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Sicherstellung Meines Radarwarners


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@dagegen: In diesem Fall würde ich meine Kollegen eben anrufen und sie bitten, einen colorierten Wagen zu schicken, der dich anhält. Und bevor jetzt das Geheule losgeht: In diesem Fall wäre sogar mein Handy-Telefonat während der Fahrt über § 35 StVO gedeckt.

Das kannst du gerne machen, aber du wirst nicht behaupten können, ich hätte ein Anhaltesignal o.ä. ignoriert, wenn ich noch nicht einmal rübergeschaut habe (weil es mich auch nicht interessiert, ob andere Leute in ihren Autos mit irgendwas winken)

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@Tom:
sei es dass der nachbar eine party macht, und die ihm einfach zu laut ist, und er

einfach selbst vorbeigehen kann, und im wiederholungsfall dann einfach mal die boxen einpackt und mitnimmt. was er in diesem fall ja dann darf.

 

Jede Maßnahme kann im Anschluß gerne überprüft werden, das ist das gute Recht des Betroffenen. Und wenn der Kollege, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit, seine Eingriffsbefugnisse ungerechtfertigt ausnutzt, wird er dafür eins auf den Deckel bekommen.

Wenn hingegen die Musik tatsächlich zu laut ist, erkenne ich kein rechtliches Problem darin.

 

 

Hi,

also es geht hier nicht um ein rechtliches problem. es geht um die bewertung der möglichkeiten von polizisten, insbesondere der möglichkeit sich jederzeit

selbst in den dienst zu versetzen.

ich sehe ein problem darin, sobald der polizist selbst betroffener ist, und sich dann in den dienst versetzt und somit seine erweiterteten rechte einsetzt,

um für sich selbst einen vorteil zu erlangen. um bei dem beispiel zu bleiben, das mag rechtlich einwandfrei sein, wenn die musik wirklich zu laut war. aber hier geniesst der cop doch

ganz klar einen vorteil. er muss nicht erst die polizei wegen lärmbelästigung rufen, sondern kann selbst gleich abhilfe schaffen.

ich denke du wirst mir recht geben, dass in so einem fall die eingreifschwelle viel niedriger ist, als wenn man als 'normaler' betroffener erst die polizei

rufen muss. und vor allem bewertet der betroffene die situation selten so objektiv wie das eine dritte person könnte, und kann aber gleich

maßnahmen ergreifen.

man kennt das ja selbst. wieviele leute fühlen sich durch lärm belästigt, aber letztendlich ist es der job der polizei dies auch halbwegs zu beurteilen

ob es nun wirklich zu laut ist. das ganze ist ja sehr subjektiv.

es gibt sicher noch mehr beispiele.

die frage ist doch viel mehr, wo liegt der vorteil der deuschen regelung gegenüber der schweizer regelung? ich sehe keinen. aber wie oben aufgeführt

einige nachteile.

 

VG Tom

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Hallo Kinder

Kommt wieder mit euren EmMOTZionen runter :kopfschuettel:

sonst gerät der Thread vällig ausser Kontrolle. Da hat ein dienstbeflissener Augsburger :( über die Stränge geschlagen. Nur deswegen die komplette :cop01: in einen Topf zu werfen wäre auch nicht ganz fair. Das Problem dass unsere Politik gewisse Behörden immer mit mehr Machtbefugnisse ausstatten, liegt nicht zuletzt am Bürger selbst, welcher wegen jedem noch so kleinen Sch...... glaubt nach der :cop01: schreien zu müssen. Diese wiederum ärgern sich zwar privat über die Intoleranz der Leute, wissen aber gleichzeitig auch, dass jeder Einsatz auch ihre Arbeitsstelle sichert und die Politik spielt nur zu gerne mit, weil dann wieder Geld fliesst. und sie dann bei den Wahlen dem braven Bürger Erfolgszahlen aufweisen können. :nick:

Andererseits gibt es ein ein Wort das heisst "Imagepflege". Nur mit dem über 30 jahre alten abgedroschenen Slogan "..dein Freund und Helfer" ist es heute nicht mehr getan.

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@goose,

 

glücklicherweidse habe ich bisher noch keinen Kontakt mit diese Art Ordnungshüter. Selbst bei einigen Verstössen welche sich auch bei mir im Laufe derJahre mal ereignet haben bin ich in den meisten Fällen mit einem sachlichen freundlichen Gespräch aus diesen Dingen mit einem blauen Auge (wenn überhaupt) herausgekommen.

Unter dem Motto "wie man in den Wald ruft so schallt es hinaus", im letzten Jahr sogar bei einem, sagen wir mal, knappen Rotlichtverstoss :kopfschuettel:

Aber das die von mir beschriebenen :cop01: gibt es auch, leider. Gegen ein Einschreiten bei Trunkenheitsfahrten o.ä. ist absolut nichts einzuwenden, habe ich selber schon mal zum Telefon gegriffen, bei dem Radarwarner finde ich diese Maßnahme mehr als übertrieben :(

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@Tom:
sei es dass der nachbar eine party macht, und die ihm einfach zu laut ist, und er

einfach selbst vorbeigehen kann, und im wiederholungsfall dann einfach mal die boxen einpackt und mitnimmt. was er in diesem fall ja dann darf.

 

Jede Maßnahme kann im Anschluß gerne überprüft werden, das ist das gute Recht des Betroffenen. Und wenn der Kollege, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit, seine Eingriffsbefugnisse ungerechtfertigt ausnutzt, wird er dafür eins auf den Deckel bekommen.

Wenn hingegen die Musik tatsächlich zu laut ist, erkenne ich kein rechtliches Problem darin.

 

 

Hi,

also es geht hier nicht um ein rechtliches problem. es geht um die bewertung der möglichkeiten von polizisten, insbesondere der möglichkeit sich jederzeit

selbst in den dienst zu versetzen.

ich sehe ein problem darin, sobald der polizist selbst betroffener ist, und sich dann in den dienst versetzt und somit seine erweiterteten rechte einsetzt,

um für sich selbst einen vorteil zu erlangen. um bei dem beispiel zu bleiben, das mag rechtlich einwandfrei sein, wenn die musik wirklich zu laut war. aber hier geniesst der cop doch

ganz klar einen vorteil. er muss nicht erst die polizei wegen lärmbelästigung rufen, sondern kann selbst gleich abhilfe schaffen.

ich denke du wirst mir recht geben, dass in so einem fall die eingreifschwelle viel niedriger ist, als wenn man als 'normaler' betroffener erst die polizei

rufen muss. und vor allem bewertet der betroffene die situation selten so objektiv wie das eine dritte person könnte, und kann aber gleich

maßnahmen ergreifen.

man kennt das ja selbst. wieviele leute fühlen sich durch lärm belästigt, aber letztendlich ist es der job der polizei dies auch halbwegs zu beurteilen

ob es nun wirklich zu laut ist. das ganze ist ja sehr subjektiv.

es gibt sicher noch mehr beispiele.

die frage ist doch viel mehr, wo liegt der vorteil der deuschen regelung gegenüber der schweizer regelung? ich sehe keinen. aber wie oben aufgeführt

einige nachteile.

