Jump to content

Fahrtenbuch-tricksereien


Guest Pferdestehler

Recommended Posts

  • Replies 158
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Weil ich die Briefe habe. <_<

 

 

Nutzt nix,....... wenn die Gattin schlau ist, lässt sie die Briefe aufbieten mit der Begründung: " verloren / verlegt ", legt dazu eine eidesstattliche Versicherung ab - und erhält neue Briefe. Das da was nicht stimmt, erschließt sich der Zulassungsstelle nicht, letztendlich steht sie ja auch als Fz. Halter im alten Brief.

 

Du wärst nicht der erste :D , der nachher so guckt............ :rolleyes: .

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Dann täte sie aber gut daran, schnellstens Richtung Polen abzuhauen, denn ich würde sehr schnell mit den richtigen Briefen bei der Behörde vorstellig werden. Dann dürfte eine Fahndung rausgehen. :rolleyes:

 

Hat vielleicht noch jemand eine Idee zum Fahrtenbuch? :D

Link to post
Share on other sites

man zeige mir auch nur ein einziges fahrtenbuch welches nicht gefälscht ist.

 

ich würde das fb einmal pro woche dem sohnemann zum spielen geben, regelmäßig kaffee drüberschütten und die fahrten mit nem routenplaner kilometermäßig abgleichen...

Link to post
Share on other sites
Meinst du nicht, daß es sinnvoll wäre, sich den (ja bereits eingestellten) Gesetzestext mal durchzulesen, bevor du einen solchen Unsinn schreibst?
Eher nicht. Der Gesetzestext beschreibt nur, wie ein Fahrtenbuch "zu führen ist". Davon weiche ich mit meiner Empfehlung nicht ab.

 

Zum guten Schluß würde ich mir das überlegen, denn irgentwann wird die Behörde doch vielleicht einmal einen fachmännischen Blick in´s Büchlein werfen wollen

 

Das Fahrzeug wird derzeit nicht benutzt.

 

 

Gibt es tatsächlich "Hausbesuche"
Allenfalls "Hausversuche", bei denen, mangels Anwesenheit, niemand öffnet.

 

Was nie geschehen ist.

 

Ein Einspruch gegen den Bescheid zur Führung eines Fahrtenbuches kommt nicht in Frage?

 

Eine riesen Sauerei ist es auf jeden Fall. Und mit Sicherheit nichts, was den Glauben in den Freund und Helfer weiter stärken hilft.
Eine kurze Dienstaufsichtsbeschwerde kann zwar mglw. nicht helfen, aber deinen persönlichen Frust lindern. Zumal so mglw. Wiederholungsfälle ausgeschlossen werden.

 

Nein, die Grünen kommen da bisweilen schon mal unangemeldet auf Hausbesuch vorbei.

 

Dann sollen sie halt das Haus besuchen. Werden schon zeitig wieder gehen.

 

Also: Nachdem das Fahrtenbuch möglicherweise "auf Verlangen" vorgezeigt werden soll, legt man

 

a) ein leeres Fahrtenbuch vor (da das Fahrzeug nicht bewegt wird)

b) ein Fahrtenbuch mit 1-2 Einträgen vor, sofern es Anlass gibt, Fahrten zu dokumentieren

 

Der Anfangs-km Stand ist ja nicht bekannt. Damit ist IMHO jede Diskussion, ob denn das FB vollständig sei, obsolet.

 

Aber ich fürchte, du verstehst das Hauptproblem nicht: Bei einem Fahrtenbuch, bei dem die Liste mit dem PC geführt wurde, ist es nicht möglich, jede Fahrt unverzüglich nach Fahrtende zu unterschreiben. Wie willst du das machen?
Viel interessanter finde ich die Frage: Wie willst du das überprüfen?

 

Ansonsten könnte man auch den Tipp geben, trotz Auflage keins zu führen.

