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Abstandsverletzung Weniger 2/10


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Vor der Polizei besteht keine Pflicht zur Aussage; außer, wenn sie selbst die nach §36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörde ist. Dies ist regelmäßig aber nicht der Fall. Die Polizei(behörde) darf auch kein Ordnungsgeld oder andere Maßnahmen festsetzen.
Das ist so auch nicht völlig richtig, vielmehr hängt es vom jeweiligen Bundesland ab.

In NRW beispielsweise ist die Polizei bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zur Abgabe an die KOB Verfolgungsbehörde, danach wird eie KOB zur Verfolgungsbehörde und wir sind nur noch Ermittlungsbehörde (§ 1 der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörde NW).

Beispielsweise bei OWi'en nach dem WaffG oder VersG bleiben wir bis zum Ende Verfolgungsbehörde.

 

In Brandenburg sind die Polizeipräsidien hingegen Verfolgungebehörde für OWi'en nach §§ 24, 24a StVG (§ 1 VOWiZustV Brandenburg)

 

Für die anderen Bundesländer müsste ich jetzt jeweis nachschauen, bei einigen ist die Polizei zu keinem Zeitpunkt Verfolgungsbehörde.

 

Gruß

Goose

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Guest GM_

Es bleibt aber festzuhalten:

 

1.) Ein Zeuge in einem Bußgeldverfahren kann für falsche Aussagen gegenüber Polizei und Bußgeldstelle nicht belangt werden (so lange er damit keine falsche Verdächtigung oder andere Straftaten begeht).

 

2.) Ein Zeuge in einem Bußgeldverfahren kann gegenüber Polizei und Bußgeldstelle die Aussage ohne Folgen verweigern (abgesehen von einem rein theoretischen Ausnahmefall).

 

Der theoretische Ausnahmefall besteht darin, dass er unter Androhung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen als Zeuge geladen und unter Androhung eines Ordnungsgeldes bei solch einem Ladungstermin zur Aussage gezwungen wird. Gleichwohl gilt dennoch Punkt (1), d.h. eine Falschaussage bliebe auch hier ohne Folgen, und ferner kann der Zeuge eine Entscheidung des Landgerichts über das Ordnungsgeld verlangen. Aus diesen Gründen handelt es sich hier um eine rein theoretische, nicht praxisrelevante Möglichkeit.

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Guest Mace
Das ist so auch nicht völlig richtig, vielmehr hängt es vom jeweiligen Bundesland ab.

In NRW beispielsweise ist die Polizei bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zur Abgabe an die KOB Verfolgungsbehörde, danach wird eie KOB zur Verfolgungsbehörde und wir sind nur noch Ermittlungsbehörde (§ 1 der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörde NW).

Beispielsweise bei OWi'en nach dem WaffG oder VersG bleiben wir bis zum Ende Verfolgungsbehörde.

Ich frage mich jetzt, wo darin der Widerspruch zu meiner Aussage liegt...

In diesem Fall ist die Polizei doch die zuständige Verwaltungsbehörde und hat damit auch deren Rechte..

 

Wo liegt der Widerspruch?

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Guest Mace
Vor der Polizei besteht keine Pflicht zur Aussage; außer, wenn sie selbst die nach §36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörde ist. Dies ist regelmäßig aber nicht der Fall.
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Wie ich jedoch oben schon sagte, ist die Polizei beispielsweise in Brandenburg regelmäßig Verfolgungsbehörde u.a. bei Verstößen nach §§ 24, 24a StVG, in NRW ist sie es bis zur Abgabe an die KOB, für die anderen Bundesländer müsste ich noch mal nachschauen.

 

Gruß

Goose

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Soweit ich die Einlassung von 'Spatiat' verstehe, hat der Fuhrparkleiter das Foto angefordert, 'Spatiat' selbst ist als Fahrer noch gar nicht in Erscheinung getreten - nicht einmal als wahrscheinlicher Fahrer. Selbiges gilt auch fuer das Beratungsgespraech beim Anwalt - der ja offensichtlich auch noch nichts im Zusammenhang mit der verfolgenden Behoerde eingeleitet hat.
Und genau das ist das Problem. Weniger die Beratung durch den Anwalt (der allerdings nicht als besonders befähigt dargestellt wird, abgesehen davon, dass er Geld verlangen wird), als vielmehr das Anfordern des Passbildes. Mach dich dazu mit den üblichen Abläufen vertraut.

