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Fahrtenbuch-tricksereien


Guest Pferdestehler

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EIn elektronisches Fahrtenbuch entspricht nicht den Erfordernissen des § 31a StVZO, da hier keine Unterschrift geleistet werden kann.

Daten in eine Excel-Tabelle exportieren, ausdrucken und unterschreiben. Fertig. Da kann man nicht erkennen, dass es sich ursprünglich um Daten aus einer Software gehandelt hat.

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Guest Pferdestehler

Jetzt mal ganz naiv gefragt:

 

Wenn derjenige eine offizielle Erklärung abgeben würde (eidesstattlich o.ä.), daß für ein Jahr nur er selbst das Fahrzeug bewegt, wäre doch jedes Fahrtenbuch obsolet, oder? Und der Zweck der Aktion auch erfüllt.

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Guest Pferdestehler

Wieso kann man nicht sagen, daß man im nächsten Jahr das Fahrzeug alleine bewegen wird? Was soll daran unmöglich sein? Man sagt doch auch gegenüber der Versicherung aus, wer das Auto ausschließlich bewegt.

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Wieso kann man nicht sagen, daß man im nächsten Jahr das Fahrzeug alleine bewegen wird? Was soll daran unmöglich sein? Man sagt doch auch gegenüber der Versicherung aus, wer das Auto ausschließlich bewegt.

Es ist nicht zulässig.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
PS du kannst das sagen, nur glaubt dir keiner!

 

 

dete ;)

1) Was hat das mit mir zu tun?

 

2) Meine Versicherung glaubt mir. Weil ich es unterschrieben habe. Unter rechtschaffenden Menschen gilt eine Unterschrift eben noch was.

 

Klar, daß eine Behörde, die ihre Vorgehensweise bisweilen auf Lügen und Betrug aufbaut, niemand anderem mehr glauben kann...

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Du wirst aber kaum erklären können, wie du auf einem Computerausdruck den Eintrag jeder einzelnen Fahrt unverzüglich nach dessen Beendigung unterzeichnet haben willst.

§ 31a StVZO sagt nichts darüber aus, wo die Unterschrift zu leisten ist. Für jede Fahrt muss "nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift" eingetragen werden. Das muss nicht direkt im Auto erfolgen, sondern kann auch nach dem Aussteigen im Haus geschehen. Unverzüglich bedeutet nach deutschem Recht "ohne schuldhaftes Zögern". In der Rechtsprechung handelt es sich dabei um Zeiträume von wenigen Minuten bis zu maximal einer Stunde.

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@andre b.:Es kann nur dann unverzüglich im Haus geschehen, wenn ausnahmslos jede Fahrt auch am Haus endet. Ist das nicht der Fall, wirst du es mitführen müssen.

 

@Pferdestehler: Die Erklärung gegenüber deiner Versicherung hat eine andere Bedeutung als die Erklärung gegenüber der STraßenverkehrsbehörde.

Auch lässt die Erklärung gegenüber der Versicherung Ausnahmen zu, weil man eben nicht in die Zukunft schauen kann und sich Situationen ergeben können, in denen eben eine andere Person das Fahrzeug führt.

Wäre eine Erklärung gegenüber der Straßenverkehrsbehörde möglich, so würde diese ebensolche Ausnahmen zulassen müssen, dann aber wäre der Zweck des Fahrenbuches nicht erfüllt.

 

Gruß

Goose

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@PS

 

Nur mal so als Idee:

 

Man nehme:

 

- 1 leeres Buch.

- 1 eigens angefertigter Stempel:

 

"Fahrer:

Pferdestehler

Straße 123

10000 Blitzhausen

 

Kennzeichen:

BH-PS111

 

Fahrtbeginn____________

 

Fahrtende_____________

 

Unterschrift____________"

 

- 1 automatischer Datum/Uhrzeitstempel (oder billiger nur ein manueller Datumstempel)

 

Nun kann man die Seiten des Buches ja schon im voraus stempeln und dazwischen etwas Platz lassen für ggf. manuelle Eintragung eines anderen Fahrers.

