Jump to content

Darf Die Polizei Auch In "abgesperrte Straßen" Fahren?


Recommended Posts

Hi,

 

Als ich letztens die Felgen unsres Veci's gereinigt hab. Und ich so in Gedanken meiner "fahrerischen Laufbahn" schwebte. Ist mir ein ca. 3-4Jahre altes Erlebnis/Ereignis wieder eingefallen. Also...:

 

Bei uns wurde eine Bundesstraße komplett gebaut, über mehrere Monate, ca. 20km. Als sie "fertig" war und nur noch die Streifen der Fahrbahn und die Begrenzungspfosten fehlten, befuhr ich diese. Die Straße war mit einem "befahren verboten Schild" ausgewiesen.

 

Als ich aus ... nachhause fahren wollte, war nachts gegen 1uhr, hab ich mir gedacht: "Probierst du mal die neue Strecke aus!" Na gut ich an den Schild und den einseitig aufgestellten Bauzäunen vorbeigefahren, kommen mir auf halber Strecke zwei Lichter entgegen. Ungefähr hundert Meter vor mir kamen dann noch zwei blaue Rundumleuchten dazu. 25euro und umdrehen hat mich der Spaß gekostet. Aber darum geht es mir ja nicht.

 

Die Frage welche ich mir schon seit dem stelle ist: Ob die Polizei auch einfach dieses Schild ignorieren und mich innerhalb der Baustelle abfetten darf?? Wenn sie hinter mir her gewesen wären, mit Blaulicht versteht sich, hätte ich dies ja verstanden. Weil: da wären sie ja im Einsatz gewesen und unter Verfolgung eines "Übeltäters" in die Baustelle eingefahren. Ich hätte es auch verstanden wenn sie am anderen Ende gewartet hätten, was sie vermutlich auch gemacht haben. Weil ich denke: Das sie dies auch als Abkürzung benutzt haben um eher auf ihrem Polizeirevier/-dienststelle zu sein. Ist die nun mal kürzeste Verbindung. Also dürfen die das oder haben die sich nicht auch an diese Schilder zuhalten??

 

Danke schon mal im Vorraus...tut3nchamun

Link to post
Share on other sites

Lange Antwort: Das Schild ist ein Verkehrszeichen gem § 41 StVO.

 

Gem. § 35 StVO darf die Polizei die Vorschriften der StVO übertreten, wenn dieses zur erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Hierzu muss sie keine Sonderrechte (§ 38 StVO) in Anspruch nehmen, also kein Blaulicht und Horn einschalten.

 

Die normale Streifenfahrt ist bereits eine hoheitliche Aufgabe (schlicht hoheitliches Handeln). Da diese durch Z. 250 gesperrte Straße ja ohne die Übertretung dieses Verkehrsverbotes nicht bestreift werden könnte, ist diese Übertretung auch dringend geboten.

 

Kurze Antwort: Ja, die dürfen das.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Die Frage welche ich mir schon seit dem stelle ist: Ob die Polizei auch einfach dieses Schild ignorieren und mich innerhalb der Baustelle abfetten darf??
Kurze Anwort: Ja, die haben Sonderrechte :vogelzeig: Es gibt immer irgendeinen Grund für den Verein anders zu sein, als der Normalbürger ;)

 

 

ich denke: Das sie dies auch als Abkürzung benutzt haben um eher auf ihrem Polizeirevier/-dienststelle zu sein.

 

Genauso ist das und da sich dich ja erwischt haben, gabs gleichen noch einen "wichtigen" Grund dafür.

Link to post
Share on other sites

Die dürfen auch Rad- ober Fußwege durch Parks und Grünanlagen bestreifen, und machen Das auch regelmäßig.

Allerdings nachts, und nicht zur besten Spaziergängerzeit.

 

Der Hammer war allerdings, wie ich am 05.09.07 gesehen habe, dass ein Polizeiwagen einen Motorradfahrer in einer BAB-Baustelle abgeschleppt hat.

Dabei haben die das fette Hanfseil hinten am Streifenwagen, und vorn am Gabelholm des zivilen Motorrads angebunden. Das Seil lief also direkt am drehenden Vorderrad des Bikes vorbei. Im Falle eines Sturzes hätte der Wagen das Bike weiter über den Boden geschleift.

 

Mein Führerschein ist schon etwas älter, und ich habe noch gelernt, wie man ein Motorrad richtig abschleppt, damit der gezogene Fahrer sofort das Seil loewerfen kann. Leider ist das bei den heutigen Bikes nicht mehr möglich, weil man dazu einen einfachen, unverkleideten Lenker haben muß. Außerdem ist das Abschleppen von Motorrädern inzwischen längst verboten, und bei der heutigen Verkehrsdichte viel zu riskannt.

