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Fußgänger Zwischen Blitzer Und Straße


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Hallo ich bin neu hier im Forum und wie der Name schon sagt hab ich ein Blitzer von einer stelle bekommen, wo sich Fußgänger zwischen Straße und Radarmessgerät befinden.

 

Die Bilder hab ich unten verlinkt ...

 

Ich bin an dieser Stelle schonmal geblitz worden und hatten die Verwarngebühr aber bezahlt.

Da ich die stelle so unangebrahct fand hab ich gleich 2-3 Tage später Fotos vom standort gemacht, fals ich es mal benötigen sollte.

Tja und nu soll ich angeblich schon wieder an der Stelle zu schnell gefahren sein, welches ich mir aber nicht vorstellen kann.

 

Ich würde jetzt gern einspruch gegen den bescheid einlegen (sind übrigens nur 8 km/h zu schnell), weil ich mir keiner Schuld bewsut bin und ich davon ausgehe, das flasche messungen durchgefuhrt wurden.

 

Ich bräuchte aber von auch mal nen Paragraphen oder einen sonstigen anhaltspunkt, warum es unrechtmäßig ist zu Blitzen wenn Fußgänger oder andere hindernisse sich zwischen Messstation und fahrzeug befinden bzw bewegen.

 

So lange rede Kurzer sinn .. die Bilder erklären mein problem recht eindeutig.

 

http://img258.imageshack.us/img258/939/blitzer02lo4.th.jpg http://img339.imageshack.us/img339/7169/blitzer09lj9.th.jpg

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Warum nich ??? solen die mal bewesen das da kein Fußgänge lang gegane ist ...

auf dem Foto sieht man keien Fußgänger ist ja auch so nicht möglich weil der blitzer ja hinter der Hecke versteckt ist und nur die straße Fotographiert. Auf meinem bescheid ist auch ein Foto mitbei, da sehe ich sogar noch ein stück Hecke, so weit haben die das ins Gebüsch gestellt.

 

Aber es kann ja wohl nicht sein das ich hier für Fußgangen oder Radfahrer zahle.

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ahh. jetzt versteh ichs.. naja uns wurde gesagt das bei dieser art messung eigentl. die komplette straße, also auch der fußweg zu sehen sein sollte.. ist bei dir wohl nicht der fall.. kannst ja evtl. mal das blitzerfoto zeigen...

bei uns würdest du vor gericht rechtbekommen.. wie andere amtsgerichte entscheiden weiß ich nicht

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steht auf dem bescheid wie die messtechnik heißt?

wenn das Eso ist (sollte es eigentl. sein) würde man bei uns vorm amtsgericht eh nicht durchkommen, weil das auto nicht komplett zu sehen ist.. wir stellen solche verfahren eigentl. ein.

Aber ich kann nur sagen was bei uns ist.. wie dein amtsgericht entscheidet weiß ich nicht

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Ich schreib mal kurz das wichtiges vom Bescheid auf

 

...

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhlab geschlossener Ortschaften um 8 (bis 10) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toletanz): 58 km/h.

§41 abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVOG; 11.3.1 BKat

 

Beweismittel

Einseitensensorensystem, Frontfoto, Bild: 2007058/726

...

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also ich kann nur nochmal aus der sicht schreiben, wie es bei uns aussehen würde..

 

bei uns werden verfahren des Einsensormesssytems eingestellt, wenn das auto nicht vollständig zu sehen ist und der betroffene in einspruch geht. denn man kann nicht garantieren, dass ein auto, welches hinter deinem fahrzeug ist, die Messung ausgelößt hat. also wär das in unserem Landkreis würde ich dir raten in Einspruch zu gehen..

Ich weiß natürlich nicht, wie deine Bußgeldstelle oder dein Amtsgericht darüber entscheidet.. sollte aber genauso entscheiden..