 

Dafür würde ich auch plädieren, insbesondere aber dafür, dass bei einer etwaigen Kontrolle des Fahrtenbuches dieses so gestaltet wird, dass es nach ordnungsgemäßer Führung aussieht: Dazu, siehe oben, empfiehlt sich ein leeres Fahrtenbuch oder ein mäßig beschriebenes am ehesten.

 

Die werden mich auch kaum stundenlag auflauern, da haben die sicher wichtigeres zu tun. Denke ich mal.
Darauf würde ich jetzt nicht wetten. Gerade mangels Notwendigkeit wirtschaftlicher Effizienz leistet die Polizei gerade derartige Einsätze.

 

ch habe mehrere Garagen, also kann niemand sagen, ob ich zu Hause bin oder nicht. Vorteil Pferdestehler.

 

Das kann auch so niemand, denn du könntest zu Fuß unterwegs sein. Licht kannst du auch so brennen lassen.

Noch nicht genannt den Umstand dass du zwar da bist, aber schlicht nicht öffnen möchtest.

 

 

Und: Ich bleibe bei meiner seit langem vertretenen Einstellung, das Fahrtenbuch ist ein zahnloser Papiertiger und sinnloser Angstmacher.

 

Selbst wenn es einen Anfangs-km Stand gäbe: Eine Fahrt von Flensburg nach Wien und zurück kaschiert viele 2 km Fahrten zur Arbeit und zurück.

 

 

Grüße vom Josef :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Bei einem Fahrtenbuch, bei dem die Liste mit dem PC geführt wurde, ist es nicht möglich, jede Fahrt unverzüglich nach Fahrtende zu unterschreiben. Wie willst du das machen?

Wie waere es mit einer gescannten Unterschrift? Fuehre ich das Excelsheet in meinem Smartphone mit, trage die Fahrt sofort nach Beendigung ein und setze meine gescannte Unterschrift dahinter - was dann?

Link to post
Share on other sites

Zur äußeren Form kann ich noch kurz erwähnen, dass Excelblätter ausgedruckt reichen. Habe sie dann per Hand ausgefüllt.

 

Musste sie auch zur Überprüfung übersenden (nach Ende der Fahrtenbuchführung), aber danach habe ich nie wieder was von gehört. Anscheinend herrscht da teilweise auch Willkür. Denn angestellt hatte ich in der Zeit nichts. Auch danach kam kein BGB wegen irgendeiner Sache.

 

Vielleicht wollten sie mir eins auswischen, weil zweimal kein Fahrer durch einen großen weißen Balken (nenne es A4-Blatt) nicht zu erkennen war. Ist halt blöd, wenn der LPD-Test fehlschlägt.... :D:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Vielleicht wollten sie mir eins auswischen, weil zweimal kein Fahrer durch einen großen weißen Balken (nenne es A4-Blatt) nicht zu erkennen war. Ist halt blöd, wenn der LPD-Test fehlschlägt.... :D:rolleyes:
Ok, das war natürlich eine clevere Aktion. Und gleich zwei Mal. <_<
Link to post
Share on other sites

Muss das Fahrtenbuch kronologisch geführt werden?

 

Wenn nein, dann wäre es einfach Blätter für Standartfahrten mit allem zu versehen so das nur Datum und Uhrzeit eingetragen werden müssen. Sonderfahrten dann auf einem Extrablatt.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

@hartmut

 

Das ist das Sahnehäubchen! Danke!

 

Man macht eine Excel-Liste mit einer Zeile für jeden Tag, Uhrzeit Fahrtbeginn, Fahrtende und Unterschriftenkritzel werden zur handschriftlichen Eintragung freigelassen. Dort macht man früh morgens einen Zeiteintrag, wenn man das Haus verläßt, und abends dann Zeit und Unterschrift, wenn man nach Hause kommt (die Fahrt beendet hat). Gibt für das ganze Jahr 365 Zeilen mit äußerst spärlicher Ausfüllung. Für Sonderfälle, bei denen ein anderer das Auto bewegt, gibt es ein Extra-Blatt, auf dem die komplette Zeile von Hand ausgefüllt werden muß, also auch Name, Anschrift.