 

Dann bliebe nur noch bei Fahrtbeginn und Ende (wenn du mich fragst nur zu Beginn und Ende des Tages) den automatischen Datum/Uhrzeitstempel reinhauen und Haken dran. Das sind Sekunden.

 

Das wäre die GM-Lösung. Der Datum-Uhrzeit-Stempel läßt sich sicher im Forum nach Gebrauch weiterverkaufen. ;)

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Es kann nur dann unverzüglich im Haus geschehen, wenn ausnahmslos jede Fahrt auch am Haus endet. Ist das nicht der Fall, wirst du es mitführen müssen.

Die Daten aus einem elektronischen Fahrtenbuch lassen sich nicht nur zu Hause auslesen und ausdrucken. Außerdem wird das Fahrtenbuch nicht nach jeder Fahrt kontrolliert. Ganz im Gegenteil...

 

Unverzüglich bedeutet in diesem Falle, dass die Unterschrift ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen hat. Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns. Es ist daher nicht erforderlich ist, dass die Unterschrift sofort im Auto vorgenommen wird. Das eröffnet eine Menge Möglichkeiten. ;) Im Übrigen besteht auch keine allgemeine Pflicht, das Fahrtenbuch im Fahrzeug mitzuführen (BayObLG BayVBI 1973, 242; KG Berlin NZV 1990, 362; NZV 1994, 410). Die Pflege des Buches unter Zuhilfenahme des heimischen PCs ist also problemlos möglich.

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@GM

 

bist Du von Geburt an Bürokrat ;)

 

Also, einmal im Buch Name und Adresse reicht wohl,

 

dann eine Zeile Name Datum ( evtl. nur Tag ) Uhrzeit Uhrzeit, Unterschrift, geht mit Stift schneller.

 

Das wäre die GM-Lösung. Der Datum-Uhrzeit-Stempel läßt sich sicher im Forum nach Gebrauch weiterverkaufen. :B):

 

Was für einen Eindruck hast Du von den RF Usern :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

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@Andre B: Wenn du im Kommentar im Hentschel (ich nehme an, daß du deine Fundstellen daher hast) ein paar Zeilen weiter unten schaust, findest du auch den Hinweis, daß z.B. bei Fahrerwechseln das Buch mitzuführen ist.

 

Aber wie willst du es bei einem elekrtonischen FB denn machen? Jede Fahrt, die ja zwangsläufig zu Hause oder an einem anderen Ort mit Druckmöglichkeit enden muss, unverzüglich nach Beendigung ausdrucken und dann abheften?

Es geht darum, Aufwand zu vermeiden.

 

Gruß

Goose

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@harti

 

Was auf dem Stempel alles drauf ist ist ja wurscht, muss ja nicht groß sein. Schneller als schreiben ist es allemal.

 

Im übrigen ist das halt die Version stur nach StVZO - unangreifbar. Sofern man Kommentare oder Urteile findet, dass die Adresse oder das Kennzeichen pro Buch ein Mal reicht kann man das natürlich so machen.

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Im übrigen ist das halt die Version stur nach StVZO - unangreifbar. Sofern man Kommentare oder Urteile findet, dass die Adresse oder das Kennzeichen pro Buch ein Mal reicht kann man das natürlich so machen.

Es heißt ja, für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch, nicht für jeden Fahrer eines. Folglich reicht auch das Fahrzeugkennzeichen einmal im Buch. 1 Auto 1 Buch, 10 Autos 10 Bücher. ;)

 

Es macht ja keinen Sinn jedesmal die ganze Legende zu wiederholen.

 

MfG.

 

hartmut

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Es macht ja keinen Sinn jedesmal die ganze Legende zu wiederholen.

Aus der ganzen Diskussion sollte dir eigentlich klar sein, dass man hier Argumente über Sinn und Unsinn vergessen kann.

