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Mit 240 Sachen Auf Bundesstraße


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Straftaten im Verkehr gehören zum Alltag / Erschreckendes Beispiel von der B 106

 

Schwerin/Wöbbelin (Mayk Pohle) • Dass hemmungslose Raserei auf unseren Straßen leider nichts Besonderes mehr ist, das erfährt nicht nur die Polizei immer wieder. Die Beamten einer Videowagenbesatzung der Schweriner Polizeidirektion berichteten jedoch jetzt von einem besonders dreisten Fall, der sich auf der B 106 zwischen Wöbbelin und Schwerin ereignete. Es ging um einen 27-jährigen Fahrer eines BMW 328i, der täglich zwischen Ludwigslust und Schwerin pendelte. Der Mann war der Polizei schon zuvor aufgefallen, außerdem hatte es Hinweise von Autofahrern zu dem rücksichtslosen Raser gegeben. Folglich warteten die Beamten auf den Autofahrer und konnten sich in Wöbbelin an ihn dranhängen. Allerdings nicht lange, wie das der Öffentlichkeit vorgestellte Video bewies.

 

Was der BMW-Fahrer an Rücksichtslosigkeit, Drängelei und Raserei an den Tag legte, spottet jeder Beschreibung. Als seien die anderen Autos nur Slalomstangen, kurvte der 27-Jährige durch den Verkehr, jagte über Sperrlinien und Sperrflächen ohne Rücksicht auf Gegenverkehr. Immer wieder drängelte er sich mit sehr hoher Geschwindigkeit nach Überholvorgängen in noch so kleine Lücken. Wenn er dann einmal freie Strecke hatte, gab er völlig enthemmt Gas. Die beteiligten Beamten der Videostreife schätzten seine Spitzengeschwindigkeit auf bis zu 240 Kilometer pro Stunde, auf der Bundesstraße wohlgemerkt. Im Ergebnis der äußerst aggressiven Fahrweise hatten die Beamten Mühe, überhaupt den Kontakt zu halten, wollten sie doch ihr eigenes Leben nicht riskieren. Eine reguläre Messung der Geschwindigkeitsüberschreitungen war wegen der dauernden Überholvorgänge nicht möglich. Am Ende zog eine vorher postierte Polizeistreife den Raser nahe Schwerin aus dem Verkehr.

 

Der 27-jährige war überhaupt nicht einsichtig, er hätte noch nie einen Unfall gehabt, erklärte er den Beamten. Die hatten ihre liebe Not, dem Mann etwas nachzuweisen, auch weil Anzeigen bedrängter Autofahrer fehlten. Am Ende entschloss man sich zu einem Kunstgriff und verhängte für die einzelnen riskanten Überholmanöver eine Strafe von insgesamt elf Punkten und 300 Euro Geldstrafe. Ein Fahrverbot gab es nicht, weil gemessene Beweise fehlten.

 

Quelle mit Bild vom Videowagen: Schweriner Volkszeitung / http://www.svz.de/newsmv/lr/swh/03.04.07/2...3-16617818.html

 

Wer sich die Strecke auf der Landkarte ansieht, merkt, dass es dort kilometerlang gerade Strecken gibt mit guten Möglichkeiten zu überholen. Im Berufsverkehr stauen sich hinter LKWs immer Angsthasen an, die nicht überholen wollen. Das hätte ich persönlich als Pendler auch satt.

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Auf der B106 sind 240 (kurzfristig) locker möglich.

 

Wenn ich dort täglich fahren müsste, hätte ichs auch irgendwann satt.

 

Erschreckend finde ich eher, daß "Kunstgriffe" angewandt werden müssen, um die Staatsmacht zu demonstrieren...

 

Grobi

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Auf der B106 sind 240 (kurzfristig) locker möglich.

 

Wenn ich dort täglich fahren müsste, hätte ichs auch irgendwann satt.

 

Erschreckend finde ich eher, daß "Kunstgriffe" angewandt werden müssen, um die Staatsmacht zu demonstrieren...

 

Grobi

 

Ich würde eher sagen, um solchen Idioten mal die rote Karte zu zeigen! :unsure:

Wenn es rechtlich nicht anders möglich ist, bin ich auch für solche Maßnahmen!