 

Diesen ganzen Zettelwust tackert man aneinander, packt ihn sich in's Handschuhfach, einen Stift daneben, und dann fährt man einfach. OHNE AUSFÜLLEN!

 

Sollte es nun zu einer Fahrzeugkontrolle unterwegs kommen, kann man immer noch das erste Zeitfeld im entsprechenden Datum ausfüllen, ist ja nur eine Zahl. Und nur an diesem Tag zu dieser Zeit ist man mit dem Auto gefahren. Daß man immer wieder mal am Wochenende mal die ein oder anderen Phantasiefahrten zusätzlich einträgt, dient nur der "Sauberkeit", man will ja nicht schlafende Hunde wecken.

 

 

 

Diese Methodik sollte wirklich die rechtlichen Erfordernisse sauber erfüllen, einem aber kaum Arbeit bereiten, sie ist gut manipulierbar und den einen oder anderen guten Lacher wird man dabei auch in sich rein juchsen, wenn die Kontrollen anliegen.

 

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Für mich bleibt hier nur offen, ob eine Blättersammlung - auch wenn zusammengetackert - als "Buch" gilt, insbesondere ist eben ein Buch auch normalerweise chronologisch. Daher mein Vorschlag mit dem Stempel.

 

Alternativ kann man ausgedruckte Blätter natürlich auch zu einer Art Buch binden, da gibt es ja auch einfache Methoden.

Link to post
Share on other sites
Bei einem Fahrtenbuch, bei dem die Liste mit dem PC geführt wurde, ist es nicht möglich, jede Fahrt unverzüglich nach Fahrtende zu unterschreiben. Wie willst du das machen?

Wie waere es mit einer gescannten Unterschrift? Fuehre ich das Excelsheet in meinem Smartphone mit, trage die Fahrt sofort nach Beendigung ein und setze meine gescannte Unterschrift dahinter - was dann?

Die Unterschrift muss handschriftlich sein.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Es kommt hier auch auf Feinheiten an.

 

Mach es ganz einfach: Kauf dir ein Fahrtenbuch im Schreibwarenladen, mach vorne einen Nummernschlüssel rein (1: PS, 2: Frau von PS, 3 Gärtner von PS und was weiß ich noch) und trage vor der jeweiligen Fahrt diese ein. Zur Benennung des Fahrers genügt der Nummernschlüssel vorne.

 

Das ist weniger Aufwand als alle Tipps, die hier bisher gegeben wurden und die im Falle einer Kontrolle nicht zu weiteren Problemen führen würden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Und woher nimmst du die Erkenntnis, dass so eine Legende akzeptiert wird?

 

KG VRS 70, 59: Der jeweilige Fahrer muss sich eindeutig aus der EIntragung ergeben, die Verwendung eines Nummernschlüssels im Deckblatt reicht jedoch aus.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Mach es ganz einfach: Kauf dir ein Fahrtenbuch im Schreibwarenladen, mach vorne einen Nummernschlüssel rein (1: PS, 2: Frau von PS, 3 Gärtner von PS und was weiß ich noch) und trage vor der jeweiligen Fahrt diese ein. Zur Benennung des Fahrers genügt der Nummernschlüssel vorne.

Na, nun kommt doch ein brauchbarer Vorschlag von dir. :licht:

 

Eine Legende ist allerdings bei einem mit dem Computer geführten Fahrtenbuch kein echter Vorteil. Hier würde ich die Devise verterten: So ausführlich wie möglich - Copy & Paste sei Dank! :unsure: Schließlich soll die Behörde ja auch was zum Lesen haben.

