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So Hallo an alle :D ,

 

habe heute mittag so nen netten Zeugenfragebogen erhalten, indem dem Führer/in vorgeworfen wird Ausserorts 25 Kmh zu flott unterwegs gewesen zu sein, gemessen mit ES Sensor 1.0. am 27.4.

 

Und ich, der Fahrzeughalter, kommt "Auf Grund der Feststellungen [...] als verantwotlicher Fahrzeugführer [...] nicht in Betracht."!!!!

Und ich werde doch gebeten mich zu äußern wer da doch bitte gefahren ist ect.

 

Es war auch KEIN Foto dabei.

 

So nun, kann ich mich wirklich nicht dran entsinnen, in der genannten Gegend unterwegs gewesen zu sein, und erst recht nicht geblitzt worden zu sein. Allerdings müsste ich es gewesen sein, da ausser mir keiner meinen Bock fährt, meine Freundin zwar ab und zu, aber dann 10 kmh langsamer als erlaubt :D, von daher kann sie es nicht wirklich gewesen sein, und nach eingen Überlegungen zusammen, waren wir, glaube ich, wirklich in der Gegend unterwegs mit mir hinterm Steuer :50: , glaube ich zumindest, aber wie gesagt bin mir da nicht sicher, da ich mich selber nicht erinnern kann.

 

Ich hab keine Punkte, und bin noch nie geblitzt worden, naja abgesehen von dem kleinen Verstoß von vor 3 Monaten mit 3 kmh zuviel :D

 

Soviel zum Sachverhalt.

 

Und nun meine Fragen:

 

1. Da sie mich nicht für den Fahrer halten, wie stehen meine Chancen da kostenlos rauszukommen?

2. Antworten oder nicht?

3. Aussage verweigern ankreuzen oder Antworten, das ich keine Ahnung hab und nen Foto anfordern, und wenn man mich erkennen würde, dann hätten die ja nicht nen Zeugenbogen geschickt sondern gleich nen Anhörungsbogen oder nicht???

 

So dann bedanke ich mich schon mal im Voraus für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

 

MFG Baweng

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Hallo,

 

Da sie mich nicht für den Fahrer halten, wie stehen meine Chancen da kostenlos rauszukommen?

 

Da du nicht gefahren bist: gut.

 

Wenn deine Freundin gefahren ist kommt es für sie darauf an, ob sie

 

- unter der gleichen Adresse wie du gemeldet ist

- in deiner Nachbarschaft bekannt ist

- bei deinen Arbeitskollegen (sofern vorhanden) bekannt ist

 

Was du mit dem Fragebogen machst spielt keine Rolle. Sofern du keinen Namen nennst setzt sich der Behördenapperat immer auf die selbe Weise in Gang, egal du den Bogen gar nicht zurückschickst oder ankreuzt, den Fahrer nicht zu kennen oder ein Foto anforderst.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Da du nicht gefahren bist: gut.

 

Bin aber doch gefahren, gibt ja niemand anders der gefahren sein könnte

 

 

Wenn deine Freundin gefahren ist kommt es für sie darauf an, ob sie

 

- unter der gleichen Adresse wie du gemeldet ist

- in deiner Nachbarschaft bekannt ist

- bei deinen Arbeitskollegen (sofern vorhanden) bekannt ist

Sie ist nicht gefahren, aber sie wird auf dem Foto auch drauf sein, da wir wenn schon zusammen im Auto saßen.

Nein sie ist nicht an der selben Adresse angemeldet, und in Nachbarschaft und unter Arbeitskollegenm noch sonstwo bekannt

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Ach und noch ne paar Fragen wegen dem Foto:

 

1. Muss es ja extrem schlecht sein sonst hätten sie mich doch identifizieren können oder??

2. Wenn ich das Foto bekomme, und mich wirklich drauf erkennen kann, sollte ich mich dann weiterhin dumm stellen, oder gleich zahlen??

3. Was wenn man mich nicht drauf erkennt, sondern meine Freundin?

4. Macht es Sinn das Zeugnissverweigerungsrecht in diesem Fall evtl. einzusetzten, da ich ja gefahren bin, also in dem Bogen, und danach evtl bei dem Foto?

 

MFG Baweng

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Da man dich als Fahrer ausschliesst, bleibt dir nur uebrig, ein Foto anzufordern. Du kannst ja schreiben, dass mehrere Leute Zugriff auf dein Auto haben und du nicht weisst, wer am betreffenden Tage das Fahrzeug fuehrte. Dann kannst Du immer noch sehen, was zu tun ist und wie der Fall sich darstellt. Im Falle deiner Freundin hast Du uebrigens keinerlei Anspruch auf das Zeugnisverweigerungsrecht.....

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Da du nicht gefahren bist: gut.

Bin aber doch gefahren, gibt ja niemand anders der gefahren sein könnte

 

 

Wenn deine Freundin gefahren ist kommt es für sie darauf an, ob sie

 

- unter der gleichen Adresse wie du gemeldet ist

- in deiner Nachbarschaft bekannt ist

- bei deinen Arbeitskollegen (sofern vorhanden) bekannt ist

Sie ist nicht gefahren, aber sie wird auf dem Foto auch drauf sein, da wir wenn schon zusammen im Auto saßen.

Der Beifahrer wird in der Regel abgedeckt.

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Also bei mir geht durch die Umstrukturierungen immer sehr viel Post verloren, außerdem ist ja da schon allerhand Zeit vergangen, nach mehr als 14 Tagen neige ich zu mangelndem Erinnungsvermögen.... Die scheinen ne Frau zu vermuten, eventuell war es ja doch Deine "schleichende" Freundin? Kann ja sein daß die Gute in Gedanken war. Wenn sich eine Äußerung Deinerseits nicht vermeiden läßt, würde ich um ein Bild bitten. Gut möglich, daß man das ganze auch so über 3 Monate hinauszögern kann, so daß die Tat gegen den/die Fahrer(in) verjährt ist.

 

Wirksam Dich zu ner Aussage zu zwingen wird wahrscheinlich schwierig, allerdings solltest Du Dich bemühen ein Fahrtenbuch zu vermeiden.

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Ich hab keine Punkte, und bin noch nie geblitzt worden, naja abgesehen von dem kleinen Verstoß von vor 3 Monaten mit 3 kmh zuviel :D

in D?

 

Dann wäre der Bescheid mal interessant.

 

Ansonsten gibt es wie schon festgestellt zwei Möglichkeiten-aussitzen oder Bild anfordern.

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ja genau ich helfe ihnen den wahren Fahrer zu ermitteln also mich :D ,

 

ne also mal im Ernst, reicht es dann wenn ich das Foto anordne, gegebenenfalls noch ein zweites genaueres, und schließlich passen muss da ich immer noch nicht erkennen kann wer das auf dem Foto sein könnte :D , weil mich verpfeifen werde ich wohl kaum, und erst recht nicht jmd. unschuldigen

 

Oder was soll ich sonst noch tun??

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