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Punkteabbau Nach Probezeit?


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Hallo Leute,

bin irgendwie sehr verwirrt. Hab an Flensburg geschrieben zur Auskunft meines Punktestandes. Das hat mir aber irgendwie kein Stück geholfen.

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

 

Also während der Probezeit verjähren keine Punkte. OK- aber wann verjähren diese dann? Zwei Jahre nach Beendigung der Probezeit? Das wäre krass.

 

Genaue Daten:

 

1. Verstoß rechtskräftig 06.05.2004 (in der Probezeit) 3 Punkte

 

-> Aufbauseminar

 

2. Verstoß rechtskräftig 26.10.2006 (in der verl. Probezeit) 4 Punkte

 

-> Verwarnung

 

Probezeitende März 2007

 

3. Verstoß rechtskräftig vorrausätzlich Anfang Mai 2007 3 Punkte

 

 

So, jetzt schreibt mir Flensburg das ich 7 Punkte hab, und der erste in der Überliegefrist ist. Aber irgendwie versteh ich das nicht. Wann verjährt da jetzt was? Ich hab nämlich wenn der andere noch rechtskräftig wird schon 10 Punkte...

Aber eigentlich müsst der erste Verstoß ja weg sein, ist ja nur wegen der Probezeit noch da.

 

Wisst ihr wann da jetzt was verjährt??

 

Gruß,

blondy

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Durch das Ende der Probezeit verfällt auch der erste Eintrag, da zwischen 1. und 2. Eintrag mehr als zwei Jahre liegen. Somit schreibt das KBA ja auch richtig, dass dieser Eintrag noch bis März 2008 in der einjährigen Überliegefrist ist. Er wird noch aufbewahrt, darf aber nicht mehr verwendet werden. Das heißt, du hast nur noch 4 Punkte.

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Ist das sicher so?

 

Weil mein momentaner Punktestand wurde von dem KBA mit 7 benannt. Und wenn jetzt dann im Mai noch die anderen 3 dazu kommen wären es 10 und ich bekäme ja wieder ne Verwarnung...

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Ergänzung:

 

Im StVG heißt es:

Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

 

Wird nun die Eintragung "Fahrerlaubnis auf Probe" getilgt, so ist der Tilgungsgrund für Eintrag 1 ja weggefallen. Weitere Gründe gibt es nicht. Also muss auch Eintrag 1 getilgt werden.

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Guest JoeLeCabDriver

Also, ich hatte das so verstanden, daß die Punkte, die in der Überliegefrist liegen, wieder bei einem neuen Verstoß herausgekramt werden.

Daß also de facto, drei Jahre lang kein neuer mit Punkten belegter Verstoß begangen werden darf.

 

Aber vielleicht liege ich da ja auch falsch?

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Ja, damit liegst du falsch. Die Überliegefrist dient nur dazu, die alten Punkte wieder rauszukramen, wenn neue hinzukommen, deren Tattag noch vor der Tilgung, der Tag der Rechtskraft aber nach der Tilgung liegt.

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Ist in diesem Fall aber sowieso ein totaler Schwachsinn weil der Verstoß ja 2004 war und eigentlich 2006 schon verjährt wäre. Und es ja keinen Verstoß geben könnte den ich mit Einspruch oder ähnlichem rauszögern könnte das dieser nicht gelöscht wird.

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Der Verstoss 2006 wurde Mitte Juli begangen- also mehr als 2 Jahre dazwischen. Aber es zählt doch sowieso nur die Rechtskraft, oder?

 

Eigentlich ja auch ziemlich unfähr, weil um so länger die Schnarchnasen brauchen um so länger dauerts dann bis die Punkte wieder verjährt sind. Oder zählt doch der Tattag?

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Hallo blondy :(

 

Der 2004er-Verstoß sollte mit Ende der PZ getilgt sein, da zwischen Rechtskraft Mai 2004 und Tat Juli 2006 mehr als zwei Jahre sind.

 

Du solltest somit 4 Punkte haben, ggf. plus die 3 neuen.

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Die zwei Jahre laufen immer von Rechtskraft bis Tattag.

Tattag bis Tattag wäre meiner Meinung nach gerechter, da zwischen Tat und Rechtskraft auch mal zwei bis drei Monate liegen können, oder bei Einspruch sogar noch länger.

 

Aber ok. Was ist in unserem Staat schon gerecht!?

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  • 4 months later...

Halli Hallo,

nun bin ich auch mal wieder da und nach so langer fast Polizei freier Zeit kommt doch heute schon wieder der Hammer!!! (obwohl da die Polizei nix dafür kann <_< )

 

Verwarnung vom Landratsamt wegen 10 Punkten

 

Ihr habt mir doch allle gesagt und es steht doch auch im Gesetz sio das die ertsen verjährt sind!! Aber wie kann ich mich dagegen jetzt wieder wehren??? Man kann ja nichtmal meht wiedersprechen!!

