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Räder Reifenkombination


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Bei meiner letzten Verkehrskontrolle, welche ich hier im Forum beschrieben habe, wurde ja festgestellt, dass meine Räder / Reifenkombination nicht eingetragen ist.

An dieser Stelle möchte ich bemerkt haben, dass es seit diesem Jahr keine Reifenbindung mehr gibt.

Wenn also in einer Felgen-ABE zum Typ Borbet A zwei vorgeschriebene Reifentypen eingetragen sind (Bsp. Goodyear Eagle F1 215/40/R16 Geschwindigkeit V)

 

Dann darf seit diesem Jahr auch irgendein anderer Reifen mit der Bemaßung 215/40/R16 auf diese Felge montiert werden. Ein Gutachten ist nicht mehr erforderlich! Das hat mir die Dekra Dresden verbindlich mitgeteilt.

 

Nun sind ja in meinem Fahrzeugschein nur Reifen mit der Bemaßung 195/50/R15 eingetragen. Also kam nun letzte Woche aufgrund der Verkehrskontrolle ein Schreiben von der Zulassungsstelle, dass bei einer Verkehrskontrolle der nichtordnungsgemäße Zustand festgestellt wurde und dass ich zur Werkstatt fahren soll... sonst u.U. Zwangstillegung.

 

Fakt ist: Laut ABE darf ich DIESE Felgen 16 Zoll an mein Auto bauen. Laut ABE sind die ordnungsgemäße Reifengrößen verbaut... (logisch, dass keine 15 Zoll Reifen auf 16 Zoll Felgen passen)

 

Laut Fahrzeugschein darf ich nur 195/50/R15 fahren. Wenn ich nun die 16 Zoll Felgen mit der Bereifung eintragen würde... die Dekra würde es zweifelsfrei tun, dann würde ja die original 195/50/R15 Bereifung aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung wegfallen.

 

Dürfen sich dann, in einem halben Jahr wieder, überschlaue Polizisten an meinem Auto einen Orden verdienen wollen, wenn ich dann 15 Zoll Winterräder auf Stahlfelge montiert habe?

 

Kann mir mal bitte jemand verbindlich mitteilen, was dieser Zirkus soll? Was war im alten Schein sooo falsch dran, wenn 2, 3 oder 4 verschiedene Reifengrößen angegeben waren?? Sind Behörden überfordert, wenn sie 3 Zeilen mehr lesen müssen oder ist der Verwaltungsaufwand so krass angestiegen, weil Fingerabdrücke und DNA Dateien Kapazitäten verschlingen, sodass es zu derartigen Einsparungen bei Fahrzeugangaben kommen musste??

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Dürfen sich dann, in einem halben Jahr wieder, überschlaue Polizisten an meinem Auto einen Orden verdienen wollen, wenn ich dann 15 Zoll Winterräder auf Stahlfelge montiert habe?

Naja, offenkundig haben die "überschlauen" Kollegen bei Dir ja mitten ins Schwarze getroffen. Leider bekommt man für so eine banale Owi keinen Orden. Auch keine bessere Beurteilung. Befördert wird man deshalb leider auch nicht.

Ich bin mir auch sicher, daß sie Dich mit Deinen Winterpneus unbehelligt fahren lassen werden.

 

Kann mir mal bitte jemand verbindlich mitteilen, was dieser Zirkus soll? Was war im alten Schein sooo falsch dran, wenn 2, 3 oder 4 verschiedene Reifengrößen angegeben waren?? Sind Behörden überfordert, wenn sie 3 Zeilen mehr lesen müssen oder ist der Verwaltungsaufwand so krass angestiegen, weil Fingerabdrücke und DNA Dateien Kapazitäten verschlingen, sodass es zu derartigen Einsparungen bei Fahrzeugangaben kommen musste??

