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Rotlicht Am Bahnübergang...!


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Guest roaduser

Hi Gast Nr. 225 (warum meldest Du Dich eigentlich nicht an?),

 

dem ist nichts mehr hinzuzufügen

 

Aber wenn es um ein Fahrverbot geht, bei jemanden der heutzutage einen Job hat, sollten etwas mehr Fakten und mildernde Umstände zur Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt werden.

 

@ Jones:

 

warum sollten da kleinere Brötchen gebacken werden?

Die Bußgeldsätze sind dazu da, um bei Verstößen eingehalten zu werden. Wer so fährt, soll sich vorher überlegen was er tut und welche Konsequenzen das haben könnte. Hinterher zu jammern und dann so eine Weichspülermasche aufziehen ist in meinen Augen erbärmlich. Heutzutage ist doch die Mehrheit vom FS abhängig, da bist Du kein besonderer Ausnahmefall.

 

Und was für Fakten sollen den noch aufgeführt werden?

Du bist zu schnell an den Übergang rangefahren und genau deshalb war das Anhalten nicht mehr möglich und genau deshalb kam es zu einem klaren Rotlichtverstoß. Was denn noch?

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Guest Simineon
Und wenn beide nichts miteinander zu tun haben sollten sie auch einzeln bewertet werden.

 

das wäre ja auch sinnvoll ... erstens zu schnell => 35 EUR ; zweitens bei rot => 150 EUR ; 3 Pkt. ; 1 M FV

 

Abgesehen davon: Es gab ja eine Gelbphase ... an dieser Schranke durch Glockenzeichen

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Guest roaduser

Es wird ja auch einzeln bewertet weil Tateinheit!

 

Aber Gelbphase durch Glockengeläut ersetzen ist so, als wenn der Pastor Sonntags mit einem gelben Tuch zum Gottesdienst ruft ;) (eher winkt)

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Schön das hier einige davon ausgehen, ich würde die Schuld bei jemandem anderen Suchen. Möcht mal wissen bei wem?

 

Warum gehen diejenigen hier, die der Meinung sind, meine Strafe wäre angemessen, davon aus, ich würde versuchen um eine Strafe zu

kommen, weil ich mir keiner Schuld bewusst währe?!?

Das die Schuld einzig und allein bei mir liegt, habe ich mehrfach, ausdrücklich betont!

Es ging mir hierbei lediglich um das Ausmaß der Schuld und um die Angemessenheit der Strafe, und ob es eine gesetzliche Festlegung dafür

gibt, was einen Rotlichtverstoß eigentlich ausmacht.

 

Man kann mir doch keinen Rotlichtverstoß vorwerfen, wenn ich diesen Objektiv nicht begangen hab!?!?

Wenn ich zu schnell war, in einem Abschnitt dieses Geschehens, bei dem von einem Rotlicht noch garnicht auszugehen

war, steht das meiner Meinung nach auf einem anderen Blatt.

 

Es ist doch sonst immer alles so eindeutig für viele hier?

 

Ein Rotlichtverstoß ist ein Rotlichtverstoß und eine Geschw.-Überschreitung ist eben dieses!

 

Aber wenn jemand der Meinung ist, die Toleranzzeit, an plötzlich rot aufleuchtenden Ampelanlagen, könne durch meine Fahrweise, vor dem

BÜ, aufgehoben werden dann soll er das auch sagen das nehm ich dann auch hin. Denn nichts weiter als eine vernünftige Erklährung dafür, warum ich ein Fahrverbot wegen 20 zuviel bekommen soll, wollte ich von Anfang an haben.

 

Kommentare die aussagen: Schuld, Stempel drauf und abheften!

hatte ich mir nicht gewünscht...

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Man kann mir doch keinen Rotlichtverstoß vorwerfen, wenn ich diesen Objektiv nicht begangen hab!?!?Du hast es wohl immer noch nicht begriffen, es wird dir kein

Du hast es wohl immer noch nicht begriffen, es wird dir kein Rotlichtverstoß vorgeworfen sondern

 

BKat-Nr. 89a.2 Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht, gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bediensteter "Halt gebot"

 

Wenn da die Strafen höher ausfallen, weil die Folgen bei einem Unfall i.d.R. ungleich höher sind als bei einem Rotlichtverstoß ist es eben dein Pech.