 

VG Tom

Sorry, wenn ich es so hart ausdrücke, aber das ist Unsinn. Spätestens, wenn es vor Gericht geht (idR jedoch auch schon weit vorher, wenn der Vorgang durch die Sachbearbeitung und die Bußgeldstelle geprüft wird), würde ein Richter in dem Fall, daß ich als Geschädigter zeitgleich polizeiliche Maßnahmen treffen würde, sehr genau überprüfen, ob diese Maßnahmen der Situation angemessen waren. Und wenn das nicht der Fall ist, gäbe es was auf den Deckel. (wobei ich auch noch keinen Fall erlebt habe, bei dem ein Kollege bei einer Ruhestörung die Anlage seines Nachbarn sicherstellte...)

 

Gruß

Goose

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@dagegen: In diesem Fall würde ich meine Kollegen eben anrufen und sie bitten, einen colorierten Wagen zu schicken, der dich anhält. Und bevor jetzt das Geheule losgeht: In diesem Fall wäre sogar mein Handy-Telefonat während der Fahrt über § 35 StVO gedeckt.

 

naja, das kannst du sicher machen, nur wenn ich schon bewusst den typ im nachbarauto ignoriere, weil ich denke da ist was im busch, dann

ist der radarwarner aber schneller verschwunden, wie du dein telefonat beenden kannst.

aber das ganze ist ja sowieso eher theoretischer natur.

 

ich hatte allerdings vor 10 jahren mal einen interessanten fall. ich war zum glück nicht alleine im auto.

vor mir auf der autobahn war auf der linken spur ein mercedes, der sich jedenfalls sehr wohl auf der linken

spur gefühlt hatte. ich hab mich dann entschlossen rechts zu überholen. dann ca. 5 km habe ich

an einem autobahnkreuz die autobahn gewechselt. während ich noch auf einer einfädelspur war (einem ohr des kreuzes)

hat mich in der einspurigen kurve der besagte mercedes links überholt, und versucht nach rechts

abzudrängen, und dabei am fenster mit seinem polizeiausweis gewedelt. nein, diese geschichte ist nicht gelogen.

ich habe dafür sogar einen zeugen.

damals war ich noch leichter einzuschüchtern, und hab mich dann für die flucht entschieden, und hab gas

gegeben, und der typ hat mich dann auch auf der autobahn in ruhe gelassen.

heute hätte ich den ja wegen 315c angezeigt.

aber falls das wirklich ein polizist gewesen sein sollte, jedenfalls sah der ausweis auf den ersten blick echt aus,

dann ist das für mich das beste beispiel für einen nachteil, des sich selbst in den dienst versetzen zu können.

 

VG Tom

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dann

ist der radarwarner aber schneller verschwunden, wie du dein telefonat beenden kannst.

Willst du ihn aus dem Fenster schmeißen? Dann gäbe es daneben auch noch einen wegen eines Verstoßes gegen das KrW-/AbfG :kopfschuettel:

 

Gruß

Goose

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@Tom:
sei es dass der nachbar eine party macht, und die ihm einfach zu laut ist, und er

einfach selbst vorbeigehen kann, und im wiederholungsfall dann einfach mal die boxen einpackt und mitnimmt. was er in diesem fall ja dann darf.

 

Jede Maßnahme kann im Anschluß gerne überprüft werden, das ist das gute Recht des Betroffenen. Und wenn der Kollege, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit, seine Eingriffsbefugnisse ungerechtfertigt ausnutzt, wird er dafür eins auf den Deckel bekommen.

Wenn hingegen die Musik tatsächlich zu laut ist, erkenne ich kein rechtliches Problem darin.

 

 

Hi,

also es geht hier nicht um ein rechtliches problem. es geht um die bewertung der möglichkeiten von polizisten, insbesondere der möglichkeit sich jederzeit

selbst in den dienst zu versetzen.

ich sehe ein problem darin, sobald der polizist selbst betroffener ist, und sich dann in den dienst versetzt und somit seine erweiterteten rechte einsetzt,

um für sich selbst einen vorteil zu erlangen. um bei dem beispiel zu bleiben, das mag rechtlich einwandfrei sein, wenn die musik wirklich zu laut war. aber hier geniesst der cop doch

ganz klar einen vorteil. er muss nicht erst die polizei wegen lärmbelästigung rufen, sondern kann selbst gleich abhilfe schaffen.

ich denke du wirst mir recht geben, dass in so einem fall die eingreifschwelle viel niedriger ist, als wenn man als 'normaler' betroffener erst die polizei

rufen muss. und vor allem bewertet der betroffene die situation selten so objektiv wie das eine dritte person könnte, und kann aber gleich

maßnahmen ergreifen.

man kennt das ja selbst. wieviele leute fühlen sich durch lärm belästigt, aber letztendlich ist es der job der polizei dies auch halbwegs zu beurteilen

ob es nun wirklich zu laut ist. das ganze ist ja sehr subjektiv.

es gibt sicher noch mehr beispiele.

die frage ist doch viel mehr, wo liegt der vorteil der deuschen regelung gegenüber der schweizer regelung? ich sehe keinen. aber wie oben aufgeführt

einige nachteile.

 

VG Tom

Sorry, wenn ich es so hart ausdrücke, aber das ist Unsinn. Spätestens, wenn es vor Gericht geht (idR jedoch auch schon weit vorher, wenn der Vorgang durch die Sachbearbeitung und die Bußgeldstelle geprüft wird), würde ein Richter in dem Fall, daß ich als Geschädigter zeitgleich polizeiliche Maßnahmen treffen würde, sehr genau überprüfen, ob diese Maßnahmen der Situation angemessen waren. Und wenn das nicht der Fall ist, gäbe es was auf den Deckel. (wobei ich auch noch keinen Fall erlebt habe, bei dem ein Kollege bei einer Ruhestörung die Anlage seines Nachbarn sicherstellte...)

 

Gruß

Goose

 

du hast es offenbar immer noch nicht verstanden.

in diesem fall müsste es erst mal vor gericht gehen, und wahrscheinlich würden die vermeintlichen ruhestörer schon vor dem beschlagnahmen der boxen

klein bei geben.

die Macht die ein cop hat, hat defintiv das potential zum missbrauch, und dieses potential wird noch größer, wenn sich ein polizist auch noch

in seiner freizeit dieser macht bedienen kann.

im weiteren hast du mir noch keinen vorteil dieser regelung aufgezählt

 

 

dann

ist der radarwarner aber schneller verschwunden, wie du dein telefonat beenden kannst.