Bist Du schon mal in einen Unfall mit solch einem Idioten verwickelt gewesen?

 

Gruß

 

brandwolf

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Das nächste Mal sollte man mit einem ProViDa-Krad hinterherfahren. Dürfte deutlich leichter fallen, an dem BMW dranzubleiben.

 

Abgesehen davon sind solche Geschwindigkeiten auch andernorts mit deutlichkürzeren Geraden, dafür um so mehr Kurven auch keine Seltenheit. Ich hatte in den zurückliegenden Monaten einige Messungen mit Geschwindigkeiten von ca. 180 - 200 und auch schon mehr. Die letzte gerade vor zwei Tagen. Nach meinem Tacho waren es 190 km/h (und er entfernte sich noch leicht :unsure::120: ).

 

Insgesamt dürfte die Videosequenz für 3 oder 4 Punkte, 2 Monate FV und ca. 700 bis 1.000 Eu reichen.

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Guest Landy

Dem Cop dem dieser "Kunstgriff" eingefallen ist, sollte man wohl nochmal den Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit erklären. 11Punkte für dynamisches Überholen ist ja wohl lächerlich.

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@zitrone: was für ein Raketen-Videowagen war es denn :120: ? Der Bericht ist nun kostenpflichtig 4,76 EUR...

Wie kann "Riskantes Überholen" zu 11 Punkten / 300 EUR führen? Liegen hier Ösi-Methoden vor, daß "riskant" einfach geschätzt wird :D ?

:unsure:

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Am Ende entschloss man sich zu einem Kunstgriff ...

 

Solche "Kunstgriffe" werden leider immer häufiger und fördern nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat... :unsure:

Mir waere viel lieber, man haette den "Kunstgriff" angewandt, dem Manne den FS und das Auto zu entziehen - und zwar auf Lebenszeit. Dann haette ich vollstes Vertrauen in unseren Rechtsstaat, der zeigt, dass er seine Buerger vor solchen Vollidioten schuetzt - und zwar nachhaltig!

 

Dem Cop dem dieser "Kunstgriff" eingefallen ist, sollte man wohl nochmal den Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit erklären. 11Punkte für dynamisches Überholen ist ja wohl lächerlich.

Stimmt, es haette 36 sein muessen, damit er erst gar nicht mehr in den Genuss des FS-Besitzes kommen kann!

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Wie kann "Riskantes Überholen" zu 11 Punkten / 300 EUR führen? Liegen hier Ösi-Methoden vor, daß "riskant" einfach geschätzt wird :120: ?

1. "11 Punkte" => Tatmehrheit, z.T. verschiedene Tatbestände (so z.B. mit Gefährdung)

2. "riskant" => Du darfst sicher sein, daß das schon entsprechend begründet wurde. :unsure:

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Am Ende entschloss man sich zu einem Kunstgriff ...

 

Solche "Kunstgriffe" werden leider immer häufiger und fördern nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat... :unsure:

Mir waere viel lieber, man haette den "Kunstgriff" angewandt, dem Manne den FS und das Auto zu entziehen - und zwar auf Lebenszeit. Dann haette ich vollstes Vertrauen in unseren Rechtsstaat, der zeigt, dass er seine Buerger vor solchen Vollidioten schuetzt - und zwar nachhaltig!

 

Dass es sich bei dem Fahrer um einen "Vollidioten" handeln soll, ist allein deine Meinung - die einer Einzelperson also. Dass du einen Artikel ungeprüftfür bare Münze nimmst, überrascht mich doch sehr. Predigst doch gerade du immer und immer wieder, dass Medienberichte stets kritisch betrachtet werden sollten. Das muss aber in jedem Fall geschehen und nicht nur dann, wenn es mal wieder um den vermeintlichen "Einzelfall" der Justizkumpanei oder der Knöllchenquote geht (beim Klimawandel stimmt jeder Medienbericht angeblich zu 100%, bei solchen "Einzelfällen" jedoch nicht... :120:). Du solltest also auch hier die gleiche kritische Distanz walten lassen, die die bei "Einzelfällen" an den Tag legst.

