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Abstandsverletzung Weniger 2/10


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Hallo Zusammen,

 

ich bin seit 1,5 Jahren Punktefrei gefahren... und jetzt das.

 

Es wurde ein Filmchen von einer Brücke aus gedreht auf dem zu sehen ist das mein Firmenwagen eine Abstandsverletzung von 2/10 vorliegt. Gefahrene Geschwindigkeit 116 KMH (Tempomat war auf 120 wegen Geschwindigkeitsbeschränkung). Abstand betrug nur 9,6m. - Viel zu wenig...

 

Ich habe einen Zeugenfragebogen über meine Firma erhalten in der jetzt der Lenker des Fahrzeugs ermittelt werden soll.

 

Wie geht die Polizei bei der Feststellung vor?

 

Angenommen der Verstoss wird zugegeben, wird dann noch ein Vergleich mit dem Beweismitteln getätigt, oder istr das für die Beamten dann mit dem zugeben des Verstosses erledigt?

 

Was wenn eine andere Person den Verstoss zu gibt, das Bewismaterial gesichtet wird und Festgestellt wird das der Fahrer nicht mit dem übereinstimmt der den Verstoss zugegeben hat?

 

Soll ich ein Bild anfordern oder Wecke ich da nur Schlafende Hunde?

 

Kann mir jemand Tips geben wie ich mich am besten verhalten soll?

 

 

Aber die 4 Punkte würden mir definitiv das Genick brechen, da ich für meinen Job im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss.

 

 

Vielen Dank für das Feedback.

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Guest roaduser

Der Anhörbogen musste ja, bei einer Firma als Fahrzeughalter, an diese gehen. Die Firma, sprich der Verantwortliche für den Fuhrpark, weiß ja nunmal, wer gefahren ist und gibt den AB an den Betreffenden weiter.

Derjenige füllt, den AB aus und schickt ihn zurück.

Sollten dann keine Zweifel an dessen Fahrereigenschaft (z.B. Frau auf den Bild/Video aber ein Mann gibt die Tat zu) auftauchen oder im Anschluß Rechtsmittel eingelegt werden, ist der Keks damit auch gegessen.

Soweit die Kurzfassung.

P.S. Wenn Du einen AB bekommst, ist die Polizei -zunächst mal- außen vor. Die Sache ist ja von der Polizei zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle abgegeben worden.

 

Warum fragst Du eigentlich? Soll da etwa ein anderer die Punkte für Dich kassieren der noch nicht so viele hat? hhmmmm? ;)

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Guest Simineon

Wenn ich das richtig verstehe, dann wurde erstmal der ZBB verschickt und der dann firmenintern dem richtigen auf den Tisch gelegt ...

 

Aber: Beruflich auf den FS angewiesen beisst sich noch nicht mit 4 Punkten und FV ? oder hast Du schon einen etwas höheren Score in Flensburg ?

 

Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit Urlaub zu nehmen (evtl. auch unbezahlten) bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Fahrer seinem Job nachzugehen ... alles legale Möglichkeiten, wenn man mal nen Bock geschossen haben sollte.

 

Normalerweise wird bei Abstandsverstössen ein sehr scharfes Foto geschossen, wenn Du auf den ZBB antwortest und um ein Foto bittest, damit der Fahrer identifiziert werden kann, dann kannst Du Dein Handeln genauer drauf abstimmen.

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Guest roaduser
Aber die 4 Punkte würden mir definitiv das Genick brechen, da ich für meinen Job im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss.

 

Scheint so, als ob er in arger Bedrängnis wäre.....

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Danke erstaml für das Feedback bis hier hin :licht:

 

Ganz genau! Der Zeugenbefragungsbogen ist Firmenintern beim richtigen gelandet.

Ich stehe Jetzt vor der wirklich schweren Entscheidung "wen oder was" ich in diesen Zeugenfragebogen reinschreibe- oder eben nicht reinschreibe.

 

Wenn es nur um die 2 Monate Fahrverbot ginge wäre das kein Problem. Aber die 4 Punkte würden mir absolut das Genick brechen da ich mit den 4 zusätzlichen Punkten dann bei genau 19 Punkte lande und das ist mehr als zu viel.