 

Wenn deine Geschwindigkeitsüberschreitung dafür ursächlich war, deine Verantwortung.

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@ Simineon

 

Da ist nun mein Beitrag, in dem steht in der ersten Zeile, das ich mit erlaubten 55 km/h fahre. Direkt dahinter ein fettes grinsen.

Und du legst mir das zur Last? Das is doch voll daneben und absolut unsachlich.

 

Findest du es gut, wenn jemand in seiner Beschreibung sagt er wäre 50 gefahren?

Gehst du dann etwa davon aus das das was in seinem Bericht steht alles der Wahrheit entspricht?

Abgesehen davon werde ich nicht angehalten oder bestraft wenn ich 55 fahre. Folglich ist es erlaubt!

Nicht ordnungsgemäß aber für mich erlaubt! Und wenn du mir weis machen willst du fährst innerorts immer Strich Fünfzig, dann tust du mir auch leid! Denn DAS ist unglaubhaft. Mal ehrlich.

 

Warum hast du das so ernst genommen, wenn du nicht schon beim lesen der allerersten Zeile davon davon ausgegangen bist,

das ich hier nichts zu reklamieren hätte?

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Zitat:

 

"Du hast es wohl immer noch nicht begriffen, es wird dir kein Rotlichtverstoß vorgeworfen sondern ..."

 

NA das ist doch mal ne Aussage, mit der ich was anfangen kann!

Woher soll ich, als LAie denn wissen das das ein anderer Tatbestand ist. Der Beamte sprach lediglich von einem Rotlichtverstoß!

Wenn man nur so nen Paragraphen hinpostet ist das leider ein Buch mit sieben Siegeln...

 

Und wie ist denn das Strafmass in diesem Fall?

 

1 Monat FV

150 €

4 Punkte oder 3 Punkte

 

der Beamte sprach nämlich nur von 3 Punkten!

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Wie gesagt, gelb gabs garnicht. Die Signalglocke beginnt zeitgleich mit dem Rotlicht und da war ich schon neben der Ampelanlage mit 45!

 

Wenn ich in 100 oder 50 Meter Entfernung, gelb gesehen hätte und hätte dann noch auf 70 beschleunigt um noch vor Rot oder zeitgleich, drüberzukommen, könnt ichs ja verstehen aber es geht hierbei um ein Monat Fahrverbot bei Rotlicht ohne Vorwarnung! Wie gesagt, ich war halt eigentlich nur vorher schneller um schneller ran zu sein um dann mit normaler Geschwindigkeit drüberzufahren.

 

Ihr tut grad so als hätt ich vorsätzlich beschleunigt um noch bei Rot drüberzurauschen.

 

Wie gesagt, es war so knapp, das sich der Beamte mit mir auf ein Gespräch einliess ob es denn keine Toleranz gebe?

Da sagte er nur, ja, es war knapp!!! aber an BÜ gibt es grundsätzlich keine Toleranz.

Aber dann muss es doch wenigstens eine Vorwarnzeit geben!

 

Wenn also ein Beamter sagt, es gebe keine Toleranz und ich von verschiedenen höre, es gebe doch eine Toleranz und vor Gericht würde eine fehlende Vorwarn-(Gelb)phase doch eine Toleranz ersetzt werden können, solltet ihr mir nachsehen das ich hier versuche Tipps zu bekommen.

 

Denn ganz so Rowdyhaft, wie Ihr mich vielleicht einschätzt, bin ich nicht unterwegs. Sonst hätt ich schon ein paar Pünktchen aufm Konto!

Nur beweisen kann ich das halt nicht=(

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Guest Simineon
@ Simineon

 

Da ist nun mein Beitrag, in dem steht in der ersten Zeile, das ich mit erlaubten 55 km/h fahre. Direkt dahinter ein fettes grinsen.

