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Ist Der Bußgeldkatalog Verfassungswidrig?


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Mein "Abstandsverstoß" war ja am 20.11.2006.

Nach dem OLG Urteil vom 24. Januar 2008 bei dem meine Rechtsbeschwerde verworfen wurde ist nun bei mir der "Vollstreckunsbeschluß" eingegangen.

 

Danach muß ich meinen Führerschein spätestens am 25. Mai 2008 für einen Monat abgeben.

 

Dazu kam folgende Kostenrechnung für das bisherige Verfahren:

 

Geldbuße 100,00

Hauptverhandlung 40,00

Rechtsbeschwerdeverfahren 80,00

Auslagen 7,00

Postgebühren 10,50

 

Zusammen 237,50

 

Die ursprüngliche Summe war 125,60

 

Bisher war das Verfahren doch sehr preiswert.

 

Ich werde den Betrag von 237,50 nun bezahlen, wobei mein Rechtsanwalt meinte, daß meine Rechtsschutzversicherung wohl die Verfahrenskosten übernehmen würde.

 

Nun geht es in die nächste Instanz.

 

Ich werde Euch berichten, auch wenn es schief geht.

 

Übrigens: schon in der Schule hat mir ein Lehrer "krankhaftes Rechtsbewusstsein" attestiert.

 

Ist das nicht ein schöner Ausdruck?

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  • 3 months later...

Bin jetzt meist mit dem Fahrrad unterwegs.

Die höheren Instanzen warten noch.

Bei der Abgabe des Führerscheins gab es aber einige unschöne Ereignisse.

Da ich zum fraglichen Zeitpunkt in Berlin war wollte ich dort meinen Führerschein abgeben.

Das wurde dort abgelehnt. Das hätter man früher zwar gemacht aber jetzt nicht mehr.

Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ergab, daß ich meinen Führerschein auch bei der Polizei abgeben könnte.

Daraufhin fuhr ich mit dem Fahrrad in die nächste Kreisstadt, da der Polizeiposten am Ort nicht immer besetzt ist.

Dort sagte man mir daß man das früher gemacht hätte, jetzt dürfte man das aber nicht mehr. Die Vorschrift wollte man mir aber nicht zeigen.

Mein Wunsch, eine Terminbestätigung zu geben und den frankierten Brief mit der Post weiterzuleiten

wurde ebenfalls abgelehnt.

Nach meinem Umweg über die Post wieder zuhause rief ich nochmal in Karlsruhe an, wo man mir die Möglichkeit der lokalen Abgabe angeboten hatte.

Der Dame tat es leid, aber sie wüsste nicht wie das jetzt gehandhabt wird. Auch den Termin festzuhalten lehnte sie ab.

Jetzt der Knüller:

Tags darauf rief der örtliche Polizeiposten bei mir an um meinen Führerschein einzuziehen!!

Selbstverständlich könne ich den bei ihnen abgeben.

Er war aber schon mit der Post unterwegs.

 

Die Polizei dein Freund und Helfer.

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Aber Grufti,

 

die Staatsanwaltschaft Ka hat der Berliner ( auch unserer ) Polzei in dieser Hinsicht nichts vorzuschreiben!

 

Bei uns wird du das Ding los, grundsätzlich, wenn die Geschäftszeit der zuständigen Bußgeldstelle vorbei ist.

 

Aber nur gundsätzlich!!

 

Die STA KA kann erzählen, was sie will.

 

Der PVB, der dir den Lappen abnehmen wollte hatte wohl dazu die Zeit und Gelegenheit ( fast ).

 

Wobei ich mich frage: Die Verwaltung und Gerichte sind zuständig, warum schreien da wieder alle nach der Polizei??

 

Bitte nicht wieder den 24-Stunden Dienst oder den Service anführen, das gildet dann m.A. nach auch umgekehrt!

 

 

dete

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Ein Bußgeldbescheid wird von der erlassenden Behörde vollstreckt.

Wenn ein Urteil vorliegt, ist die Staatsanwaltschaft die Vollstreckungsbehörde.

Nur dort kann der FS abgegeben werden.

Die StA kann natürlich damit einverstanden sein, dass der FS woanders abgegeben wird, nur die andere Behörde muss damit einverstanden sein, den auch anzunehmen.

Da mit einem FV erheblicher Aufwand verbunden ist, gibt es immer weniger Behörde, die für andere die Vollstrckung vornehmen

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  • 2 months later...

Wie schon angedeutet hat meine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten erstatte. Es blieb also bei der ursprünglichen Buße.

 

Der Vorteil war, daß das ganze zeitlich viel später akut wurde und man das persönlich besser einteilen kann.

 

Die Frage der Verfassungswidrigkeit ist noch am laufen.

 

 

Es dauert eine gewisse Zeit bis man versteht, wie das Verfahren abläuft:

 

Die unteren Instanzen urteilen (angeblich) nach Gesetzeslage. Danach wurde ich verurteilt.

 

Es ist also nicht möglich bis zur höchsten Instanz die Sache zu verzögern

 

Da es mir aber um die Sache prinzipiell geht werde ich sie weiterverfolgen - möglicherweise auf eigene Rechnung.

 

Eines habe ich aber gelernt dabei und möcht dies an die Leserschaft weitergeben: Da ich ja von Vorneherein bis in die höchste Instanz gehen wollte, habe ich gar nicht versucht meine Strafe abzuwenden. So ging ich in beiden Instanzen ohne Rechtsanwalt zur Verhandlung.

 

Dies sollte man aber nicht unbedingt tun.

 

Die Richter urteilen nämlich nicht nach Betrachtung aller Umstände des Tathergans, sondern berufen sich auf vorhandene Urteile.

 

Wenn man einen Richter dazu bringt, sich mit allen Fakten auseinanderzusetzen hat man sicher eine Chance ungestraft davon zu kommen.