 

Aber mit der Überschreitung der 18er Grenze wäre es bei mir aus die Maus - und das heisst im Worstcase: JOB WEG!!!!

Dann kann ich mal eben schauen wie ich meine Frau und meine beiden Kinder durchbringe.

 

Erspart mir bitte das "Das hättest du aber mal vorher wissen müssen..." ... Ich Ohrfeige mich schon seit gestern selbst ;)

 

Ich bin in den letzten 12 Monaten 61.000 KM gefahren ohne einen Punkt. Damit will ich sagen ich fahre schon wie Miss Daisy's Chauffeur - aber der Teufel ist eben ein Eichhörnchen...

 

Punkteabbaumaßnahmen sind alle erschöpft. Gibt es legale Möglichkeiten Punkte zu Übertragen oder sonst was...

 

Was würde denn passieren wenn ich jemand anderes Angebe?

 

Ich habe hier wiklich ein riiiiesen Problem.

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Vielleicht solltest du nochmal mit deinem Chef reden, was man da machen kann.

 

Liegt ein Foto bei? Gibt es jemanden, der sich zur Not als Fahrer da eintragen könnte?

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Guest roaduser

Dein Problem ist, dass Du erstmal einen finden musst, der bereit ist, für Dich 4 Punkte zu kassieren und dann noch 2 Monate zu Fuß geht

Dann stellt sich natürlich die Frage, ob die Bußgeldstelle, wegen Deiner bisher gezeigten Fahrweise und Historie (das ist keine Wertung, nur eine Feststellung!) bereit ist, den genannten Fahrer einfach so zu akzeptieren?!?

Ich kenne zwar keinen Fall, in dem die Bußgeldsstelle da noch weiter Ermittelt, aber man weiß ja nie.....

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Haben würde ich jemand (aber ist eben eine Frau - und ich ein Kerl).

 

Wenn das der Fall ist, würde ich mir die Frage nach dem Foto sparen. Gib diejenige als Fahrer an und gut ist. Da das Auto auf die Firma zugelassen ist, kannst du Glück haben und die Sache geht unbemerkt durch. Siehe meine Erfahrungen mit ähnlichen Dingen. Sollte das nicht klappen. Kannst du dir immer noch weitere Mittel und Wege überlegen. Meine Meinung. Im Zweifel kann man dir bzw. der Firma nicht mal Vorsatz bei der Falschaussage vorwerfen.

 

Grüße

Prince

 

Es ist aber beim Anschreiben zum Zeugenbefragungsbogen kein Bild beigefügt gewesen.

 

Möglicherweise ist das Bild schlecht. Möglicherweise schaut sich das Bild auch kein Mensch (!) an. Siehe Aussagen oben...

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@ Spartiat

 

Es gibt ja eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder zu versuchen, die Behörde zu hörnen um in die Verjährung zu kommen (ich denke darauf sollte es vielleicht hinauslaufen) oder eine andere Person angeben, die es übernimmt. Wobei es mit einer Frau sicher schwerer sein wird.

 

Ganz wichtig ist jedoch erstmal zu wissen, wann der Tattag war und wann der ZBB an die Firma gegangen ist, dann kann man sich Taktiken überlegen.

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@ Prince danke für das Feedback.

 

Ich habe ja keine Ahnung wie unsere Behörde arbeitet...

Vorstellen tu ich es mir jedoch so:

1. Das Filmchen wird angeschaut.

2. Abstand gemessen.

3. Tatbestand festgestellt.

4. Kennzeichen auf Halter überprüft (in meinem Fall die Fa.).

5. Zeugenbefragungsbogen an die Firma geschickt.

 

So jetzt kommt die grosse Unbekannte...

 

6. Rückmeldung des Fragebogens an die Behörde.

 

Was passiert nach 6. ???

 

Überprüfung auf Abweichungen männl/ weibl?

 

Oder wird direkt zum Bussgelbescheid weitergeleitet?

 

Fragen über Fragen.

