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Arm Vor Dem Gesicht! Mit 220 In 80 Zone Auf Autobahn


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Guest stepanoff

HAllo.kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich eine strafe bekommen kann?

 

es ist volgendes passiert:

ich binauf der A555 in eine mobile Radarkontrolle gekommen, hatte aber in dem moment wo ich sie gesheen habe meinen ganzen arm vor das gesicht gehalten.dem entsprechend konnte ich auch nicht sehen ob es geblitzt hat oder nicht.ich gehe mal davon aus. es war eine 80 zone und ich binmit etwa 220 da durchgefahren.

kann mir jemand helfen und sagen,ob die mir was könenn? ausser vielleicht ein fahrtenbuch, wobei das nicht so schlimm ist.

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Guest stepanoff

ich denke mal das mein ganzes gesicht, also mund augen stirn etc bis auf haare und evtl auch kinn abgedeckt waren, war ein reflex da ich im gleichen moment noch dachte, da könnten sie gut stehen und habe profilaktisch mal den arm gehoben... mal sehen ^^

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Die Augen auch noch abgedeckt - bei 220 km/h !!! :nick:

Ich fahre ja auch oefter in diesem Bereich, aber dann halte ich mir nicht die Augen zu. (scnr)

 

Also wenn es geblitzt hat - ein vorgehaltener Arm wird wohl nicht ausreichend sein, das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit zu verdecken. Ueber das Kennzeichen wird man wohl auf dich kommen. Bei einer geringfuegigen Ueberschreitung bestuende vielleicht auch die Moeglichkeit, dass es dann eingestellt wird, weil recht wenig zu erkennen ist. Bei einer Ueberschreitung in dieser Hoehe jedoch wird man sich die Muehe schon geben, dich zu identifizieren, auch wenn das in diesem Fall etwas schwieriger werden wird. Letztendlich bist du es ja dann, der die Kosten dafuer uebernehmen darf.

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Aus Erfahrung kann ich dir berichten das sie DIR direkt nichts können. Natürlich wird man versuchen dich als Halter zur Rechenschaft zu ziehen. Bei einer Überschreitung in dieser Höhe wird man dir aber definitiv ein Fahrtenbuch auferlegen falls du dich dazu entschließen solltest zu sagen du bist nicht gefahren (Was ich dir raten würde) :80:. Gefahren ist ein Bekannter/Verwandter den du nicht belasten must. Wenn du Pech hast und hartnäckige Beamte an deinem Fall sitzen kommen die netten Herschaften dich sogar zu hause besuchen wie bei mir :nick: . Die waren sogar so dreist das Bild meinem Nachbarn zu zeigen und ihn zu fragen ob ich das bin.

 

Zum Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch läuft mehr oder weniger auf das Fahrzeug und weniger auf den Halter. Du kannst das Auto deiner Frau "verkaufen"/"umschreiben" um das Fahrtenbuch zu umgehen. Solltest dann aber auch in nächster Zeit kein Auto auf deinen Namen zulassen weil du sofort ein neues Buch aufs neue Fahrzeug bekommst.

 

Was ich vergessen habe: Wenn du das Auto verkaufst ist das Fahrtenbuch nichtig. Kannst es dann wegwerfen.

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Aus Erfahrung kann ich dir berichten das sie DIR direkt nichts können.

Das haengt doch wohl davon ab, ob sie ihn als Fahrer identifizieren koennen.

 

Natürlich wird man versuchen dich als Halter zur Rechenschaft zu ziehen.

Seit wann wird bei Geschwindigkeitsverstoessen der Halter zur Rechenschaft gezogen?? Da wuerde ich gerne mal wissen, auf welche Gesetze du dich beziehst. Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr.

Bei Geschwindigkeitsverstoessen kann nur der Fahrer belangt werden.

 

Bei einer Überschreitung in dieser Höhe wird man dir aber definitiv ein Fahrtenbuch auferlegen falls du dich dazu entschließen solltest zu sagen du bist nicht gefahren

Das kann passieren, ist aber gar nicht so definitiv. Erst mal sehen, ob sie ihm das abnehmen, - und ob sie ihn nicht auch so als Fahrer identifizieren koennen.

 

(Was ich dir raten würde)

So direkt zu einem bestimmten Verhalten raten wuerde ich hier schon mal gar nicht, um nicht in den Bereich der verbotenen Rechtsberatung zu kommen und dem Forenbetreiber damit Schwierigkeiten zu bereiten.