Tja, die EU läßt wohl mal wieder grüßen. Obendrein unser Staat, der in vorauseilendem Gehorsam vorgeprescht ist und vorschnell entsprechendes (hirn- und sinnlos) umgesetzt hat. Meines Wissens hätte man den neuen Fz.-Schein in der jetzigen Form nicht einführen müssen. Etliches, sicherlich altbewährtes hätte übernommen werden können. Die Möglichkeiten dafür waren bzw. sind vorhanden. Aber man wollte wohl mal wieder nicht bzw. lieber eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Es waren also nicht die Behörden und auch nicht deren Leseschwäche oder panische Angst vor etwas mehr (wenn überhaupt) Verwaltungsaufwand. Es war - wie mittlerweile so oft - ein (EU)Politikum.

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hast du definitiv eine ABE zu deinen felgen? wenn ja, sind dort meistens bestimmte auflagen gegeben, unter denen die abe gilt. sind diese alle erfüllt? falls es keine abe sondern lediglich ein teilegutachten ist, muss zwangsläufig eine begutachtung durch einen sachverständigen erfolgen. geht das alles soweit klar, kommen solche extra-sachen dann eigentlich in den bereich der zusatzbemerkungen in der zulassungsbescheinigung teil I. denn deine spezielle rad-/reifenkombination ist dann nur zulässig, wenn das fahrzeug nach der abnahme nicht weiter technisch verändert wird (zb. anderes lenkrad o.ä.). ich glaub also nicht, dass deine serienmäßige winterbereifung dann aus dem schein gestrichen wird - und wenn doch, muss man dir bei ner kontrolle prinzipiell nachweisen, dass du die nicht fahren dürftest (was mit einem blick eines tüv-menschen in seinen computer schnell widerlegt werden könnte). ich geh aber mal davon aus, dass die mehrheit der :vogelzeig: die standardaussattung der gängigen tuning-autos kennt (oder zumindest einschätzen kann, was original ist und was nicht) und du deshalb, wie von bluey erwähnt, sicher nicht auffallen wirst. mir haben die werten herren sogar mal meine felgen durchgehen lassen (hab sie so am auto inkl. neuer HU-plakette mitgekauft), weil halt in den zusatzbemerkungen irgend ne (serienmäßige) felge eingetragen war. ein jahr später musste ich mir dann vom tüv-menschen erzählen lassen, dass die felgen noch gar nicht eingetragen sind und obendrein von den originalabmessungen abweichen (andere ET, sonder aber alles gleich)...

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Meine Winteralus haben auch eine ABE,darin ist allerdings nicht klar ersichtlich ob die Dinger ganz offiziell vom Gutachter abgenommen werden müssen oder es reicht das sie der Tüv auf ordnungsgemässen Anbau kontolliert.Das einzig klare war das sie nicht einfach montiert werden dürfen,darüber haben sich drei Leute beim Tüv den Kopf zerbrochen.Die Knackpunkt dürften die um 1 Zoll größere Breite der Felge und die um 14mm kleinere ET gewesen sein,macht immerhin rund 26mm aus die der Reifen mit der Aussenseite näher am Radlauf ist.

Die Prüfer,bis sie fertig waren waren 5 Leute um mein Auto rumgelaufen,waren sich in einem einig.Wenn es nicht eindeutig in der ABE steht das man nicht damit zum Tüv muß um sie abnehmen/einzutragen sollte man es machen.Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.Auch wenn man nach einer Kontrolle beweisen kann das man im Recht ist hat man neben den Kosten auch noch einen erheblichen Zeitaufwand den einem keiner ersetzt. :vogelzeig: Nicht jeder sieht so seriös aus das die Polizisten nicht mal die ABE und Abnahmebescheinigung in den Kontrollen sehen wollen.

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In der Regel sind Rad-Reifen Kombis mit ABE nicht eintragungspflichtig, wenn die Reifengröße im Fahrzeugschein drin steht. Also für den neuen Fzg-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) siehts dann wieder anders aus, weil da alle Reifengrößen zulässig sind, die in der Fzg-ABE der Herstellers drin stehen. Das macht es den Polizisten und auch den Prüfern bei der Haupuntersuchung schwierig, denn es steht ja nur eine Reifengröße in der Zul.besch. Teil 1 drin.