 

So hätte ich weder mich, noch mein Bike abschleppen lassen.

 

Limbo

Link to post
Share on other sites
Guest NiliQB
Es gibt immer irgendeinen Grund für den Verein anders zu sein, als der Normalbürger :vogelzeig:

 

Wenn Dich das so beschäftigt, kannst Du dem Verein ja beitreten und die selben Sonderrechte (allerdings vermutlich gepaart mit besonderen Pflichten) in Anspruch nehmen.

Link to post
Share on other sites
Wenn Dich das so beschäftigt, kannst Du dem Verein ja beitreten und die selben Sonderrechte (allerdings vermutlich gepaart mit besonderen Pflichten) in Anspruch nehmen.

 

Mit Sicherheit nicht, eher noch Hartz 4 als da :vogelzeig: Ich stehe lieber auf der anderen Seite ;)

Link to post
Share on other sites
Es gibt immer irgendeinen Grund für den Verein anders zu sein, als der Normalbürger
Ich kann jetzt aber auch nicht nachvollziehen, warum dich das aufregt oder verwundert.

 

Hätten wir diese Sonderrchte nicht, dürften wir nicht auch im Zuge dr normalen Streifenfahrt Anliegerstraßen, Fußgängerzonen und sonstige gesperrte Straßen befahren, so wären das außerhalb von Einsätzen "polizeifreie Zonen". Auch wenn das dem einen oder anderen gefallen würde, so wäre das doch eine Einladung für jeden Straftäter, dort seine Straftat zu begehen, denn das Entdeckungsrisiko wäre ja gleich Null...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Es gibt immer irgendeinen Grund für den Verein anders zu sein, als der Normalbürger
Ich kann jetzt aber auch nicht nachvollziehen, warum dich das aufregt oder verwundert.

 

Hätten wir diese Sonderrchte nicht, dürften wir nicht auch im Zuge dr normalen Streifenfahrt Anliegerstraßen, Fußgängerzonen und sonstige gesperrte Straßen befahren, so wären das außerhalb von Einsätzen "polizeifreie Zonen". Auch wenn das dem einen oder anderen gefallen würde, so wäre das doch eine Einladung für jeden Straftäter, dort seine Straftat zu begehen, denn das Entdeckungsrisiko wäre ja gleich Null...

 

Gruß

Goose

Auch wenn ich die Sonderrechte vertretbar finde, was haben die Polizisten vor 100 Jahren gemacht als es noch keine Pkw gab. Wurden da keine Verbrecher gefangen.

 

Ich denke Beine haben die Polizisten auch heute noch und mit denen könnte man deine aufgeführten Straßen auch zu Fuß erkunden. :vogelzeig:

 

Bitte nicht so ernst nehmen.

Link to post
Share on other sites
Hätten wir diese Sonderrchte nicht, dürften wir nicht auch im Zuge dr normalen Streifenfahrt Anliegerstraßen, Fußgängerzonen und sonstige gesperrte Straßen befahren, so wären das außerhalb von Einsätzen "polizeifreie Zonen"

 

Es gibt Schuhe, Räder und Pferde, man muss nicht alles mit dem Auto machen, ich darf auch nicht in die Fußgängerzone :vogelzeig:

Link to post
Share on other sites

siehe oben: Mit ausreichend Kräften ist das kein Problem, mit dem, was wir haben, kann ich auf Dauer keine Fußstreifen im dafür erforderlichen Maße einsetzten.

 

Daß du nicht in die FuZo darfst, hat unstrittig den Grund, daß du dort keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmst.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Lange Antwort: Das Schild ist ein Verkehrszeichen gem § 41 StVO.

 

Gem. § 35 StVO darf die Polizei die Vorschriften der StVO übertreten, wenn dieses zur erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Hierzu muss sie keine Sonderrechte (§ 38 StVO) in Anspruch nehmen, also kein Blaulicht und Horn einschalten.

 

Die normale Streifenfahrt ist bereits eine hoheitliche Aufgabe (schlicht hoheitliches Handeln). Da diese durch Z. 250 gesperrte Straße ja ohne die Übertretung dieses Verkehrsverbotes nicht bestreift werden könnte, ist diese Übertretung auch dringend geboten.

 

Kurze Antwort: Ja, die dürfen das.

 

Gruß

Goose

 

Danke, mehr wollt ich gar nicht wissen!! Ich dachte nur das es bei Baustellen eine gesonderte Regelung gibt, weil ansonsten steht ja etwas drunter wie: "Anlieger frei" oder "Lieferverkehr frei"...

Link to post
Share on other sites

Da bin ich mir aber gar nicht so sicher.

 

War die Baustelle denn als solche erkennbar? Bauzaun, Leuchtbaken, etc?