 

Das einzige Gesetz, das existiert ist ja ganz allgemein gehalten: Der Abstand ist so einzuhalten, daß ... angehalten werden kann.

 

Als einziges Kriterium wird nun nur der Abstand bei einer bestimmten Geschwindigkeit betrachtet.

 

Die Faktoren, die aber die Möglichkeit zur Vermeidung eines Auffahrunfalls beeinflussen sind aber neben der persönlichen Verfassung (Reaktionsvermögen, Müdigkeit, Sehvermögen, Vertrautheit mit einem Fahrzeug,...) technische Gegebenheiten (wie Bremsen, Reifen, ESP) Witterungsverhätnisse (Nebel, Regen, Schnee), .. Tageszeit/Nachtzeit,

Zustand der Fahrbahn (griffig, trocken/naß/Glatteis,...)Fahrstil (seitlich versetzt gegenüber Vorausfahrenden),

Übersicht (Bus/SUV, normaler PKW, Sportwagen).

 

Richter machen es sich aber bequem und benutzen statt einer eingehenden Auseinandersetzung mit diesen Faktoren den Bußgeldkatalog und fügen im Urteil noch ein paar Prezedenzfälle an.

 

Dafür braucht man keine studierten Juristen. Das kann jeder Verwaltungsangestellter.

 

Ich kann nur empfehlen sich auf das Gesetz zu berufen und auf Berücksichtigung aller Faktoren zu dringen - mit einem guten Rechtsanwalt und einer Rechtsschutzversicherung.

 

Ansonsten habe ich mein Fahrverhalten umgestellt: Ich fahre nicht mehr geduldig mit konstantem Abstand hinter den Rechtsfahrgebotsignorierern her, sondern variiere meinen Abstand zum Vordermann durch Rückfallen lassen und neuem Anlauf und pendel auch kurzzeitig in Lücken der rechten Fahrspur.

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Gut, dass du so Bescheid weisst.

Es dauert eine gewisse Zeit bis man versteht, wie das Verfahren abläuft:
eigentlich nicht, weil im Gesetz steht, dass der Rechtsweg ausgeschöpft sein muss, bevor man sich ans BVerfG wendet.
Es ist also nicht möglich bis zur höchsten Instanz die Sache zu verzögern
röchtöch

 

Da es mir aber um die Sache prinzipiell geht
durchaus klar :think:

 

Die Richter urteilen nämlich nicht nach Betrachtung aller Umstände des Tathergans,
?? wonach denn sonst?

sondern berufen sich auf vorhandene Urteile.
das ist für die Bewertung des Sachverhaltes und die Urteilsfindung durchaus zulässig - warum das Rad nochmal erfinden??

 

Die Faktoren, die aber die Möglichkeit zur Vermeidung eines Auffahrunfalls beeinflussen sind aber neben der persönlichen Verfassung (Reaktionsvermögen, Müdigkeit, Sehvermögen, Vertrautheit mit einem Fahrzeug,...) technische Gegebenheiten (wie Bremsen, Reifen, ESP) Witterungsverhätnisse (Nebel, Regen, Schnee), .. Tageszeit/Nachtzeit,

Zustand der Fahrbahn (griffig, trocken/naß/Glatteis,...)Fahrstil (seitlich versetzt gegenüber Vorausfahrenden),

Übersicht (Bus/SUV, normaler PKW, Sportwagen).

bist du bitte so freundlich, und formulierst eine Vorschrift, wo alles dieses Beachtung findet - diese Vorschrift muss aber durchaus praktikabel sein (stell ich mir bei Müdigkeit, Vertrautheit mit dem Fahrzeug und ... nicht einfach vor).
Richter machen es sich aber bequem und benutzen statt einer eingehenden Auseinandersetzung mit diesen Faktoren den Bußgeldkatalog und fügen im Urteil noch ein paar Prezedenzfälle an.
weil die Faktoren nicht mess- und prüfbar sind. rest: s.o.

 

Ich kann nur empfehlen sich auf das Gesetz zu berufen
hat der Richter doch: da steht was von Abstand und Geschwindigkeit...

 

 

soderle muss jetzt los ;) holen

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Die Richter urteilen nämlich nicht nach Betrachtung aller Umstände des Tathergans, sondern berufen sich auf vorhandene Urteile.

Richter machen es sich aber bequem und benutzen statt einer eingehenden Auseinandersetzung mit diesen Faktoren den Bußgeldkatalog und fügen im Urteil noch ein paar Prezedenzfälle an.

Dafür braucht man keine studierten Juristen. Das kann jeder Verwaltungsangestellter.

@grufti: die berühmte Seefahrt, in Gotteshand....

 

Ansonsten habe ich mein Fahrverhalten umgestellt: Ich fahre nicht mehr geduldig mit konstantem Abstand hinter den Rechtsfahrgebotsignorierern her, sondern variiere meinen Abstand zum Vordermann durch Rückfallen lassen und neuem Anlauf und pendel auch kurzzeitig in Lücken der rechten Fahrspur.

Richtige Konsequenz, welche wir hier schon seit Jahren predigen: alles machen, bloß nicht jemanden vor einer Brücke konstant auf der Pelle sitzen. Oder man hat das Auge für die Abstandsüberwacher...

:think:

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Die Faktoren, die aber die Möglichkeit zur Vermeidung eines Auffahrunfalls beeinflussen sind aber neben der persönlichen Verfassung (Reaktionsvermögen, Müdigkeit, Sehvermögen, Vertrautheit mit einem Fahrzeug,...) technische Gegebenheiten (wie Bremsen, Reifen, ESP) Witterungsverhätnisse (Nebel, Regen, Schnee), .. Tageszeit/Nachtzeit,

Zustand der Fahrbahn (griffig, trocken/naß/Glatteis,...)Fahrstil (seitlich versetzt gegenüber Vorausfahrenden),

Übersicht (Bus/SUV, normaler PKW, Sportwagen).

bist du bitte so freundlich, und formulierst eine Vorschrift, wo alles dieses Beachtung findet - diese Vorschrift muss aber durchaus praktikabel sein (stell ich mir bei Müdigkeit, Vertrautheit mit dem Fahrzeug und ... nicht einfach vor).

