AcidRain 0 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Halli Hallo... 3 Monate ist es her, dass ich mein neues Autole bekam...leider wurde ich seit dem vom "Pech" verfolgt ^^ Ich wurde vor ca 2 Wochen das erste mal geblitzt,außerhalb vom Ort, Landstraße mit maximal Tempo 110 => erlaubt waren 50 km/h (wg Einmündung)...Ok, dacht ich mir, den einen Monat läufste gerne...Wenn was kommt... Nuja... leider wurd ich von Samstag auf Sonntag nacht (um 2 Uhr, auf ner 4-spurigen) auf der A5 (Frankfurter Kreuz) mit Tempo maximal 135 km/h wieder geblitzt... => erlaubte 100 km/h (Kreuz) ==> was kann mich in Summe erwarten?Gesamtfahrverbot von 3 Monaten? (da recht kurzer AbstandBußgeld gesamt in Höhe von ca 250 Euro? Hoffnung meinerseits => das erste mal Tempo kleiner 100 => Bußgeld auf 100 Euro gekürzt ^^=> zweite mal, aufgrund von Tachovorlauf (10 km/h) und 3% Messtoleranz => weniger als 26km/h zu viel und hier nur nen "kleines" Bußgeld... sind meine ersten Punkte... *grml*bin sowas nicht "gewohnt" *g* Hoffe auf kurze Aufklärung... lgAcid Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Nachdem der erste Verstoß noch nicht rechtskräftig ist, nur das normale Bußgeld und Fahrverbot. Wieviel kannst Du erst wissen wenn der Vorwurf da ist. Geschwindigkeitsverstöße MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Hoffnung meinerseits => das erste mal Tempo kleiner 100 => Bußgeld auf 100 Euro gekürzt ^^=> zweite mal, aufgrund von Tachovorlauf (10 km/h) und 3% Messtoleranz => weniger als 26km/h zu viel und hier nur nen "kleines" Bußgeld... 10 km/h Tachovorlauf wäre verdammt viel für ein neues Auto ... rechne da mal lieber mit 5 km/h ... Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted July 9, 2007 Author Report Share Posted July 9, 2007 naja, ok...neues auto für mich... ist ein gebrauchter *g*mein altes hatte nen getriebeschaden (aber erst nach dem ich's verkauft hab...) oki...also, maximal je 1 Monat FV *puh* ^^ Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Also beim letzten gibt es wohl kein FV, da außerorts erst ab 41 zu schnell ein FV verhängt wird. Die 2x26 greift hier nicht. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Um es mal einfach auzudruecken, - um dir zu sagen, was dich erwartet, muss mana) entweder wissen, wieviel dir bei jedem Verstoss letztendlich dann tatsaechlich vorgeworfen wird - oderb) eine gute Kristallkugel besitzen.Und wer hat hier schon eine Kristallkugel ! Nur eines ist schon mal klar, - ein zweiter Monat Fahrverbot aufgrund der 2 x 26 Regelung gibt es nicht, da beim Tattag des zweiten Verstosses der erste noch nicht rechtskraeftig war. Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted August 14, 2007 Author Report Share Posted August 14, 2007 halli hallo.... heute kam der zeugenfragebogen wie reagieren?auto ist auf meine mom zugelassen...geschwindiogkeit: 84 km/hd.h. 34 km/h zu schnell... soll sich meine mom erstmal "dumm stellen" und bild beantragen, oder die 100 euro "schlucken" und froh sein, dass kein fahrverbot kommt glgacid Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 14, 2007 Report Share Posted August 14, 2007 Da ein ZBB kam kann ja nicht einfach bezahlt werden, da sie ja den Halter als Fahrer ausschließen. Wenn man sich auf sein Weigerungsrecht beruft, schränkt dies den potenziellen Fahrerkreis stark ein. Hast du dich schon mal im Forum bezgl. solcher Fallgestaltungen eingelesen? Quote Link to post Share on other sites
