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Gebühren Für Widerspruch


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Hallo Leute.

 

Mein Gewahrsamthread wurde ja geschlossen, deshalb will ich euch hier kurz schildern wie die Geschichte weiter ging...

hier alter Thread

 

Ich habe mich für eine Beschwerde über die Vorgehensweise des Dienststellenleiters und nicht für einen Widerspruch entschieden und diese ans Polizeipräsidium Oberbayern geschrieben.

Gestern kam die Antwort.

Dort steht natürlich wie erwartet das alles korrekt war und natürlich die Lügen, die der Dienstellenleiter dem Herren mitgeteilt hat. Damit habe ich ja gerechnet.

 

Aber dann das echt krasse: wörtlich zitiert:

"Ihre Beschwerde über die angeblich nachträglich angeordnete Gewahrsamnahme, in der sie auch die Kostenentscheidung anzweifeln, wird als Widerspruch gegen die Kostenrechnung gewertet. Allerdings ist dieser Widerspruch unzulässig, da er erst am 30.03.07 und somit verfristet an der Polizeidirektion ankam.

Wir beabsichtigen daher Ihrem Widerspruch nicht abzuhelfen und einen kostenpflichtigen Widerspruchbescheid zu erlassen. Die hierbei zusätzlich anfallenden Kosten betragen 75 Euro.

..."

 

 

Mir stellen sich folgende Fragen:

1. Jetzt muss man schon für Beschwerden zahlen, wo leben wir denn?!

2. Warum wertet der liebe Herr einfach meine Beschwerde als Widerspruch, sollte er nicht sachlich bleiben und nicht werten?

3. Ist das echt normal das man für nen Widerspruch zahlen muss?

4. Und wenn der Widerspruch doch nicht zulässig ist, warum soll ich dann trotzdem bezahlen??

 

Gruß,

blondy

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Dann schreib dem Herrn zurück, daß es sich nicht um einen Widerspruch, sondern um eine Beschwerde gehandelt hat.

 

Widerspruchsgebühren können grundsätzlich je nach Sachgebiet zulässig sein, wenn sie in der entsprechenden Gebührensatzung vorgesehen sind, und diese Satzung rechtsmäßig ist. Diese beiden Punkte sollte man dann vor der Zahlung verifizieren. Ein erfolgreicher Widerspruch darf IMHO allerdings nie etwas kosten.

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Eben , blondy, hier musst Du argumentieren, dass die vorgenommene Wertung der Beschwerde unzulaessig ist, da sie ja fuer einen Widerspruch zu spaet eingereicht wurde und deshalb gar nicht als solcher gewertet werden kann bzw. darf.

 

Andererseits ist es aber nun mal so, dass nichts im Leben umsonst ist - ausser vielleicht so mancher Schulbesuch. :(

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Andererseits ist es aber nun mal so, dass nichts im Leben umsonst ist - ausser vielleicht so mancher Schulbesuch. :)

 

Für den betreffenden Schüler vielleicht,............aber die Lehrer, die sich wegen dieser Schüler mit schlaflosen Nächten plagen müssen, nervlich am Rande des Zusammenbruchs stehen - und die Frühpensionierung anstreben :( , kosten Unsummen.

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Eben , blondy, hier musst Du argumentieren, dass die vorgenommene Wertung der Beschwerde unzulaessig ist, da sie ja fuer einen Widerspruch zu spaet eingereicht wurde und deshalb gar nicht als solcher gewertet werden kann bzw. darf.

 

Andererseits ist es aber nun mal so, dass nichts im Leben umsonst ist - ausser vielleicht so mancher Schulbesuch. :)

Nein auch ein verspätet eingelegter Widerspruch bleibt ein Widerspruch mit eben jener Kostenfolge.

 

Einzige Möglichkeit ist eben das es nur eine Beschwerde war. Aber wir hatten ja schon immer gewarnt. :(

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um noch einmal auf die Kosten Widerspruch zurückzukommen

 

Gerade aus solchen Gründen wurde die Gebühr für die Widerspruchsbescheide eingeführt, weil eben unvernünftige Mitmeschen auch bei noch sonstwie aussichtslosen Sachen (unzulässig, verfristet, keinerlei Erfolgsaussichten) einfach Widerspruch eingelegt haben und so die Behörde lähmen konnten.

