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Vor Ewigkeiten Geblitzt In Österreich


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Hi leute,

 

ich brauche dringend eure Hilfe.

 

Ich wurde in Österreich geblitzt. Ich habe natürlich beweisfoto von hinten und alles. Habe Lenkererhebung,Strafverfügung alles mögliche bekommen.

 

Jetzt habe ich einen Brief mit dem Betreff : "Übertretung des KFG - Berufung" bekommen.

Der Text:

 

Sehr geehrter....

 

Sie haben gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 20.03.2007, Zahl ..., eine Berufung eingebracht. Um auch die Angemessenheit der Strafhöhe überprüfen zu können, werden Sie ersucht,

binnen zwei wochen

Ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse (Monatseinkommen; Vermögensbestände wie zB Haus- und Grundstücksbesitz, Wohnungseigentum etc, auch negatives Vermögen wie zB Kreditschulden; Sorgepflichten) bekanntzugeben.

Sollte innerhalb der angeführten Frist keine Mitteilung Ihrerseits ergehen, werden für die Strafbemessung im Rahmen der Berufungsentscheidung durchschnittliche Verhältnisse zugrundegelegt.

 

Mfg...

 

 

Was ich nicht ganz Verstehe was die jetz von mir hören wollen?????? :D

 

Soll ich denen jetz das alles sagen was Sie wissen wollen oder nochmal Berufung einlegen aber es geht ja um die Berufung Oo

 

*confused*

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Du hast im Prinzip 2 Alternativen:

 

1. Zahlen

2. Auf "ich-weiß-nicht-mehr-wer-gefahren-ist" plädieren (kann in D nicht vollstreckt werden)

 

bei 1.: ärgern und fertig

bei 2.: a) hoffen, daß du nie in A angehalten wirst... denn dann wirds seht ungemütlich (bis zur Sicherstellung des Fahrzeugs)

bei 2.: b) dein Urlaubsgeld zukünftig außerhalb von A investieren und um A einen Bogen machen (so mache ich es mit B)

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Also Zahlen komm wohl vorerst eher nicht in Frage...

 

Schon wieder so tun als ob ich nicht weiß wer der Fahrer ist??

 

Das hab ich schon 2 mal oder so geschrieben.

 

Was würde denn passieren wenn ich mich nicht mehr melden würde??

 

Und wann verjährt die strafe? ich habe was von 6 monaten aber auch schon von 3 jahren gelesen.

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Guest Landy

Wieder schreiben, dass du nicht gefahren bist und nicht sagen kannst wer gefahren bist. Du musst ordentlich zu schnell gewesen sein...

 

Naja, irgendwann schreiben sie dann nicht mehr :D

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Guest Landy

@vule

 

Einmal würde ich noch Einspruch einlegen, danach nicht mehr melden. Irgendwann wird die Akte dann gelöscht (bisher immer so gewesen). Laut meinem letzten Brief bin ich "noch nie aufgefallen", was eigentlich nicht so ganz richtig ist *grins*

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Du hast im Prinzip 2 Alternativen:

 

1. Zahlen

2. Auf "ich-weiß-nicht-mehr-wer-gefahren-ist" plädieren (kann in D nicht vollstreckt werden)

 

bei 1.: ärgern und fertig

bei 2.: a) hoffen, daß du nie in A angehalten wirst... denn dann wirds seht ungemütlich (bis zur Sicherstellung des Fahrzeugs)

bei 2.: b) dein Urlaubsgeld zukünftig außerhalb von A investieren und um A einen Bogen machen (so mache ich es mit B)

 

Zu 2.: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...rcePageID=10279

 

 

Zu 2.:a) seit wann werden in A Kennzeichen bei "normalen" Verkehrsdelikten zu Fahndung ausgeschrieben? ;)

 

@vule:

Hast du

a.) gegen dem BGB oder

b.) gegen die Höhe des BGB berufen?

 

Bei b.) Einkommensverhältnisse (Vermögen) nicht offen legen. :D Die Durchschnittssätze sind in A normalerweise sehr gering angesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Ich habe gegen den BGB berufen nicht gegen die Höhe. Ich will jetz nicht zwei jahre lang mit denen hin und herschreiben aber zahlen kommt leider auch nicht in Frage.

 

Irgendwann wird es schon verjähren oder nicht?