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ich werde es wie beschrieben vorher alles ausdrucken, dann brauche ich nur noch eintragen

 

Fahrernummer, Startzeit --- Endzeit, Unterschriftenkritzel

 

und das einmal am Tag. Höchstens. Herrlich einfach. :unsure:

Link to post
Share on other sites

Servus allerseits,

 

bei uns in A ist Führung des Fahrtenbuches mittels Excel-Listen o.Ä. ausdrücklicht nicht erlaubt.

 

Begründung: Nachträgliche Änderungen und Korrekturen (Manipulationen) sind nicht zu erkennen, bzw. nicht nachvollziehbar.

 

Bei einem manuell geführten Fahrtenbuch sind nachträgliche Änderungen, bzw. Korrekturen jedenfalls ersichtlich, vorausgesetzt, es erfolgt eine, den buchhalterischen Grundsätzen entsprechende Streichung (nicht unkenntlichmachen!) der fehlerhalft eingetragenen Daten.

 

Ausserem: müssen bei euch für Firmenfahrzeuge keine Fahrtenbücher geführt werden? Finanzamt? Sachbezugswerte?

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites
Ausserem: müssen bei euch für Firmenfahrzeuge keine Fahrtenbücher geführt werden? Finanzamt? Sachbezugswerte?

Bei Privatfahrzeugen nicht und bei Firmenfahrzeugen je nach steuerlichem Modell auch meistens nicht.

 

Führt man aber ein steuerliches Fahrtenbuch, dann sind buchhalterische Grundsätze anzuwenden, da ginge keine Excel-Liste.

 

Allerdings ist das hier ja nicht direkt übertragbar, wir sich ja nicht im Steuerrecht.

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ich bitte auch generell Themen wie Ausland oder Steuerrecht hier in diesem Thread nicht weiter zu diskutieren. Wenn da Diskussionsbedarf ist, eigenen Thread aufmachen. Hier nicht weiter verwässern.

 

Ist im Moment zu interessant. :unsure::licht:

Link to post
Share on other sites

Der Punkt an dem ich auch knappse, ist das Format als Urkunde:

 

Die Frage ist, ob eine Form zulässig ist, bei der nachträgliche Änderungen möglich sind, indem man einzelne Blättern einfach austauscht. Für ein steuerliches FB wäre das nicht zulässig, und die Frage ist, ob man diesen Umstand nicht auf das FB nach StVZO entsprechend übertragen kann.

 

Oder ist ein FB nach StVZO keine Urkunde?

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Das ist durchaus ein Punkt, über den man sich noch klar werden müßte. Vielleicht weiß ja jemand von den Cops hier im Forum noch die rechtliche Bewertung.

 

Letztlich könnte man sich dann aber auch ein "Buch" in der Schreibwarenhandlung holen und das Datum mittels automatischem Stempel im Voraus erledigen. Dann vorne die Legende rein, Kilometerstände werden einfach nicht ausgefüllt, da nicht gefordert. Übrig bliebe kaum mehr Aufwand (abgesehen vom Stempeln) wie bei der gedruckten Liste. Die mir trotzdem lieber wäre.

 

Ich tendierte ganz klar zur Computer-Liste im Moment.

Link to post
Share on other sites
Guest Landy

@PS

 

Ich würde die Standardfahrten (zur Arbeit, ist ja immer zur etwa gleichen Zeit) im Voraus eintragen. Dann füllt man das FB einmal pro Woche am Wochenende aus + Sonderfahrten. Dazu die Excel-Liste, die ich eine gute Idee finde.

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...
Guest Pferdestehler

Die wollen's aber wissen. Gerichtstermin war bereits auf die letzte Woche diesen Monats angesetzt, muß aber umgelegt werden, da der beauftragte Anwalt keine Zeit hat.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Guest MeinFreundHerbert

Meine Erfahrungen:

 

Fahrtenbuch bringt nix und ist nur Drohmittel (Papiertiger)

 

Voraussetzung ist natürlich: Fahrer nicht gleich Halter ! ;)

Bei Problemen der Identifizierung wird immer mit Fahrtenbuch gedroht, und im Wiederholungsfall auch angeordnet (dann auch oft für alle Fahrzeuge des betreffenden Halters) :(

Bei Kontrollen kann Grün ja nur den Halter anfahren, und der kann sogar öffnen, denn das Fahrtenbuch ist ja im Fahrzeug! Und mit dem bin ich ja unterwegs. :cool:

Fahrtenbuch wird aber keins geführt.

