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Sicherstellung Meines Radarwarners


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Hallo liebe Forenmitglieder,

 

am 28.10.2007 wurde mein Radarwarner in Augsburg von einem Polizeihauptmeister sichergestellt. Der PHM war eigentlich nur privat unterwegs, bemerkte aber bei einer Kreuzung meinen RW am Amaturenbrett und bat mich bei nächster Möglichkeit anzuhalten, was ich auch tat.

Die passenden Unterlagen für die Sicherstellung des RW hatte der PHM nicht dabei, er bot mir an einen Streifenwagen anzufordern oder dies schnell und unbürokratisch zu erledigen. Ich stimmte dem 2. Vorschlag zu, da ich die Befürchtung hatte, mein LPD würde sonst auch noch entdeckt werden.

Auf der Rückseite seiner Visitenkarte notierte der PHM dann dass das Gerät "Beltronics" am 28.10.2007 um XX:XX Uhr sichergestellt wurde.

Daraufhin bat er um meinen RW, meinen Führerschein und den KFZ-Schein. Eine Unterschrift vor Ort musste ich nicht leisten.

Nach ca. 10 Minuten konnte ich meine Weiterfahrt antreten.

Heute bekam ich dann ein Schreiben von der PD Augsburg:

post-20060-1193767231_thumb.jpg und post-20060-1193767395_thumb.jpg

 

Vllt hatte ich auch nur Pech, da ich bisher immer der Meinung war "ein RW fällt heutzutage sowieso nicht mehr auf, bei der Vielzahl an Geräten die sonst am Amaturenbrett sind" und "Die Polizei schaut da ohnehin nicht so genau hin"

 

Naja, "weg ist weg" sag ich immer, das hatte ich auch bei der Anschaffung mit einkalkuliert; ich wollte euch den Vorfall nur mal mitteilen und auch mal anfragen ob jmd. eine Idee hat, das ganze doch noch in eine etwas positivere Richtung zu lenken (Ich weiß das die Erfolgsaussichten nicht alzu hoch sind, aber "Wer kämpft, verliert vielleicht, wer nicht kämpft, hat schon verloren.)"

 

Liebe Grüße

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Beim nächsten Mal Festeinbau nutzen :vogelzeig:

Wenn man den feststellt, wird u.U. das ganze Auto sichergestellt, damit der Warner ausgebaut und danach sichergestellt werden kann.

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dumm gelaufen. aber ehrlich gesagt, ich hätte in diesem fall eine privatperson in einem fremden auto sowieso einfach ignoriert.

da könnte ja jeder kommen, und ich weiss beim besten willen nicht wie ein polizeiausweis aussieht :vogelzeig: muss ich auch nicht.

naja, jetzt isser weg. das restrisiko hat man halt leider

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hat denn der private Polizist die gleichen Pflichten und Befugnisse wie im Dienst?
Ein Polizist darf sich jederzeit selbst in den Dienst versetzen.

 

 

~ Janus

 

Es darf... muss aber nicht. Also wird er es nur tun, wenn er eine persönliche Genugtuung empfindet. :vogelzeig:

 

Das ist schon eine besondere Spezies. :koch:

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Wie bereits von laserAFRAID angedeutet, stellt sich die Frage nach der juristischen Handlungskompetenz des betreffenden "Polizisten", da dieser die Beschlagnahmung deines Radarwarners nicht in der Eigenschaft als Dienstperson (Beamter) sondern als PRIVATPERSON veranlasst hat. Er hatte somit keinen offiziellen Handlungsauftrag und somit keinerlei behördliche Befugnisse. Schlauerweise hat er aber das Gerät offenbar nicht selbst beschlagnahmt, sondern lediglich dein Vergehen zur Anzeige gebracht. (Dies jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter, sondern lediglich als Privatperson) Und die Behörde musste dann aufgrund dieser Anzeige einschreiten.

Da Du aber offenbar alles schön brav akzeptiert hast und sogar das zugestellte Befragungsformular ausgefüllt und somit den Tatbestand freiwillig zugegeben hast, ist eine Busse so gut wie sicher.