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Ich habe gegen den BGB berufen nicht gegen die Höhe. Ich will jetz nicht zwei jahre lang mit denen hin und herschreiben aber zahlen kommt leider auch nicht in Frage.

 

Irgendwann wird es schon verjähren oder nicht?

 

6 Monate bzw. 3 Jahre

 

Verjährung (Verwaltungsstrafgesetz)

§ 31. (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2 und 3) vorgenommen worden ist.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verwaltungsübertretungen der Gefährdung, Verkürzung oder Hinterziehung von Landes- und Gemeindeabgaben ein Jahr, bei allen anderen Verwaltungsübertretungen sechs Monate. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt.

(3) Sind seit dem in Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt drei Jahre vergangen, so darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. Die Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie Zeiten, während deren die Strafvollstreckung unzulässig, ausgesetzt, aufgeschoben oder unterbrochen war, sind nicht einzurechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Wenn du berufen hast, ist der Brief wahrscheinlich von der zweiten Instanz gekommen. Da beginnt das ganze quasi von vorne. Du bekommst eine Ladung, es findet eine Verhandlung statt und dann wird ein Berufungserkenntnis gefällt, welches das Straferkenntnis behebt oder bestätigt.

 

Wenn du gegen die Höhe der Strafe berufen hast, wirst du logischerweise nach deinen Vermögensverhältnissen gefragt, weil sie die Basis für die Strafbemessung sind - allerdings kann die Strafe nicht mehr höher werden.

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Na toll....

 

Nochmal von vorne.

 

Das komische ist nur das ich nicht gegen die Höhe der Strafe berufen habe sondern gegen die Strafe...

 

Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll. Zurück schreiben oder hoffen das die mich in Ruheh lassen?!...

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Vule: Du meintest, du hättest gegen die Höhe berufen - vielleicht irre ich mich, auf jeden Fal ist das automatischer Bestandteil der Ermittlungen.

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Ne habe nur gegen die Strafe selbst berufen.

 

Naja was mich nur sehr verwundert dass die Leute aus Österreich schon mal nach dem Gehalt usw. gefragt haben um die Höhe der Strafe zu bemessen.

 

Habt Ihr denn jetzt irgendwelche konkreten tipps was ich als nächstes machen soll oder wisst Ihr auch nicht so recht weiter?

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Zuerst einige Fragen (Antworten)

Wie hat die Geschichte angefangen (Anonymverfügung od. gleich Lenkererhebung)?

Was wird dir eigentlich vorgeworfen?

Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrerflucht, ...?

Wo?

Wie hoch soll dein Beitrag zur österreichischen Volkswirtschaft sein?

Die Fragen sind eigentlich nur zur Einschätzung der Hartnäckigkeit unserer Staatdiener. Wegen einer €21,. Anonymverfugung schreibt i.d.R. keiner einen "Liebesbrief" nach D.

 

Zur Zahlungsverweigerung können dir die "D"- Kollegen sicher besser helfen, wir haben Halterhaftung und ab einer Lenkererhebung müssen wir wissen wer gefahren ist (quasi Fahrtenbuch).

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Also zuerst hat es angefangen am 18.09.06 mit einer Strafverfügung. Da sollte ich 255 Euro zahlen (36 km/h zu schnell auf der A 10 bei Zederhaus) dann Lenkerhebung, Beweisaufnahme mit Bild, wieder Lenkerhebung, Strafverfügung, Straferkenntnis und jetzt Übertretung des KFG - Berufung

 

Beitrag zu den Verwaltungskosten sind inzwischen auch dazugekommen :rolleyes: 25,50 euro

 

Ja so ungefähr war das!!

 

Ja das Verfahren wird geleitet von Der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg soweit ich mich nicht täusche.

 

Was mir gerade aufgefallen ist dass dieser letzte Brief wegen der Höhe der Strafe und wegen der Berufung nicht von der Bezirkshauptmannschaft kommt sondern vom Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg.

Was hat das jetzt zu bedeuten???ß

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Sorry aber ich kann meinen letzten Beitrag nicht editieren.