 

das das von landkreis zu landkreis unterschiedlich abläuft zeigt schon, das wir erst ab einer geschwindigkeit von 63km/h (bei 50^^) blitzen.. du wurdest ja mit 61km/h geblitzt. find dies eh recht kleinlich ^^

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Ne es geht ja nicht darum ob einer hintermir zu schnell war. Es geht darum das zwischen der Messstation un der Straße noch Fußgänger und Fahrerder lang huschen und das Messergebniss meines erchtens nach verfälschen.

 

Ich fahre nämlich seit Sie mich einmal da erwischt haben immer unter 50 an der Stelle und kann somit nicht zu schnell gefahren sein.

Ich wollte jetzt nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.

Wobei ich von "eher nicht" aus gehe, denn es befindet sich ja ein "Objekt" zwischen mir und dem Messgerät. Ist doch genauso als würde ne dünne Mauer zwischen mir und Messgerät sein, nur das sich das Objekt auch noch in eine richtung bewegt.

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naja wollte doch damit nur ausführen, das das im prinzip das gleiche ist... die polizei kann nicht beweisen ob da noch jemand läuft, da der fußweg auf dem bild nicht einzusehen ist.. genauso wie wenn das auto nicht vollständig auf dem bild ist.. keiner kann beweisen ob hinter dir noch eins fährt (:

es wäre eine weiter möglichkeit aus der sache rauszukommen..

aber grundsätzlich ist es nicht rechts, wenn ein fußgänger zwischen lichtschranke und auto ist

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Wenn sich ein Fussgänger störend zwischen der ESO und der Strasse befindet wird die Messung annuliert...Du kannst natürlich trotzdem den AB so beantworten wie du es vorhast....nur werden dann aus den 15€ schnell 15€ + 25,60€ Gebühren für den BGB!

 

Mein Rat: Zahlen und gut is...

 

Gruss

 

Raubritter

 

PS. Fußgänger bzw. Radfahrer mit 61Km/h kann ich mir selbst in NB nicht vorstellen!

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Hallo

Ne es geht ja nicht darum ob einer hintermir zu schnell war. Es geht darum das zwischen der Messstation un der Straße noch Fußgänger und Fahrerder lang huschen und das Messergebniss meines erchtens nach verfälschen.

 

Ich fahre nämlich seit Sie mich einmal da erwischt haben immer unter 50 an der Stelle und kann somit nicht zu schnell gefahren sein.

Ich wollte jetzt nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.

Wobei ich von "eher nicht" aus gehe, denn es befindet sich ja ein "Objekt" zwischen mir und dem Messgerät. Ist doch genauso als würde ne dünne Mauer zwischen mir und Messgerät sein, nur das sich das Objekt auch noch in eine richtung bewegt.

Ehrliche Antwort auf eine einfache Frage: War dort ein Fußgänger, als Du vorbeigefahren bist?

 

Theoretisch ist es möglich, dem Einseitensensor durch "Vorbeiwedeln" mit irgendwas, z.B. einem Pappendeckel, die Vorbeifahrt eines - zu - schnellen Autos vorzugaukeln. Das "Vorbeiwedeln" muß nur mit gleichbleibender Geschwindigkeit erfolgen, weil sonst das Messergebnis verworfen wird.

 

Wie sieht es denn hier mit dem "aufmerksamen" Messbetrieb aus? Vorbeilaufende Fußgänger, die vielleicht auch noch eine Tasche schwingen, müssten doch notiert werden, oder?

 

Hinweis für die "Messdiener": Eindeutiger wird das Ergebnis, wenn im Foto wirklich der gesamte Bereich zwischen Messeinrichtung und Fahrzeug abgebildet ist. So, wie in diesem Fall, sind Einsprüche vorprogrammiert.