 

Grundsätzlich darf aber, ( mindestens bei uns in der Schweiz ist das so), jede Privatperson, also somit auch ein Polizist ausserhalb seiner Dienstzeit, ein vermuteter Gesetzesverstoss bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen, aber eben NUR ALS PRIVATPERSON. Dann hat das "Polizistlis spielen" ein Ende.

Auch wir hatten in der Nachbarschaft einen Polizeibeamten, welcher selbst in seiner Frei- und Ferienzeit " den Polizisten" nie ganz ablegen konnte, "amtliche Handlungen" durchführte und das Gefühl hatte, andere Bürger mit seinem Dienstausweis beeindrucken zu müssen bzw. falschparkierte Autos und vieles mehr zur Anzeige bringen zu müssen. Selbst seine Dienstkollegen schüttelten über so viel privaten Diensteifer den Kopf.

 

Heute ist er seinen Job los und arbeitet als Vertreter für Ergänzungsnahrung.

Ich glaube Du hast gute Chancen wenigstens das Gerät wieder zu bekommen umsomehr dir der gute Mann eine offizielle Amtshandlung vorgegaukelt hat, bzw. dich mit seinem Dienstausweis geblufft hat.

Ist aber natürlich möglich, dass die Gesetzgebung in Deutschland eine völlig andere ist.

Lasse dich jedoch nicht einschüchtern und spreche mit einem Juristen und unterschreibe um himmelswillen keine Formulare oder Schuldeingeständnisse. Ich nehme an, Du hast eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.)

Fordere das Gerät zurück.

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Als Polizeibeamter in Deutschland kann ich mich jederzeit in den Dienst versetzen (vorausgesetzt, ich bin dienstfähig) und habe dann sämtliche polizeilichen Eingriffsbefugnisse.

 

Der Kollege, der den RW sichergestellt hat, hat somit nicht als Privatperson, sondern als Polizeibeamter gehandelt.

 

Gruß

Goose

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@Goose

Hi!

Wie gesagt, ich kenne die gesetzlichen Hintergründe in Deutschland nicht.

Ich nehme aber an, dass auch hier zwischen "Strafrecht" und " Vergehen" , bzw. Verstösse im Strassenverkehrsgesetz klar unterschieden wird.

Wäre dies nicht so und das Motto würde lauten: Jeder Polizeibeamte hat selbst in seiner Freizeit sämtliche behördlichen Rechte und Befugnisse, so sollte man eigentlich hellhörig werden und das Demokratieprinzip hinterfragen.

 

Würde mich übrigens interessieren wo Du deine Information herhast ? ( Interne Dienstanweisung oder offizielle Gesetzgebung ?) Falls das Zweite zutrifft, wo kann der "kleine Bürger" sich über solche juristischen Feinheiten informieren ?

Gruss

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Ich hätt den "Polizisten" einfach an seiner Ampel stehen lassen.

 

Lass mich doch nicht von jedem an der Ampel anquatschen. Im Notfall kann er mich ja verfolgen und nen Hubschrauber anfordern. :vogelzeig:

 

Man kann's auch übertreiben mit der Dienstbeflissenheit. Das sind dann wieder die Leute die mit 45 in Pension müssen, weil sie völlig fix und foxi sind. :koch:

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@Goose

Hi!

Wie gesagt, ich kenne die gesetzlichen Hintergründe in Deutschland nicht.

Ich kenne sie jedoch dafür umso besser

 

Ich nehme aber an, dass auch hier zwischen "Strafrecht" und " Vergehen" , bzw. Verstösse im Strassenverkehrsgesetz klar unterschieden wird.
In Deutschland unterscheidet man zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 

Wäre dies nicht so und das Motto würde lauten: Jeder Polizeibeamte hat selbst in seiner Freizeit sämtliche behördlichen Rechte und Befugnisse, so sollte man eigentlich hellhörig werden und das Demokratieprinzip hinterfragen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

Würde mich übrigens interessieren wo Du deine Information herhast ?
Ich habe das mal gelernt

( Interne Dienstanweisung oder offizielle Gesetzgebung ?) Falls das Zweite zutrifft, wo kann der "kleine Bürger" sich über solche juristischen Feinheiten informieren ?

