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Nötigung - Keine Foto, Keine Zeugen


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Hallo allerseits! Ich bin Veronika, 23 Jahre. Nun meine Story:

 

Nachdem ich als Kfz-Fahrerin einen Straftat begangen hatte (Nötigung), bekommt meine Schwester (als Kfz-Halterin) eine Vorladung zur Polizei.

 

Zufälligerweise (durch Bekannten) haben wir erfahren, dass der Anzeigeerstatter keine Zeugen benannt hatte und Fotos gibt´s sowieso nicht – also keine Beweise!

 

Was könnt ihr uns empfehlen?

1) zuerst gar nicht zur Polizei zu gehen, um alles rauszuschieben (Verjährung für mich?)

2) zur Polizei gehen und schweigen?

 

Leider haben wir keine Rechtsversicherung!

 

Wir freuen uns auf eure Ratschläge!

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Guest Simineon
Hallo allerseits! Ich bin Veronika, 23 Jahre. Nun meine Story:

 

Nachdem ich als Kfz-Fahrerin einen Straftat begangen hatte (Nötigung), bekommt meine Schwester (als Kfz-Halterin) eine Vorladung zur Polizei.

 

Zufälligerweise (durch Bekannten) haben wir erfahren, dass der Anzeigeerstatter keine Zeugen benannt hatte und Fotos gibt´s sowieso nicht – also keine Beweise!

 

Was könnt ihr uns empfehlen?

1) zuerst gar nicht zur Polizei zu gehen, um alles rauszuschieben (Verjährung für mich?)

2) zur Polizei gehen und schweigen?

 

Leider haben wir keine Rechtsversicherung!

 

Wir freuen uns auf eure Ratschläge!

 

Der Anzeigenersteller ist Zeuge, also gibt es mindestens den :unsure:

 

Obwohl keine RSV da ist: Nötigung ist ein Straftatbestand, da wirst Du ohne Anwalt nicht viel machen können.

Verjährung bei einem Straftatbestand dauert im übrigen wesentlich länger als bei einer Ordnungswidrigkeit.

 

Mein Tipp: zum Anwalt gehen und mit dem alles absprechen und zwar schon vor dem ersten Polizeibesuch

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Von einem Anwalt abraten würde ich zwar auch nicht, aber auf jeden Fall würde ich (als Schwester) zur Polizei nicht hingehen sondern schriftlich mitteilen, dass ich mich dazu nicht äußern will.

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Die Polizei würde mit allen trickreichen Befragungsmethoden versuchen, deine Schwester zu einer Aussage zu bewegen, also dass sie es zugibt oder dich benennt. Diesen Druck und diese Situation sollte man halt nicht unterschätzen, die können ihren Job. Auch wenn man schriftlich mitteilt, dass man nichts sagen will, kann es sein, sie versuchen einen zu Hause zu erreichen, man muss aber nichts dazu sagen und auch nicht mit ihnen reden.

 

Wenn am Ende keine Beweise raus kommen wird aber auch weiter nichts unternommen, außer dass vielleicht für das Auto ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann, das glaube ich in dem Fall aber weniger.

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Hat deine Schwester ein Alibi?

 

reden ist Silber Schweigen ist Gold. Daher KEINE Aussagen machen (Schwester). Sollen sie doch selber ermitteln. Im übrigen hat deine Schwester ein Zeugnisverweigerungsrecht falls sie sie über dich ausfragen wollen (aber sie soll ja sowieso nicht sagen!).

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Sollte ein Strafbefehl kommen, dann würde ich spätestens einen Anwalt einschalten, der Einspruch einlegt. Sie war es ja nicht.

 

Es sollte ohne Identifizierung soweit aber nicht kommen.

 

Normal verlaufen solche Privatanzeigen ohne Fahreridentifizierung im Sande, außer in den (nicht ganz seltenen) Fällen, in denen dummerweise der Fahrer selber zugibt, dass er gefahren ist, oder von Verwandten genannt wird.

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Richtig, der Zeuge kommt zum Termin.

 

Im Regelfall wird jedoch schon vorher verucht, den/die FahrerIn zu ermitteln ( Besuch in der Nachbarschaft etc. ).

 

dete

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@dete & traffic

 

Welches Foto !!!!!!!!!!! Lest mal den Thread bevor ihr was postet ! :unsure:

 

@Bundeskanzler

 

So schlau wird "Veronika" sicher von selber gewesen sein. :120:

 

Ich denke, es ist für den Fall sekundär, ob es sich um Veronika und ihre Schwester oder um Victor und seinen Bruder handelt, und ob er/sie 23 oder 32 ist, ist hier eigentlich auch egal.