Und du legst mir das zur Last? Das is doch voll daneben und absolut unsachlich.

 

55 km/h sind nicht erlaubt, maximal geduldet ... die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts immer noch :50: , keine 55 km/h oder 60 km/h

Ob die Strichzeichnung dahinter ein Grinsen ist, das vermag ich bei bestem Willen nicht zu erkennen, dafür haben wir die Smileys oder Du kannst wahlweise auch aus ; und ) ein Grinsen machen, trotzdem weiss ich nicht, was es daran zu grinsen gäbe.

 

Natürlich lege ich Dir zur Last, dass Du mit angeblich erlaubten 55 km/h innerorts fährst (ich fahre in den allermeisten Fällen innerorts wesentlich weniger als 50 km/h) vor einem beschrankten Bahnübergang auch noch beschleunigst

 

Diese Geschwindigkeitsübertretung ist ursächlich dafür, dass Du bei Rotlicht über einen Bahnübergang gefahren bist, damit solltest Du meiner Meinung nach für beide Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Du hast nämlich objektiv sehr wohl einen Verstoss begangen. Man kann nämlich nicht einfach seine Augen schliessen und sagen, man hätte nichts gesehen und deswegen keinen Verstoss begangen.

 

Ein Rotlichtverstoß ist ein Rotlichtverstoß und eine Geschw.-Überschreitung ist eben dieses!

korrekt ... und Du hast beides begangen

 

Denn nichts weiter als eine vernünftige Erklährung dafür, warum ich ein Fahrverbot wegen 20 zuviel bekommen soll, wollte ich von Anfang an haben.

 

Du bekommst kein FV für +20 km/h ... Du bekommst ein FV für BKat-Nr. 89a.2 Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht, [...]

 

Kommentare die aussagen: Schuld, Stempel drauf und abheften!

hatte ich mir nicht gewünscht...

 

was Du Dir wünschst oder nicht wünschst ist mir relativ egal ... Du postest hier und bittest um Meinungen ... dann lebe damit.

 

Im übrigen gibt es dieses schöne Zitat-Knöpfchen ... damit werden Beiträge etwas lesbarer ;) <= das ist ein Grinsemännchen !

 

 

 

Die Signalglocke beginnt zeitgleich mit dem Rotlicht und da war ich schon neben der Ampelanlage mit 45!

 

In deinem ersten Beitrag schreibst Du ganz klar, das erst das Tonsignal kommt und dann einige Sekunden später das Lichtsignal ... was ist denn nun richtig ?

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Immernoch haben Sie den Hintergrund meiner ürsprünglichen Beschreibung nicht verstanden. Ich beschleunigte im Bereich vor dem Übergang und bremste vor dem Übergang wieder ab. Soweit haben Sie es auch richtig verstanden. Als ich jedoch ca 50 Meter vor dem BÜ war hatte ich noch 60 km/h stehen und rollte aus bis zum Übergang. Hatte am Übergang aber auch keine 30 drauf. 45 waren es schon. Klar glaubt man mir jetzt keine 45 wenn ich vorher von 70 und 60 sprach, aber der BÜ is nunmal so holprig das ich mir da einiges kaputtmache wenn ich dort rüberdüsen würde.

Tze... da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt. Ich soll irgendwelche Hintergründe nicht verstanden haben...... SOSO! WIE auch, wenn die dafür notwendigen Informationen von Dir nur kleckerweise kommen.

 

Bis dahin war von Rot nichts zu sehen. 30 fahren gibts da nicht. Wie gesagt innerorts riesige 4fach beschrankte Bahnanlage. Alle, ich wiederhole alle fahren 50 dort. Die Polizei selbst auch. Jedenfalls gibt die StVO nunmal keine feste Höchtgeschwindigkeit an. Also umsichtig...Heisst doch irgendwie im normalen Strassenverkehr in einer Grossstadt an einer grossen Schrankanlage, mitfahren wie alle anderen auch
Frage: wenn ALLE, ich wiederhole ALLE in den Brunnen springen, springst Du dann auch hinterher? Ich denke nicht. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Ich habe allerdings mittlerweile so meine Zweifel, daß Du schon die notwendige Reife mitbringst, um die Folgen Deines Handelns absehen zu können. Noch etwas jung und unerfahren vielleicht? Würde so einiges erklären.

