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Messung Durch Hinterherfahren


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Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich...

Warum ?

Weil sonst mehr Autos und Radfahrer in Gefahr gebracht werden... Gegenverkehr und Querverkehr...

 

Weil du nachts so viel besser und weiter siehst als am Tag ?

Und den Rad- oder Mofafahrer in der Nacht natürlich auch viel besser erkennst ... :lol:

Von allerlei nachtaktivem Getier im Wald mal ganz abgesehen. ...

Da hast du ja völlig Recht. Naja, aus dem Gesichtspunkt is ja egal, ob Tag oder Nacht. Oje. Vollkommen schuldig... :-(

 

STVO §3:

(1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...

Wenn Du natürlich Infrarot oder Röntgenaugen a la Superman hast, gilt das natürlich nicht für Dich.

Dann solltest Du aber ein Attest vorlegen. Sonst glaubt Dir das nämlich keiner .

 

Nein, ich bin doch nicht superman, aber ich könnte jetzt nicht sagen, ob ich nicht immer 200m vorrausschau hätte. Also vor allem das letze Stück (1km), er gut messen konnte, war echt gerade...

 

Aber klar, zu schnell war ich und das ist nix gut. Ich verstehe. Und ich steh dazu und lasse mich bestrafen. Aber was könnte ich noch anbringen oder im Schriftverkehr erwähnen, um etwas milder bestraft zu werden?

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Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich...

Warum ?

Weil sonst mehr Autos und Radfahrer in Gefahr gebracht werden... Gegenverkehr und Querverkehr...

 

Weil du nachts so viel besser und weiter siehst als am Tag ?

Und den Rad- oder Mofafahrer in der Nacht natürlich auch viel besser erkennst ... :lol:

Von allerlei nachtaktivem Getier im Wald mal ganz abgesehen. ...

Da hast du ja völlig Recht. Naja, aus dem Gesichtspunkt is ja egal, ob Tag oder Nacht. Oje. Vollkommen schuldig... :-(

 

STVO §3:

(1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...

Wenn Du natürlich Infrarot oder Röntgenaugen a la Superman hast, gilt das natürlich nicht für Dich.

Dann solltest Du aber ein Attest vorlegen. Sonst glaubt Dir das nämlich keiner .

 

Nein, ich bin doch nicht superman, aber ich könnte jetzt nicht sagen, ob ich nicht immer 200m vorrausschau hätte. Also vor allem das letze Stück (1km), er gut messen konnte, war echt gerade...

 

Aber klar, zu schnell war ich und das ist nix gut. Ich verstehe. Und ich steh dazu und lasse mich bestrafen. Aber was könnte ich noch anbringen oder im Schriftverkehr erwähnen, um etwas milder bestraft zu werden?

 

"Ich war betrunken" :lol:

ne scherz.

Schreibe jedenfalls nichts, was man dir als Vorsatz auslegen könnte, wie "Ich hatte es sehr eilig"

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  • 2 weeks later...

ich sag nur ehrlich: Ich hätte natürlich nicht genau nach Schildern gefahren, wenn ich nicht diesen "Verfolger" hinter mir hätte. Sonst halte ich mich nämlich an "nicht mehr als 20 km/h drüber". Und ich habe nur wegen denen so viel mehr die Geschwindigkeit überschritten.

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  • 1 month later...

Liebe Leute,

 

nun ist der busgeldbescheid mit FV da...

 

und ich will nun wissen, wie ich etwas milderung erhalten kann?!?

 

oder geht da garnichts?

 

außßerdem fragten mit die Polizisten, ob ich jetzt oder später stellung nehmen wollte, und ich sagte eindeutig, ich regel das alles lieber schrifltich:

 

Muss ich nicht zuerst einen Anhörungsbogen bekommen?!

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Du musst keinen AB mehr bekommen weil deine Anhörung schon vor Ort stattfand....du hast jetzt nurnoch die Möglichkeit gegen den BGB Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt einzulegen und deine Gründe dann zu nennen.... mE macht das in deinem Fall aber keinen Sinn mehr....Gnade ist mE nicht zu erwarten!

 

Gruss

 

Raubritter

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  • 4 months later...
  • 10 months later...

... übrigens:

Ich habe ja zuerst Einspruch erhoben, wurde dann zu Gericht geladen und habe dann 3 Wochen vorher den Einspruch zurück genommen. Die Aussicht auf Erfolg war mir zu gering.

Schade eigentlich, aber ich habe den einen Monat FV und das Geld gezahlt.

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Ooooops, das steht da ja schon. So ein sch****

Was mich davon abgehalten hat? - Ich habe seitdem dieses Forum erstmal nicht besucht.

Nun dachte ich, ich hätte es damals nicht geschrieben gehabt, wie es ausging, weil ich nur den letzten Eintrag der 1. Seite laß, sorry... Und da wollte ich der Vollständigkeitshalber die Info geben.

 

Und dann habe ich da auch nichts neues geschrieben. Kann man das eigenlich löschen? (und dann diesen EIntrag auch?) Danke...

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