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58km/h Zu Schnell ==> Vorsatz


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Folgendes "Problem"

 

Ich wurde vor ca. 2 Wochen gegen Mittag mit 158km/h [Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz)] auf der Landstraße bei erlaubten 100km/h gelasert. Heute flatterte dann er BGB herein und so ganz mit einverstanden bin ich nicht.

 

Aber erst mal wie es dazu kam:

 

LKW vornedran, PKW hinendran.

Kurvenreiche Strecke, keine Möglichkeit zu überholen.

PKW nähert sich immer wieder recht nahe meinem Heck, aber was solls (was nicht geht geht nicht)

Dann eine scheinbar endlose Gerade und (wer hätts gedacht) ausgeschert zum Überholen.

Dumm nur ... ging erstmal bergab (habs einfach nicht realisiert) ... und kurz vorm einscheren (wieder auf der Ebene) seh ich schon vorne ne Polizistin mit Kelle rauspringen.

Erster Gedanke: Shit ... jetz warste wohl "etwas" zu schnell.

vAlso raus ausm Auto und das übliche eben.

Sagt mir erstmal dass sie mich mit 63km/h zu viel gemessen haben (Ich: Uff ... ach du Schande)

Sie notiert eben alles und fragt mich dann noch ob ich den Verstoß zugebe.

Da mir keine 5min vorher gesagt wurde dass sie mich mit 63km/h zu viel gemessen haben, bestätige ich das (Zu schnell war ich ja anscheinend)

Dann gleich noch die Frage was denn so auf mich zukommen wird.

Sucht kurz und sagt mir dann schließlich 4 Punkte, 1 Monat FV sowie 150€ + Bearbeitungsgebühr und Porto.

Soweit so gut. Stinksauer auf mich selbst dann heimgefahren und mich nochmal im Internet schlaugemacht, fand aber genau das selbe.

Ok ... hatte mich dann mit abgefunden (War zwar extrem Scheisse, kannsts aber auch net ändern also was solls ... musst in den sauren Apfel beißen den de dir selbst zuzuschreiben hast)

Dann wie gesagt kam heute der BGB bei mir an.

Blub Blub steht alles so drin mit nur dem Unterschied dass mir Vorsatz vorgeworfen wird und die Geldbuße darum doppelt so hoch ist.

Und mit diesem Vorsatz bin ich eben nicht so ganz einverstanden.

Ja ich war zu schnell (haben sie mir ja mehr als einmal gesagt) und ja ich wollte den LKW (vorher immer ca. 90km/h ==> natürlich nicht bedacht dass er bergab auch schneller wird) überholen. Hab das Auto aber noch nicht wirklich lange und hab mich bis heute noch nicht richtig ans Überholen gewöhnt (Umstellung von 2 Jahren Super auf nen Turbo Diesel) ... hab einfach nicht richtig auf die Geschwindigkeit geachtet.

Bisher keinerlei andere Verkehrsdelikte o.Ä..

 

Meine Frage ist nun eben ob ich Irgendetwas gegen den Vorsatz tun kann und wenn ja was?

Ich bitte schonmal im Voraus von unproduktiven Beiträgen und Moralpredigten abzusehen ... die hab ich mir selbst schon tagtäglich gehalten. Gerade als Student trifft das nochmal extra hart aber gut ... selbst schuld. (dafür hätt ich mir so einiges anderes leisten können :cheer:)

 

Ich bedanke mich an dieser Stelle schonmal für eure Antworte.

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hmm, also letztendlich gibts nur den weg des einspruchs. falls du rechtsschutzversichert bist, dann solltest du das einen anwalt machen lassen.

in wie weit du erfolg hast kann man schwer sagen, aber zu optimistisch wäre ich nicht.

 

aber rein rechtlich frage ich mich mit welcher begründung es einen bussgeldkatalog gibt, wenn man aber einer sehr hohen

geschwindigkeitsüberschreitung sowieso von vorsatz ausgeht.

ich bin persönlich ja auch der meinung dass man auf ner landstrasse wohl kaum 60 km/h zu schnell fährt, ohne dass man sich

dessen bewusst ist. also von daher geht der vorsatz eigentlich schon okay. aber dann sollte man IMo auch den bussgeldkatalog

so anpassen, dass man ab einer gewissen höhe immer von vorsatz ausgeht, und vielleicht ne ausnahme bei autobahnen macht.

aber okay, das gehört vielleicht nicht hier her.

 

VG Tom

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sehe es relativ posetiv dir wurde noch die Messtoleranz abgezogen und somit bist du noch unter +61 km/h gekommen, ab diesem Puznkt gibt es 2 Monate Fahrverbot. Mit einem Einspruch wirst du wenig Erfolg haben. Laut Tacho müsstest du ca. 170 drauf gehabt haben, außerdem darfst du auch beim Überholen die zzgl. Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Da sehe ich keine Chance das du etwas mit einem Anwalt rausschlagen kannst und dir der Vorsatz erspart bleibt. Falls du knapp bei Kasse bist kannst du auch Ratenzahlung vereinbaren, meißt gehen die Behörden drauf ein.

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hmm, also letztendlich gibts nur den weg des einspruchs. falls du rechtsschutzversichert bist, dann solltest du das einen anwalt machen lassen.

Das würde ich mir gut überlegen! Sollte es nämlich trotz Einspruch beim Vorsatz bleiben, zahlt die Rechtsschutz keinen Cent!!

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Ich habe meine bei der Signal-Iduna, und dort sind auch vorsätzliche Verkehrs-OWi'en abgedeckt. Zuvor war ich bei der HUK-Coburg, da war das ebenfalls im Umfang mit drin.

 

Grundlage bei beiden sind die ARB 2000, die sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige OWi'en abdecken (siehe § 2j ARB 2000).

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
ja ich wollte den LKW (vorher immer ca. 90km/h ==> natürlich nicht bedacht dass er bergab auch schneller wird) überholen.

 

Wieso willst Du vom Vorsatz wegkommen und vor allem erzähl mir bitte doch mal mit welcher Begründung.

 

Ich nehme an, die Polizisten haben sehr wohl Deinen Überholvorgang beobachtet und Überholen man nun mal nicht fahrlässig. Das wird Dir der Richter dann im Endeffekt auch erklären.

 

Ich gehe nicht davon aus, dass Dir auf Grund der hohen Geschwindigkeit per se Vorsatz unterstellt wird, sondern wegen des Überlvorganges

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hab es ehrlich gesagt eine lange Zeit auch so geglaubt. Selbst mein Fahrlehrer hat es mir so beigebracht. Zitat von Ihm: "Den Überholvorgang so schnell wie möglich abschließen, auch wenn man damit das Limit überschreitet.". Belehrt wurde ich dann einige Jahre später von der Behörde. ...eingehalten habe ich es bis heute nicht :rolleyes:

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Ein weiteres Argument wäre unter Umständen die Annahme

 

"Beim Überholen darf man kurzzeitig die zHv überschreiten".

 

Dem ist aber NICHT so.

 

genau,... somit wärs unwissen. Und kein Vorsatz.

Doch, ein Verbotsirrtum schließt Vorsatz nicht aus.

 

Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Erstmal Brief schreiben und dann weitersehen. Mehr als eine negative Antwort kann ja auch nicht kommen.

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Natürlich darf man es mit der Formulierung nicht so amchen das ein VI herauskommt. Ein TatbestandsI sollte es schon sein.

Hier würde dann der Vorsatz entfallen.

 

Ist halt alles eine Frage der Darstellung des Lebenssachverhalts. :rolleyes:

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