Wenn noch keine Endabnahme stattgefunden hat ist das Bauunternehmen bzw. die Sicherungsfirma, die für die Absperrung beauftragt wurde, immernoch in der Haftung! Kommt da einer zu Schaden rollt der Rubel.

Es ist üblich zB. die Schachtdeckel erst am morgen vor der Abnahme einzusetzen aufgrund des Schrottdiebstahls.

 

Nicht auszudenken wenn da einer reinfällt.

 

Mag sein das gesonderte Absprachen mit der Polizei vor Ort getroffen wurden aber im Normalfall bei einfacher Streife ist da zu, auch für die Polizei. ... :D Ich frag da morgen ma unseren Juristen.

 

MfG Bauloewe

Link to post
Share on other sites
War die Baustelle denn als solche erkennbar? Bauzaun, Leuchtbaken, etc?

Wenn noch keine Endabnahme stattgefunden hat ist das Bauunternehmen bzw. die Sicherungsfirma, die für die Absperrung beauftragt wurde, immernoch in der Haftung! Kommt da einer zu Schaden rollt der Rubel.

Es ist üblich zB. die Schachtdeckel erst am morgen vor der Abnahme einzusetzen aufgrund des Schrottdiebstahls.

 

Nicht auszudenken wenn da einer reinfällt.

 

Mag sein das gesonderte Absprachen mit der Polizei vor Ort getroffen wurden aber im Normalfall bei einfacher Streife ist da zu, auch für die Polizei. ... :blush: Ich frag da morgen ma unseren Juristen.

 

MfG Bauloewe

 

Ja die Baustelle war als solche zu erkennen. Es gab dieses tolle Schildchen: http://home.arcor.de/natschack/250.gif Und außerdem einen Bauzaun über ein dreiviertel der Straßen Breite. Also zwei Meter waren ungefähr noch Platz...So das man bequem mit seinem Auto "hätte" :D durchfahren können.

 

Und auf dieser Bundesstraße gibt es keine Schachtdeckel. Wunderbar ausgebaut, der Asphalt glatt wie ein Babypopo...mehr sag ich dazu jetzt aber nicht... :D;)

Link to post
Share on other sites

Was sollen ewig diese dummen, sinnbefreiten Fragen wie:"Dürfen die das ?" ? :blush:

 

JA ! Die dürfen dass - aus verdammt gutem Grund !!! Um beispielsweise solchen Experten Einhalt zu gebieten, die meinen, sie müssten unbedingt als Erster über eine noch nicht für den Verkehr freigegebene Strecke fahren - noch vor der offiziellen Einweihung. :D

 

Und JA ! Die dürfen dass - genauso wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und andere Hilfsorganisationen. Wem das nicht gefällt -freie Berufswahl ! Mal was sinnvolles zum Allgemeinwohl beitragen statt immer nur Selbstverständlichkeiten in Frage stellen ! :D

Link to post
Share on other sites
Es ist üblich zB. die Schachtdeckel erst am morgen vor der Abnahme einzusetzen aufgrund des Schrottdiebstahls.

 

aber im Normalfall bei einfacher Streife ist da zu, auch für die Polizei. ... :D Ich frag da morgen ma unseren Juristen.

was denn nun? Schrottdiebstahl verhindern aber nicht Streife fahren??

Natürlich dürfen die da bei "einfacher Streife" langfahren - oder meinst du, die lassen das Auto unten stehen, gehen die Baustelle entlang, um nach dem Rechten zu sehen und dann gemütlich wieder zurück?

Link to post
Share on other sites
Was sollen ewig diese dummen, sinnbefreiten Fragen wie:"Dürfen die das ?" ? :blush:

 

JA ! Die dürfen dass - aus verdammt gutem Grund !!! Um beispielsweise solchen Experten Einhalt zu gebieten, die meinen, sie müssten unbedingt als Erster über eine noch nicht für den Verkehr freigegebene Strecke fahren - noch vor der offiziellen Einweihung. :D

 

Und JA ! Die dürfen dass - genauso wie die Feuerwehr, der Rettungsdienst und andere Hilfsorganisationen. Wem das nicht gefällt -freie Berufswahl ! Mal was sinnvolles zum Allgemeinwohl beitragen statt immer nur Selbstverständlichkeiten in Frage stellen ! :D

 

Uuuhhh...Was is dir denn??? Da sind ja die Herrn in Grün netter hier... Bist Strich- :50: -fahrer was?? Und einer der seine funktionierenden Bremsleuchten all denen zeigt, die ihn überholen möchten und mit beschleunigen wenn sie zum überholen ansetzen und wenn man sie dann überholt hat, weil den jenigen die Leistung fehlt :koch: , schön Volllicht geben und wild einen Vogel zeigen!?!?! Man(n), Man(n) Man(n)...Solche Möchtegern :koch: hab ich echt gefressen... ^_^

 

Und ich trage sehr wohl sinnvolles zum Allgemeinwohl bei: "Don't drink and drive!" ;):)

 

Ach so, außerdem war ich nicht der erste...nur mal ganz neben bei bemerkt!!

