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"täter" Kann Nicht Zugeordnet Werden?!


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Hallo.

 

Heute morgen hat eine nette dame bei mir geklingelt. mein bruder ist über rot gefahren (war auch auf dem bild zusehen).

sie meinte dann aber "eigentlich könnten das auf dem bild auch Sie sein". Fahrverbot wäre die Folge wenn sie denjenigen ausfindig machen würde der gefahren ist.

 

Jetzt meine Frage: Ich hab mal gehört wenn sich Geschwister ähnlich sehen und anhand vom aussehen nicht 100% zugeordnet werden können wer gefahren ist, dass die Staatsgewalt dann machtlos ist und nichts tun kann. und das sie sich nicht sicher ist wer gefahren ist, hat sie mir mit der aussage dass es nach dem aussehen auch ich sein könnte, ja gezeigt. Sie will jetzt irgendwie die Passbilder einholen und dann mal weitersehn.

 

Was erwartet mich/uns/meinen bruder da? Kann mir da jmd helfen?

 

Danke!

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Wenn keine Identifizierung vorgenommen werden kann, und niemand den Verstoß zugibt, wird das Verfahren eingestellt. Wurde die Anhörung innerhalb ca. 2 bis 3 Wochen nach dem Verstoß vorgenommen, könnte eventuell die Anordnung drohen, für einige Monate ein Fahrtenbuch zu führen.

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danke schonmal für die anwtort.

 

können die auch nicht einfach sagen: "Das auf dem Bild ist Person X" obwohl sie sich nichtmal sicher sind?

 

und bei dem fahrtenbuch hab ich mal was von nem kollegen gehört. um das zu umgehen hat er das auto für nen euro an den vater verkauft und der vater wieder an ihn verkauft und somit soll diese regelung angeblich verfallen sein. ist das korrekt?

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Zumindest nach den Erfahrungen aus dem Forum tun die Bußgeldstellen so etwas eher nicht. Ein Verkehrsrichter könnte das aber durchziehen, oder er kann einen Gutachter beauftragen. Wobei die Sache dann wohl wegen Verjährung für beide erledigt wäre, wenn der Gutachter feststellt, daß der Falsche beschuldigt wurde.

 

Das mit dem Fahrtenbuch ist korrekt, wobei die Auflage eventuell so sein kann, daß sie auch für zugekaufte Fahrzeuge gelten kann, woraufhin man den Rückkauf zweckmäßigerweise besser lassen sollte.

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sie meinte dann aber "eigentlich könnten das auf dem bild auch Sie sein". Fahrverbot wäre die Folge wenn sie denjenigen ausfindig machen würde der gefahren ist.

Ähhhm ... was hast du der netten Dame denn erzählt? Womöglich hat sie nur etwas auf den Busch geklopft, sprich, sie wollte von dir hören "ich war's nicht", also daß du deinen Bruder indirekt beschuldigst - die Auswahl wird dann schließlich reichlich eng ...

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Naja selbst wenn ich gesagt hätte ich bin das nicht - mein bruder kann ja auch sagen dass er es nicht ist?! und dem einen mehr glauben dem andern nicht geht - so denke ich zumindest - nicht, oder?

 

Ich hab auf ihre aussage erst gar nichts gesagt. Hab auch keine Miene verzogen.

 

Danach meinte ich: "Ich kann auch gerne noch meinen 2. Bruder runter holen dann haben Sie plötzlich wohl 3 Tatverdächtige zur Auswahl" :think:

 

Wir 3 sehn uns halt wirklich ähnlich und sie sagte darauf dann nichts.

 

Heute hab ich dann aber gehört, dass wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann, einfach der Fahrzeughalter die Strafe bekommt?!

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  • 2 weeks later...
Heute hab ich dann aber gehört, dass wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann, einfach der Fahrzeughalter die Strafe bekommt?!
Quark. Keine Halterhaftung im fließenden Verkehr. Wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann, wird das Verfahren schlicht und ergreifend eingestellt - also wird keiner bestraft.

 

X,Y und Z erscheinen vor Gericht.

 

Möglich. Von diesen aber nur einer als Betroffener, die beiden anderen als Zeugen. Da Termine zu Gerichtsverfahren (mein nächstes ist im Oktober, Verstoß war im März) sich in der Regel hinziehen, ist gegen mindestens zwei der drei Personen Verjährung eingetreten. Der Betroffene sagt also "ich wars nicht" (er darf dabei auch lügen), Zeuge 1 oder 2 sagen (möglichst wahrheitsgemäß) "Ja, ich wars".

 

nach wievielen monaten ist die Klage "verjährt"?

 

Die "Klage"? Du meinst wahrscheinlich die Ordnungswidrigkeit?

 

Also gegen den, der tatsächlich gefahren ist, nach 3 Monaten, sofern die Verjährung gegen ihn in dieser Zeit nicht unterbrochen wurde (z.B. durch Anhörung, Anhörungsbogen usw.). Im Moment wurde ja z.B. dein Bruder noch nicht angehört. Die Anhörung wird nur einmalig unterbrochen, und zwar durch die erste Anhörung oder die Anordnung der Anhörung ;-) Danach nur noch durch BGB.

 

 

LG vom Josef

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  • 1 month later...

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