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Wie Schnell Darf Ein Polizist Zur Dienststelle Mit Dem Privaten Pkw Fa


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Hallo,

 

hoffe, das ich das Thema richtig hier eingestellt habe.

Ich habe einen Bekannten, der als Polizist seine Brötchen verdient und bei der letzten Grillparty hatten wir uns ein wenig unterhalten. Das Thema viel schnell auf die Geschwindigkeit und auch darüber, wie schnell denn zur Dienstelle gefahren werden darf, wenns "Pressiert".

Er meinte, das er die erlaubte Geschwindigkeit wohl übertreten darf, auch dürfe er Rote Ampeln ignorieren. Natürlich unter Achtung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Ich war ja immer der Meinung, das erst mit einem Sondersignal (sprich Blaulicht oder/und Tatütata) schneller gefahren werden darf, so das sich die anderen Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können bzw. das erkennen.

Seine Antwort sinngemäß "...ja es gibt schon Kollegen, die die blaue Leuchte aufs Dach tun, das sieht aber albern aus".

Er ist wirklich der Überzeugung, das er (vorrausgesetzt er bekommt eine Nachticht, so schnell wie möglich auf der Dienststelle zu sein) mit seinen privaten 0815 PKW (ohne äußerliche Erkennung, das er ein Ordnungshüter ist), schneller fahren zu dürfen.

 

Auch ist er Überzeugt, das er mit dem dienstlichen PKW (Grün, jetzt Blau) ohne eingeschalteten Blaulicht schneller fahren darf, wenn es denn die Situation erlaubt. Da bin ich zwar wieder anderer Meinung, aber was ist denn nun rechtens?

Wäre nett, wenn ein Kollesche (auch Länderübergreifend) von meinen Bekannten etwas dazu sagt.

 

Gruß René

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hallo!

 

also ich bin zwar kein polizist, aber ich bin mir relativ sicher, dass wenn er nicht im einsatz ist, also nur so streife fährt auf keinen fall schneller fahrn als erlaubt. wieso denn auch? er ist auch nur ein mensch. und auch er MUSS sich an die verkehrsregeln halten (solange es kein "notfall" sprich einsatz mit blaulicht ist)

 

über das thema mit zu schnell zur arbeit fahren, kann ich nur soviel beitragen: habe nen bekannten bei der feuerwehr... der hat dann so ein "feuerwehr im einsatz" teil was er sich hinten in die scheibe klebt. dann fährt er auch zu schnell, und gelegentlich auch auf dem weg zur feuerwehr über rote ampeln. er hat mir gesagt, dass sowas AUSDRÜCKLICH verboten ist. allerdings wird es gedultet, und er hat so auch schon einen polizeiwagen auf der landstraße mit wesentlich zu hoher geschwindigkeit überholt.

 

MfG Timo

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Also, zu den Dienst-Kfz:

 

Meines Wissens dürfen, sofern der Einsatz dies verlangt, die allgemein geltenden Vorschriften übertreten werden. Der Signalisierung mittels Blaulicht und/oder Horn bedarf es m.W. nicht zwingend.

 

Inwieweit dies auch auf den Polizisten im Privat-Pkw zutrifft, weiß ich nicht, aber da der Polizist selbst ja zu diesem Zeitpunkt wohl schon im Einsatz befindlich ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass das stimmt. Dies aber nur meine persönliche Mutmaßung, die im Forum anwesenden Polizisten wissen das sicher genauer.

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Also: grundsätzlich hat sich auch die Polizei an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Das ist Fakt. Es gibt aber viele viele Ausnahmen bzw. Situationen, die es erlauben und auch notwendig machen, die StVO zu mißachten.

 

Er meinte, das er die erlaubte Geschwindigkeit wohl übertreten darf, auch dürfe er Rote Ampeln ignorieren. Natürlich unter Achtung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf er das mit seinem Privatauto.

 

Ich war ja immer der Meinung, das erst mit einem Sondersignal (sprich Blaulicht oder/und Tatütata) schneller gefahren werden darf, so das sich die anderen Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können bzw. das erkennen.

Nein, das ist falsch. Es darf auch ohne Blaulicht und/oder Lalülala schneller als erlaubt gefahren werden.

 

Er ist wirklich der Überzeugung, das er (vorrausgesetzt er bekommt eine Nachticht, so schnell wie möglich auf der Dienststelle zu sein) mit seinen privaten 0815 PKW (ohne äußerliche Erkennung, das er ein Ordnungshüter ist), schneller fahren zu dürfen.
Stimmt. Das ist durchaus möglich bzw. erlaubt.