 

 

oder meinst du, die lassen das Auto unten stehen, gehen die Baustelle entlang, um nach dem Rechten zu sehen und dann gemütlich wieder zurück?

 

Das würde einigen Polizisten aber mal ganz gut tun.

 

Das erinnert mich an ein Bild, was kürzlich in den Bilderthread gestellt wurde... :D

Link to post
Share on other sites
Das erinnert mich an ein Bild, was kürzlich in den Bilderthread gestellt wurde... :D

Mich auch,

 

muß ein Cop mal pinkeln, steht bestimmt ein Spanner mit gezückter Kamera da, machen Cops mal eine Zigarettenpause, wird feige aus dem Hinterhalt geknipst, fahren Cops mal für Normalos verbotene Wege, schon lehnt sich der Blockwart aus dem Fenster.

 

Irgendwie armselig das Ganze. Überwachungsbürger pur. Wieso kann man sich nicht mal um den eigenen Mist kümmern.

Link to post
Share on other sites
Das erinnert mich an ein Bild, was kürzlich in den Bilderthread gestellt wurde... :D

Mich auch,

 

muß ein Cop mal pinkeln, steht bestimmt ein Spanner mit gezückter Kamera da, machen Cops mal eine Zigarettenpause, wird feige aus dem Hinterhalt geknipst, fahren Cops mal für Normalos verbotene Wege, schon lehnt sich der Blockwart aus dem Fenster.

 

Irgendwie armselig das Ganze. Überwachungsbürger pur. Wieso kann man sich nicht mal um den eigenen Mist kümmern.

 

Frag doch mal den Herrn Schäuble!!

Link to post
Share on other sites
Frag doch mal den Herrn Schäuble!!

Wieso, der braucht solche Leute wie dich, nicht solche wie mich.

 

1. Das war nicht mein Bild!

2. Die einizgen Menschen die ich Fotografieren würde, wären schön!

3. Hab ich noch nie die Herrn in Grün fotografiert! Jedoch sie mich...

4. Liegt mir nichts Ferner, als so ein Scheiß Überwachungsstaat!

Link to post
Share on other sites
Uuuhhh...Was is dir denn??? Da sind ja die Herrn in Grün netter hier... Bist Strich- :) -fahrer was?? Und einer der seine funktionierenden Bremsleuchten all denen zeigt, die ihn überholen möchten und mit beschleunigen wenn sie zum überholen ansetzen und wenn man sie dann überholt hat, weil den jenigen die Leistung fehlt :blush: , schön Volllicht geben und wild einen Vogel zeigen!?!?! Man(n), Man(n) Man(n)...Solche Möchtegern :D hab ich echt gefressen... ;)

 

Weiß nicht, wen du da beschrieben hast - ich war es bestimmt nicht... :D

 

Wenn du mal was ganz sinnvolles machen willst - halte dich geschlossen ! :koch: :koch:

Link to post
Share on other sites
Wenn du mal was ganz sinnvolles machen willst - halte dich geschlossen ! :D :D

 

Ich halte mich immer geschlossen, es sei denn ich geh auf's Stilleörtchen!! :blush: Und wenn ich dich nicht beurteilen darf, dann lass deine Beurteilung das nächste mal doch auch bitte sein. Und halte dich geschlossen... ;)

Link to post
Share on other sites

Es geht ja einfach nur darum, dass es Selbstverständlichkeiten gibt, über die man doch nicht immer zu diskutieren braucht. Wie soll denn die Polizei ihre Arbeit machen, wenn sie alle Verbote beachten müsste ? Sollen die aussteigen und erstmal kilometerweit zu Fuß laufen ? :D

 

In meiner Stadt gab es unlängst eine heftige Debatte. Folgendes war vorgefallen: Ein Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr befuhr auf einer Bewegungsfahrt eine Straße, die für Fahrzeuge unter 3.5 to gesperrt war. Die fiel einem Anwohner nichts besseres ein, als Anzeige gegen die Feuerwehr zu erstatten. :D Und den Mitarbeitern des hiesigen Ordnungsamtes fiel auch nichts besseres ein, als stumpf dieses Knöllchen auszustellen und der Feuerwehr zuzustellen ! ;) Entrüstung allen Orten daraufhin - zu Recht ! Spontan fanden sich Anwohner, die Geld zur Bezahlung sammelten und der FFW spendeten.

