herzi 43 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 Ich habe eine kleine Frage, an unsere Rechtsexperten hier im Forum. Mein Vater und sein früherer Geschäftspartner haben eine gemeinsame Firma besessen, in der ich meine Ausbildung gemacht habe, sowie danach noch gute 5 Jahre gearbeitet habe. Mein Vater und ich sind 2002 dort ausgestiegen. Nach der Beendigung habe ich den verbliebenen Geschäftsführer aufgefordert, mir ein Arbeitszeugniss zu schreiben. Dieser Aufforderung ist er 3 x nicht nachgekommen, wohl auch, weil mein Vater im Streit gegangen ist. Ich weiss, das ich ein Anrecht auf dieses Zeugniss habe, bin aber nicht konsequent genug gewesen und habe es nach diesen 3 Aufforderungen belassen. Nun brauche ich es aber doch irgendwie und ich weiss, was auf mein nächstes Schreiben passiert, nämlich nichts. Was habe ich noch für Möglichkeiten, die keine 300,- € kosten ? Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 Was habe ich noch für Möglichkeiten, die keine 300,- € kosten ? Selber schreiben............. . Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist ausgesprochen preiswert. Daniel Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 Selber schreiben............. .Den gewünschten Text zusenden, soll er ausdrucken und unterschreiben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 Probier es wie hartmut vorgeschlagen hat: Zeugnis selbst schreiben, hingehen und unterschreiben lassen. Sollte er sich auch im persönlichen Gespräch weigern, musst du klagen. Warum kann dein Vater dir nicht eins schreiben mit einem Datum, wo er noch selbst dort war? Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted November 7, 2007 Author Report Share Posted November 7, 2007 Ich habe ihn 3x darum gebeten, da wird es auch beim 4. mal nicht funktionieren. Wahrscheinlich wird er sich mit dem Papier den Hintern abwischen. Ich brauche mir also nicht selber die Mühe machen, eins zu schreiben, damit er es unterschreiben kann. Mein Vater kann keins schreiben. Erstens hat er kein Briefkopfbogen mehr und zweitens sieht es irgendwie komisch aus, wenn es der eigene Vater tut. Aber wie gesagt, geht es auch nicht mehr. Wieviel Zeit habe ich eigentlich noch, sowas nachträglich einzufordern ? Immerhin bin ich mittlerweile 5 Jahre raus und gehe ins 6. Jahr. Tja, die Klage vorm Arbeitsgericht wird dann nicht ohne Anwalt gehen...so viel wert ist es mir dann doch nicht. Quote Link to post Share on other sites
SeanPaul 0 Posted November 7, 2007 Report Share Posted November 7, 2007 Selbst wenn er dir eins schreibt, glaubst du wirklich, dass er dir das positiv formuliert? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 8, 2007 Report Share Posted November 8, 2007 Also ich wuerde das Zeugnis selbst verfassen - dabei objektiv bleiben - und den ehemaligen Arbeitgeber dann in einem persoenlichen Gespraech bitten, dieses auf Geschaeftspapier zu kopieren und zu unterzeichnen. Man koennte versuchen, ihna argumentativ davon zu ueberzeugen, dass er doch nichts davon hat, wenn er der Tochter seines ehemaligen Geschaeftspartners, von dem er sich im Streit trennte, Steine in den Weg legt. Dass ein Arbeitszeugnis eine Notwendigkeit fuer den Nachweis des Arbeitslebens ist, sollte er doch eigentlich einsehen.Sollte er dieses Zeugnis tatsaechlich nicht unterschreiben, wuerde ich Klage beim Arbeitsgericht einlegen - das kann so teuer nicht sein und ein Anwalt ist erstmal auch nicht so unbedingt vonnoeten. Bis zur Erlangung des Zeuginsses ueber das Arbeitsgericht wuerde ich den Zeugnisentwurf als solchen deutlich gekennzeichnet meinen Bewerbungsunterlagen beilegen und deutlich darauf hinweisen, dass sich der ehemalige Arbeitgeber weigert, ueberhaupt ein Zeugnis auszustellen aus den und den Gruenden.... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 9, 2007 Report Share Posted November 9, 2007 Kann der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjähren?Der Zeugnisanspruch unterliegt der Verjährungsfrist des § 195 BGB n. F. Die Frist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Zeugnis nicht mehr erstellt werden. In einem Prozess muss der Arbeitgeber sich auf die Verjährung berufen, der Ablauf der Verjährungsfrist wird nicht von Amts wegen festgestellt oder berücksichtigt. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits kann es wiederum angeraten sein, auch einen verjährten Anspruch zu erfüllen.Aus myjob-online.de Also wenn du es nicht gütlich hinkriegst, hast du schlechte Karten. Quote Link to post Share on other sites
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