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Sonst hat irgendjemand ne Ahnung wie es ab 6tens au sieht

 

1. Das Filmchen wird angeschaut.

2. Abstand gemessen.

3. Tatbestand festgestellt.

4. Kennzeichen auf Halter überprüft (in meinem Fall die Fa.).

5. Zeugenbefragungsbogen an die Firma geschickt.

 

So jetzt kommt die grosse Unbekannte...

 

6. Rückmeldung des Fragebogens an die Behörde.

 

Was passiert nach 6. ???

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Das kann man doch nicht so verallgemeinern. Der faule Sachbearbeiter schickt nur die Briefe raus und schluckt alles, der fleißige stellt eigene Ermittlungen an, holt Fotos vom Einwohneramt, schickt die Polizei vorbei usw. Wenn ihm nichts komisch vorkommt, schluckt er die Angaben und schickt einen Bußgeldbescheid raus, sonst wird ermittelt. Stell dir einfach mal vor, du wärst Sachbearbeiter und kriegst solche Briefe.

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@dagegen: Volle Zustimmung.

 

@Spartiat: Wie oft gehen die Behörden auf Dummenfang. Probiere es doch einfach mal umgekehrt. Gib das Weibchen als Fahrer an und harre der Dinge, die da kommen. Entweder klappt es oder eben nicht. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit aber gar nicht mal so schlecht ein. Man bedenke auch der Feiertage, die in der nächsten Zeit ins Haus stehen. Plane die Absendung der Antwort also gut. 2-3 Wochen hast du ja Spielraum.

 

Eine teure Alternative haben wir aber immer noch nicht beachtet - den Anwalt. Ein guter kann dir vllt auch weiterhelfen. Teurer als Jobverlust kann es eh nicht werden. Denk mal drüber nach.

 

MfG

Prince

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Sollte man nicht wenigstens so fair sein, und dem TE sagen, daß er eine Straftat nach § 164 StGB begeht, wenn er eine andere Person als Fahrer angibt?

Es handelt sich um einen Firmenwagen, je nach Örtlichkeit der Messung und Wohnort wird man sich da auch ohne Bild nicht mit einem Irrtum herausreden können.

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
Möglicherweise ist das Bild schlecht. Möglicherweise schaut sich das Bild auch kein Mensch (!) an. Siehe Aussagen oben...

 

Das war doch ein Zeugenbefragungsbogen ! Da ist nicht unbedingt ein Bild drauf.

 

Und unbedingt jemand anderen sich selber angeben lassen ! Wissentlich jemand falsches angeben ist eine Straftat !

 

Goose war schneller ;)

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Sollte man nicht wenigstens so fair sein, und dem TE sagen, daß er eine Straftat nach § 164 StGB begeht, wenn er eine andere Person als Fahrer angibt?

Es handelt sich um einen Firmenwagen, je nach Örtlichkeit der Messung und Wohnort wird man sich da auch ohne Bild nicht mit einem Irrtum herausreden können.

 

Gruß

Goose

 

Ach Goose, so recht du auch haben magst. Meinst du nicht auch, dass die Suppe nicht immer so heiß gelöffelt wie gekocht wird? Ich denke, gerade weil es ein Firmenwagen ist, kann sich die Sekretärin der Sekretärin des Abteilungsleiters, der auch Stellvertreter vom Chef ist und auch erst 4 Wochen in der Firma, doch durchaus mal irren. Kommt wie selbst erlebt sogar in Behörden vor.

 

Grüße

Prince

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Vor allem sollte man so fair sein, und dem TE mitteilen, dass er bei der von ihm geplanten Vorgehensweise definitiv vor allem eines nicht benötigt, und das ist ein Anwalt. Wen sollte der denn vertreten? Den, der nicht gefahren ist, also = TE?

 

Durch einen Anwalt wird IMHO nur erreicht, dass sich irgendwer bekennt, der es auch tatsächlich war. Gerade das aber ist das dümmste, was man in dieser Situation jetzt machen kann.

