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Anschuldigung Illegales Straßenrennen


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Hallo,

 

also am 13.10.2007 gegen 19.00 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten, mit dem Vorwurf, das ich ein illegales Straßenrennen gemacht hätte.

 

Nun mal zum Hergang:

 

Also, ich war mit meiner Freundin gemütlich auf dem Weg nach Köln. Also mussten wir durch Remscheid fahren um auf die Autobahn zu kommen. Da kamen wir aber nie an :think:. Es fing an, das wir auf einer Brücke unterwegs waren, die für Fußgänger gesperrt ist und es war auch kaum Verkehr. Also fuhr ich mit ca. 70km/h auf dieser, statt mit den erlaubten 50km/h. Ich bin mir im klaren, dass das zu schnell war, normalerweise fahre ich höchstens so 60km/h in der Stadt, aber da ich auf dieser Brücke wirklich niemanden gefährden konnte bin ich etwas schneller gefahren. Das gebe ich ja auch zu. Vor mir fuhr auch ein Auto mit ungefähr der gleichen Geschwindigkeit. Hab mir da aber noch nix bei gedacht. Also fahre ich so, bis zur nächsten Ampel wo ich in meinem Rückspiegel ein Polizeiwagen stehen sehe. Aus Reflex habe ich meinem Vordermann kurz Lichthupe gegeben, damit er nicht mehr so schnell fahren soll. Obwohl ich Ihn nich kenne. Naja ich warne die anderen Autofahrer auch immer vor blitzern und so. Ich weiß, das man das auch nicht machen darf. Es war halt aus Reflex so. Als die Ampel auf Grün umsprang Fuhren wir normal weiter mit 50km/h. Das Polizeiauto hat auch keine Anzeichen gemacht uns anzuhalten. Also fuhr ich weiter. An der nächsten Ampel überholten Sie mich plötzlich und wunken mich rechts ran. Der andere Wagen fuhr weiter und ich dachte, misst jetzt halten die mich wegen meiner zuvor überhöhten Geschwindigkeit an. Aber der Polizeiwagen fuhr dann auf einmal doch an mir vorbei und ich dachte mir, oh doch Glück gehabt. Ich fuhr weiter. 500m weiter standen Sie dann und haben uns beide dann angehalten. Ich dachte immer noch wegen der überhöhten Geschwindigkeit von ca 20km/h.

 

Doch dann kam der Hammer.

 

„Hallo, wir halten euch (also mich und das andere Fahrzeug) an, weil Sie offensichtlich ein illegales Straßenrennen veranstaltet haben.“

 

Ich war ganz erstaunt, und sagte das ich keine Straßenrennen mache!!!

Er sagte dann und warum haben Sie ihrem Vordermann ein Lichtsignal geben?

 

Ich sagte ganz ehrlich, damit er nich so schnell fährt, weil Sie hinter mir standen. Ich wusste nich warum ich lügen sollte, es ist ja schließlich die Wahrheit. Er geht weg.

 

Meine Freundin sagt ganz erstaunt: „ Hat der jetzt gesagt, illegales Straßenrennen?, davon hab ich ja gar nichts mitbekommen!“ ich sagte nur, das ich auch nix mitbekommen hab.

 

Aber mit der Lichthupe war für die Polizei eindeutig. Dann fragte er mich nach meiner Geschwindigkeit und ich sagte, ja so laut Tacho ca 72km/h, was meine Freundin übrigens auch bestätigen kann, weil Sie ständig guckt, wie schnell ich fahre.

 

 

Er sagte: Haha und warum gibt Ihr Kollege an 65km/h zu fahren?

Ich sagte: Welcher Kollege?

Er sagte: Ja, Ihr Freund mit dem Sie sich zum Straßenrennen verabredet haben.

 

Dazu sei gesagt, das ich aus Solingen komme und der andere Typ den ich noch nie gesehen hab aus Mettmann.

 

Er hat uns immer wieder vorgeworfen, das wir und kennen.

 

 

Das guckte er in sein Büchlein, wo die ganzen Strafen drinne stehen.

 

10min später, als dann die Personalien aufgenommen wurden, sagte er, das macht 125€ Bußgeld, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot und da ich noch in der Probezeit bin noch, ne Nachschulung und +2 Jahre Probezeitverlängerung.

 

Ich war total zerstört und habe gefragt, wie man dagegen angehen kann, da wir ja zu dritt bestreiten ein Straßenrennen gemacht zu haben. Da sagte er nur, dass in 6-8 Wochen ein Bescheid kommt indem man sich dazu äußern kann.