 

Gruß

Das Kasperle

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naja ich denke nicht das messbedinstete jede person aufschreibt die da lang läuft..

also ich würde auch raten das VG einzuzahlen. sind ja nicht viel euro..

aber wenn du sehr viel elan hast, dann geh in einspruch... bei uns würdest du 100pro durchkommen.. wie das in NB ist weiß ich nicht

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Aufmerksamer Messbetrieb ist eigentlich nicht vorgeschrieben. Allerdings kann man eben durch diesen solche Situationen ausschließen. Der Aufstellort der Kamera ist sehr ungünstig, da die Messlinie nicht erkennbar ist (zumindest kann ich sie auf der Kopie nicht erkennen). Unter Umständen kann da etwas anderes die Messung ausgelöst haben.

 

Allerdings wäre mir das Risiko der weiteren Kosten zu groß.

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Guest Simineon
Warum nich ??? solen die mal bewesen das da kein Fußgänge lang gegane ist ...

auf dem Foto sieht man keien Fußgänger ist ja auch so nicht möglich weil der blitzer ja hinter der Hecke versteckt ist und nur die straße Fotographiert. Auf meinem bescheid ist auch ein Foto mitbei, da sehe ich sogar noch ein stück Hecke, so weit haben die das ins Gebüsch gestellt.

 

Aber es kann ja wohl nicht sein das ich hier für Fußgangen oder Radfahrer zahle.

 

Sogar wenn Autos da lang fahren, zwischen Dir und der Messeinheit dann kann recht genau bestimmt werden, wer das Foto ausgelöst hat.

 

Abgesehen davon zeig mir doch bitte mal den Fussgänger, der da mit 60 km/h langgeschlendert sein könnte.

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Hallole,

 

jetzt mal ein bisschen weg von den Gerüchten und zur Realität:

 

Bei der Messung handelt es sich um eine Messung mittels ES 1.0 von ESO. Beim Kalibrierungsbild müssen Photo- und Messlinie zu sehen sein. Da kann man dann eindeutig erkennen, welches Fahrzeug da die Messung ausgelöst hat. Aufmerksamer Messbetrieb ist nicht vorgeschrieben (wird aber bei uns z.B. trotzdem gemacht!).

 

@kasperle

Wenn auf dem Kalibrierungsphotos die Linien korrekt zu sehen sind, kann man anhand der Geschwindigkeit und der Position des Fahrzeugs zur Photoline genau auswerten, ob das Fahrzeug die Messung ausgelöst hat oder nicht. Eine Einstellung des Verfahrens ist daher nur aus diesem Grund nicht nötig.

Hast du schon einmal versucht, einen Geschwindigkeitswert zu "erwedeln"? Ich schon. Hat nie funktioniert!

 

@EricB

Wieso soll es stören, wenn auf dem Gehweg dann und wann Personen passieren? Wenn gerade dann, wenn ein Auto kommt eine Person vorbeiläuft, wird die Messung verworfen (ungleichmäßiges Lichtprofil), wenn eine Person vorher oder nachher vorbeiläuft ist das sowieso nicht messrelevant.

 

@Gast225

Die Mess- bzw. die Photolinie muss ja nicht auf der Straße markiert sein. Es genügt, wenn diese mittels Lübecker Hüten auf den Kalibrierungsphotos markiert sind. Die Hüte kommen nach der Kalibrierung natürlich weg. So ist aber für jedes Bild die Photo- und Messlinie nachvollziehbar.

Allerdings gebe ich dir recht, dass hier die Aufstellung nicht ganz optimal ist. Ich würde mich auch anders positionieren.

 

@Apu

Mein Rat kann nur folgender sein: Zahlen und gut is.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Ich würde dir auch einfach empfehlen zu zahlen, weil es kann durchaus sein, dass du etwas zu schnell warst, kann einem schnell passieren :rolleyes:

 

Lieber jetzt die 25 EUR zahlen und sich zurücklehnen, anstatt Widerspruch einzulegen und dann kommt auch noch der ganze Stress.... Mag es sein, dass es um Prinzipien geht, aber hier ist es besser, einfach zu zahlen.