 

Und das Gesetz lautet nun mal:

§ 31a StVZO: Fahrtenbuch

 

(1) ...

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und

für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn

- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

 

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. ...

ICH hab das nicht geschrieben, also frag nicht MICH nach dem Sinn. ;)

 

Mag sein, dass es zulässig ist, das zu vereinfachen, dies kann man aber nicht aus dem gesunden Menschenverstand sondern nur aus der Rechtsprechung ableiten.

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Aber wie willst du es bei einem elekrtonischen FB denn machen? Jede Fahrt, die ja zwangsläufig zu Hause oder an einem anderen Ort mit Druckmöglichkeit enden muss, unverzüglich nach Beendigung ausdrucken und dann abheften?

Es geht darum, Aufwand zu vermeiden.

Das Fahrtenbuch wird nicht nach jeder Fahrt kontrolliert. Daher macht es keinen Sinn, sich unnötig unter Druck zu setzen (siehe meine Ausführungen zum Begriff "unverzüglich").

 

Am PC lässt sich das Fahrtenbuch wesentlich einfacher führen, da man die erforderlichen Eintragungen nicht immer wieder händisch wiederholen muss. Unter Zuhilfenahme der Daten aus einem elektronischen Fahrtenbuch oder aber auch mit etwas Phantasie, einem Zufallsgenerator oder der Copy & Paste-Funktion lässt sich problemlos ein lückenloses Fahrtenbuch zusammenstellen. Das kann ja jeder so machen, wie es ihm am besten gefällt. ;) Danach ausdrucken, unterschreiben und in den Schrank legen. Nochmal: Es besteht keine allgemeine Pflicht, das Fahrtenbuch im Fahrzeug mitzuführen. Nur wenn während der Fahrten ein mehrmaliger Fahrerwechsel erfolgt, muss das Buch dabei sein. Aber wann findet schon einen mehrmaliger Fahrerwechsel statt?

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Wozu denn überhaupt ein elektronische FB?

Mit einem elektronischen Fahrtenbuch werden alle Fahrten automatisch erfasst. Dass ein Großteil der Daten, die man für das Finanzamt benötigt, in diesem Fall nicht erforderlich sind, ist irrelevant. Ich glaube an die Menschen. Daher gehe ich davon aus, dass hier alle von einer Fahrtenbuchauflage betroffenen User auch alle tatsächlich erfolgten Fahrten erfassen wollen. Und das geht am einfachsten mit einem elektronischen Fahrtenbuch, welches die Möglichkeit zum Datenexport in eine Excel-Tabelle ermöglicht.

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Ich habe ja auch eines, sogar mit Zielerfassung über GPS.

 

Sicherlich könnte man solche Sachen verwenden, aber extra für diesen Zweck

- in jedes Auto die Hardware einbauen

- am PC die Software einrichten

- die Daten so nachbereiten, dass die geforderte Form gewahrt ist ...

 

naja.

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Guest Pferdestehler

Also ich denke, die für mich einfachste Methode wäre die folgende:

 

Man druckt seitenweise Listen aus,

 

Name, Vorname, Anschrift (was für eine Schikane), Kennzeichen, dazu Freilassung für Datum, Uhrzeit Fahrtbeginn und Datum, Uhrzeit Fahrtende sowie Freilassung für Unterschriftkritzel.

 

Dösbaddel, Karl, In der Saftgasse 3, 12345 Sackhausen, SHN-KD111, Fahrtbeginn __.__.2007/__:__, Fahrtende __.__.2007/__:__, Signatur ___

 

Davon druckt man zwanzig Seiten auf Vorrat aus, heftet die zusammen und schmeißt das in's Handschuhfach. Dazu einen Bleistift(!!! :B):). Mit Radiergummi. Alternativ einen Füller mit Tintenkiller (gibt's das noch?).

 

Nun muß man nur noch bei Fahrtbeginn kurz 4 Zahlen eintragen, bei Beendigung erneut 4 Zahlen und ein Kritzel.

