angesetzt worden sein weil ein paar Polizisten nach Dienstschluß ein Bierchen gezischt haben. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 21, 2007 Report Share Posted November 21, 2007 Für das Alkoholverbot dürfte es Gründe gegeben habenJap. Ein ehemaliger Stationsleiter hier hatte ähnliches verfügt. Aber nicht, weil Kollegen vielleicht während der Dienstzeit ein Bierchen zu sich nehmen könnten, sondern weil er schlichtweg die Ansicht vertrat, daß Alkohol im Dienstgebäude nichts zu suchen habe. Und das ist selbst heute noch vielfach so. Unsere Oberen WOLLEN das einfach nicht. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Für das Alkoholverbot dürfte es Gründe gegeben habenJap. Ein ehemaliger Stationsleiter hier hatte ähnliches verfügt. Aber nicht, weil Kollegen vielleicht während der Dienstzeit ein Bierchen zu sich nehmen könnten, sondern weil er schlichtweg die Ansicht vertrat, daß Alkohol im Dienstgebäude nichts zu suchen habe. Und das ist selbst heute noch vielfach so. Unsere Oberen WOLLEN das einfach nicht. Das wird wohl seine Gründe haben............. Quote Link to post Share on other sites
mt2 12 Posted November 22, 2007 Author Report Share Posted November 22, 2007 Unsere Oberen WOLLEN das einfach nicht. Meine Oberen wollen auch nicht, dass ich schneller fahre, als sie erlauben. Werde ich doch dabei erwischt, gibt's Ärger. Auch meine Oberen haben das eine oder andere Verbot einfach willkürlich geschaffen, weil sie einfach so mal die Ansicht dazu vertraten. Wie schön sich das alles gleicht Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 @goose Spricht was dagegen?Für das Alkoholverbot dürfte es Gründe gegeben haben die sicherlich nicht nur privater Natur waren und die Überraschungskontrolle dürfte auch nicht unbedingt angesetzt worden sein weil ein paar Polizisten nach Dienstschluß ein Bierchen gezischt haben.Ich denke, hier verliert man sich in wilden Spekulationen... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Wie schön sich das alles gleicht Ich sag ja immer: "euch" geht's nicht besser oder schlechter als "uns". Aber es will ja niemand glauben. Quote Link to post Share on other sites
ogelbeng 0 Posted November 23, 2007 Report Share Posted November 23, 2007 Für das Alkoholverbot dürfte es Gründe gegeben habenJap. Ein ehemaliger Stationsleiter hier hatte ähnliches verfügt. Aber nicht, weil Kollegen vielleicht während der Dienstzeit ein Bierchen zu sich nehmen könnten, sondern weil er schlichtweg die Ansicht vertrat, daß Alkohol im Dienstgebäude nichts zu suchen habe. Und das ist selbst heute noch vielfach so. Unsere Oberen WOLLEN das einfach nicht. Das wird wohl seine Gründe haben............. Das wird sehr, sehr VIELE und sehr, sehr GUTE Gründe haben. Denn es wird durchgesetzt, auch wenn viele weinen...Meinen Respekt vor denjenigen, die den Alk konsequent aus Diensträumen heraushalten wollen. Quote Link to post Share on other sites
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