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Sicherstellung Meines Radarwarners


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@Gast225: Nun hast du ja ein paar Beispiele gebracht, bei denen schon darüber diskutiert wurde, ob die Rechte der Polizei dort zu weit gehen oder nicht. Danke dafür. Jedoch ist die Meinung, daß es hier zu weit geht, sicher nicht die einzige (wobei ich die Diskussion darüber hier nicht weiter führen möchte)

Tatsächlich sind den Rechtsfolgen doch Zulässigkeitsvoraussetzungen vorausgestellt, die einen übermäßigen Gebrauch (sinnvollerweise) verhindern.

 

@Zitrone:

Vor allem musstest du ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch über die roten Ampeln gefahren sein. Und das im Privatfahrzeug.
Was im vorliegenden Fall durch den § 35 StVO gedeckt ist.

 

@Daniel:

Auf diese Weise kann also jeder :kopfschuettel: das Handyverbot nach Belieben umgehen.
Das zeigt mal wieder, daß du von der Thematik keien Ahnung hast. Ich frage mich im Moment ernsthaft, ob es sich lohnt, auf deine Beiträge noch weiter einzugehen...

 

@Pferdestehler:

Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand...
Zum Beispiel, um ein solches Verhalten, bei dem es auch mal zu einer Gefährdung kommen kann, für die Zukunft zu unterbinden.

 

Gruß

Goose

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Zum Beispiel, um ein solches Verhalten, bei dem es auch mal zu einer Gefährdung kommen kann, für die Zukunft zu unterbinden.

Völlig richtig! Ich beobachte das jeden Morgen! Die Ampel ist schon am Umschalten auf Rot, da wird dann nochmal 20 Meter vor der Ampel Gas gegeben und drüber, komischer Weise bremsen die Fahrer dann kurz hinter der Haltelinie kurz wieder ab! Als wenn das den Rotlichtverstoß aufheben würde! :kopfschuettel:

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@Zitrone:
Vor allem musstest du ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch über die roten Ampeln gefahren sein. Und das im Privatfahrzeug.
Was im vorliegenden Fall durch den § 35 StVO gedeckt ist.

 

Es geht darum, dass hier 1. in der Freizeit, 2. mit einem Zivilfahrzeug ohne Einsatzsignale (sprich ohne zusätzliche Sicherheit), 3. die gleiche Gefährdung anderer VT in Kauf genommen wurde, die auch der Vorausfahrende ausgeübt hat, nur um 4. IHN dafür zu bestrafen.

 

Das ganze halte ich für ziemlich pervers und überflüssig. Es wäre etwas völlig anderes, wenn er (schon vorher, sprich sowieso) im Dienst gewesen wäre (ProVida, Streifenwagen) oder sich das ganze mit Gefährdung abgespielt hätte. Aber in diesem Fall ist es einfach kleinkariert und hat etwas Oberlehrerhaftes an sich.

 

Meine Meinung.

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Richtig, deine Meinung.

 

Meine Meinung ist, daß ein solches Einschreiten durchaus gerechtfertigt sein kann, ob es im vorliegenden Fall auch gerechtfertigt war, überlasse ich dem Kollegen, der die Entscheidung zum Einschreiten getroffen hat. Etwas perverses kann ich daran beim besten Willen nicht erkennen.

 

Mir scheint vielmehr, hier schwingt die Sorge mit, daß auch das Ausschauhalten nach Streifenwagen vor einem Verkehrsverstoß nicht immer Sicherheit bietet :kopfschuettel:

 

Gruß

Goose

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Ein besonderes Problem habe ich früher darin gesehen, als ich noch aktiv

im Grenzdienst war, daß an das Erzwingen des Anhaltens doch strenge Voraussetzungen

geknüpft sind.

Unser alter Zollrechtlehrer sagte immer: Man alles machen, winken, schreien,

wenn er denn stehen bleibt, ist es gelungen. Aber hütet euch davor, voraussetzungslos

das Anhalten zu erzwingen.

"Zum Anhalten sind im allgemeinen nur Vollzugsbeamte in Dienstkleidung, in begründeten Ausnahmefällen auch Vollzugsbeamte in bürgerlicher Kleidung berechtigt. Das Haltezeichen muß so gegeben werden, daß der Fahrer des anzuhaltenden Fahrzeugs rechtzeitig ohne Gefahr anhalten kann. Hierbei sind die Sichtverhältnisse und der Zustand der Fahrbahn zu berücksichtigen. ....

 

Bei Tage wird das Haltezeichen duch Hochheben eines Armes, einer Winkerkelle oder eines Anhaltestabes gegeben....( )

Von einem Fahrzeug aus ist das Haltezeichen stets mit Winkerkelle, Anhaltestab oder einer roten Flagge zu geben."