Gruss

Das ergibt sich aus den allgemein zugänglichen Gesetzestexten.

 

Gruß

Goose

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Das ergibt sich aus den allgemein zugänglichen Gesetzestexten.

 

-wenn man sich dann über entsprechende Gesetzestexte auf der Hompage des Bundesministeriums der Justiz informiert wird man gleich elektronisch erfasst.

Prüfung ob Mitglied einer militanten Gruppe der :vogelzeig: Gegner, Halterabfrage, am nächsten morgen Einziehung und Untersuchung des KfZ auf mögliche Tatwerkzeuge. :koch:

 

* reine Spekulation meinerseits

 

MfG Bauloewe

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@goose

Nu ja, irre ich mich oder glaube ich aus deinen Zeilen irgendwo ein leichtes "Gekränktsein" herauszuhören?

Um es klarzustellen: Es geht hierbei weder um einen Angriff auf deinen Berufsstand, deine Berufsehre und schon gar nicht um deine Person, sondern um versuchte Antworten über juristische Unklarheiten, Fragen und Meinungen, sowie das Ausloten legaler gesetzlichen Möglichkeiten zu Gunsten und zum Schutz des Bürgers.

Ich möchte aber nicht verheimlichen, dass ich persönlich damit Mühe habe, wenn irgend eine Behörde ( gleich welcher Art) zuviel Freiheiten erhält . Somit hat, mindestens für mich, das eine sehr wohl mit dem andern zu tun.

Nicht`s für ungut und eben... nichts persönliches.

Gruss :vogelzeig:

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Nein, da irrst du, ich habe keinen Anlass, gekränkt zu sein.

 

Wenn du die juristischen Möglichkeiten ausloten möchtest, bedarfst du jedoch eines gewissen Grundwissens, und das scheint, zumindest in Bezug auf die deutsche Gesetzgebung, bei dir nicht vorhanden zu sein.

 

Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Gruß

Goose

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Gruß

Goose

Na wenn das mal keine Aussage eines POLIZISTEN ist. :vogelzeig:

 

Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen. :koch:

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@sphäre ich kann auch schlecht glauben das diesbezüglich andere Gesetze in der Schweiz gelten sollten.

 

Und der exPolizeibeamte aus deiner Nachbarschaft ist ja sicherlich deswegen nicht seinen Job los.

Falschparkente Autos kann ja wohl jeder zur Anzeige bringen, das hat doch nix mit Polizeibefugnissen zu tun

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Gruß

Goose

Na wenn das mal keine Aussage eines POLIZISTEN ist. :vogelzeig:

 

Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen. :koch:

Wo sind die Freiheiten (oder nennen wir es lieber Eingriffsbefugnisse) der Polizei deines Erachtens denn zu weitreichend?

 

Gruß

Goose

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Dazu gibt es mindestens 2 Meinungen - deine und Schäübles

und die der Rest der Welt .

 

Wäre dies nicht so und das Motto würde lauten: Jeder Polizeibeamte hat selbst in seiner Freizeit sämtliche behördlichen Rechte und Befugnisse, so sollte man eigentlich hellhörig werden und das Demokratieprinzip hinterfragen.

Das sehe ich auch so.

 

Daniel

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Dazu gibt es mindestens 2 Meinungen - deine und Schäübles

und die der Rest der Welt .

Ich möchte einfach mal behaupten, daß neben mir und Schäuble noch ein paar andere diese Meinung vertreten, auch wenn du das nicht einsehen möchtest.

 

Gruß

Goose

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Wo sind die Freiheiten (oder nennen wir es lieber Eingriffsbefugnisse) der Polizei deines Erachtens denn zu weitreichend?

 

Gruß

Goose

Hast du die letzten paar Jahre in einer Kammer verbracht? Auch dir sollten die derzeit und in Zukunft noch geplanten Maßnahmen meinetwegen auch Eingriffbefugnisse bekannt sein. Die Eingriffsbefugnisse stützen sich ja nicht nur auf die StPO, sondern sind in vielen Gesetzen verangert (oder eben nicht was dem aber keinen Abbruch tut).