 

Dies wird nun durch die drohende Gebühr einigermaßen eingedämmt.

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Dem Gebührenmodell für Widersprüche mangelt es jedoch an Transparenz. Meine letzten ca. 5 Gebührenbescheide für Widersprüche wiesen nie den gleichen Betrag auf, sondern variierten zwischen EUR 47 und ca. EUR 60,-. Diese letzten Gebührenbescheide habe ich sämtlich schriftlich zurückgewiesen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Das heisst allerdings nicht, dass es immer so funktioniert!

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Ja ja, ihr habt mich gewarnt...

 

Ich hab dem Herrn jetzt zurückgeschrieben das es sich um keinen Widerspruch gehandelt hat.

Und da er es trotzdem als solchen gewertet hat, ziehe ich meinen "Widerspruch" zurück - jedoch nicht die Beschwerde.

 

Ich finde es trotzdem irgendwie komisch, dass man für nen Widerspruch bezahlen muss. Wenn er nicht gerechtfertigt war kommen ja sowieso noch weiter Kosten auf einen zu, Gericht usw.

 

Wenn er gerechtfertigt war, und das Gericht das auch so sieht bekommt man das Geld dann zurück?

 

Ich finde es nicht gut, wenn Leute davon abgehalten werden sollen zu widersprechen. In einem Rechtsstaat dürfte das meiner Meinung nach nicht so sein!

 

Aber wenn der Staat etwas so sagt, hat der brave Bürger eben nicht zu widersprechen, gell?! Willkommen zurück in der DDR...

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Wenn du vor Gericht gewinnen solltest dann gibt es die Widerspruchsbescheidsgebühren zurück. Allerdings wäre dies bei einen unzulässigen weil verfristet eingereichten Widerspruch schon ein großes Wunder.

 

Unde somit würde es nur noch teurer wenn du vor Gericht ziehen würdest.

 

Es wird doch keiner abgehalten einen WS einzulegen. Es sollen vielmehr die Querulanten davon abgehalten werden sinnlose WS einzulegen. ;)

 

Ach ja darf man fragen in wie weit du dich mit der DDR überhaupt auskennst, um solche Behauptungen wie im letzten Satz aufzustellen.

 

Allein DU hast den Behörden ja schon in die Hände gespielt weil DU den Widerspruch (was anders denke ich war nie gewollt) zu spät eingereicht hast.

Was soll die Behörde denn sonst anderes machen als den WS mit dem WSB zurückzuweisen.

Wenn es eine Beschwerde gewesen sein sollte dann hättest du es eben besser kenntlich machen sollen.

 

Ach ja gegen die WSgebühr kann man ebenfals mit WS vorgehen und denke daran die Frist läuft bereits. Vor allen im Hinblick auf deine Argumentation Beschwerde.

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Ach ja darf man fragen in wie weit du dich mit der DDR überhaupt auskennst, um solche Behauptungen wie im letzten Satz aufzustellen.

Ich hätte auch drittes Reich geschrieben, aber dann hättet ihr euch noch mehr aufgeregt...

 

Allein DU hast den Behörden ja schon in die Hände gespielt weil DU den Widerspruch (was anders denke ich war nie gewollt) zu spät eingereicht hast.

Was soll die Behörde denn sonst anderes machen als den WS mit dem WSB zurückzuweisen.

Wenn es eine Beschwerde gewesen sein sollte dann hättest du es eben besser kenntlich machen sollen.

Nein! Ich habe über den Dienststellenleiter eine Beschwerde, über sein willkürliches Verhalten, und keinen Widerspruch geschrieben. Das war deutlich auch als solches erkennbar. In keinem Wort habe ich gegen die Kosten widerprochen. Denn hätte ich das gewollt, wäre ich sicherlich in der Frist geblieben.

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Das habe ich geschrieben:

 

Beschwerde über eine nachträgliche Anordnung von einem Gewahrsam am 20.02.07

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

am Faschingsdienstag den 20. Februar 2007 wurde ich gegen 18.00 Uhr aufgrund Alkohols in die Kreisklinik … eingeliefert. Nach der Notfallbehandlung und kurzer Erholung wollte ich nicht länger im Krankenhaus bleiben und rief meine Eltern an, damit sie mich dort abholen können.