 

Gefahren ist ein Bekannter/Verwandter den du nicht belasten must.

Bekannter, Verwandter .... es ist ganz genau festgelegt, bei wem man die Aussage verweigern darf. Bekannte oder irgendwelche Verwandte zaehlen dazu nicht.

 

Wenn du Pech hast und hartnäckige Beamte an deinem Fall sitzen kommen die netten Herschaften dich sogar zu hause besuchen wie bei mir

Bei einer Ueberschreitung in dieser Hoehe sind die halt meist so hartnaeckig. Und sie kommen dann auch schon mal nachhause, um das Foto zu vergleichen. Sie wollen/muessen ja herausfinden, wer der Fahrer war.

 

Die waren sogar so dreist das Bild meinem Nachbarn zu zeigen und ihn zu fragen ob ich das bin.

Was war daran dreist?? Sie versuchen, mit den vorhandenen Mitteln einen Taeter zu ermitteln.

 

Zum Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch läuft mehr oder weniger auf das Fahrzeug und weniger auf den Halter.

Das Fahrtenbuch wird zwar fuer ein bestimmtes Fahrzeug gefuehrt, der Hintergrund ist aber eigentlich der Halter, der bei der Identifizierung des Fahrers nicht behilflich war. Insofern ist diese Aussage etwas falsch herum.

 

Du kannst das Auto deiner Frau "verkaufen"/"umschreiben" um das Fahrtenbuch zu umgehen.

Verkaufen ja, aber ob es reicht, wenn man an die Frau verkauft? Moeglicherweise nicht.

 

Solltest dann aber auch in nächster Zeit kein Auto auf deinen Namen zulassen weil du sofort ein neues Buch aufs neue Fahrzeug bekommst.

Das heisst, das Fahrtenbuch bezieht sich DOCH auf den Halter. Und es widerspricht damit deiner eigenen Aussage zwei Saetze vorher.

 

Alles in allem .... es kommt hier wohl nur darauf an, wieviel vom Gesicht noch zu sehen ist und ob das ausreicht, auf irgendeine Weise den Fahrer zu identifizieren. Ein Arm kann nur einen Teil des Gesichtes verdecken, mit dem Rest kann ein Gutachter in der Regel noch eine ganze Menge anfangen. Und bei einem Verstoss in dieser Hoehe befuerchte ich, dass die Behoerde auch alle Anstrengungen unternehmen wird.

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@Franticek ... wer hat dir denn heute morgen dein Knoppers geklaut?

 

Es wird immer der Halter angeschrieben! Aber du fährst sicher mit einem Namensschild auf der Stirn mit fremden Autos rum :80: .

 

Ich habe auch bereits 2 mal angegeben das ich nicht gefahren wäre und nur weil ein Dufterfrischer zwischen Blitzer und Gesicht baumelte .. und das ist wohl nicht mehr als ein Arm ... denk mal drüber nach :nick: .

 

Ich habe mein Auto meiner Lebenspartnerin verkauft die mit mir zusammen wohnt und das Fahrtenbuch war siehe da weg.

 

Deine Aussagen wirken für mich irgendwie nur wie Vermutungen. Sry

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Guest Simineon
Es wird immer der Halter angeschrieben! Aber du fährst sicher mit einem Namensschild auf der Stirn mit fremden Autos rum :nick: .

 

Ich habe auch bereits 2 mal angegeben das ich nicht gefahren wäre und nur weil ein Dufterfrischer zwischen Blitzer und Gesicht baumelte .. und das ist wohl nicht mehr als ein Arm ... denk mal drüber nach

 

Mag ja sein, dass der Halter angeschrieben wird, aber er wird nicht automatisch deswegen zur Rechenschaft gezogen, denn Halterhaftung ist nicht ... Manchmal bekommt der Halter sogar nur einen ZBB :80:

 

Angeben, dass man nicht gefahren ist kann man oft, wie oft man jedoch damit ne Einstellung des Verfahrens erreicht ist ne andere Geschichte.

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Also welcher Halter wird denn ohne sich Feinde machen zu wollen gleich mit dem Finger auf Familienangehörige zeigen und rufen "DER WARS!!!" :nick:. Von daher wird in erster Linie er zur Rechenschaft gezogen da er ja sicherlich nicht sagt wer es war. Ich bin den Schritt im Gedanken schon übersprungen weil es für mich selbstverständlich ist bei so einem gewaltigen Verstoß.