 

Ich dachte mir nur, toll das wird teuer und vor Gericht kann ich nicht, da ich keine Rechtsschutzversicherung hab und ich mir auch keinen Anwalt leisten kann , da ich noch in der Ausbildung bin.

 

Er sagte, wenn alles so läuft wie Sie es aufgenommen haben bin ich so mit insgesamt 1000€ dabei inkl. Nachschulung

 

Geld welches ich nich hab :think:

 

Ich habe ja alles zugeben, das ich 20km/h zu schnell war und das ich jemanden vor der Polizei mit Lichthupe gewarnt hab, aber das mit dem Rennen stimmt einfach nicht!!!

 

Es waren insgesamt 2 Polizisten und wir sind zu dritt und wir sagen ja alle, dass es kein Rennen war (was ja sogar die Wahrheit ist)

 

Aber ich habe mal gehört, das eine Polizeistimme = zwei normalo Stimmen sind, stimmt das??

 

Wenn nicht, könne Sie uns doch gar nichts, oder doch?

 

 

Sie könnten uns noch nicht mal wegen der überhöhten Geschwindigkeit dran kriegen, weil Sie ja keine Beweise haben, weil Sie keine Geschwindigkeit gemessen haben, oder etwas doch?

 

 

Nur mich könnten Sie doch nur wegen der Lichthupe dran kriegen, oder doch nicht?

 

Wie Ihr seht bin ich total Ratlos und am Boden zerstört.

Was soll ich nun tun?

In so einer Situation war ich noch nie in meinem leben, ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun.

 

 

 

Über einen Rat würde ich mich sehr, sehr freuen.

 

 

Gruß

Micha

 

 

 

 

P.S. Weiß jemand wieteuer so eine Nachschulung ist?

 

kann sein das ich in der falschen Rubrik gepostet hab

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Aus Reflex habe ich meinem Vordermann kurz Lichthupe gegeben, damit er nicht mehr so schnell fahren soll.

Extrem intelligent in dieser Situation. Mal ganz davon abgesehen, dass der das im Leben nicht versteht, was du willst..

 

Ansonsten hört sich die Geschichte für mich ziemlich merkwürdig an..

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Hallo,

 

das hört sich für mich wie eine der üblichen Ausreden an. Das jemand seinen Vordermann warnt, wenn hinter ihm ein Polizeiauto fährt habe ich noch nicht gehört oder gesehen. Normal ist das jedenfalls nicht.

 

In wie weit dir ein Rennen nachgewiesen werden kann, hängt davon ab, was und über welchen Zeitraum die Polizei beobachtet hat. Ohne weitere Anhaltspunkte dürfte es der Polizei schwer fallen ein illegales Rennen nachzuweisen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wenn da nicht die Hälfte bei der Geschichte weggelassen wurde, wird dieser Vorwurf vor Gericht wohl keinen Bestand haben.

Wenn Post kommt, kannst du dich ja wieder hier melden.

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Ich weiß es hört sich sehr mekwürdig an, aber ich kann nur das sagen, was ich erlebt habe und nichts anderes. Und das ist die Wahrheit und keine Ausrede, sonst würde ich nicht nach Rat fragen.

 

 

Sie haben mich ca. 500m - 1km verfolgt glaub ich.

 

 

 

Vor Gericht lass ichs nich komme, da ich ja keine Rechtsschutzversicherung hab und die Anwaltskosten kann ich nicht bezahlen.

 

Das ist die komplette Story es ist wirklich nix weggelassen!!!!

 

Aber mit einer solchen Reaktion hab ich schon gerechnet :think:

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Vor Gericht lass ichs nich komme, da ich ja keine Rechtsschutzversicherung hab und die Anwaltskosten kann ich nicht bezahlen.

Ja, gut, dann frag ich mich aber, was du hier willst!

 

Wenn du im Zweifel dein Recht nicht einforderst, kann dir hier auch keiner helfen. So what?

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Ich denke einfach Luft holen und erst einmal entspannen.

 

Naja die Geschwindigkeitswerte unterscheiden sich ja nun nicht so stark wie es der Polizist angedeutet hat. 65 und 72 sind gerade einmal 7 km/h bei einen Ablesewert zu unterschiedlichen Zeiten und Ablesefehler und Tachoabweichung kann man schon von gleicher Geschwindigkeit ausgehen.

 

Ein Rennen bei 72-20Prozent = 57 km/h ist ja sehr spannend. Ich kann mir nicht vorstellen wie die ein Rennen beweisen wollen.

Meines Erachtens klingt es eher nach Einschüchterung seitens der Polizei.