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GM,

 

vielleicht erfragt man, ob und wer oder ausschließlich oder zu welchen Zeiten oder vielleicht immer mit dem Fahrzeug unterwegs war/ist??

 

Hier steht eine Straftat im Raum, da wird im Regelfall etwas ausführlicher ermittelt, glaub es mir!

 

Darum "Besuch in der Nachbarschaft"!

 

Hatten schon Erfolg damit, interessiert aus den STA und den Richter!

 

 

dete

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Ich bin ein bisschen Verwirrt, dass hier noch keiner etwas von AUSSAGE gegen AUSSAGE gesagt hat??? Ich wusste ga rnicht, dass die plizei das in solchen Fällen weeiter ahndet und irgendwelche Identifizierungsmaßnahmen irgendwie arbeitet???

 

Zählt das neuerdings nicht mehr?

 

Ich meine ich kann demnach mir auch ein x-belibiges Fahrzeug mit 1 Person aussuchen und erzählen, dass diese mich genötigt hat....

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Ich bin ein bisschen Verwirrt, dass hier noch keiner etwas von AUSSAGE gegen AUSSAGE gesagt hat???

Daran erkennst Du, dass hier nachgedacht wird, bevor etwas geschrieben wird. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz "Aussage gegen Aussage". Dem Richter steht es frei, die ihm vorliegenden Beweise zu gewichten.

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Daran erkennst Du, dass hier nachgedacht wird, bevor etwas geschrieben wird. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz "Aussage gegen Aussage". Dem Richter steht es frei, die ihm vorliegenden Beweise zu gewichten.

 

Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..." - der auch fast immer (manchmal zu oft) benutzt wird - die Polizei erkennt die Rechtslage doch schon bei der Anzeigenaufnahme und deswegen wunrde ich mich über die anderen Schritte/Maßnahmen ...

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Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..."

Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben.

 

Wem würdest Du mehr glauben?

 

a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen.

 

oder

 

b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann.

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Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben.

 

Wem würdest Du mehr glauben?

 

a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen.

 

oder

 

b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann.

 

Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können dass das es den vorfall so gegeben hat - Und Zweifel sind bei einer 1:1-Situation doch schon automatisch da???

Rein objektiv betrachtet???

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Erstens entscheidet der Richter und nicht der Staatsanwalt.

 

Und wie nudel schon sagte, ist der Richter frei, wem er glaubt.

 

Für eine Verurteilung ist kein Beweis im mathematischen Sinne nötig, es geht nur darum, dass der Richter keine vernünftigen Zweifel hat, und das kann auf Grund der Aussage eines Zeugen - wenn sie überzeugend ist - auch gegen die Aussage des Beschuldigten der Fall sein.

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Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können

Was Du denkst, ist vor Gericht völlig irrelevant. Der Staatsanwalt muss gar nichts. Der muss nicht einmal unbedingt an der Verhandlung teilnehmen.

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Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..."

Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben.

 

Wem würdest Du mehr glauben?

 

a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen.

 

oder

 

b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann.

 

Das kann man so nicht sagen. Natürlich könnte man auch den Beschuldigten befragen. Zur Einschätzung bedarf es allerdings einiges an Erfahrung, um die Lüge von der Wahrheit oder dem bewußten Auslassen von Tatsachen unterscheiden zu können.

 

Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können

Was Du denkst, ist vor Gericht völlig irrelevant. Der Staatsanwalt muss gar nichts. Der muss nicht einmal unbedingt an der Verhandlung teilnehmen.

Quelle? :rolleyes:

 

Das Fehlen des StA in der Hauptverhandlung ist ein absoluter Revisionsgrund § 338 Nr. 5 StPO (bei einen wesentlichen Teil der HV). Ansonsten sollte man noch § 226 StPO lesen.

 

§ 226 StPO Absatz 1

Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

 

<_<

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Guest Simineon
Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können dass das es den vorfall so gegeben hat - Und Zweifel sind bei einer 1:1-Situation doch schon automatisch da???

Rein objektiv betrachtet???

 

Die meisten Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, ich empfehle Dir, an einem freien Tag, mal an einer realen Verhandlung teilzunehmen ... vielleicht ändert das Deine Sicht etwas :rolleyes:

 

... die Gerichtssendungen sind zwar lustig anzuschauen, haben aber mit realen Verhandlungen sehr wenig zu tun.

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würde auf gar keinen Fall, weder persönlich noch die Schwester, bei der Trachtengruppe erscheinen. Die Gefahr, dass durch unverfängliche Bemerkungen und Aktennotizen irgendetwas konstruiert werden kann ist einfach zu gross

 

wenn die Staatsanwalstschaft eröffnen will soll sie es tun, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt, aber halt nur wenn keine Beweise, Verdachtsmomente usw. vorhanden sind

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