Willst du ihn aus dem Fenster schmeißen? Dann gäbe es daneben auch noch einen wegen eines Verstoßes gegen das KrW-/AbfG :kopfschuettel:

 

Gruß

Goose

 

wer sollte denn diesen verstoß ahnden? du bist ja mit telefonieren beschäftigt und deine blauen :cop01: kollegen haben noch keinen antrieb

mit lichtgeschwindigkeit :(

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nein, du hast es offensichtlich nicht verstanden. Jede Maßnahme, die ein Polizeibeamter trifft, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit kann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ob das der Betroffene auch macht, bleibt ihm überlassen, aber schon alleine die Tatsache, daß das bei jeder Maßnahme möglich ist, lässt es doch wohl nur als logisch erscheinen, daß man auch nur Maßnahmen trifft, die auch einwandfrei sind (sonst würde man irgendwann böse auf die Nase fallen)

 

wer sollte denn diesen verstoß ahnden? du bist ja mit telefonieren beschäftigt und deine blauen kollegen haben noch keinen antrieb

mit lichtgeschwindigkeit

keine Sorge, das passt schon... :kopfschuettel:

Gruß

Goose

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nein, du hast es offensichtlich nicht verstanden. Jede Maßnahme, die ein Polizeibeamter trifft, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit kann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ob das der Betroffene auch macht, bleibt ihm überlassen, aber schon alleine die Tatsache, daß das bei jeder Maßnahme möglich ist, lässt es doch wohl nur als logisch erscheinen, daß man auch nur Maßnahmen trifft, die auch einwandfrei sind (sonst würde man irgendwann böse auf die Nase fallen)

 

nach deiner logik dürfte es keine verbrechen mehr geben.

 

und mir fehlen immer noch die vorteile :cop01:

 

wer sollte denn diesen verstoß ahnden? du bist ja mit telefonieren beschäftigt und deine blauen kollegen haben noch keinen antrieb

mit lichtgeschwindigkeit

keine Sorge, das passt schon... :kopfschuettel:

Gruß

Goose

 

irgendwie bleiben bei mir noch restzweifel :(

 

VG Tom

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Wie bereits von laserAFRAID angedeutet, stellt sich die Frage nach der juristischen Handlungskompetenz des betreffenden "Polizisten", da dieser die Beschlagnahmung deines Radarwarners nicht in der Eigenschaft als Dienstperson (Beamter) sondern als PRIVATPERSON veranlasst hat. Er hatte somit keinen offiziellen Handlungsauftrag und somit keinerlei behördliche Befugnisse. Schlauerweise hat er aber das Gerät offenbar nicht selbst beschlagnahmt, sondern lediglich dein Vergehen zur Anzeige gebracht. (Dies jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter, sondern lediglich als Privatperson) Und die Behörde musste dann aufgrund dieser Anzeige einschreiten.

Da Du aber offenbar alles schön brav akzeptiert hast und sogar das zugestellte Befragungsformular ausgefüllt und somit den Tatbestand freiwillig zugegeben hast, ist eine Busse so gut wie sicher.

 

Grundsätzlich darf aber, ( mindestens bei uns in der Schweiz ist das so), jede Privatperson, also somit auch ein Polizist ausserhalb seiner Dienstzeit, ein vermuteter Gesetzesverstoss bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen, aber eben NUR ALS PRIVATPERSON. Dann hat das "Polizistlis spielen" ein Ende.

Auch wir hatten in der Nachbarschaft einen Polizeibeamten, welcher selbst in seiner Frei- und Ferienzeit " den Polizisten" nie ganz ablegen konnte, "amtliche Handlungen" durchführte und das Gefühl hatte, andere Bürger mit seinem Dienstausweis beeindrucken zu müssen bzw. falschparkierte Autos und vieles mehr zur Anzeige bringen zu müssen. Selbst seine Dienstkollegen schüttelten über so viel privaten Diensteifer den Kopf.

 

Heute ist er seinen Job los und arbeitet als Vertreter für Ergänzungsnahrung.

Ich glaube Du hast gute Chancen wenigstens das Gerät wieder zu bekommen umsomehr dir der gute Mann eine offizielle Amtshandlung vorgegaukelt hat, bzw. dich mit seinem Dienstausweis geblufft hat.

Ist aber natürlich möglich, dass die Gesetzgebung in Deutschland eine völlig andere ist.

Lasse dich jedoch nicht einschüchtern und spreche mit einem Juristen und unterschreibe um himmelswillen keine Formulare oder Schuldeingeständnisse. Ich nehme an, Du hast eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.)

Fordere das Gerät zurück.

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Wie bereits von laserAFRAID angedeutet, stellt sich die Frage nach der juristischen Handlungskompetenz des betreffenden "Polizisten", da dieser die Beschlagnahmung deines Radarwarners nicht in der Eigenschaft als Dienstperson (Beamter) sondern als PRIVATPERSON veranlasst hat. Er hatte somit keinen offiziellen Handlungsauftrag und somit keinerlei behördliche Befugnisse. Schlauerweise hat er aber das Gerät offenbar nicht selbst beschlagnahmt, sondern lediglich dein Vergehen zur Anzeige gebracht. (Dies jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter, sondern lediglich als Privatperson) Und die Behörde musste dann aufgrund dieser Anzeige einschreiten.

Da Du aber offenbar alles schön brav akzeptiert hast und sogar das zugestellte Befragungsformular ausgefüllt und somit den Tatbestand freiwillig zugegeben hast, ist eine Busse so gut wie sicher.

 

Grundsätzlich darf aber, ( mindestens bei uns in der Schweiz ist das so), jede Privatperson, also somit auch ein Polizist ausserhalb seiner Dienstzeit, ein vermuteter Gesetzesverstoss bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen, aber eben NUR ALS PRIVATPERSON. Dann hat das "Polizistlis spielen" ein Ende.

Auch wir hatten in der Nachbarschaft einen Polizeibeamten, welcher selbst in seiner Frei- und Ferienzeit " den Polizisten" nie ganz ablegen konnte, "amtliche Handlungen" durchführte und das Gefühl hatte, andere Bürger mit seinem Dienstausweis beeindrucken zu müssen bzw. falschparkierte Autos und vieles mehr zur Anzeige bringen zu müssen. Selbst seine Dienstkollegen schüttelten über so viel privaten Diensteifer den Kopf.

 

Heute ist er seinen Job los und arbeitet als Vertreter für Ergänzungsnahrung.

Ich glaube Du hast gute Chancen wenigstens das Gerät wieder zu bekommen umsomehr dir der gute Mann eine offizielle Amtshandlung vorgegaukelt hat, bzw. dich mit seinem Dienstausweis geblufft hat.