Nur bei harten Fällen und den damit verbundenen schriftlich vom Gericht angewiesenen Vorlagen würde ein Fahrtenbuch erstellt werden, aber das musste ich bisher noch nie machen. Ist aber nur eine Fleissaufgabe, wer schon früher Dienstwagen mit Fahrtenbuch gefahren ist, weiss, wie man Fahrten so einträgt, das es passt (da ist Fantasie ist gefragt) :P

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
Meine Erfahrungen:

Woher?

Fahrtenbuch bringt nix und ist nur Drohmittel (Papiertiger)
Quark!
Voraussetzung ist natürlich: Fahrer nicht gleich Halter ! ;)

Macht keinen Unterschied, der Halter ist dann dran, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird.

Bei Problemen der Identifizierung wird immer mit Fahrtenbuch gedroht, und im Wiederholungsfall auch angeordnet (dann auch oft für alle Fahrzeuge des betreffenden Halters) :(
Doppelter Quark. Erstens wird das nicht erst im Wiederholungsfall angeordnet und zweitens nie für alle Fahrzeuge, sondern nur für eines. Frag mal Deinen Anwalt, der wird Dir das gerne bestätigen, wenn er wirklich Ahnung hat.
Bei Kontrollen kann Grün ja nur den Halter anfahren, und der kann sogar öffnen, denn das Fahrtenbuch ist ja im Fahrzeug! Und mit dem bin ich ja unterwegs. :cool:

Schon wieder Unsinn. Der Halter kann verpflichtet werden, das FB auf Anfrage vorzulegen. Da bekommt man einen Termin bei der Polizeidienststelle und hat dort gefälligst anzutreten. Mit Fahrtenbuch.

 

Du hast offenbar richtig viel Erfahrung damit, oder? :P

Link to post
Share on other sites
Guest MeinFreundHerbert
Woher?
Eigene mehrfache Erfahrungen

 

Quark!

 

ne Leberwurst

 

Voraussetzung ist natürlich: Fahrer nicht gleich Halter !

 

Macht keinen Unterschied, der Halter ist dann dran, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird.

Macht es schon, da nicht wie bei dir vieleicht die Frau im selben Haushalt der Halter ist, sondern jemand ganz anderes in einer anderenStadt vieleicht...

D.H. beim Halter kann weder das Auto noch das Fahrtenbuch kontrolliert werden, und er brauch keine Angst wie du sie hast, beim erscheinen der Grünen zu haben.

 

Bei Problemen der Identifizierung wird immer mit Fahrtenbuch gedroht, und im Wiederholungsfall auch angeordnet (dann auch oft für alle Fahrzeuge des betreffenden Halters)

Doppelter Quark. Erstens wird das nicht erst im Wiederholungsfall angeordnet und zweitens nie für alle Fahrzeuge, sondern nur für eines. Frag mal Deinen Anwalt, der wird Dir das gerne bestätigen, wenn er wirklich Ahnung hat.

 

Hab ich schon gehabt, und steht meines Wissens auch so im Gesetz, also wieder Leberwurst.

Die Fartenbuchauflage kann nicht Rückwirkend erfolgen sondern erfolgt "vorbeugend" für den nächsten Fall, wo die Identifizierung des Fahrers wieder erforderlich sein könnte. :(

 

Zwischenzeitliche Kontrollen hatte ich auch schon bei meinem Halter, aber die waren ohne Erfolg, da das Fahrtenbuch immer im Auto ist.