 

Wenige Tage später brannte es, Murphys Law lässt grüssen, tatsächlich in dieser Straße. Konsequenterweise hätten die Kollegen der FFW ihre Karren eingangs der Straße stehen lassen und die Gerätschaften bis zum Brandobjekt tragen müssen. Ich hätte drüber geschmunzelt. Natürlich und richtigerweise haben sie dass nicht getan, sondern rasch und professionell Hilfe geleistet.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Wer braucht solche debilen Blockwarte ? Einfach mal bis drei zählen - kann dass denn so schwierig sein ? :blush: Selbstverständlich können Fahrzeuge der BOS jederzeit und überall Sonderrechte in Anspruch nehmen und auch Wege benutzen, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind. Und natürlich muß der Streifenwagen auch mal auf einem Bürgersteig vor der Pizzeria parken dürfen (auch Angehörige der BOS haben Hunger), damit er im Einsatzfall rasch erreichbar ist und man nicht erst drei Blöcke weit laufen muß.

 

Eigentlich alles absolute Selbstverständlichkeiten. :)

Link to post
Share on other sites
Sollen die aussteigen und erstmal kilometerweit zu Fuß laufen ?
Ja, warum denn nicht?

 

Es geht ja einfach nur darum, dass es Selbstverständlichkeiten gibt, über die man doch nicht immer zu diskutieren braucht.

 

Warum nicht? Warum sollte es zur Selbstverständlichkeit werden? Wenn kein Einsatz vorliegt oder die STrecke nicht als ABkürzung genutzt werden kann, dann hat da auch kein Polizeiwagen etwas verloren.

 

Dann wird das bald genauso zur Selbstverständlickeit, dass Radfahrer am Fußgängerüberweg fahrenden vorrang haben :D

 

n meiner Stadt gab es unlängst eine heftige Debatte. Folgendes war vorgefallen: Ein Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr befuhr auf einer Bewegungsfahrt eine Straße, die für Fahrzeuge unter 3.5 to gesperrt war.
ja und? Haben auch ohne Einsatz dort nichts verloren :blush:

 

Und natürlich muß der Streifenwagen auch mal auf einem Bürgersteig vor der Pizzeria parken dürfen (auch Angehörige der BOS haben Hunger)

 

Nein, warum sollte es da Sonderrechte geben? Dann muss eben mal eine andere Pizzeria angefahren werden, dort wo man legal davor parken kann. Ich muss ja auch um etliche Blöcke laufen, um meine Pizza abzuholen und wenn ich zuhause bin, dann kalt ist :D

Link to post
Share on other sites
...Es geht ja einfach nur darum, dass es Selbstverständlichkeiten gibt, über die man doch nicht immer zu diskutieren braucht. Wie soll denn die Polizei ihre Arbeit machen...

so ists, das dämliche "dürfen die das" erübrigt sich, wenn man das ganze einwenig realistisch und ohne Emotionen anschaut. Es geht nicht nur um Verkehrübertretungen und dergleichen, bitte einwenig nachdenken :D

Link to post
Share on other sites
Und den Mitarbeitern des hiesigen Ordnungsamtes fiel auch nichts besseres ein, als stumpf dieses Knöllchen auszustellen und der Feuerwehr zuzustellen
Grundsätzlich ist das Verhalten der Behörde nicht zu beanstanden. Woher sollen die denn wissen, warum die Feuerwehr dort lang fuhr (sonderrechte gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen)? Das "Knöllchen" heißt nicht umsonst auch "Anhörung" - da kann der Fahrer/die Einsatzleitung sich äußern und das Verfahren wird eingestellt. (gut, dass hätte man auch "auf dem kurzen Dienstweg" klären können, aber rechtlich war das einwandtfrei)

 

Entrüstung allen Orten daraufhin - zu Recht ! Spontan fanden sich Anwohner, die Geld zur Bezahlung sammelten und der FFW spendeten.
Wenn der Feuerwehrchef nicht lesen kann..... (oder nicht telefonieren will)

 

Konsequenterweise hätten die Kollegen der FFW ihre Karren eingangs der Straße stehen lassen und die Gerätschaften bis zum Brandobjekt tragen müssen.
Da war für jedermann erkennbar, dass ein einsatz vorlag - im gegensatz zu vorher.

 

Selbstverständlich können Fahrzeuge der BOS jederzeit und überall Sonderrechte in Anspruch nehmen und auch Wege benutzen, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind
... wenn die Voraussetzungen lt. StVO vorliegen. Nicht einfach mal so. Da sind wir uns doch einig, oder?

 

@Trophy:

Wenn kein Einsatz vorliegt
Auch eine "normale" Streifenfahrt ist hoheitliches Tätigwerden bzw. "Einsatz".