 

Auch ist er Überzeugt, das er mit dem dienstlichen PKW (Grün, jetzt Blau) ohne eingeschalteten Blaulicht schneller fahren darf, wenn es denn die Situation erlaubt.

Könnte man auch bestätigen.

 

aber ich bin mir relativ sicher, dass wenn er nicht im einsatz ist, also nur so streife fährt auf keinen fall schneller fahrn als erlaubt.
Aber eben auch nur "relativ". Definitiv darf man es aber.

 

wieso denn auch?

Es gibt mehr als genug Situationen und/oder Gründe, dies zu tun. Diese aufzuzählen würde den Rahmen hier aber völlig sprengen.

 

und auch er MUSS sich an die verkehrsregeln halten (solange es kein "notfall" sprich einsatz mit blaulicht ist)

Grundsätzlich ja. Ansonsten siehe oben.

 

 

 

Sonderrechte sind nicht fahrzeuggebunden. Ich darf also auch mit meinem Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen.

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Das ergibt sich aus § 35 StVO. Demnach dürfen u.a. die Polizeibeamten (also die Person) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegen die Vorschriften der StVO verstoßen (also über eine rote Ampel oder zu schnell fahren). Das ist also auch, unter der Voraussetzung, daß es zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist, im Privatfahrzeug statthaft.

 

§ 38 StVO regelt die Wegerechte. Diese bedeuten, daß andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben und können nur mit einem mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüsteten Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

 

Gruß

Goose

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Ein mit mir verwandter Polizist äusserte sich mal sinngemäß

"er fahre Einsätze mit dem Zivilfahrzeug lieber ohne Blaulicht und Tonfolgeanlage, das würde die meisten anderen Verkehrsteilnehmer nur verwirren, da lässt er sich lieber mal als Raser oder Rüpel titulieren"

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Ein mit mir verwandter Polizist äusserte sich mal sinngemäß

"er fahre Einsätze mit dem Zivilfahrzeug lieber ohne Blaulicht und Tonfolgeanlage, das würde die meisten anderen Verkehrsteilnehmer nur verwirren, da lässt er sich lieber mal als Raser oder Rüpel titulieren"

So lange alles gut geht, kein Problem.

 

Doch wenn es dabei knallt, hat er ein riesiges Problem.

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So lange alles gut geht, kein Problem.

 

Doch wenn es dabei knallt, hat er ein riesiges Problem.

Das stimmt. Doch folgt man der Logik hiesiger Rasser, so kann ja gar nichts passieren, denn man fährt ja mit stark erhöhter Aufmerksamkeit und Konzentration.

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Das stimmt. Doch folgt man der Logik hiesiger Rasser, so kann ja gar nichts passieren, denn man fährt ja mit stark erhöhter Aufmerksamkeit und Konzentration.
Demnach dürfen u.a. die Polizeibeamten (also die Person) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegen die Vorschriften der StVO verstoßen (also über eine rote Ampel oder zu schnell fahren)

 

Ich vermag hier keinen Unterschied zu erkennen. Warum sollte ein Polizist im Privatwagen über eine rote Ampel fahren dürfen, während der normale Bürger dafür ein Fahrverbot bekommt? Ist die Tat des Polizisten weniger gefährlich?

 

Hier im Norden gab es mal den Fall eines Waldarbeiters, dem ein Stamm die Beine zermalmt hatte und der von seinem Chef aus der Pampa ins Krankenhaus gefahren wurde. Der Chef wurde geblitzt und musste durch mehrere Instanzen um ein FV zu verhindern...

 

Ein Polizist, der im Privatwagen zu einem Einbruch "rast" kann sich jedoch auf Sonderrechte berufen - gelten die im o.g. Fall nicht?

 

Grobi

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Ich vermag hier keinen Unterschied zu erkennen. Warum sollte ein Polizist im Privatwagen über eine rote Ampel fahren dürfen, während der normale Bürger dafür ein Fahrverbot bekommt? Ist die Tat des Polizisten weniger gefährlich?

Nein, es ist sicherlich nicht weniger gefährlich. Allerdings darf das ein Cop auch nicht einfach so, sondern nur dann, wenn er sich auch begründet auf den § 35 StVO berufen kann. Im Falle des Falles fährt er aber auch nicht einfach so - wie viele VTs - bei Rot, sondern mit der entsprechenden Vor- und Umsicht. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu denen, die das z.T. völlig kopf- und hirnlos tun.