 

Der Notarzt hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine Gelegenheit meine Personalien festzustellen und rief deshalb zur Unterstützung die Polizei. Die Beamten trafen fast zeitgleich mit meinen Eltern ein und stellten meine Personalien fest.

Ich unterschrieb ein Formular, dass ich das Krankenhaus auf eigene Gefahr verlassen will. Jedoch wurde meine Unterschrift aufgrund meiner Trunkenheit von den Schwestern nicht anerkannt und ich blieb bis zum Eintreffen meiner Eltern, die das Entlassungsformular dann für mich unterschrieben, in Obhut des Krankenhauses. Dann verließen wir gemeinsam das Krankenhaus.

 

Ich machte noch freiwillig den Atemalkoholtest bei den Beamten. Diese versicherten mir und meinen Eltern, dass die Sache für sie damit erledigt ist.

 

Zu keinem Zeitpunkt sprachen die Beamten von einer Ingewahrsamnahme. Mir wurde nichts dergleichen mitgeteilt und es gab auch keinen Grund dafür. Denn hilflos war ich zur keiner Zeit, da ich mich bis zu der Unterschrift meiner Eltern in Obhut des Krankenhauses befand! Somit ist kein Abschnitt des Art.17 PoliG "Gewahrsam" hier greifbar.

 

Auch bei einem Telefonat mit dem zuständigen Beamten POM … bestätigte dieser, dass er mich nicht in Gewahrsam genommen hatte, der Dienststellenleiter der Inspektion, dieses nachträglich als solches angeordnet hat.

 

Auch nach Rücksprache mit dem Notarzt Dr. …, versicherte dieser, die Polizei nur zur Feststellung der Personalien gerufen zu haben. Eine Gewahrsamnahme konnte auch er nicht feststellen.

 

Diese nachträgliche Anordnung ist eindeutig eine willkürliche Anordnung vom Dienststellenleiter gegen meine Person. Ich hatte mit Herrn … häufiger Kontakt in Form von Beschwerdebriefen. Er war jedes Mal sehr unkooperativ und zeigte die Briefe auch zur Belustigung an verschiedene Beamte, auch aus anderen Inspektionen.

 

Ich will mich hiermit über die Art und Weise des Vorgangs der willkürlichen Anordnung einer Kostenrechnung nach einem angeblichen Gewahrsam beschweren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

------------------------------

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Was hättest du denn in noch einen WS geschrieben.

 

Ich hätte das Schreiben auch als WS interprediert, denn der Inhalt läßt daraus schließen, das du gegen die Kosten wegen der Maßnahme vorgehen willst.

 

------

Eine weitere Möglichkeit ist die nachträgliche Feststellung das die Maßnahme rechtswidrig war. Der Frist beträgt hier ja ein Jahr da bei der Gewahrsamsnahme keine RBB vorgenommen wurde.

 

Bringt hinsichtlich der Kosten allerdings wohl auch nichts mehr. ;)

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Es war aber wirklich nicht als Widerspruch gedacht, sonst hätte ich es sicherlich anders formuliert und fristgerecht gestellt.

 

Es geht mir nicht um die 50 Euro, die musste ich ja sowieso schon bezahlen, sondern um die Art und Weise wie die Sache eben gelaufen ist.

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Sehe hier definitiv keinen Widerspruch, sondern eine Beschwerde in der Sache.

 

Widerspruch hätte sie gegen den Kostenbescheid erheben können. Auf die Kosten ist sie aber mit keinem Satz eingegangen. Tatsächlich hat sie sich eher darüber beschwert, das der Dienststellenleiter nachträglich einen etwas anderen, nennen wir es Sachverhalt, konstruiert hat.

 

Hier einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid zu erlassen, finde ich eine Farce. Diese Bewertung ist ganz unabhängig davon, wie ich zu Blondy und ihren Geschichten stehe.

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Sehe hier definitiv keinen Widerspruch, sondern eine Beschwerde in der Sache.

 

Widerspruch hätte sie gegen den Kostenbescheid erheben können. Auf die Kosten ist sie aber mit keinem Satz eingegangen.

Und was ist damit?

 

Ich will mich hiermit über die Art und Weise des Vorgangs der willkürlichen Anordnung einer Kostenrechnung nach einem angeblichen Gewahrsam beschweren

 

Da die Behörde ja nicht die Gedankengänge von blondy kennt hat sie eben den vorherigen Sachverhalt darauf bezogen.