 

Ich denke hier droht maximal ein Verwarngeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Lichthupe.

 

Einen Anwalt brauchst du nicht unbedingt solange deine Geschichte spätestens vor dem Richter glaubwürdiger ist als die der Polizeizeugen.

 

------

Kosten Nachschulung sind unterschiedlich, liegen aber um die 300 Euro.

Probezeit

post-14-1143976890.gif

-------

Nach der Ausdrucksweise und der Formulierung des TE spricht einiges für den Wahrheitsgehalt der Aussage.

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Einen Anwalt brauchst du nicht unbedingt solange deine Geschichte spätestens vor dem Richter glaubwürdiger ist als die der Polizeizeugen.

Er hat ja aber bereits schon angekündigt, dass er ein gerichtliches Verfahren ablehnt.

 

Und wenn die Bußgeldstelle nicht einen besonders guten Tag erwischt, wird sie einen evtl. BGB nicht zurücknehmen und dann ist der einzig gangbare Weg eben das Gerichtsverfahren..

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Vor Gericht lass ichs nich komme, da ich ja keine Rechtsschutzversicherung hab und die Anwaltskosten kann ich nicht bezahlen.

 

So ein Unsinn! Aber die 1.000 EUR für alle Folgekosten hast Du, oder?

 

Wer sagt denn, dass Du vor Gericht unbedingt einen Anwalt brauchst? Du wirst wohl Manns genug sein, den wahren Hergang vor Gericht zu schildern, nichts wegzulassen, nichts hinzuzudichten. Dann kann der Richter tatsächlich selbst entscheiden, ob hier das vorliegt, was allgemein als "illegales Autorennen" bezeichnet wird.

 

Wenn Du die Geschichte oben wahrheitsgemäß geschildert hast, sollte es wohl auch ohne RA möglich sein, in diesem Rechtsstaat vor Gericht sein Recht einzufordern bzw. sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu verteidigen.

 

Aber frag Dich nochmal sehr genau, ob Du oben die ganze Wahrheit geschildert hast...

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10min später, als dann die Personalien aufgenommen wurden, sagte er, das macht 125€ Bußgeld, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot und da ich noch in der Probezeit bin noch, ne Nachschulung und +2 Jahre Probezeitverlängerung.

Falsch. Der Tatbestand kostet 150 Euro und zieht nur einen Monat Fahrverbot nach sich.

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Also ich wuerde mir da auch keinen Kopf machen und erst einmal abwarten, ob wirklich etwas kommt. Sehr wahrscheinlich wird die Angelegenheit ohne weitere Folgen bleiben, die Polizisten hatten ja ihren "Spass" bereits. Sollte wirklich etwas nach kommen, Einspruch einlegen und die Angelegenheit, so sie denn vor Gericht geht, eben ohne Anwalt dort vertreten. Man koennte ja schon im Einspruchsschreiben angeben, dass die vorgeworfene Geschwindigkeit bei der nachgefahrenen Strecke nun wirklich keinerlei Verdacht auf irgendwelche Rennen aufkommen lassen kann. Allerdings wuerde ich mich in jedem Falle mit wie auch immer gearteten Vorwuerfen gegen die Polizisten zurueck halten, weil diese dem Ansinnen gewiss nicht dienlich sind .... :kopfschuettel:

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@michael88

 

Hast Du schon Post bekommen?

 

Grundsätzlich müssen die Bollizisten :kopfschuettel: mehr nachweisen können, als bloße Behauptungen aufzustellen. Gibt es Deines Wissens nach noch Zeugen? Wurde vielleicht ein Video aufgezeichnet? Was kann sonst noch für oder gegen Dich verwendet werden? Du hast zumindest Deine Freundin, die Dich entlasten kann. (Illegale) Autorennen sind anhand einiger Kennzeichen (einfach mal Googlen!) zumindest wahrscheinlich, aber nach Deiner Schilderung sind keine dieser Kennzeichen ersichtlich.

 

Meiner Ansicht nach wirst Du maximal aufgrund der von Dir zugegeben Vergehen (Geschwindigkeitsübertretung, Lichthupe) belangt werden.

 

Falls doch mehr kommt, rate ich Dir, einen Anwalt zu nehmen. Je nach Anwalt wird's nicht soooo teuer, jedoch frage dann vorher nach den genauen Kosten. Zwar haben Anwälte eine Tabelle, nach denen sie abrechnen dürfen & müssen, aber es gibt auch gewissen Spielraum...