Also gukst du in die Räder ABE, wo dein Fzg aufgeführt ist und welche Auflagen dafür vorgesehen sind. Meistens ist der erste Punkt gleich die Änderungsabnahme. In Kombination mit anderen Anbauteilen Spurplatten oder Lenkrad ist dann wieder wichtig, was in den ABE´s oder TG drin steht. Bei fragen einfach PN an mich. Auch zwecks Gutachtensuche oder so. Ciao Chris

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  • 6 years later...

Hallo.

 

Ich habe folgendes Problem:

 

Bei eBay habe ich mir einen Satz Steffan Alu Felgen geschossen. Auf Anfrage bei steffan.de habe ich auch ein Teilegutachten und eine Festigkeitsbescheinigung der Felgen bekommen.

In dem TG steht jetzt folgendes drin:

"Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Tolleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden."

 

Laut http://www.reifensuc...ifenrechner.htm darf "der Tacho höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig".

Meine momentane Bereifung ist 185/55-15 und auf den neuen Felgen habe ich 225/40-14. Das würde eine Geschwindigkeitsabweichung von 9% ausmachen.

Wenn ich danach gehe dürfte ich die Rad-Reifen-Kombi nicht fahren.

 

Aber unter folgender Adresse http://www.barchetta...n=reifenrechner komme ich nur auf eine Abweichung von 8,37% und nach der Berechnung erscheint folgender Satz: "Abweichung liegt im Rahmen der StVZO §57 Absatz 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG vom 26.06.1975!"

 

Was soll ich denn jetzt glauben? Und vor allendingen was muss ich jetzt tun? Darf ich die neuen Felgen fahren ohne irgendwas tun zu müssen? Oder muss ich meinen Tacho angleichen lassen? Geht das überhaupt? Und falls ja, was ist dann mit meinen Winterreifen?

 

Ich hoffe einer von euch kann mir irgendwie weiter helfen, da ich total am verzweifeln bin!

 

Greez

Hannes

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Moin Moin

 

Bei der Geschwindigkeitsabweichung die du bei den Online Rechnern hast berechnen lassen, dürfte es sich um den Unterschied zwischen den alten 15 Zöllern und den neuen 14 Zöllern handeln.

 

Das ist aber mit der Auflage aus dem TG nicht gemeint.

Diese Auflage meint den Unterschied von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Tachoanzeige - die Vorauseilung halt.

Um das zu berechnen mußt du die Impulszahl deines Autos bzw. Tachos wissen.

Ich wüßte grad nicht woher man die bekommt.

 

Den verlangten Nachweis wirst du wohl nur mit einem Dokument erbringen können.

Da wist du vermutlich zu Kienzle oder VDO (oder wer auch immer das macht) müssen um das messen zu lassen.

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

Mit wurde vom TÜV bestätigt, das die Gesetzeslage für Rad/Reifenkomnbis zumindestens bei alten Autos völlig unklar ist. Bei neueren Autos kann diese aus den COC Papieren entnommen werden, Bei alten Autos für die es diese nicht gibt, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben welche Rad/Reifen Kombis gefahren werden dürfen.

Komisch ist auch, das in Deutschland Felgen eingetragen werden müssen, wobei in anderen EU-Ländern gar keine Felder für Reifengrößen etc im Fahrzeugschein vorhanden sind.

Bedeutet also, während z.B. der Pole in D mit beliebiger Rad-Reifenkombi rumfahren kann ( solange da nichts schleift ) wird der Deutsche eventuell Ärger bekommen weil er anstatt 185er Reifen 195er Reifen fährt.

