FNBalu 0 Posted October 9, 2007 Report Share Posted October 9, 2007 Hallo Ich habe heute meinen Vater von der Kur abgeholt und da hats auf einmal gefunkt auf der Rücktour. Son sche.... Erstmal die Tatsachen.Laut Tacho 180kmh bei 120 erlaubten wie es scheint. Zur lage an sich:Die Autobahn war freigegeben. Ich fuhr also 180 um schnell nach Hause zu kommen.Ich sah kein Schild mit 120 usw. Auf einmal sagt mein Navi "Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung" und ich ging vom Gas und bremste. Genau da hats auch schon geblitzt. Die Sache die mich so wurmt dabei ist, dass ich nichts von 120 wusste.Auf Autobahnen sind ja entweder die Schilderbrücken ode rnormale Schilder. Da keine Brücken da waren sind ja die normalen Schilder massgebend.Diese stehen dann ja immer links und rechts. Das Problem ist dass ich bzw wir (Waren zu dritt im Auto) kein 120er Schild gesehen haben.Rechts müssen wohl LKWs davor gewesen sein und auf der linken Seite konnte man die Schilder wenn auch erst erkennen, wenn man genau daneben war, da das Gestrüpp zwischen den Leitplanken locker über 3 Meter hoch war.N paar Kilometer weiter wurde das zeug gestutzt. Die Frage ist jetzt ob ich da dann Einspruch einlegen kann. Ich konnte wie gesagt nichts sehen und da wo das Navi (Medion) anfängt was zu sagen ist ja auch erst das Schild.Hätte ich es gesehen hätte ich gebremst, aber man kann doch nicht bei 180 wenn man nichts sieht den Anker werfen. Der Blitzer, bzw die Batterie wurde am Ende eines Rastplatzes aufgestellt und ging wohl über alle 3 Spuren. Ich mein ich bin keiner, der bei vorgeschriebenen 100kmh 95 fährt oder so. Das macht wohl keiner von uns.Aber ich würde nie auf die Idee kommen wissentlich so shcnell zu fahren. Auf der Autobahn maximal 20Kmh laut Tacho schneller. Da bin ich ehrlich und das macht sicher fast jeder so. Ich habe dann mal über die Klima den elektronischen Tacho ausgelesen, der um einiges genauer als der normale ist und da stand dann 168.Kann jetzt auch weniger sein und 100% genau ist das auch nicht.Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass 3% runter gehen, dann währen das 5kmh und mein Lappen währe futsch. Wie ist das jetzt bezüglich anfechten wegen der Schilder?Ich habe keine Probezeit und habe eigentlich nichts weiter, ausser dass ich letztes Jahr Ostern einmal geblitzt worden bin mit festgestellten 22Kmh zu schnell innerorts was 1 Punkt bedeutet, der logischerweise noch steht.Was habe ich also zu erwarten? Dann noch was in anderer Sache.Bei einem Ortseingang bei uns hängt momentan eine Tafel wie sie auch bei diesen "Sie fahren..." Tafeln verwendet wird.Die Tafel ist komplett schwarz nur hat sie ein Loch 10x10cm (beim vorbeifahren geschätzt) und ist vielleicht 10cm dick.Was ist das? Es hat nichts geblitzt etc, nur was kann das sein? Glaube muss mir das Teil mal genau ansehen fahren.Gerade ortseingang lässt man sich ja auch gerne ausrollen. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 9, 2007 Report Share Posted October 9, 2007 Hätte ich es gesehen hätte ich gebremst, aber man kann doch nicht bei 180 wenn man nichts sieht den Anker werfen.aber man sol auch so seine GEschwindigkeit anpassen das man Rechtzeitig bremsen kann bzw. die Schilder erkennen sollte.Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass 3% runter gehen, dann währen das 5kmh und mein Lappen währe futsch.es werden 6 km/h abgezogen es wird zu deinen gunstenAufgerundet, Tacho sollte ca. 8 km/h vorgehen bei dem Tempo.Die Autobahn war freigegeben. Ich fuhr also 180 um schnell nach Hause zu kommen.gab es irgendwo ein Schild? Einspruch wird nichts nützen, mit der Begründung du hättest kein Schild/die Schilder nicht gesehen. Was dein Glück sein könnte das du gerade gebremst hattest das die Messung verworfen wurde und kein Gültiges Ergbnis zustande gekommen ist. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 9, 2007 Author Report Share Posted October 9, 2007 Ja Kliometer vorher war das Aufgehoben Schild.Und glaube mir, hätte ich die 120 gesehen, hätte ich im Vorfeld gebremst um an dem Schild die 140 zu haben. Klar währe dann noch ärgerlich aber besser als so.Ich sah wie gesagt absolut nichts ausser dem Blitz. Mein Vater der Beifahrer war und ein anderer Fremder den ich mit nach hause genommen habe hatte auch nichts gesehen.Das Gestrüpp hat alle Schilder verdeckt. das geht doch auch nicht. Und glaube mir, ich fahre gerne schnell, aber nur da wo es geht.Ich würde nie bei Nässe oder dichtem Verkehr 200 fahren.Das mache ich echt nur wenn die Piste frei ist und keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Man kann doch nicht verlangen dauerhaft 130 zu fahren, was ja Richtgeschwindigkeit ist, weil man die Schilder nicht lesen kann. Oder sehe ich das falsch? Da es direkt bei der Rasthofausfahrt war, stand natürlich danach ein 120er Schild, aber davor war nichts zu sehen. Du meinst es werden 6kmh abgezogen? Wie kommt der Wert zustande? 3% ist klar, aber das ist doch nicht 6kmh oder doch? Ist dann mein 1er Punkt auch noch Massgebend?Kann ich im Fall der Fälle auch vom 15. bis 15. eines Monats abgeben? Oder irgendwie anders wie es einem passt als Ersttäter sozusagen? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 9, 2007 Report Share Posted October 9, 2007 Hallo,Dann noch was in anderer Sache.Bei einem Ortseingang bei uns hängt momentan eine Tafel wie sie auch bei diesen "Sie fahren..." Tafeln verwendet wird.Die Tafel ist komplett schwarz nur hat sie ein Loch 10x10cm (beim vorbeifahren geschätzt) und ist vielleicht 10cm dick.Was ist das? Es hat nichts geblitzt etc, nur was kann das sein? Glaube muss mir das Teil mal genau ansehen fahren.Gerade ortseingang lässt man sich ja auch gerne ausrollen.Die Tafeln machen genau das, was draufsteht. sie zeigen Dir einfach Deine aktuelle Geschwindigkeit an.Allerdings sind die Teile keineswegs geeignet um den eigenen Tacho zu 'eichen'. Meßfehler von +/-10% scheinennormal zu sein. Die Teile tuen Dir nichts, außer das - gerüchteweise - nach Abbau der mobilen Tafel gerne mal geblitzt wird.(Konnte ich bei uns an 2 Stellen beobachten) Zu dem anderen:An Deiner Stelle würde ich - sofern möglich - mal die Strecke abfahren. Normalerweise wird nicht nach dem ersten Schild geblitzt.Und da i.A. rechts und links die Schilder stehen, müsstet ihr schon mindestens 4 Schilder übersehen haben.Vielleicht ist ja noch Gestrüpp vorhanden, dann kann man das dokumentieren.Dagegen steht natürlich das Protokoll des Meßtrupps, dass sich eigentlich von der Position der Schilder überzeugen hätte sollen.Und da das Navi von der Begrenzung wußte, wird da wohl auch ein Schild gewesen sein .... Toleranz: Zunächst läuft Dein Tacho vor. D.h. bei realen 180 km/h wirst Du kaum schneller als 170 km/h sein. Vom Meßergebnis werden 3% (aufgerundet) abgezogen, d.h. nochmal 6 km/hIm Endeffekt landest Du also bei vorgeworfen 164 km/h.Wenn du schon auf der Bremse standest, waren es. u.U. noch weniger.Mit ein wenig Glück bleibst Du vielleicht sogar unter den magischen +41 km/h. Man kann doch nicht verlangen dauerhaft 130 zu fahren, was ja Richtgeschwindigkeit ist, weil man die Schilder nicht lesen kann. Oder sehe ich das falsch?Genaugenommen ist sogar noch schlimmer: §1.