Diese "Vorschrift" ist doch in §4 der StVO formuliert. Leider wurde über die Jahre eine "praktikable" Überwachung hinkonstruiert, siehe ältere Threads.

:think:

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Selbst wenn, viel Hoffnung würde ich mir sowieso nicht machen.

 

In der Zeit von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungsgericht 157.233 Anträge eingegangen. Darunter waren 151.424 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.699 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf. Eine stattgebende Entscheidung kann Wirkungen haben, die weit über den Einzelfall hinausreichen.

:think:;)

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Es geht aber um die Besetzung des BVerfG, die erkennbar bereit ist, auch alte gefestigte Rechtsprechung aufzubrechen.

Siehe nur Bundeswahlgesetz. Seit Jahrzehnten verfassungsgemäß und plötzlich verfassungswidrig.. :nolimit:

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  • 7 months later...

Zurück aus der Dunkelheit:

Die Frage der Verfassungswidrigkeit ist noch am laufen.
Was ist eigentlich aus der Sache geworden? Da es hier im Tread recht still geworden ist gehe ich mal davon aus das die Sache abgewiesen wurde.

 

Oder dauert es länger bis das BVerfG entscheidet?

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Die Volltextsuche beim BVerfG hat nichts ergeben (oder ich habe nach den falschen Wort gesucht).

 

Habe aber folgende ähnliche Fälle gefunden:

 

Insgesamt €1400 Missbrauchsgebühr wegen €5 Parkknolle.

 

€500 Missbrauchsgebühr wegen Geschwindigkeitsübertretung (€275 Bußgeld+2 Mon. FV)

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Schade das ich es jetzt erst lese.

 

Wenn das ganze vorm BvfG steht, bitte ich um Kontonummer und BLZ, ich möchte mich wenn du schon in meinem Interesse als Autofahrer klagst, mit 10€ an den Kosten beteiligen.

 

Dummschwätzer die hier nur rumlabern braucht es eigentlich nicht. Nur weil etwas 50 Jahre gemacht wird, ist es noch lange nicht richtig. Hitler war auch über 10 Jahre an der Macht...

 

Vieleicht hätte man eine andere Schiene gehen sollen und ein reales Gegengutachten machen sollen. Der ein oder andere Computerkiddi hat Reaktionszeiten die im Zehntelbereich liegen, und weit unter 1 sek liegen. Wenn man dann noch mit Fuß auf der Bremse aufläuft oder gar mit zwei Füßen fährt, verringert sich die Reaktionszeit noch einmal erheblich. Mit entsprechendem Auto (SBC?) verzögert man auch noch erheblich schneller.

 

Der Mindestabstand könnte so je nach technischer Ausstattung und Fähigkeit durchaus differieren, so das das Gesetz "ausreichender Abstand" im Preinzip erfüllt wird aber der Bußgeldkatalog einen doch erwischt.

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Der Mindestabstand könnte so je nach technischer Ausstattung und Fähigkeit durchaus differieren

Das mag ja stimmen, aber möchtest Du für jeden Fahrzeugtyp der weltweit produziert wird

(und nicht zu vergessen für Reifen und Bremsscheiben und -klötze)

einen eigenen Bußgeldkatalog formulieren ?

Gleichzeitig dazu der Zwang, dass nur Fahrzeuge auf die AB dürfen, die einen solchen Assistenten haben der

nicht abgeschaltet werden kann.

Hinzukommt noch, dass die beste Technik versagen kann und dann ist auschließlich der Fahrer verantwortlich.

(ich denke an das schöne Experiment bei MB, wo der Bremsassisten versagt hat und die sache mittels Wegemarkierung

ge'fake'd werden sollte)

Also bessere Technik kann bei der Ermittlung vom Anhalteweg in meinen Augen nicht den Ausschlag geben.

Zumindest solange nicht, wie sie nicht zwangsweise eingeführt wird und ein Kfz unmittelbar stehenbleibt, wenn diese Hilfe

ausfällt.

Außerdem würde eine solche Regelung ganz klar dem Gleichheitsgrundsatz wiedersprechen.

 

er ein oder andere Computerkiddi hat Reaktionszeiten die im Zehntelbereich liegen

Richig. Und zwar im 10°Grad Bereich um die Sichtachse. Alles was weiter außerhalb liegt wird ausgeblendet.

So was nennt man im allgemeinen Tunnelblick.

Du möchtest uns jetzt nicht wirklich erzählen, dass sich die Reaktionsfähigkeiten der Menschen ganz allgemein verbessert haben ?

 

Gegengutachten

Zum Beweis, dass ein Abstand nicht ausreicht braucht es genau ein Beispiel.

Der Beweis das ein Abstand i.A. reicht ist ungleich schwieriger zu führen, nämlich ausschließlich über Statistik.

 

Gruß,

AnReRa

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Selber schuld aber auch.

 

eine Verletzung seiner Grundrechte hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist eine solche ersichtlich. Im zweiten Verfahren

hatte der Beschwerdeführer - trotz eines entsprechenden Hinweises - darauf bestanden, dass über seine nicht ordnungsgemäß begründete

Verfassungsbeschwerde entschieden wird; außerdem hatte er auch den Rechtsweg nicht erschöpft. Der Beschwerdeführer der dritten Verfassungsbeschwerde, ein Rechtsanwalt, verletzte die Darlegungspflicht, indem er dem Bundesverfassungsgericht u.a. den ursprünglich angegriffenen Bußgeldbescheid nicht vorlegte. Darüber hinaus fehlte auch die Angabe des Aktenzeichens des ursprünglichen Verfahrens, so dass der Sachverhalt unklar blieb und damit schon die Beschwer durch die angegriffene Entscheidung nicht festgestellt werden konnte.