 

Hätte es also Beweise gegeben, dann hätte der vermeintliche Rechtsstaat seine Sanktionen auch ohne juristisch höchst zweifelhafte "Kunstgriffe" durchsetzen können.

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Guest Pferdestehler

WENN der mit über 200km/h auf der im Bild erkennbaren Straße unterwegs war, DANN ist er auch in meinen Augen ein Vollidiot. Und jeder ebenfalls, der meint, daß das alles total harmlos sei.

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WENN der mit über 200km/h auf der im Bild erkennbaren Straße unterwegs war, DANN ist er auch in meinen Augen ein Vollidiot. Und jeder ebenfalls, der meint, daß das alles total harmlos sei.

 

Jetzt tu mal nicht so, als seist Du noch nie 200 km/h auf einer Landstrasse gefahren... :unsure: Was das Foto im Artikel betrifft, so muss ich davon ausgehen, dass es das bei weitem spektakulärste sein muss, was das Video hergibt. Wäre dies nicht der Fall, dann gäbe es deutlich vielsagendere Fotos, die sich in diesem reisserischen Artikel noch viel besser machen würden. Das Foto stammt aus dem Video und ist offenbar aus grosser Entfernung aufgenommen worden. So gross sogar, dass darauf nicht wirklich etwas zu erkennen ist - schon garnicht Abstände zu anderen Fahrzeugen!

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Dass es sich bei dem Fahrer um einen "Vollidioten" handeln soll, ist allein deine Meinung - die einer Einzelperson also.

Nun, ich scheine nicht so ganz allein mit meiner Meinung da zu stehen.... Ich stehe uebrigens dazu, wenn es sich so wie beschrieben zugetragen hat, dann handelt es sich um einen Vollidioten - und jeder Claqueur darf sich als ebensolcher betrachtet fuehlen.

Dass du einen Artikel ungeprüftfür bare Münze nimmst, überrascht mich doch sehr. Predigst doch gerade du immer und immer wieder, dass Medienberichte stets kritisch betrachtet werden sollten. Das muss aber in jedem Fall geschehen und nicht nur dann, wenn es mal wieder um den vermeintlichen "Einzelfall" der Justizkumpanei oder der Knöllchenquote geht (beim Klimawandel stimmt jeder Medienbericht angeblich zu 100%, bei solchen "Einzelfällen" jedoch nicht... :unsure:). Du solltest also auch hier die gleiche kritische Distanz walten lassen, die die bei "Einzelfällen" an den Tag legst.
Woher hast Du dieses Wissen? Ich nehme mal an, es entspringt Deiner Meinung mir gegenueber ist, also vollkommen subjektiv eingefaerbt, was sich ja schon allein in dem, was Du da in Klammern setzt, eindrucksvoll dokumentiert. Ich aeussere meine Meinung unter der Annahme, dass es sich so, wie in dem Artikel - uebrigens recht sachlich - beschrieben, abgespielt hat. Einzig und allein Du unterstellst mir, dass ich diesen Artikel nicht kritisch betrachte. Das wiederum liegt daran, dass Du hier immer wieder solche oberlehrerhaften Ratschlaege gibst (ordentlich und aufmerksam lesen...) und diese selbst nicht befolgst.
Hätte es also Beweise gegeben, dann hätte der vermeintliche Rechtsstaat seine Sanktionen auch ohne juristisch höchst zweifelhafte "Kunstgriffe" durchsetzen können.

Wenn diese "Kunstgriffe" juristisch hoechst zweifelhaft sind, dann steht dem Delinquenten der Weg zum Einspruch frei, um diese damit abzuwehren.

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Die Strecke auf Google Maps.

 

Restlichen Betrag auf Sinngehalt (=0) gebracht.

 

Hätte es also Beweise gegeben, dann hätte der vermeintliche Rechtsstaat seine Sanktionen auch ohne juristisch höchst zweifelhafte "Kunstgriffe" durchsetzen können.

Wenn diese "Kunstgriffe" juristisch hoechst zweifelhaft sind, dann steht dem Delinquenten der Weg zum Einspruch frei, um diese damit abzuwehren.

 

Eine recht naive Sichtweise, aber prinzipiell richtig.