Mir konnte auch bis heute keiner beim TÜv sagen, wie ich denn meine andere Reifengröße ansatt 205/40/17 auf 215/45/17 eingetragen bekomme bzw ob überhaupt eine Eintragung erfoderlich ist.

Eintragen will es dir TÜV nicht, weil er im Computer kein einziges jemals freigegebenes Auto des gleich Typs mit der Felge und 215er Reifen findet. Ich solle mir eine Freigabe vom Felgenhersteller besorgen und diese mitführen, das würde reichen.

Die Grünen hingegen sagen, die Radkombi muss komplett eingetragen werden. Jeder sagt also was anderes.

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1. den Polen ist vieles egal und ich bin froh, daß es hier nicht so lasch gehandhabt wird.

2. fraglich ist auch, ob jemand, der sein Auto entsprechend umrüstet, gemäß den "Vorgaben" anschließend sein Auto "prüft", d.h. mit mind. 4, eher 5 Personen belädt und nicht nur geradeaus, sondern auch Kurven fährt. Aber nicht im Schneckentempo, sondern eben so, daß die Reifen einfedern, damit man sieht, ob auch wirklich nichts schleift.

3. liegt das Problem (warum überhaupt eintragen) darin begründet, daß wenn etwas passiert, sofort nach einem Schuldigen gesucht würde. Dieser aber nicht bei sich selbst, sondern bspw. beim TÜV (warum hat der TÜV-Prüfer mir bei der letzten HU nicht gesagt, daß ich diese Rad/Reifen-Kombi nicht fahren kann/darf?! Der hätte das doch sehen und mich darauf hinweisen müssen!!!).

4. soweit mir bekannt müssen Radkombis nicht mehr komplett eingetragen werden. Es reicht aus, den Abnahmebericht vom TÜV, der Dekra etc. mitzuführen.

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1. den Polen ist vieles egal und ich bin froh, daß es hier nicht so lasch gehandhabt wird.

 

Erstmal ist der Satz Schwachsinn, denn die Zeiten in denen man in Polen mit Schrottreifen Kisten fahren konnte sind lange vorbei. Z.B. TÜV einmal im Jahr und vergleichbare Strafen wie in Deutschland. Teils sogar noch höher. Zweitens nimmst du nicht Stellung zum Thema.

 

 

2. fraglich ist auch, ob jemand, der sein Auto entsprechend umrüstet, gemäß den "Vorgaben" anschließend sein Auto "prüft", d.h. mit mind. 4, eher 5 Personen belädt und nicht nur geradeaus, sondern auch Kurven fährt....

 

Wieder ohne gestezliche Angaben. Ich konnte bis dato noch keine Gesetze finden die sich auf Rad/Reifenkombis für Autos ohne COC Papiere beziehen. Nenne mir das Gesetz wonach ich z.B. auf meinen Felgen keine 215/45 17 fahren darf.

 

3. liegt das Problem (warum überhaupt eintragen) darin begründet, daß wenn etwas passiert, sofort nach einem Schuldigen gesucht würde. Dieser aber nicht bei sich selbst, sondern bspw. beim TÜV (warum hat der TÜV-Prüfer mir bei der letzten HU nicht gesagt, daß ich diese Rad/Reifen-Kombi nicht fahren kann/darf?! Der hätte das doch sehen und mich darauf hinweisen müssen!!!).

 

und wieder nichts was sich auf Gesetze bezieht.

 

 

4. soweit mir bekannt müssen Radkombis nicht mehr komplett eingetragen werden. Es reicht aus, den Abnahmebericht vom TÜV, der Dekra etc. mitzuführen.

 

 

Soweit dir bekannt hört sich an wie, naja ich weis es nicht genau. Gegen welche Vorschriften verstoße ich denn nun, wenn ich anstatt 205/40 17 215/45 17 fahre und du nicht in den COC Papieren nachsehen kannst ob erlaubt oder nicht da es diese für das Fahrzeug gar nicht gibt ?