Ist aber natürlich möglich, dass die Gesetzgebung in Deutschland eine völlig andere ist.

Lasse dich jedoch nicht einschüchtern und spreche mit einem Juristen und unterschreibe um himmelswillen keine Formulare oder Schuldeingeständnisse. Ich nehme an, Du hast eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.)

Fordere das Gerät zurück.

 

 

Wo hast du denn den Blödsinn her Bei einer Straftat muß ein Polizeibeamter in Deutschland handelt Bei einer OWI kann er aber muss nicht doch wenn er es tut und sich ausweisst ist er im Dienst und mehr ist dazu nicht zu sagen Egal ob Radarwaner oder anderes da hat man sehr schlechte Karten ( Aber wie du sagst man kann es auch für Parksünden übetreiben )

 

und wenn er keine formulare bei hat ist das auch nicht so schlimm dann kommen die kollegen mit dem streifenwagen wo ist da der unterschied ?????? es gibt keinen !!!

 

SEIT WANN WIRD EINE AMTSHANDLUNG VORGAUCKELT (DEIN ZITAT ) WENN ER SICH ALS POLIZEIBEAMTER AUSWEISST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

DEIN ZITAT IM 1. ABSCHNITT ERZÄHLE BITTE KEINEN DEUTSCHEN RICHTER !!!!!!!

 

Für Dich zur INFO wir sind in Deutschland und hier werden die Dinger ERSATZLOS

beschlagnahmt und da kannst du dir die Rechtschutzversicherung sparen

 

PS: SAG nicht du wohnst im KANTON URI !!!!!!!!!!

 

Gruß Wolli

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Wie bereits von laserAFRAID angedeutet, stellt sich die Frage nach der juristischen Handlungskompetenz des betreffenden "Polizisten", da dieser die Beschlagnahmung deines Radarwarners nicht in der Eigenschaft als Dienstperson (Beamter) sondern als PRIVATPERSON veranlasst hat. Er hatte somit keinen offiziellen Handlungsauftrag und somit keinerlei behördliche Befugnisse. Schlauerweise hat er aber das Gerät offenbar nicht selbst beschlagnahmt, sondern lediglich dein Vergehen zur Anzeige gebracht. (Dies jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter, sondern lediglich als Privatperson) Und die Behörde musste dann aufgrund dieser Anzeige einschreiten.

Da Du aber offenbar alles schön brav akzeptiert hast und sogar das zugestellte Befragungsformular ausgefüllt und somit den Tatbestand freiwillig zugegeben hast, ist eine Busse so gut wie sicher.

 

Grundsätzlich darf aber, ( mindestens bei uns in der Schweiz ist das so), jede Privatperson, also somit auch ein Polizist ausserhalb seiner Dienstzeit, ein vermuteter Gesetzesverstoss bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen, aber eben NUR ALS PRIVATPERSON. Dann hat das "Polizistlis spielen" ein Ende.

Auch wir hatten in der Nachbarschaft einen Polizeibeamten, welcher selbst in seiner Frei- und Ferienzeit " den Polizisten" nie ganz ablegen konnte, "amtliche Handlungen" durchführte und das Gefühl hatte, andere Bürger mit seinem Dienstausweis beeindrucken zu müssen bzw. falschparkierte Autos und vieles mehr zur Anzeige bringen zu müssen. Selbst seine Dienstkollegen schüttelten über so viel privaten Diensteifer den Kopf.

 

Heute ist er seinen Job los und arbeitet als Vertreter für Ergänzungsnahrung.

Ich glaube Du hast gute Chancen wenigstens das Gerät wieder zu bekommen umsomehr dir der gute Mann eine offizielle Amtshandlung vorgegaukelt hat, bzw. dich mit seinem Dienstausweis geblufft hat.

Ist aber natürlich möglich, dass die Gesetzgebung in Deutschland eine völlig andere ist.

Lasse dich jedoch nicht einschüchtern und spreche mit einem Juristen und unterschreibe um himmelswillen keine Formulare oder Schuldeingeständnisse. Ich nehme an, Du hast eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.)

Fordere das Gerät zurück.

 

 

Wo hast du denn den Blödsinn her Bei einer Straftat muß ein Polizeibeamter in Deutschland handelt Bei einer OWI kann er aber muss nicht doch wenn er es tut und sich ausweisst ist er im Dienst und mehr ist dazu nicht zu sagen Egal ob Radarwaner oder anderes da hat man sehr schlechte Karten ( Aber wie du sagst man kann es auch für Parksünden übetreiben )

 

und wenn er keine formulare bei hat ist das auch nicht so schlimm dann kommen die kollegen mit dem streifenwagen wo ist da der unterschied ?????? es gibt keinen !!!

 

SEIT WANN WIRD EINE AMTSHANDLUNG VORGAUCKELT (DEIN ZITAT ) WENN ER SICH ALS POLIZEIBEAMTER AUSWEISST !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

DEIN ZITAT IM 1. ABSCHNITT ERZÄHLE BITTE KEINEN DEUTSCHEN RICHTER !!!!!!!

 

Für Dich zur INFO wir sind in Deutschland und hier werden die Dinger ERSATZLOS

beschlagnahmt und da kannst du dir die Rechtschutzversicherung sparen

 

PS: SAG nicht du wohnst im KANTON URI !!!!!!!!!!

 

Gruß Wolli

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Guest Pferdestehler

@blitzertonne

 

1) Radarwarnernutzung ist eine OWI, keine Straftat

 

2) Du hast ganz klar Null Ahnung von dem, was Du hier gehäuft an Scheiße im Forum verteilst

 

3) Du hast eine kaputte Tastatur

 

4) Solltest Du den Fehler mit der Tastatur (und die anderen auch) nicht sofort beheben, hagelt es Karten. Von oben.

 

Dies war eine Ansage der Moderation (für Dich: das sind die Leute, die das Forum am Laufen halten).

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Hallole,

 

hier wird die Sache von der falschen Seite aus angegangen, denn:

wenn sich ein Polizist in den Dienst versetzt, so handelt er nicht als Privatmann und auch nicht in der Freizeit, sondern er handelt als Polizeibeamter während seiner Dienstzeit.

Er hat dann eben die selben Rechte, wie wenn er regulär im Dienst wäre, hat aber auch die selben Pflichten. Er muss seine Maßnahme genauso begründen können, er muss den Betroffenen/Beschuldigten genauso belehren und genauso behandeln, wie er es während des regulären Dienstes tut.

Und wenn sein Tätigwerden unrechtmäßig wäre, so hat er die identischen Folgen zu tragen. So wird aus einer einfachen KV dann eben auch ein Körperverletzung im Amt, aus dem Versuch, eine auf windige Art und Weise eine Aussage zu bekommen wird eine Aussageerpressung ...