Meines Erachtens völlig legtim. Ich hätte es genauso gemacht, wenn man mir den Brief so vorgelegt hätte. Eventuell hätte ich noch einmal nachgefragt da er ja verfristet wäre um so die Kostenfolge zu verhindern.

 

Allerdings halte ich die 75 Euro für den WSB für zu hoch, da ja keine Arbeit angefallen ist wegen der Verfristung des WS.

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Naja, das ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Schreibe doch eindeutig darüber beschweren, nicht Widerspruch einlegen oder ähnliches.

 

Außerdem hätte ich einen Widerspruch an eine ganz andere Stelle schreiben müssen, ganz sicher nicht ans Polizeipräsidium Oberbayern!

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Naja, das ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Schreibe doch eindeutig darüber beschweren, nicht Widerspruch einlegen oder ähnliches.

 

Außerdem hätte ich einen Widerspruch an eine ganz andere Stelle schreiben müssen, ganz sicher nicht ans Polizeipräsidium Oberbayern!

Wenn du wüßtest wieviel Menschen ihre Widersprüche noch nebulöser formulieren und da soll man dann ihrer Meinung nach einen WS darin entdecken. Daher halte ich die Beschwerde hier für einen WS bzw. würde wie schon gesagt diesen als WS deuten.

Auch werden WS nicht selten an die falsche Adresse gesendet zumal ja hier der "Verursacher" (Polizei) angeschrieben wurde.

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Im Prinzip fehlt ja nur noch folgendes

 

Aus

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

am Faschingsdienstag...

.

mache man

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

hiermit lege ich gegen den Bescheid des Y AZ. 123-456/07 vom 00.00.0000 form- und fristgerecht

 

WIDERSPRUCH

ein.

 

Am Faschingsdienstag...

 

Aber wie gesagt das ist NICHT erforderlich sieht nur schöner aus und die Behörde weiß genau was sie zu tun hat.

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Ich würde mich gar nicht trauen einen Widerspruch zu schreiben ohne deutlich das Wort Widerspruch in den Brief zu schreiben... sind ja Beamte die dieses bearbeiten. :D

 

Aber das nächste mal probier ichs mal, und wenn dann zurück kommt, sie haben keinen Widerspruch gestellt werde ich echt zwider. Denn meiner Meinung nach legen die das doch immer so aus wie es ihnen gerade passt.

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Ich würde mich gar nicht trauen einen Widerspruch zu schreiben ohne deutlich das Wort Widerspruch in den Brief zu schreiben... sind ja Beamte die dieses bearbeiten. :blink:

Tscha.... die denken eben offenkundig doch etwas weiter, als Du's Dir vorstellen kannst. ;) Sind ja zum Glück nicht alle "blond". :D:mecker:

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Ich würde mich gar nicht trauen einen Widerspruch zu schreiben ohne deutlich das Wort Widerspruch in den Brief zu schreiben... sind ja Beamte die dieses bearbeiten. :excl:

Tscha.... die denken eben offenkundig doch etwas weiter, als Du's Dir vorstellen kannst. ;) Sind ja zum Glück nicht alle "blond". :D:blink:

Tja, nicht alle. Aber du z.B. bist es :mecker::100:

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Tja, nicht alle. Aber du z.B. bist es ;):blink:

Falsch. Solltest mal einen guten Augenarzt aufsuchen. :mecker::100:

 

 

Und man(frau :D ) beachte dabei ein paar wesentliche Nuancen:

- dunkelblond

- blond

- strohblond :excl:

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Guest Pferdestehler

@Bluey

 

Man könnte glatt überlegen, ob das Mädel Haare auf den Zähnen hat. Oder gar auf der Brust. :D

 

Das Wort "strohblond", da hast Du die Kurve in der Wortmitte aber gerade noch so gekriegt. Höflich. ;)

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Falsch. Solltest mal einen guten Augenarzt aufsuchen. :blink::B):

Du warst es aber doch mal... oder wird die Haarpracht etwa schon grau??? :wacko:

 

 

]Und man(frau :rolleyes: ) beachte dabei ein paar wesentliche Nuancen:

- dunkelblond

- blond

- strohblond ;)

Ach, blond ist blond... bin übrigens nicht strohblond, sondern nur hellblond!