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Mich beeindruckt die Coolness des Typen. So lange ohne Crash vor den Cops zu türmen. Der muss Nerven aus Stahlseilen haben. Geile Aktion! Wäre er auf einem Bike unterwegs, hätten ihn die Cops nicht gekriegt. Jede Wette! Ich denke mit 11 Punkten und den paar Euros kann er in diesem Fall gut leben. Den Bußgeldbescheid würde ich mir vergrößern und als Trophäe an die Wand pinnen. Meine Meinung! Ich glaube nicht, dass man solche Menschen mit Strafen erziehen kann. Schenkt ihm mal ein Renntraining in seiner Liste. Dazu solte man ihn verdonnern. So dass er dort seine Bedürfnisse ausleben muss und nicht auf der Strasse. Psychologie für Anfänger!

 

MfG

Prince

 

Die Strecke auf Google Maps.

 

Danke für das Posting! Eine wirklich gefährlich langweilige Strecke. Dort sollten 120 erlaubt sein, so dass die VTs nicht bei 80 aus Ermüdung einschlafen.

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Der 27-jährige war überhaupt nicht einsichtig, er hätte noch nie einen Unfall gehabt, erklärte er den Beamten.

 

 

Warum wird das nie berücksichtigt??

In Deutschland heißt es, du darfst ned schneller fahren als 100 (auch wenn man vom Können her dazu in der Lage wäre)!

Doch wenn ein Opi oder eine Hausfrau mit 80 weil sie das Auto in den Strassengraben setzt, frägt keiner warum das geschah??

 

Andere müssen wegen 21+ in eine Nachschulung, aber andere die beim Rückwärtsfahren ein Auto anfahren und erheblich beschädigen passiert das nicht!

Doch bei ersterem kann der Fahrer das fahren und bei zweiterem liegt es schon an der Grundsubstanz....

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Guest Pferdestehler
Jetzt tu mal nicht so, als seist Du noch nie 200 km/h auf einer Landstrasse gefahren...

Was soll diese Mutmaßung? Nein, ich bin auf einer Landstraße mit Gegenverkehr noch nie über 200km/h gefahren. Wenn, dann mache ich das auf autobahnequivalent ausgebauten Bundesstraßen wie der B101n.

 

Kannst bestimmt Belege dafür bringen, daß ich so ein Vollidiot bin.

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Also 200 auf einer Landstraße ist schon grenzwertig. Wäre mir persönlich einfach zu gefährlich.

 

Bei Bundesstraßen, die zwei Richtungsfahrbahnen mit zwei Fahrstreifen haben - meist noch mit zusätzlichem Standstreifen - sieht das dann schon wieder ganz anders aus.

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Schenkt ihm mal ein Renntraining in seiner Liste. Dazu solte man ihn verdonnern. So dass er dort seine Bedürfnisse ausleben muss und nicht auf der Strasse. Psychologie für Anfänger!

Das bringt nichts. Außer: anschließend fühlt er sich noch "besser, toller, cooler" und ballert ebenso oder noch heftiger durch die Gegend. Weil: jetzt hat er ja ein Training hinter sich und kann noch viiiiiiiiiiiiiiiiel besser Auto fahren.

 

Psychologie für Fortgeschrittene. :unsure:

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Jetzt tu mal nicht so, als seist Du noch nie 200 km/h auf einer Landstrasse gefahren...

Was soll diese Mutmaßung? Nein, ich bin auf einer Landstraße mit Gegenverkehr noch nie über 200km/h gefahren. Wenn, dann mache ich das auf autobahnequivalent ausgebauten Bundesstraßen wie der B101n.

 

Kannst bestimmt Belege dafür bringen, daß ich so ein Vollidiot bin.

 

:unsure: Warum bist Du immer gleich so aggressiv? Ich habe weder behauptet dass Du ein Vollidiot bist, noch denke ich so (das weisst Du auch, wir haben uns schon kennengelernt)!

