diemer1 0 Posted October 5, 2007 Report Share Posted October 5, 2007 Also hallo erstmal,bin neu hier (Weiß nich wie ihr das hier mit der Anonymität bei Fragen handhabt) Immerhin will Person A ,welche vor ca 6 Monaten eine MPU erfolgreich hinter sich gebracht hat,mit Person B nach Holland fahren und dort mal wieder nach langer Zeit was rauchen ( nur 1-2 Tage lang)Dass ich nicht zurückfahren darf weiß ich selbst,daher nehmen wir den Zug, jedoch ist die Frage,wann ich wieder fahren darf,bzw. ob man mir etwas Anhängen kann wenn ich lediglich mit dem Abbauuprodukt COOH erwischt werde (dh kein aktives) =??? Denn soweit ich weiß ist es für Otto Normalverbraucher legal zu fahren wenn er kein aktives THC mehr in sich hat,sprich nach 48-72 Stunden,oder?Weiß halt nicht wie das mit MPU-Absolventen aussieht, hoffe ich finde hier hilfe,denn der "Trip" sollte in den Herbstferien stattfinden... MfG udn Danke im Vorraus! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 5, 2007 Report Share Posted October 5, 2007 Ich sehe (nur) das Problem das bei einer Kontrolle dies auffällt und dann an die FEB eine Meldung erfolgt (Zug oder auch später beim Fahren). Aufgrund deines Konsums in der Vergangenheit bist du im Informationssystem der Polizei als Konsument hinterlegt, so daß sicherlich eine Kontrolle stattfinden kann/wird. Lass es lieber bleiben oder war die Sache für den paar Monate dir keine Lehre, denn immerhin kostet es eine Menge Geld da wieder heraus zukommen. Quote Link to post Share on other sites
GSX-R 0 Posted October 8, 2007 Report Share Posted October 8, 2007 Denn soweit ich weiß ist es für Otto Normalverbraucher legal zu fahren wenn er kein aktives THC mehr in sich hat,sprich nach 48-72 Stunden,oder?Das ist ein weit verbreitetes Gerücht. Wann genau das aktive THC unter der kritischen Schwelle ist weiss bei niemandem kein Mensch. Der Körper reagiert sehr unterschiedlich auf THC. Das selbe gilt für THC-COOH. Auch dessen Abbaurate oder Einlagerung ist extrem vom Stoffwechsel abhängig. Und da in Deutschland bestenfalls, abhängig vom Bundesland, gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen zum Straßenverkehr, toleriert wird, ist der Konsum sehr bedenklich, was die Fahreignung betrifft. Quote Link to post Share on other sites
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