Olex 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Hey Leute, ich bin heute von der Polizei aus dem Verkehr geholt worden!Ich bin in einer Zone wo 70 war 28km/h zu schnell gefahren. Der Blitzer war nehme ich an einer Laserblitzer da der Polizist dadurch geguckt hat.Nun meine frage....also kann ich aus der Sache irgendwie rauskommen?Und wie sieht das aus: Muss ich ein Aufbauseminar besuchen?Bin noch in der Probezeit und es war ja ne 70 Zone. Denn bei 50 Zone müsste ich! Wenn jemand weiß wie ich dagegen vorgehen kann bitte melden. Achso habe ich ne Chance mit Eichprotokoll und Stellwinkel und so? Gruß Olex Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Da deine Fahrereigenschaft feststeht ist hier nix mehr zu machen.Eichscheine und Messprotokolle können nur über einen Rechtsanwalt eingesehen werden !Hierbei wäre eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil Quote Link to post Share on other sites
lynx 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Da 28 km/h zuviel im Raum stehen, wird auch die Aufforderung zum Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung kommen. mfgLynx Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Ich habe Rechtschutz! Ja aber ich suche nach wegen darum weg zu kommen!Ich brauche Lösungen damit mir nichts passiert. Kann ich nicht höheres Bußgeld bezahlen oder so? Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Achso und der Polizist der im Wagen war, meinte ich bräuchte mir keine Sorgen wegen dem ASF machen, das würde bei mir nicht kommen. Nun ja der zweite Polizist war am Lasern... Habe ich mit Aussage gegen Aussage eine chance? Quote Link to post Share on other sites
Der Düsseldorfer 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Habe ich mit Aussage gegen Aussage eine chance? Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Die Aussage des war dann nicht korrekt. Bei dem Verstoss wird auf jeden Fall eine Aufforderung zum Aufbauseminar kommen. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Die Aussage des war dann nicht korrekt. Bei dem Verstoss wird auf jeden Fall eine Aufforderung zum Aufbauseminar kommen. Ich brauche Lösungen für ausreden, die es rechtfertigen zu schnell gewesen zu sein. Und wie ich das ASF umgehen kann. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Das war das Gerät mit der Polizist mich erwischt hat: Riegl FG21-PNun ja es gibt ja kein Video beweis...was ist wenn ich denke das der Falsch gemessen hat? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 @OlexEs gibt quasi keine Ausreden (die wurden alle schon gehört )Und deine Meinung wegen der Falschmessung kannst du zwar haben, aber wohl kaum beweisen.Ergo - vergiß es! Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Hallo Dieses Lasermessgerät ist eines der modernsten Geräte.Mit der Zieleinrichtung (Kreis) wird das zu messende Fahrzeugz.B am Kennzeichen anvisiert und dann die Messung durchführt.Die Reichweite beträgt 1000m.Auch wenn der Polizist dir gesagt hatdass kein ASF auf dich zukommen wird ändert dass nichts darandass du eine Nachschulung bekommst.Die Sache geht an die Bussgeldstelle von der duPost bekommst. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Jo aber da kann ich doch Einspruch einlegen!Wasn wenn ich auf dem Weg zu meiner Freundinn war die die Treppe runtergefallen ist und meine Hilfe brauchte???Wenn dies durch ihre Eltern als Zeuge praktisch belegt wird? der Polizist meinte eine gute ausrede kann der Bußgeldstelle nicht schaden, dass ich nichts bekomme. kann ich nicht sagen ich zahle mehr? Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Kann es sein das der Polizist ein FV gemeint hat.... Ansonsten ist der Käse gespitzt, wie gesagt ausreden zählen nicht viel und das was du grad anbringst ist kein Grund für zu schnelles fahren außerdem wäre der Zeuge nicht der erste der vor Gericht einknickt. So long noc Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Hallo Du kannst natürlich Einspruch einlegen.Von solchen Stories rate ich ab da da wenn deine Freundin und ihre Elterndiesen "Mist" auch noch dem Richter(falls es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte) erzählenwürden so würde im besten Falle eine "uneidliche Falschaussage" im Raum stehen.Das wäre mir die Sache nicht wert. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Hallo Du kannst natürlich Einspruch einlegen.Von solchen Stories rate ich ab da da wenn deine Freundin und ihre Elterndiesen "Mist" auch noch dem Richter(falls es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte) erzählenwürden so würde im besten Falle eine "uneidliche Falschaussage" im Raum stehen.Das wäre mir die Sache nicht wert. Und wie sieht der Einspruch aus? Ey diese scheiß Ampel! Hätte ich ne Vollbremsung machen sollen?Nur das Ding ist ich habe den Wagen bestimmt 200m ausrollen lassen und dieses Scheiß Teil kann 1000m lasern. Bitte helft mir!Kennt jmd. einen bei der Bußgeldstelle??;-) Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Ey diese scheiß Ampel! Hätte ich ne Vollbremsung machen sollen?Du willst wohl unbedingt noch Vorsatz daraus machen, kostet dann doppelt soviel. Kennt jmd. einen bei der Bußgeldstelle??;-) Brauchst Du noch einige Probleme dazu. Irgendwann musst auch Du einsehen wenn Du verloren hast. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Achso noch was: Ich hatte keinen perso mit und keine fleppe als die mich angehalten haben!So und das laserding macht ja kein video und foto...nun gut der hatte nur meine bankkarte...kann doch jeder behaupter das er ich war oder? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Behaupten kannst Du viel, wenn der Tag lang und die Nacht kurz ist. Nur Glauben wird man Dir wohl nicht. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 Achso noch was: Ich hatte keinen perso mit und keine fleppe als die mich angehalten haben!So und das laserding macht ja kein video und foto...nun gut der hatte nur meine bankkarte...kann doch jeder behaupter das er ich war oder? Bitte um antworten die mir Lösung bieten! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Jetzt haben Dir schon 1.023 Leute geschrieben, daß der Drops gelutscht ist. Wann kapierst Du es endlich?! Quote Link to post Share on other sites
sebastian85 3 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Akzeptiere es und stehe zu deiner Tat. Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Olex Nachdem Du ja ein ganzer Mann bist {Toller Hecht?} und bewiesen hast dass Du in deiner Probezeit sage und schreibe in einer 70 Zone 28 km/h zu schnell sein kannst, keinen peso sowie keine fleppe dabei hattest, was ja wiederum bedeutet, dass Du ein ganz toller Hecht bist, dann benehme dich auch mal als Mann,und benehme dich nicht wie eine Heulsuse Bitte helft mir!halte dich einigermasen an die Limits und hilf Dir selbst Irgendwann musst auch Du einsehen wenn Du verloren hast.Jetzt haben Dir schon 1.023 Leute geschrieben, daß der Drops gelutscht ist. Wann kapierst Du es endlich Genausowenig als wie er kapiert wie man sich im Verkehr verhalten sollte hilft nix Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 20, 2007 Author Report Share Posted August 20, 2007 da kann man doch was machen!!!!!!!!!!!!!!!!! Als wenn ihr nichts machen würdet! Die habe doch kein Foto / kein Video und da muss doch was drinn sein"! Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 da kann man doch was machen!!!!!!!!!!!!!!!!!Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Du hast doch eh schon einen Anwalt bemüht. Frag den doch. Der sollte es schließlich wissen. Ansonsten: wenn bei mir jemand keine Papiere dabei hat, gibt es idR für mich drei Alternativen: - Foto, natürlich ein digitales - er läßt jemanden antanzen, der die Papiere herbei schafft- ich notiere mir eine recht genaue Personenbeschreibung. Das sollte ausreichen, um Deinem Ansinnen in der Praxis zu begegnen. Bislang hat es das jedenfalls. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Im übrigen besteht für Personaldokumente in D keine Mitführpflicht. Das kann allerdings im Falle einer Kontrolle zu Nachteilen führen da man sich unter Umständen eben nicht ausweisen kann. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Im übrigen besteht für Personaldokumente in D keine Mitführpflicht.Watt? Natürlich muß man seinen Führerschein mitführen. Oder ist ein FS etwa kein Personaldokument? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Im übrigen besteht für Personaldokumente in D keine Mitführpflicht.Watt? Natürlich muß man seinen Führerschein mitführen. Oder ist ein FS etwa kein Personaldokument?Nö Personaldokomente sind Pass und Personalausweis. Der Führerschein ist ein Berechtigungsnachweis (-ausweis). Edit:Link Personalausweisgesetz Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Ja. So gesehen stimme ich Dir zu. Allerdings reicht der Führerschein idR aus, um jemanden zu identifizieren, und stellt unter diesem Aspekt betrachtet auch ein "Personaldokument" dar. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Außweisen kann man sich theoretisch mit allen wo auch der Name von Bedeutung ist (Bankkarte etc.). Jedoch bedarf es dann noch einiges an Vertrauen in die Person, um dies zu akzeptieren. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Eben. Deshalb ziehe ich solche, die ein Lichtbild beinhalten, auch vor. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 da kann man doch was machen!!!!!!!!!!!!!!!!! Als wenn ihr nichts machen würdet! Die habe doch kein Foto / kein Video und da muss doch was drinn sein"!aber die haben dich gesehen und werden dich sicherlich bei einer Gegenüberstellung wiedererkennen. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 22, 2007 Author Report Share Posted August 22, 2007 da kann man doch was machen!!!!!!!!!!!!!!!!! Als wenn ihr nichts machen würdet! Die habe doch kein Foto / kein Video und da muss doch was drinn sein"!aber die haben dich gesehen und werden dich sicherlich bei einer Gegenüberstellung wiedererkennen. Es war nur 1 Polizist!!! Nur gibt es denn Lasergeräte mit Film?Der hat da so durch geguckt wie bei nem Fernglas!Denn wenn ein Film - warum wird man dann angehalten? Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted August 22, 2007 Report Share Posted August 22, 2007 Kapiere bitte endlich, daß du in deinem Fall keine Chance hast. Ich meldete - nachdem ich gelasert worden war - auch mal Zweifel an und fragte, woher die denn so sicher seien, daß sie wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit bei mir gemessen hätten, denn ich hatte kurz vorher nichts dergleichen aufm Tacho bemerkt und war mir absolut keiner Schuld bewußt. Anwort der Kollegin: Weil SIE (die Kollegin) es mir sagt! Also, auch wenn kein Blitzfoto gemacht wird: Du hast die eindeutigen Aussagen der gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer. Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted August 25, 2007 Author Report Share Posted August 25, 2007 Kapiere bitte endlich, daß du in deinem Fall keine Chance hast. Ich meldete - nachdem ich gelasert worden war - auch mal Zweifel an und fragte, woher die denn so sicher seien, daß sie wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit bei mir gemessen hätten, denn ich hatte kurz vorher nichts dergleichen aufm Tacho bemerkt und war mir absolut keiner Schuld bewußt. Anwort der Kollegin: Weil SIE (die Kollegin) es mir sagt! Also, auch wenn kein Blitzfoto gemacht wird: Du hast die eindeutigen Aussagen der gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer. Also gibts kein Film und Foto ne? Quote Link to post Share on other sites
Bully 0 Posted August 25, 2007 Report Share Posted August 25, 2007 Die brauchen keinen Film und kein Foto! Die haben dich mit einer anerkannten Messmethodegemessen, dich angehalten und damit deine Fahrereigenschaft festgestellt. Glaubst du eigentlichdas die mit den Füßen in der Steckdose schlafen? Spätestens wenn die eine Gegen-überstellung machen weil dir plötzlich einfällt zu sagen du warst das gar nicht, wird der Copdich wiederekennen. Und komm jetzt bitte nicht mit "Aussage gegen Aussage"! Der Dropsist gelutscht und jetzt mußt du dazu stehen! Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted August 25, 2007 Report Share Posted August 25, 2007 Du hast die eindeutigen Aussagen der gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.Dass sich diese Ansicht immer mehr in den Köpfen einiger festsetzt, dass die Aussage eines Polizisten mehr Wert ist als die des Beschuldigten. Dies ist völliger Unsinn. Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein. punktum. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 25, 2007 Report Share Posted August 25, 2007 Hallo, @OlexDu redest als ginge es um ein Fahrverbot.Bei einem Fahrverbot kann man evtl. ein höheres Bussgeld zahlen.Da spielen auch Sachen wie - auf den Führerschein angewiesen - eine Rolle. Möglicherweise verwechselst Du ASF und Fahrverbot ?Fahrverbot gibt es erst ab +41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell. Nur Dir droht kein FV.Und das 'höhere' Bussgeld hast Du in Form der Nachschulung sowieso.Was willst Du mehr.Du warst zu schnell, Du bist rausgezogen worden und Dukannst notfalls von den identifiziert werden. Zumal der neben Deinem Namen und vermutlich auch einer von Dir angebenen Adresse auch Dein Kennzeichen notiert hat. Dir steht lediglich eine Nachschulung und einer Verlängerte Probezeit bevor.Erst wenn Du die Nachschulung nicht machst, gibt es führerscheintechnische Schwierigkeiten. Und in der um 2 Jahren verlängerten Probezeit natürlich absolut punktefrei fahren, sonst gibt es Aufforderung zur MPU und dann ist der Führerschein wirklich erstmal weg ! Und ehe Du Dich beschwerst oder nach Ausreden suchst, hättest Du mal besser nach den Schildern ( oder den ) geschaut. Je nachdem was Dir leichter fällt. Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein.Richtig. Nur darf man als Beschuldigter im Zweifelsfall sogar lügen. Von daher wird die Aussagedes Beschuldigten im Zweifelsfall eher nicht zur Urteilsfindung verwendet. Da braucht es schonunabhängige Zeugen bzw. einen Sachverständigen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted August 25, 2007 Report Share Posted August 25, 2007 Die brauchen keinen Film und kein Foto! Die haben dich mit einer anerkannten Messmethodegemessen, dich angehalten und damit deine Fahrereigenschaft festgestellt. Glaubst du eigentlichdas die mit den Füßen in der Steckdose schlafen? Spätestens wenn die eine Gegen-überstellung machen weil dir plötzlich einfällt zu sagen du warst das gar nicht, wird der Copdich wiederekennen. Und komm jetzt bitte nicht mit "Aussage gegen Aussage"! Der Dropsist gelutscht und jetzt mußt du dazu stehen! Genau so schaut es aus. Nicht rumheulen, NS absolvieren und in der PZ sich etwas am Riemen reißen. Mehr ist hier leider nicht drin. Echt tolle Typen am Start MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Olex 0 Posted September 1, 2007 Author Report Share Posted September 1, 2007 Warum am rieben reißen? Das war wegen der Ampel!Habe ich schon mehrmals betont! Und wenn die kein Film und kein Foto haben können die auch nicht Nachweisen wer eindeutig gefahren ist, da wir zu Zweit waren!Naja ich werde mal abwarten und das Ergebnis dann mal hier schildern. Nur ich denke wenn due keine beweise haben das ich das war sehe ich da eine Möglichkeit! Und ob SIe den Polizisten mehr glauben weis ich auch noch nicht! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 1, 2007 Report Share Posted September 1, 2007 Dann warte es ab. Du wirst's ja sehen. Quote Link to post Share on other sites
Schuetzin 1 Posted September 2, 2007 Report Share Posted September 2, 2007 Du hast die eindeutigen Aussagen der gegen dich, und die wiegen ganz schön schwer.Dass sich diese Ansicht immer mehr in den Köpfen einiger festsetzt, dass die Aussage eines Polizisten mehr Wert ist als die des Beschuldigten. Dies ist völliger Unsinn. Entscheidend ist, wem der Richter glaubt, und das muss eben nicht immer der Polizist sein. punktum. In der überwiegenden Anzahl der Gerichtsverfahren wird aber wohl eher der Aussage eines Polizisten geglaubt werden als der Aussage des Beschuldigten.Deshalb sollte man doch genau abwägen, ob es sich wirklich lohnt, den Aufwand zu treiben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted September 2, 2007 Report Share Posted September 2, 2007 In der überwiegenden Anzahl der Gerichtsverfahren wird aber wohl eher der Aussage eines Polizisten geglaubt werden als der Aussage des Beschuldigten.Deshalb sollte man doch genau abwägen, ob es sich wirklich lohnt, den Aufwand zu treiben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Ersetze Polizist durch Zeuge ... das liegt u.a. daran, dass ein Zeuge der Wahrheit verpflichtet ist, während der Beschuldigte lügen darf, dass sich die Balken biegen. Quote Link to post Share on other sites
Serienchiller 0 Posted September 2, 2007 Report Share Posted September 2, 2007 Nachdem es der Threadersteller anscheinend sowieso nicht mehr schnallt, jetzt mal ne andere Frage: Warum wird das Aufbauseminar hier immer mit ASF abgekürzt? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 2, 2007 Report Share Posted September 2, 2007 Warum wird das Aufbauseminar hier immer mit ASF abgekürzt?Aufbauseminar für Fahranfänger MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Windyfan 0 Posted September 3, 2007 Report Share Posted September 3, 2007 @ Olex Von wegen der Ampel: Du musst immer so fahren, dass Du jederzeit anhalten kannst - das bedeutet: Beim geringsten Zweifel hast Du vor der Ampel sogar LANGSAMER zu fahren. Wie willst Du dadurch eine Übertretung der zul. Höchstgeschwindigkeit begründen? Deine Argumentation geht nicht nur in die falsche Richtung, sondern weist auf einen uneinsichtigen Fahrer hin. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das positive Berücksichtigung findet? Ziehe daraus die Lehre, angepaßt vorausschauend zu fahren und wir profitieren alle davon durch ein Stückchen mehr an Verkehrssicherheit! Gruß Windyfan. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 3, 2007 Report Share Posted September 3, 2007 Deine Argumentation geht nicht nur in die falsche Richtung, sondern weist auf einen uneinsichtigen Fahrer hin. Laß ihn dass doch vor Gericht vorbringen. Diese Begründung dürfte eine Verdopplung des Bußgeldes wegen Vorsatz nach sich ziehen.Wenn er es uns hier schon nicht glaubt. ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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