Ich lese das leider jetzt erst - kann aber nicht umhin, meiner Verwunderung Ausdruck zu geben, mit welcher Beharrlichkeit Du hier an den Fakten vorbei redest.... :D Nochmals, fuer Dich extra ganz langsam geschrieben: Von einem Passfoto ist gar keine Rede, der Fuhrparkleiter forderte das Blitzfoto an..... :rolleyes: - jetzt endlich?

 

Hallo Zusammen,

 

Das Foto ist immer noch nicht da... Weiss noch nicht ob ich das gut oder schlecht finden soll. :D

Ich wuerde das gut finden, denn deine drei Monate laufen ab....... :rolleyes:

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Ich wuerde das gut finden, denn deine drei Monate laufen ab....... :rolleyes:

Hm,

 

das Dumme ist halt nur, dass man das erst nach 3 Monaten (+ 14 Tage) sicher weiss.

Vielleicht haben die :rolleyes: bereits beim Oberboß (also nicht dem Fahrdienstleiter)

angeklopft und mit Fahrtenbuch gewunken. Und die Sekretärin ist dabei,

die Personalunterlagen zu filzen (da liegt nämlich i.A. auch ein Bild)

Der TE bekommt das ggf. erst mit, wenn der den AB in Händen hat.

 

Gruß,

AnRera

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  • 2 weeks later...

Mal ne andere Frage an die Kollegen des Fachs :D

 

Die Fa hat ja den Zeugenfragebogen pünktlich erhalten. Greift diese 3 Monats Regel auch dann, wenn der Bogen rechtzeitig zugestellt wurde aber der Fahrer in dem genannten Zeitraum (3 Monate) nicht festgestellt werden konnte? Weil die ersten 1,5 Monate sind jetzt durch ohne das wir etwas weiteres von der entsprechnende Behörde gehört bzw. bekommen haben.

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Guest Simineon

Innerhalb von 3 Monaten nach Tattag muss gegen den wahren Fahrer ermittelt werden, also entweder ein Anhörungsbogen an den wahren Fahrer angeordnet sein oder gar der BGB.

 

Nachzulesen auch in der FAQ

 

post-14-1143977047.gif

 

Die Zusendung eines ZBB an eine Firma unterbricht nicht die Verjährung

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Ich verstehe jetzt die Frage nicht ganz.

Entscheidend ist, wann der Name des wahren Fahrer in den Akten der Behörde auftaucht.

Dieses muß innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattag erfolgen.

Danach ist es für den wahren Fahrer verjährt.

Was die Behörde wann tut um den Fahrer zu ermitteln ist egal.

Sobald der Name feststeht, hat die Behörde wieder 3 Monate Zeit um einen AB/BGB zu erstellen.

Rein theoretisch könnte die Behörde bereits gegen Dich ermitteln, nur hast Du den AB (noch)

nicht bekommen.

 

 

Gruß,

AnReRa

 

P.S. Da war einer schneller ...

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Weil die ersten 1,5 Monate sind jetzt durch ohne das wir etwas weiteres von der entsprechnende Behörde gehört bzw. bekommen haben.
Das ist normal. "Spannend" werden erfahrungsgemäß die zweiten 1,5 Monate.
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  • 2 weeks later...

Hallo Zusammen,

es bleibt Spannend... immer noch keine Rückmeldung seitens der Behörde.

Meine 3 Monats Uhr tickt :lol: ... ich dachte immer nur "Knastologen" machen sich Striche an die Wand und zählen Tage rückwärts - LOL :lol:

 

Bei mir sind es noch genau : 41 Tage bis zum Tag Null.

 

Ich hoffe das die Feiertage meiner Verzögerungstaktik weiterhin dienlich sind.

 

An dieser Stelle möchte ich mich mal bei allen bedanken, die mir mit Rat und Tips zur seite gestanden sind. Es ist wirklich ein produktives Forum hier.

 

Ich halte euch jedoch weiter auf dem Laufenden.

 

LG - Spartiat

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Bei mir sind es noch genau : 41 Tage bis zum Tag Null.

Ich hoffe doch, Du hast die 14 Tage Postlaufzeit schon darin eingebettet, anderenfalls Du naemlich noch 55 Striche machen musst..... :lol:

 

Ich halte euch jedoch weiter auf dem Laufenden.

