Waschbaerbauch 40 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Ein von der Polizei bei einem Autofahrer sichergestelltes Radarwarngerät muss, so das Verwaltungsgericht Münster, wieder an den Autofahrer herausgeben werden. Das Gerät, das Autofahrer vor Blitzern warnt, ist in dem konkreten Fall nicht angeschlossen und somit nicht betriebsbereit gewesen. Kauf und Besitz solcher Geräte sind nicht verboten. Sie dürfen allerdings nicht benutzt oder in betriebsbereitem Zustand im Auto mitgeführt werden. Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23. Mai 2007 - 1 K 1267/06 quelle ich hoffe es ist legal, das so zu verlinken... wenn nicht dann bitte legalisieren. ich dachte, das urteil ist vllt ganz interessant. zwar ist uns allen wohl klar, dass dieses gesetz nur den gebrauch verbietet, aber es gab ja durchaus schon diskussionen, wo es um dieses thema ging. Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Ein Bel 940 Ist schon sehr interessant. Allerdings würde ich mich darauf nicht verlassen, denn ein anderer Richter könnte das mit dem fehlenden Adapter als Ausrede werten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 7, 2007 Report Share Posted July 7, 2007 Hier mal der Link zum Volltext des Urteil http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muen...il20070523.html Im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens am 12. Januar 2006 lag eine gegenwärtige Gefahr eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO und damit eine gegenwärtige Gefahr einer Beeinträchtigung der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht vor. Das Radarwarngerät des Klägers wurde in diesem Zeitpunkt weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt. Betriebsbereit im Sinne des § 23 Abs. 1b StVO ist ein Radarwarngerät, wenn es in der Weise mitgeführt wird, dass es jederzeit während der Fahrt ohne größere technische Vorkehrungen eingesetzt werden könnte. 22 Vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., München 2005, § 23 StVO, Rn. 38; sowie die Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 i StVG, BT-Drs. 14/4304, S. 11, wonach der Verordnungsgeber nicht ermächtigt wurde, die bloße Beförderung eines solchen Gerätes zu untersagen. 23 Im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens war das Radarwarngerät des Klägers nicht betriebsbereit im vorbeschriebenen Sinne. Das Gerät benötigt eine Stromversorgung, um in Gebrauch genommen werden zu können. Da es über keinen Batterieeinsatz verfügt, muss es an eine externe Stromquelle angeschlossen werden. In dem Firmenwagen des Klägers konnte die notwendige Stromversorgung nur über den Zigarettenanzünder hergestellt werden. Anhand des von dem Beklagten ebenfalls sichergestellten Kabels konnte das Radarwarngerät des Klägers mit diesem nicht verbunden werden. Hierzu musste das sichergestellte Kabel zunächst mit einem Adapter verbunden werden, der sich im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens nach dem Vortrag des Klägers nicht in seinem Firmenwagen, sondern in seinem Büro befand. Mit Blick darauf, dass der Kläger den notwendigen Adapter im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegt hat, bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sein Vorbringen nicht zutrifft und der Adapter sich am 12. Januar 2006 in seinem Firmenwagen befunden hat. In Ermangelung einer Möglichkeit, das Gerät im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens an eine Stromquelle anzuschließen, hätte es nicht jederzeit während der Fahrt eingesetzt werden können und war daher nicht betriebsbereit. Dass der erforderliche Adapter aus dem Büro des Klägers geholt oder andernorts hätte erworben werden können, rechtfertigt keine andere Bewertung. 24 Vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung und entsprechenden Bewertung: VG Chemnitz, Urteil vom 2. November 2004 - 3 K 1239/01 -, juris. 25 Bereits dem Wortlaut des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO lässt sich eindeutig entnehmen, dass die Betriebsbereitschaft des Gerätes während der Fahrt gegeben sein muss. Von einem betriebsbereiten Mitführen eines Radarwarngerätes kann nur dann die Rede sein, wenn zugleich das Fahrzeug geführt, der Kraftfahrer also am Steuer sitzt und unterwegs ist. Dies wird auch durch die Gesetzesbegründung zu der Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 i StVG bestätigt, wonach das in der StVO zu erlassende Verbot als an den Kraftfahrer adressierte Verhaltensvorschrift zu konzipieren sei. Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO liegt mithin nicht vor, wenn das Radarwarngerät nicht während der Fahrt in Betrieb genommen werden kann. 26 Der Umstand, dass der erforderliche Adapter aus dem Büro des Klägers geholt oder andernorts hätte erworben werden können, begründet auch keine gegenwärtige Gefahr im Sinne eines unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorstehenden Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted July 8, 2007 Report Share Posted July 8, 2007 Sehr schön. Also dann gibt es doch die Chance (wie ich schonmal angedeutet habe), dass man einfach den Adapter aus dem Fenster wirft. Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted July 8, 2007 Report Share Posted July 8, 2007 @landyDu machst einen Denkfehler. Unterschätze niemals Deinen Gegner ! In diesem Fall die Zudem, wer Gegenstände aus einem fahrenden Auto wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted July 8, 2007 Report Share Posted July 8, 2007 Zudem, wer Gegenstände aus einem fahrenden Auto wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Mh, belege das mal bitte an Quellen.. Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Tja was soll ich sagen. Mein Vorschlag ist folgender: Fahre am besten vor einem Polizeiwagen, und werfe dann eine Dose Bier aus dem Fenster. Die wir dir dann bestimmt freundlich und nett die "Quelle" nennen! Quote Link to post Share on other sites
