IMROVISATOR 0 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Hallo allerseits! Ich bin Veronika, 23 Jahre. Nun meine Story: Nachdem ich als Kfz-Fahrerin einen Straftat begangen hatte (Nötigung), bekommt meine Schwester (als Kfz-Halterin) eine Vorladung zur Polizei. Zufälligerweise (durch Bekannten) haben wir erfahren, dass der Anzeigeerstatter keine Zeugen benannt hatte und Fotos gibt´s sowieso nicht – also keine Beweise! Was könnt ihr uns empfehlen?1) zuerst gar nicht zur Polizei zu gehen, um alles rauszuschieben (Verjährung für mich?)2) zur Polizei gehen und schweigen? Leider haben wir keine Rechtsversicherung! Wir freuen uns auf eure Ratschläge! Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Die Frage ist, kann dich der Anzeigenerstatter identifizieren?Wenn nein, sieht die Sache für dich nicht schlecht aus. Quote Link to post Share on other sites
IMROVISATOR 0 Posted April 5, 2007 Author Report Share Posted April 5, 2007 Mich glaube zu 99,9% nicht und meine Schwester sowieso nicht. Soll meine Schwester zum Vorfall schweigen oder sagen dass das nicht sie gewesen sei? Danke! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Hallo allerseits! Ich bin Veronika, 23 Jahre. Nun meine Story: Nachdem ich als Kfz-Fahrerin einen Straftat begangen hatte (Nötigung), bekommt meine Schwester (als Kfz-Halterin) eine Vorladung zur Polizei. Zufälligerweise (durch Bekannten) haben wir erfahren, dass der Anzeigeerstatter keine Zeugen benannt hatte und Fotos gibt´s sowieso nicht – also keine Beweise! Was könnt ihr uns empfehlen?1) zuerst gar nicht zur Polizei zu gehen, um alles rauszuschieben (Verjährung für mich?)2) zur Polizei gehen und schweigen? Leider haben wir keine Rechtsversicherung! Wir freuen uns auf eure Ratschläge! Der Anzeigenersteller ist Zeuge, also gibt es mindestens den Obwohl keine RSV da ist: Nötigung ist ein Straftatbestand, da wirst Du ohne Anwalt nicht viel machen können. Verjährung bei einem Straftatbestand dauert im übrigen wesentlich länger als bei einer Ordnungswidrigkeit. Mein Tipp: zum Anwalt gehen und mit dem alles absprechen und zwar schon vor dem ersten Polizeibesuch Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Von einem Anwalt abraten würde ich zwar auch nicht, aber auf jeden Fall würde ich (als Schwester) zur Polizei nicht hingehen sondern schriftlich mitteilen, dass ich mich dazu nicht äußern will. Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Nachdem ich als Kfz-Fahrerin einen Straftat begangen hatte (Nötigung) ... Darf man fragen, was du genau gemacht hast? Quote Link to post Share on other sites
IMROVISATOR 0 Posted April 5, 2007 Author Report Share Posted April 5, 2007 ... Lichthupe ... dicht auffahren. Noch eine Frage: Was würde denn Polizei machen, wenn sie keine Beweise hat? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Die Polizei würde mit allen trickreichen Befragungsmethoden versuchen, deine Schwester zu einer Aussage zu bewegen, also dass sie es zugibt oder dich benennt. Diesen Druck und diese Situation sollte man halt nicht unterschätzen, die können ihren Job. Auch wenn man schriftlich mitteilt, dass man nichts sagen will, kann es sein, sie versuchen einen zu Hause zu erreichen, man muss aber nichts dazu sagen und auch nicht mit ihnen reden. Wenn am Ende keine Beweise raus kommen wird aber auch weiter nichts unternommen, außer dass vielleicht für das Auto ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann, das glaube ich in dem Fall aber weniger. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Hat deine Schwester ein Alibi? reden ist Silber Schweigen ist Gold. Daher KEINE Aussagen machen (Schwester). Sollen sie doch selber ermitteln. Im übrigen hat deine Schwester ein Zeugnisverweigerungsrecht falls sie sie über dich ausfragen wollen (aber sie soll ja sowieso nicht sagen!). Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Wobei ich (als Schwester) auf KEINEN Fall das Wort "Zeugnisverweigerungsrecht" in den Mund nehmen würde! Dann kann sie ja gleich sagen: Seht euch mal in meiner Familie um. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Zusammenfassung:- Nicht hingehen!- Nichts sagen! Quote Link to post Share on other sites
IMROVISATOR 0 Posted April 5, 2007 Author Report Share Posted April 5, 2007 OK! Danke erst mal für diese Ratschläge! Und wenn Schwester mitteilt, sie möchte sich nicht äußern, wird dann die Akte zum Staatsanwalt weitergeleitet und der verurteilt sie anhand von der Aussage von Anzeigeerstatter oder wie läuft es denn dann? Quote Link to post Share on other sites