 

Funktioniert natürlich nicht immer. Aber ein Arm vor dem Gesicht und das bei den schlechten Aufnahmen die gemacht werden. Würde mich wirklich sehr verwundern wenn das nicht klappt ... und versuchen kann man es immer. Es sei denn man fährt wie Franticek gekennzeichnet umher :80:.

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@modem

 

1. Der Halter KANN nicht zur Rechenschaft gezogen werden, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage !!!

 

2. Wenn du Verwandte/Bekannte auf einem ZBB nicht angibst und das tritt zutage, dann kannst du am Ende auch ein wenig in der Tinte sitzen. Mehr moechte ich dazu nicht schreiben.

 

3. Was fuer die Behoerden selbstverstaendlich ist, - vielleicht solltest du denen das mal sagen. Die wissen das anscheinend noch nicht und machen das wohl faelschlicherweise oft selbstverstaendlich etwas anders ...

 

4. Und die schlechten Aufnahmen sind im Original meist sehr gestochen scharf. Mies sind nur die schlechten Abzuege oder Fotokopien, die man erhaelt. Wenn durch den Arm dann ein Teil verdeckt ist, dann kann ein Gutachter meist immer noch viel damit anstellen. Dazu braucht er kein Namensschild an der Stirn. Wenn das naemlich alles nur bei tollem Foto und komplettem Gesicht machbar waere, dann koennte das jeder vergleichen und man braeuchte nie irgendwelche Gutachter. Die werden doch in der Regel gerade dann herangezogen, wenn nur Teile des Gesichtes zu sehen sind.

 

Ich wollte nichts persoenlich gegen dich schreiben (hoffe, du hast das nich so aufgefasst), aber halt ein paar Dinge richtigstellen, die an Stammtischen immer wieder aufkommen aber dadurch auch nicht richtiger sind.

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Doch hatte ich vorerst so aufgefasst :nick: . Ich kann ihm auch nur helfen indem ich meine Erfahrungen darstelle wie sie abgelaufen sind. Und so wie er es schreibt waren Augen, Nase, Mund und Kinn verdeckt. Da kann auch der beste Gutachter nichts mehr unternehmen. Was er nun tut ist ihm selbst überlassen. Wenn das Foto bei ihm ankommt kann er sich ja selbst eine Meinung bilden ob er zu erkennen ist oder obs auch Boris Becker sein könnte. Im letzteren Fall muss er sich ja nicht selbst die Pistole auf die Brust setzen :80: .

 

1. Der Halter KANN nicht zur Rechenschaft gezogen werden, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage !!!

Das habe ich auch schon anders erlebt. Ich fahre mit dem Auto meiner Mutter und seh weiß Gott nicht weiblich aus und schon gar nicht über 50 :80:. Das hat die Beamten nicht sonderlich gestört bis sie Einspruch eingelegt hat/bzw. Stellung dazu genommen hat.

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Also klar ist, das es nicht persoenlich wird, - sachlich koennen wir uns ruhig "fetzen". :nick:

 

Der TE schreibt, dass Augen, Nase, Mund und Kinn verdeckt waren. Also ich selbst (100+ kg) habe recht dicke Arme. Aber um die Augen und alles runter bis einschliesslich das Kinn zu verdecken, reicht auch bei mir ein Arm bei weitem nicht aus. Bei einem normalen Mensch verdeckt ein Arm, quer vor das Gesicht gehalten, in der Regel maximal die Haelfte des Gesichtes. Insofern ist da mit ziemlicher Sicherheit fuer einen Gutachter noch genuegend uebrig.

 

Das Foto - die Fotos sind in der Regel gestochen scharf. Das Original wird natuerlich nicht verschickt, es werden Abzuege gemacht bzw meist sind das auf einfachem Papier sogar nur billige Fotokopien. Das ist halt die uebliche Praxis.

 

Das mit dem Halter .....

In sehr vielen Faellen ist der Fahrer ja auch der Halter. Oft wird dann bei kleineren Verstoessen auch einfach etwas an den Halter geschickt, - und wenn der das bezahlt, dann ist die Sache gegessen. Das geht allerdings nicht, wenn die Behoerde weiss, dass der Halter nicht gefahren ist bzw nicht gefahren sein kann. Den Halter zu belangen, wenn er selbst nicht der Fahrer war, das geht naemlich rechtlich gar nicht.