Und selbstverständlich muss er über seine Tätigkeiten auch Rechenschaft insofern, dass er einen Vorkommniseintrag fertigen muss, den Bericht oder die Anzeige schreiben muss ...

Er handelt eben dann, wie schon gesagt, im Dienst.

 

Und der Betroffene hat eben auch die gleichen Pflichte und Rechte. Er kann sich natürlich in Form einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde beschweren und den Sachverhalt notfalls gerichtlich prüfen lassen. Er muss aber auch die dienstlichen Maßnahmen wie z.B. Personalienfeststellung oder Sicherstellung/Beschlagnahme oder Durchsuchung dulden.

 

Dabei muss man natürlich auch sagen, dass wir nicht in unserer Freizeit "Sheriff" spielen wollen. Aber bei entsprechenen Vorkommnissen steht uns das Recht eben zu. Vorteile, die ich davon im privaten Bereich haben soll, habe ich noch keine festgestellt. Und die Momente in denen ich mich in den Dienst versetzt habe, waren jeweils von einer gewissen Dringlichkeit.

 

Ich gehe sogar davon aus, dass der Bürger von einem Polizeibeamten erwartet, dass er ggf. auch außerhalb seiner regulären Dienstzeit tätig wird. Und er kann da durchaus mehr Courage einfordern als gegenüber einem Privatmann.

 

Und bitte: erspart mir das Gerede vom deutschen Willkürstaat.

 

Grüße

 

papemark

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Mich würde in diesem Falle doch eine ehrliche Antwort von Goose, Bluey und papemark zu folgender fiktiver Geschichte interessieren:

 

Innerorts, zweispurige Straße. Rechts fährt der :kopfschuettel:, nicht im Dienst. Er ist entweder auf dem Weg zum Einkaufen oder zu Tante Lotte oder einfach auf dem Weg nach Hause. Links fährt mit leicht (<=+10km/h) überhöhter Geschwindigkeit ein Auto vorbei. Weiter vorne müsst ihr mit ihm auf gleicher Höhe an der Ampel warten. Ihr seht den Radarwarner. Der RW-Benutzer fährt ein unauffälliges, nicht getuntes Fahrzeug und ist zwischen 30-50 Jahren alt.

 

Würdet ihr euch in diesem Falle in den Dienst versetzen und ihm das Gerät abnehmen?

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Jedoch verwundert es mich tatsächlich, daß du nun ein Beispiel des BKA bringst, welches zwar auch eine Polizeibehörde darstellt, jedoch nebenbei eine Bundesoberbehörde darstellt. Schießlich sprachen wir doch von der Sicherstellung eines Radarwarners, und da kommt doch eher die "normale" Landespolizei ins Spiel.

 

Also, bitte ein Beispiel, das die "normale Polizei" betrifft, oder möchtest du nun sämtliche Strafverfolgungsbehörden unter den Begriff "Polizei" zusammenfassen?

sihe für weitere Beispiele den Link

 

Na da will ich doch hoffen das man da zwischen Privat und Beruf trennen kann und keine Sonderstellung versucht einzunehmen.
Nenn mir doch mal ein Beispiel, wo man das deiner Ansicht nach machen könnte...

das ging eigentlich an Bluey bzw. Daniel der eine Sonderbehandlung seitens der Polizei bei Polizisten sich vorstellte.

Dagegen dachte ich das dies eben nicht der Fall ist und man schon unterscheiden kann ob ein Polizist Mist baut und dann dafür bestraft wird oder ob er sich eben aufgrund seines Berufes herauswinden kann.

Ich denke das darf und wird auch nicht der Fall sein.

 

 

Wo hast du denn den Blödsinn her Bei einer Straftat muß ein Polizeibeamter in Deutschland handelt Bei einer OWI kann er aber muss nicht doch wenn er es tut und sich ausweisst ist er im Dienst und mehr ist dazu nicht zu sagen Egal ob Radarwaner oder anderes da hat man sehr schlechte Karten ( Aber wie du sagst man kann es auch für Parksünden übetreiben )

Gruß Wolli

Wie schon Pferdestehler angemahnt hat, solltest du dich zurückhalten wenn die von einer Materie keine Ahnung hast.

 

Zum Eingreifen bzw. wann dies während des Dienstfrei des Polizisten erforderlich ist, habe ich erst vor ein paar Wochen was geschrieben. :kopfschuettel:

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@Gast225: Der Link ist doch mittlerweile recht unübersichtlich. Nenn doch einfach mal eine Eingriffsbefugniss der "normalen" Polizei, die deines Erachtens zu weit geht.

das ging eigentlich an Bluey bzw. Daniel der eine Sonderbehandlung seitens der Polizei bei Polizisten sich vorstellte.
Daniel stellt sich so einiges vor, was jedoch bei näherer Betrachtung irgendwie fern ab der Realität ist...

 

@Zitrone: Die Frage kann ich dir so nicht beantworten, es hängt wohl von der Tagesverfassung ab. In den Jahren, die ich als Polizeibeamter tätig bin, kann ich die Situationen, in denen ich in meiner Freizeit den Dienstausweis gezückt habe, wohl an beiden Händen abzählen, jedoch möchte ich nicht ausschließen, daß ich auch mal wegen einer OWi einschreite. Es kann also durchaus sein, daß ich ihn mir schnappe.

 

Gruß

Goose

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@Gast225: Der Link ist doch mittlerweile recht unübersichtlich. Nenn doch einfach mal eine Eingriffsbefugniss der "normalen" Polizei, die deines Erachtens zu weit geht.

 

Soll ich jetzt mit meinen 56kbyte Modem den ganzen Artikel durchsuchen und dir die passenden Stellen heraussuchen. Mit deinen DSL oder ähnlichen kannst du das ungleich schneller.

 

Die ganzen Kommentare kannst du ja weglassen und dich allein auf die Zitate aus den Medien konzentrieren.

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So eine Haltung hat in D schon mal in eine große Katastrophe geführt - bitte nicht wiederholen !

Irgendwie scheinst Du mir ein "Ewiggestriger" zu sein. Weißt Du überhaupt, was oder wovon Du da faselst?!

1. fasel ich nicht

2. weis ich recht genau wovon ich rede und verharmlose das nicht - so wie du es versuchst!

 

 

Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen.

Dabei scheinst Du aber zu vergessen, daß auch die Polizisten/innen Bürger sind und damit auch deren Rechte eingeschränkt werden.

Die sich aufgrund Ihrer Sonderrechte aber wieder grosse Freiräume schaffen können ...

 

 

Die sich aufgrund Ihrer Sonderrechte aber wieder grosse Freiräume schaffen können ...