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Hallo,

Kann jedem nur raten was illegale Straßenrennen angeht,vorsichtig und zurückhaltend zu sein.Bin mal mit meiner Frau

die A 31 von Friesland ins Ruhrgebiet gefahren.Ich vorweg im ALPINA sie dahinter im Porsche. Es war wenig Verkehr. Kamen im Abstand von ca. 200 m mit Tempo 220-240 km/h an einen grünen Wagen, der auf der rechten Spur fuhr, vorbei.

Drei Ausfahrten weiter fuhr vor uns ein anderer grüner Wagen mit 130 km/h auf der linken Spur.Als ich mich näherte machte er keine Anstalten nach rechts zu fahren. Als meine Frau auf mich auflief,ging auf der Beifahrerseite des Polizeiwagens die grüne Kelle raus.Wir beide mußten zum nächsten Parkplatz folgen,dort wurden wir mit dem Vorwurf eines illegalen Straßenrennens

konfrontiert. Der erste Polizeiwagen hatte sich die Nr. Schilder gemerkt. Beide Fahrzeuge hatten den gleichen fremden Amtsbezirk,

die gleiche Buchstabenkombination und fast die gleiche Ziffer nämlich 17 und 19. Meine Frau und ich konnten die Beamten davon überzeugen,daß wir kein Rennen gemacht hatten,sondern daß es sich um eine Fahrzeugüberfahrt an die Firmenfiliale handelte.

Da die AB 31 zu diesem Zeitpunkt wenig befahren war,beanstandeten sie auch das hohe Tempo nicht.

Gruß Kühli

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ich denke auch, dass die dich nur ein wenig einschüchtern wollten. daher auch die angegebene recht große zeitspanne von 6-8 wochen. das ziel ist wohl, dass du dir mal 8 wochen in die hosen machst und dann brav bleibst :kopfschuettel:

 

sicher kannst du dir natürlich nicht sein... es gibt schon so prachtexemplare von polizisten...

 

 

 

@die anderen: dieses ständige vorverurteilen der TEs nervt ganz gewaltig. wenn hier jemand um hilfe fragt, dann kann er damit sicher nichts anfangen. und wenn er hier die hälfte weglässt? wen störts? es ist dann sein problem, wenn die tipps in die hose gehen

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Das Zugeben der Geschwindigkeitsübertretung ist schon eine Einlassung und wird

prompt gegen den TE verwendet.

Besser wärs gewesen, auf die Frage "Wie schnell sind sie gefahren" den Unwissenden

zu spielen oder keinen Kommentar abzugeben. Schweigen ist hier Gold. :angry2:

Und das versehentliche Antippen an die Lichthupe kann doch immer mal passieren,

wenn man mal schnell mit der linken Hand ein Taschentuch sucht, weil die Nase lief. :wacko:

mgG

Zöllner

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Mach dir doch nicht gleich ins Hemd, warte ab und wirst sehen, dass zu 90% nichts kommt und wenn, dann sollen die dir das Rennen nachweisen. Wenn du wirklich nur max 70 gefahren bist, dann würde ich es auf jedenfall auf einen Gerichtstermin ankommen lassen. Ein Gerichtstermin ist auch nicht schlimm und tut nicht weh,vielleicht kannst du den Spieß auch umdrehen.

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ich denke auch das der vorwurf eines rennens bei max. 70kmh schwer zu halten sein wird.

das sollte selbst wenn ihr bei nen wartburg gefahren seit kein richter schlucken... :angry2:

Och, das ist relativ problemlos möglich. Ich habe auch schon zwei junge Fahrer des illegalen Rennes beschuldigt, und da lag die Geschwindigkeit sogar noch deutlich unter 70 km/h. Es war allerdings ein kleines Ampelstechen => wer kommt zuerst vom Fleck und gewinnt die Poleposition. Letztlich haben beide verloren. :wacko:

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ich denke auch, dass die dich nur ein wenig einschüchtern wollten. daher auch die angegebene recht große zeitspanne von 6-8 wochen.

Das muß nicht sein. Diese Zeitspanne geben wir hier auch idR an.

 

@die anderen: dieses ständige vorverurteilen der TEs nervt ganz gewaltig. wenn hier jemand um hilfe fragt, dann kann er damit sicher nichts anfangen. und wenn er hier die hälfte weglässt? wen störts? es ist dann sein problem, wenn die tipps in die hose gehen

Wie wär's mit "Meinungsfreiheit"?

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Und das versehentliche Antippen an die Lichthupe kann doch immer mal passieren, wenn man mal schnell mit der linken Hand ein Taschentuch sucht, weil die Nase lief.