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Das sind 15 Euro, die du da zahlen musst. Ist ärgerlich, aber hake es ab. Nächstes Mal unbedingt ein Schild mit RADAR etwa 150m vorher aufhängen. Damit kannst du Wegelagerer Maik Ehmke ärgern. Es ist schon traurig, dass man anhand der Tarnung des Blitzers ahnen kann, wer den aufgestellt hat - obwohl ich noch nie in Neubrandenburg geschweige denn auf der Hochstraße war.

 

Aufgrund der Tarnung wird eben meist der Blitzer nicht so ausgerichtet, dass alle Spuren zu sehen sind. Tarnung vor (Mess-)Transparenz! :rolleyes::mecker:

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Das problem ist ja das ich wirklich nicht zu schnel gefahren bin ....

Seit dem sie mich da einmal geblitz haben, bin ich da immer unter 50 gefahren ...

Und es geht ja nicht darum das Fußgänger die Messung auslösen sonder das Sie das Messergebnis druch vorbeilaufen verfläschen.

 

Auf dem Beweißfoto kann auch gar keine Fußganger oder sonstiges sehen, weil wie gesagt der Biltzer nur ganz knapp auf die Straße davor ausgerichtet ist.

 

Und warum soll ich auf einmal mehr bezahlen?

Die sind doch in der Beweißpflicht und ich schicke Ihnen ja Beweise mit, die einen Messvertoß deutlich machen.

 

Naja ich werde dann berichten was bei raus gekommenist.

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Das Problem an der Sache ist, dass du da nun erheblichen Aufwand hast:

 

1. Anhörungsbogen zurückschicken (inkl. Porto)

2. BGB widersprechen (inkl. Porto)

3. Anwalt suchen (Telefon- und wahrscheinlich Benzinkosten)

4. Gerichtsverhandlung (Benzinkosten)

 

Im besten Falle hast du ne Rechtschutzversicherung und du hast "nur" die Kosten in den Klammern. Am wahrscheinlichsten ist 15+25,60 Euro (plus die Kosten in Klammern). Und evtl. macht der Richter Vorsatz draus und du musst sogar noch Gerichtskosten plus 40,60+Kosten in Klammern zahlen. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

 

Du siehst, mit 15 Euro unkomplizierter Überweisung kommst du am günstigsten weg. Ich verstehe dein Ärgernis. Gerade, wenn man im Recht ist, macht einen das stocksauer.

 

Hast du den Blitz mitbekommen? Wieso bist du dann nicht ausgestiegen und hast sofort eine Notiz gefordert, dass da z.B. durch Fußgänger die Messung verfälscht wurde?

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Hallole,

 

also nochmal:

 

ein Fußgänger verfälscht die Messung nicht! Und die Aufstellung der Photo-Blitzeinrichtung ist so durchaus möglich (siehe mein obiges Posting).

Offensichtlich warst du halt doch ein wenig, ein ganz klein wenig zu schnell. Vielleicht hast du ja just in diesem Moment mal nicht aufgepasst und warst dann doch ein wenig über den erlaubten 50.

 

Klar - es steht dir der Rechtsweg offen. Mach was du für richtig hältst. Aber billiger wird das aller Voraussicht nach nicht. Die Verfahren, die ich bisher in ESO-Sachen hatte wurden alle zu Ungunsten des Betroffenen beschieden.

 

@zitrone

Also mir gefällt diese Art der Tarnung (auch wenn wir keine verwenden). Es ist auch nicht verwerflich so zu messen. Es ist durchaus verwerflicher, zu schnell zu fahren.

Eines musst sicher auch du zugeben: Wer sich an die Verkehrsregeln hält, braucht auch den am besten versteckten Blitzer nicht zu fürchten. Und wer zu schnell fährt, der setzt selbst den Anlaß für die Beanstandung (sofern er alle Jubeljahre einmal erwischt wird).

Aber das ist sicherlich Ansichtssache.

 

Grüße

 

papemark

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@papemark

 

Das ist ein interessanter Aspekt, über den man diskutieren kann.