Vorladungen hat es bei mir bisher keine gegeben. Und wenn dies erfolgen sollte, würde ein frisch erstelltes vorgelegt werden, wie ich auch schon beschrieben habe, wenn du es gelesen hättest.

 

Aber du kennst dich da ja bestens aus, da brauchst du doch keine Fragen stellen, sondern nur mit Quark herrum zu werfen ...

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ja, ich kenne mich aus. Habe gerade gestern das ganze Spielchen sehr intensiv vor Gericht ausgefochten. Und verloren.

 

Es gibt in der Praxis keine Fahrtenbücher für mehrere Fahrzeuge, sondern NUR FÜR EINES. Ist das verkauft worden, gibt es eine Ersatzfahrtenbuchanordnung, sie suchen sich dann ein anderes Fahrzeug aus. Das ist die übliche Praxis. Punkt. Ob Du was anderes behauptest oder nicht, ändert nichts daran.

 

Zeter ruhig weiter, Herr Experte.

Link to post
Share on other sites
Ja, ich kenne mich aus. Habe gerade gestern das ganze Spielchen sehr intensiv vor Gericht ausgefochten. Und verloren.
Mist :cool: .

 

Es gibt in der Praxis keine Fahrtenbücher für mehrere Fahrzeuge, sondern NUR FÜR EINES.

 

Wunderbar :( , besagtes Fz. bleibt einfach zu Hause stehen, man fährt einfach mit dem anderen fahrbaren Untersatz - und das Fahrtenbuch bleibt weitestgehend leer :P .

Link to post
Share on other sites
Es gibt in der Praxis keine Fahrtenbücher für mehrere Fahrzeuge, sondern NUR FÜR EINES.
Das sieht das Bundesverwaltungsgericht (in VM 71, 57) ebenso wie das OVG Münster (in NJW 77, 2181) unter der Voraussetzung anders, daß auch bei Verstößen mit den anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen zu befürchten sind.

Es kommt also sicher sehr selten vor, daß sich die Fahrtenbuchauflage auf mehrere Fahrzeuge erstreckt, aber grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Unüblich bedeutet nicht, daß es nicht vorkommt. Es ist an enge Voraussetzungen gebunden, wird sicher auch nicht beim ersten Verstoß geschehen, jedoch eben nicht völlig ausgeschlossen.

 

Sonst hätte es das Bundesverwaltungsgericht sicher abgelehnt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ja, ich kann mir schon vorstellen, daß wenn gegen ein Fahrzeug ein FB verhängt wurde und die Frist noch läuft, dann auf einem Parallelfahrzeug wieder was passiert, dann eben gegen alle Fahrzeuge eines verhängt wird.

 

Aber das ist ja zumeist nicht zu erwarten. Man lernt ja dazu. So oder so. :(

Link to post
Share on other sites
Guest MeinFreundHerbert

Ich weiss ja nicht wegen was du bei Gericht verloren hast...

Da du dich ja nicht auskennst sondern nur dein Anwalt, wechsle ihn doch mal, der hat nämlich gewonnen.

 

Zur Info hab ich mal nachgeblättert:

STVZO

§ 31a Fahrtenbuch

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere

auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs

anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen

Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere

Ersatzfahrzeug bestimmen.

 

Es gibt eben Leute und vor allem Firmen, die haben mehr als ein Fahrzeug ...

Das mit dem Ersatzfahrzeug hast du ja richtig beschrieben.

 

Übrigens:

Kein Fahrtenbuch zu führen oder nur Murx zu schreiben sollte nach Tatbestand 190 im Bussgeldkatalog "nur" 50€ kosten.

Das kann im besonderen Fall eben immer noch billiger sein, als eine Identifizierung des Fahrers im Schweren Fall :(

 

Auserdem bin ich nicht Herr Experte sondern nur jemand der aus eigenen Erfahrungen seine Schlüsse gezogen hat und diese zur Verfügung stellt.