Ja nee, issss klarrrr..... das wir einem ja auch ohne weiteres geglaubt. Aber nicht schlimm. Ich schreibe mir solche Äußerungen auch immer gerne auf und auch als Einlassung in die Anzeige. :wacko: Kommt gut, wenn das der Richter später vorliest. :angry2:

 

Betr.: "Das hab ich (so) nicht gesagt."

Richter: "Jaja, das hat sich der Beamte dann wohl aus den Fingern gesogen."

 

Tze tze tze......

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1. Mach dir doch nicht gleich ins Hemd, warte ab

2. und wirst sehen, dass zu 90% nichts kommt

3. und wenn, dann sollen die dir das Rennen nachweisen.

4. Wenn du wirklich nur max 70 gefahren bist, dann würde ich es auf jedenfall auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.

5. Ein Gerichtstermin ist auch nicht schlimm und tut nicht weh,vielleicht kannst du den Spieß auch umdrehen.

1. Genau. Abwarten und Tee trinken.

2. Naja, da eben wäre ich mir denn doch nicht sooo sicher.

3. Das ist kein Problem. Wenn etwas kommt, dann steht das auch in der Anzeige drin oder es wird ggf. vor Gericht entsprechend detailiert erzählt.

4. Kann man tun, beinhaltet aber auch ein gewisses (Kosten)Risiko.

5. Stimmt. Und warum machen sich viele Betroffene dann regelmäßig was in die Hose, wenn sie vor dem Richter sitzen?

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Stimmt. Und warum machen sich viele Betroffene dann regelmäßig was in die Hose, wenn sie vor dem Richter sitzen?

Weil sie ihre Rechte nicht kennen bzw. dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Frieden nicht trauen. Die Beobachtung habe ich auch d.ö. gemacht.. Allerdings geht es auch anders..

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Och, das ist relativ problemlos möglich. Ich habe auch schon zwei junge Fahrer des illegalen Rennes beschuldigt, und da lag die Geschwindigkeit sogar noch deutlich unter 70 km/h. Es war allerdings ein kleines Ampelstechen => wer kommt zuerst vom Fleck und gewinnt die Poleposition. Letztlich haben beide verloren. :angry2:

 

Ganz ehrlich sowas empfinde ich als boshaft!

Die 2 haben ja viel Gefahr verursacht für andere...-.-

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Ganz ehrlich sowas empfinde ich als boshaft!

Die 2 haben ja viel Gefahr verursacht für andere...-.-

Sie haben Mist gebaut und dafür bezahlt. Ob in der betreffenden Situation eine konkrete Gefahr verursacht wurde oder nicht, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist, daß man das nicht ausschließen kann bzw. bei solchen Aktionen eine Gefahr billigend in Kauf genommen wird. Es ist mein Job dafür zu sorgen, daß Schäden/Gefahren/Gefährdungen etc.pp. nach Möglichkeit im Ansatz unterbunden werden. Da stehe ich auch voll und ganz hinter.

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Ich frage mich grade, wie man bei einem Beschleunigungsrennen, bei dem die Geschwindigkeit sogar noch unter 70 km/h lag, überhaupt von einem Rennen sprechen kann..

 

Unterstellen wir, die zHg wurde eingehalten, wo liegt

1. die abstrakte Gefahr und

2. das rechtliche Verbot?

 

Und vor allem Frage ich mich, wie man auf ein Rennen schließen kann, wenn zwei Fahrzeuge versuchen, möglichst schnell die zHg zu erreichen. Dieses Verhalten ist m.W.n. nicht strafbewährt; allerdings habe ich zugegebenermaßen gerade keine Definition des Rennens im Kopf..

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Stimmt. Und warum machen sich viele Betroffene dann regelmäßig was in die Hose, wenn sie vor dem Richter sitzen?
Damit allen anderen im Gerichtssaal mal richtig einer abgeht :angry2: Ist ja unglaublich wie toll manche Leute es finden, wenn sie den Leuten einen reindrücken können.

 

Letztlich haben beide verloren.

 

Scheinst dich auch richtig toll dabei zufühlen?? Ich würde mich erschießen, wenn ich sowas geil finden würde

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Scheinst dich auch richtig toll dabei zufühlen?? Ich würde mich erschießen, wenn ich sowas geil finden würde

Scheinst Dich auch toll zu fühlen, Blödsinn zu schreiben. Ich habe lediglich gesagt, daß ich hinter und zu meiner Vorgehensweise stehe bzw. selbige für richtig erachte. Wenn Du das anders siehst, Dein Pech. Darfst Dich auch gerne erschießen, wenn Dir danach ist. :angry2:

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Ich frage mich grade, wie man bei einem Beschleunigungsrennen, bei dem die Geschwindigkeit sogar noch unter 70 km/h lag, überhaupt von einem Rennen sprechen kann..

