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Urteil: Städtische Radarfalle War Korrekt


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(...) "»Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde«, sagte er. Sie dürfe nicht in die Hände von Privatleuten weiter gegeben werden. Tatsächlich habe der Gemeindevollzugsbeamte jedoch mit einem Angestellten des Radargeräteherstellers zusammen gearbeitet.

Dadurch mache die Stadt Messungen, die man so nicht hinnehmen könne. Eigentlich müsste sie zwei Beamte abstellen, forderte Rittmann. »Wir haben in Deutschland keine privaten Sheriffs«, unterstrich er mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen." (...) (Acher-Rench-Zeitung, 02.04.07)

 

http://www.baden-online.de/news/artikel.ph...arz&id=9442

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Guest Simineon

... und wieder ein hervorragendes Beispiel wie man sinnentstellend zitiert, aber der Threadtitel ist wenigstens korrekt *gg*

 

Denn der Schlusssatz ist wichtig:

 

Richterin Stefanie Riggert ließ sich jedoch nicht irritieren. »Der Sachverständige sagt, dass die Messung korrekt ist«, entgegnete sie. In ihrem Urteil beließ sie es bei dem eingangs genannten Bußgeld von 50 Euro. Dazu kommen die Kosten des Verfahrens.

 

Im Endeffekt wurde es also nur teurer und die Messung durch Gemeindebedienstete bestätigt

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