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Zeitraum Zwischen Geschwindigkeitsverstößen


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Hallo.

 

Ein Bekannter von mir wurde am 20.5.2005 geblitzt und bekam 3 Punkte. Jetzt wurde er am 1.6.2007 wieder geblitzt mit 36km/h zu viel (also wieder 3 Punkte).

Als Laie würde man jetzt sagen, dass das erste Vorkommnis bereits abgelaufen war, da 2 Jahre dazwischenlagen. Allerdings sieht die Behörde das wohl nicht so, da diese 3 Punkte im Jahre 2005 nicht gleich amd 20.5. rechtskräftig wurden, sondern eben erst nach dem 1.6.2005 (zu lahmarschig halt, oder was weiß ich).

Somit hat er jetzt nicht 3 Punkte, sondern 6.

 

Kann das so sein? Ist ja pervers. Er kann doch nichts dafür, wenn sich die Behörde so lange Zeit lässt.

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Hallo

 

Kann das so sein?
Ja.

 

Ist ja pervers.

 

Nein. Das ist schliesslich bekannt und dient dazu, die Fahrer herauszufiltern, die mit dem richtigen Verhalten im Strassenverkehr überfordert sind.

 

Er kann doch nichts dafür, wenn sich die Behörde so lange Zeit lässt.

 

Er kann etwas dafür, das er durch seine Fahrweise Andere gefährdet. Die Behörden haben damit gar nichts zu tun, die arbeiten die Verstösse nur ganz normal ab. Das zwischen Verstoss und Rechtskräftigkeit in der Regel mehrere Wochen vergehen ist doch ganz normal.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Guest Simineon
Kann das so sein? Ist ja pervers. Er kann doch nichts dafür, wenn sich die Behörde so lange Zeit lässt.

 

Ist schon ok und richtig so ...

 

Manchmal zögern auch die Übeltäter die Rechtskraft bewusst so lange hinaus (z.B. um ein FV passend zu legen)

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Guest Simineon
Inwiefern filtert man dadurch mehr dieser Fahrer raus? Für mich ist das einfach mangelnde Transparenz im System.

 

Bei Tattag bis Tattag würde man (wenn man bei einer Unschuldsvermutung bleibt) evtl. Unschuldige treffen, da die erste Tat noch nicht rechtskräftig ist.

Bei Rechtskraft bis Rechtskraft würden windige Advokaten die Rechtskraft bewusst verzögern, um die Punkte zu minimieren (bringt nur den Anwälten Geld)

Bei Rechtskraft bis Tattag werden alle Sünder gleichermassen behnadelt, ohne das windige Advokaten sich noch die Nase vergolden können und man bei der Unschuldsvermutung der Taten bleibt.

 

Anzumerken ist natürlich, dass sich die 3 Punkte aus 2005 bereits in der Überliegefrist befanden und die Löschung der Punkte erst durch die Rechtskraft der neuen OWi verhindert wurde

 

Hoffe, das war verständlich <_<

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Bei Rechtskraft bis Tattag werden alle Sünder gleichermassen behnadelt, ohne das windige Advokaten sich noch die Nase vergolden können und man bei der Unschuldsvermutung der Taten bleibt.

Und ganz findige RA ziehen es einfach bis zum Ablauf der Überliegefrist, wobei dies nicht einfach ist. <_<

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Guest Simineon
[und ganz findige RA ziehen es einfach bis zum Ablauf der Überliegefrist, wobei dies nicht einfach ist. <_<

 

hmmm ... Du widersprichst Dir selbst ... aus dem Handbuch der anwältlichen Dialektik entlehnt ? :D

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<_<

 

Scheint wohl schon ziemlich viel eingeschliffen zu sein, obwohl ich mir Mühe gebe solche Frasen zu vermeiden. Das Gleiche gilt für den Dialekt.

 

Vielleicht sollte man es umformulieren

Und ganz findige RA ziehen es einfach bis zum Ablauf der Überliegefrist, wobei dies nur einfach aussieht. :D

 

Aber irgendwie muß man ja gegenüber einen Mandanten die Schwierigkeit der Sachlage aufzeigen, um die KLEINE Gebühr für die Arbeit abrechnen zu können. :ph34t:

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Aber irgendwie muß man ja gegenüber einen Mandanten die Schwierigkeit der Sachlage aufzeigen, um die KLEINE Gebühr für die Arbeit abrechnen zu können. <_<

ABZOCKE!!!! :D:50::ph34t:

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Du kannst es verpacken oder hinter einem Gesetz verstecken, so viel Du willst: es ist und bleibt Abzockerei! :D Vor allem, wenn man sich regelmäßig betrachtet, wie dilletantisch MANCH(!!) ein Anwalt seinen Mandanten vertritt (oder besser gesagt: ins Messer laufen läßt). Hauptsache, die Kohle stimmt. <_<

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Hallole,

 

@bluey

Also - ich weiß nicht, ich finde es immer lustisch, wenn die Leute bei mir wegen "Abzocke" ein Gezeter veranstalten und nachher ihrem Anwalt das Geld in den Rachen werfen. Nun denn, jeder soll nach seiner Art glücklich werden (in den meisten Fällen gibt es dann eben Bußgeld + Anwaltskosten).

 

@gast225

Auch wir halten uns an unsere Richtlinien, sofern vorhanden. Und unsere "Tarife" sind auch gesetzlich vorgegeben, es kann höchstens erschwerend eine Vorsatztat untermauert werden ...

Am besten finde ich die Anwälte, die, nachdem ihr Mandat verknackt wurde, mir auf dem Flur gestehen: "Hat er ja schießlich auch verdient ... ".

 

Im Allgemeinen möchte ich sagen, dass Anwälte und Polizei grundsätzlich kein schlechtes Verhältnis zueinander haben müssen. Sie arbeiten alle im Sinne des Rechts - nur auf verschiedenen Seiten. Und es gab auch schon Anwälte, die in der Verhandlung die Arbeit des Polizisten massiv angegriffen haben, und als sie selber zu schnell gemessen wurden, sofort den Verstoß eingeräumt und unterschrieben haben.

Aber schließlich hat ja ein Betroffener das Recht, von seinem Anwalt "gut" vertreten zu werden ...

 

Grüße

 

papemark

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Hallole,

 

@bluey

Also - ich weiß nicht, ich finde es immer lustisch, wenn die Leute bei mir wegen "Abzocke" ein Gezeter veranstalten und nachher ihrem Anwalt das Geld in den Rachen werfen. Nun denn, jeder soll nach seiner Art glücklich werden (in den meisten Fällen gibt es dann eben Bußgeld + Anwaltskosten).

Meist zahlt ja solche Sachen die RSV, wobei bei denen vielleicht auch mal vorher die Erfolgsaussichten gründlicher prüfen sollten. <_<

 

Auch wir halten uns an unsere Richtlinien, sofern vorhanden.

Die haben aber keine Außenwirkung. :D

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