 

Zur Auffrischung kannst du ja hier

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=28336

nachlesen.

 

Teilweise verstossen sie sogar gegen geltendes Recht.

 

Nun komm aber bitte nicht damit das zum Beispiel das BKA keine "Polizei" ist.

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@Goose

Du wiederholst meine eigenen Worte. Ich habe ja gesagt, dass mir die deutsche Rechtslage in dieser Hinsicht unbekannt ist!

Aber die andere Möglichkeit ist natürlich, keine andere Meinung zu haben, der staatlichen Obrigkeit stets alles zu glauben alles automatisch als Korrekt zu befinden, nichts zu sagen, nichts zu unternehmen, nirgendwo anzuecken, niemanden auf den Schlips zu treten alles stillschweigend zu akzeptieren und so kann man halt Abends "in Ruhe und Frieden" vor dem Fernseher sein Bierchen drinken.

Aber trotzdem, schön dass Du es nicht persönlich nimmst! :vogelzeig:

 

@Tekko-echt

Du hast recht!

Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber

der wahre Grund für die fristlosen Entlassung des betreffenden Polizisten war ein anderer:

Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat den Polizisten ******** wegen "Amtsmissbrauch" und "sexueller Nötigung" angeklagt.weil er in den Jahren 1998 bis Januar 2000 vor allem im

Restaurant "******aber auch in den Lokalen "******" und

"*******" gratis Liebesdienste und Konsumationen entgegengenommen

und es als Gegenleistung pflichtwidrig unterlassen habe, die illegal

dort arbeitenden ausländischen Prostituierten anzuzeigen.

Das Obergericht hat den Angeklagten mit 18 Monaten Gefängnis

bestraft, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren.

 

So nun will ich diese etwas vom Thema abschweiffende Diskussion beenden denn es geht ja im Wesentlichen um ein Radarwarngerät und nicht um Angriffe auf einzelne Polizeibeamte.

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Aber die andere Möglichkeit ist natürlich, keine andere Meinung zu haben, der staatlichen Obrigkeit stets alles zu glauben lles automatisch als Korrekt zu befinden, nichts zu schreiben, nichts zu bemängeln, nichts zu sagen, nichts zu unternehmen, nirgendwo anzuecken, niemanden auf den Schlips zu treten alles stillschweigend zu akzeptieren und so lkann man halt Abends "in Ruhe und Frieden" vor dem Fernseher sein Bierchen drinken.

 

So eine Haltung hat in D schon mal in eine große Katastrophe geführt - bitte nicht wiederholen !

 

Unser Bundespräsident Rau hat mal gesagt: Ziviler Ungehorsam ist Bürgerpflicht - Recht hat er.

 

Daniel

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Er darf... muss aber nicht. Also wird er es nur tun, wenn .....
..... er seinen Beruf ernst nimmt. :koch:

 

Das ist schon eine besondere Spezies.

Echt? :vogelzeig: Find ich gut, etwas besonderes zu sein. :wand:

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

Freiheiten eh nicht. Wenn, dann schon eher Rechte und Pflichten. :vogelzeig::koch:

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Hallo,

 

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und dem regen Interesse an diesem Thema. Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet :wand::vogelzeig::koch:

 

... und sogar das zugestellte Befragungsformular ausgefüllt und somit den Tatbestand freiwillig zugegeben hast, ...

 

Das Gerät habe ich bereitwillig ausgehändigt, das ist richtig. Irgendetwas unterschrieben, oder ein Formular ausgefüllt habe ich aber bis heute nicht.

 

Wo hattest du denn den RW platziert, das er von der Fahrspur neben dir zu erkennen war ?

 

War das auf dem Armaturenbrett li. neben der A - Säule?

 

Das Gerät war im Handschuhfach (da hätte ich es auch liegen lassen sollen..) und an der vorherigen Kreuzung begann ich es in die vorgesehene Halterung einrasten zu lassen (mittig der Frontscheibe und fast am Amaturenbrett aufliegend)

 

Gruß

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Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen.

Dabei scheinst Du aber zu vergessen, daß auch die Polizisten/innen Bürger sind und damit auch deren Rechte eingeschränkt werden.