 

An das Anhalten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind weitere Bedingungen geknüpft, die ich hier den Rahmen sprengen.

 

Auszug aus dem UZwVwV-BMF, Absätze 56 u. 57 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes)

 

mfg

Zöllner

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Könnte es da nicht passieren (jetzt völlig wertfrei und keinesfalls auf Dich bezogen) das Du intern als "Kameradenschwein"

gebrandmarkt bist?

Nö, dazu gab's bislang auch noch keinen Grund. Über kleinere Dinge kann man durchaus hinwegsehen. Über größere eher nicht.

 

Aber wenn keine Gefährdung bestand, dann ist Fahrverbot doch völlig unangemessen :( Was soll die Rumsteherei nachts um 4 Uhr ???

Das FV gab's nicht für eine mögliche Gefährdung, sondern für die Regelverletzung als solche, die halt auch ohne Gefährdung ein FV vorsieht. Im Falle einer konkreten Gefährdung hätte ich u.U. den Lappen einkassiert und eine Strafanzeige geschrieben.

 

Ich versteh' das alles nicht :kopfschuettel:
Das glaube ich Dir sofort. :cop01:

 

Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand... :nick:

1. auch wenn Du das nicht hören und akzeptieren magst: weil es halt verboten ist und keine kleine Owi mehr darstellt.

2. weil ich eine kleine Aversion gegen Zeitgenossen haben, die sich gern ihre eigenen Regeln kreieren und so oberdreist wie in meinem Beispiel unterwegs sind. Wenn man denen beizeiten keinen Riegel vorschiebt, ufert das u.U. aus.

 

Er hätte sich auch kein Bein dabei abgebrochen, die paar Sekündchen auf Grün zu warten.

 

Am am allermeisten verstehe ich nicht, warum man die Sch**ßdinger (Ampeln) nachts nicht ausschalten kann. Das wär mal ein sinnvoller ökologischer Beitrag

Kann man und macht man z.T. auch. Würde man alle Ampeln ausschalten, würden manche Hirnis aufgrund fehlender "Spaßbremsen" die Wildsau rauslassen. So aber werden sie an der ein oder anderen Ampel immer wieder etwas eingebremst und müssen auch nicht befürchten, u.U. in eine Laser-/Radarkontrolle zu geraten. :cop01: ................................. die kommt dann etwas später, wenn man nach einigen genervten Ampeln nur noch eines kennt: GAS. :120:;)

 

Ja, aber ich glaube erst relativ spät nachts und dann schon ab 6:00 wieder an.

Da läuft auch schon wieder der Berufsverkehr. :130:

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Es geht darum, dass hier 1. in der Freizeit, 2. mit einem Zivilfahrzeug ohne Einsatzsignale (sprich ohne zusätzliche Sicherheit), 3. die gleiche Gefährdung anderer VT in Kauf genommen wurde, die auch der Vorausfahrende ausgeübt hat, nur um 4. IHN dafür zu bestrafen.

Nichts anderes mache ich, wenn ich mit dem ProViDa unterwegs bin. Auch hier:

1. Zivilfahrzeug ohne Sondersignale

2. die gleiche, für mich selbst vllt. sogar (zumind. zeitweilig => beim Aufholen) eine höhere Gefährdung, nur um

3. IHN/SIE dafür zu bestrafen. Tja, so ist das aber nunmal.

4. der einzige Unterschied: ich bin bereits im Dienst und nicht mit meinem Privatfahrzeug unterwegs.

 

Das ganze halte ich für ziemlich pervers und überflüssig.
Ich für sinnvoll und notwendig, um dem ein oder anderen VT etwas auf die Füße zu treten.

 

Es wäre etwas völlig anderes, wenn er (schon vorher, sprich sowieso) im Dienst gewesen wäre (ProVida, Streifenwagen) oder sich das ganze mit Gefährdung abgespielt hätte. Aber in diesem Fall ist es einfach kleinkariert und hat etwas Oberlehrerhaftes an sich.

Wo ist das denn etwas anderes? Siehe oben: es ist genau gleich, nur daß das Fahrzeug kein dienstliches, sondern ein privates ist. Alles andere ist gleich.

 

Kleinkariert wäre es IMO, wenn man sich in seiner Freizeit wegen einer Banalität (für mich solche Dinge, die im VG-Bereich liegen) in den Dienst versetzt und tätig wird.

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Es geht darum, dass hier 1. in der Freizeit, 2. mit einem Zivilfahrzeug ohne Einsatzsignale (sprich ohne zusätzliche Sicherheit), 3. die gleiche Gefährdung anderer VT in Kauf genommen wurde, die auch der Vorausfahrende ausgeübt hat, nur um 4. IHN dafür zu bestrafen.

