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Polizei Kassiert Opfer Ab – 114 Euro Für Anruf


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Gütersloh (WB). Die Polizei - dein Freund und Helfer? Andreas L. schüttelt den Kopf: »Wenn Hilfe so viel kostet, verzichte ich lieber!« Der Gütersloher soll der Polizei 114 Euro erstatten - für einen Anruf!

 

Quelle:

Westfalenblatt Online

 

Hier noch ein aktueller Artikel des Westfalenblattes dazu:

 

Klick mich !

 

Ohne Worte, aber für die Verwaltungsorgane in NRW recht typische Vorgehensweise. :lol:

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Guest Kleiner Schelm
Sicherlich ein bedauerlich Einzelfall... :lol:

Bestimmt sogar. Unsere Behörde ist da DEUTLICH billiger. :lol:

 

Was stellt ihr denn dem geneigten Bürger für eine solche Dienstleistung in Rechnung? Rein mal aus Interesse gefragt.

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Der mir noch rel. aktuell bekannte Fall, den ich letztes Jahr mitbekommen habe, weil an mich eine Nachfrage gestellt wurde, betraf eine Abschleppmaßnahme, für die jemand Verwaltungskosten in Höhe von ca. 20,- Euro zahlen sollte.

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naja, also ich persönlich arbeite nicht unter 50 euro die stunde, plus mwst.

 

also von daher sind 20 euro schon eher günstig. während allerdings 114 schon daneben sind.

bin mal gespannt was letztendlich rauskommt.

 

aber im allgemeinen weiss ich nicht ob ich diese abrechnerei so gut finde. eigentlich denke ich dass

in so einem fall das durchaus von der allgemeinheit mit getragen werden kann. ist aber ansichtssache

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naja, also ich persönlich arbeite nicht unter 50 euro die stunde, plus mwst.

 

also von daher sind 20 euro schon eher günstig.

Tze... wer sagt denn, daß die 20 Euro der Preis für eine Stunde sind?! :cop01: Würde mal eher sagen: wahrscheinlich eher 5-10 Minuten. Wenn überhaupt.

 

Bei uns sind 100 Euro durchaus realistisch für's Abschleppen, allerdings würden die nach einem solchen Sachverhalt nicht berechnet.

Ja, für das reine Abschleppen werden hier bei uns auch locker 100,- Eu verlangt. Aber hinzu kommt ja noch "unsere" Handlung in Form der Verwaltungsgebühr. :D Und die beträgt hier jedenfalls keine 114,- €.

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vielleicht hat ja der staat ausversehen die abschleppkosten da mit rein gerechnet

Das war auch mein erster Gedanke. Vielleicht sollte er sich die Zahlungsaufforderung noch einmal gründlich anschauen.

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Bei dem beschriebenen Vorfall handelt es sich doch um einen Notfall, bei dem ein Notruf abgesetzt wurde.

 

Ist es denn die Regel, daß derjenige, für den die Nothilfe gerufen wurde, am Ende dann noch Verwaltungsgebühren an Behörden zahlen muß?

Ich nahm an, das seien Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden.

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Das kann ich mir nicht vorstellen, bei uns kostet der Anruf nichts, da er im Regelfall ( Sicherstellung nheir : Gefahrenabwehr ) für eine andere zuständige Behörde ( Gemeinde z.B. ) durchgeführt wurde.

 

Seltsam. seltsam!

 

dete :cop01:

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Hallo, Bluey,

 

Der mir noch rel. aktuell bekannte Fall, den ich letztes Jahr mitbekommen habe, weil an mich eine Nachfrage gestellt wurde, betraf eine Abschleppmaßnahme, für die jemand Verwaltungskosten in Höhe von ca. 20,- Euro zahlen sollte.

 

dass der Fahrer, auch wenn er sich in einer Notlage befand, später die Abschleppkosten für sein Fahrzeug zahlen muss, ist meiner Ansicht nach eigentlich klar und wird auch bei uns so gehandhabt.

 

Mir ist aber kein Fall bekannt, dass für das Verständigen des Abschleppunternehmers Verwaltungsgebühren verlangt werden.

 

Bei uns ist so etwas eigentlich eine Selbstverständlichkeit und gehört einfach zur Unfallaufnahme oder zur Hilfeleistung bei Notfällen dazu.

 

Wenn ich natürlich anfange, Kosten von maximal 50 Cent über die Verwaltung einzutreiben, und dafür die Zeit berechne, die ich für das Ausfüllen der erforderlichen Formulare benötige, sind Kosten von 20.- € schnell zusammen.

 

Sinnvoll und bürgerfreundlich ist das aber nicht.

 

Ich sage es ganz ehrlich: Bevor ich so etwas anfange, rufe ich den Abschlepper über mein Privathandy.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Rechtmäßig mag das ja auch sein. Ich halte es allerdings für völlig übertrieben, für einen Anruf 148,- DM oder 114,- Euro zu verlangen. Wobei sicherlich nicht nur der Anruf relevant war oder ist, sondern auch der Einsatz, die Arbeit und der Zeitaufwand der Kollegen vor Ort. Das würde ggf. auch die Höhe der Summe erklären, denke ich.

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Sicher, bei den Verwaltungsgebühren werden alle anfallenden Kosten berücksichtigt, also der Einsatz der Kollegen vor Ort sowie die anschließende Sachbearbeitung.

 

Wobei ich im vorliegenden Fall davon ausgehe, daß eben nicht aufgefallen ist, daß es sich nicht um ein Abschleppen nach VB handelte.

 

Gruß

Goose

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Update

 

Der Gebührenbescheid ist korrekt. Wie vermutet. :30:

 

Corinna Koptik, Sprecherin der Kreispolizeibehörde, verweist auf die 1998 vom Landesinnenministerium erlassene Gebührenordnung für Tätigkeiten der Polizei. Koptik: "Darin ist festgelegt, welche Gebühren wir für bestimmte Dienstleistungen zu erheben haben." Und laut dieser Regelung seien für diesen Anruf eben 114 Euro fällig gewesen. Koptik: "Wir haben da keinen Ermessensspielraum." Das habe ihre Behörde auch versucht, Herrn Liebenow in einem Gespräch klarzumachen.

Quelle: Neue Westfälische Online (kostenpflichtig)

 

Ich habs gewusst, ich habs gewusst... :D:cop01: War mir völlig klar, dass diese Gebührenforderung im normalen Rahmen liegt. Typisch NRW halt. :wacko::cop01:

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