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Guest Simineon
Ich will mich hiermit über die Art und Weise des Vorgangs der willkürlichen Anordnung einer Kostenrechnung nach einem angeblichen Gewahrsam beschweren.

 

Ausserdem beschwerst Du Dich ja noch nicht einmal, sondern Du willst Dich erst noch beschweren ... was soll dieser Brief also anderes sein als ein Widerspruch ? Die Beschwerde folgt wohl noch.

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Ich will mich hiermit über die Art und Weise des Vorgangs der willkürlichen Anordnung einer Kostenrechnung nach einem angeblichen Gewahrsam beschweren.

 

Ausserdem beschwerst Du Dich ja noch nicht einmal, sondern Du willst Dich erst noch beschweren ... was soll dieser Brief also anderes sein als ein Widerspruch ? Die Beschwerde folgt wohl noch.

Was meinste denn jetzt?

Ich will mich hiermit beschweren... also mach ich das auch hiermit (also mit dem Brief)!

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Guest Simineon
Was meinste denn jetzt?

Ich will mich hiermit beschweren... also mach ich das auch hiermit (also mit dem Brief)!

 

Mit dem Satz "Ich will mich hiermit beschweren" bekundest Du Deinen Willen Dich beschweren zu wollen.

Mit dem Satz "Hiermit beschwere ich mich" beschwerst Du Dich.

 

Leute mit 'nem Willen kriegen's auf die Brillen ...

 

Dein Brief ist nichts anderes als ein weiterer sinnloser Brief, Du bittest/ forderst nichts, es gibt keine Aktion ... woher soll der Adressat wissen, was er mit dem Brief machen soll. => Er macht das, was ihm am nächsten liegend erscheint und das ist in der Regel ein Widerspruch (da das anscheinend der Hauptzweck von solchen Briefen ist)

 

Studiertest Du nicht Psychologie, Soziologie oder sowas in der Kante ? Ich empfehle Dir Watzlawick und Konsorten zum Thema Kommunikationspsychologie :rolleyes:

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Mit dem Satz "Ich will mich hiermit beschweren" bekundest Du Deinen Willen Dich beschweren zu wollen.

Mit dem Satz "Hiermit beschwere ich mich" beschwerst Du Dich.

Ja. Vielleicht hätte ich das so formulieren können. Aber wenn man der deutschen Sprache mächtig ist, versteht man das auch so wie es gemeint war - Eben das ich mich damit beschwere...

 

]Dein Brief ist nichts anderes als ein weiterer sinnloser Brief, Du bittest/ forderst nichts, es gibt keine Aktion ... woher soll der Adressat wissen, was er mit dem Brief machen soll. => Er macht das, was ihm am nächsten liegend erscheint und das ist in der Regel ein Widerspruch (da das anscheinend der Hauptzweck von solchen Briefen ist)

Nein, er ist ganz und gar nicht unsinnig.

Ich beschwere mich über den Dienststellenleiter- diesem müsste normalerweise Nachgegangen werden.

Und ich will damit erreichen, dass er mal einen auf den Deckel bekommt bzw. zumindestens unangenehmen Nachfragen ausgesetzt ist. Denn seine "nachträgliche Anordnung" war keine Art und Weise die sich gehört- beim nächsten mal denkt er vielleicht daran, dass ich mich auch wieder über ihn beschweren könnte...

 

Studiertest Du nicht Psychologie, Soziologie oder sowas in der Kante ? Ich empfehle Dir Watzlawick und Konsorten zum Thema Kommunikationspsychologie :rolleyes:

Sozialpädagogik- Paul Watzlawick ist mir durchaus ein Begriff, keine Sorge. Es gibt jedoch noch etlich andere Kommunikationstheoretiker...

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Sozialpädagik? Wie hat mal ein Bekannter gemeint,um das zu studieren muß man einen Knall haben. :rolleyes: Ratet mal was er studiert hat,nicht bis zum Diplom.Er wollte ja eigentlich nach dem Studium Geld verdienen und ist deswegen umgeschwenkt und ist Physiker geworden.