 

Vereinfacht die Sache ungemein und wird dem Gesetzestext gerecht.

 

Oder? ;)

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Guest Pferdestehler

Man könnte diesbezüglich sogar noch weiter gehen:

 

Man druckt die Datumsfelder ebenfalls aus, und zwar für jeden Tag 6 Stück als Beispiel, denn mehr Touren kämen bei mir als Beispiel selten bis überhaupt nicht zusammen. Dann blieben zum Eintragen lediglich Uhrzeit des Fahrtbeginns, Uhrzeit Fahrtende und Unterschriftgekritzel.

 

Das ist wenig. Und viel Papier für die Polizei, viel Spaß beim Lesen. ;)

 

Die Sache ist mit Excel in etwa 15 Minuten für ein komplettes Jahr abzuhaken, der Ausdruck kostet sicher weniger als ein Fahrtenbuch bei McPaper und man erspart sich einen enormen Arbeitsaufwand. :B)::cop01: :cop01:

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Guest Pferdestehler

Beispiel:

 

 

 

Das einzige, wo man hier vielleicht noch meckern könnte, wäre die nicht vollständige Anschrift. Aber das kann man ja auch mit drucken. Sonst entspricht dieses "Dokument" ganz klar den gesetzlichen Vorgaben. ;)

 

Weiterhin würde ich mir - wenn ich sowas machen würde - sogar erlauben, morgens einen Starteintrag zu machen und abends einen Endeintrag, wenn ich wieder zu Hause bin. Sehe nämlich das ganze dazwischen als eine Fahrt mit kurzen Unterbrechungen an. Da der Autoschlüssel und damit auch das Fahrzeug die ganze Zeit dazwischen in meiner Obhut befindlich war, ist daran nichts zu deuten. Somit kann man das Ganze dann auf eine einzelne Zeile pro Tag reduzieren. Sonderfälle mal ausgenommen. Aber die gibt es ja nicht. :B):

 

Die Angelegenheit reduziert sich so auf 365 Zeilen für ein Jahr, 366 bei einem Schaltjahr. Bei etwa 40 Zeilen pro DIN-A/4-Seite macht das gerade mal 10 Seiten und das Thema ist abgehandelt.

 

---

 

Dazu käme bei mir noch, daß ich zumeist gar nicht zu Hause bin. Wollte da jemand ein Fahrtenbuch sehen, müßte er mich erst einmal erreichen, telefonisch oder per Briefpost. Dann dürfte dieser das Fahrtenbuch nach Terminabstimmung natürlich jederzeit bei mir einsehen (wie war der Modus bei Blitzbildern noch? Termin -> bei der Behörde einsehen oder mit Anwalt. Geht bei mir auch so!). Sofern ich zu Hause bin. Also werktags etwa ab 20 Uhr bis 7 Uhr früh. Hatte ich erwähnt, daß die Türklingel zur abendlichen Ruhe ausgeschaltet wird?

 

Dann noch ein paar Herumschiebereien der angemeldeten Fahrzeuge zwischen Familienmitgliedern, hier und da ein Wechsel, den man der Behörde von sich aus ja nicht mitteilen muß.

 

Wäre bei mir zumindest eine tolle Sache für die Behörde. In etwa 1% so effektiv wie die das beabsichtigen. Und für mich selbst wäre es (mal wieder) ein innerer Durchmarsch... :cop01:

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Weiterhin würde ich mir - wenn ich sowas machen würde - sogar erlauben, morgens einen Starteintrag zu machen und abends einen Endeintrag, wenn ich wieder zu Hause bin.

