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Ab An Zweitwohnsitz Zugestellt


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Guest lebigmac

Liebe Experten,

 

wie so einige hier, habe ich das (zugegeben selbstverschuldete) Problem zweimal innerhalb eines Jahres mit 30+ geblitzt worden zu sein.

Nach nun etwa zweieinhalb Monaten wurde der AB des zweiten Vergehens an meinen Zweitwohnsitz (Elternhaus) zugestellt.

 

Meine kurze Frage deshalb: Verschafft mir diese Tatsache irgendeine Möglichkeit, die Sache noch über die Verjährungsfrist hinauszuzögern oder muss ich sozusagen dafür Sorge tragen, dass Post, die an meine Zweitwohnung geschickt wird, auch von mir zeitnah gelesen wird?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

lebigmac

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Verschafft mir diese Tatsache irgendeine Möglichkeit, die Sache noch über die Verjährungsfrist hinauszuzögern

Die Verjährung wurde auf jeden Fall unterbrochen. Daher in dieser Richtung momentan "null Chance".

Gruß - frosch

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Mehr Daten....

 

An wen ging der AB, Halter oder Täter ?

 

Wann war die Rechtskraft des ersten Verstosses, wann war der 2. Verstoss ?

 

 

Ist die Verlegung des Fahrzeugs der Zulassungsbehörde gemeldet worden ?

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@lebigmac

 

Ich gehe mal davon aus, dass der AB an dich ging.

 

Hast du einen Zweitwohnsitz, dann kannst du dort auch Post empfangen. Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz sehe ich als OK an.

 

Und selbst wenn ... auch wenn der AB ueberhaupt nicht angekommen waere, er wurde aber verschickt. Wenn er innerhalb von 3 Monaten verschickt bzw auch nur angeordnet wurde (das ist in der Akte dann auch belegt), dann ist die Verjaehrung unterbrochen.

Wesentlich ist auch, dass der AB an den "Taeter" geht. Und da mit deinem Namen in Verbindung mit deiner Zweitanschrift eindeutig nur du gemeint bist, ist die Adresse auch ein heilbarer Mangel, der das nicht ungueltig macht.

 

Besseres kann ich leider auch nicht schreiben.

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Guest lebigmac

Vielen Dank für Deine (leider nicht erfreuliche) Antwort, Franticek!

 

@ Findom: Auch an Dich schon mal vielen Dank, im Folgenden der Verlauf etwas detaillierter:

 

1. Verstoß:

Tat: 25.06.06

AB: 15.09.06

Bußgeldbescheid: 21.10.06 (Eingangsdatum)

 

2. Verstoß:

Zunächst zum Hintergrund:

Den Verstoß (138 statt 100 auf der Autobahn) habe ich mit dem Fahrzeug meines Vaters begangen. Er hat daraufhin (relativ zeitnah) einen AB bekommen und dort angegeben, dass er nicht der Fahrzeugführer gewesen sei. Ansonsten hat er (auch bei den folgenden Besuchen der Polizei) keine weiteren Angaben gemacht. Auch, wenn die Polizisten ihm zunächst aufgrund des Fotos nicht sofort glaubten, kamen sie schlussendlich über das Einwohnermeldeamt darauf, dass ich der Fahrzeugführer gewesen sein könnte und sendeten den AB an meinen Zweitwohnsitz (mit mir als Adressaten). Nun zu den Daten:

 

Tat: 28.03.07

AB an mich: 15.06.07

 

Gibt's nun vielleicht noch ein Fünkchen Hoffnung? :licht:

 

Vielen Dank & Grüße

lebigmac

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Guest lebigmac

Na gut, dann übe ich wohl am besten schon mal das Langstreckenlaufen :licht:

 

Auf jeden Fall an dieser Stelle ein großes Dankeschön für Eure Hilfe, bin echt begeistert, dass es das radarforum gibt (auch, wenn ich hoffe, dass ich es nicht mehr so schnell für meine Zwecke benötige)!

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