 

 

 

ZITAT
n meiner Stadt gab es unlängst eine heftige Debatte. Folgendes war vorgefallen: Ein Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr befuhr auf einer Bewegungsfahrt eine Straße, die für Fahrzeuge unter 3.5 to gesperrt war.

ja und?

Haben auch ohne Einsatz dort nichts verloren
in dem genannten Fall ja.
Link to post
Share on other sites

@Trophy:

Ja, warum denn nicht?
Weil ich auch bei der normalen Streifenfahrt meine Einsatzfähigkeit beibehalten muss. Wenn andere Fahrzeuge einsatzfähig sind, kann ich auch mal eine Fußstreife einlegen, jedoch sicher nicht nachts auf einer gesperrten Straße.
Warum nicht? Warum sollte es zur Selbstverständlichkeit werden? Wenn kein Einsatz vorliegt oder die STrecke nicht als ABkürzung genutzt werden kann, dann hat da auch kein Polizeiwagen etwas verloren.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, denn auch solche Strecken können und sollten bestreift werden. Und das auch mit dem FuStKW.

 

Noch mal in aller Deutlichkeit: Wir dürfen das auch bei der normalen Streifenfahrt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Nein, es gibt mehr als einen, aber auch nicht so viele, daß ich aus dem Streifenwagen heraus einfach nach Lust und Laune Fußstreifen einlegen kann.

 

Und selbst, wenn es noch so viele gäbe: Die Einsatzmöglichkeiten aus dem Wagen heraus sind um ein vielfaches größer als bei der Fußstreife, somit lässt sich das Anfahren jeden Ortes mit dem FuStKW nachvollziehbar begründen (auch, wenn du es offensichtlich nicht einsehen möchtest)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Es geht ja einfach nur darum, dass es Selbstverständlichkeiten gibt, über die man doch nicht immer zu diskutieren braucht.
Warum nicht? Warum sollte es zur Selbstverständlichkeit werden? Wenn kein Einsatz vorliegt oder die STrecke nicht als ABkürzung genutzt werden kann, dann hat da auch kein Polizeiwagen etwas verloren.

Du willst es scheinbar nicht begreifen. Polizisten sind immer im Dienst. Und der Streifenwagen ist ihr Arbeitsgerät. Genauso wie die Dienstwaffe, die Handschellen, das Pfefferspray und so weiter. Und je nach Arbeitsauftrag müssen die diensthabenden Kollegen ihr Arbeitsgerät bei sich führen. Also auch den wagen. Gilt im übrigen genauso für die Feuerwehr, den Notarztwagen oder den Rettungswagen. Es kann nämlich zu jedem Zeitpunkt zu einer Alarmierung kommen, die das sofortige Herstellen der Einsatzbereitschaft erforderlich macht. Bei zeitkritischen Einsätzen zählt jede Sekunde. Da kann man nicht noch eine Ewigkeit zum Auto zurücklaufen. :D

 

n meiner Stadt gab es unlängst eine heftige Debatte. Folgendes war vorgefallen: Ein Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr befuhr auf einer Bewegungsfahrt eine Straße, die für Fahrzeuge unter 3.5 to gesperrt war.
ja und? Haben auch ohne Einsatz dort nichts verloren :blush:

Du weißt doch nicht, warum die da lang gefahren sind. Es kann sich z.B. um eine Ortsbesichtigung gehandelt haben. Vielleicht liegen dort besondere örtliche Gegebenheiten vor, die man checken muß, damit man im Falle eines evtl. Einsatzes dort vorbereitet ist. Vielleicht handelte es sich auch um eine Fahrunterweisung eines Kameraden, der noch nicht ortskundig ist. Es gibt viele gute Gründe, auch ohne Einsatz in so eine Straße zu fahren. Alle kann man unter dem Begriff hoheitliche Aufgaben subsummieren.

 

Und natürlich muß der Streifenwagen auch mal auf einem Bürgersteig vor der Pizzeria parken dürfen (auch Angehörige der BOS haben Hunger)
Nein, warum sollte es da Sonderrechte geben? Dann muss eben mal eine andere Pizzeria angefahren werden, dort wo man legal davor parken kann.

Siehe oben: Hoheitliche Aufgaben - ständige Einsatzbereitschaft - Erreichbarkeit des Fahrzeugs !