Spritsparer 1 Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Nein, verurteilen kann nur der Richter.Und auch nur den Angeklagten, den man in deinem Fall noch nicht hat. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 5, 2007 Report Share Posted April 5, 2007 Sollte ein Strafbefehl kommen, dann würde ich spätestens einen Anwalt einschalten, der Einspruch einlegt. Sie war es ja nicht. Es sollte ohne Identifizierung soweit aber nicht kommen. Normal verlaufen solche Privatanzeigen ohne Fahreridentifizierung im Sande, außer in den (nicht ganz seltenen) Fällen, in denen dummerweise der Fahrer selber zugibt, dass er gefahren ist, oder von Verwandten genannt wird. Quote Link to post Share on other sites
IMROVISATOR 0 Posted April 5, 2007 Author Report Share Posted April 5, 2007 Danke euch für die Ratschläge! Mal andere Frage: Wie läuft so eine Identifizierung ab? Kommt der Zeuge auch zu dem Termin, wo auch Beschuldigte vorgeladen wird (zur Polizei)? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 Richtig, der Zeuge kommt zum Termin. Im Regelfall wird jedoch schon vorher verucht, den/die FahrerIn zu ermitteln ( Besuch in der Nachbarschaft etc. ). dete Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 Ach dete, was soll das bringen, war die Nachbarschaft etwa dabei? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 @GM: dete meint doch nur die Identifikation übers Foto, sofern die Nachbarn dabei überhaupt mitspielen. Quote Link to post Share on other sites
Bundeskanzler 0 Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 Hallo allerseits! Ich bin Veronika, 23 Jahre. Nun meine Story: Vielleicht möchtest Du auch noch Deinen Nachnamen+Adresse bekanntgeben und am besten ein handschriftliches Geständnis hier einstellen ? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 @dete & traffic Welches Foto !!!!!!!!!!! Lest mal den Thread bevor ihr was postet ! @Bundeskanzler So schlau wird "Veronika" sicher von selber gewesen sein. Ich denke, es ist für den Fall sekundär, ob es sich um Veronika und ihre Schwester oder um Victor und seinen Bruder handelt, und ob er/sie 23 oder 32 ist, ist hier eigentlich auch egal. Quote Link to post Share on other sites
IMROVISATOR 0 Posted April 6, 2007 Author Report Share Posted April 6, 2007 Danke euch Ich habe jetzt sowieso eine "Lehre" für´s ganze Leben bekommen - jetzt fahre ich wie eine alte Oma -schön langsam und vorsichtig! Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 6, 2007 Report Share Posted April 6, 2007 Kannst uns ja hier und im VP mal auf dem Laufenden halten, was sich entwickelt ... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 7, 2007 Report Share Posted April 7, 2007 GM, vielleicht erfragt man, ob und wer oder ausschließlich oder zu welchen Zeiten oder vielleicht immer mit dem Fahrzeug unterwegs war/ist?? Hier steht eine Straftat im Raum, da wird im Regelfall etwas ausführlicher ermittelt, glaub es mir! Darum "Besuch in der Nachbarschaft"! Hatten schon Erfolg damit, interessiert aus den STA und den Richter! dete Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Ich bin ein bisschen Verwirrt, dass hier noch keiner etwas von AUSSAGE gegen AUSSAGE gesagt hat??? Ich wusste ga rnicht, dass die plizei das in solchen Fällen weeiter ahndet und irgendwelche Identifizierungsmaßnahmen irgendwie arbeitet??? Zählt das neuerdings nicht mehr? Ich meine ich kann demnach mir auch ein x-belibiges Fahrzeug mit 1 Person aussuchen und erzählen, dass diese mich genötigt hat.... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Ich bin ein bisschen Verwirrt, dass hier noch keiner etwas von AUSSAGE gegen AUSSAGE gesagt hat???Daran erkennst Du, dass hier nachgedacht wird, bevor etwas geschrieben wird. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz "Aussage gegen Aussage". Dem Richter steht es frei, die ihm vorliegenden Beweise zu gewichten. Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Daran erkennst Du, dass hier nachgedacht wird, bevor etwas geschrieben wird. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz "Aussage gegen Aussage". Dem Richter steht es frei, die ihm vorliegenden Beweise zu gewichten. Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..." - der auch fast immer (manchmal zu oft) benutzt wird - die Polizei erkennt die Rechtslage doch schon bei der Anzeigenaufnahme und deswegen wunrde ich mich über die anderen Schritte/Maßnahmen ... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..."Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben. Wem würdest Du mehr glauben? a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen. oder b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann. Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben. Wem würdest Du mehr glauben? a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen. oder b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann. Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können dass das es den vorfall so gegeben hat - Und Zweifel sind bei einer 1:1-Situation doch schon automatisch da??? Rein objektiv betrachtet??? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Erstens entscheidet der Richter und nicht der Staatsanwalt. Und wie nudel schon sagte, ist der Richter frei, wem er glaubt. Für eine Verurteilung ist kein Beweis im mathematischen Sinne nötig, es geht nur darum, dass der Richter keine vernünftigen Zweifel hat, und das kann auf Grund der Aussage eines Zeugen - wenn sie überzeugend ist - auch gegen die Aussage des Beschuldigten der Fall sein. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen könnenWas Du denkst, ist vor Gericht völlig irrelevant. Der Staatsanwalt muss gar nichts. Der muss nicht einmal unbedingt an der Verhandlung teilnehmen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Richtig, aber es gibt den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten..."Dazu muss der Richter aber auch Zweifel haben. Wem würdest Du mehr glauben? a) Einem Beschuldigten, der straffrei lügen darf, dass sich die Balken biegen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, den Fall möglichst positiv darzustellen. oder b) Einem neutralen Zeugen, der die Wahrheit sagen muss und eventuell vereidigt werden kann. Das kann man so nicht sagen. Natürlich könnte man auch den Beschuldigten befragen. Zur Einschätzung bedarf es allerdings einiges an Erfahrung, um die Lüge von der Wahrheit oder dem bewußten Auslassen von Tatsachen unterscheiden zu können. Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen könnenWas Du denkst, ist vor Gericht völlig irrelevant. Der Staatsanwalt muss gar nichts. Der muss nicht einmal unbedingt an der Verhandlung teilnehmen.Quelle? Das Fehlen des StA in der Hauptverhandlung ist ein absoluter Revisionsgrund § 338 Nr. 5 StPO (bei einen wesentlichen Teil der HV). Ansonsten sollte man noch § 226 StPO lesen. § 226 StPO Absatz 1Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Der Staatsanwalt muss gar nichts. Der muss nicht einmal unbedingt an der Verhandlung teilnehmen.Quelle? Eigene Erfahrung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Aber nicht bei einer Straftat wie hier vorgeworfen wird. Ansonsten §§ lesen-einen habe ich abgetippt. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Aber nicht bei einer Straftat wie hier vorgeworfen wird.Bei mir war es nur ein Owi. Ich bn ja brav. Ansonsten §§ lesen-einen habe ich abgetippt.OK: Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted April 9, 2007 Report Share Posted April 9, 2007 Aber nicht bei einer Straftat wie hier vorgeworfen wird.Bei mir war es nur ein Owi. Ich bn ja brav. Wir sind doch alle (B-)Engel. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 10, 2007 Report Share Posted April 10, 2007 Ich denke es ist irrelevant, es zählt 1:1 und der liebe Staatsanwalt muss !!!ohne zweifel!!! beweisen können dass das es den vorfall so gegeben hat - Und Zweifel sind bei einer 1:1-Situation doch schon automatisch da??? Rein objektiv betrachtet??? Die meisten Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, ich empfehle Dir, an einem freien Tag, mal an einer realen Verhandlung teilzunehmen ... vielleicht ändert das Deine Sicht etwas ... die Gerichtssendungen sind zwar lustig anzuschauen, haben aber mit realen Verhandlungen sehr wenig zu tun. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 10, 2007 Report Share Posted April 10, 2007 ... die Gerichtssendungen sind zwar lustig anzuschauen, haben aber mit realen Verhandlungen sehr wenig zu tun.Am Schluss kommt auch kein Überraschungszeuge. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 11, 2007 Report Share Posted April 11, 2007 ... die Gerichtssendungen sind zwar lustig anzuschauen, haben aber mit realen Verhandlungen sehr wenig zu tun. Eben Comedy für Juristen.Lustig sind die Sendungen aber selten,die Schauspieler sind dazu einfach zu schlecht. Quote Link to post Share on other sites
RacingPaul 0 Posted April 13, 2007 Report Share Posted April 13, 2007 würde auf gar keinen Fall, weder persönlich noch die Schwester, bei der Trachtengruppe erscheinen. Die Gefahr, dass durch unverfängliche Bemerkungen und Aktennotizen irgendetwas konstruiert werden kann ist einfach zu gross wenn die Staatsanwalstschaft eröffnen will soll sie es tun, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt, aber halt nur wenn keine Beweise, Verdachtsmomente usw. vorhanden sind Quote Link to post Share on other sites
Sunnybunny 5 Posted April 17, 2007 Report Share Posted April 17, 2007 Hey den Ochsenkopf gibt’s auch im Netz.http://www.youtube.com/watch?v=dVgW8JOnT1kEin guter Rat: Macht den Ton aus! Bei 3:20 ist der „check Point“ Quote Link to post Share on other sites
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