Guest lebigmac Posted June 24, 2007 Report Share Posted June 24, 2007 Liebe Experten, wie so einige hier, habe ich das (zugegeben selbstverschuldete) Problem zweimal innerhalb eines Jahres mit 30+ geblitzt worden zu sein.Nach nun etwa zweieinhalb Monaten wurde der AB des zweiten Vergehens an meinen Zweitwohnsitz (Elternhaus) zugestellt. Meine kurze Frage deshalb: Verschafft mir diese Tatsache irgendeine Möglichkeit, die Sache noch über die Verjährungsfrist hinauszuzögern oder muss ich sozusagen dafür Sorge tragen, dass Post, die an meine Zweitwohnung geschickt wird, auch von mir zeitnah gelesen wird? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!lebigmac Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted June 24, 2007 Report Share Posted June 24, 2007 Verschafft mir diese Tatsache irgendeine Möglichkeit, die Sache noch über die Verjährungsfrist hinauszuzögernDie Verjährung wurde auf jeden Fall unterbrochen. Daher in dieser Richtung momentan "null Chance". Gruß - frosch Quote Link to post Share on other sites
Guest lebigmac Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Vielen Dank für Deine Antwort, frosch.Schade, dass es keine positiveren Antworten gibt - jetzt muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, oder!? Grüßelebigmac Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Mehr Daten.... An wen ging der AB, Halter oder Täter ? Wann war die Rechtskraft des ersten Verstosses, wann war der 2. Verstoss ? Ist die Verlegung des Fahrzeugs der Zulassungsbehörde gemeldet worden ? Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 @lebigmac Ich gehe mal davon aus, dass der AB an dich ging. Hast du einen Zweitwohnsitz, dann kannst du dort auch Post empfangen. Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz sehe ich als OK an. Und selbst wenn ... auch wenn der AB ueberhaupt nicht angekommen waere, er wurde aber verschickt. Wenn er innerhalb von 3 Monaten verschickt bzw auch nur angeordnet wurde (das ist in der Akte dann auch belegt), dann ist die Verjaehrung unterbrochen.Wesentlich ist auch, dass der AB an den "Taeter" geht. Und da mit deinem Namen in Verbindung mit deiner Zweitanschrift eindeutig nur du gemeint bist, ist die Adresse auch ein heilbarer Mangel, der das nicht ungueltig macht. Besseres kann ich leider auch nicht schreiben. Quote Link to post Share on other sites
Guest lebigmac Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Vielen Dank für Deine (leider nicht erfreuliche) Antwort, Franticek! @ Findom: Auch an Dich schon mal vielen Dank, im Folgenden der Verlauf etwas detaillierter: 1. Verstoß:Tat: 25.06.06AB: 15.09.06Bußgeldbescheid: 21.10.06 (Eingangsdatum) 2. Verstoß:Zunächst zum Hintergrund:Den Verstoß (138 statt 100 auf der Autobahn) habe ich mit dem Fahrzeug meines Vaters begangen. Er hat daraufhin (relativ zeitnah) einen AB bekommen und dort angegeben, dass er nicht der Fahrzeugführer gewesen sei. Ansonsten hat er (auch bei den folgenden Besuchen der Polizei) keine weiteren Angaben gemacht. Auch, wenn die Polizisten ihm zunächst aufgrund des Fotos nicht sofort glaubten, kamen sie schlussendlich über das Einwohnermeldeamt darauf, dass ich der Fahrzeugführer gewesen sein könnte und sendeten den AB an meinen Zweitwohnsitz (mit mir als Adressaten). Nun zu den Daten: Tat: 28.03.07AB an mich: 15.06.07 Gibt's nun vielleicht noch ein Fünkchen Hoffnung? Vielen Dank & Grüßelebigmac Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Leider auch mit diesen Angaben keine Hoffnung, denn du stehst als "Taeter" fest. Damit ist die Frist unterbrochen und beginnt von neuem. Quote Link to post Share on other sites
Guest lebigmac Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Na gut, dann übe ich wohl am besten schon mal das Langstreckenlaufen Auf jeden Fall an dieser Stelle ein großes Dankeschön für Eure Hilfe, bin echt begeistert, dass es das radarforum gibt (auch, wenn ich hoffe, dass ich es nicht mehr so schnell für meine Zwecke benötige)! Quote Link to post Share on other sites
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