Das ist doch Unsinn. Wo habe ich denn Sonderrechte, die ich privat nutzen kann, vor allem, um mir dadurch oder damit große Freiräume schaffen zu können? Bitte mal ein paar (realistische) Beispiele.

Eine schöne Antwort darauf gibt Goose:

In diesem Fall wäre sogar mein Handy-Telefonat während der Fahrt über § 35 StVO gedeckt.

Auf diese Weise kann also jeder :kopfschuettel: das Handyverbot nach Belieben umgehen.

Some pigs are more equal...

 

Daniel stellt sich so einiges vor, was jedoch bei näherer Betrachtung irgendwie fern ab der Realität ist...

Beleg das doch mal bitte sachlich!

 

Daniel

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Guest Pferdestehler

Gerade die neuen Bundesländer wurden nach dem Mauerfall schnell mit neuester Technik versorgt. Das ist Glasfaser. DSL setzt Kupferleitungen voraus, zudem eine Nähe zum nächsten Backbone von maximal 3.5 Kilometern. Das gab und gibt es nicht überall.

 

Inzwischen hat aber die Telekom auch eingesehen, daß es sinnvoll ist, Glasfasersignale wieder nahe dem Kunden auf Kupfer umzusetzen, die Technik gab es schon sehr lange, man wollte aus strategischen Gründen aber nicht. Jetzt geht es langsam. Hoffnung für viele, die bisher ohne DSL auskommen mußten.

 

[/offtopic] :kopfschuettel:

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...wer hat denn heutzutage noch ein 56k Modem :cop01::nick::cop01:

Ich habe sogar zwei. Eins zur Reserve.

 

Nr. 1 (extern) ist aus dem Jahre 1997 und wurde wieder ausgemottet als Modem 2 sich verabschiedet hatte. Nr. 3 habe ich gekauft, da intern und es nur einen Appel und nen Ei gekostet hat. :kopfschuettel:

 

Ich habe noch bewußt ein Modem und fürs Maillesen, meine HP und das Forum reicht es-Kosten 5 Euro pro Monat.

Ich weiß auch garnicht on DSL hier am Stadtrand überhaupt möglich ist. :(

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Soll ich jetzt mit meinen 56kbyte Modem den ganzen Artikel durchsuchen und dir die passenden Stellen heraussuchen. Mit deinen DSL oder ähnlichen kannst du das ungleich schneller.

 

Die ganzen Kommentare kannst du ja weglassen und dich allein auf die Zitate aus den Medien konzentrieren.

Aus Spaß habe ich mir mal die erste Seite angesehen und gleich im ersten Beitrag beginnt es doch schon.

 

Nach langem Tauziehen in Brandenburgs SPD/CDU- Koalition hat das Kabinett am Dienstag einer Verschärfung des Polizeigesetzes zugestimmt. Die Veränderungen machten die Polizei leistungsfähiger im Kampf gegen Verbrechen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Kernpunkte sind neben der Videoüberwachung das Abhören und Orten von Handys auch ohne Anfangsverdacht, die automatische Fahndung nach Autokennzeichen und die präventive Wohnraumüberwachung.

 

Rasterfahndung nach dem 9.11. =>verbotenerweise und wird weiter fortgesetzt.

ED-Behandlung ausgeweitet

Vorratsdatenspeicherung

Lauschangriffe =>eingeschränkt durch BVerfG, was interessiert es mich was das BVerfG sagt

Biometrische Kontrolle (epass, PA)=>durch Bundespolizei und bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf nahezu allen Fernstraßen und im Grenzumland

präventive Telefonüberwachung=Verbot des mithörens privater Gespräche=>wird ignoriert

IMSI-Catcher

Verfolgungsprotokolle Handy

Versuch der Nutzung der Mautdaten=>noch gescheidert

§ 23 PolG BW

Kreditkartenabfrage wegen Sexualstraftaten

Gesetz zur Vereinheitlichung des elektronischen Geschäftsverkehrs (ElGVG) hervor, dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bilden soll.

Diskussion ob man in bestimmten Situationen Folterdrohungen zulassen sollte (Daschner)

 

So das war grob überflogen nur die erste Seite. Davon gibt es weitere 14!!!

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So schafft sich die :( keine Freunde, von wegen "Freund und Helfer" :kopfschuettel:

Es zeigt nur einmal mehr, dass sich hinter mancher Uniform oder auch Dienstausweis kein normaler Mensch sondern ein mit Minderwertigkeitsgefühlen belasteter krankhafter Geist verborgen ist, schlimmer noch wenn sich nur ein machtausübender Großkotz dahinter versteckt - solche Personen gehören nicht in den Polizeidienst sondern in Behandlung :cop01:

Ich nutze jetzt mal Deine Ausdrucksweise:

 

Bei Idioten muß und werde ich mich nicht als "Freund und Helfer" präsentieren.

 

Ansonsten: wann, wo und weshalb ich in meiner Privatzeit dienstlich werde, entscheide immer noch ich selbst. Sollte das irgendjemandem albern, übertrieben oder sonstwie vorkommen, so ist mir das sch....ßegal. Ich werde es trotzdem (auch wieder) tun. Und so sehen das - denke ich - meine Kollegen auch. Es paßt zwar sehr schön in das kleingeistige Denkschema einiger Zeitgenossen, doch hat das mit "Minderwertigkeitsgefühlen" etc. rein gar nichts zu tun. Eher mit Pflichtbewußtsein und Berufsidentifikation.

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Ich empfehle da UMTS bzw. noch besser HSDPA - gibts hier mittlerweile auch auf den meisten Kuhdörfern :kopfschuettel:

 

Da bist du leider auf dem Holzweg.

Gibt noch massig weisse Flecken auf der Landkarte, und GPRS können sie behalten.

Wenn es hier möglich wäre hätte es ich längst, da ich oft an unterschiedlichen Orten wohnhaft bin.

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... bei dem Radarwarner finde ich diese Maßnahme mehr als übertrieben

Und hier stellt sich die Frage: warum. Ich denke, ich kenne die Antwort: Du persönlich siehst die Nutzung eines RW als Bagatelle an. Der betr. Kollege aber tat das nicht. Ich würde u.U. genauso handeln. Ich habe jemanden nachts gegen 4.00 h "verfolgt" und letztlich angezeigt, weil er drei Ampeln satt bei Rot genommen hat. War ja kein Verkehr (sagte er). War mir aber egal. Er hat trotzdem eine Anzeige bekommen. Und durfte sicherlich auch einen Monat zu Fuß marschieren. Es gibt sicherlich einige, die mein Handeln nicht nachvollziehen können. Und? Damit kann ich gut leben.