Pferdestehler, ich sehe, du hast die ganze Sache bereits optimiert. ;)

 

Natürlich kann man sich Listen vorbereiten, die man nur noch unterschreiben muss. Jeder der einen festen Job hat und morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause fährt, kann so gut wie alle Fahrten auch schon im Vorfeld der Wahrheit entsprechend in eine Excel-Tabelle eintragen. Da - bis auf die genannte Ausnahme - keine allgemeine Pflicht besteht, das Fahrtenbuch im Fahrzeug mitzuführen, brauchst du diese Liste noch nicht einmal ins Handschuhfach zu legen. Es könnte sogar ausreichend sein, wenn du die Unterschriften am Wochenende nachholst respektive bevor die Verwaltungsbehörde das Farhtenbuch zur Prüfung vorgelegt haben möchte. Und wenn du ohnehin zumeist gar nicht zu Hause bist, sehe ich da kein Problem. :B):

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Aber wie willst du es bei einem elekrtonischen FB denn machen? Jede Fahrt, die ja zwangsläufig zu Hause oder an einem anderen Ort mit Druckmöglichkeit enden muss, unverzüglich nach Beendigung ausdrucken und dann abheften?

Es geht darum, Aufwand zu vermeiden.

Das Fahrtenbuch wird nicht nach jeder Fahrt kontrolliert. Daher macht es keinen Sinn, sich unnötig unter Druck zu setzen (siehe meine Ausführungen zum Begriff "unverzüglich").

 

Am PC lässt sich das Fahrtenbuch wesentlich einfacher führen, da man die erforderlichen Eintragungen nicht immer wieder händisch wiederholen muss. Unter Zuhilfenahme der Daten aus einem elektronischen Fahrtenbuch oder aber auch mit etwas Phantasie, einem Zufallsgenerator oder der Copy & Paste-Funktion lässt sich problemlos ein lückenloses Fahrtenbuch zusammenstellen. Das kann ja jeder so machen, wie es ihm am besten gefällt. ;) Danach ausdrucken, unterschreiben und in den Schrank legen. Nochmal: Es besteht keine allgemeine Pflicht, das Fahrtenbuch im Fahrzeug mitzuführen. Nur wenn während der Fahrten ein mehrmaliger Fahrerwechsel erfolgt, muss das Buch dabei sein. Aber wann findet schon einen mehrmaliger Fahrerwechsel statt?

Ebenso muss es dabei sein, wenn die Fahrt nicht am Wohnort endet.

Aber ich fürchte, du verstehst das Hauptproblem nicht: Bei einem Fahrtenbuch, bei dem die Liste mit dem PC geführt wurde, ist es nicht möglich, jede Fahrt unverzüglich nach Fahrtende zu unterschreiben. Wie willst du das machen?

 

Gruß

Goose

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Aber ich fürchte, du verstehst das Hauptproblem nicht: Bei einem Fahrtenbuch, bei dem die Liste mit dem PC geführt wurde, ist es nicht möglich, jede Fahrt unverzüglich nach Fahrtende zu unterschreiben. Wie willst du das machen?

Goose, bitte befasse dich doch zunächst einmal mit der Definition des Begriffs unverzüglich. Es ist nun wirklich keine unchristliche Eile geboten.

 

Du willst jetzt natürlich auch auf der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuches mit sofortiger Unterschrift und händischen Eintragungen vor und nach jeder Fahrt bestehen. Das ist mir schon klar. Darum geht es aber in diesem Thread nicht. Wie lautete noch mal die Überschrift? ;)

 

Folglich sind alle hier aufgeführten Vorschläge grenzwertig und rein theoretisch. Wer welchen Vorschlag dann wie in die Tat umsetzt, bleibt jedem Mitlesenden selbst überlassen.

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Noch mal meine Frage: Willst du für jede Fahrt einen eigenen Ausdruck machen? Dann hast du kein Fahrtenbuch, sondern eine Loseblatt-Sammlung.

Willst du mehrere Fahrten auf einem Blatt unterbringen? Dann ist es nicht möglich, die ersten Fahrten dieser Liste unverzüglich zu unterzeichnen.

 

Wenn ich mir die Überschrift anschaue, nehme ich an, daß sich PS die Zeit zwar möglichst angenehm, jedoch so gestalten will, daß er keine weiteren Probleme bekommt. Und die sind mit einigen Ratschlägen hier mal wieder vorprogrammiert.