 

Hier im Norden gab es mal den Fall eines Waldarbeiters, dem ein Stamm die Beine zermalmt hatte und der von seinem Chef aus der Pampa ins Krankenhaus gefahren wurde. Der Chef wurde geblitzt und musste durch mehrere Instanzen um ein FV zu verhindern...
Grundsätzlich auch zurecht, wenngleich man den Chef sicherlich verstehen kann und ich es wahrscheinlich auch tun würde. Nur, und das hatten wir ja schon in anderen Thread diskutiert - sollte nicht jeder selbst Krankentransport spielen, sondern diese Aufgabe denjenigen überlassen, die

a) das dafür geeignete Gerät haben UND

b) auch dafür ausbildet und im Worstcase auch versichert sind.

 

Ein Polizist, der im Privatwagen zu einem Einbruch "rast" kann sich jedoch auf Sonderrechte berufen - gelten die im o.g. Fall nicht?

Nein, wenn Du Dir den § 35 StVO mal anschaust, wirst Du sehen, daß der Personenkreis eingegrenzt ist. Es kommt nicht darauf an, was vorliegt, sondern WER Sonderrechte in Anspruch nehmen will. Wenn ich als Beifahrer mitfahre und etwas sehe, wo ich selbst als Fahrer Sonderrechte nutzend mich entsprechend verhalten würde, so darf das in diesem Fall der Fahrer noch lange nicht, auch wenn ich eben daneben sitze. Ich muß das Fahrzeug selbst steuern.

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Hallo bluey

Hallo alle anderen,

 

gemäß der Logik einiger Raser hier, steigt mit zunehmenden Tempo auch die Konzentration.

Gemäß der Logik einiger Beamter hier, stimmt das nicht sondern ganz das Gegenteil ist der Fall, denn damit wird ja auch das blitzen gerechtfertigt.

Nun stellt sich mir die Frage, wenn die Beamten unter uns Recht haben, warum sollte dann jemand ein Sonderrecht haben, um zu rasen. Oder sind Beamte im Einsatz konzentrierter als normale Raser?

 

Als Antwort an die eigentliche Frage:

 

Ja unter Umständen darf mit einem Privat PKW "gerast" werden. Allerdings sollte dabei kein Unfall oder ähnliches passieren, dann gilt neben dem Verkehrs und Strafrecht nämlich auch noch das Privatrecht des Geschädigten.

Im übrigen gilt dieses auch bei Fahrten mit Sondersignal. Dabei dürfen gewisse Regeln auch nicht außer acht gelassen werden.

Somit steht jeder der sich auf Sonderrechte beruft, trotzdem mit einem Bein im Gefängniss.

 

MFG

 

SHUH

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gemäß der Logik einiger Raser hier, steigt mit zunehmenden Tempo auch die Konzentration.

Gemäß der Logik einiger Beamter hier, stimmt das nicht sondern ganz das Gegenteil ist der Fall, denn damit wird ja auch das blitzen gerechtfertigt.

Nun stellt sich mir die Frage, wenn die Beamten unter uns Recht haben, warum sollte dann jemand ein Sonderrecht haben, um zu rasen. Oder sind Beamte im Einsatz konzentrierter als normale Raser?

Ich unterstelle einen Raser durchaus, daß er mit erhöhter Konzentration fährt, wenn er die zHG arg überschreitet. Der Unterschied zwischen einem "normalen" Raser und einem rasenden Cop besteht idR darin, daß

a) er mit einem Streifenwagen unterwegs ist (beinhaltet von sich aus schon eine gewisse Signalwirkung)

b) er in vielen Fällen Sondersignale einschaltet, so daß andere auf seine Fahrweise und die Dringlichkeit aufmerksam gemacht werden

c) er - im Gegensatz zum Ottonormalraser - mehr oder weniger regelmäßig Schulungen (Fahr-/Sicherheitstrainings; rechtl. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten etc.) mitmacht.

 

UND: in vielen Fällen ist es ganz einfach lebens-/notwendig, Verkehrsregeln zu mißachten.

 

Somit steht jeder der sich auf Sonderrechte beruft, trotzdem mit einem Bein im Gefängniss.

Naja, ganz so extrem ist's nun auch wieder nicht. Aber u.U. muß man sehr tief in die Tasche greifen, wenn man dabei Mist baut und dieser hätte bei entspr. Umsicht vermieden werden können.

 

Die Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten bedeutet nicht kopf- und hirnloses Rasen, sondern die Mißachtung der Verkehrsregeln unter Wahrung einer gebührenden Vor-/Umsicht, um Schadensfälle möglichst zu vermeiden.

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Hallo, Root,

 

zunächst einmal: willkommen im Forum.

 

Es gibt Situationen, in den ein :rolleyes: tatsächlich auch mit seinem Privat - PKW schneller fahren darf, als eigentlich erlaubt, oder in denen er auch rote Ampeln missachten darf.