 

Unterstellen wir, die zHg wurde eingehalten, wo liegt

1. die abstrakte Gefahr und

2. das rechtliche Verbot?

 

Und vor allem Frage ich mich, wie man auf ein Rennen schließen kann, wenn zwei Fahrzeuge versuchen, möglichst schnell die zHg zu erreichen. Dieses Verhalten ist m.W.n. nicht strafbewährt; allerdings habe ich zugegebenermaßen gerade keine Definition des Rennens im Kopf..

Dazu muß man wohl

a) die Örtlichkeit kennen und

b) ggf. auch das Video gesehen haben.

 

Ich hatte den Fall vor einiger Zeit schon mal beschrieben: ich hatte mit dem ProViDa einen Pkw im Visier gehabt, der auf eine Ampel zufuhr und bei Rot halten mußte (als erstes Fahrzeug). War ein Fz. aus der Tiefer-Härter-Breiter-Lauter-Fraktion. Ich also direkt dahinter. Wenige Sekunden später fuhr ebenfalls ein solches Fahrzeug rechts daneben (Rechtsabbiegerspur!!!). Man nahm - das konnte ich gut sehen - Blickkontakt auf, man spielte mit dem Gas und die Fz. bewegten sich ruckartig zentimeterweise vorwärts => Lauerstellung => gleich kommt Grün und geht's los. Und genauso war es auch, wobei der rechts fahrende offenkundig das stärkere Fahrzeug hatte, besser beschleunigte und den vor mir rechts überholte. Beide zogen ca. 150 m davon, wobei ich jetzt nicht mehr genau sagen kann, ob bzw. inwieweit die zul. Vmax überschritten wurde. Jedenfalls habe ich den beiden "nur" das Ampelstechen angelastet, keinen Geschwindigkeitsverstoß.

 

Hier paßte eben alles, um ein Rennen zu bejahen. Es war kein "beide beschleunigten halt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis zur zul. Vmax.".

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Es war kein "beide beschleunigten halt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis zur zul. Vmax.".

Ok, das war mir so nicht bewusst. Dann verstehe ich auch die rechtliche Grundlage für die Vorgehensweise.

 

War ein Fz. aus der Tiefer-Härter-Breiter-Lauter-Fraktion.

(...)

man spielte mit dem Gas und die Fz. bewegten sich ruckartig zentimeterweise vorwärts

Die Falschen hat es in dem Fall sicher nicht getroffen.

 

Viele Grüße

Mace

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@blaues_auge

da ich unter chronischem Heuschnupfen leide, habe ich immer ein Taschentuch in

der linken Ablage unter dem Armaturenbrett liegen.

Warum sollte der Richter mir nicht glauben, wenn ich als Beamter das glaubwürdig

erkläre? Warum sollte ich diese Aussage vor Gericht plötzlich nicht wahrhaben

wollen?

 

Ich war auch schon bei einigen Verfahren Zeuge, und die Wahrheit ist mir bisher

immer gut bekommen.

 

Von Mutmaßungen habe ich mich bei meinen Aussagen immer fern gehalten.

mfg

Zöllner

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die Fälle von @kühli und @bluey zeigen eine klare Diskriminierung von optisch auffälligen Fahrzeugen:

 

ALPINA sie dahinter im Porsche
Tiefer-Härter-Breiter-Lauter-Fraktion

 

Der Fall von @kühli zeigt auch, wie schnell die Cops einem einen Strick drehen, wenn man mit Kumpels zügig in einer Gruppe unterwegs ist.

:angry2:

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Ich frage mich grade, wie man bei einem Beschleunigungsrennen, bei dem die Geschwindigkeit sogar noch unter 70 km/h lag, überhaupt von einem Rennen sprechen kann..

 

Unterstellen wir, die zHg wurde eingehalten, wo liegt

1. die abstrakte Gefahr und

2. das rechtliche Verbot?

 

Und vor allem Frage ich mich, wie man auf ein Rennen schließen kann, wenn zwei Fahrzeuge versuchen, möglichst schnell die zHg zu erreichen. Dieses Verhalten ist m.W.n. nicht strafbewährt; allerdings habe ich zugegebenermaßen gerade keine Definition des Rennens im Kopf..

Dazu muß man wohl

a) die Örtlichkeit kennen und

b) ggf. auch das Video gesehen haben.