Hier der vollständige Beitrag:

 

Also zuerst hat es angefangen am 18.09.06 mit einer Strafverfügung. Da sollte ich 255 Euro zahlen (36 km/h zu schnell auf der A 10 bei Zederhaus) dann Lenkerhebung, Beweisaufnahme mit Bild, wieder Lenkerhebung, Strafverfügung, Straferkenntnis und jetzt Übertretung des KFG - Berufung

 

Beitrag zu den Verwaltungskosten sind inzwischen auch dazugekommen :rolleyes: 25,50 euro

 

Also mir wird folgendes Vorgeworfen:

 

-die Geschwindigkeitsübertretung also Übertretung der Straßenverkehrsordnung

-Übertretung gemäß Kraftfahrgesetz ist das gleiche oder? zumindest haben sie das auch geschrieben mit 255 euro strafe

oder ist das weil ich den Lenker nicht benannt habe. Das wird mir auch dauernd vorgeworfen

 

Also ich glaube inzwischen geht es Ihnen darum das ich die Lenkerhebung nicht beantwortet habe.

Ist schwierig das aus den seitenlangen komplizierten Texten mit Paragraphen und zahlen usw. etwas rauszulesen...

 

 

Ja das Verfahren wird geleitet von Der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg soweit ich mich nicht täusche.

 

Was mir gerade aufgefallen ist dass dieser letzte Brief wegen der Höhe der Strafe und wegen der Berufung nicht von der Bezirkshauptmannschaft kommt sondern vom Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg.

Was hat das jetzt zu bedeuten???

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1.) bei >+30 gibt’s i. d. R. keine Anonymverfügung (-> Verwaltungsstrafverfahren) mehr.

2.) Wie schon erwähnt, bist du in A verpflichtet zu wissen wer, wann über dein KFZ verfügt. (Halterhaftung – Kennzeichen/Bilder von hinten reichen)

3.) Wenn du dich als Fahrer zu erkennen gegeben hast (bzw. eindeutig identifiziert worden bist) ist die Strafe in D exekutierbar, sonst bitte bei deutschen Kollegen (Suchfunktion) nachfragen.

 

Strafkatalog „Richtpreise“: http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0194

 

Das schaut schon fast nach IGL (Immissionsschutzgesetz Luft – Strafrahmen ca. 3x so hoch wie in StVO – bis € 2180,-) aus?? Bin mir aber nicht sicher ob auf dem A10 Abschnitt ein IGL 100er steht.

 

Für österreichisch- spezifische „Fachausdrücke“ bitte in http://www.oeamtc.at/verkehr/lexikon/ nachschlagen.

 

Verwaltungssenat = nächste Instanz (wegen Berufung).

Sollst du als Fahrer, Halter, od. „Verweigerer“ den österreichischen Staatshaushalt sanieren?

 

Ich sehe, außer die Strafe ist in D nicht exekutierbar, nicht wirklich ein Change mit einem blauen Auge davon zukommen. Sorry.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Also ich habe eine Übertretung gemäß §103(2) Kraftfahrgesetz begangen. Also wollen Sie Geld wegen Verweigerung.

 

Aber soweit ich bis jetzt überall gelesen habe ist das in D nicht exekutierbar oder?

 

Und ich dachte es ist so wenn die aus Österreich zuerst die Strafverfügung schicken und danach erst Lenkerhebung sieht es gut für mich aus weil das ein Fehler von denen ist.

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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/rec...df272005pdf.pdf

§ 103(2) Auskunftspflicht des Halters gegenüber der Behörde.

 

Ob exekutierbar bitte bei RA od. ev. ADAC nachfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

 

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...rcePageID=10280

 

 

Auszug aus vorstehendem Link:

Soweit rechtskräftige österreichische Bescheide, die unter Verletzung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 103 Abs.2 KFG ergangen sind, in Deutschland nicht mehr zwangsweise durchsetzbar sind, können diese weiterhin in Österreich selbst vollstreckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Dankeschön ;)

 

Das heißt also in Österreich ist es noch vollstreckbar also muss ich aufpassen in Österreich wenn ich durchfahre. Können die sowas erkennen wenn die an der grenze oder so kontrollieren????

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Dankeschön :cop01:

 

Das heißt also in Österreich ist es noch vollstreckbar also muss ich aufpassen in Österreich wenn ich durchfahre. Können die sowas erkennen wenn die an der grenze oder so kontrollieren????

Genau, denn wenn sie dich in Österreich erwischen wirds richtig teuer. Ergo wenn du öfter nach Ösiland musst solltest du zahlen.

 

So long

 

Noc

 

Es werden nur Kennzeichen, welche mit einem „Verbrechen“ in Zusammenhang gebracht werden, zur Fahndung ausgeschrieben.