 

So abwegig ist es nun bei weitem nicht, auf einer Landstrasse mal kurz auf 200 zu beschleunigen. Das Foto im Artikel zeigt ferner, dass es sich um eine Landstrasse handelt, die mehrspurig ist. Wie schnell er an der Stelle gefahren ist, werden wir nie erfahren. Selbst die Provida-Besatzung musste die Geschwindigkeit schätzen. Ein 328i ist ein schnelles Auto ohne Zweifel, aber bis man den auf einer Landstrasse auf 240 gebracht hat, benötigt man viele Kilometer freie Strecke ohne zu überholende Autos! Es bleibt einzig und allein der subjektive und reisserisch formulierte Bericht eines Reporters, dessen Gesinnung uns ebenfalls nie bekannt werden wird.

 

Schenkt ihm mal ein Renntraining in seiner Liste. Dazu solte man ihn verdonnern. So dass er dort seine Bedürfnisse ausleben muss und nicht auf der Strasse. Psychologie für Anfänger!

Das bringt nichts. Außer: anschließend fühlt er sich noch "besser, toller, cooler" und ballert ebenso oder noch heftiger durch die Gegend. Weil: jetzt hat er ja ein Training hinter sich und kann noch viiiiiiiiiiiiiiiiel besser Auto fahren.

 

Reine Spekulation!

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So abwegig ist es nun bei weitem nicht, auf einer Landstrasse mal kurz auf 200 zu beschleunigen.

Köstlich! :unsure:

 

Hast ja eigentlich recht.

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Guest Pferdestehler

Hier geht es nicht um ein kurzes Beschleunigen, wenn frei ist, sprich kein anderer Verkehr - wobei auf den mir bekannten Landstraßen regelmäßig Wildwechsel vorhanden ist, ein Reh habe ich letztes Jahr selbst erwischt, an einem hat ein Kollege von mir seinen Golf böse kaputtgefahren und neulich früh lag eines total zerplatzt am Straßenrand. Aber ein KSF sieht sowas ja voraus, gelle? Also wohl irrelevant.

Aber hier geht es ganz offensichtlich um einen sogenannten Lückenspringer übelster Art, der regelmäßig dort eine Geschwindigkeitsorgie abzieht. Entschuldigung, aber wenn er dadurch schon so "berüchtigt" ist, daß man ihn anzeigt und dann gezielt auflauern kann, dann muß das schon ein härterer Klappsmühlenkandidat sein. Und wer auf Landstraßen mit Gegenverkehr solche Stunts ausführt (man stelle sich einen Frontalcrash vor, 240km/h gegen 100km/h), der gehört mal kräftig zur Brust genommen. Ich bin ja immer gegen Ungerechtigkeiten oder Abzocke, aber ich lasse mich nicht vor den Karren "Vollgas überall und jederzeit für selbsternannte KSF" spannen. No way.

 

@NetGhost

 

Warum ich gegen Dich aggressiv reagiere? Weil Du hier fast nur noch BS ablieferst, und zwar heftigst. Mir scheint manchmal, Du hättest jegliche Verbindung zur Realität verloren. Du kannst offensichtlich gar nicht mehr differenzieren zwischen dem was geht, und dem was einfach nicht mehr geht. Für was hälst Du Dich? Für Gott? Sorry, das kommt manchmal so rüber. Eine Überheblichkeit ohne jeglichen Hintergrund. Das zieht sich durch alle Themenbereiche. Finde ich schade. Ehrlich. Und irgendwann ist es peinlich. Und irgendwann dann ärgerlich. Und da bin ich bereits.

 

Du wolltest es wissen. Auch wenn es Dir nicht gefallen sollte, jetzt weißt Du es. Werde mich auch auf keinerlei weitere Diskussionen zu der Thematik einlassen, denn sie haben nachgewiesenermaßen keinerlei Sinn.

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Ich kann vielleicht als Ortskundiger noch etwas dazu sagen. Die Straße ist ist diesem Bereich zweispurig (also für jede Richtung EINE Spur). Zum Linksabbiegen gibt es an (fast?) jeder Stelle eine extra Spur. Kein Verzögerungsstreifen, nix zum Beschleunigen. Allerdings ist die Straße an vielen Stellen so breit, dass im Notfall auch drei Autos gut aneinander vorbei passen.