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht D.h Du mußt langsam genug fahren um evtl. Schilder sehen zu können Mein Vater der Beifahrer war und ein anderer Fremder den ich mit nach hause genommen habe hatte auch nichts gesehen.Das Gestrüpp hat alle Schilder verdeckt. das geht doch auch nicht.Wer ist denn gefahren ?. Ein Beifahrer achtet doch i.A. weniger auf die Schilder ....Ich kenne die AB da nicht, aber wenn das Gestrüpp links der AB schon die Schilder überdeckt, müßten ja eigentlich schon die LKW hängen bleiben. Umgekehrt kenne ich ein Urteil, wonach ein zugeschneites Schild trotzdem gültig war. Der VT hätte sich vergewissern müßen.Hinzukommt noch, dass selbst wenn man das Schild nicht wertemäßig hätte erkennen können, so hätte man es vermutlichzumindest als Begrenzung wahrnehmen müßen. Und in D-land gibt es m.W. maximal Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted October 9, 2007 Report Share Posted October 9, 2007 Ich meine bei der Tafel meint er, es wird keine Geschwindigkeit angezeigt. Nur das kleine Loch....wenn Du dir das Teil mal genau anschaust, wirst du sehen, dass das Feld für die Geschwindigkeitsanzeige nur abgedeckt wurde, die Anzeige wurde deaktiviert.Das Teil hat man aufgehängt zur Statistikerfassung... wie viele Autos fahren vorbei, wie viel schneller sind sie als erlaubt ca.So wurde es bei uns in der Straße auch mal gemacht. Kannst dich dann darauf verlassen, kurz darauf steht dann mal ein netter Blitzer da.Vor allem wenn die Auswertung ergibt, es fahren sehr viele zu schnell an dieser Stelle. Gruß Swen Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 9, 2007 Author Report Share Posted October 9, 2007 Zum Thema GestrüppDas ist nur gerade hoch gewachsn, nichts seitlich etc. In der Regel sind die LKWs auch nicht ganz links auf der 3. Spur.Doppelelefantenrennen ;-) Sicher schaut ein Beifahrer nicht so genau hin, keine Frage, aber er schaut auch.Fakt ist, das Medion sagt Erfahrungsgemäss genau neben dem Schild was. Klar, die Begrenzung muss es kennen das ist klar.Nur es war kaum fertig mit sprechen, da hats gefunkt. Es war also nach dem ersten Schild, was ich nicht sah.Die Zeit kann man leider nicht zurück drehen, das ist denke ich auch klar.Bleibt also nur Abwarten und hoffen, dass der Film voll war. Will nicht wissen wie viele da zu Fussgängern werden...Ich werde da aber genaues sagen wenns kommt und dann kann man ja sehen wegen Einspruch. was hat man zu verlieren? Klar, das Protokoll der Beamten, aber wenn ich sehe, dass wir im Nachbardorf ein Ortsschild haben, 20 Meter danach ein 30 Schild und 50 Meter weiter ist ein Starenkasten, dann weiss ich nicht, ob das so rechtens ist. Ich lass da mal was von 150 Metern in Niedersachsen und so.Dass da 30 ist, verstehe ich weil da ein Kindergarten nebst einer Grundschule direkt an der Hauptstrasse ist. Alle fahren langsam, bis auf die Mütter, die Ihre Kinder abholen oder bringen. Das habe ich auch schon festgestellt. @swen. Das beruhigt ja schonmal. Wie gesagt sieht aus wie so ein Schild und ist mattschwarz bedeckt. man sieht nur das schwarze.Können die Teile also nebenbei auch protokollieren ja? Schreibt einfach grob auf, wie schnell die Leute da rein hämmern und dann wird wieder investiert.Wusste nicht, dass das so auch geht. Schaue mir das nachher einfach mal an.Anderes Dorf hatte heute wohl auch Verkehrszählung. 4 Männeken sah ich, die jeweils eine Spur beobachteten. Also rein und raus und das an 2 Enden und wohl mit nem Diktiergerät die Kennzeichen notierten. was das nur wieder werden soll... Durchgangsverkehr messen, aber warum nur? Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted October 9, 2007 Report Share Posted October 9, 2007 Zum Thema GestrüppDas ist nur gerade hoch gewachsn, nichts seitlich etc. In der Regel sind die LKWs auch nicht ganz links auf der 3. Spur.Doppelelefantenrennen ;-) Ich würde die Stelle nochmals begutachten.Es ist eigentlich nicht so, dass sofort nach dem Schild geblitzt wird.Obwohl dies rechtlich möglich ist.Es hat aber wahrscheinlich schon vorher ein Schild beidseitig gestanden.Wenn dies tatsächlich durch Bewuchs verdeckt war, sollte man dies in einem Einspruch darlegen. Vielleicht kalppt es ja, und die Sache wird eingestellt.Die Dokumentation sollte aber sehr zeitnah erfolgen, sonst ist der Bewuchs schon gestutzt. Wie Du schreibst, ist das im weiteren Verlauf der Autobahn schon der Fall gewesen.Wo hat es Dich eigentlich erwischt? Anderes Dorf hatte heute wohl auch Verkehrszählung. 4 Männeken sah ich, die jeweils eine Spur beobachteten. Also rein und raus und das an 2 Enden und wohl mit nem Diktiergerät die Kennzeichen notierten. was das nur wieder werden soll... Durchgangsverkehr messen, aber warum nur? Das ist eine Verkehrszählung mit Start- und Zielerfassung des Verkehrs.Diese Daten werden benötigt, um eine Einstufung der Straßen in Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen vorzunehmen. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 9, 2007 Author Report Share Posted October 9, 2007 Es war ein keliner Rasthof. Wo genau weiss ich auch nicht. Müsste ich in der Karte schauen.Ansehen geht nicht so leicht, da das ganze gute 100km weg ist, wenn nicht sogar mehr.Ich werde schauen was kommt und dann Einspruch einlegen. Mal schhauen. Schlimmer werden kann es dadurch ja wenn eh nicht. Nach Map24 würde ich sagen, dass der Rastplatz Fuchsgrund heisst (Nähe Porta Westfalica)Irgendwie sowas. Bin von der A30 Bad Oeynhausen auf die A2 Richtung Hannover und dann irgendwann wars. genaueres mit dem Bescheid. Ich mein wie gesgat Rund und Rot heisst nicht shcneller fahren und wenn ich nur Rund und Rot gesehen hätte, währe ich runter gegangen.Das Navi fängt ja echt am Schild an zu quäken und es hat gerade gesprochen, da hats geblitzt. Bezüglich des schwarzen Teiles habe ich mal nachgesehen. Es ist wirklich ein verdecktes Sie fahren teil.Ich wollte schon den Stecker für den Akku lösen. Nur kann sowas dolle Ärger geben. Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted October 10, 2007 Report Share Posted October 10, 2007 ...Ich mein wie gesgat Rund und Rot heisst nicht shcneller fahren und wenn ich nur Rund und Rot gesehen hätte, währe ich runter gegangen.Das Navi fängt ja echt am Schild an zu quäken und es hat gerade gesprochen, da hats geblitzt....Eine Beschilderung kann sich aus vielerlei Gründen auch mal ändern.Deshalb sollte man sich nicht blind auf den Quasselkasten verlassen.Allein eine neu eingerichtete Baustelle reicht schon. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 12, 2007 Author Report Share Posted October 12, 2007 Das wollte ich damit auch so nicht ausdrücken. Da sist mir schon klar. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 31, 2007 Author Report Share Posted October 31, 2007 Sodele. Leider kam doch ein Anhörungsbogen. Darin wir mir 177kmh vorgeworfen, was dann 57kmh zu shcnell gewesen währen.Das heisst 100€ + 25,60€ gebühren, 4 Punkte und 1 Monat, das habe ich im Bussgeldrechner raus bekommen. Da steht auch was von Punkten die nicht verjährt sind. Da ich 2006 im März geblitzt wurde wo es 1 Punkt gab, stellt sich mir die Frage ob der ins Gewicht fällt. Des weiteren ist es ja nun so wie ich oben geschrieben habe, dann man nichts sah.Ruft man da einfach mal bei der Frau an die das bearbeitet oder schreibt man den Anhörungsbogen?Wie geht man vor? Also ich würde das eher telefonisch machen, dann sehen die wie man drauf ist und