Und je groesser und schlimmer der Verstoss ist, um so mehr schaut man hin, ob es auch wirklich der Halter gewesen sein kann; um so mehr versucht man, den wirklich Fahrer zu bekommen, denn nur den kann man ja bestrafen.

 

Meine Frau war selbst jahrelang in der Bussgeldstelle. Der Leiter war ein Jurist, Fachmann fuer Verkehrs- und Verwaltungsrecht, unsere Familien waren befreundet. Insofern glaube ich, auch wenn ich selbst kein Polizist oder aehnliches bin, ein wenig mehr von den Ablaeufen zu wissen als Otto Normalverbraucher.

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Einspruch :80: . Ich habe grad mal versucht die instinktive Armbewegung nachzustellen. Dabei neigt man auch gern mal den Kopf etwas nach vorn. Da wird die zu bedeckende Fläche schnell ganz klein.

 

Macht natürlich jetzt nicht viel Sinn über so belangloses Zeug zu tratschen. :nick:

 

Ich würde ihm nach wie vor dazu raten erstmal das Foto genau zu mustern.

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Guest stepanoff

ja, schonmal cool das ihr mir paar tips gegeben habt.muss dazusagen, das das auto so oder so auf meinen vater angemeldet ist.und zum glück ist es nicht das einzige auto im haushalt :nick: das ding war eben nur, das ich von januar bis april meinen führerschein schonmal abgegeben hatte. aber mal gucken was so kommen wird, ich werd euch berichten ^^

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Guest Simineon
das ding war eben nur, das ich von januar bis april meinen führerschein schonmal abgegeben hatte.

 

Auch Geschwindigkeit ? Drei Monate ?

 

Man sollte nicht ausschliessen, dass das bei der Ermittlung des Fahrers behilflich ist.

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Guest stepanoff

war auch wegen zu schnellfahrens, jedoch sind da die beamten hinter mir in einem älteren bmw 3er model hergefahren und haben mich von hinten gefilmt.also kein direktes foto meines gesichtes.

damals hatten sie mich eben direkt als fahrer rausgeholt und meine daten aufgenommen.aber dsiemsal geht der brief an meinen vater und der wird wie immer sagen, das er nicht weiss wer es ist da er 9 autos besitzt und nicht immer weiss wer womit fährt und jeder fahren darf^^

 

aber mal hoffen das das gut ausgehen wird :nick:

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@ stepanoff: mit der vorgeschichte würde ich an deiner stelle auch stark hoffen dass es klappt :) ich denke allerdings, wie @simineon schon gesagt hat, dass dein voriger verstoß, der 1. nicht lange her ist und 2. auch nicht gerade harmlos war (da 3 monate FV) dich doch ziemlich verdächtig machen wird. deine einzige hoffnung dürfte sein, dass von dir so wenig wie nur irgendwie möglich zu sehen sein wird. tipp: friseurbesuch :rofl:

 

 

@ franticek: wenn du den arm reflexartig, wie bei einer schutzbewegung nach oben ziehst kann es durchaus sein, dass dein gesicht von ober- und unterarm + ellenbeuge zusammen nahezu komplett verdeckt wird. nur so am rande ;)

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Das wäre ja für den Anfang eine gute Grundlage. Und wem stört denn ein Fahrtenbuch wenn man doch 8 andere Fahrzeuge zur Auswahl hat. :)

Wieso ein Fahrtenbuch? ;)

 

Das Fahrtenbuch kann für alle Fahrzeuge angeordnet werden, sind dann neun Fahrtenbücher :rofl:

 

MFG.

 

hartmut

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Bevor sich hier wieder Leute wegen 220 @ 80 aufregen:

 

Bei dem Stück handelt es sich um eine dreispurige gerade Autobahn, die zwischen nicht limitierten Stücken mit 100 (tagsüber wegen Verkehrsaufkommen) und 80 (wegen Lärmschutz von 22-6 Uhr) limitiert ist. Von der Verkehrssicherheit sind 220 kein Problem. Wenn ich dort mit Tempomat auf 125 @ 80 langgefahren bin, wurde ich von allen überholt, die ich zuvor im unlimitierten Stück überholt habe :rofl:

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Wenn du Pech hast und hartnäckige Beamte an deinem Fall sitzen kommen die netten Herschaften dich sogar zu hause besuchen wie bei mir :rofl: . Die waren sogar so dreist das Bild meinem Nachbarn zu zeigen und ihn zu fragen ob ich das bin.

in diesem fall nicht wirklich passend... was sollen die fragen?