 

So wie die Straße beschaffen ist (bautechnisch und verkehrstechnisch) kann man aber unmöglich dort ständig 240 km/h fahren. Es hat sich wahrscheinlich so abgespielt, dass er von Lücke zu Lücke gesprungen ist und dabei immer wieder Vollgas und Vollbremsung vollzogen hat. Wenn er dann an dem aufstauenden Fahrzeug vorbei war, gab es ja eine gewisse Zeit eine leere Straße. Dort wird er dann Vollgas gegeben haben (bis ihn die Beamten verloren haben). Sicher nicht, weil ihr Provida zu schwach war, sondern weil sie es nicht geschafft haben, an den einzelnen Autos vorbeizukommen. Deshalb auch nur der Schätzwert.

 

Ich bin auch schon mehrmals diese Strecke morgens gefahren und habe mal einen Fahrer vor mir beobachtet. Mit technischer Überlegenheit und sehr guter Streckenkenntnis hat der in kurzer Zeit sämtliche Fahrzeuge kassiert - vollkommen ungefährlich.

 

Wie der im Artikel angesprochene Fahrer gefahren ist, kann ich nicht beurteilen.

 

Übrigens: In der gleichen Ausgabe der SVZ ging es um einen Bürger, der seit 42 Jahren seinen Führerschein hatte und nun seinen ersten Punkt kassieren wird. Der Artikel war eindeutig pro Bürger geschrieben, aber in der Überschrift ging es um Raser. :120: Daran sieht man ja, was los ist bei dieser Zeitung. :D:unsure:

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Mal was zu dem Kunstgriff: 11 Punkte sind schon heftig, wenn auch vollkommen berechtigt

 

Und so, wie ich den 27-jährigen BMW-Rowdy einschätze, wird er sein Verhalten immer noch nicht eigesehen haben und so weitermachen .... und die Schweriner Poilzei wird ihm mit sicherheit eine Zeitlang unter Auge beahlten - ich denke es ist eine Frage der Zeit, bis der seinen Führerschein los ist

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Man muss sich auch mal überlegen, was in der Vergangenheit schon alles vorgefallen sein muss, dass man ihm nach mehreren Hinweisen bereits auflauert, weil man wusste, dass er offensichtlich täglich dort langfährt.

 

Außerdem muss man zu Beginn des Überholvorganges wissen, wo man diesen wieder beenden will. Einfach ausscheren und dann bei Gegenverkehr rechts in die Kolonne drücken ist verboten.

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Man muss sich auch mal überlegen, was in der Vergangenheit schon alles vorgefallen sein muss, dass man ihm nach mehreren Hinweisen bereits auflauert, weil man wusste, dass er offensichtlich täglich dort langfährt.

 

Außerdem muss man zu Beginn des Überholvorganges wissen, wo man diesen wieder beenden will. Einfach ausscheren und dann bei Gegenverkehr rechts in die Kolonne drücken ist verboten.

 

kolonne drücken ??? das sind mir die liebsten die keinen sicherheitsabstand einhalten und somti einem überholenden die möglichkeit nehmen einzuscheren...

somit gibts praktisch kein in die kolonne drücken, das kann man nur so empfinden wenn man keinen sicherheitsbastand einhält, bei halben tachowert macht das bei 100km/h immerhin 50m..... oder zumindest 25m um keine punkte zu kassieren (mal übertrieben dargestellt).

 

ich selbst hatte schon mal so nen fall, ganz vorne ein traktor so riesen ding, geschätzt 60-70 km/h, dahintert ein riesen LKW, sicherheitsbastand 2m (strecke leicht bergauf), für mich hats gereicht den LKW zu überholen, dann es hat ganze 10 sekunden gedauert (nach mehrmaligen hupen meinerseits) bis ich endlich einscheren konnte dazwischen... sowas gehört ausm verkehr gezogen weil selbst überholen hatte der LKW keine chance, da er mind. 2km freie sicht brüchte (schätz ich einfach mal so) die auf der strecke nirgends gegeben waren....

Das is dann mal ein extrembeispiel - die frage is nun welches verhalten verkehrsgefährdender ist, das überholen oder das nichteinhalten von sicherheitsabständen....

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Recht hast du. Rege mich auch über die fehlenden Lücken auf. Der fehlende Sicherheitsabstand gibt dir aber nicht das Recht, andere zu gefährden und abzudrängen.