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Dann gibt es Mängelschein und eine der Überwachungsorganisationen kümmert sich darum.

 

Einen Mängelschein kann der Beamte ja nur austellen, wenn er das auch gesetzlich begründen kann. Ohne Grund geht das nicht. Wäre dann schon Rechtsbeugung oder Willkür im Amt. Die Kosten die dadurch entstehen könnten dann ggf. dem Verursacher auferlegt werden.

 

Mit der Einführung der FZV sind diese Problem ja erst aufgekommen, da nicht wie gern behauptet die anderen Staaten mist machen sondern D macht mist. Es ist völliger Blödsinn eine Reifengröße in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn eh nicht alle Größen drinn stehen. Da steht in der Regel die kleinste Größe drin und trotzdem können zig andere Größen gefahren werden. Welchen Sinn macht dann die Eintragung einer Größe ? Schon allein der Wechsel von Sommer und Winterräder ist somit nicht mehr erfasst.

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Hallo,

wieso interessiert sich die Polizei für den Kram? Bei den wenigen Kontrollen die ich bisher erlebte schauten die nur auf das Reifenprofil und gut war.

 

Die schauen sich halt erst den Fahrer an und wissen dann, worauf sie achten muessen. Bei dir, so koennte ich mir vorstellen, stellt sich ihnen die Frage, ob das Reifenprofil selbst geschnitzt ist....... :whistling:

 

 

- SCNR - :D

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@PhantonRaser

 

Ich werde Dir ganz sicher nicht alle möglichen Paragraphen aufzeigen oder benennen. Muß oder müßte ich auch nicht, wenn ich eine Owi-Anzeige schreibe. Wie bereits gesagt wurde bekommt derjenige, der Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, die nicht korrekt sind, so zB eine nicht genehmigte Reifengröße, eine Mängelkarte und ggf. eine Anzeige. Es existiert kein Paragraph, in dem da steht: "Du darfst die Reifengröße XY nicht auf Deiner Felge montiert fahren". Es gibt aber gesetzliche Bestimmungen, die Veränderungen am Fahrzeug regeln, wozu auch eine andere Rad-/Reifenkombination gehört.

 

Kleiner Tipp: einfach mal in den § 19 StVZO schauen.

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Ich werde Dir ganz sicher nicht alle möglichen Paragraphen aufzeigen oder benennen. Muß oder müßte ich auch nicht, wenn ich eine Owi-Anzeige schreibe.

 

du gehst nicht auf den Kern des Themas ein, wo steht welche Reifengröße erlaubt ist und welche nicht wenn es keine COC-Papiere gibt ? Du musst ja bei einer Kontrolle dir erstmal die Infos holen welche Reifen erlaubt sind und welche nicht und das nicht nur für die Dimensionen ab Werk sondern auch für alle Fremdhersteller von Felgen und den dazu erlaubten Reifengrößen. Woher bekommst du die ?

 

Z.B. hat ein 15 Zoll Reifen mit 205/55 den gleichen Abrollumfang wie ein 205/40 - Breite auch gleich, ET25 auch gleich. Wo ändert sich dann die Fahrzeuart bzw wie soll dann eine Gefährdung entstehen ? Da beides nicht zutrifft kann auch nicht die BE erlöschen da du ja $19 STVZO angeführt hast.

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Was mich interessieren würde: wie weit käme ich mit diesem Bike in D oder auch AT, bis ich zum Gespräch eingeladen werden würde? Also optisch gibt das schon was her, finde ich. Nur der Mickey Mouse-Auspuff müsste noch durch ein ordentliches Blasrohr ersetzt werden...

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Hallo,

so ein Gerät sollte nichtmals mit griechischer Zulassung in Deutschland fahren dürfen! Begründung:

 

Es ist auch mit Regenwetter zu rechnen und das Ding schleudert ohne Schutzblech dem nachfolgenden Verkehr schlimm Dreck und Wasser vor den Bug.