 

Hier wird HINTER der Fußgänger-/Gefahrenzone eine zusätzliche Gefahr (für den zu schnell fahrenden Autofahrer) aufgebaut. Fährt er aufmerksam und sieht keine Fußgänger, die auf dieser Brücke mit Sicherheit die einzige Gefahr darstellen und fährt mit genauem Tacho Tempo 60, wird er geblitzt. Ausgelöst wird nämlich ab 59 km/h.

 

Beide Dinge, also starke Tarnung und niedrige Auslöseschwelle sind beide für sich einzeln überhaupt nicht verwerflich, im Zusammenhang erhöhen sie aber nicht die Verkehrssicherheit und erst recht nicht die Compliance der Autofahrer! Wenn man sich die Messungen mal genauer anschaut, werden dort nämlich vor allem kleine Fische gefangen, der absolute Großteil (schätze >80%) wird dort nicht mehr als 25 Euro bezahlen müssen.

 

Da ich mich mit diesen Wegelagerern auch sehr oft umherschlagen muss, sehe ich die gute Tarnung als Anreiz, noch aufmerksamer zu sein. Deshalb fahre ich an vielen AUSGEWÄHLTEN Stellen gerne +15km/h laut Tacho. Blitzt es mich, habe ich verloren und bezahle. Sehe ich sie vorher, habe ich gewonnen und hänge Warnschilder auf. Zweiteres mache ich bei Messungen anderer Messdienste nicht. Da habe ich aber auch nichts zu befürchten, weil ich aufmerksam genug fahre, um sie zu erkennen, weil es da noch um die Erhöhung der Verkehrssicherheit geht.

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@papemark

 

Bei dem ES werden keine Kalibrierungsfotos gemacht, sondern einfach nur Testfotos. Zum Rest Hütchen hast du natürlich Recht. Allerdings dürfte es hier selbst bei den Hütchen schon sehr knapp werden auf den Fotos.

 

Die Kamera gehört entweder weiter weg vom Sensorkopf und dann noch etwas in Richtung Straße oder man stellt sie gleich etwas in Richtung Straße was aber Deckung kostet.

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Hallole

 

@zitrone

Wo bitteschön liegt die Gefahr für den Fahrzeugführer? Dass er erwischt wird? Das ist keine Gefahr - sondern ein Risiko, dass er selber kalkulieren kann.

Weißt du, gerade auch die geringen Überschreitungen innerorts können dramatische Folgen haben.

Du kennst den Fall des Fahrlehrers in Mannheim, der ein Kind überfahren hat? Er ist "nur" 65 km/h gefahren - auf einer breiten, zweispurigen Straße. Dann ist ihm das passiert, vor dem wir alle Angst haben: Es ist ihm ein Kind über die Fahrbahn gelaufen - 25 m vor seinem Wagen. Trotz eines sofortigen vorbildhaften Bremsmanövers hat er das Kind erfasst - es ist leider Tage später an den Folgen des Unfalls gestorben.

Vor Gericht wurde dann der Sachverständige befragt. Seine Aussage war die folgende:

"Das Kind sprang 25 m vor dem Fahrzeug auf die Straße. Trotz der sofort eingeleiteten Vollbremsung wurde das Kind von dem Fahrzeug erfasst. Die Restgeschwindigkeit betrug dabei ca. 44 km/h"

Auf die Frage des Richters, was denn passiert wäre, wenn das Fahrzeug 50 km/h gefahren wäre, folgte folgende Antwort:

"Bei 50 km/h und gleicher Reaktionszeit wäre das Fahrzeug nach ca. 23,50 m zum stehen gekommen - dem Kind wäre nichts passiert."

Das Kind ist also gestorben, weil der Fahrzeugführer "nur" 15 km/h zu schnell war!

 

Ich denke, das verdeutlicht, dass auch geringe Überschreitungen gerade innerorts dramatische Folgen haben können.