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Recht hast du. Rege mich auch über die fehlenden Lücken auf. Der fehlende Sicherheitsabstand gibt dir aber nicht das Recht, andere zu gefährden und abzudrängen.

 

mehr oder weniger schon, laut STVO muß der überholende es dem überholden ermöglichen in überholen zu können (ok nicht wort wörtlich so formuliert), dazu gehört das wenn man überholt wird nicht beschleunigt, und eben den überholenden einscheren läßt.

 

klar wenn einer so doof überholt (alla 45 PS auto versucht zu überholen) und neben mir (obwohl ich nicht beschleunigt habe oder so) ist und dann den überholvorgang nicht abgeschlossen bekommt obwohl vor mir ausreichen platz ist, das is dann schon mehr als dreist.... und klar nicht erlaubt dann nach rechts drücken zu wollen, aber als aufmerksamer fahrer sieht man das und bremst rechtzeitig, weil das ist auch pflicht des zu überholt werdenden, im notfall zu bremsen damit der andere seinen überholvorgang beenden kann... weil dumm wärs wenn beide bremsen, dann sind sie immernoch nebeneinander...

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Guest Simineon
Recht hast du. Rege mich auch über die fehlenden Lücken auf. Der fehlende Sicherheitsabstand gibt dir aber nicht das Recht, andere zu gefährden und abzudrängen.

 

mehr oder weniger schon, laut STVO muß der überholende es dem überholden ermöglichen in überholen zu können (ok nicht wort wörtlich so formuliert), dazu gehört das wenn man überholt wird nicht beschleunigt, und eben den überholenden einscheren läßt.

 

 

Das ist ja wohl kompletter Humbug: Link

 

§5 Überholen

 

[...](2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

wenn der Überholende nicht einschätzen kann, dass er den Überholvorgang ohne Gefährdung beenden kann, dann darf er den Überholvorgang gar nicht erst beginnen. Es ist nirgendwo in der StVO davon die Rede, das derjenige, der Überholt wird, dem Überholenden ermöglichen muss wieder einzuscheren.

 

dann es hat ganze 10 sekunden gedauert (nach mehrmaligen hupen meinerseits) bis ich endlich einscheren konnte dazwischen... sowas gehört ausm verkehr gezogen
Dein Fehler ... wer so dämlich überholt, dass er darauf angewiesen ist, dass ein anderer wegen ihm bremst "gehört aus dem Verkehr gezogen"

 

aber als aufmerksamer fahrer sieht man das und bremst rechtzeitig, weil das ist auch pflicht des zu überholt werdenden, im notfall zu bremsen damit der andere seinen überholvorgang beenden kann... weil dumm wärs wenn beide bremsen, dann sind sie immernoch nebeneinander...

 

widerum falsch.

 

Derjenige, der sich unerlaubterweise auf der Überholspur befindet muss seinen Überholvorgang schnellstmöglich abbrechen und nicht beenden. Persönlich würde ich Vollgas geben und meinen persönlichen Sicherheitsabstand opfern, um dem Überholer die Möglichkeit zu geben in den nun doppelt so grossen Abstand hinter mir einzuscheren. Bei einer Bremsung würde der Sicherheitsabstand hinter mir durch die Bremsung aufgebraucht (falls der Hintermann auch bremst würde der Abstand maximal gleichbleiben), damit wäre nirgendwo Abstand zum reindrängeln.

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§4 Abstand

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

 

wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,

 

wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder

 

auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

 

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Vor einem LKW ist also eine ausreichend große Lücke zum Einscheren zu erwarten.

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Guest Simineon
§4 Abstand

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

 

wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,

 

wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder

 

auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

 

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Vor einem LKW ist also eine ausreichend große Lücke zum Einscheren zu erwarten.

 

richtig ... der Verstoss, den der LKW-Fahrer begeht rechtfertigt jedoch nicht den Verstoss, den der Überholende begeht, wenn er sich reindrängelt.

 

Wenn ein erwarteter Abstand auf einmal nicht langt, so ist der Überholvorgang ohne Gefährdung der Parteien abzubrechen.