Nichts anderes mache ich, wenn ich mit dem ProViDa unterwegs bin. Auch hier:

1. Zivilfahrzeug ohne Sondersignale

2. die gleiche, für mich selbst vllt. sogar (zumind. zeitweilig => beim Aufholen) eine höhere Gefährdung, nur um

3. IHN/SIE dafür zu bestrafen. Tja, so ist das aber nunmal.

4. der einzige Unterschied: ich bin bereits im Dienst und nicht mit meinem Privatfahrzeug unterwegs.

 

 

...na ja der einzige Trost: die Cops haben meist keine gescheiten Privatfahrzeuge - die kann man noch lässig abhängen :kopfschuettel:

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Wo ist das denn etwas anderes? Siehe oben: es ist genau gleich, nur daß das Fahrzeug kein dienstliches, sondern ein privates ist. Alles andere ist gleich.

 

Kleinkariert wäre es IMO, wenn man sich in seiner Freizeit wegen einer Banalität (für mich solche Dinge, die im VG-Bereich liegen) in den Dienst versetzt und tätig wird.

 

Es geht ja gerade darum, dass du als Privatperson (die eigentlich nicht dagegen vorgehen MÜSSTE) die Verfolgung aufnimmst und dabei gerne ein zusätzliches Risiko auf dich nimmst, nur um diese vollkommen ungefährliche Aktion des Vorausfahrenden (du wärst ja wohl sonst nicht hinterhergefahren, wenn Lebensgefahr bestünde) zu ahnden.

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Ein besonderes Problem habe ich früher darin gesehen, als ich noch aktiv

im Grenzdienst war, daß an das Erzwingen des Anhaltens doch strenge Voraussetzungen

geknüpft sind.

Unser alter Zollrechtlehrer sagte immer: Man alles machen, winken, schreien,

wenn er denn stehen bleibt, ist es gelungen. Aber hütet euch davor, voraussetzungslos

das Anhalten zu erzwingen.

"Zum Anhalten sind im allgemeinen nur Vollzugsbeamte in Dienstkleidung, in begründeten Ausnahmefällen auch Vollzugsbeamte in bürgerlicher Kleidung berechtigt. Das Haltezeichen muß so gegeben werden, daß der Fahrer des anzuhaltenden Fahrzeugs rechtzeitig ohne Gefahr anhalten kann. Hierbei sind die Sichtverhältnisse und der Zustand der Fahrbahn zu berücksichtigen. ....

 

Bei Tage wird das Haltezeichen duch Hochheben eines Armes, einer Winkerkelle oder eines Anhaltestabes gegeben....( )

Von einem Fahrzeug aus ist das Haltezeichen stets mit Winkerkelle, Anhaltestab oder einer roten Flagge zu geben."

 

An das Anhalten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind weitere Bedingungen geknüpft, die ich hier den Rahmen sprengen.

 

Auszug aus dem UZwVwV-BMF, Absätze 56 u. 57 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes)

 

mfg

Zöllner

Nun hat das ja nichts mit der Ermächtigung zum Anhalten im hier vorliegenden Fall, durch einen Polizeibeamten, zu tun. Hier ist nur zu prüfen, ob ausschließlich gem. § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG angehalten wurde (wenn es ausschließlich um die Verfolgung der OWi ging)oder ob daneben noch das Anhalten nach § 36(5) StVO erfolgte (wenn beispielsweise hierbei noch die Fahrzeugpapiere geprüft werden)

 

Gruß

Goose

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...na ja der einzige Trost: die Cops haben meist keine gescheiten Privatfahrzeuge - die kann man noch lässig abhängen :D

Naja, wenn ich mir so den Fuhrpark meiner hiesigen Kollegen betrachte: die können mit den allermeisten Fahrzeugen mehr als locker mithalten. :D

 

Es geht ja gerade darum, dass du als Privatperson (die eigentlich nicht dagegen vorgehen MÜSSTE) die Verfolgung aufnimmst und dabei gerne ein zusätzliches Risiko auf dich nimmst, nur um diese vollkommen ungefährliche Aktion des Vorausfahrenden (du wärst ja wohl sonst nicht hinterhergefahren, wenn Lebensgefahr bestünde) zu ahnden.

Ich sah darin kein zusätzliches Risiko. Allerdings hielt ich mein Handeln für sinnvoll und erforderlich. Ich würde das auch jederzeit wieder tun. "Vollkommen ungefährlich" ist relativ. Es ging dabei auch nicht um irgendeine Gefahr, sondern um eine massive und dreiste Regelverletzung.

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