 

Ich rollte dann, nachdem die Beamten schon durch meine erhöhte Geschwindigkeit auf mich aufmerksam worden waren auf den Übergang zu und knapp 5m davor schaltet die Anlage auf Rot. Das sah ich nur noch im Augenwinkel.

Naja.... 5m..... ich denke doch mal, daß die Kollegen den Abstand deutlich besser abschätzen konnten. Hast Du sie mal danach gefragt?

 

D.h. man müsste die Geschwindikeitsübertretung und den Rotlichtverstoss eigentlich voneinander trennen...wie gesagt so schell bin ich da wirklich nicht rangefahren, wenn man die normalen Umstände an diesem Übergang in Betracht bezieht?!?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, so wurde Dir doch "nur" der Rotlichtverstoß angelastet. Wieso reitest Du denn immer auf der Geschwindigkeit herum?

 

Ich habe mich nun am Bahnübergang nicht anders verhalten als sonst.

Was ja letztlich nicht heißt oder heißen muß, daß es deshalb korrekt war.

 

Nur die Beschleunigung 200 m davor bis 50 m davor sind halt irgendwie ne andere Sache.
Richtig. Aber das - ich wiederhole mich einfach mal - wurde Dir ja nur mündlich vorgeworfen. Ich bin zwar etwas verwundert, daß man zuerst gesagt haben soll, man hätte Dich gemessen, aber anschließend wird kein konkreter Vorwurf bzw. keine konkrete Angabe hinsichtlich der Höhe der Überschreitung gemacht.

 

Man kann sich das als aussenstehender kaum vorstellen wie stressig die langen Standzeiten u.U. sein können wenn man beruflich, terminlich unterwegs ist und ungelogen mind. 5x am Tag einen solchen Bahnübergang passieren muss.

Doch, das kann ich. Ich mußte vor vielen Jahren über einen Zeitraum von 2 1/2 Jahre ständig über ein und denselben Bahnübergang. Angeblich soll dieser Bahnübergang sogar im Guinessbuch der Rekorde als der Übergang mit den längsten Stehzeiten oder den am häufigsten geschlossenen Schranken gestanden haben (vielleicht auch sogar noch stehen. Ich habe es nie überprüft).

 

Wenn man dann davon ausgeht das meine Story so stimmt wie ich sie erzähle, das ich vor dem BÜ kurz beschleunigte um das Risiko zu senken das man dort warten muss, ist ein Monat FV schon heftig...! 4 Punkte und 150€ das bezahl ich gern.

Punkte hab ich nicht, fahr zwar erst seit 6 Jahren, aber ich hab keine.

Kann es sein, daß Dir noch nicht ganz klar ist, wofür Du das Fahrverbot (nebst Bußgeld und Punkten) erhalten hast? Nicht etwa für Dein Beschleunigungsmanöver, sondern für den Rotlichtverstoß. Und der ist insbes. an Bahnübergängen ebenfalls recht heftig. Nicht umsonst fallen die Strafen deutlich höher aus als bei "normalen" Rotlichtverstößen.

 

 

Aber wenn es um ein Fahrverbot geht, bei jemanden der heutzutage einen Job hat, sollten etwas mehr Fakten und mildernde Umstände zur Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt werden.

Genauso gut kann man argumentieren, daß jemand, der so auf seinen Führerschein angewiesen ist wie Du (scheinbar), sich eben etwas mehr an die Regeln halten sollte. Hier bist Du ja auch nicht etwa unbedacht hineingerasselt, sondern eher bewußt und gewollt. Du hast etwas riskiert und zunächst jedenfalls etwas verloren.