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Mal eine andere Frage: Sind 11 Punkte am Stück überhaupt möglich? Muss nicht erstmal bei 8 Punkten ein Schreiben rausgehen? :rolleyes:

 

Also Tatmehrheit ist ja bekannt (mir wollte man auch schon 7 Punkte am Stück vermachen), es geht um das Hinweisschreiben bei 8 und 14 Punkten.

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Wenn man das Hinweisschreiben mit 8 Punkten nicht bekommen hat, wird man so gestellt als hätte man 13 Punkte (wenn man sie überschritten hat).

Wenn man das Hinweisschreiben mit 14 Punkten nicht bekommen hat, wird man so gestellt als hätte man 17 Punkte.

11 Punkte am Stück geht schon. Und mit einzelnen Überholvorgängen, jeweils ein neuer Tatentschluss, ist das auch keine Tateinheit.

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@ Simineon

 

§ 5 StVO

Überholen

I. (Allgemeine Verkehrsregeln)

 

 

 

(1) Es ist links zu überholen.

 

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

(3) Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage oder

 

2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

 

 

 

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

 

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

 

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

 

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren, Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

 

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

 

 

--------------------

 

schau dir mal den Punkt 6 ganz genau an....

somit fällt deine theorie mit beschleunigen wenns kanpp wird als überholter mal ganz flach...

 

Natürlich steht in der StVO nicht, dass man bremsen muss, wenn man überholt wird.

Aber es steht auch nicht drin, dass man nicht bremsen darf (wenn sich dabe eine gefährliche Situation ergibt!). Wenn Bremsen die richtige Lösung ist

 

Im Gegenteil:

"§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

 

Wenn also unser Überholter nicht bremst, obwohl er damit die Gefahr beseitigen könnte. Oder wenn er gar eine Gefahr heraufbeschwört, weil er nicht bremst.

Dann verstößt er gegen §1(2): "...hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet ...".

Dann besteht er auf ein Recht, das er gar nicht hat, und er erfüllt nicht eine Pflicht.

 

und klar jemand der überholt und den überholten zum bremsen zwingt hält sich selbst nicht an §1, aber was du machst is dann gleiches mit gleichem vergelten (typische deutsche blockwart mentalität), nur mit dem unterschied das wenn der überholte leicht die bremse antipt, der überholte volgas gibt die gefahren situtaion blitzschnell aus der welt geschaffen ist....

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Wir müssen hier zwei Angelegenheiten ganz klar trennen:

 

1) Verhalten und Entscheidungsfindung VOR Beginn des Überholvorganges

2) Verhalten und Entscheidungsfindung in der brenzligen Situation, also wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

 

Zu 1 gehört nun mal, dass man den Überholvorgang nicht beginnen darf, wenn man ihn nicht sicher abschließen kann.

 

Zu 2 gehört es, dass der Überholte und der Entgegenkommende bremst, damit der Überholer einscheren kann und ein Unfall vermieden wird. Dieser Punkt gibt einem aber keine Berechtigung, 1) zu ignorieren.

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Wenn also unser Überholter nicht bremst, obwohl er damit die Gefahr beseitigen könnte. Oder wenn er gar eine Gefahr heraufbeschwört, weil er nicht bremst.

Dann verstößt er gegen §1(2): "...hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet ...".

Dann besteht er auf ein Recht, das er gar nicht hat, und er erfüllt nicht eine Pflicht.

 

Nun ja, somit ist der Überholende zwar im Recht aber was nützt ihm das wenn er sich vor dem Kühler eines 40 Tonner wiederfindet.

Das ist wie mit dem Radfahrer auf dessen Grabstein stand:

...aber er hatte doch Vorfahrt.

 

MfG Bauloewe

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@dagegen

 

korrekt, so seh ich das auch,

und ums auf mein selbst erlebtes beispiel mit dem LKW zu beziehen, ich hatte ca. 1km freie sicht (kam nix), und die zu überholenden fuhren nur ca. 70 Km/h, hätte den Traktor eventuell auch noch geschaft als der gegenverkehr auftauchte (als ich halb am LKW vorbei wahr), wollte jedoch kein risiko eingehen, uns sicherheitshalber vorm LKW einschere... hab ja dann noch ca. 10 sekunden zeit gehabt zu warten bis der typ endlich bremst um mich einscheren zu lassen....

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