 

Üblicherweise sind der Polizei nicht per se sämtliche Angestellten oder Mitarbeiter einer Firma bekannt. Videofilme sind IMHO, sofern kein zusätzliches Profilbild geschossen wird, nicht unbedingt von allerbester Qualität. Ich selbst stand vor einiger Zeit vor dem AG, augenscheinlich war eine Dame mit langem Haar die Fahrerin. Der Richter wusste mir vorzuhalten, es bestünde "eine gewisse Ähnlichkeit".

 

Damit will ich sagen, dass es an der Angabe eines beliebigen Firmenmitarbeiters (oder nicht, wieso sollte die Firma nicht extern verleihen) grundsätzlich zunächst nichts auffälliges auszusetzen gibt. Zudem sehe ich bislang auch keinerlei strafrechtliche Relevanz, denn offenbar wurde ja noch kein Video bzw. Foto zur Identifizierung vorgelegt?

 

Ach Goose, so recht du auch haben magst. Meinst du nicht auch, dass die Suppe nicht immer so heiß gelöffelt wie gekocht wird? Ich denke, gerade weil es ein Firmenwagen ist, kann sich die Sekretärin der Sekretärin des Abteilungsleiters, der auch Stellvertreter vom Chef ist und auch erst 4 Wochen in der Firma, doch durchaus mal irren. Kommt wie selbst erlebt sogar in Behörden vor.

 

Natürlich weiß er das, aber Leute erschrecken ist nun mal sein Job. ;)

 

Auch Polizisten tragen in Ermittlungsbögen willkürlich Fahrer ein, von denen sie genau wissen, dass sie nicht gefahren sind, denen sie aber "eins auswischen wollen".

 

Die darauf folgende Strafverfahren wurde selbstverständlich eingestellt.

 

 

Grüße vom Josef :licht:

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Es geht mir nicht darum, hier jemanden zu erschrecken, ich weise nur auf die Gefahr hin. Wenn hier der eine oder andere der Ansicht ist, die Gefahr ist nicht so groß und muss deswegen auch nicht erwähnt werden, dann lässt er meines Erachtens den TE ins offene Messer laufen, und das ist (sorry, aber anders kann ich es nicht ausdrücken) eine Dreckigkeit.

 

Keiner von uns kann hier beurteilen, wie das in diesem speziellen Fall mit den Firmenwagen gehandhabt wird. Wenn der TE mit deiner Firma z.B. in Hamburg sitzt, die Woche über alleine unterwegs ist und die Mitarbeiterin trägt sich ein, obwohl die Messung in Darmstadt stattfand, so wird man sich, wenn es hart auf hart kommt, nicht mit einem Irrtum herausreden können, dann hat man noch ein Strafverfahren am Hals.

 

PrinceWilliam, JosefStadler, könnt ihr anhand der vorliegenden Informationen vernünftig abschätzen, wie groß die Gefahr in diesem Einzelfall ist? Mit Sicherheit nicht.

 

Gruß

Goose

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@all

Danke für euer Input. Jetzt ist erstmal Wochenende...

Zeit genug für mich also einen "Schlachtplan" zu entwerfen.

 

ALso zu den Fakten...

 

Mich angeben bedeutet erstmal 2 Monat + 4Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis da ich die 18er Grenze knacke. Gefällt mir nicht!

 

Jemand anderes angeben... Hmmm

 

Anwalt... kann der mir jetz noch wirklich Helfen?!?!?!?

 

Hat hier jemand man die gleiche Kacke am Hals gehabt wie ich? Wenn ja wie ist er da wieder rausgekommen.

 

Helft mir Ränke zu schmieden ;)

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@JosefStadler

 

Guter Einwurf! Auf jeden Fall eine Überlegung wert.

 

@Goose

 

Da es in diesem Forum genug Stimmen gibt, ist eigentlich immer Verlass drauf, dass der TE alle Seiten der Medaillie zu Ohren bekommt. Danke daher für deinen Beitrag!

 

@Spartiat

Bitte lies dir die vorgebrachten Argumente noch einmal gut durch. Deine Frage verwirrt mich etwas. Eigentlich sollten genügend Ideen (!Achtung Goose!) vorgebracht worden sein.

 

@Simineon

"...weil die Profilbilder eine erstaunlich gute Qualität haben ..." Ich führe den Satz mal für dich zu Ende: "...haben können, aber nicht müssen."