 

"kennen sie diesen oberarm?"

"haben sie den ellenbogen schon mal gesehen?"

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Bevor sich hier wieder Leute wegen 220 @ 80 aufregen:

 

Bei dem Stück handelt es sich um eine dreispurige gerade Autobahn, die zwischen nicht limitierten Stücken mit 100 (tagsüber wegen Verkehrsaufkommen) und 80 (wegen Lärmschutz von 22-6 Uhr) limitiert ist. Von der Verkehrssicherheit sind 220 kein Problem. Wenn ich dort mit Tempomat auf 125 @ 80 langgefahren bin, wurde ich von allen überholt, die ich zuvor im unlimitierten Stück überholt habe :rofl:

Und wo ist das Problem? Fühlst du dich gedemütigt, weil du dich an die Verkehrsregeln hälst? Lass die doch fahren! Wenn du 220 fahren willst, geh auf den Nürburgring und kratze dein Auto dann im Tönnchen von den Bäumen!

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Und wo ist das Problem? Fühlst du dich gedemütigt, weil du dich an die Verkehrsregeln hälst? Lass die doch fahren! Wenn du 220 fahren willst, geh auf den Nürburgring und kratze dein Auto dann im Tönnchen von den Bäumen!

Auch mit 125 @ 80 halte ich mich nicht an die Verkehrsregeln. :rofl:

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...und 80 (wegen Lärmschutz von 22-6 Uhr) limitiert ist.

Wie gut nur, dass wir dieses 'geschickt' ausblenden koennen. :rofl: Was interessiert der Laermschutz, wenn man mit 220 km/h da vorbei blaest, man selbst ist ja eh gleich weg.... :) Frei weg nach dem Motto, wenn jeder ausschliesslich an sich selbst denkt ist ja auch an alle gedacht.....

Von der Verkehrssicherheit sind 220 kein Problem.

Der typische HammelTunnelblick..... ;)

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und 80 (wegen Lärmschutz von 22-6 Uhr) limitiert ist.
s gab vor nicht all zu langer Zeit ein Urteil, das die Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die wg. Lärmschutz angeordnet war, als extrem rechtsfeindliche Gesinnung ansah.

Warum nur meine ich, dass das bei dir offensichtlich ist

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Joh, hackt ruhig in die Kerbe mit dem Lärmschutz wieder rein. Ich habe nur geschrieben, dass es verkehrstechnisch möglich ist ohne andere zu gefährden. Ich habe nix darüber geschrieben, ob ich da mit 220 langfahren würde. :(

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220 bei 80

 

Da hoff ich doch, dass man genug sieht :(

Ich auch...

 

Bevor sich hier wieder Leute wegen 220 @ 80 aufregen:

 

Deswegen kann man sich trotzdem weiterhin darüber aufregen. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen wg. Lärmschutz machen durchaus Sinn. Mag für Nichtbetroffene u.U. nicht so ganz nachvollziehbar zu sein. Ist aber so.

 

s gab vor nicht all zu langer Zeit ein Urteil, das die Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, die wg. Lärmschutz angeordnet war, als extrem rechtsfeindliche Gesinnung ansah.

Warum nur meine ich, dass das bei dir offensichtlich ist

 

Kann ich durchaus nachvollziehen.

 

Joh, hackt ruhig in die Kerbe mit dem Lärmschutz wieder rein.

 

Wie oben beriets geschrieben, haben sie aber dennoch z.T. ihren Sinn.

 

.

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Joh, hackt ruhig in die Kerbe mit dem Lärmschutz wieder rein. Ich habe nur geschrieben, dass es verkehrstechnisch möglich ist ohne andere zu gefährden. Ich habe nix darüber geschrieben, ob ich da mit 220 langfahren würde. :(

Das kann man soooo gut, dass sich erst heute wieder einer auf der Strecke umgebracht hat.u.a. hier zu lesen

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Ja und? Auf der A555 ist auch ein ca. 6km langer Abschnitt mit :(, dreispurig mit Standstreifen und gerade. Hat jetzt überhaupt nichts mit der Übertretung zu tun. Mal führt die Strecke halt näher an Bebauung vorbei und mal nicht.

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