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In 70 Zone 28km/h Zu Schnell!bitte Helfen


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Hey Leute,

 

ich bin heute von der Polizei aus dem Verkehr geholt worden!

Ich bin in einer Zone wo 70 war 28km/h zu schnell gefahren. Der Blitzer war nehme ich an einer Laserblitzer da der Polizist dadurch geguckt hat.

Nun meine frage....also kann ich aus der Sache irgendwie rauskommen?Und wie sieht das aus: Muss ich ein Aufbauseminar besuchen?Bin noch in der Probezeit und es war ja ne 70 Zone. Denn bei 50 Zone müsste ich!

 

Wenn jemand weiß wie ich dagegen vorgehen kann bitte melden.

Achso habe ich ne Chance mit Eichprotokoll und Stellwinkel und so?

 

Gruß

 

Olex

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Die Aussage des :rolleyes: war dann nicht korrekt.

Bei dem Verstoss wird auf jeden Fall eine Aufforderung zum Aufbauseminar kommen.

 

Ich brauche Lösungen für ausreden, die es rechtfertigen zu schnell gewesen zu sein. Und wie ich das ASF umgehen kann.

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Hallo

 

Dieses Lasermessgerät ist eines der modernsten Geräte.

Mit der Zieleinrichtung (Kreis) wird das zu messende Fahrzeug

z.B am Kennzeichen anvisiert und dann die Messung durchführt.

Die Reichweite beträgt 1000m.Auch wenn der Polizist dir gesagt hat

dass kein ASF auf dich zukommen wird ändert dass nichts daran

dass du eine Nachschulung bekommst.Die Sache geht an die Bussgeldstelle von der du

Post bekommst.

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Jo aber da kann ich doch Einspruch einlegen!Wasn wenn ich auf dem Weg zu meiner Freundinn war die die Treppe runtergefallen ist und meine Hilfe brauchte???Wenn dies durch ihre Eltern als Zeuge praktisch belegt wird? der Polizist meinte eine gute ausrede kann der Bußgeldstelle nicht schaden, dass ich nichts bekomme.

 

kann ich nicht sagen ich zahle mehr?

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Kann es sein das der Polizist ein FV gemeint hat....

 

Ansonsten ist der Käse gespitzt, wie gesagt ausreden zählen nicht viel und das was du grad anbringst ist kein Grund für zu schnelles fahren außerdem wäre der Zeuge nicht der erste der vor Gericht einknickt.

 

So long

 

noc

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Hallo

 

Du kannst natürlich Einspruch einlegen.

Von solchen Stories rate ich ab da da wenn deine Freundin und ihre Eltern

diesen "Mist" auch noch dem Richter(falls es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte) erzählen

würden so würde im besten Falle eine "uneidliche Falschaussage" im Raum stehen.Das wäre mir

die Sache nicht wert.

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Hallo

 

Du kannst natürlich Einspruch einlegen.

Von solchen Stories rate ich ab da da wenn deine Freundin und ihre Eltern

diesen "Mist" auch noch dem Richter(falls es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte) erzählen

würden so würde im besten Falle eine "uneidliche Falschaussage" im Raum stehen.Das wäre mir

die Sache nicht wert.

 

 

Und wie sieht der Einspruch aus? Ey diese scheiß Ampel! Hätte ich ne Vollbremsung machen sollen?

Nur das Ding ist ich habe den Wagen bestimmt 200m ausrollen lassen und dieses Scheiß Teil kann 1000m lasern.

 

Bitte helft mir!

Kennt jmd. einen bei der Bußgeldstelle??;-) :D

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Ey diese scheiß Ampel! Hätte ich ne Vollbremsung machen sollen?

Du willst wohl unbedingt noch Vorsatz daraus machen, kostet dann doppelt soviel.

 

Kennt jmd. einen bei der Bußgeldstelle??;-) :D

 

Brauchst Du noch einige Probleme dazu. :D

 

Irgendwann musst auch Du einsehen wenn Du verloren hast.

 

MfG.

 

hartmut

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Achso noch was:

 

Ich hatte keinen perso mit und keine fleppe als die mich angehalten haben!

So und das laserding macht ja kein video und foto...nun gut der hatte nur meine bankkarte...kann doch jeder behaupter das er ich war oder?

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Achso noch was:

 

Ich hatte keinen perso mit und keine fleppe als die mich angehalten haben!

So und das laserding macht ja kein video und foto...nun gut der hatte nur meine bankkarte...kann doch jeder behaupter das er ich war oder?

 

 

Bitte um antworten die mir Lösung bieten!