 

Von daher ist es durchaus konsequent, die Einschreitschwelle so nieder wie möglich anzusetzen (bei uns 9 km/h - 3 km/h Toleranz, also ab 6 km/h zu viel). Ich denke auch, dass es kein Kavaliersdelikt ist, zu schnell zu fahren.

Wir alle tun es, fast ständig, aber in Ordnung ist das nicht!

Durch höhere Geschwindigkeiten entsteht einfach eine Zusatzgefahr, die es zu bekämpfen gilt. Und die Bösen sind nicht die Polizei oder die Ordnungsämter/Gemeinden, sonder diejenigen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

 

Es ist schon verwunderlich, wie wir alle im Verkehrsbereich den Regelbruch als völlig legitim und gesellschaftsfähig akzeptieren, und wenn wir tief in uns hineinhorchen, müssten wir es doch alle besser wissen, oder?

 

@gast225

Klaro - es sind nur Testfotos (es muss ja nichts kalibriert werden), aber ich denke, du hast schon verstanden, was ich gemeint habe (Giffelspitzer :rolleyes: ).

Das ich so nicht aufgestellt hätte, habe ich ja schon oben geschreiben. Mir ist es wichtig, dass meine Messungen einer gerichtlichen Prüfung Stand halten, auch wenn im Einzelfall auf etwas Deckung verzichten muss.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Hast du schon einmal versucht, einen Geschwindigkeitswert zu "erwedeln"? Ich schon. Hat nie funktioniert!...

 

Also bei der µP80 funtioniert das einwandfrei. Entweder mit irgend einer Platte, ich kann das sogar mit der Hand.

Allerdings schafft man dabei gerade mal 10-15 km/h

Ob das beim ES auch schon mal jemand geschafft hat müßte ich nachfragen. Die kann man aber gut zum Auslösen bringen mit einer alten mechanischen Rundumleuchte, welche an die Wand strahlt. Die Geschwindigkeit des Lichtfleckes an der Wand kann man mit dem ES messen.

 

Das einzig kritische an dem hier genannten Fall würde ich in Radfahrern sehen die da "langbrettern" könnten. Ich würde die Geschwindigkeit zwar nicht erreichen, aber viell. ist es machbar.

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Guest Simineon
und fährt mit genauem Tacho Tempo 60, wird er geblitzt. Ausgelöst wird nämlich ab 59 km/h.

 

dann wird er nicht geblitzt ...

 

Tacho 60 km/h heisst nämlich je nach Tachoabweichung reale 53 km/h - ??

 

Reale 59 km/h heisst auf dem Tacho immerhin etwa 65 km/h

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Ne es geht ja nicht darum ob einer hintermir zu schnell war. Es geht darum das zwischen der Messstation un der Straße noch Fußgänger und Fahrerder lang huschen und das Messergebniss meines erchtens nach verfälschen.

Ich habe es noch nie erlebt, daß ein Fußgänger oder Radfahrer das Ergebnis verfälscht hat. Allenfalls wurde gar kein Ergebnis angezeigt.

 

Ich wollte jetzt nur wissen ob das rechtens ist oder nicht.
Ist es. Es sei denn, auf dem Foto wäre im Meßbereich der Fußgänger oder Radfahrer abgebildet. In diesem Fall müßte die Messung eingestampft werden. Würde sie idR aber eh, daß - wie gesagt - das Gerät wohl kaum eine Messung ausgeben würde. Und dabei ist die Bewegungsrichtung völlig egal.

 

 

 

naja wollte doch damit nur ausführen, das das im prinzip das gleiche ist... die polizei kann nicht beweisen ob da noch jemand läuft, da der fußweg auf dem bild nicht einzusehen ist.. genauso wie wenn das auto nicht vollständig auf dem bild ist.. keiner kann beweisen ob hinter dir noch eins fährt (:

es wäre eine weiter möglichkeit aus der sache rauszukommen..

Nee, sorry, aber das ist Unsinn. Einzig und allein der Meßbereich ist entscheidend. Nicht mehr und nicht weniger. Alles, was sich davor oder dahinter bewegt, ist irrelevant.