Wie oft bist du schon in Österreich (außer Schengenaußengrenze) schon kontrolliert (incl. Abfrage in der Fahndungsdatei) worden?

Wenn du allerdings dein Auto mit der Aufschrift „Sch??? Bullen“ od. ähnliches verzierst sind die Chancen schon etwas größer oder vielleicht Polizisten sonst irgendwie lieb bittest, werden sie dir gerne behilflich sein. :B):

Ich habe eigentlich nur von erfolgreichen Fällen (Kommissar Zufall) gehört: Östliche Nachbarn werden geblitzt – Strafe nicht exekutierbar – ein paar Monate später liefern sie sich ein Rennen mit +200 – werden gestoppt – das war’s dann wohl. ;)

Das soll dich aber nicht davon abhalten deinen Beitrag zur Gesundung des österreichischen Budgets zu leisten. Je mehr, desto gut. :cop01:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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Naja also nach Österreich werde ich erst nächstes Jahr wieder kommen im Sommer um nach Kroatien zu fahren.

Dann werden Sie mich schon nicht kontrollieren, hoffe ich mal^^

 

Also normalerweise liefere ich mir kein rennen in Ö.!!!!!

 

Und @ A-Wolf: Von dem Geld würdest du sowieso nichts sehen ;)

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  • 4 weeks later...
Behördenbriefe nicht anzunehmen ist eine ganz schlechte Idee!

 

Ja. Es gibt irgendwelche Vorschriften die besagen, dass ein Einschreiben als zugestellt gilt wenn ... oder wenn ..... oder ... usw.

 

Viel sicherer ist alles annehmen und je nach Inhalt Einspruch einlegen.

 

Wenn sie sehen, dass Piefke das Geld nicht vorhat rauszurücken und sie auch keine weiteren machtmittel mehr haben, hören die Schreiben schon von selbst auf ....

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:rolleyes: ok also wegwerfen^^

 

Ich habe den Brief jetzt angenommen...

 

und drin steht das ich nicht im recht bin und das ich jetzt keine Berufung mehr einlegen darf :licht:

außer mit rechtsanwalt....

 

Naja also jetz hab ich eine neue frage für euch^^

 

Also wenn ich mich jetzt einfach nicht mehr melde ( ich weiß sowieso nicht was ich denen schreiben soll außer um Berufung einzulegen, was ich ja jetz nicht mehr darf)

 

meint ihr die schreiben dann so nach einer gewissen zeit eine Mahnung oder sowas und erhöhen die Strafe nochmal?

 

ACHJA die strafe wurde schon um 50 Euro erhöht^^

 

Also meint ihr die erhöhen das nochmal weil ich mich nicht melde?

Und die Briefe jetzt einfach wegschmeißen oder?^^

 

Achja was mich noch interessieren würde.

 

Unter welchen Umständen würden die in Österreich merken das ich eine Strafe von denen habe? ( wenn ich durchfahre meine ich)

Kann das an der Grenze passieren??

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Guest Landy

An der Grenze wird doch nicht mehr kontrolliert (außer du kommst von der Schweiz), also passiert da sicher nichts. Wenn du so von der Polizei angehalten wirst, ist es wohl durchaus möglich, dass man deine "Altlasten" findet, jedoch halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Ich bin trotz etlicher unbezahlter Strafen regelmäßig in Österreich und mache mir diesbezüglich keine Sorgen.

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An der Grenze wird doch nicht mehr kontrolliert (außer du kommst von der Schweiz), also passiert da sicher nichts. Wenn du so von der Polizei angehalten wirst, ist es wohl durchaus möglich, dass man deine "Altlasten" findet, jedoch halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Ich bin trotz etlicher unbezahlter Strafen regelmäßig in Österreich und mache mir diesbezüglich keine Sorgen.

 

@Landy Bis voraussichtlich Ende 2007 sind an alle an A grenzenden Länder (ausgenommen D und I) Personenkontrollen vorgeschrieben.