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Blondy hat Recht und brauch nicht zahlen. Das Beschwerderecht ist verfassungsgemäß Petitionsrecht. Kostenlos, an keiner Frist und Form gebunden. Es ist ihr gutes Recht sich nicht nur an den Petitionsausschuss zu wenden sondern gleich an die zuständige übergeordnete Behörde. Genau dieser Vorgang läßt keine andere Bewertung zu. Mit diesem Vorgang soll Unrecht und Willkür beseitigt werden. Handelt es sich darum, rate ich jeden verantwortlichen Beamten sich von der Aussage leiten zu lassen und bei Richtigkeit den Vorgang einzustellen. Leider schreibt somit Bluey mal wieder Blödsinn, aber das kennen wir ja schon.

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Ich denke, Ihro Gnaden, der selbsternannte Herr der Staatswissenschaften und Nobelpreisträger in Spe hat offensichtlich vergessen, wie fruchtlos sein eigenes Treiben und Werkeln in der Vergangenheit war, was Petitionsausschuß und vieles andere betrifft.

 

Leider schreibt somit Bluey mal wieder Blödsinn, aber das kennen wir ja schon.

:rolleyes: Was WIR MaGo nicht alles wissen und kennen....... :blink:

 

Junge, Du bist mir vielleicht eine Ulknudel......

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Nehmen wir doch mal den umgekehrten Fall und blondy hätte den gleichen Brief geschrieben wobei dieser ein Einspruch gewesen sein soll und die Behörde hätte darin nur eine Beschwerde gesehen.

 

Das Geschrei wäre sicherlich sehr gut zu vernehmen.

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Wenn man sich über die Behörden und deren Auslegung aufregt dann sollte man halt aussagekräftiger Briefe schreiben.

 

Blondy hätte in dem Brief schreiben können Beschwerde und kein Widerspruch. Wobei man dies dann auch hätte umdeuten können. :rolleyes::wacko::blink:

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Wenn man sich über die Behörden und deren Auslegung aufregt dann sollte man halt aussagekräftiger Briefe schreiben.

Genau das hat Blondy aber doch getan:

Beschwerde über eine nachträgliche Anordnung von einem Gewahrsam am 20.02.07

Man kann von blondy und ihren Aktionen halten, was man will, aber in diesem Fall sehe ich sie im Recht.

 

Ich hatte auch mal eine Beschwerde wegen einer Owi eingelegt, dort habe ich noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass es sich um keinen Widerspruch handelt, weil ich an dem Beurteilungsvermögen des Beamten gezweifelt habe.

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Mädel, so allmählich, so ganz allmählich sollte auch Dir der Gedanke kommen, daß Du mittlerweile zur totalen Lachnummer in "Deiner" Behörde geworden bist. Wie kann man sich nur so dermaßen dösig verhalten?! Ich versteh's nicht.

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Mädel, so allmählich, so ganz allmählich sollte auch Dir der Gedanke kommen, daß Du mittlerweile zur totalen Lachnummer in "Deiner" Behörde geworden bist. Wie kann man sich nur so dermaßen dösig verhalten?! Ich versteh's nicht.

Ich weiß nicht ob das für alle Beteiligten noch so zum lachen ist...Und wenn sie wirklich darüber lachen, sollen sie doch. Mich stört das nicht. Lachen ist gesund!!

 

Außerdem ist das doch eine ganz andere Behörde als die davor. Dieser Beschwerdebrief war der erste dort hin...

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Du bist wirklich naiver als ich dachte! Was glaubst Du denn wohl, wo diese "Beschwerde" letztendlich landen wird? Na? Glaubst Du wirklich, daß die betr. Dieststelle davon nichts erfährt? Wenn dem so sein sollte, sorry, aber dann bist Du wirklich noch blonder, als ich bislang befürchtet hatte. ;)

 

BTW: mich würde es schon wurmen, wenn eine ganze Behörde über mich lachen und spotten würde. Aber da scheinst Du ja total schmerzbefreit zu sein.

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BTW: mich würde es schon wurmen, wenn eine ganze Behörde über mich lachen und spotten würde. Aber da scheinst Du ja total schmerzbefreit zu sein.

Hm, also mir ist das wirklich piep egal ob eine PI über mich lacht... wenn sie nix besseres zu tun haben.

 

Hauptsache sie lassen mich endlich in Ruhe. Und das tun sie!

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