 

Liebe Grüße,

blondy

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Ihr habt mir doch allle gesagt und es steht doch auch im Gesetz sio das die ertsen verjährt sind!! Aber wie kann ich mich dagegen jetzt wieder wehren??? Man kann ja nichtmal meht wiedersprechen!!

Mache doch erst einmal eine Liste, wann und warum Punkte entstanden sind. Damit hängt es zusammen welche Punkte noch aktuell sind, welche nicht.

Von wann bis wann die Probezeit ging, weil in der Probezeit werden auch keine Punkte gelöscht.

 

MfG.

 

hartmut

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Mache doch erst einmal eine Liste, wann und warum Punkte entstanden sind. Damit hängt es zusammen welche Punkte noch aktuell sind, welche nicht.

Von wann bis wann die Probezeit ging, weil in der Probezeit werden auch keine Punkte gelöscht.

 

MfG.

 

hartmut

Hallo Hartmut,

ist doch am Anfang des Threads,

 

Mfg, blondy

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Na dann will ich mal

 

1. Verstoß (3 Punkte)

Rechtskräftig 6.5.04

 

2.Verstoß (4 Punkte)

Begangen Juli 06

Rechtskräftig 26.10.06

 

=>PZende März 07

 

3. Verstoß (3 Punkte)

Begangen

Rechtskräftig Mai 07

 

 

Ich denke hier hat sich wohl was überschnitten oder die Punkte aus der PZ bleiben länger erhalten sofern neue dazu kommen. Leider habe ich keinen Kommentar zur Verfügung.

 

Wie wäre es das Telefon zu nehmen und sich die Sache vom Bearbeiter vorrechnen zu lassen.

 

Sollte ein Verstoß in der Überliegefrist sein, so ist er NICHT verwertbar.

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Ich denke hier hat sich wohl was überschnitten oder die Punkte aus der PZ bleiben länger erhalten sofern neue dazu kommen. Leider habe ich keinen Kommentar zur Verfügung.

 

Wie wäre es das Telefon zu nehmen und sich die Sache vom Bearbeiter vorrechnen zu lassen.

 

Sollte ein Verstoß in der Überliegefrist sein, so ist er NICHT verwertbar.

Danke für die nochmalige Auflistung...

 

Klar werd ich da morgen erstmal anrufen. Nur denk ich nicht, dass die die Verwarnung so einfach zurück ziehen. Und Rechtsmittel gibt es ja keine mehr dagegen, außer die Klage.

 

Hm, oder die PZ Punkte verjähren doch nicht mit Ablauf der Probezeit?? Aber wann dann?? Gibt es dazu nicht irgend einen aussagekräftigen § ???

 

Lg, blondy

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Klar werd ich da morgen erstmal anrufen. Nur denk ich nicht, dass die die Verwarnung so einfach zurück ziehen. Und Rechtsmittel gibt es ja keine mehr dagegen, außer die Klage.

:nolimit: Da habe ich wohl falsch gedacht.

Die Sachbearbeiterin war überaus freundlich und hats gleich eingesehen das da wohl ein Fehler vorliegt. Sie schickt mir jetzt ein Schreiben in dem sie die Verwarnung zurück nimmt.

Ich bin ja so verwundert!! Aber scheinbar gibt es doch noch nette und korrekte Beamten in einer Führerscheinstelle.

 

Das ändert ja gleich meinen Weltbild <_<

 

Danke für eure Tipps

 

lg,

blondy

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Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php

 

Mit anderen Worten: Mit Ende der Probezeit im März 07 musste auch der erste Eintrag gelöscht werden, somit aktuell nur 7 Punkte.

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  • 2 weeks later...

Manoman, hab mich mal wieder zu früh gefreut....

 

Vor zwei Wochen habe ich mit der Frau telefoniert und sie meinte, sie schickt mir gleich nen Widerspruch... bis heute nichts erhalten und bis 10. ten müsste ich zahlen. Die gesamte letzte Woche war die nette Frau nicht zu erreichen, erst heute hatte ich mal Glück!!

Da meinte sie, sie muss die Angelegenheit noch mit ihrem Chef besprechen aber der ist momentan im Urlaub... aber die Zahlungsfrist ist erstmal ausser Kraft gesetzt!

 

Nett das mir das auch mal mitgeteilt wird... :blush:

 

Soviel zu meinem doch nicht geänderten Weltbild!!

 

Lg, blondy

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