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Olex

Nachdem Du ja ein ganzer Mann bist {Toller Hecht?} und bewiesen hast dass Du in deiner Probezeit sage und schreibe in einer 70 Zone 28 km/h zu schnell sein kannst, keinen peso sowie keine fleppe dabei hattest, was ja wiederum bedeutet, dass Du ein ganz toller Hecht bist, dann benehme dich auch mal als Mann,und benehme dich nicht wie eine Heulsuse :D

Bitte helft mir!
halte dich einigermasen an die Limits und hilf Dir selbst :D
Irgendwann musst auch Du einsehen wenn Du verloren hast.
Jetzt haben Dir schon 1.023 Leute geschrieben, daß der Drops gelutscht ist. Wann kapierst Du es endlich

Genausowenig als wie er kapiert wie man sich im Verkehr verhalten sollte :shutup: hilft nix

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Du hast doch eh schon einen Anwalt bemüht. Frag den doch. Der sollte es schließlich wissen. Ansonsten: wenn bei mir jemand keine Papiere dabei hat, gibt es idR für mich drei Alternativen:

 

- Foto, natürlich ein digitales :D

- er läßt jemanden antanzen, der die Papiere herbei schafft

- ich notiere mir eine recht genaue Personenbeschreibung.

 

Das sollte ausreichen, um Deinem Ansinnen in der Praxis zu begegnen. Bislang hat es das jedenfalls.

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Im übrigen besteht für Personaldokumente in D keine Mitführpflicht.

Watt? Natürlich muß man seinen Führerschein mitführen. Oder ist ein FS etwa kein Personaldokument?

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Im übrigen besteht für Personaldokumente in D keine Mitführpflicht.

Watt? Natürlich muß man seinen Führerschein mitführen. Oder ist ein FS etwa kein Personaldokument?

Nö Personaldokomente sind Pass und Personalausweis.

 

Der Führerschein ist ein Berechtigungsnachweis (-ausweis).

 

Edit:

Link Personalausweisgesetz

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Ja. So gesehen stimme ich Dir zu. Allerdings reicht der Führerschein idR aus, um jemanden zu identifizieren, und stellt unter diesem Aspekt betrachtet auch ein "Personaldokument" dar. :D

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da kann man doch was machen!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Als wenn ihr nichts machen würdet! Die habe doch kein Foto / kein Video und da muss doch was drinn sein"!

aber die :nolimit: haben dich gesehen und werden dich sicherlich bei einer Gegenüberstellung wiedererkennen.

 

 

Es war nur 1 Polizist!!!

 

Nur gibt es denn Lasergeräte mit Film?Der hat da so durch geguckt wie bei nem Fernglas!Denn wenn ein Film - warum wird man dann angehalten?

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Kapiere bitte endlich, daß du in deinem Fall keine Chance hast.

 

Ich meldete - nachdem ich gelasert worden war - auch mal Zweifel an und fragte, woher die :nolimit: denn so sicher seien, daß sie wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit bei mir gemessen hätten, denn ich hatte kurz vorher nichts dergleichen aufm Tacho bemerkt und war mir absolut keiner Schuld bewußt.

 

Anwort der Kollegin: Weil SIE (die Kollegin) es mir sagt!

 

Also, auch wenn kein Blitzfoto gemacht wird: Du hast die eindeutigen Aussagen der :P gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.

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Kapiere bitte endlich, daß du in deinem Fall keine Chance hast.

 

Ich meldete - nachdem ich gelasert worden war - auch mal Zweifel an und fragte, woher die :lol: denn so sicher seien, daß sie wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit bei mir gemessen hätten, denn ich hatte kurz vorher nichts dergleichen aufm Tacho bemerkt und war mir absolut keiner Schuld bewußt.

 

Anwort der Kollegin: Weil SIE (die Kollegin) es mir sagt!

 

Also, auch wenn kein Blitzfoto gemacht wird: Du hast die eindeutigen Aussagen der :mecker: gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.

 

Also gibts kein Film und Foto ne?

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Die brauchen keinen Film und kein Foto! Die haben dich mit einer anerkannten Messmethode

gemessen, dich angehalten und damit deine Fahrereigenschaft festgestellt. Glaubst du eigentlich

das die :lol: mit den Füßen in der Steckdose schlafen? Spätestens wenn die eine Gegen-

überstellung machen weil dir plötzlich einfällt zu sagen du warst das gar nicht, wird der Cop

dich wiederekennen. Und komm jetzt bitte nicht mit "Aussage gegen Aussage"! Der Drops

ist gelutscht und jetzt mußt du dazu stehen!

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Du hast die eindeutigen Aussagen der :lol: gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.

Dass sich diese Ansicht immer mehr in den Köpfen einiger festsetzt, dass die Aussage eines Polizisten mehr Wert ist als die des Beschuldigten. Dies ist völliger Unsinn. Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein. punktum.

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Hallo,

 

@Olex

Du redest als ginge es um ein Fahrverbot.

Bei einem Fahrverbot kann man evtl. ein höheres Bussgeld zahlen.

Da spielen auch Sachen wie - auf den Führerschein angewiesen - eine Rolle.

 

Möglicherweise verwechselst Du ASF und Fahrverbot ?

Fahrverbot gibt es erst ab +41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell.

 

Nur Dir droht kein FV.