 

Oftmals wird vom Gericht eine nichtvorhandene Gelbphase mit 3 Sekunden Toleranz aufgewogen. d.h. in meinem Fall wär das ein leichter Rotlichtverstoß und die Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich davor! Nicht aber unbedingt ein FV!
Dann legst Du am besten Einspruch ein und hoffst darauf, daß ein Richter so entscheiden wird.

 

Der Beamte zeigte mir übrigens, das man ohne PKW gleich 250 € berappen darf. Nurmal so nebenbei! lol find ich schon krass

Wenn man/ich/andere Kollegen anschließend die über mehrere hundert Meter verteilten Einzelteile des zuvor noch intakten Lebewesens, welches sich da Mensch schimpfte, "bestaunen" müssen, ist das ebenfalls recht krass. Jedenfalls kein angenehmer Einsatz/Anblick!

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Abgesehen davon werde ich nicht angehalten oder bestraft wenn ich 55 fahre. Folglich ist es erlaubt!

Nein, erlaubt ist es nicht. Es wird lediglich toleriert.

 

Nicht ordnungsgemäß aber für mich erlaubt!

AHA! "für mich erlaubt" => gibt es jetzt schon eine StVO-Jones? Legst Du jetzt ganz persönlich und individuell fest, was erlaubt ist und was nicht?

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Ihr tut grad so als hätt ich vorsätzlich beschleunigt um noch bei Rot drüberzurauschen.

Sagen wir mal so: in Erwartung des Haltsignals hast Du beschleunigt in der Hoffnung, es noch vorher zu schaffen. Dadurch hast Du aber auch billigend in Kauf genommen, daß Du in Anbetracht Deiner Geschwindigkeit im Falle des Haltsignals nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommst. Wenn das kein Vorsatz ist.....

 

Wie gesagt, es war so knapp, das sich der Beamte mit mir auf ein Gespräch einliess ob es denn keine Toleranz gebe?
Ich glaube nicht, daß er sich wegen "es war so knapp" auf ein Gespräch einlies. Ich diskutiere auch häufiger mit Leuten, die es aus ihrer Sicht etwas anders betrachten als ich oder andere Kollegen. Das tue ich, weil es für mich mit zu meinem Job gehört, mich mit den Leuten auseinanderzusetzen (so wie z.B. auch hier mit Dir :50: ), ohne jedoch damit gleichzeitig einzuräumen, daß an den Einwänden des VTs/Bürgers auch etwas dran ist.

 

Da sagte er nur, ja, es war knapp!!! aber an BÜ gibt es grundsätzlich keine Toleranz.

Und jetzt fragt sich: was bedeutete für den Kollegen "knapp"? 10m? 15m? Das ist doch relativ. Was würdest Du vor Gericht denn sagen wollen? Der Beamte sagte zu mir: "Ja, das war knapp." Der Richter wird den Kollegen fragen: "Was heißt denn 'knapp'?" Der Kollege (möglicherweise): "Naja, es waren eben keine 20m oder mehr, aber er hätte durchaus noch anhalten können, hatte aber zuvor deutlich wahrnehmbar beschleunigt ........ ." Ich denke, Du kannst Dir selbst ausmalen, wie der Richter diese oder eine ähnliche Aussage bewerten würde/könnte.

 

Wenn also ein Beamter sagt, es gebe keine Toleranz und ich von verschiedenen höre, es gebe doch eine Toleranz und vor Gericht würde eine fehlende Vorwarn-(Gelb)phase doch eine Toleranz ersetzt werden können, solltet ihr mir nachsehen das ich hier versuche Tipps zu bekommen.

Die bekommst Du hier auch. Auffällig ist halt nur, daß Du (insbes. anfänglich) selbst bei sachlichen Beiträgen dem Verfasser sofort aggressiv begegnet bist. Ich erinnere da insbes. an die erste Antwort auf Dein Anliegen (=> Benennung des Tatbestandes nebst rechtslicher Folgen).

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Richtig. Aber das - ich wiederhole mich einfach mal - wurde Dir ja nur mündlich vorgeworfen. Ich bin zwar etwas verwundert, daß man zuerst gesagt haben soll, man hätte Dich gemessen, aber anschließend wird kein konkreter Vorwurf bzw. keine konkrete Angabe hinsichtlich der Höhe der Überschreitung gemacht.
Richtig!