 

Ich muss ja auch um etliche Blöcke laufen, um meine Pizza abzuholen und wenn ich zuhause bin, dann kalt ist :D
Erfüllst du hoheitliche Aufgaben ? ;)

 

Und den Mitarbeitern des hiesigen Ordnungsamtes fiel auch nichts besseres ein, als stumpf dieses Knöllchen auszustellen und der Feuerwehr zuzustellen
Grundsätzlich ist das Verhalten der Behörde nicht zu beanstanden. Woher sollen die denn wissen, warum die Feuerwehr dort lang fuhr (sonderrechte gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen)? Das "Knöllchen" heißt nicht umsonst auch "Anhörung" - da kann der Fahrer/die Einsatzleitung sich äußern und das Verfahren wird eingestellt. (gut, dass hätte man auch "auf dem kurzen Dienstweg" klären können, aber rechtlich war das einwandtfrei)

Ein Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsamtes müsste die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben der Feuerwehr kennen und damit die Sinnbefreiung einer solchen Anzeige erkennen. Peinlich genug, dass er es nicht umsetzen kann. Sagt einiges über den IQ mancher Beamter aus... :)

 

Entrüstung allen Orten daraufhin - zu Recht ! Spontan fanden sich Anwohner, die Geld zur Bezahlung sammelten und der FFW spendeten.
Wenn der Feuerwehrchef nicht lesen kann..... (oder nicht telefonieren will)

Es war den restlichen Anwohnern eher peinlich, dass ein Blockwart aus ihren eigenen Reihen so einen Blödsinn verzapft hat !

 

Konsequenterweise hätten die Kollegen der FFW ihre Karren eingangs der Straße stehen lassen und die Gerätschaften bis zum Brandobjekt tragen müssen.
Da war für jedermann erkennbar, dass ein einsatz vorlag - im gegensatz zu vorher.
Wie schon gesagt: Auch hier können unzählige Gründe vorliegen, die Straße zu befahren. Anstelle der Kommune sollte man einfach mal ein paar Wochen lang den Müll nicht abfahren - die Müllwagen wiegen ja schließlich alle über 3.5 to - und die erfüllen noch nicht mal hoheitliche Aufgaben. :koch:

 

Selbstverständlich können Fahrzeuge der BOS jederzeit und überall Sonderrechte in Anspruch nehmen und auch Wege benutzen, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind
... wenn die Voraussetzungen lt. StVO vorliegen. Nicht einfach mal so. Da sind wir uns doch einig, oder?

Nein, sind wir nicht.

Link to post
Share on other sites
Ein Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsamtes müsste die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben der Feuerwehr kennen und damit die Sinnbefreiung einer solchen Anzeige erkennen. .
Die tatsache, dass ein Feuerwehrwagen durch eine gesperrte Straße fährt, ist kein Hinweis darauf, warum er es macht. Er darf das nur
unter bestimmten Voraussetzungen
. Und da wird man ja wohl noch mal nachfragen dürfen - schließlich darf man ja nicht einfach so Verkehrsregeln überschreiten, oder?
Peinlich genug, dass er es nicht umsetzen kann
Wie gesagt: woher soll der Mensch in der GB das wissen??

 

Du weißt doch nicht, warum die da lang gefahren sind. Es kann sich z.B. um eine Ortsbesichtigung gehandelt haben.
steht doch da:
....befuhr auf einer Bewegungsfahrt eine Straße,
Sagt einiges über den IQ mancher Beamter aus...
wenn du meinst, dass Hellsehen was über den IQ aussagt... (verrat mir mal gerade die Lottozahlen...)

 

Es war den restlichen Anwohnern eher peinlich, dass ein Blockwart aus ihren eigenen Reihen so einen Blödsinn verzapft hat !
woher haben die "restlichen Anwohner" erfahren, dass die FW ein Knöllchen bekommen hat? Wahrscheinlich ist da einer lieber an die Presse gegangen, als ein einfaches, innerdienstliches und somit kostenloses Telefongespräch zu führen.

 

die Müllwagen wiegen ja schließlich alle über 3.5 to - und die erfüllen noch nicht mal hoheitliche Aufgaben.
§ 35 Abs. 6 StVO :D

 

Nein, sind wir nicht.
Dann müssen wir doch mal dem alten Grudnsatz folgen, wonach ein blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert: § 35 Abs. 1 letzter Halbsatz StVO:
soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Diese, und nur diese Voraussetzung meine ich. Weder Polizei noch Feuerwehr noch noch noch leben in einem rechtsfreien Raum.

Ich glaube Goose und alle, dich mich etwas kennen, wissen, dass ich der Letzte bin, der der Polizei oder so irgendetwas will.

Mein Posting bezog sich einzig und allein darauf, dass es einer Bußgeldbehörde ja wohl erlaubt sein muss, nachzufragen, ob die Verkehrsüberschreitung wirklich geboten war. Und das Nachfragen nennt sich "Anhörung".

Link to post
Share on other sites

@Trophy

 

Sorry - aber du hast einfach keine Ahnung von der Materie. So gar nicht. Was meinst du, wie schnell die ihre Pizza in die nächste Ecke werfen, wenn ein Einsatz kommt ? Meinst du, die essen erstmal gemütlich zu Ende ?