 

MfG

Prince

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Hallo,

 

@Spartiat

 

Dass der Halter des Fahrzeuges nicht gleich der Fahrer ist, ist schon mal ein guter Ansatzunkt.

Wie groß ist die Firma, wo Du arbeitest?

Wie viele Personen nutzen das Fahrzeug?

Wie weit ist der Tatort vom Firmensitz entfernt?

Diese Antworten auf die Fragen sollten auch in Deinen Schlachtplan eingehen. :think:

Ich bin auch schon mal erheblich zu schnell unterwegs gewesen. Ein Verwandter hat sich als Fahrer angegeben.

Das hat funktioniert.

Das muß hier aber nicht genauso sein. :nunja:

Es hängt viel vom SB der Bußgeldstelle ab.

Ist es eine Schlaftablette oder ist er auf Draht? :P

Daher gibt es kein Patentrezept.

 

MfG

Seatfahrer

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Hallo Zusammen,

 

@ Seatfahrer:

Also Unternehmenssitz ist in NRW. Tatort war Bayern.

 

Unternehmen hat 70 Mitarbeiter aber das Fahrzeug ist mir zugewiesen... Aber benutzen dürfen es im Rahmen meiner 1% Regelung auch meine Familie...

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Oh Spartiat,

 

 

1,5 Jahre hast du es ausgehalten/geschafft, ohne "was" zu fahren, dann das!?

 

bin betrübt! :P

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Guest NiliQB

Ohne jetzt in eine "Fahr anständig, hättest es vorher wissen müssen"-Litanei zu verfallen, würde es mich doch brennend interessieren, wie man auf ein solches Punktekonto kommt. Ich bin selbst Berufskraftfahrer, dürfte jährlich so knappe 100tkm fahren, bin mit Sicherheit jemand, der sich akribisch an jede Regel hält, aber dennoch war mein höchöchster Score bislang zweimal je drei Punkte, die dann später wieder verfallen sind. Schließlich fallen die Punkte ja bei uns nicht so einfach vom Himmel, es gibt ja in den meisten "gebräuchlichen Übertretungs-Kategorien" eine gewisse "Schutzzone", bis die Punktewertung anfängt. Also, wie schafft man das? Zumal man ja weiß, dass man Punkte bekommen hat und es daher möglicherweise sinnvoll wäre, die nächsten zwei Jahre erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.

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@nili

 

Tja wie sagt man so schön... das läppert sich.

 

Unfall mit Personenschaden: 5 Punkte

2 mal zu schnell auf der Autobahn jeweils 3 Punkte

Einmal Rotlicht missachtung 3 Punkte

 

Alles Schön im Abstand von ca 1 Jahr. Das heisst die Punkte haben sich nicht abgebaut...

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Guest Simineon
@Simineon

"...weil die Profilbilder eine erstaunlich gute Qualität haben ..." Ich führe den Satz mal für dich zu Ende: "...haben können, aber nicht müssen."

 

meistens wesentlich besser, als die von den Kameras, die für die Identifizierung der Geschwindigkeitsübertretungen verwendet werden.

 

@nili

 

Tja wie sagt man so schön... das läppert sich.

 

Unfall mit Personenschaden: 5 Punkte

2 mal zu schnell auf der Autobahn jeweils 3 Punkte

Einmal Rotlicht missachtung 3 Punkte

 

Alles Schön im Abstand von ca 1 Jahr. Das heisst die Punkte haben sich nicht abgebaut...

 

sagt das Dein Kontoauszug vom KBA ?

 

Interessant wären die Daten dazu ... und ob Du die vorgeschriebenen Informationen zu Deinem Punktestand erhalten hast.

 

Da Du bisher kein Bild gesehen hast, was spricht denn dagegen, dass Deine Firma zur Fahrerermittlung erstmal ein Bild anfordert ? Wie ich schon weiter oben schrieb : wenn Du das Bild in Händen hältst, dann kannst Du darüber spekulieren, ob es sinnvoll ist, einen anderen Fahrer sich selbst eintragen zu lassen.