man kann es genau schildern wie man es selber sieht.Ich selber würde da auch eher offensiv vorgehen. Nicht sagen ich wars nicht, sondern sagen dass man 180kmh gefahren ist, da davor keine Geschwindigkeitsbeschränkung bestand. Dann auch sagen, dass man um zur Arbeit zu kommen seinen Führerschein benötigt und dass man nen kranken Vater hat, der des öfteren mal ins Krankenhaus muss.Und das ist jetzt nicht aus den Fingern gesogen, das ist so! Ich muss es extra sagen sonst heisst es "Das sagt jeder" Geht das so mit der Startegie oder wie verfahren? Bin über Tipps dankbar. Morgen früh kann ich sie noch anrufen, ansonsten Montag. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Also, von Telefonaten ist mE abzusehen, da man sich am Telefon schnell verquatscht hat....zu allen anderen Fragen liest du dich am besten mal im Forum genau ein wie zu Verfahren ist und du fragst dann nochmal gezielt nach.... Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 31, 2007 Author Report Share Posted October 31, 2007 Was heisst schnell verquatschen? Man sollte da natürlich dann wissen was man sagt.Kann es schlimmer werden? Ich mein son Anhörungsbogen kennt die und die weiss auch was die Leute da schreiben oder??? Wo soll ich denn nachlesen wie zu verfahren ist??? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Die von Dir hier vorgebrachten Argumente bringt (so gut wie) jeder! Am besten liest du mal unsere hervorragende FAQ und nutzt die Suchfunktion! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 31, 2007 Author Report Share Posted October 31, 2007 Genau das meine ich dass die jeder bringt und dann dementsprechend der Brief als Standard abgestempelt wird.Daher dachte ich telefonisch bringts nicht jeder. Kann ja auch sagen Mutti war gerade so mit ihrem Kopf in meinem Schosse beschäftigt, dass ich nichts gemerkt habe. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 31, 2007 Report Share Posted October 31, 2007 Das mit der Mutti würde ich lassen..... Telefonisch kennen die SBs das idr auch zur Genüge! Deshalb Sollte nur ein Schild gestanden haben, Stichwort: Augenblickversagen Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted October 31, 2007 Author Report Share Posted October 31, 2007 Augenblickversagen? Also schreiben. Gut dann amche ich das. Werde auch schreiben, das sich 180 gefahren bin, da frei war. Als mein Navi angefangen hat zu quaken hats gefunkt. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 1, 2007 Author Report Share Posted November 1, 2007 Noch einer nen Ratschlag? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Da steht auch was von Punkten die nicht verjährt sind. Da ich 2006 im März geblitzt wurde wo es 1 Punkt gab, stellt sich mir die Frage ob der ins Gewicht fällt. Hallo,der vorhandene Punkt kann zur Erhöhung (bis Verdoppelung) der Geldbuße führen.Da der Bußgeldkatalog von Fahrlässigkeit (Übersehen) ausgeht, würde ich mit Begründungen sehr vorsichtig sein. GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Sodele. Leider kam doch ein Anhörungsbogen. Darin wir mir 177kmh vorgeworfen, was dann 57kmh zu shcnell gewesen währen.Das heisst 100€ + 25,60€ gebühren, 4 Punkte und 1 Monat, das habe ich im Bussgeldrechner raus bekommen.Also spätestens jetzt würde ich noch mal Foto's von der Umgebeung machen ...ggf. fehlt ja wirklich ein Schild. Die Bußgeldstelle wird sowieso nichts entscheiden, sondern das Ganze ans zuständige Amtsgericht weitergebensofern Du in der Sache Einspruch erhebst. Und da wirst Du vermutlich besser mit Anwalt hingehen(ohne RS wird sich das wohl kaum lohnen)Bei Deiner ganzen Argumentation mußt Du Dir stets vor Augen halten, dass Du als Beschuldigter(theoretisch) lügen darfst, während das Protokoll der Meßbeamten eben als solches feststeht.Der Richter kann/wird also nicht auf Treu und Glauben zu Deinen Gunsten entscheiden.Weiterhin wird Dir ja (noch) keine Absicht vorgeworfen sondern Fahrlässigkeit - und das ist ja das'Übersehen' eines Schildes. Der vorhandenen Punkt mcht es auch nicht unbedingt leichter.Vermutlich wird sich der Richter dann auch nicht auf das Absehen vom FV einlassen, da das i.A. nurbei weißer Punkteweste funktioniert.Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Erwähnung des Navi's so vorteilhaft ist. Weil Du darfst Dicha) niemals auf die Anzeige vom Navi verlassen und b) vom Navi auch nicht ablenken lassen. Aber ich wünsch Dir schonmal viel Glück. Mir hat ein angeblich vorhandenes Schild am Ende eine abgebauten Baustelle auch 3 Punkte gebracht, obwohl auch der Beifahrer das Schild nicht gesehen hat. (Hätte er auch nicht müssen, da er als Beifahrerja nicht darauf achten muß ...)Nur dummerweise stand im Protokoll das es da war und lt. Straßenbauamt sollte das Schild erst in den kommenden Tagen abgebaut werden. Ergo: Einspruch zurückgezogen, Punkte kassiert .... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 1, 2007 Author Report Share Posted November 1, 2007 Habe die Dame gerade mal angerufen und gefragt ob man den Einspruch auch faxen könne. Ich fragte auch gleich um was für eine Strafe es sich handelt.Sie sagte 150€ + Gebühren von ca 25€, 4 Punkte und 1 Monat. Sie sagte wenn ich Einspruch einlege leitet sie es nach Hannover zur Polizei weiter.Ich sagte ihr dann das auch mit dem Schild usw und sie sagte nur, das würden die Beamten vorher kontrollieren. Hier steht mit Anwalt etc. Kann man nichtmal Einspruch einlegen ohne Anwalt? Dann ist das ganze ja schon unnütz.Klar nicht aufs Navi verlassen. Wozu auch, wenns gerade aus geht 150km lang, nur wenns was mit Geschwindigkeit sagt dann wird man stutzig.Habe leider keine Rechtschutz. Wollte mal eine abschliessen, aber kost ja auch gut Geld. Ich kann mir also am Wochenende noch überlegen ob ich was schreibe etc.Nur wenns dann grunbdsätzlich zu ner Verhandlung kommt isses ja doof, weil das wird teurer als es so schon ist.Dachte eher an Abwendung. Und Vorsatz weil man nen Schild nicht sieht? Da sist dann arm. Kontrollieren kann ich das ganze jetzt allerdings nicht. A ist es jetzt eh gemäht und B ist es auch 150km gut und gerne weg. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Du kannst auch ohne Anwalt Einspruch einlegen, du kannst sogar ohne Anwalt zum Gerichtstermin erscheinen. Nur sollte man sich dann selbst gut vorbereiten können. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 1, 2007 Author Report Share Posted November 1, 2007 Naja mir gehts darum ob es zwangsläufig zu nem Gerichtstermin kommt.Wenn ja, dann lass eich es lieber, weil ist ja gleich zig mal so teuer. Habe auch shcon gesehen wie ich ihn abgeben kann.Am 16. Dezember war das glaube ich abgeben währe gut.Wie zählt das dann? Wo muss er hin?N Bekannter musste ihn damals wegschicken. Kann ich sagen ab dem 16 und gehe dann am 16. zur Post und lasse ihn anstempeln, dass er weg ist per Einschreiben??? Dann ist der Stempel massgebend oder nicht?? Bekomme ich ihn dann nach 28 Tage wieder ja? In den Faq steht ja, dass es symbolisch 1 Monat heisst, es aber 28 Tage sind.Also 16. oder so weg und dann 13. Januar etc zurück wegen der 31 Tage im Dezember??? Somit währe Einspruch ungünstig, da ich da ja nicht den Termin antreten könnte. Dann lieber so und es geht zu dem Datum bevor es sich zu sehr verzögert.Muss man das genau ankünsigen, wann man ihn abgibt oder innerhalb 4 Monaten abschicken? Weiss da gar nichts zu, was ja auch nichts schlechtes bedeutet. Zumindest in so einem Falle. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Dann ist der Stempel massgebend oder nicht??Der Stempel ja, aber der auf der Poststelle wo Du ihn hingeschickt hast. Also erst wenn er bei der Behörde ist, zählt es. Bekomme ich ihn dann nach 28 Tage wieder ja? In den Faq steht ja, dass es symbolisch 1 Monat heisst, es aber 28 Tage sind.Also 16. oder so weg und dann 13. Januar etc zurück wegen der 31 Tage im Dezember???Ein ganzer Monat, nicht 28 Tage. Und er wird dir normalerweise zugeschickt. Wenn es möglich ist, bei der Polizei persönlich abgeben. Weiss da gar nichts zu, was ja auch nichts schlechtes bedeutet. Zumindest in so einem Falle.Jetzt weißt Du es, bedeutet in deinem Falle nichts Gutes. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Kann ich sagen ab dem 16 und gehe dann am 16. zur Post und lasse ihn anstempeln, dass er weg ist per Einschreiben???Der 16.12. ist ein Sonntag!! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Und Vorsatz weil man nen Schild nicht sieht? Da sist dann arm.Das ist eben gerade kein Vorsatz sondern Fahrlässigkeit.Wenn Du hingegen sagst:"... Das Navi hat mich nicht früher gewarnt ....", könnte man das als Vorsatz auslegen,da Du ggf. nicht mal auf die Schilder hättest achten wollen ! Naja mir gehts darum ob es zwangsläufig zu nem Gerichtstermin kommt.Davon ist auszugehen, da ja kein offensichtlicher Fehler vorliegt. Im Normalfallwird - wenn man den Foren-Cops glauben kann - im Protokoll auch die Umgebungssituationvermerkt und wo welche Schilder standen. Der SB bzw. die Polizei haben also keinen Grund etwas anderes anzunehmen als das, was im Protokol steht. Was anderes wäre, wenn durch ein vorherioges Verfahren festegestellt würde, das ggf. das Gerät defekt war. An das Protokoll kommt aber i.A. nur der Anwalt vorab ran.Ansonsten kannst Du bestenfalls Indizien(gegen)beweise anführen, die aber aus dem Munde desBeklagten immer mit gewisser Skepsis zu sehen sind. Z.B. wann die Straßenmeisterei welchen Abschnittwann und wie oft gemäht hat. Aber auch diese Info dürfte ein Anwalt eher bekommen als Du. Kontrollieren kann ich das ganze jetzt allerdings nicht. A ist es jetzt eh gemäht ...Deshalb werde ich - siehe mein Posting oben - im Falle eines Falles in Zukunft immer(!) nochmal umdrehen und Foto's machen. Nochmal passiert mir das so nicht. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 1, 2007 Author Report Share Posted November 1, 2007 Dazu müsste man aber eine Einwegkamera haben oder ein Fotohandy. Nur brauche ich son Müll nicht. Ich denke es heisst 4 Wochen Fahrverbot.Dezember hat 31 Tage. Februar 28. Dann ist man ja besse rim februar gestellt als im Dezember.Gut, meinte den 14. Dachte es ist so, dass ich den wegschicken muss und dass dann der Stempel zählt wo er bei der Post gestempelt ist.Heisst ich gebe ein Einschreiben auf, dann bekomme ich ja nen Schnippel worauf der Einlieferungstag steht.Also 14. abgeschickt heisst ja ich konnte am 14. bzw 15 logischerweise nicht fahren. Somit dachte ich, zählt dieser Tag. Ich werde die Dame morgen nochmal anrufen und dann will ich zu diesen Fragen genaue Auskunft.Wenn die es nicht weiss will ich an eine Stelle verbunden werden, die das weiss. Werde das jetzt einfach zugeben und gut. Sobald es zu ner Verhandlung kommt, steht ja auch nicht fest wie es ausgeht und dann wird der Deckel nur noch grösser.Nene 175€ und gut. Will das nur abklären, dass ich ihn am 14.12 abgeben kann und dann sollte er ja schon bald wieder kommen. Was heisst direkt abgeben? Jede Polizeidienstetlle?In 6km ist die Braunschweiger Autobahnpolizei von mir entfernt.N Bekannter musste ihn halt wegschicken irgendwie Quote Link to post Share on other sites