 

Ebenso.

 

Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit und begründet diese u.a. damit, er sei von dem ihm aufgrund seines Verkehrsverstosses folgenden Polizeifahrzeug in seinem fahrlässigen Fehlverhalten durch dessen Geschwindigkeitsüberschreitung bestärkt worden.

 

...

 

Darüber hinaus ist sie auch unbegründet, weil der Beschwerdeführer keine Tatsachen vorgetragen hat, aus denen sich eine Grundrechtsverletzung ergibt.

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@Anrera: Du verfehlst das Thema.

 

Du beziehst dich darauf, dass die Technik ausfallen könnte.

Das jetzige "Abstandsrecht" nimmt aber auch keinen Einfluss darauf, ob vieleicht der Abstand noch reicht, wenn 2 von 4 Bremsen plötzlich ausfallen.

 

Auch geht es dabei nicht um eine technisch vorgeschriebene Mindestausstattung. Der Abstand ist egal ob Elektronische Keilbremse oder 2 Trommelbremsen auf den Hinterrädern immer gleich. In letzterem Falle reicht er NIEMALS aus.

 

Richig. Und zwar im 10°Grad Bereich um die Sichtachse. Alles was weiter außerhalb liegt wird ausgeblendet.

 

Und? Das langt doch um hinter jemandem zu Bremsen.

 

Das mag ja stimmen, aber möchtest Du für jeden Fahrzeugtyp der weltweit produziert wird

(und nicht zu vergessen für Reifen und Bremsscheiben und -klötze)

einen eigenen Bußgeldkatalog formulieren ?

 

Wenn ein Gesetz nicht gerecht an zu wenden ist, kann man das Gesetz nicht ungerecht durchsetzen, indem man damit argumentiert, "es geht nicht anders".

Dann muss man es mit dem Gesetz ganz sein lassen, z.B. in dem man die härter Bestraft welche drauf gefahren sind und damit offensichtlich nicht den nötigen Abstand eingehalten haben.

 

Ich bin zur Zeit im Ruhrgebiet untwegs, Mindestabstände scheinen den Bürgern hier vollkommen fremd zu sein.

Funktioniert bei der Verkehrsdichte auch nicht. Man fährt halt konzentrierter und gleicht das so wieder aus. Wenn man hier z.B. auf der A43 mal eine Abstandsmessung machen würde, könnte man täglich tausende von Führerscheinen einziehen.

 

Da geht das Gesetz einfach an der Realität vorbei, ist also untauglich.

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Du beziehst dich darauf, dass die Technik ausfallen könnte.

Ich rede speziell von der Technik

Mit entsprechendem Auto (SBC?) verzögert man auch noch erheblich schneller.

die es dem Fahrer scheinbar erlaubt den Abstand zu unterschreiten, weil

das eigene Auto ja so viel besser bremst als alle anderen.

Dabei übersieht man

a) Der Vordermann hat ggf. die gleiche Technik an Bord, womit sich der scheinbare Vorteil absolut relativiert

b) Ob die Technik funktioniert, kann kein noch so geübter Autofahrer überprüfern.

Und auch die beste Technik kann die Physik nicht austricksen !

Es ist und bleibt ein Risiko sich auf diese zusätzliche Technik zu verlassen.

Ob die Bremse hingegen prinzipiell funktioniert merkt man sehr schnell.

Und das i.d.R. bevor man 'ne Vollbremsung hinlegen muß bei der es auf cm ankommen kann.

 

Jetzt überlege mal umgekehrt:

Könnte es sein, dass gerade Dein Vordermann ein wesentlich besseres Bremssystem hat wie Du ?

Solltest Du nicht gerade deshalb eher mehr Abstand lassen ?

 

Und? Das langt doch um hinter jemandem zu Bremsen.

Na wenn Du meinst dass das für alle Situationen im dichten Verkehr reicht :rolleyes:

Außerdem, wenn ich schon dichter drauffahre und sehe dass das mein Vordermann auch schon tut,

muß ich noch mindestens 2 oder 3 Autos weiter vor schauen.

Denn wenn mein Vordermann den Anker wirft ist es - nach der Reaktionszeit - zu spät

erst mit dem Aufleuchten der Bremslichter in die Eisen zu gehen.

 

Wenn ein Gesetz nicht gerecht an zu wenden ist, kann man das Gesetz nicht ungerecht durchsetzen, indem man damit argumentiert, "es geht nicht anders".

Jetzt erklär mir mal, welches Gesetz den 'gerecht' im Sinne des Bestrafen/Betroffenen ist ?

Fühlt sich der Arme nicht im Recht wenn er dem Reichen etwas stiehlt ?

Soll der Diebstahl für Arme deshalb legalisiert werden ?

 

Aber in einem hast Du Recht:

Wenn es nicht solche I***ten geben würde, die den Abstand wissentlich unterschreiten und damit schwere Unfälle verursacht haben

bräuchte es keine Bußgelder, weil sich einfach jeder an die StvO hält.

 

Man fährt halt konzentrierter und gleicht das so wieder aus.

Jo, einfach mal so 'Klick' und jetzt fahre ich konzentrierter.

Warum wohl gibt es im dichten Verkehr die meisten Unfälle.

Weil alle so konzentriert fahren, oder weil jemand doch mal für einen kurzen Moment 'geschlafen' hat ?

Oder war das vielleicht doch jemand, der in der besagten Situation nicht die vorgeblichen 0,01 Sek Reaktionszeit hatte,

sondern eher die 'normalen' 0,5 - 1 Sek ?

 

Da geht das Gesetz einfach an der Realität vorbei, ist also untauglich.

Die Realität ist, das sich die Leute überschätzen und den Blick für die Realitäten damit verlieren.

Und daraus resultieren die Unfälle.

Sei es nun weil man 'geschlafen' hat oder weil der Vordermann eben doch den 1 m weniger Bremsweg gehabt hat.