 

Meiner Meinung nach sollten ALLE Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen mit Schutzblech und Schmutzfänger herunter bis Radachse im ausgefederten Zustand haben. Auch "Rennräder" und Quads!

 

"Optik" hat da zurückzutreten, ist nachrangig!

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du gehst nicht auf den Kern des Themas ein, wo steht welche Reifengröße erlaubt ist und welche nicht wenn es keine COC-Papiere gibt ? Du musst ja bei einer Kontrolle dir erstmal die Infos holen welche Reifen erlaubt sind und welche nicht und das nicht nur für die Dimensionen ab Werk sondern auch für alle Fremdhersteller von Felgen und den dazu erlaubten Reifengrößen. Woher bekommst du die ?

Zunächst einmal schaue ich, ob die Reifengröße eingetragen ist. Anschließend sehe ich mir die Reifen und Reifengröße an. Sind es mehr (für den jeweilgen Fahrzeugtyp) "exotische" Reifen/-größen, welche aber leider nicht im Fahrzeugschein vermerkt sind, so lasse ich meine Leitstelle ermitteln. Zu Geschäftszeiten z.B. bei einem entsprechenden Autohaus, beim TÜV, der Dekra. Sollte das gerade nicht möglich sein, bekommt derjenige ggf. dennoch eine Mängelkarte. Ist alles i.O., wird diese ja ohne Kosten abgestempelt, so daß er sie wieder zurückschicken kann und alles ist gut. Wenn nicht, folgt unweigerlich die Anzeige.

 

Z.B. hat ein 15 Zoll Reifen mit 205/55 den gleichen Abrollumfang wie ein 205/40 - Breite auch gleich, ET25 auch gleich. Wo ändert sich dann die Fahrzeuart bzw wie soll dann eine Gefährdung entstehen ? Da beides nicht zutrifft kann auch nicht die BE erlöschen da du ja $19 STVZO angeführt hast.

1. die zweite Reifengröße hat eine geringere Flankenhöhe. Da die Reifenbreite aber bei beiden gleich ist, ist demzufolge der Abrollumfang unterschiedlich, nämlich im zweiten Fall geringer. Und das bedeutet z.B., daß der Tacho auch anders anzeigt, was aber nur in einem bestimmten Rahmen sein darf. Zeigt er deutlich zu viel oder zu wenig an => :nixda:

 

2. viele meinen, die BE würde nur erlöschen, wenn

a) eine Gefährdung vorliegt,

b) die Fahrzeugart geändert oder

c) das Abgasverhalten/Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Nun, das ist eben falsch. Deshalb empfahl ich das Studium des (gesamten!!!) § 19 StVZO:

 

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein‐ oder Anbau von Teilen... (die Auflistung kann jeder selbst lesen).

 

Im Umkehrschluß bedeutet das (Zitat letzter Satz des Abs. 3): Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

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Was mich interessieren würde: wie weit käme ich mit diesem Bike in D oder auch AT, bis ich zum Gespräch eingeladen werden würde? Also optisch gibt das schon was her, finde ich. Nur der Mickey Mouse-Auspuff müsste noch durch ein ordentliches Blasrohr ersetzt werden...

Das ist schon arg grenzwertig. Was das Kennzeichen allein betrifft, so muß zumind. sichergestellt sein, daß man es ablesen kann. Sollte / könnte hier der Fall sein (solange das Wetter schön ist und das Kennzeichen nicht verschmutzt).

 

ABER: wenn ich nicht irre, so ist hinten ein entsprechendes Schutzblech vorgeschrieben. Und damit würdest Du dich schon wieder zumind. im Owi-Bereich bewegen und ggf. auch hier eine Anzeige wegen Erl. BE riskieren (sofern die Kiste in D zugelassen ist).