Link to post
Share on other sites
  • 4 months later...

Hallo zusammen,

 

habe mal einige Fragen bezüglich dem Führen des Fahrtenbuchs.

Mein PKW ist auf meinen Vater angemeldet. Ihm wurde das führen eines Fahrtenbuches aufgelegt, für 6 Monate.

Da ich den Winter über mein Fahrzeug abmelde, bzw. ein Winterauto fahre.

Kann ich nun das Fahrtenbuch leer lassen bis zum wieder anmelde meines PKW's ?

Oder werden die dann sagen, der neue PKW der auch über meinen Vater läuft, muss diese Fahrtenbuch führen?

Vielleicht habt ihr eine Antwort zu meinen Fragen.

 

Vielen Dank im vorraus

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...
Guest Pferdestehler
Also das Führen des Fahrtenbuches wird ja de facto nicht kontrolliert, sofern keine weiteren Verstöße auftreten (korrigiert mich wenn ich irre).

*** korrigier' ***

 

Polizei war heute ohne Vorankündigung zur Kontrolle da. Ja, am 27.12. kurz nach der Frühstückszeit so gegen 10:30! Soviel zum zahnlosen Instrument... :nick:

Link to post
Share on other sites

Und wie lief´s ab ?.........schön das Sie doch gekommen sind, möchten die Herren hereinkommen, Kaffee ? mit Milch / Zucker ?..........usw. .......oder wurde die Angelegenheit am Hoftor erledigt ? :nick:

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Wie schaut es denn beim eigenen KfZ mit einem "frei Einstellbaren" 2.Tacho-KM-Zähler aus ???

Oder man lässt ihn nach der FB Anordnung noch ein paar km laufen und hängt den km Zähler dann ab ?

Die paar Fahrten eintragen und gut is. Wurde eben wenig bewegt das Wägelchen *grins*

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Du brauchst beim Fahrtenbuch keine Kilometerstände angeben! Das ist gesetzlich nicht gefordert! Und genau deshalb ist ein Fahrtenbuch total lächerlich, da kaum zu überwachen.

 

Und das ist der Knackpunkt: Du kassierst NUR Punkt und 50 Euro, wenn Dir nachgewiesen werden kann, daß Du eine Fahrt nicht oder nicht richtig eingetragen hast. Kommt die Polizei zur Kontrolle nach Hause oder mußt Du das Fahrtenbuch bei der Behörde vorlegen, kann es praktisch ganz leer sein und NIEMAND kann Dir dafür an die Wäsche.

Der einzige Moment, wo Du ein Problem bekommen kannst, ist wenn Du unterwegs im mit dem Fahrtenbuch belegten Auto angehalten wirst und die Beamten von Dir das Fahrtenbuch sehen wollen. Kannst Du dann keinen Fahrtenbucheintrag für den entsprechenden Fahrtbeginn nachweisen, bekommst Du Ärger (= 1 Punkt, 50 Euro). NUR DANN.

 

Daher hat man sinnvollerweise Stift und leeres Fahrtenbuch immer griffbereit liegen und kritzelt kurz vor dem Anhalten noch Namen, Datum und Uhrzeit rein. Und um unnötigem Ärger und dummen Nachfragen bei Prüfungen zu Hause oder auf dem Amt vorzubeugen, denkt man sich eben kurz vorher ein paar schöne Fahrten aus und trägt die ein. ;)

 

 

Immer schön ehrlich bleiben. :unsure:

Link to post
Share on other sites
Der einzige Moment, wo Du ein Problem bekommen kannst, ist wenn Du unterwegs im mit dem Fahrtenbuch belegten Auto angehalten wirst und die Beamten von Dir das Fahrtenbuch sehen wollen.

 

Woher wissen denn die Beamten, das ausgerechnet bei diesem Auto / Fahrer ein Fahrtenbuch verhängt wurde ?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...