Beweise doch einfach mal, dass es durch geringere Abstände weniger Unfälle gibt als mit den "1/2 Tacho"-Abstand

 

 

Habe erst vor ein paar Wochen einen mehr oder weniger spektakulären Unfall gesehen.

Bei :P in 'ner Baustelle haben es doch glatt 4 Idioten geschaft Schrottplatz zu spielen.

Die 4 Autos sind regelrecht untereinander getaucht, wobei das oberste Fahrzeug zuletzt im 60 Grad

Winkel hochgeklappt zur Fahrbahn stand. Sah echt aus wie gestellt. Und dabei waren das ganz normale Fahrzeuge.

 

Das 'Gesetz' von dem Du redest ist übrigens §1 bzw. §3 der StVO.

Und das würde ich mitnichten als ungerecht sondern als grundlegend bezeichen.

Die Ahndung hingegen übernimmt der Bußgeldkatalog. Und der ist bekanntlich gestaffelt ...

 

täglich tausende von Führerscheinen einziehen.

Ab welcher Abstandsunterschreitung wird den der Füherschein eingezogen ?

Oder sprichst Du 'nur' von Fahrverboten ?

 

Ach ja, welche Reaktionszeit stehst du dir - nach einem langen Arbeitstag - so etwa realistisch zu ?

Und über welchen Zeitraum glaubst Du diese 'Konzentration' aufzubringen ?

Und nicht zuletzt:

Was bringt es Dir, wenn Du zu stehen kommst, dich aber dann der 3,49 t Sprinter (der von sich ja auch behauptet

die beste Bremsanlage der Welt zu besitzen und natürlich auch 0,01 Sek. Reaktionszeit hat) am Heck vom

voranfahrenden Fahrzeug zermatscht ?

Weil die Regelungen (oder eben gerade keine) gelten für alle PKW. Und als solcher gilt der Sprinter z.B. auch.

 

Gruß,

AnReRa

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@mike28: Vollste Zustimmung.

...spricht der Mann, der schneller bremst als sein Schatten.... - SCNR -

 

Ich stimme eher der Argumentation von 'anrera' zu, da diese in meinen Augen doch naeher an der Realitaet liegt. :rolleyes:

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Der Abstand ist egal ob Elektronische Keilbremse oder 2 Trommelbremsen auf den Hinterrädern immer gleich. ...

Da geht das Gesetz einfach an der Realität vorbei, ist also untauglich.

Auch auf die Gefahr hin, sich in diversen Threads zu wiederholen. Das GESETZ ist super-tauglich. Auch die Art des Bremssystems ist hier völlig egal. Es heißt nämlich im GESETZ lediglich:

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Alles gesagt, oder? Gilt auch, wenn man nur mit dem Fuß durchs Bodenblech bremst.

 

Die im Bußgeldkatalog sanktionierten Abstände betreffen lediglich den Bereich, in dem man sich einig ist, dass es IN JEDEM FALL zu dicht ist, nämlich bei 5/10 des halben Tachos oder weniger ist man im Bereich von weniger als 1 Sekunde. Ein Zeitraum, der in der Regel NUR FÜR DIE REAKTIONSZEIT gebraucht wird, wo man also noch gar nicht bremst.

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Genau.

Im Bußgeldkatalog wird sich aber angemaßt, dass man die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer besser kennt, als sie selbst.

Dabei gibt es sehr unterschiedliche Reaktionszeiten, vor allem wenn der eine noch auf dem Gas steht, der andere aber schon den Fuß auf der Bremse liegen hat.

Darüber hinaus tut sich auch extrem viel in den Ansprechzeiten der einzelnen Bremssysteme.

 

@Anrera: Das ist lächerlich. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass gewisse Autos vor einem KEIN SBC usw. an Bord haben.

Auch die Aussage dass man sich nicht auf die zusätzliche Technik verlassen kann, ist lächerlich.

 

Die erste Frage ist doch dann, was zusätzliche Technik ist? Vor hundert Jahren hatten wir nur Bremsen auf den Hinterrädern, mechanisch, welche aus 100km/h etwa 3km zum Bremsen brauchen. Heute haben wie Hydraulikbremsen. Ist das nun eine "zusätzliche Technik" auf die man sich nicht verlassen darf, weil sie ausfallen kann?

 

Das ist totaler Blödsinn. Die Technik ist so sicher wie Technik eben ist und wenn wir uns nicht darauf verlassen dürfen, dass die funktioniert, dann dürften wir überhaupt kein PKW in Betrieb nehmen.

 

Also warum sollte man sich nicht auf die SBC verlassen, wenn man sich doch auf die Elektronische Lenkung, die Keilbremse, Aktivfahrwerke und Airbags ebenfalls verlässt?

 

Du merkst, deine Argumentation hinkt.

 

Es bleibt also dabei, dass die Bremswege EXTREM unterschiedlich sind und ein BG-Katalog der rein den Abstand nimmt, fehl am Platze ist.

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Solange es aber noch Menschen gibt, die sich selber nicht realistisch einschätzen können (es gibt da z.B. jemanden, der behauptet, er hätte im normalen Verkehrsgeschehen eine Reaktionszeit von 0,1 Sekunde) ist eine Überwachung zwingend erforderlich.

 

Und eine Überwachung braucht gewisse Regeln, nach denen man sich richten kann. Und da sind die hier verwendeten Regeln doch klar erkennbar. Selbst, wenn man beim Bremsen den Abstand nicht voll gebraucht hätte, so bietet er trotzden noch eine Sicherheitsreserve. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, auf eine solche zu verzichten.

 

Gruß

Goose

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Ich schon.

Ich bin -als Bayer- immernoch im Ruhrgebiet unterwegs, Job da oben geht noch länger.

Jeden morgen stelle ich fest, dass das Verkehrsaufkommen dort bei normalem, vorgesehenem Abstand, unmöglich auf die Straßen passt.