 

Dazu gibt es mindestens 2 Meinungen - deine und Schäübles und die der Rest der Welt

Ich kenne noch sehr viele andere Menschen, die ebenfalls zu den "2 Meinungen" zählen.

 

Das sehe ich auch so.

Du darfst und kannst vieles konträr sehen, es muß aber nicht zwangsläufig richtig sein.

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Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen.

Dabei scheinst Du aber zu vergessen, daß auch die Polizisten/innen Bürger sind und damit auch deren Rechte eingeschränkt werden.

Die sich aufgrund Ihrer Sonderrechte aber wieder grosse Freiräume schaffen können ...

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So eine Haltung hat in D schon mal in eine große Katastrophe geführt - bitte nicht wiederholen !

Irgendwie scheinst Du mir ein "Ewiggestriger" zu sein. Weißt Du überhaupt, was oder wovon Du da faselst?!

 

 

Die sich aufgrund Ihrer Sonderrechte aber wieder grosse Freiräume schaffen können ...

Das ist doch Unsinn. Wo habe ich denn Sonderrechte, die ich privat nutzen kann, vor allem, um mir dadurch oder damit große Freiräume schaffen zu können? Bitte mal ein paar (realistische) Beispiele.

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Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen.

Dabei scheinst Du aber zu vergessen, daß auch die Polizisten/innen Bürger sind und damit auch deren Rechte eingeschränkt werden.

Natürlich, aber das hat ja nun garnichts damit zu tun das der Polizei immer mehr Rechte bekommt oder eben auch Sachen macht für die es KEINE gesetzliche Regelung gibt (Bsp.: Onlinedurchsuchungen).

 

Im übrigen werden die Freiheiten der Bürger in Deutschland zugunsten des Staates zudem auch die Polizei gehört immer weiter eingeschränkt.

Schäuble & Co lassen Grüßen.

Dabei scheinst Du aber zu vergessen, daß auch die Polizisten/innen Bürger sind und damit auch deren Rechte eingeschränkt werden.

Die sich aufgrund Ihrer Sonderrechte aber wieder grosse Freiräume schaffen können ...

Na da will ich doch hoffen das man da zwischen Privat und Beruf trennen kann und keine Sonderstellung versucht einzunehmen.

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Auch kann ich nicht behaupten, daß der deutschen Polizei zu viele Freiheiten zugestanden werden.

 

Dazu gibt es mindestens 2 Meinungen - deine und Schäübles

und die der Rest der Welt .

Ich möchte einfach mal behaupten, daß neben mir und Schäuble noch ein paar andere diese Meinung vertreten, auch wenn du das nicht einsehen möchtest.

 

Gruß

Goose

 

Heißt das, die haben eine eigene Meinung oder heißt das die haben als eigene Meinung Schäubles Meinung?

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Er darf... muss aber nicht. Also wird er es nur tun, wenn .....
..... er seinen Beruf ernst nimmt. :wand:

 

Das ist schon eine besondere Spezies.
Echt? :vogelzeig: Find ich gut, etwas besonderes zu sein. :wand:

 

Aber wenn der :wand: seine Arbeit immer "ernst" nimmt, in dem Sinne, dass er sich in der Freizeit "in den Dienst versetzt" dann erholt und regeneriert er sich nicht richtig, d.h. er stirbt im Extremfall den japanischen Tod der "Überarbeitung".

 

Und zweitens wird der :wand: auch gar nicht dafür bezahlt, arbeitet also für kein oder zu wenig Gehalt.

 

Dies nur einmal als Denkanstoß, um verstehen zu können, wie absurd die Regelung des "sich selbst in den Dienst setzen" ist.

 

Deshalb ist offensichtlich, dass es (im besten Fall) nur um die Befriedigung eines erhöhten Geltungsbedürfnisses geht - quasi statt Gehalt :koch:

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Aber wenn der :wand: seine Arbeit immer "ernst" nimmt, in dem Sinne, dass er sich in der Freizeit "in den Dienst versetzt" dann erholt und regeneriert er sich nicht richtig, d.h. er stirbt im Extremfall den japanischen Tod der "Überarbeitung".