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... bei dem Radarwarner finde ich diese Maßnahme mehr als übertrieben

Ich habe jemanden nachts gegen 4.00 h "verfolgt" und letztlich angezeigt, weil er drei Ampeln satt bei Rot genommen hat. War ja kein Verkehr (sagte er). War mir aber egal. Er hat trotzdem eine Anzeige bekommen. Und durfte sicherlich auch einen Monat zu Fuß marschieren. Es gibt sicherlich einige, die mein Handeln nicht nachvollziehen können. Und? Damit kann ich gut leben.

 

Vor allem musstest du ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch über die roten Ampeln gefahren sein. Und das im Privatfahrzeug. :kopfschuettel:

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Würdet ihr euch in diesem Falle in den Dienst versetzen und ihm das Gerät abnehmen?

Möglich. Ich kann und will es nicht ausschließen. Da ich aber in Owi-Dingen nicht zum Handeln gezwungen bin, kann es durchaus auch sein, daß ich meinem privaten Anliegen einen höheren Stellenwert einräume und nicht einschreite.

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Auf diese Weise kann also jeder :( das Handyverbot nach Belieben umgehen.

Quatsch! Das kann er eben nicht. Sollte ich z.B. mein Handy während der Fahrt nutzen und anschließend den Kollegen, die mich dabei beobachtet und anschließend angehalten haben, erzählen, ich hätte mich gerade in den Dienst versetzt und dabei das Handy genutzt, so muß ich schon eine plausible Erklärung abgeben. Dürfte recht schwer werden. Vor allem deshalb, weil es ja auch nachvollziehbar sein muß.

 

Du stellst Dir das ein wenig ZU einfach vor. Da scheint mir manchmal eher (unberechtigterweise) der Neid (die können/dürfen (theoretisch) etwas, was ich nicht darf) ursächlich für solche Gedanken zu sein.

 

Vor allem musstest du ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch über die roten Ampeln gefahren sein. Und das im Privatfahrzeug. :kopfschuettel:

Ja, das stimmt. Und in der betreffenden Situation durfte ich das auch. Nur habe ich das nicht getan, weil mir das Rotlicht egal war oder ich schneller vorwärts kommen wollte, sondern um den dreisten Rotlichtfahrer dingfest machen zu können.

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so muß ich schon eine plausible Erklärung abgeben. Dürfte recht schwer werden. Vor allem deshalb, weil es ja auch nachvollziehbar sein muß.

 

Ist doch alles nur akademisch betrachtet..

 

Soll doch nicht jeder so heilig tun hier..

 

Möchte einen :kopfschuettel: sehen,der gegen einen anderen wegen so etwas einschreitet.

 

Habe ich selbst bei meinem Schwager (ist :( ) beobachtet..wegen einer Kleinigkeit angehalten worden,der Dienstausweis liegt ja nicht zufällig in der Nähe vom Führerschein..mit einem Augenzwinkern zum weiterfahren aufgefordert worden..

 

Wie heisst es da so schön mit der Krähe? :cop01:

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:cop01: <also fasse ich mal zusammen,

 

anstatt berechtigterweise Überstunden abzufeiern haben einige :cop01: nichts besseres zu tun als sich wärend ihrer Freizeit "in Dienst" zu versetzen und ihr Überstundenkonto zu erhöhen :kopfschuettel:

Sorry, zu meiner Zeit nannte das man schlicht "dienstgeil"!

 

Stellt sich noch die Frage der "Entlohnung" oder wird die Zeit wirklich gutgeschrieben ?

 

:nick:

 

Zur Info, 3 rote Ampeln überfahren sehe auch icht nicht als Kavaliersdelikt, aber hätte eine Anzeige nach der ersten roten Ampel nicht gereicht? Zusätzliche Gefährdung da ohne Sonderrechte unterwegs für andere Verkehrsteilnehmer sind ja auch keine Bagatelle, ich nehme mal an das die Identität des Fahres unbedingt festgestellt werden sollte -

- damit er sich hier keine faulen Ausreden holen kann :(

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Guest Pferdestehler
Sorry, zu meiner Zeit nannte das man schlicht "dienstgeil"!

Man könnte es wohlwollend (so man das wollte) auch "pflichtbewußt", "von der Sache überzeugt", "rechtsstaatlich" oder "konsequent" nennen. Es macht also wohl einen Unterschied, ob man seinen Job nur macht, um damit Geld zu verdienen (in Deinem Fall offenbar so), oder ob man überzeugt davon ist, das Richtige zu tun (im anderen Fall), egal ob mit Kostüm oder ohne.

 

:kopfschuettel:

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Auf diese Weise kann also jeder :( das Handyverbot nach Belieben umgehen.

Quatsch! Das kann er eben nicht. Sollte ich z.B. mein Handy während der Fahrt nutzen und anschließend den Kollegen, die mich dabei beobachtet und anschließend angehalten haben, erzählen, ich hätte mich gerade in den Dienst versetzt und dabei das Handy genutzt, so muß ich schon eine plausible Erklärung abgeben. Dürfte recht schwer werden. Vor allem deshalb, weil es ja auch nachvollziehbar sein muß.

 

Wem willst du das denn verkaufen :kopfschuettel:

Das ist ja völlig weltfremd...

 

 

Sorry, zu meiner Zeit nannte das man schlicht "dienstgeil"!

Man könnte es wohlwollend (so man das wollte) auch "pflichtbewußt" ... nennen...

Stimmt.

Und die Regelung ist auch vollkommen in Ordnung.

Natürlich gibt es Fälle in denen ein :cop01: das in unangemessener Weise für persönliche Zwecke nutzt,

aber die Vorteile der Regel überwiegen das bei weitem.

Ich sehe auch die Pflicht zu handeln (bei Straftaten) deutlich im Vordergrund.

 

Für mich stellt sich nur die Frage, wie man unangemessene Verwendung der Regel reduzieren kann.

 

Daniel

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Für mich stellt sich nur die Frage, wie man unangemessene Verwendung der Regel reduzieren kann.

Vielleicht sollte sich dir erst einmal die Frage stellen, wie haeufig denn eine solche unangemessene Verwendung vorkommt - damit eruebrigt sich dann naemlich eventuell schon die Antwort auf die Frage, die sich dir jetzt stellt, ganz einfach, weil sie sinnlos ist..... :kopfschuettel:

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Möchte einen :cop01: sehen,der gegen einen anderen wegen so etwas einschreitet.

Das kann ich Dir sagen: ich tue das durchaus. Ich drücke aber genauso wie bei jedem anderen auch hier und da ein Auge zu. Einfallabhängig.