Man fährt dort gerade auf der Autobahn KONZENTRIERT und eng zusammen, damit es passt, anders geht es garnicht.

 

Im Prinzip sind alle Menschen die im Berufsverkehr im Ruhrgebiet die BAB benutzen, "Drängler".

Da passt etwas nicht. Das geht das Gesetz an der Realität vorbei. Das Gesetz ist für den Menschen da, nicht der Mensch für das Gesetz.

 

Und die, welche Ihren Abstand nicht einschätzen können, wird man auch nicht mit staatlichen Vorgaben erreichen.

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Ich bin auch regelmäßig im Ruhrgebiet unterwegs (ich lebe und arbeite dort), sehe aber diese Problematik nicht.

Selbst auf der A40 ist es durchaus möglich, unter Beachtung des Mindestabstandes zu fahren.

 

Gruß

Goose

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Gehen wir noch einmal etwas fundierter an die Sache heran:

Ich, geübt, schätze meine Reaktionszeit auf 0,6 Sekunden.

Das sind 40% weniger als der Gesetzgeber meint, und liegt nicht einmal aus der Welt.

 

Hier ein ordentlicher Versuch zum Thema:

http://www.marcomoser.de/studium/Kfz-technik.pdf

Hier werden Zeiten von 0,58; 0,63; 0,86; 1,41 s. Reaktionszeit, also, vom Geschehen bis zur tatsächlichen, VOLLEN Bremswirkung, gemessen.

 

Warum wird also der, der den Mindestabstand welchen der Staat mit 1 sek. Reaktionszeit plant, einhält, aber 1,4 Sek Reaktionszeit hat, nicht bestraft, aber der welcher 0,58 Sek Reaktionszeit hat, bestraft, wenn er den offiziellen Abstand unterschreitet?

 

Hier wird der, welcher ausreichend Abstand im Sinne des Gesetzes hält, nach Bußgeldkatalog bestraft, aber der welcher zu wenig Abstand hält, weil er ne TRANTÜTE ist, geht unbestraft nach Hause?

 

Ich denke, es würde reichen, Leute die ERHEBLICH zu Dicht auffahren zu bestrafen, und Leute, die offensichtlich zu Dicht aufgefahren sind (weil sie beim Hintermann im Kofferraum hängen).

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Die eine Sekunde ist ein vernünftiger Mittelwert. Auch du wirst nicht in jeder Situation deine 0,6 Sekunden haben. Vergrößerst du aber deinen Abstand, wenn du mal für einen Augenblick unaufmerksam bist?

 

Ich denke, es würde reichen, Leute die ERHEBLICH zu Dicht auffahren zu bestrafen, und Leute, die offensichtlich zu Dicht aufgefahren sind (weil sie beim Hintermann im Kofferraum hängen).
So wird es gemacht. Eine Unterschreitung wird idR erst ab 5/10 des halben Tachoabstandes geahndet.

 

Gruß

Goose

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50m bei 100km/h sind aber ein unrealistischer Wert im Berufsverkehr.

Die hat niemand und dabei von "deutlich zu wenig" zu sprechen, dürfte ziemlich Realitätsfern sein.

 

Wenn ich meinen Abstand auf meine guten 0,6 reduziert habe, bin ich selbstverständlich weder abgelenkt noch unkonzentriert...

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Solange es aber noch Menschen gibt, die sich selber nicht realistisch einschätzen können (es gibt da z.B. jemanden, der behauptet, er hätte im normalen Verkehrsgeschehen eine Reaktionszeit von 0,1 Sekunde) ist eine Überwachung zwingend erforderlich.

 

Und eine Überwachung braucht gewisse Regeln, nach denen man sich richten kann. Und da sind die hier verwendeten Regeln doch klar erkennbar. Selbst, wenn man beim Bremsen den Abstand nicht voll gebraucht hätte, so bietet er trotzden noch eine Sicherheitsreserve. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, auf eine solche zu verzichten.

@goose: :rolleyes::kopfschuettel::nolimit:

 

@mike28: Genau wegen solchen Einstellungen und Argumentationsgerüsten, wie :rolleyes: @goose hier wunderbar demonstriert, haben wir die Abstandsahndung sowie das heutige Dilemma zu verdanken.

:kopfschuettel:

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Es bleibt also dabei, dass die Bremswege EXTREM unterschiedlich sind

Richtig, aber woher willst Du wissen, dass Deiner im entscheidenden Moment nicht zu lang ist ?

 

Technik hin oder her. Den menschlichen Faktor kann (noch) keine Technik ersetzen.

Die Technik kann bestenfalls die menschliche Unzulänglichkeit etwas kompensieren.

Ich rede vom gewöhnlichen 2-Kreis Bremssystem was dem gewöhnlichen KFZ zu einem

Bremsweg von rd. 40-45 m aus Tempo 100 verhilft.

Deine These war

Mit entsprechendem Auto (SBC?) verzögert man auch noch erheblich schneller.

 

 

Ich, geübt, schätze meine Reaktionszeit auf 0,6 Sekunden.

Das ist zumindest realistischer als die 10.tel Sekunden die weiter oben postuliert sind.

Die Frage ist

a) wie lange Du diese Reaktionszeit wirklich halten kannst und

b) wie verhinderts Du, dass Du Dich überschätzt ?

 

Mich würde ganz ehrlich interssieren, wie Du Deine Reaktionszeit schätzt.

Und gilt das mit Drogen (Kaffee oder Tee :kopfschuettel: ) oder einem körpereigenem Stimulanz oder auch ohne ?

 

Was der von dir zitierte Test nicht aufzeigt, ist zum einen die Wiederholbarkeit der Reaktionsgeschwindigkeit

(also die Konstanz) und zum anderen die im gewöhnlichen Verkehr stattfindenen Ablenkungen.

