dismann 0 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Hallo, habe folgendes Problem wurde gestern von einer Polizeistreife geläsert innerorts bei erlaubten 50km/h erwischt wurde ich mit gemessenen 120km/habzüglich tolleranz 116km/h nun habe ich schon selbst geschaut was auf mir zukommen kann!? Bin ausserhalb der probezeit, habe ein strafmaß gefunden mit 300€ strafe 4 punkte in flensburg und 3 monate führerschein entzugmeine frage nun ist dies richtig oder hat mich da noch mehr zu erwarten? bin für jede antwort dankbar. mfg dismann Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Ich wuerde sagen, das ist so richtig - und zwar in jeder Beziehung..... Allerdings, es gibt ein Fahrverbot, keinen FS-Entzug, wenn ich mich nicht irre. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Der Regelsatz des Bußgeldkataloges geht von Fahrlässigkeit aus.Ob die Geschwindigkeitsüberschreitung noch fahrlässig begangen werden kann, wird die BG-Stelle entscheiden - dann wird es aber teuerer Quote Link to post Share on other sites
dismann 0 Posted November 5, 2007 Author Report Share Posted November 5, 2007 um wieviel höher würde denn die strafe liegen wenns ne fahrlässigkeit wärebzw wonach richtet man sich obs fahrlässig ist es waren keine ampeln fußgängerüberwege oder sonstige verkehrsteilnehmer gefährdet. Quote Link to post Share on other sites
supermirtan 0 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Ich meine die Strafe wird verdoppelt (auch das Fahrverbot????)Das richtet sich z.B. daran um wieviel man drüber liegt....bei mehr als dem doppelten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit kann man schon mal davon ausgehen, dass das nicht mehr fahrlässig war...Bei einer Gefährdung käme noch viel mehr auf dich zu.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Ich meine die Strafe wird verdoppelt (auch das Fahrverbot????)Das Fahrverbot wird nicht angepasst. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 um wieviel höher würde denn die strafe liegen wenns ne fahrlässigkeit wärebzw wonach richtet man sich obs fahrlässig ist es waren keine ampeln fußgängerüberwege oder sonstige verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Regelsatz, den du oben angeführt hast, gilt bei Fahrlässigkeit....das andere Zauberwort lautet Vorsatz..dies würde zu einer angemessenen Erhöhung des Bussgeldes führen...idR wird wohl verdoppelt! Ob Vorsatz oder nicht entscheidet die Behörde! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
EricB 0 Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 vorsatz gibts i.d.R. ab 80% geschwindigkeitsüberschreitung.. zumindest wird das bei uns so hangehabt...also ab 93km/h... wir erhöhen dann um etwas weniger als das doppelt. Fahrverbot wird sicher nicht verdoppelt.. Du könntest vom vorsatz wegkommen, wenn du sagst du warst dir nicht bewusst das dort 50km/h geschwindigkeitsbegrenzung war. da es aber in der stadt war, wirst du damit nicht durchkommen... Quote Link to post Share on other sites
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