 

Und zweitens wird der :wand: auch gar nicht dafür bezahlt, arbeitet also für kein oder zu wenig Gehalt.

 

Dies nur einmal als Denkanstoß, um verstehen zu können, wie absurd die Regelung des "sich selbst in den Dienst setzen" ist.

 

Deshalb ist offensichtlich, dass es (im besten Fall) nur um die Befriedigung eines erhöhten Geltungsbedürfnisses geht - quasi statt Gehalt :koch:

Tja, das leidige Problem. Ein Nicht-Cop versucht sich in die Lage eines Cops zu versetzen, was aber offenkundig total zum Scheitern verurteilt ist.

 

1. er regeneriert sich. Keine Sorge. Denn er versetzt sich sicherlich nicht wegen jeden kleinen Pups in den Dienst. Wenn, dann liegen dafür schon Gründe vor. Wobei naturgemäß die Schwelle fließend und auch bei jedem unterschiedlich ist.

2. er wird durchaus dafür bezahlt, denn er bezieht ein Gehalt und keinen Stundenlohn. Wenn ich z.B. Überstunden machen muß (das ist nicht selten und in einem nicht unerheblichen Maß der Fall), so bekomme ich die nicht extra vergütet. Versetze ich mit in meiner Privatzeit in den Dienst und werde dienstlich tätig, so kann ich mir die Zeit aufschreiben, quasi als Überstunden und diese Zeit wiederum als Freizeit abbauen. Ich komme also durchaus zu meinem "Recht".

 

Die beiden Punkte nur mal so als kleinen Denkanstoß für solche, die meinen, sie wüßten was, tun es aber eigentlich nicht.

Und für die, die da auch noch meinen, das Ganze analysieren und zu einem Ergebnis wie in Deiner Schlußbemerkung dargelegt kommen zu können, sei gesagt, daß es auch so etwas wie eine Arbeitszufriedenheit gibt. Wenn ich hinter einer Sache stehe, so tritt das Geld in den Hintergrund (sollte es zumindest). Da nimmt man nicht alles 1:1 vergütet. Ich bin privat auch schon das ein oder andere Mal eingeschritten, habe das aber weniger aus einem gesteigerten Geltungsbedürfnis heraus getan, sondern weil ich es für richtig und notwendig hielt und mir es deshalb auch sch....egal war, ob ich nun gerade im Dienst oder privat unterwegs war.

 

Naja, wer es für seine innere Befriedigung braucht, sich sowas wie diese Schlußbemerkung einzureden, bitte schön, der soll das tun........ :vogelzeig::wand:

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Ich hätt den "Polizisten" einfach an seiner Ampel stehen lassen.

 

Lass mich doch nicht von jedem an der Ampel anquatschen. Im Notfall kann er mich ja verfolgen und nen Hubschrauber anfordern. :koch:

Richtig. @alpenmilch: Dein Fall zeigt erneut, daß solch eine Kommunikation nix bringt, also nur Nachteile. Wenn solch ein dahergelaufener Hampelmann eine Kontaktaufnahme versuchen würde, dann wären meine Scheiben ganz geschlossen, demonstrativ laute Musik und vollkommenes Ignorieren, da kann er noch soviel Affentänzchen aufführen und Schießbudenausweise zeigen, bei "Grün" würde er gemäß @meinschatzi stehen gelassen.

 

Nachtrag: Auch noch die verrufene Abzockerhochburg Augsburg :wand: .

:vogelzeig:

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Hi Bluey,

zu den rechten und freiheiten der polizisten will ich nicht zuviel sagen. aber ich sehe es prinzipiell auch eher kritisch. mehr rechte und freiheiten der polizei

haben in den seltensten fällen zu einer spürbaren zunahme der sicherheit geführt, dafür sind aber die nachteile nicht zu unterschätzen.

aber das ist ein eigenes thema und gehört nicht unbedingt in diesen thread.

 

Aber wenn der :wand: seine Arbeit immer "ernst" nimmt, in dem Sinne, dass er sich in der Freizeit "in den Dienst versetzt" dann erholt und regeneriert er sich nicht richtig, d.h. er stirbt im Extremfall den japanischen Tod der "Überarbeitung".