Es mag ja sein, dass gerade Du beim Fahren mit Tunnelblick und nur einem der 7 Sinne arbeitest, aber normal

ist doch eher, dass z.B. noch das Radio an ist oder so.

Ich bezweifle nicht, dass es Reaktionszeiten unter 0,5 Sek. geben kann.

Diese sind aber a) nicht(!) dauerhaft zu halten und b) muß man am Steuer für gewöhnlich nicht nur die Auge-Fuß Reaktion

vornehmen können.

Außerdem bringt die beste Reaktionszeit nichts, wenn Du Dich lediglich auf die Bremslichter deines

Vordermannes konzentrierst. Der könnte nämlich - wegen dem Auffahren auf seinen Vordermann -

plötzlich eine deutlich höherer Verzögerung erfahren als es die beste Bremse zustande bekommt.

 

Hier wird der, welcher ausreichend Abstand im Sinne des Gesetzes hält, nach Bußgeldkatalog bestraft, aber der welcher zu wenig Abstand hält, weil er ne TRANTÜTE ist, geht unbestraft nach Hause?

Du wirst lachen, aber mir ist die Trantüte - die entsprechend auch den 30% höheren Abstand hält - lieber, als derjenige, der sich

konstant überschätzt und mir(!) nachher im Heck sitzt.

 

Ich denke, es würde reichen, Leute die ERHEBLICH zu Dicht auffahren zu bestrafen

Definiere ERHEBLICH und denke dabei daran, wieviel Sicherheit Du gerne hinter Dir hättest.

Jetzt magst Du im Bentley sitzen, aber morgen ist es vielleicht ein Smart. Würde micht interessieren, ob Du dann

nicht auch lieber mehr Platz zwischen Dir und dem Bentley hinter Dir hättest.

 

, und Leute, die offensichtlich zu Dicht aufgefahren sind (weil sie beim Hintermann im Kofferraum hängen).

Wir reden hier nicht von Parkremplern, sondern von Unfällen, die bei Differenzgeschwindigkeiten von 50 und mehr km/h stattfinden.

Je nach Verteilung der Massen könnte der Vordermann nichts mehr von der Bestrafung des Auffahrenden haben.

Klar, mir wäre es auch egal, wenn so ein Kamikazepilot auf 2 Rädern oder im 3 m Auto auf 5 Meter Abstand bei Tempo 150 aufläuft

(na ja nicht wirklich ...).

Aber wenn das ein vollgeladener Sprinter ist, sieht das ganz anders aus ...

 

Der jetzige Bußgeld-Katalog ist gestaffelt nach Abstand und Geschwindigkeit. Willst Du die Staffelung rausnehmen.

D.h. bei 25.0 m bei Tempo 100 soll es strafffrei sein, aber bei 24.9 m ist der FS für 3 Monate weg (dito bei 101 km/h und 25 m) ?

Du scheinst ja dann jemand zu sein, der sich an das Limit 'herantasten' würde. Kannst Du so genau schätzen ?

 

. Das Gesetz ist für den Menschen da, nicht der Mensch für das Gesetz.

Wer schützt den die Menschen, die sich nicht das große Auto mit viel Überlebensraum von hinten haben vor denjenigen,

die mit iherm Superschlitten an Selbstüberschätzung leiden ?

Und die, welche Ihren Abstand nicht einschätzen können, wird man auch nicht mit staatlichen Vorgaben erreichen.

Aber Du kannst Deinen Abstand wahrscheinlich sehr genau abschätzen ?

 

 

Ach ja, vielleicht solltest Du das

Eine Unterschreitung wird idR erst ab 5/10 des halben Tachoabstandes geahndet.

nochmal genau lesen.

Was fällt Dir auf ?

Richtig 5/10 vom halben Tacho sind: 25 m :kopfschuettel:

 

SCNR,

AnReRa

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[...]

@goose: :rolleyes::kopfschuettel::nolimit:

 

@mike28: Genau wegen solchen Einstellungen und Argumentationsgerüsten, wie :rolleyes: @goose hier wunderbar demonstriert, haben wir die Abstandsahndung sowie das heutige Dilemma zu verdanken.

:kopfschuettel:

Sprach der Mann, der schneller bremst als sein Schatten (oder das zumindest von sich glaubt...)

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
50m bei 100km/h sind aber ein unrealistischer Wert im Berufsverkehr.

Die hat niemand und dabei von "deutlich zu wenig" zu sprechen, dürfte ziemlich Realitätsfern sein.

 

Wenn ich meinen Abstand auf meine guten 0,6 reduziert habe, bin ich selbstverständlich weder abgelenkt noch unkonzentriert...

 

Deutlich zu wenig hat der, der 5/10 des halben Tachowertes hat, also 25m bei 100 km/h. Du gehst bei Deiner Bremserei immer davon aus, dass Dein Vodermann auch bremst, aber nicht davon, dass er plötzlich stehen bleibt, weil er auf ein stehendes Hindernis auffährt, oder sogar Dir entgegengeschleudert wird. (Smart gegen Q7)

 

Woher weisst Du, dass Du immer hochkonzentriert bist und nie abgelenkt bist ? Hast Du keine Ablenkungsfaktoren wie Radio; Handy; Beifahrer im Auto ? Lässt Du Dich nicht ablenken durch schöne Frauen; schöne Autos; etc. ?

 

Gerade der Berufsverkehr mit seiner recht eintönigen Geschwindigkeit lullt die meisten Sinne ein, ebenso wie Du behauptest ein korrekter Abstand im Berufsverkehr sei unmöglich zu halten, ebenso behaupte ich, dass kein Mensch im Berufsverkehr hochkonzentriert und nicht abgelenkt fährt.

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5/10 vom halben Tacho:

 

25 Meter bei 100 km/h, halber Leitpfostenabstand

50 Meter bei 200 km/h, 1 Leitpfostenabstand

 

Nicht wirklich zuviel verlangt, oder?