Darueber freuen wir uns..... :lol:

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Dann sind es noch 55! - Aber egal... immer Positiv denken!

Na dann solltest du jetzt nicht weiterlesen, denn:

 

Genaugenommen ist es ja nur so, daß Du innerhalb der 3 Monate nicht ins Visier der Behörde kommen darfst.

Ob dieses stattgefunden hat, bekommst Du aber zunächst nicht mit. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verjährung aber neu

gestartet. Gleiches gilt nochmal, wenn noch die korrekte Adresse ermittelt werden muß.

Es kommt also nicht darauf an, ob Du den AB innerhalb der 3 Monate (+ Postlaufzeit) tatsächlich in Händen hältst.

(Der AB könnte sogar auf dem Postweg verloren gehen)

Also genaugenommen müßtest Du knappe 6 Monate bangen (zumindest wenn ich das Prinzip Unterbrechung/Neustart

der Verjährung richtig begriffen habe)

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo Zusammen,

heute sind noch 41 Tage bis zum Tag 0.

 

Frage es hat heute jemand von der Behörde angerufen und versucht den Fahrer zu ermitteln.

Hat dieser Anruf Auswirkung auf die Verjährung?

 

Der Beamte hat jedoch keine Auskunft bekommen, sondern wurde auf unsere schriftliche Anfrage verwiesen, die wir bereits gesendet hatten, um das Bild anzufordern um den Fahrer zu ermitteln.

 

Das Bild ist status heute immer noch nicht da! :think:

 

Feedback wäre super.

 

Vielen Dank im Voraus ;)

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Der Anruf hat keine Auswirkungen auf die Verjährung. Allerdings ist weiterhin auch mit persönliche Ermittlungen :think:;) zu rechnen.

 

Was heisst das genau? Das die Polizei eines schönen Tages bei uns in der Fa. auftaucht und fragt wessen Antlitz das auf dem Bild ist?

 

Wir sind Dezentral organisiert das heisst, Stammhaus liegt in NRW und es gibt Geschäftsstellen im ganzen Bundes Gebiet, jede Geschäftsstelle hat pool Fahrzeuge und werden auch dort verwaltet.

 

Im besten Fall sagt im Stammhaus jeder den kenn ich nicht das muss jemand aus einer Anderen Geschäftsstelle sein. Was passiert dann?

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Aloha 35 Tage noch :)

 

Kleine Frage wie verhält sich denn das hier Zietierte in BW?

 

Vor der Polizei besteht keine Pflicht zur Aussage; außer, wenn sie selbst die nach §36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörde ist. Dies ist regelmäßig aber nicht der Fall. Die Polizei(behörde) darf auch kein Ordnungsgeld oder andere Maßnahmen festsetzen.

 

Das ist so auch nicht völlig richtig, vielmehr hängt es vom jeweiligen Bundesland ab.

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Das ist alles Theorie. Die Praxis sieht so aus, dass de facto niemand belangt werden kann, der sich gegenüber der Polizei weigert einen Fahrer zu nennen, oder abstreitet ein Bild identifizieren zu können. Allerdings sieht die Praxis auch so aus, dass die Polizei aus den meisten Leuten trotzdem was rauskriegt.

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Ich bin in den letzten 12 Monaten 61.000 KM gefahren ohne einen Punkt. Damit will ich sagen ich fahre schon wie Miss Daisy's Chauffeur - aber der Teufel ist eben ein Eichhörnchen...

 

Punkteabbaumaßnahmen sind alle erschöpft. Gibt es legale Möglichkeiten Punkte zu Übertragen oder sonst was...

 

 

Sorry, aber irgendwie muß da ja noch mehr vorgefallen sein. Du hast uns 14 Punkte aufgezählt und erwähnt das alle "Punkteabbaumaßnahmen" erschöpft sind. Da stimmt was nicht. Irgendwelche Leichen hast Du noch im Keller. Aber ist ja egal. Mit Frau und Kind habe ich Mitleid wenn Du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Aber als Trost sei dir und deiner Familie gesagt das dieser Staat (noch) niemanden verhungern läßt. Aber wenn Du deinen Lappen abgeben mußt werden die Straßen wieder etwas sicherer, und das ist ja auch was wert.