gelasert 0 Posted November 1, 2007 Report Share Posted November 1, 2007 Gib den Schein im Ordnungsamt deiner Gemeinde ab, die schicken dann einen Wisch zu der zuständigen Behörde die deinen Fall bearbeitet und alles ist gut. Auf dem Bestätigungsformular welches du bekommst steht auch drauf ab wann du wieder fahren darfst. Den Führerschein selbst kannst du 24 Std. vorher abholen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 2, 2007 Report Share Posted November 2, 2007 Dazu müsste man aber eine Einwegkamera haben oder ein Fotohandy. Nur brauche ich son Müll nicht.Tja, wie man sieht wohl doch Hätte Dir u.U. 175 EUR (und die Punkte + FV) gespart.Nebenbei, bei einem Unfall kann so eine Einwegkamera durchaus sinnvoll sein. Aber wenn Du nie in Unfälle verwickelt bist ... dann brauchst Du natürlich auch keine VerkehrsRS. Aber ist nur meine Meinung ....Ich investiere lieber die 3 EUR für 'ne Einwegkamera für 2-3 Jahre und weiss mich auf der sicheren Seite .... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 2, 2007 Author Report Share Posted November 2, 2007 Einwegkamera hatte ich auch shcon mal überlegt. Fotohandy geht bei meinem Arbeitgeber nicht und ich selber bin auch der Meinung, dass die heutigen Handy nur noch Spielzeug sind. Gut bin 26, da hat man normal ne andere Auffassung, aber für mich muss ein Handy eine lange Akkulaufzeit haben und es muss von den Tasten her gut bedienbar sein.Das ist bei meinem Nokia 6310i alles gegeben. Heutzutage werden die Displays imme rgrösse rund die Tasten kleiner. Nach 4 Tagen ist Ende. Nene sowas brauche ich nicht. Aber da denkt jeder anders und das ist auch gut so. Bezüglich Ordnungsamt: Ich habe eben mal bei der Polizei angerufen. Die meinten die schicken den nur weiter. Das doofe ist auch, dass der Postweg auch auf meine Lasten geht. Die Zeit zählt ab dem Tage, wo er da ist. Wenn das Ordnungsamt sowas macht, währe es sehr gut.Die Dame sagte auch zu mir, es zähle 1 Monat.15 abgeben heisst am 15., wieder fahren.Ob 28 oder 31 Tage ist egal. Quote Link to post Share on other sites
gelasert 0 Posted November 2, 2007 Report Share Posted November 2, 2007 Auf den Postweg würde ich mich auch niemals einlassen, da gehen gut und gerne 2-3 Tage für drauf. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 2, 2007 Report Share Posted November 2, 2007 Gib den Schein im Ordnungsamt deiner Gemeinde ab, die schicken dann einen Wisch zu der zuständigen Behörde die deinen Fall bearbeitet und alles ist gut.Hier nehmen wir keine FS für fremde FV an.Ich glaube auch nicht, dass andere Behörden das so ohne weiteres machen - zumal für die Frist der Eingang bei der vollstreckenden Behörde gilt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2007 Report Share Posted November 2, 2007 Die Polizei in Sachsen-Anhalt nimmt die FS an und bewahrt diese auf auch wenn die zuständige Behörde in einen anderen Bundesland ist, wobei diese mitspielen muß.Kosten um die 15 Euro dafür. Das FV sind ein Monat egal ob nun 28, 29, 30 oder 31 Tage. Quote Link to post Share on other sites
FNBalu 0 Posted November 2, 2007 Author Report Share Posted November 2, 2007 Wir sind Deutschland. Da muss in der EU alles zusammengelegt werden und dann kann man nichtmal den Lappen eines anderen einziehen. Das gleicht sich doch immer aus. Ich kann nur noch Kopfschütteln. Ausräuchern dieses ganze Bürokratenpack. Sorry aber wenn ich sowas wieder lese (gut sind Tatsachen) aber da bekomme ich das kotzen. Quote Link to post Share on other sites
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