Ich glaube ehrlich gesagt nicht das sie mich gemessen haben. Sonst hätten sie das auch belegt und geahndet.

Jedenfalls hätten sie , wenn sie mich nicht gemessen haben keinen Gerichtsverwertbaren Beweis.

 

Eine Toleranz muß es geben und gibt es auch. Nicht umsonst werden die LZA an BÜ erneuert! Der Sicherheit wegen und wegen klarer Sachlage vor Gericht. Euer gezeter macht mich da schon ganz schön wuschig =) <---- :50:

 

 

Frage: wenn ALLE, ich wiederhole ALLE in den Brunnen springen, springst Du dann auch hinterher? Ich denke nicht. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Ich habe allerdings mittlerweile so meine Zweifel, daß Du schon die notwendige Reife mitbringst, um die Folgen Deines Handelns absehen zu können. Noch etwas jung und unerfahren vielleicht? Würde so einiges erklären.

Mhh bleibt realistisch.... =( <---- ;)

Edited by Bluey
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Ich glaube ehrlich gesagt nicht das sie mich gemessen haben. Sonst hätten sie das auch belegt und geahndet.

Jedenfalls hätten sie , wenn sie mich nicht gemessen haben keinen Gerichtsverwertbaren Beweis.

Offensichtlich nicht, denn sonst hättest Du ja eine Geschwindigkeitsüberschreitung nebst dem "Rotlicht" vorgeworfen bekommen. Die Sache mit der Geschwindigkeit als solche kannst Du also so langsam abhaken.

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Eine Toleranz muß es geben und gibt es auch. Nicht umsonst werden die LZA an BÜ erneuert! Der Sicherheit wegen und wegen klarer Sachlage vor Gericht. Euer gezeter macht mich da schon ganz schön wuschig =) <---- ;)

 

Junge, was willst du eigentlich? Du schreibst, du bist auf diesen Bahnübergang zugebrettert, erst mit 50 dann noch schnell mal auf 70 hoch, dann kurz auf 50 runter um noch schnell bei rot drüber zu kommen! Du kanntest diesen Bahnübergang! Also musstest du damit rechnen, dass Rot kommt! Warum beschwerst du dich? Es gibt keine virtuellen Grün/Gelb/Rotphasen an Bahnübergängen! Pech gehabt! Und dass du hättest 5 Minuten warten müssen ist kein Argument! :50:

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Hi Gast Nr. 225 (warum meldest Du Dich eigentlich nicht an?),

Ich bin doch angemeldet. :50: Man muß du unentdeckt bleiben, daher der Name ohne Bezug. ;)

 

------

@Jones

Ein gutes hat der Artikel hier. Du kannst am Ende richtig zitieren.

Ansonsten kann ich sagen-hättest du meinen Link angeklickt wäre die Auflösung zu den Punkten dagewesen.

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Guest roaduser

Hi Jones,

 

Es ging mir hierbei lediglich um das Ausmaß der Schuld und um die Angemessenheit der Strafe, und ob es eine gesetzliche Festlegung dafür

gibt, was einen Rotlichtverstoß eigentlich ausmacht.

Das Ausmaß Deiner Schuld beträgt 100% und angemessen ist die Strafe sicherlich, denn der Gesetzgeber geht ja schon zu Deinen Gunsten davon aus, dass Du die Tat fahrlässig begangen hast. Bei Deinen Schilderung drängt sich ja geradezu der Verdacht auf, dass Du vorsätzlich gehandelt hast, d.h. Du hast beschleunigt um noch schnell drüber zu kommen. Tuvok hat es eindrucksvoll geschildert:

 

Junge, was willst du eigentlich? Du schreibst, du bist auf diesen Bahnübergang zugebrettert, erst mit 50 dann noch schnell mal auf 70 hoch, dann kurz auf 50 runter um noch schnell bei rot drüber zu kommen!