 

Gruß

Goose

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@PS

 

Schöne Lösung. Schnell, kostengünstig und ohne zusätzliche Fragen aufzuwerfen. Sehr Praktikabel.

 

Eine Frage am Rande sei mir an dieser Stelle gestattet. Wie oft werden denn überhaupt noch Fahrtenbücher angeordnet? Mir ist so etwas in meinem Bekanntenkreis noch nie zu Ohren gekommen.

 

Grüße

Prince

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@PS: Ich sehe gerade:

Dann dürfte dieser das Fahrtenbuch nach Terminabstimmung natürlich jederzeit bei mir einsehen (wie war der Modus bei Blitzbildern noch? Termin -> bei der Behörde einsehen oder mit Anwalt. Geht bei mir auch so!). Sofern ich zu Hause bin. Also werktags etwa ab 20 Uhr bis 7 Uhr früh. Hatte ich erwähnt, daß die Türklingel zur abendlichen Ruhe ausgeschaltet wird?
Damit wirst du wohl nicht durchkommen, siehe § 31a (3) StVZO.

 

Gruß

Goose

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Noch mal meine Frage: Willst du für jede Fahrt einen eigenen Ausdruck machen?

Bitte lesen. Diese Frage wurde bereits mehrfach von mir beantwortet.

 

Willst du mehrere Fahrten auf einem Blatt unterbringen? Dann ist es nicht möglich, die ersten Fahrten dieser Liste unverzüglich zu unterzeichnen.

Bitte lesen. Diese Frage wurde bereits mehrfach von mir beantwortet.

 

Wenn ich mir die Überschrift anschaue, nehme ich an, daß sich PS die Zeit zwar möglichst angenehm, jedoch so gestalten will, daß er keine weiteren Probleme bekommt.

Ich sehe ein Spannungsverhältnis zwischen einer einfachen und angenehmen Möglichkeit der Führung eines Fahrtenbuches und der absolut korrekten Führung eines Fahrtenbuches. Das ist doch wohl jedem klar?! Folglich muss jeder mit seinem Gewissen ausmachen, wie er das Fahrtenbuch führt. Und nun behindere doch nicht immer wieder das Brainstorming in diesem Thread. Deine Position ist mir ja nun klar geworden.

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Bitte lesen. Diese Frage wurde bereits mehrfach von mir beantwortet.
Wo denn?

 

Und nun behindere doch nicht immer wieder das Brainstorming in diesem Thread. Deine Position ist mir ja nun klar geworden.
Nun, soll ich mich zurück lehnen und auf den nächsten Thread warten, in dem es dann darum geht, wie man einer OWi-Anzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches entgehen kann? Denn genau in diese Richtung führen die meisten Ratschläge hier doch.

 

Deine Position ist mir auch klar geworden. Trotzdem möchte ich hier niemanden ins Messer rennen lassen.

 

Gruß

Goose

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Goose, wie man ein Fahrtenbuch offiziell führt, ist doch hier jedem klar. Herzlichen Dank noch einmal für deine Anmerkungen dazu. In diesem Thread werden jedoch andere Arten der Fahrtenbuchführung zusammengetragen. Es handelt sich um ein virtuelles Brainstorming und nicht um eine konkrete Anleitung. Jeder führt sein Fahrtenbuch so wie er es für richtig hält - und lebt ggf. mit den Konsequenzen. So einfach ist das.

 

Nun, soll ich mich zurück lehnen und auf den nächsten Thread warten, in dem es dann darum geht, wie man einer OWi-Anzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches entgehen kann?

Ja, denn das nicht wirklich nicht dein Problem. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

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Es geht hier aber, wenn ich den Thread richtig verstanden habe, um legale Möglichkeiten der Erleichterung beim Führen des Fahrtenbuches. Keinesfalls sollten diese Tipps zu weiteren Problemen führen, oder?