 

Wenn ein :) privat unterwegs ist und vor sich einen offensichtlich alkoholisierten Autofahrer hat, der in Schlangenlinien durch die Stadt fährt und jede rote Ampel missachtet, kann der Polizist dahinter bleiben, um zum einen durch Warnblinker und Handzeichen andere Autofahrer zu warnen und zum anderen auch, um den jeweiligen Standort an die Kollegen durchzugeben, damit eine Streife den Autofahrer aus dem Verkehr ziehen kann.

 

Es kann auch vorkommen, dass ein dringender Einsatz eine schnelle Anfahrt zur Dienststelle erforderlich macht, allerdings passiert dieses äußerst selten.

 

Ein einfacher Anruf, dass man für einen Kollegen einspringen muss, der überraschend erkrankt ist, rechtfertigt dies z. B. überhaupt nicht.

 

Für solche "Privateinsatzfahrten" zur Dienststelle müssen schon wirklich gravierende Gründe vorliegen.

 

Eine "blaue Leuchte" wird er in seinem Privat - PKW aber sicher nicht haben und nutzen darf er diese erst recht nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Im Falle des Falles fährt er aber auch nicht einfach so - wie viele VTs - bei Rot, sondern mit der entsprechenden Vor- und Umsicht. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu denen, die das z.T. völlig kopf- und hirnlos tun.
Völlig klar, ich meine auc die "vorsätzliche" Begehung und nicht das blinde Rüberfahren.

 

Grundsätzlich auch zurecht, wenngleich man den Chef sicherlich verstehen kann und ich es wahrscheinlich auch tun würde. Nur, und das hatten wir ja schon in anderen Thread diskutiert - sollte nicht jeder selbst Krankentransport spielen, sondern diese Aufgabe denjenigen überlassen, die

a) das dafür geeignete Gerät haben UND

b) auch dafür ausbildet und im Worstcase auch versichert sind.

 

Der Unfall passierte mitten im Wald. Damals - ohne GPS - hätten die Sanis den Mann nie gefunden!

 

Grobi

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Vielen Dank an alle, für die zahlreichen Antworten!

Hätt ich ja nie gedacht, das es wirklich so ist. Ich sag mal so, bei diesen besagten Gespräch kam es halt auch so rüber, als wenn er (der Polizist) das so 2x in der Woche macht. Das es doch einige driftige Gründe haben muss, wurde nicht so deutlich erzählt. Halt ein wenig Stammtischgelaber war also schon dabei.

 

Gruß

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@Nachteule,

 

bedenke, dass es auch Privatfahrzeuge gibt, die als Dienstkraftfahrzeuge anerkannt sind und Blaulicht führen dürfen.

 

dete

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Ich vermag hier keinen Unterschied zu erkennen. Warum sollte ein Polizist im Privatwagen über eine rote Ampel fahren dürfen, während der normale Bürger dafür ein Fahrverbot bekommt? Ist die Tat des Polizisten weniger gefährlich?

 

Ja, sowas ist zum kotzen. Es gibt auch keine weiteren Kollegen, welche gerade im Dienst sind und die Aufgabe übernehmen können. :B):

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By the way klärt mich bitte auf:

 

War es nicht so, dass ein Polizeiwagen grundsätzlich nur dann Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen darf, wenn er wenigstens das Blaulicht anmacht? Sonst ist er wie ein normales Fahrzeug zu behandeln?

 

Grundsätzlich bedeutet ja: Es gibt Ausnahmen.

 

Viele Grüße

 

 

 

Windy

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War es nicht so, dass ein Polizeiwagen grundsätzlich nur dann Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen darf, wenn er wenigstens das Blaulicht anmacht? Sonst ist er wie ein normales Fahrzeug zu behandeln?

 

Nein, es gibt Situationen in denen Sondersignale unvorteilhaft sind, man aber trotzdem schnell vor Ort sein muss. Denk z.B. mal an eine Geiselnahme.

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Es gibt auch keine weiteren Kollegen, welche gerade im Dienst sind und die Aufgabe übernehmen können. :B):

Selbst wenn es für Dich nur schwer oder gar nicht vorstellbar ist, es gibt genug Situationen, wo man selbst tätig werden muß und keine Zeit da ist, um erst die Kollegen zu rufen. Die stehen leider nicht immer gerade passend hinter der nächsten Kurve.

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...in vielen Fällen ist es ganz einfach lebens-/notwendig, Verkehrsregeln zu mißachten.

 

... bedeutet nicht kopf- und hirnloses Rasen, sondern die Mißachtung der Verkehrsregeln unter Wahrung einer gebührenden Vor-/Umsicht, um Schadensfälle möglichst zu vermeiden.

Vollste Zustimmung :D .

:B):

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