Und das 'höhere' Bussgeld hast Du in Form der Nachschulung sowieso.

Was willst Du mehr.

Du warst zu schnell, Du bist rausgezogen worden und Du

kannst notfalls von den :mecker: identifiziert werden.

Zumal der :mecker: neben Deinem Namen und vermutlich auch einer

von Dir angebenen Adresse auch Dein Kennzeichen notiert hat.

 

Dir steht lediglich eine Nachschulung und einer Verlängerte Probezeit bevor.

Erst wenn Du die Nachschulung nicht machst, gibt es führerscheintechnische

Schwierigkeiten. Und in der um 2 Jahren verlängerten Probezeit natürlich

absolut punktefrei fahren, sonst gibt es Aufforderung zur MPU und dann

ist der Führerschein wirklich erstmal weg !

 

Und ehe Du Dich beschwerst oder nach Ausreden suchst, hättest Du mal besser nach den

Schildern ( oder den :think::lol: ) geschaut. Je nachdem was Dir leichter fällt.

 

 

Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein.

Richtig. Nur darf man als Beschuldigter im Zweifelsfall sogar lügen. Von daher wird die Aussage

des Beschuldigten im Zweifelsfall eher nicht zur Urteilsfindung verwendet. Da braucht es schon

unabhängige Zeugen bzw. einen Sachverständigen.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Die brauchen keinen Film und kein Foto! Die haben dich mit einer anerkannten Messmethode

gemessen, dich angehalten und damit deine Fahrereigenschaft festgestellt. Glaubst du eigentlich

das die :lol: mit den Füßen in der Steckdose schlafen? Spätestens wenn die eine Gegen-

überstellung machen weil dir plötzlich einfällt zu sagen du warst das gar nicht, wird der Cop

dich wiederekennen. Und komm jetzt bitte nicht mit "Aussage gegen Aussage"! Der Drops

ist gelutscht und jetzt mußt du dazu stehen!

 

Genau so schaut es aus. Nicht rumheulen, NS absolvieren und in der PZ sich etwas am Riemen reißen. Mehr ist hier leider nicht drin.

 

Echt tolle Typen am Start

 

MfG

 

DoH

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Warum am rieben reißen? Das war wegen der Ampel!Habe ich schon mehrmals betont!

 

Und wenn die kein Film und kein Foto haben können die auch nicht Nachweisen wer eindeutig gefahren ist, da wir zu Zweit waren!

Naja ich werde mal abwarten und das Ergebnis dann mal hier schildern.

 

Nur ich denke wenn due keine beweise haben das ich das war sehe ich da eine Möglichkeit!

 

Und ob SIe den Polizisten mehr glauben weis ich auch noch nicht!

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Du hast die eindeutigen Aussagen der :rolleyes: gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.

Dass sich diese Ansicht immer mehr in den Köpfen einiger festsetzt, dass die Aussage eines Polizisten mehr Wert ist als die des Beschuldigten. Dies ist völliger Unsinn. Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein. punktum.

 

In der überwiegenden Anzahl der Gerichtsverfahren wird aber wohl eher der Aussage eines Polizisten geglaubt werden als der Aussage des Beschuldigten.

Deshalb sollte man doch genau abwägen, ob es sich wirklich lohnt, den Aufwand zu treiben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.

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Guest Simineon
In der überwiegenden Anzahl der Gerichtsverfahren wird aber wohl eher der Aussage eines Polizisten geglaubt werden als der Aussage des Beschuldigten.

Deshalb sollte man doch genau abwägen, ob es sich wirklich lohnt, den Aufwand zu treiben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.

 

Ersetze Polizist durch Zeuge ... das liegt u.a. daran, dass ein Zeuge der Wahrheit verpflichtet ist, während der Beschuldigte lügen darf, dass sich die Balken biegen.

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@ Olex

 

Von wegen der Ampel: Du musst immer so fahren, dass Du jederzeit anhalten kannst - das bedeutet: Beim geringsten Zweifel hast Du vor der Ampel sogar LANGSAMER zu fahren. Wie willst Du dadurch eine Übertretung der zul. Höchstgeschwindigkeit begründen? Deine Argumentation geht nicht nur in die falsche Richtung, sondern weist auf einen uneinsichtigen Fahrer hin.

 

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das positive Berücksichtigung findet?

 

Ziehe daraus die Lehre, angepaßt vorausschauend zu fahren und wir profitieren alle davon durch ein Stückchen mehr an Verkehrssicherheit!

 

 

Gruß

 

 

Windyfan.

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Deine Argumentation geht nicht nur in die falsche Richtung, sondern weist auf einen uneinsichtigen Fahrer hin.

 

Laß ihn dass doch vor Gericht vorbringen. Diese Begründung dürfte eine Verdopplung des Bußgeldes wegen Vorsatz nach sich ziehen.

Wenn er es uns hier schon nicht glaubt. ...

 

Gruß,

AnReRa

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