 

Zur Info, 3 rote Ampeln überfahren sehe auch icht nicht als Kavaliersdelikt, aber hätte eine Anzeige nach der ersten roten Ampel nicht gereicht? Zusätzliche Gefährdung da ohne Sonderrechte unterwegs für andere Verkehrsteilnehmer sind ja auch keine Bagatelle, ich nehme mal an das die Identität des Fahres unbedingt festgestellt werden sollte -

- damit er sich hier keine faulen Ausreden holen kann :cop01:

Schatzilein, wenn man nicht dabei war, sollte man den Hals nicht so weit aufreißen. Ich hatte keine Chance, keine Möglichkeit, den betr. VT schon nach der ersten Ampel anzuhalten. Auch nicht nach der 2.. Sonst hätte ich es sicherlich getan. Und eine Gefährdung konnte zu der Uhrzeit auch nahezu ausgeschlossen werden. In dem Moment war kein anderes Fahrzeug in Sichtweite und ich bin auch nicht blind über die Kreuzung gebrettert, sondern habe schon abgebremst, geschaut und bin erst danach weitergefahren.

 

Wem willst du das denn verkaufen :kopfschuettel:

Das ist ja völlig weltfremd...

Daß das nicht in Dein arg eingeschränktes Weltbild paßt, war mir klar. Du mußt es ja nicht glauben.

 

Den :( kannst Du Dir übrigens sonstwo hinstecken.

 

Natürlich gibt es Fälle in denen ein :nick: das in unangemessener Weise für persönliche Zwecke nutzt, aber die Vorteile der Regel überwiegen das bei weitem.

Ich sehe auch die Pflicht zu handeln (bei Straftaten) deutlich im Vordergrund.

 

Für mich stellt sich nur die Frage, wie man unangemessene Verwendung der Regel reduzieren kann.

Echt? Gibt es die? Zähl doch mal auf. Du mußt es ja scheinbar wissen.

 

Für mich stellt sich hier die Frage, was für ein Problem Du eigentlich hast?! :130:

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Möchte einen :kopfschuettel: sehen,der gegen einen anderen wegen so etwas einschreitet.

Das kann ich Dir sagen: ich tue das durchaus. Ich drücke aber genauso wie bei jedem anderen auch hier und da ein Auge zu. Einfallabhängig.

 

 

Das ehrt Dich ja,ohne Ansehen der Person usw. wie es so schön heisst..

 

Könnte es da nicht passieren (jetzt völlig wertfrei und keinesfalls auf Dich bezogen) das Du intern als "Kameradenschwein"

gebrandmarkt bist?

Wenn ich mir das so vorstelle bei uns..kleinere Stadt,Polizeiposten mit ca. 12 :( ,wenn da einer von denen einen anderen "auflaufen" liesse,das er es nicht mehr ganz so schön hätte..

Auch wenn es nicht einer von derselben Dienststelle wäre...so etwas spricht sich ja schnell herum..

 

Wäre ja so ähnlich als wenn ich einem Arbeitskollegen irgendwo "verpetzen" würde,oder? :cop01:

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...Ich hatte keine Chance, keine Möglichkeit, den betr. VT schon nach der ersten Ampel anzuhalten. Auch nicht nach der 2.. Sonst hätte ich es sicherlich getan. Und eine Gefährdung konnte zu der Uhrzeit auch nahezu ausgeschlossen werden. In dem Moment war kein anderes Fahrzeug in Sichtweite und ich bin auch nicht blind über die Kreuzung gebrettert, sondern habe schon abgebremst, geschaut und bin erst danach weitergefahren.

 

[

 

 

Aber wenn keine Gefährdung bestand, dann ist Fahrverbot doch völlig unangemessen :( Was soll die Rumsteherei nachts um 4 Uhr ???

 

Ich versteh' das alles nicht :kopfschuettel:

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Guest Pferdestehler

Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand... :kopfschuettel:

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Möchte einen :kopfschuettel: sehen,der gegen einen anderen wegen so etwas einschreitet

 

Nur mal so am Rande, mein erster Schwiegervater :(, da konnte ich wirklich nichts dafür, das müsst ihr mir glauben :130:

war in einer Stadt hier im Ruhrgebiet nicht nur "irgend etwas leitendes" sondern auch Camper.

Auch er hatte seinen Dienstausweis bei seinen Papieren und wurde von Kollegen auf der BAB wegen Geschwindigkeitsübertretung mit dem Wohnwagen im Schlepp gestoppt :cop01:

Die Ansage der Kollegen gerade er müsste die Regeln doch kennen und fertigten eine Anzeige :cop01:

 

Also keine Unterstellungen wie "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

 

Ist übrigens schon lange nicht mehr mein Schwiegervater :nick:

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Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand... :kopfschuettel:

 

Am am allermeisten verstehe ich nicht, warum man die Sch**ßdinger (Ampeln) nachts nicht ausschalten kann. Das wär mal ein sinnvoller ökologischer Beitrag

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Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand... :kopfschuettel:

 

Am am allermeisten verstehe ich nicht, warum man die Sch**ßdinger (Ampeln) nachts nicht ausschalten kann. Das wär mal ein sinnvoller ökologischer Beitrag

 

In Mülheim Ruhr ist das schon so, allerdings nicht ALLE Ampeln.

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Die Frage ist berechtigt. Wieso verfolgt man jemanden über rote Ampeln, weil ja eigentlich niemand dadurch gefährdet werden kann so mitten in der Nacht, um ihm eine Anzeige zu verpassen, weil er mitten in der Nacht über rote Ampeln gefahren ist, obwohl ja eigentlich niemand... :kopfschuettel:

 

Am am allermeisten verstehe ich nicht, warum man die Sch**ßdinger (Ampeln) nachts nicht ausschalten kann. Das wär mal ein sinnvoller ökologischer Beitrag

 

In Mülheim Ruhr ist das schon so, allerdings nicht ALLE Ampeln.

 

Ja, aber ich glaube erst relativ spät nachts und dann schon ab 6:00 wieder an.

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....

 

Wenn ich mir das so vorstelle bei uns..kleinere Stadt,Polizeiposten mit ca. 12 :kopfschuettel: ,wenn da einer von denen einen anderen "auflaufen" liesse,das er es nicht mehr ganz so schön hätte..

Auch wenn es nicht einer von derselben Dienststelle wäre...so etwas spricht sich ja schnell herum..

 

Wäre ja so ähnlich als wenn ich einem Arbeitskollegen irgendwo "verpetzen" würde,oder? :(

 

Bei kleineren Verstößen mag das möglich sein, aber gerade was Geschwindigkeitsverstöße betrifft gibt es bei uns kein Pardon.

Selbst mein Kollege mit Dienstwagen durfe das Bußgeld bei 15 km/h drüber gelasert bezahlen

Das war nicht immer so krass, das stimmt.

Aber gerade in den letzten Jahren gab es verschiedene Sachen wo man Beamten dann Bestechlichkeit etc. vorgeworfen hatte, also sowas kann auch nach hinten los gehen

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