 

Boah ey, 'Kolbenfeder',,,, :schreck:

Ja, ich weiß, sähe in manchen/vielen Fällen sicherlich ziemlich bescheiden aus, aber in gewisser Weise hat er Recht. Was man da z.T. ans Auto geklatscht bekommt, ist schon nicht von schlechten Eltern. Vor allem, wenn kleine Steine hochgewirbelt werden.

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Z.B. hat ein 15 Zoll Reifen mit 205/55 den gleichen Abrollumfang wie ein 205/40 - Breite auch gleich, ET25 auch gleich

 

Sorry hatte die 17 vergessen, also 15 Zoll mit 205/55 hat nahezu den gleichen Umfang wie 17 Zoll 205/40.

 

 

Sind es mehr (für den jeweilgen Fahrzeugtyp) "exotische" Reifen/-größen, welche aber leider nicht im Fahrzeugschein vermerkt sind, so lasse ich meine Leitstelle ermitteln. Zu Geschäftszeiten z.B. bei einem entsprechenden Autohaus, beim TÜV, der Dekra. Sollte das gerade nicht möglich sein, bekommt derjenige ggf. dennoch eine Mängelkarte. Ist alles i.O., wird diese ja ohne Kosten abgestempelt,

 

Mit deiner Aussage bestätigst du genau das was ich sage, du hast keine rechtssichere Quelle. Ein Autohaus das ist mehr als lächerlich. TÜV und Dekra wissen wie gesagt bei meinem Auto nicht ob 215/45 17 geht und kommen dann mit der Aussage ich soll mir eine Freigabe des Felgenherstellers besorgen und die mitnehmen- das würde reichen. Eine Eintragung wäre dann nicht mal erfoderlich ( Felgen sind ja schon eingetragen mit 205/40 17 ), Für mich ist das das blanke Chaos. Dabei gäbe es eine einfache Lösung, man trägt 2 Größen in die Papiere ein - die kleinste zulässige und die größte zuläsige und alles dazswischen darf man fahren. Aber das was wir hier haben ist kein durchschaubares Recht sondern Schwachsinn. Wenn noch nicht mal TÜV und Dekra wissen was abgeht, wie soll es dann der normale Bürger wissen ?

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Aber das was wir hier haben ist kein durchschaubares Recht sondern Schwachsinn. Wenn noch nicht mal TÜV und Dekra wissen was abgeht, wie soll es dann der normale Bürger wissen ?

Da stimme ich Dir gewissermaßen sogar zu. Der EU sei's gedankt.

 

Ich habe tatsächlich keine rechtssichere Quelle. Aber: ich habe das Mittel der Mängelkarte und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, es durch TÜV/Dekra überprüfen zu lassen. Wenn die von Dir fordern, eine Freigabe des Felgenherstellers zu besorgen und dies dann ausreicht, ist doch alles gut. Wenn es eine solche Freigabe aber nicht gibt, hast Du ein Problem.

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Wenn die von Dir fordern, eine Freigabe des Felgenherstellers zu besorgen und dies dann ausreicht, ist doch alles gut.

 

Eben nicht, das die Polizisten ja selber nicht wissen was los ist. Du wirst jetzt vielleicht solch eine Freigabe als Ausdruck vom Felgenhersteller akzeptieren, ein anderer sagt es muss vom TÜV abgenommen und eingetragen sein.

 

Und merkwürdig finde ich, wenn die Beamten also keine rechtssichere Quelle haben, woher nimmt der TÜV diese dann ? Schickt man mich zum TÜV, der stellt fest es gibt keine Unterlagen oder Freigaben, aber die Räder stellen keine Gefahr dar, was ist dann - gibs dann trotzdem eine Strafe ?

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Irgendetwas mußt Du vorweisen, woraus hervorgeht, daß die Kombi so auf Deinem Auto gefahren werden darf. Wenn Du das nicht kannst, bekommst Du eine Anzeige.

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Das ist falsch. In diesem Fall wärst Du in der Pflicht, für Entlastung zu sorgen, indem Du entsprechendes nachweist. Das ist auch Sinn und Zweck einer Mängelkarte.