 

Aber wie schon im Beitrag #28 geschrieben ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du als „kleiner“ Verkehrssünder auf die Fahndungsliste kommst ist eher gering. Strafen können seit März 2007 – sofern die EU-Bestimmungen umgesetzt sind - auch rückwirkend eingetrieben werden (in Deinem Fall aber durch D – Geld bleibt auch in D - http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0194)

Ich würde mir, wie schon „Landy“ geschrieben hat, keine grauen Haare wachsen lassen, obwohl ich mich über jeden Betrag freue, welcher meine Steuerlast reduziert. :rolleyes:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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@A-Wolf

 

Stimmt natürlich, ich habe die restlichen Grenzländer vernachlässigt, da man i.d.R. nicht aus dieser richtung nach Österreich einfährt :D

 

…… Unter welchen Umständen würden die in Österreich merken das ich eine Strafe von denen habe? ( wenn ich durchfahre meine ich)

Kann das an der Grenze passieren??

 

Habe auch nur gemeint – „wenn ich durchfahre“ und nicht gerade nach I – kommt er auf eine Nichtschengengrenze. Es werden aber i. d. R. keine Urlauber mit „D“ Kennzeichen überprüft, wenn sonst keine Auffälligkeiten sind. :rolleyes::licht:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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So hi leute :angry2:

 

Nun mal zum aktuellen Stand:

 

Ich war beim Rechtsanwalt und er hat gemeint entweder ich zahl die Strafe oder ich riskiere 5 Jahre lang die Fahrt durch Österreich.

Das Problem daran ist das ich jedes Jahr nach Kroatien fahre. Also muss ich wenn ich aus Österreich rausfahre durch Slowenien, wo glaube ich kontrolliert wird.

 

Wenn ich über Italien fahren würde wäre es zu großer Zeit- und vor allem Geldverlust.

 

Jetzt ist die Frage Zahlen oder Risiko????^^

 

Ich kann mich nicht richtig entscheiden...

Eigentlich ist es ja noch nie vorgekommen das jemand meinen Ausweis mitgenommen hat und im Computer überprüft hat...

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Also meiner Meinung nach passiert auch an Schengenaußengrenzen nichts, weil die Delikte schlichtweg nicht erfaßt werden. Es gibt zwar ein Gewerberegister, aber kein Straßenverkehrsregister.

 

Anders bei sog. Vormerkdelikten, da werden auch ausl. FS-Besitzer registriert, aber auch nur örtlich u nicht zentral.

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Guest xf00696
So hi leute :nick:

 

Nun mal zum aktuellen Stand:

 

Ich war beim Rechtsanwalt und er hat gemeint entweder ich zahl die Strafe oder ich riskiere 5 Jahre lang die Fahrt durch Österreich.

Das Problem daran ist das ich jedes Jahr nach Kroatien fahre. Also muss ich wenn ich aus Österreich rausfahre durch Slowenien, wo glaube ich kontrolliert wird.

 

Wenn ich über Italien fahren würde wäre es zu großer Zeit- und vor allem Geldverlust.

 

Jetzt ist die Frage Zahlen oder Risiko????^^

 

Ich kann mich nicht richtig entscheiden...

Eigentlich ist es ja noch nie vorgekommen das jemand meinen Ausweis mitgenommen hat und im Computer überprüft hat...

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Also nochmal für alle ^^ :

 

Der Rechtsanwalt hat gesagt das ich jetzt mehr oder weniger verloren hätte und da könne man nix mehr machen.

 

Es gibt nur die zwei Möglichkeiten:

 

1. Zahlen

2. 5 Jahre lang einfach ignorieren und durch A durchfahren und hoffen das man nicht erwischt wird^^ aber soweit ich das verstanden habe ist das eher undwahrscheinlich ( Naja außer man fährt nochmal zu schnell oder? Dann werden sie das doch kontrollieren oder? ) Ja und nach 5 Jahren wird dann alles aus den Akten gelöscht und die können dir nichts mehr anhaben :(

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Also nochmal für alle ^^ :

 

Der Rechtsanwalt hat gesagt das ich jetzt mehr oder weniger verloren hätte und da könne man nix mehr machen.

 

Es gibt nur die zwei Möglichkeiten:

 

1. Zahlen

2. 5 Jahre lang einfach ignorieren und durch A durchfahren und hoffen das man nicht erwischt wird^^ aber soweit ich das verstanden habe ist das eher undwahrscheinlich ( Naja außer man fährt nochmal zu schnell oder? Dann werden sie das doch kontrollieren oder? ) Ja und nach 5 Jahren wird dann alles aus den Akten gelöscht und die können dir nichts mehr anhaben :cool:

Auf folgender Seite kannst du nachschauen ob du schon zur Fahndung ausgeschrieben bist. :(

 

http://www.bmi.gv.at/fahndung/

MfG

A-Wolf

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