 

Du solltest immer dran denken, dass bei einem solchen Score evtl. auch mal Hausbesuch anstehen könnte ...

 

@NiliQB: wie nun, Du hältst Dich akribisch an die Regeln oder Du hältst Dich nicht akribisch an die Regeln ... mir fehlt in Deinem Posting ein Wort

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@ Simineon:

 

Also Am Freitag habe ich erstmal einen aktuellen Punktestand in Flensburg angefragt... In der Hoffnung das evtl. doch das eine oder andere Bereits verfallen ist (alle mal an dieser Stelle ein Stossgebet los lassen - Danke :P!!).

 

Parallel habe ich heute um 11:30 einen Termin beim Anwalt um mich mal grundsätzlich beraten zu lassen. Welche möglichkeiten es gibt im Rahmen einer existenzgefährdung diese 18 Punkte zu umgehen. Ich habe mittlerweile von meinem Arbeitgeber die konkrete Ansage das genau das passiert wenn ich meine Fahrerlaubnis verliere (also nicht nur Fahrverbot), nämlich das ich meinen Job los bin.

 

Zuusätzlich habe ich über unsere Fuhrparkleitung heute auch das Foto angefordert.

 

Muss ich noch irgendwas berücksichtigen?

 

Gibt es eigentlich noch diesen EU Führerschein?!

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Bei 18 und mehr Punkten gibt es keine Ausnahme wegen der Arbeit mehr. Die Fahrerlaubnis und der Führerschein sind erst einmal weg.

Dafür gab es zuvor schon jede Menge Warnschüsse vor den Bug.

 

Was meinst du genau mit EU-FS? Das Thema ist heiß umstritten und verschiebt sich auch wegen Gesetzesänderungen (FS-Richtlinien) immer mehr in Richtung ungesetzlich.

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Ich rate dringend davon ab, ein Foto anzufordern. Dies aus zwei Gründen: Zum einen starten damit möglicherweise die polizeilichen Ermittlungen. Es wird also nicht etwa ein Bild übersandt, sondern die örtliche Polizei bringt dieses gleich persönlich vorbei und hält bei dieser Gelegenheit gleich den verantwortlichen Fahrzeugführer fest. Zum anderen, weil dem TE damit jede Möglichkeit genommen ist, sich "geirrt" zu haben.

 

Und um auf Goose Frage zurück zu kommen, ob ich den weiteren Verfahrensverlauf vorhersehen könnte: Ja, kann ich. Der TE wird sich, falls überhaupt notwendig, auf einen Irrtum herausreden können. Zumal er den AB auch durch einen völlig unbeteiligten Dritten ausfüllen lassen kann. So ist also schon derjenige, der sich "geirrt" hat nicht erkannt. Ganz abgesehen davon, dass ein Irrtum definitiv nicht strafbar ist. Auch wenn Goose noch so oft widerspricht: Doch, der TE würde sich auf einen Irrtum berufen können. Ein Vorsatz ist ihm nach momentanem Stand nicht nachzuweisen.

 

Grüße vom Josef.

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Und um auf Goose Frage zurück zu kommen, ob ich den weiteren Verfahrensverlauf vorhersehen könnte: Ja, kann ich.
Dann scheinst du übersinnliche Fähigkeiten zu besitzen. Hast du eine Glaskugel zu Hause oder hast du die Karten gelegt?
Doch, der TE würde sich auf einen Irrtum berufen können. Ein Vorsatz ist ihm nach momentanem Stand nicht nachzuweisen.
Da bin ich deutlich anderer Ansicht. Es handelt sich bei jedem Sachverhalt um einen Einzelfall. Bei dem hier vorliegenden Einzelfall liegt eine erhebliche Entfernung zwischen Tatort und Standort des PKW (ob dieser mit dem Wohnort des Halters identisch ist, weiß ich nicht)

 

Wenn nun beispielsweise die Sekretärin als Fahrerin angegeben wird, die aber im letzten halben Jahr definitiv nicht mit dem TE zusammen unterwegs, geschweige denn in Bayern, war, dann ist die Begründung, man habe sich geirrt, mehr als unglaubwürdig. Und damit ist man im Bereich eines Strafverfahrens.