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Eine Mängelkarte heist so, weil ein Mangel am Fahrzeug besteht und nicht weil du rein aus dem Bauch heraus einen Mangel definierst. Ein Mangel der keiner ist, kann auch keine gerechtfertige Mängelkarte zur Folge haben und wenn doch, muss der Staat unter Umständen für die enstandenen Kosten aufkommen. ( TÜV-Kosten, Wegekosten usw ).

 

Aber nun nehmen wir mal an ich bekomme eine Mängelkarte für die 215/45 Reifen, fahre damit zum TÜV und der stellt nun fest - es gibt keine einzige Eintragung, kein Gutachten oder ähnliches aber die Reifen stellen keine Gefährdung dar - also laufen frei, erfüllen den Tragheitsindex und V-Index. Das Fahrzeug war also zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung - somit auch nach $19 STVZO kein erlöschen der BE. Für was kann man dann bestraft werden ?

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Der Mangel besteht ja. Du bist nicht in der Lage, ein entsprechendes Schriftstück vorzuweisen, wonach die Kombi erlaubt ist.

 

Zu Deinem Beispiel:

Wenn Du Glück hast, zieht der TÜV ein Vergleichsgutachten bei und trägt Dir die Kombi ein. Oder aber man nimmt die Reifen im Zuge einer Einzelabnahme ab. So oder so lag eine Änderung vor, die abnahmepflichtig war => die BE erlischt. Wie ich bereits weiter oben erklärt habe, muß nicht zwingend eine Gefährdung vorliegen.

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So oder so lag eine Änderung vor, die abnahmepflichtig war => die BE erlischt.

 

Falsch:

 

Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).

Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile

 

 

Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch bei Montage anderer als in den Fahrzeugpapieren eingetragener Reifengrößen

 

BRV-Justitiar Dr. Wiemann nimmt Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses weist in einer kürzlich bekanntgegebenen Entscheidung darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres nach § 19 StVZO automatisch erlischt, wenn an einem Fahrzeug andere Teile, auch Reifen, als in den Papieren eingetragen, montiert sind. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln wurde damit aufgehoben.

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Das OLG Köln ist für meinen Bereich nicht zuständig und OLGs haben es nicht selten auch so an sich, daß sie unterschiedliche Rechtsauffassungen haben.

Es ist richtig, daß die BE nicht automatisch erlischt, wenn man andere als die eingetragenen Reifengrößen montiert. Allerdings nur dann nicht, wenn diese ohne weiteres gefahren werden können/dürfen. Wenn nicht, dann ist die BE sehr wohl erloschen.

Und letztlich sollte man bei allem nicht vergessen, daß es bei dem von Dir zitierten Urteil um eine Einzelfallentscheidung ging. In einem anderen Fall kann die Entscheidung ganz anders ausfallen, egal wie der Herr Dr. W. das OLG-Urteil auslegt.

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Fassen wir mal zusammen:

 

- Es gibt keine rechtssichere Quelle wo man für Wagen ohne COC Reifengrößen rausbekommt

- TÜV und Polizei sind unterscheidlicher Auffassungen

- Laut Gerichtsurteil ( auch wenn nur OLG ) erlsicht die BE nicht wenn man andere Reifen fährt als in den Papieren eingetragen ( sofern keine Gefährdung ). Wobei sogar zu beachten ist, das das Urteil von 97 stammt wo noch mehere Reifen eingetragen waren. Bedeutet, heute dürtfte die Rechtssprechung erst Recht in diese Richtung gehen da ja nur noch eine Größe eingetragen ist und in anderen EU-Staaten sogar gar keine.

 

Das sieht mir nicht gearde nach einer eindeutigen gesetzlichen Regelung aus.

 

Vielleicht ist da auch mal ein Urteiil vom EuGh angebrachjt, das diese Recjtsunsicherheit abgeschafft wird.

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