 

Und zweitens wird der :wand: auch gar nicht dafür bezahlt, arbeitet also für kein oder zu wenig Gehalt.

 

Dies nur einmal als Denkanstoß, um verstehen zu können, wie absurd die Regelung des "sich selbst in den Dienst setzen" ist.

 

Deshalb ist offensichtlich, dass es (im besten Fall) nur um die Befriedigung eines erhöhten Geltungsbedürfnisses geht - quasi statt Gehalt :koch:

Tja, das leidige Problem. Ein Nicht-Cop versucht sich in die Lage eines Cops zu versetzen, was aber offenkundig total zum Scheitern verurteilt ist.

 

1. er regeneriert sich. Keine Sorge. Denn er versetzt sich sicherlich nicht wegen jeden kleinen Pups in den Dienst. Wenn, dann liegen dafür schon Gründe vor. Wobei naturgemäß die Schwelle fließend und auch bei jedem unterschiedlich ist.

 

also im besagten fall des radarwarnes muss ich allerdings sagen, dass ich es doch mehr als albern finde, wenn ein cop in seiner freizeit so ein gerät

beschlagnahmt. generell finde ich, sollte ein cop owis in seiner freizeit nicht ahnden. aber darüber kann man streiten und letztendlich gibt es dort

nur meinungen.

 

2. er wird durchaus dafür bezahlt, denn er bezieht ein Gehalt und keinen Stundenlohn. Wenn ich z.B. Überstunden machen muß (das ist nicht selten und in einem nicht unerheblichen Maß der Fall), so bekomme ich die nicht extra vergütet. Versetze ich mit in meiner Privatzeit in den Dienst und werde dienstlich tätig, so kann ich mir die Zeit aufschreiben, quasi als Überstunden und diese Zeit wiederum als Freizeit abbauen. Ich komme also durchaus zu meinem "Recht".

 

Die beiden Punkte nur mal so als kleinen Denkanstoß für solche, die meinen, sie wüßten was, tun es aber eigentlich nicht.

Und für die, die da auch noch meinen, das Ganze analysieren und zu einem Ergebnis wie in Deiner Schlußbemerkung dargelegt kommen zu können, sei gesagt, daß es auch so etwas wie eine Arbeitszufriedenheit gibt. Wenn ich hinter einer Sache stehe, so tritt das Geld in den Hintergrund (sollte es zumindest). Da nimmt man nicht alles 1:1 vergütet. Ich bin privat auch schon das ein oder andere Mal eingeschritten, habe das aber weniger aus einem gesteigerten Geltungsbedürfnis heraus getan, sondern weil ich es für richtig und notwendig hielt und mir es deshalb auch sch....egal war, ob ich nun gerade im Dienst oder privat unterwegs war.

 

Naja, wer es für seine innere Befriedigung braucht, sich sowas wie diese Schlußbemerkung einzureden, bitte schön, der soll das tun........ :vogelzeig::wand:

 

dir glaube ich es sogar, dass du dies nicht aus einem gesteigerten geltungsbedürfnis tust. aber ich denke schon, dass der eine oder andere cop dies aber

eben aus diesen gründen AUCH tut. ist ja auch sein gutes recht. aber allgemein finde ich dann die schweizer regelung doch um einiges besser.

es geht ja hier schliesslich nicht um einen normalen job, sondern darum dass hier auch besondere rechte und freiheiten damit verbunden sind.

und die kann jeder cop sehr wohl auch für private vorteile nutzen. sei es dass der nachbar eine party macht, und die ihm einfach zu laut ist, und er

einfach selbst vorbeigehen kann, und im wiederholungsfall dann einfach mal die boxen einpackt und mitnimmt. was er in diesem fall ja dann darf.

nicht falsch vestehen, ich will das niemandem unterstellen, aber möglich wäre es und es wird sicher auch schon vorgekommen sein.

aber auch hier, man kann dazu unterschiedliche meinungen haben.

ich persönlich bin dafür: je weniger macht der staat und seine ausführende organe hat, desto besser. freiheit ist für mich das höchste gut. und mehr

macht des staates geht immer auf kosten der freiheit der bürger.

um es mal provozierend zu sagen, ich nehme lieber 3 terroropfer im jahr in kauf, (soviel gibts nichtmal in D, und trotzdem schreit schäuble am laufenden

band nach mehr überwachung.....schon komisch) als mehr einschränkungen meiner freiheit.