 

Ansonsten könnte man auch den Tipp geben, trotz Auflage keins zu führen.

 

Ja, denn das nicht wirklich nicht dein Problem. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Mein Problem mag es nicht sein, trotzdem sollte mir in einem offenen Forum gestattet sein, meine Meinung zu den Ratschlägen zu schreiben, die der eine oder andere (hier insbesondere du) so von sich gibt.

 

Gruß

Goose

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Es geht hier aber, wenn ich den Thread richtig verstanden habe, um legale Möglichkeiten der Erleichterung beim Führen des Fahrtenbuches.

"Fahtenbuch-Tricksereien" sind i.d.R. nicht legal oder weiten zumindest die Spielregeln deutlich aus.

 

Mein Problem mag es nicht sein, trotzdem sollte mir in einem offenen Forum gestattet sein, meine Meinung zu den Ratschlägen zu schreiben, die der eine oder andere (hier insbesondere du) so von sich gibt.

Natürlich ist das gestattet. Man kann so nur jeden Thread tot kriegen, wenn immer wieder die gleichen Einwände von dir kommen. ;)

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Wie wäre denn folgende Idee für Garagenbesitzer:

 

Man führt gar kein Fahrtenbuch.

 

Wenn sich jemand ankündigt, um es zu kontrollieren, wird schnell ein Fantasiebuch gemacht zum Vorzeigen.

 

Wenn unangekündigt jemand kontrollieren will, ist das Fahrtenbuch im Auto und das Auto fort.

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"Fahtenbuch-Tricksereien" sind i.d.R. nicht legal oder weiten zumindest die Spielregeln deutlich aus.
Fragen wir doch den TE:

Pferdestehler: Suchst du nach legalen Mitteln oder können es auch illegale Mittel sein, die dich der Gefahr eines weiteren OWi-Verfahrens aussetzen?

Natürlich ist das gestattet. Man kann so nur jeden Thread tot kriegen, wenn immer wieder die gleichen Einwände von dir kommen.
Das liegt wohl daran, daß du die Einwände bei den ersten Malen offensichtlich nicht verstanden hast.

 

Gruß

Goose

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Das liegt wohl daran, daß du die Einwände bei den ersten Malen offensichtlich nicht verstanden hast.

Nein, es liegt daran, dass nicht jeder sofort und willenlos deiner Meinung zustimmt, auch wenn du sie noch so oft wiederholst. ;)

 

Ich kann dieses Hin und Her in einem Thread nicht leiden. Daher werde ich mich an diesem Teil der Diskussion auch nicht mehr beteiligen. Über weitere Vorschläge zum Thema Fahrtenbuch freue ich mich jedoch, denn eine Fahrtenbuchauflage kann ja hier schließlich (fast) jedem mal passieren.

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Nein, es liegt daran, dass nicht jeder sofort und willenlos deiner Meinung zustimmt, auch wenn du sie noch so oft wiederholst.
Das verlange ich auch nicht. Jedoch wäre es schon sinnvoll, sich mit meinen Einwänden auseinanderzusetzen und nicht einfach seine vorausgegangene Argumentation mit ihren bereits aufgezeigten Schwächen zu wiederholen.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
"Fahtenbuch-Tricksereien" sind i.d.R. nicht legal oder weiten zumindest die Spielregeln deutlich aus.
Fragen wir doch den TE:

Pferdestehler: Suchst du nach legalen Mitteln oder können es auch illegale Mittel sein, die dich der Gefahr eines weiteren OWi-Verfahrens aussetzen?

 

Ganz klar beides!!! Sofern die Abgrenzung klar ist.

 

Wäre ich Betroffener, würde ich sogar überlegen, gar kein Fahrtenbuch zu führen. Denn ich bin sehr unauffällig unterwegs. Meine Fahrzeuge sind unauffällig (außer dem Speedster, aber das macht nichts, der fährt nur 2-5tkm im Jahr). Kontrollen außerhalb von "Mausefallen" hatte ich nur einmal 1999 in Potsdam mitten in der Nacht, da war das Auto aber auch auffällig. Habe ich mit Normalfahrzeugen noch NIE erlebt. Meine letzte "Mausefalle", in der ich herausgezogen wurde, war 1987(!!!). Und ich fahre zumeist Wege, auf denen ich Polizei einfach nicht oder nahezu nicht begegne.