 

Josef, wie viel Erfahrung in Bezug auf Bußgeldverfahren besitzt du? Auf wie viele Verfahren kannst du zurückblicken? Zehn? Zwanzig oder sogar dreißig? Sorry, aber daraus Rückschlüsse zu ziehen und diese hier mit einer solchen Intensität zu vertreten, als seien sie unumstößlich, ist meines Erachtens mehr als fahrlässig.

 

Gruß

Goose

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Also ich habe ein aktuellen Auszug aus Flensburg am vergangenem Freitag angefordert.

 

Ich hatte auch einen Besuch bei meinem Anwalt. Der meinte ich soll mir nicht allzu viele Hoffnungen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens machen, wenn es Hart auf Hart kommt :nunja: .

 

Der Anwalt hat mir nahgehelegt über eine Drittet Person wie z.B unseren Fuhrparkleiter ohne angabe von Personalien das Bild anzufordern.

Dies wurde auch heute per Telefonisch und per Fax veranlasst. Die Telefonische Aussage war das das Bild "angefordert" wird und an unsre Firma gesendet wird.

 

Das zweite was mein Anwalt mir nahe gelegt hat ist mit einem aktuellen Auszug aus meinem Punktekonto bei ihm vorbei zu gehen um zu sehen ob bestimmte Punkt noch gelöscht wurden, obwohl sie das bereits hätten getan werden können :P .

 

Jetzt wird gehofft das Punkte evtl. verfalen sind und die Qualität des Bildes nicht Hochwertig ist.

 

Wie ist rein Erfahrungsgemäss denn die Qualiät von diesen Mobilen Abstandsmessern, dioe zwischen den Leitplanken aufgestellt und von der Brücke aus bedient werden? Ich nehme mal an das die Qualität der fest Installierten Geräte wesentlich hochwertiger ist als von den kleinen mobilen Systemen...

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Guest Simineon
Wie ist rein Erfahrungsgemäss denn die Qualiät von diesen Mobilen Abstandsmessern, dioe zwischen den Leitplanken aufgestellt und von der Brücke aus bedient werden? Ich nehme mal an das die Qualität der fest Installierten Geräte wesentlich hochwertiger ist als von den kleinen mobilen Systemen...

 

das ist ja genau das was ich Dir schon die ganze Zeit sage:

 

Die Bilder der Kameras für Abstandsmessung sind qualitativ wesentlich besser, als die von Geschwindigkeitsmessungen.

 

Ich kann nicht aus eigener Erfahrung sprechen, da ich seltenst so dicht auffahre, aber ich durfte schon Bilder in Augenschein nehmen, da blieb mir echt die Spucke weg.

 

(Vor allem bei dem Angeklagten, der trotzdem behauptete, er erkenne sich nicht auf dem Bild :P)

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@simineon

 

Und hat das gezogen? Das "Nicht" erkennen meine ich?

 

@ all

 

habe jetz übrigens einen Kerl gefunden... :P

 

Jetzt drückt mir die Daumen das die Bildqualität nicht die beste ist. Aber bei meinem Glück wird man sehen das im rechten Nasenloch ein Nasenhaar hervorlugt...

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Guest Simineon

Quatsch ... der ist natürlich verknackt worden :vogelzeig:

 

... und der Zeuge (derjenige, der den Anhörungsbogen anstelle des Fahrers ausgefüllt hat) ist ziemlich knapp an einer Strafe vorbeigerutscht. Ein Zeuge ist nämlich zur wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet und wenn der Richter den Zeugen fragt: "Erkennen Sie sich selbst auf dem Foto ?" ... was soll der Zeuge dann sagen ?

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und wenn der Richter den Zeugen fragt: "Erkennen Sie sich selbst auf dem Foto ?" ... was soll der Zeuge dann sagen ?

Dazu äußere ich mich nicht wäre meine Antwort.

 

Wenn man sich selber beschuldigen muß, braucht man nicht zu antworten. Bekommt man aber auch vor der Zeugenaussage gesagt. :vogelzeig:

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