 

VG Tom

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Wo sind die Freiheiten (oder nennen wir es lieber Eingriffsbefugnisse) der Polizei deines Erachtens denn zu weitreichend?

 

Gruß

Goose

Hast du die letzten paar Jahre in einer Kammer verbracht? Auch dir sollten die derzeit und in Zukunft noch geplanten Maßnahmen meinetwegen auch Eingriffbefugnisse bekannt sein. Die Eingriffsbefugnisse stützen sich ja nicht nur auf die StPO, sondern sind in vielen Gesetzen verangert (oder eben nicht was dem aber keinen Abbruch tut).

 

Zur Auffrischung kannst du ja hier

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=28336

nachlesen.

 

Teilweise verstossen sie sogar gegen geltendes Recht.

 

Nun komm aber bitte nicht damit das zum Beispiel das BKA keine "Polizei" ist.

Nein, da war ich durchaus in der Realität.

 

Jedoch verwundert es mich tatsächlich, daß du nun ein Beispiel des BKA bringst, welches zwar auch eine Polizeibehörde darstellt, jedoch nebenbei eine Bundesoberbehörde darstellt. Schießlich sprachen wir doch von der Sicherstellung eines Radarwarners, und da kommt doch eher die "normale" Landespolizei ins Spiel.

 

Also, bitte ein Beispiel, das die "normale Polizei" betrifft, oder möchtest du nun sämtliche Strafverfolgungsbehörden unter den Begriff "Polizei" zusammenfassen?

 

Na da will ich doch hoffen das man da zwischen Privat und Beruf trennen kann und keine Sonderstellung versucht einzunehmen.
Nenn mir doch mal ein Beispiel, wo man das deiner Ansicht nach machen könnte...

 

@MeinSchatzi:

Heißt das, die haben eine eigene Meinung oder heißt das die haben als eigene Meinung Schäubles Meinung?
Ich traue der Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung durchaus zu, eine eigene Meinung zu haben, auch wenn diese sich in weiten Bereichen mit der von beispielsweise Schäuble deckt, ebenso, wie es sicher Menschen gibt, die die Gleiche Ansicht wie Ströbele vertreten (auch denen möchte ich nicht absprechen, eine eigene Meinung zu haben)

 

@Tom:

sei es dass der nachbar eine party macht, und die ihm einfach zu laut ist, und er

einfach selbst vorbeigehen kann, und im wiederholungsfall dann einfach mal die boxen einpackt und mitnimmt. was er in diesem fall ja dann darf.

Jede Maßnahme kann im Anschluß gerne überprüft werden, das ist das gute Recht des Betroffenen. Und wenn der Kollege, egal ob im Dienst oder in seiner Freizeit, seine Eingriffsbefugnisse ungerechtfertigt ausnutzt, wird er dafür eins auf den Deckel bekommen.

Wenn hingegen die Musik tatsächlich zu laut ist, erkenne ich kein rechtliches Problem darin.

 

@dagegen: In diesem Fall würde ich meine Kollegen eben anrufen und sie bitten, einen colorierten Wagen zu schicken, der dich anhält. Und bevor jetzt das Geheule losgeht: In diesem Fall wäre sogar mein Handy-Telefonat während der Fahrt über § 35 StVO gedeckt.

 

Gruß

Goose

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So schafft sich die :koch: keine Freunde, von wegen "Freund und Helfer" :vogelzeig:

Es zeigt nur einmal mehr, dass sich hinter mancher Uniform oder auch Dienstausweis kein normaler Mensch sondern ein mit Minderwertigkeitsgefühlen belasteter krankhafter Geist verborgen ist, schlimmer noch wenn sich nur ein machtausübender Großkotz dahinter versteckt - solche Personen gehören nicht in den Polizeidienst sondern in Behandlung :wand:

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