 

Also wäre eine Lösung (nicht legal, aber probat):

- Gar kein Fahrtenbuch führen!

- Sollte Polizei klingeln, bin ich nicht da (logisch!). Dagegen kann niemand was machen. Die werden mich auch kaum stundenlag auflauern, da haben die sicher wichtigeres zu tun. Denke ich mal. So Verbrecher fangen oder in Foren diskutieren. ;) Ich habe mehrere Garagen, also kann niemand sagen, ob ich zu Hause bin oder nicht. Vorteil Pferdestehler. :cop01:

- Sollte Polizei das Fahrtenbuch sehen wollen (telefonisch, postalisch, sonstwie angemeldet), schreibe ich ein paar Fahrten auf (speziell, falls ich geblitzt werden sollte), dann haben sie was zu lesen. Da kein Kilometerstand nötig, kann ich eigentlich schreiben, was mir so einfällt, muß mit der Realität nix zu tun haben.

 

Übrigens ist die FORM des Fahrtenbuches nirgendwo in den Vorschriften vermerkt, lediglich was drin stehen muß, also der INHALT. Also ist es vollkommen egal, ob es sich um ein Fahrtenbuch von McPaper oder ADAC, oder lediglich um eine Sammlung aus Waschzetteln* handelt, die durch allerlei Kaffee-, Urin- und Spermaflecken (schön sauber abgewischt natürlich) geschmückt sind. Ich bevorzuge dann doch die selbstgedruckten DIN-A/4-Blätter, die kann man dann noch schön aneinandertackern. Dürfte jeder Prüfung durch die Obrigkeit standhalten.

Wenn die sich dann bei der Prüfung wundern, daß nur gerade eine Fahrt (nämlich gerade die zur aktuellen Prüfungszeit) drinsteht, dürfen mir die gerne das Gegenteil beweisen. Wird schwierig. Da die Kilometerangabe nicht notwendig ist. Schade. :cop01:

 

 

---

*Nachtrag: Klopapier wäre noch eine Idee!!! :B):

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Gar kein Fahrtenbuch führen!

Die einfachsten Ideen sind immer noch die besten. ;)

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Guest Pferdestehler

Ich schreibe es mal in der Ich-Form, um den Sachverhalt zu vereinfachen:

 

1) Es sind mehrere Fahrzeuge vorhanden, alle auf mich angemeldet.

2) Die Behörde kann durchaus das Fahrtenbuch für ein Fahrzeug verhängen, welches von mir nicht bewegt wird, das fällt dann auf meine Ehefrau zurück.

3) Alle Fahrzeuge sind Erstbesitz, nach der Aktion wären bereits drei Vorbesitzer da, schlecht für den Wiederverkauf, auch wenn es klar transparent ist, aber in Verkaufsanzeigen kann man nicht schreiben "alle innerhalb der Famile", da zählt nur "drei Vorbesitzer".

 

Klar wäre die Ummeldung das einfachste. Und prinzipiell auch kein Problem, kostet ein paar Euro und eine Stunde auf der Behörde. Aber eben die oben gelisteten Nachteile. Die wiegen doch schwer. Besonders letzterer.

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3) Alle Fahrzeuge sind Erstbesitz, nach der Aktion wären bereits drei Vorbesitzer da, schlecht für den Wiederverkauf, auch wenn es klar transparent ist, aber in Verkaufsanzeigen kann man nicht schreiben "alle innerhalb der Famile", da zählt nur "drei Vorbesitzer".

Wieso drei Vorbesitzer ? Sind es dann nicht zwei - du und deine Frau. :rolleyes:

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