 

WENN dann wirklich mal was passiert und dir schleudert ein Auto quer über alle Spuren, dann will ich sehen, dass es bei diesen Abständen keine Folgeunfälle gibt.

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50m bei 100km/h sind aber ein unrealistischer Wert im Berufsverkehr.
Wenn alle den Abstand einhalten würde gäbe es deutlich weniger Staus. Aber solange genug geistig kleine meinen sie müssten drängeln darf man sich über Meldungen wie "jetzt alle Staus ab 5km" 'freuen'.

 

Grund:

Wenn man genügend Abstand einhält kann man Geschwindigkeitsschwankungen ohne Bremsen durch wegnehmen von Gas kompensieren. Bei geringen Abstand muss man teilweise stark verzögern so das der verkehr ein paar km weiter hinten zum erliegen kommt. Daher sollte man die Überwachung&Sanktionierung im Berufsverkehr deutlich erhöhen.

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Sprach der Mann, der schneller bremst als sein Schatten (oder das zumindest von sich glaubt...)

@goose: Anstatt über vorbildliche Anhaltewege zu lästern solltest Du erstmal vor eigener Tür kehren und überlegen, wie Du zu einer besseren Performance deines luschigen Anhalteweges kommst.

 

@glückspilz schrieb:

Daher sollte man die Überwachung&Sanktionierung im Berufsverkehr deutlich erhöhen.

@glückspilz: :kopfschuettel:

 

@anrera schrieb:

Willst Du die Staffelung rausnehmen.

Die FV-Staffel wurde Mai 2006 falsch verschärft, sprich falsch "vorgeschoben".

:kopfschuettel:

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Nun, zweifellos wäre @Goose das weitaus bessere Vorbild im Vergleich zu Dir! Du bist auf ganzer Linie ein einziges Negativbeispiel. :kopfschuettel:

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Guest Mace
Nun, zweifellos wäre @Goose das weitaus bessere Vorbild im Vergleich zu Dir! Du bist auf ganzer Linie ein einziges Negativbeispiel. :kopfschuettel:

Nö. Das, was m3 in die eine Richtung, ist Goose in die andere Richtung.

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@goose: Anstatt über vorbildliche Anhaltewege zu lästern solltest Du erstmal vor eigener Tür kehren und überlegen, wie Du zu einer besseren Performance deines luschigen Anhalteweges kommst.
Das Problem ist doch, daß deine "vorbildlichen Anhaltewege" jenseits deiner Phantasie nicht existieren. Oder glaubst du noch immer selber an dein 0,1-Sekunden-Märchen? Ich bitte dich, werde mal wach, komm aus deiner Traumwelt raus.

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
Wenn man genügend Abstand einhält kann man Geschwindigkeitsschwankungen ohne Bremsen durch wegnehmen von Gas kompensieren. Bei geringen Abstand muss man teilweise stark verzögern so das der verkehr ein paar km weiter hinten zum erliegen kommt

 

:kopfschuettel::rolleyes::rolleyes:

 

Daher sollte man die Überwachung&Sanktionierung im Berufsverkehr deutlich erhöhen.

 

:kopfschuettel:

nö, wenn die Autofahrer mal endlich wieder ihr Hirn verwenden würden, dann wäre endlich mal wieder flüssiger Verkehr möglich.

 

Beispiel von vorhin: Autoschlange fährt an Auffahrt heran, ein Grossteil der Fahrer wechselt auf die noch freie linke Spur, um ein flüssiges Einscheren zu ermöglichen, das geht auch gut, bis ein Heidelberger in einem italienischen Kleinstwagen direkt durchzieht auf die linke Spur in die dort vorhandene 10m Lücke, die Schreckbremsung des Hintermannes hat sich fortgesetzt bis zum Stillstand etwa 300m vor der Ausfahrt. Seitdem wieder Stau auf der A67 vor dem Rüsselsheimer Dreieck.

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Wenn man genügend Abstand einhält kann man Geschwindigkeitsschwankungen ohne Bremsen durch wegnehmen von Gas kompensieren. Bei geringen Abstand muss man teilweise stark verzögern so das der verkehr ein paar km weiter hinten zum erliegen kommt.

* Unterschreib*

 

Daher sollte man die Überwachung&Sanktionierung im Berufsverkehr deutlich erhöhen.

Ob man das eigensinnige Verhalten mancher VT aber mit solchen Sanktionen in den Griff bekommen kann,

wage ich zu bezweifeln. Wenn, dann mußte man dem VT im dichten Verkehr im wahrsten Sinne des Wortes die

Kontrolle des Fzg aus der Hand nehmen.

 

wenn die Autofahrer mal endlich wieder ihr Hirn verwenden würden, dann wäre endlich mal wieder flüssiger Verkehr möglich.

*Unterschreib*

 

Die FV-Staffel wurde Mai 2006 falsch verschärft, sprich falsch "vorgeschoben".

Das weiss ich. Aber darum ging es auch nicht.

Die Frage war in diesem Falle lediglich, ob @Mike28 eine feste Go/NoGo Grenze lieber wäre.

 

Gruß,

AnReRa

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nö, wenn die Autofahrer mal endlich wieder ihr Hirn verwenden würden, dann wäre endlich mal wieder flüssiger Verkehr möglich.
Auch wenn ein FV die Hirnleistung nicht verbessert ist in der Zeit des FV ein Stauverursacher weniger auf der Strasse.

 

Wenn, dann mußte man dem VT im dichten Verkehr im wahrsten Sinne des Wortes die Kontrolle des Fzg aus der Hand nehmen.
Auch wenn man damit den Verbrauch & Anzahl der Staus deutlich reduzieren könnte bezweifle ich das sich dies (politisch) umsetzen lässt. Bei einen automatisch gesteuerten Fahrzeug könnte ich mit einer geringeren Reisegeschwindigkeit leben da man dann im Auto gemütlich frühstücken und die Zeitung lesen kann.
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