 

Wenn das Fahrzeug dir von der Firma zur persönlichen Nutzung (inkl. Familenangehörige) überlassen wurde dürfte es auch schwierig sein aus der Nummer rauszukommen. Welcher Fuhrparkleiter setzt sich der Gefahr aus mit einer wissentlichen Falschaussage selbst strafrechtlich verfolgt zu werden?

 

Es gibt m. E. nur zwei Möglichkeiten straffrei aus der Sache rauszukommen. Auf Verjährung hoffend alles zur Verzögerung des Verfahrens anstrengen. Diese Methode ist legal, ihr Gelingen allerdings unwahrscheinlich.

 

Oder wie beschrieben einen anderen Fahrer angeben. Wenn Du damit durchkommst hast Du nochmal Glück gehabt und solltest mal über deine Fahrweise nachdenken. Wenn Du damit nicht durchkommst hast Du, wie bereits von Goose eindringlich geschildert, zusätzlich noch ein Strafverfahren am Hals.

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Aber wenn Du deinen Lappen abgeben mußt werden die Straßen wieder etwas sicherer, und das ist ja auch was wert.

 

Vielen Dank! Nicht gerade konstruktiv, aber dafür geschmacklos ... :o

 

Meine Uhr Tickt und ich habe noch 24 Tage...

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Der Anruf hat keine Auswirkungen auf die Verjährung. Allerdings ist weiterhin auch mit persönliche Ermittlungen :o:think: zu rechnen.

Was heisst das genau? Das die Polizei eines schönen Tages bei uns in der Fa. auftaucht und fragt wessen Antlitz das auf dem Bild ist?

 

Wir sind Dezentral organisiert das heisst, Stammhaus liegt in NRW und es gibt Geschäftsstellen im ganzen Bundes Gebiet, jede Geschäftsstelle hat pool Fahrzeuge und werden auch dort verwaltet.

 

Im besten Fall sagt im Stammhaus jeder den kenn ich nicht das muss jemand aus einer Anderen Geschäftsstelle sein. Was passiert dann?

Habe diesen Beitrag jetzt erst gesehen.

 

Ja, das kann sein, dass die Cops in die Firma gehen - zuerst natürlich an dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Standort. Je nachdem, was man ihnen dort über den tatsächlichen Standort sagt, kann natürlich weiter ermittelt werden.

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Mag sein das Du das geschmacklos findest. 9,6 m Abstand bei 116 km/h bedeutet eine grobe Verkehrsgefährdung, und das finde ich mehr als nur geschmacklos. Darüber solltest Du mal nachdenken!

 

Du hast es in der Vergangenheit mit den Verkehrsregeln nicht sehr genau genommen. Sonst gäbe es das Punktekonto ja nicht. Du hast zudem in der Vergangenheit auch schon einen Personenschaden herbeigeführt. Natürlich kann jedem mal ein Fehler unterlaufen. Aber damit läßt sich dein Punktekonto nicht erklären.

 

Schüsse vor den Bug gab es genug. Jetzt da scharf geschossen wird fängt das Gejammer an. Das finde ich geschmacklos!

 

Du hast die Verantwortung für eine Familie, riskierst wissentlich deine berufliche Existenz, dein Leben und das Leben Anderer. Das ist geschmacklos!

 

Und wie gesagt, die eine oder andere Leiche hast Du ja wohl noch im Keller sonst wären die Möglichkeiten des Punkteabbaus ja schliesslich nicht erschöpft. Aber ist ja auch egal. Wer nicht lernen will muß fühlen.

 

Solltest Du tatsächlich aus der Nummer rauskommen wird sich dein Fahrverhalten mit Sicherheit nicht nachhaltig ändern. Bin also schon auf deinen nächsten Thread gespannt.

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@ Feuerpferd

 

Zum Glück leben wir in einem freien Land... Und bei allem Respekt es darf jeder seine Meinung haben und auch äussern.

 

Jeder muss froh sein, bzw. hoffen das du kein Richter bist...

 

Ich wage auch zu bezweifeln, das du aus der Ferne meine Einstellung und Verhalten bzgl. Strassenverkehr abschätzen kannst.

Es sei denn wir kenn uns persönlich... (was ich nicht glaube).

 

Aus deinen bisherigen Äusserungen hat nichts zu dem Thema beigetragen (erhobener Zeigefinger abgesehen).

 

Aber so ist das eben mit den Freien Länder.