 

Wie oft hatte ich dass schon als NA: Gerade in das erste Essbare des Tages meine Zähne geschlagen, geht der Pieper los. Egal ob als Notarzt, Feuerwehrmann, Rettungsassi oder eben Polizist - man ist immer "on call". Immer bereit, egal was da kommt. Solange man Dienst hat, von der ersten bis zur letzten Minute der Schicht.

 

Also, wenn man dann im Dienst mal versucht, was Essbares zu organisieren, wird die Karre direkt vor die Tür geparkt - fertig. Wenn dir dass nicht gefällt - dein Problem. Erstatte meinetwegen Anzeige, wenn du einen Cop siehst, der falsch parkt. Reich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Mach dir neue Freunde. Und dann viel Spaß bei vielen, aufregenden Kontrollen in deiner Stadt. :D

Link to post
Share on other sites

@hawethie

 

Ok, der Müllwagen auch. Soweit hatte ich den §35 noch nie gelesen. Alles für mich wichtige steht ja am Anfang. :blush:

 

Der Begriff der Bewegungsfahrt ist eher als Überbegriff zu verstehen. Eine Bewegungsfahrt wird als solche über Funk bei der Leitstelle angemeldet. Inhaltlich kann dass vieles bedeuten. So z.B. auch die örtliche Erkundung. Kennenlernen seines Einsatzgebietes. Besonders gefährdete Gebäude/Objekte und so weiter vor Ort. Erkunden der schnellsten Anfahrtswege.

 

Hat denn der BlockwartAnwohner nichts besseres zu tun ? Da fährt einmal am Tag die Feuerwehr durch die sonst ruhige Straße und gleich wird der grosse Denunziant in ihm wach. Widerlich und verachtenswert. :D So einer Anzeige aus niederen Beweggründen würde ich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes gar keine Beachtung schenken. Ich hätte was besseres zu tun.

Link to post
Share on other sites
Sorry - aber du hast einfach keine Ahnung von der Materie.
Hauptache du hast die Ahnung :D

 

Mach dir neue Freunde. Und dann viel Spaß bei vielen, aufregenden Kontrollen in deiner Stadt.

 

Keine Sorge, die habe ich schon und jeder Polizist merkt ganz schnell, was ich von denen halte :blush:

Link to post
Share on other sites
Der Begriff der Bewegungsfahrt ist eher als Überbegriff zu verstehen. Eine Bewegungsfahrt wird als solche über Funk bei der Leitstelle angemeldet. Inhaltlich kann dass vieles bedeuten. So z.B. auch die örtliche Erkundung. Kennenlernen seines Einsatzgebietes. Besonders gefährdete Gebäude/Objekte und so weiter vor Ort. Erkunden der schnellsten Anfahrtswege.

Richtig, ist eine Übungsfahrt! Jeder der googlen kann hätte dies auch rausgefunden! Aber hier poltern ja einige immer gleich los, ohne sich zu informieren! Aber gegen die :D Fraktion und die Anti :blush: Fraktion kann man nix machen. Die sind uneinsichtig bis zum geht nicht mehr! Sie wollen einfach nicht akzeptieren, das die :D eben ihren Job machen! Aber der ganze ÖD ist ja schon immer beliebtes Angriffsziel von Leuten, die mit sich nicht zufrieden sind! So what! ;)

Link to post
Share on other sites

1: Wir haben keine feste Mittagspause, manchmal muss es eben schnell mit dem Essen gehen.

2: Du nennst hier Extrembeispiele. Wie ist es um deine Sportlichkeit bestellt? Ich bin am Sonntag den Kölner Halbmarathon in rund einer 1 Std 45 Min gelaufen. Die Mehrzahl meiner Dienstgruppe geht ebenfalls regelmäßig laufen. Also erzähl mir bitte nichts von "inakzeptablen Fußmärschen".

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Wie ist es um deine Sportlichkeit bestellt?
Keine Sorge, sehr gut sogar. Ich mache Kampf und Ausdauersport und dies jeden zweiten Tag.

 

Du nennst hier Extrembeispiele

 

Denke ich nicht, da ich schon "Berufsbedingt" sehr viel mit deinen Kollegen zutun habe(unfreiwillig :D ) sehe ich deren Verfassung und wundere mich, wie man im Extremfall mal jemanden verfolgen soll.

Link to post
Share on other sites

Sicher hattest du noch nicht mit so vielen Kollegen zu tun wie ich, und daher kann ich dir versichern, daß es sich um Extrembeispiele handelt.

 

Die meisten von uns sind durchaus fit.

 

"Berufsbedingt" und Kampfsport: Türsteher ? :D

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...