KingKrizz 0 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 wichtig wäre zu wissen wie weit dir die beamten hinterher gefahren sind denn es gibt durchaus eine meßmethode auch ohne geeichtem tacho. je nach methode (geeicht oder nicht geeicht) müssen meßtoleranzen zugunsten des beschuldigten berücksichtigt werden.das sind 3% bei einem geeichtem tacho und 15% plus 10% des skalenwertes des tachos bei nicht geeichtem tacho. schätzen kann nur in ausnahmefällen anerkannt werden, z.b. bei schrittgeschwindigkeitsverstößen in verkehrsberuhigten bereichen, da spricht man der polizei auch ohne hilfsmittel die fähigkeit zu, eine übertretung feststellen zu können. aber das kann dann auch nur als owig (15€) abgegolten werden egal wie hoch die tatsächliche übertretung war. Quote Link to post Share on other sites
elster 0 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 wichtig wäre zu wissen wie weit dir die beamten hinterher gefahren sind denn es gibt durchaus eine meßmethode auch ohne geeichtem tacho. je nach methode (geeicht oder nicht geeicht) müssen meßtoleranzen zugunsten des beschuldigten berücksichtigt werden.das sind 3% bei einem geeichtem tacho und 15% plus 10% des skalenwertes des tachos bei nicht geeichtem tacho. schätzen kann nur in ausnahmefällen anerkannt werden, z.b. bei schrittgeschwindigkeitsverstößen in verkehrsberuhigten bereichen, da spricht man der polizei auch ohne hilfsmittel die fähigkeit zu, eine übertretung feststellen zu können. aber das kann dann auch nur als owig (15€) abgegolten werden egal wie hoch die tatsächliche übertretung war. Wo steht denn, dass die Messung durch Nachfahren erfolgte? Und die Toleranzen sind auch falsch (siehe unsere FAQ): c.) Messung durch Nachfahrenbei einem Meßfahrzeug mit geeichtem Tacho: 7 – 15 Prozent Abzug vom Meßwertbei einem Meßfahrzeug mit ungeeichtem Tacho: ca. 20 Prozent Abzug vom Meßwert (Berechnung je nach Gericht/Gebiet/Behörde unterschiedlich) Quote Link to post Share on other sites
KingKrizz 0 Posted August 16, 2007 Report Share Posted August 16, 2007 lol... ich entschuldige mich zutiefst. falsches thema, sch*** wenn 300 fenster offen sind... überblick verloren hab Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted August 27, 2007 Author Report Share Posted August 27, 2007 Also,auf dem Foto bin ich deutlich zu erkennen ^^ Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted August 27, 2007 Author Report Share Posted August 27, 2007 Also,auf dem Foto bin ich deutlich zu erkennen ^^ jetzt hat meine mom gefragt,ob se mich "outen" soll,oder aber auf ihr recht der aussageverweigerung pochen... was würde dann passieren?==> abgleich der fotos von gemeinen der männlichen familienmitglieder? ich wohne zwar in einer andren gemeinde wie meine mom,aber glaube nicht, dass das von vorteil für mich ist... ^^ kommt durch den "mehraufwand" mehrkosten drauf?oder sind die bei den "gebühren" dabei? *grübel*darf ja eigentlich nicht, oder? dafür werden die freundlichen doch auch bezahlt ^^ edit: sry,editieren ging nicht Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 27, 2007 Report Share Posted August 27, 2007 Hallo, jetzt hat meine mom gefragt,ob se mich "outen" soll,oder aber auf ihr recht der aussageverweigerung pochen...Sofern Du nicht gerade eine Zwillingsgbruder hast,besteht zwischen Zeugnissverweigerungsrecht und 'Outen' nicht wirklich viel Unterschied.Die Behörden machen einfach - wie Du ganz richtig sagtest - einen Check beim EMA mit den Familienabgehörigen des gleichen Geschlechtes und BINGO. kommt durch den "mehraufwand" mehrkosten drauf?oder sind die bei den "gebühren" dabei? *grübel*darf ja eigentlich nicht, oder?Nö, das ist in den 25,60 EUR für den Bussgeldbescheid drinnen.Teurer wirds erst, wenn man vor Gericht zieht ... Gruß,AnReRa P.S.:In Zukunft viel mehr auf Blitzer aufpassen.In Bayern hat ein bislang punktefreier Autofahrer nach 3 Verstößen in 9 Monaten eine MPU aufgebrummt bekommen(War irgendwas um +26, +35 und +42 km/h soweit ich noch weiß)Kannste hier im Forum nachlesen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 27, 2007 Report Share Posted August 27, 2007 Sag doch mal Mom, sie soll einfach schreiben, dass sie der Meinung ist, selbst gefahren zu sein..... Damit waere schon mal ein wenig Beschaeftigung angesagt und fuer dich tickt die Verjaehrungsuhr ein bisschen weiter.... Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted September 5, 2007 Author Report Share Posted September 5, 2007 jetzt nochmal für mich...da an den tatsächlichen fahrer (mich) noch kein bescheid, o.ä. ankam, tickt die verjährungsfrist ja weiter, bzw wurde noch nicht unterbrochen, richtig? oder gilt dies hier:- die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Betroffenen? bisher bekam nur meine mom den zeugenbefragungsbogen...ich hab ja noch immer die hoffnung *g* grüßeacid Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 5, 2007 Report Share Posted September 5, 2007 Ja da derzeit gegen den tatsächlichen Fahrer noch nicht ermittelt wird, ist die Verjährung noch nicht unterbrochen. - die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Betroffenendas geht nur, wenn der Fahrer bereits ermittelt ist jedoch sein Wohnsitz unbekannt ist. Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted September 7, 2007 Author Report Share Posted September 7, 2007 mmmh... ok...2 Wochen + 1 Woche "Postlauf" hab ich noch... grad rief meine Mom an, bei Ihr standen die "freundlichen" vor der Tür...leider hat mein Stiefvater die Tür auf gemacht... Nun denn... bin mal gespannt, wie lang es noch dauert...(meine Mom sagte nichts... *zum glück*) Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted September 16, 2007 Author Report Share Posted September 16, 2007 also, am 17.6. wurde ich geblitzt,seit dem ist beim Fahrzeughalter eingegangen:Zeugenbefragungsbogen, auf Anfrage ein Bildchen, und ein Besuch der Polizei.Es kam sogar ein brief, dass der Fahrzeughalter sich mit dem Fahrer auf der Wache blicken lassen soll....(wer kommt auf solche Ideen? Wenn man der Ploizei vor der Tür sagt, man verweigere die Aussage, aufgrund Verwandtschaft und soll dann 5 Tage später mit derselben auf der Wache erscheinen?!) Beim Fahrer, also mir, ist bisher noch nichts eingegangen...Weder Besuch, noch sonst etwas... Heißt das jetzt, dass ich noch gut eine Woche (Postlauf) "ausharren" muss, und dann feiern kann / darf? glgIch Quote Link to post Share on other sites
clioboy 0 Posted September 16, 2007 Report Share Posted September 16, 2007 <Bist du eigentlich auf probe)?? die frage stell ich da das auto auf deine mom angemeldet ist Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted September 17, 2007 Author Report Share Posted September 17, 2007 ne...ist aus finanziellen / versicherunggründen zugelassen,da spezielle tarifgruppe... Quote Link to post Share on other sites
AcidRain 0 Posted September 25, 2007 Author Report Share Posted September 25, 2007 Nunja.... schade Heute kam ein Briefchen,Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,Ihnen wird zur Last gelegt, am 21.06.2007, um 10:xx Uhr in....(den Rest kennen wir sicherlich alle... ^^) 34 km/h überschritten, außerhalb geschlossener Ortschaften... Also dann... Verstoß zugeben, zurückschicken,3 Punkte kassieren und ~100 Euro abgeben... glgAcid Quote Link to post Share on other sites
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