 

Vielen Dank also für deine Kritik... Ich werde sie mir zu Herzen nehmen.

 

In diesem Sinne, fröhliches Reiten...

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Guest Kleiner Schelm

@Spartiat:

 

Wie sähe es denn aus, mit einem Kollegen für die restlichen Tage den Wagen zu tauschen? Für den Fall, dass die :o tatsächlich einen Höflichkeitsbesuch abstatten sollten, müsste bzgl. der Überlassung des Fahrzeugs noch nicht einmal gelogen werden :lol: . Idealerweise sieht dir der Kollege auch noch ansatzweise ähnlich und steht deiner Situation sehr teilnahmsvoll gegenüber :think:

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Hallo Forum,

meine 3 Monate sind um :D und es verbleiben nur noch weniger als 14 Tage

(um genau zu sein 13 Tage, 5 Stunden und 42 Minuten).

 

Was wir als Firma bekommen haben ist ein Fax mit einem Bild auf dem jedoch garnichts erkennbar ist.

Wir haben als Firma jetz noch nicht reagiert und meine Frage ist an die KOllegen des Fachs, ob diese Massnahem

der Zustellung des Bildes einfluss auf die Verjährung hat, oder nicht...

 

Feedback wäre Super ...

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Gruss - der Spartiat :wacko:

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Verfahren wurde eingestellt... und sobald ich meinen Scanner ingang bekomme werde icgh das Anschreiben Posten...

 

Bis dahin verbleibe ich mit einem Zitat von William Wallace:

"FRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRREEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIT!!!!" :cop01:

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Nun, dann congrats! ;)

 

Nichtsdestoweniger solltest Du aber deinen Fahrstil doch zumindest ein wenig ueberdenken und es etwas verhaltener angehen lassen. Denn wenn deine Punkte in Flensburg erst mal volljaehrig sind, d.h., die 18 erreicht haben, dann ist Schluss mit lustig.... :cop01:

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Hallo Zusammen,

 

anbei das Schreiben das meine Fa. bekommen hat.

 

Damit ist das Thema für mich erledigt ;)

 

An dieser stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die mir mit Rat und Tat bzw. auch Kritik zur Seite gestanden haben.

 

Fazit - Spitzen Forum ;)

 

Seid mir nicht böse, aber ich denke Ihr werdet von mir nur noch als Diskussionsteilnehmer hören, denn einen neuen Thread aufzuten ist nicht mein Ziel...

 

Jetzt gilt es meinen Punktestand Stück für Stück zu bereinigen. Die ersten Punkte fallen im September und Oktober weg (insgesamt 6 Stck). Die Für meinen Unfall, fallen erst im Juni 08 weg... bis dahin wird nichts mehr dazu kommen.

 

Drückt mir die Daumen. :120:

 

Ich wünsche euch allen eine gute und sichere Fahrt!

 

Gruß - der Spartiat <_<

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  • 1 month later...

Hallo Zusammen,

 

es gibt doch noch etws neues... Wie anrera schon vermutet ist das Fahrtenbuch ein Thema geworden.

 

Wir haben ein Schreiben bekommen, in dem die Fa. aufgefordert wird nur für das Fahrzeug mit meinem Kennzeichen ein Fahrtenbuch zu führen.

 

Wie lange muss das gemacht gewerden? Wer kontrolliert das ob eines geführt wird etc. ...

 

Gruss Spartiat

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Wer kontrolliert das ob eines geführt wird etc. ...

Im einfachsten Fall kommt jemand mit diesem Fahrzeug in eine allgemeine Verkehrskontrolle.

Die Beamten fragen das Kennzeichen ab und erfahren somit von der Fahrtenbuchauflage.

Oder natürlich, falls das Fahrzeug nochmal in eine Ordnungswiedrigkeit verwickelt ist.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 weeks later...

Hmmm,

 

elektronisches geführtes Fahrtenbuch kenne ich eigentlich nur für's Finanzamt

(das wird wohl kaum von den <_< anerkannt),

oder als GPS gestützte Lösung. Letztere muß aber - dem Verwendungszweck zufolge - im Fahrzeug

mitgeführt werden (Festeinbau).

STVO §31

(3) Der Fahrzeughalter hat

 

a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

b) sonst zuständigen Personen

 

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

 

Oder gibt es da was neues ?

 

Gruß,

AnReRa

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  • 3 years later...

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