 

Ich hatte den Fall vor einiger Zeit schon mal beschrieben: ich hatte mit dem ProViDa einen Pkw im Visier gehabt, der auf eine Ampel zufuhr und bei Rot halten mußte (als erstes Fahrzeug). War ein Fz. aus der Tiefer-Härter-Breiter-Lauter-Fraktion. Ich also direkt dahinter. Wenige Sekunden später fuhr ebenfalls ein solches Fahrzeug rechts daneben (Rechtsabbiegerspur!!!). Man nahm - das konnte ich gut sehen - Blickkontakt auf, man spielte mit dem Gas und die Fz. bewegten sich ruckartig zentimeterweise vorwärts => Lauerstellung => gleich kommt Grün und geht's los. Und genauso war es auch, wobei der rechts fahrende offenkundig das stärkere Fahrzeug hatte, besser beschleunigte und den vor mir rechts überholte. Beide zogen ca. 150 m davon, wobei ich jetzt nicht mehr genau sagen kann, ob bzw. inwieweit die zul. Vmax überschritten wurde. Jedenfalls habe ich den beiden "nur" das Ampelstechen angelastet, keinen Geschwindigkeitsverstoß.

 

Hier paßte eben alles, um ein Rennen zu bejahen. Es war kein "beide beschleunigten halt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis zur zul. Vmax.".

Du erkennst aber selber den deutlichen Unterschied zwischen oben geschildertem Ausgangsfall und deinem Beitrag ? :angry2:

 

Im Ausgangsposting war davon die Rede, dass der TE zuerst ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs mit leicht erhöhter Vmax eine Brücke überquert hat. Dann ist er an der nächsten Ampel rangefahren und hat den Vordermann einmal angeblinkt. Danach ist er mit den erlaubten 50 km/h weitergefahren. Ebenso der andere.

 

Was willst du den beiden Fahrzeugführern also vorwerfen ? Da bleiben nur zwei Sachen:

a) Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um....

b) Sie gaben mißverständlich Lichtsignale...

 

Was noch ? Und vor allem: Was bitte will man denn dem anderen vorwerfen ??? :wacko:

 

Da kann ich ja wildfremde Leute richtig in die Sch***** reiten: Ich fahre an einer Ampel ran und gebe dem mir unbekannten Vordermann Lichthupe. Daraufhin wird der wegen (nicht-bewußter ;) ) Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen belangt. Prima. :(

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Der Fall von @kühli zeigt auch, wie schnell die Cops einem einen Strick drehen, wenn man mit Kumpels zügig in einer Gruppe unterwegs ist.

Dieser Beitrag zeigt einmal mehr das deutlich begrenzte Auffassungsvermoegen des eingefleischten Boulevardmagazinsehers.... :angry2: Wenn ich den Beitrag von 'kuehli' recht verstanden habe, wurde ihm kein Strick gedreht. Die Polizeibeamten haben ihn und seine Frau nur gestoppt, weil der Verdacht des illegalen Strassenrennens vorlag, dieser Verdacht konnte letztendlich ausgeraeumt werden. Ich wuesste nicht, was daran falsch ist...... :(:wacko:

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Wie wär's mit "Meinungsfreiheit"?

wie wäre es mit gutem benehmen :angry2:

 

sicher darf kritik geäußert werden, aber es gibt hier tendenzen, wo fast jeder erst mal entweder als troll bezeichnet wird oder alternativ seine erzählungen vollkommen in frage gestellt werden.

das ist kein gutes erscheinungsbild für unser forum.

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die Fälle von @kühli und @bluey zeigen eine klare Diskriminierung von optisch auffälligen Fahrzeugen:

 

ZITAT

ALPINA sie dahinter im Porsche

ZITAT

Tiefer-Härter-Breiter-Lauter-Fraktion

 

So sieht das aus und scheinen sich auch noch verdammt toll dabei zufinden :angry2:

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sicher darf kritik geäußert werden, aber es gibt hier tendenzen, wo fast jeder erst mal entweder als troll bezeichnet wird oder alternativ seine erzählungen vollkommen in frage gestellt werden.

das ist kein gutes erscheinungsbild für unser forum.

 

Es gibt halt auch die eigene Lebenserfahrung, und nach der

 

a) passieren solche Schwierigkeiten wie vom TE geschildert MEIST (natürlich nicht IMMER) nicht völlig grundlos und

 

b) lassen viele bei der Schilderung der Begleitumstände gerne die entscheidenden Details weg, die ihren Anteil an den in a) genannten Gründen erhellen könnten.