Blitzkastenschubser 0 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Ist zum einen nach dem "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" illegale müllentsorgung und wenn du z.B. durch das rauswerfen des gegenstandes nachfolgende fahrzeuge gefährdest,auch noch ein "gefährlicher eingriff in den strassenverkehr".Also besser Quote Link to post Share on other sites
speedtrap 0 Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Zudem, wer Gegenstände aus einem fahrenden Auto wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Mh, belege das mal bitte an Quellen.. sehe ich ähnlich..du könntest den adapter ja auch, als du die bemerkt hast, vor lauter schreck aus dem fenster geworfen haben...soll ja solche reflexe geben ne mal im ernst, wie sollen die dir das nachweisen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted July 9, 2007 Report Share Posted July 9, 2007 Natürlich. Wenn die Cops das sehen, hat man natürlich ein Problem. Aber so leicht ist das nicht, wenn man z.B. von einem Provida angehalten wird, kann man (bevor man die BAB verlässt) schon etwas stärker abbremsen und einen etwas größeren Abstand zum Polizeifahrzeug herstellen. Mit etwas Glück klappt es dann. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted July 10, 2007 Report Share Posted July 10, 2007 Könnte einer der Mods das Urteil bitte im Bereich Warntechnik der FAQs aufnehmen? Danke! Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted July 10, 2007 Report Share Posted July 10, 2007 Eigentlich finde ich es müssig, zuerst "beweisen" zu müssen dass es eine Idotie ist, feste Gegenstände aus einem fahrenden Fahrzeug zu werfen. Möchte mal hören, was die Betreffenden sagen, wenn sie selbst als Hintermann von einem Gegenstand getroffen würden oder als Biker wegen eines auf der Strassen liegenden " im Schreck fortgeworfenen Adapters" verunfallen.Ne Leute. Das ist keine Sache des Gesetzgebers sondern eine der Intelligenz. Trotzdem hier ein Urteil: Wer Gegenstände aus einem Fahrzeug wirft... Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted July 10, 2007 Report Share Posted July 10, 2007 @sphäre Danke, das weiß ich selbst. Trotzdem würde ich es in diesem Ausnahmefall machen, wenn ich den Adapter von der Ausfahrt oder dem Standstreifen aus in die Prärie werfen könnte. Auf die Fahrbahn würde ich nie etwas werfen. Nichtmal meine Schwiegermutter... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 kann man den Adapter nicht auch runterschlucken ?Wie auch immer, für beschlagnahmefreudige Cops sollte dieses Urteil griffbereit im Auto mitgeführt werden . Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 Für einen Praxisversuch würde ich dir glatt meinen Adapter zur Verfügung stellen Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 Laß mal, ich vermute eine ganze Europalette großvolumiger Adapter ist gerade per Schiff aus Hong Kong auf den Weg gegangen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 Luftfracht...... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 Luftfracht...... Und Kamera um das Festmahl zu dokumentieren, damit wir alle was davon haben. scnr. hartmut Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted July 11, 2007 Report Share Posted July 11, 2007 Liefere noch eine Tube original "Radar-Senf " dazu. Mahlzeit. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted July 12, 2007 Report Share Posted July 12, 2007 endlich mal ein urteil, welches realitätsnah gefällt wurde. eine kopie liegt ab sofort im fahrzeug. der adapter ist schnell verschwunden... Quote Link to post Share on other sites
decoder 1 Posted July 20, 2007 Report Share Posted July 20, 2007 man könnte sich auch einen kippschalter ins auto bauen der die polung an der 12 volt buchse umkehrt oder kurzschließt. somit würde die sicherung im adapter raus fliegen und das gerät ist nicht mehr betriebsbereit Quote Link to post Share on other sites
riceBOB 0 Posted August 4, 2007 Report Share Posted August 4, 2007 man könnte sich auch einen kippschalter ins auto bauen der die polung an der 12 volt buchse umkehrt oder kurzschließt. somit würde die sicherung im adapter raus fliegen und das gerät ist nicht mehr betriebsbereit Wie?!? Also Du meinst, da ist einfach n Verpolungsschutz mittels Sicherung eingebaut? Meinst ein spezielles Geräte oder denkste, dass des bei allen so ist!? Ne klasse Idee ist das auf jeden Fall! So creative Leute gefallen mir GrußriZE Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.