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Hallole

 

@zitrone

Wo bitteschön liegt die Gefahr für den Fahrzeugführer? Dass er erwischt wird? Das ist keine Gefahr - sondern ein Risiko, dass er selber kalkulieren kann.

Weißt du, gerade auch die geringen Überschreitungen innerorts können dramatische Folgen haben.

Du kennst den Fall des Fahrlehrers in Mannheim, der ein Kind überfahren hat? Er ist "nur" 65 km/h gefahren - auf einer breiten, zweispurigen Straße. Dann ist ihm das passiert, vor dem wir alle Angst haben: Es ist ihm ein Kind über die Fahrbahn gelaufen - 25 m vor seinem Wagen. Trotz eines sofortigen vorbildhaften Bremsmanövers hat er das Kind erfasst - es ist leider Tage später an den Folgen des Unfalls gestorben.

Vor Gericht wurde dann der Sachverständige befragt. Seine Aussage war die folgende:

"Das Kind sprang 25 m vor dem Fahrzeug auf die Straße. Trotz der sofort eingeleiteten Vollbremsung wurde das Kind von dem Fahrzeug erfasst. Die Restgeschwindigkeit betrug dabei ca. 44 km/h"

Auf die Frage des Richters, was denn passiert wäre, wenn das Fahrzeug 50 km/h gefahren wäre, folgte folgende Antwort:

"Bei 50 km/h und gleicher Reaktionszeit wäre das Fahrzeug nach ca. 23,50 m zum stehen gekommen - dem Kind wäre nichts passiert."

Das Kind ist also gestorben, weil der Fahrzeugführer "nur" 15 km/h zu schnell war!

 

Ich denke, das verdeutlicht, dass auch geringe Überschreitungen gerade innerorts dramatische Folgen haben können.

 

 

Dein Fall verdeutlich wieder einmal die Tatsache, dass man wirklich in 30-Zone auch wirkliche 30 und in 50-Zone auch wirkliche 50 fahren sollte, weil innerorts sind einfach die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, sehr oft vertreten. Und ich gebe zu, dass ich manchmal innerorts auch 40 fahre, wenn mir die Lage so erscheint, dass sich viele Fußgänger auf dem Gehweg befinden oder das dort vorne Kinder mit dem Ball auf dem Gehweg spielen, einfach aus Sicherheit.

 

Aber trotzdem rechtfertigt das nicht, dass öfters direkt nach Ortseinfahrten geblitzt wird. Weil ich wurde bei einer Ortseinfahrt geblitzt, war 29km/h zu schnell und ich sehe das überhaupt nicht ein, warum ich bezahlen sollte, weil vor der Ortseinfahrt darf man 100 km/h fahren, und dann kommt dort ein Ortsschild. Die Straße geht bergab, an den Seiten der Straße sind weder Gehwege noch Laternen, so bis ca. 300-400 m nach dem Ortsschild. der die Ortseinfahrt symbolisieren soll, sind an den Straßenseiten noch Leitpfosten. Aus dem einfachen Verlauf der Straße würde man nicht erkennen, dass es sich hier um eine Ortseinfahrt handelt, nur weil dort so ein Schild aufgestellt ist, erkennt man, dass man sich innerorts befindet. Ich finde es schon krass, dass an solchen Stellen geblitzt wird, wenn das jetzt keine Abzocke ist....

 

Ein anderes Beipsiel, ich fahre auch öfters mal dort vorbei, dort sind auf der Landstraße 70 erlaubt, danach kommt ein Schild mit 50 km/h und links und rechts sind auch Häuser zu sehen und auch ein Gehweg, es erweckt den Eindruck, als würde man innerorts fahren, aber nach ca. so einem Kilometer kommt erst das Ortsschild, das bestätigt dass man nun innerorts fährt. Und rate mal, wieviele Personen bisher dort geblitzt wurden? - Keine!

Obwohl es dort viel sinnvoller ist!

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