 

Deshalb wäre es ebensowenig ein gutes Erscheinungsbild für unser Forum, wenn man ohne jede Nachfrage gleich alles sofort wie dargestellt für bare Münze nimmt und hierauf aufbauend lange Ratschläge erteilt, die sich dann letztlich als gegenstandslos herausstellen, weil eben wichtige Umstände nicht genannt wurden.

 

Ich werde jedenfalls auch weiterhin die ein oder andere mir etwas suspekt erscheinende Darstellung hinterfragen.

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die Fälle von @kühli und @bluey zeigen eine klare Diskriminierung von optisch auffälligen Fahrzeugen.

Tja, einschlägige Erfahrungswerte, die sich leider immer wieder bewahrheiten.

 

ich schikaniere keine Leute und habe keinen Grund dazu.

Ich auch nicht. :R70:

 

Im Ausgangsposting war davon die Rede, dass der TE zuerst ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs mit leicht erhöhter Vmax eine Brücke überquert hat. Dann ist er an der nächsten Ampel rangefahren und hat den Vordermann einmal angeblinkt. Danach ist er mit den erlaubten 50 km/h weitergefahren. Ebenso der andere.

Das habe ich aber auch mit keiner Silbe infrage gestellt. Wenn Du meine obigen Postings aufmerksam :angry2: gelesen hast, müßte Dir das eigentlich aufgefallen sein. Ich habe lediglich geschrieben, daß auch unterhalb von Tempo 70 noch ein Rennen zu begründen ist, wie mein Beispiel zeigte.

 

Daher erübrigt sich aus meiner Sicht auch eine Antwort auf Deine folgenden Aussagen, die ich auch nicht angezweifelt oder anders dargestellt habe. :30:

Was willst du den beiden Fahrzeugführern also vorwerfen ? Da bleiben nur zwei Sachen:

a) Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um....

b) Sie gaben mißverständlich Lichtsignale...

 

Was noch ? Und vor allem: Was bitte will man denn dem anderen vorwerfen ??? ;)

 

Da kann ich ja wildfremde Leute richtig in die Sch***** reiten: Ich fahre an einer Ampel ran und gebe dem mir unbekannten Vordermann Lichthupe. Daraufhin wird der wegen (nicht-bewußter :30: ) Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen belangt. Prima. :R80:

Da bin ich im Prinzip ganz Deiner Meinung.

 

scheinen sich auch noch verdammt toll dabei zufinden :wacko:

Wenn ich ein paar Deppen aus dem Verkehr ziehen kann.... JOH. :(

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Der Fall von @kühli zeigt auch, wie schnell die Cops einem einen Strick drehen, wenn man mit Kumpels zügig in einer Gruppe unterwegs ist.

Dieser Beitrag zeigt einmal mehr das deutlich begrenzte Auffassungsvermoegen des eingefleischten Boulevardmagazinsehers.... :angry2: Wenn ich den Beitrag von 'kuehli' recht verstanden habe, wurde ihm kein Strick gedreht. Die Polizeibeamten haben ihn und seine Frau nur gestoppt, weil der Verdacht des illegalen Strassenrennens vorlag, dieser Verdacht konnte letztendlich ausgeraeumt werden. Ich wuesste nicht, was daran falsch ist...... :30:;)

@harryb: Richtig, dein Unsicherheits- :R80:-Smiley :70: . Der Verdacht war schon falsch und damit auch die Anhaltung. Wenn der Alpina und der Porsche ein biederer Passat und Mondeo gewesen wären, dann würden die Anhaltecops noch heute nur drüber gähnen :30: .

Übrigens: zur Aufweitung deines Horizontes empfehle ich Dir die ganze Palette an Medien, nur fokussiert auf SPON und wissenschaft-online sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr :70: .

 

@bluey: wie gesagt, bei optischen auffälligen Fahrzeug wird zu schnell ein "Rennen" unterstellt :( und reininterpretiert, da reichen nur höhere Drehzahlen und nur zügigeres Fahren als der Durchschnitt, obwohl alles StVO-konform ist.

Ein ampelstechender Droschkenfahrer mit nem 200D ist dagegen die Unauffälligkeit in Person :R70: .

:wacko:

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b) lassen viele bei der Schilderung der Begleitumstände gerne die entscheidenden Details weg, die ihren Anteil an den in a) genannten Gründen erhellen könnten.

und? dann sind sie selber schuld, wenn die tipps nicht helfen (können)

 

bloß hab ich keinen Bock, auf ein Gemisch von Halbwahrheiten hin hier Zeit zu investieren

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