 

Das bedeutet, wenn Du das so in einer Anhörung oder vor dem Verkehrsrichter von Dir gibst, dann könnte das auf Vorsatz rauslaufen und damit könnten sich die Strafen locker verdoppeln.

 

Und was es ausmacht, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben? Das ist doch nicht Dein Ernst, oder?

 

rot = Stop

keine Farbe = Weiterfahren

 

Wenn Du darauf rauswillst, wie die Regelung an einer Lichtzeichenanlage an einer normalen Strasse ist, die kannste hier vergessen. Denn es gibt ja nunmal keine Gelbphase die Dich auf das unmittelbar bevorstehende, grausame Schicksal (rote Ampel und 3-5 min. warten) vorbereitet.

 

Nun find Dich damit ab:

 

Vor dem BÜ beschleunigen und dann sagen, ich konnte deshalb nicht mehr anhalten, ist absolut daneben und kostet Dich, wenn Du dabei bleibst, ganz sicher mehr als 150 €.

 

@ Gast 225

 

wie gehabt: :50:

 

;)

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Junge, was willst du eigentlich? Du schreibst, du bist auf diesen Bahnübergang zugebrettert, erst mit 50 dann noch schnell mal auf 70 hoch, dann kurz auf 50 runter um noch schnell bei rot drüber zu kommen!
Gerade das eben nicht Kollegen! Versucht doch einfach mal die Beiträge unvoreingenommen zu lesen!

Vielleicht fällt euch dann etwas auf.

Ich sagte, das von Rot , bis 5 m vor dem BÜ nichts zu sehen war. Wieso denkt ihr, ich hätte beschleunigt um noch schnell vor oder während der Rotphase drüber zukommen. Ich fuhr lediglich davor zu schnell. Was hat das denn aber damit zu tun wenn ich noch vorher abbremse. Allein der Vorgang des wieder-abbremsens Trennt die beiden Vorgänge. Denn nach dem abbremsen, wurde es Rot!

Zumal mir das nochnichteinmal bewiesen werden kann=) <----- :50:

 

Aber kann mir eh egal sein. Wie Bluey schon richtig angenommen hat, haben die dort nicht gemessen und meine

Geschw.-Überschreitung ist lediglich eine Gefühlte Geschwindigkeit. Die Tatsache das sein Azubi-Kollege dabei war

heisst vor Gericht, das dieser natürlich zu einem gewissen Teil befangen ist. So und nun frag ich euch, was wird da vor Gericht als Beweis zugelassen?

Bisher nix. Keine Messung - kein Foto - keine Überhöhte Geschwindigkeit.

Rotlicht ja, hab ich auch zugegeben - aber dann logischerweise - Toleranzabzug!!!

 

Oder kann mir jemand sagen warum es keine Toleranz bei Rot an BÜ ohne Gelbphase!, geben sollte?

 

 

;) lol nee ne?

 

Und zu roaduser:

Bei Deinen Schilderung drängt sich ja geradezu der Verdacht auf, dass Du vorsätzlich gehandelt hast, d.h. Du hast beschleunigt um noch schnell drüber zu kommen. Tuvok hat es eindrucksvoll geschildert.

 

Ja schon eindrucksvoll wie man Beiträge so falsch interpretieren kann!

 

Aber das ist halt bei geschriebenen Aussagen oftmals so, das man auch etwas falsch deuten kann.

Wenn das Haltesignal erscheint und eine plötzliche Vollbremsung bei 45 km/h, dazu führt das ich mitten auf den Schienen stehen bleib, möcht ich mal wissen welcher Richter mir daraus einen Strick drehen will.

 

Eine andere Sache isses nunmal wenn ich vorher zu schnell gefahren bin.

Gut das vor Gericht menschlich entschieden wird und damit individuell, und nicht bürokratisch wie bei unserer Polizei!

 

 

 

[mod]

Es wäre wirklich DEUTLICH einfacher, Deine Beiträge zu lesen, wenn Du richtig zitieren würdest. :koch:

[/mod]

Edited by Bluey
Quotierung eingefügt
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Zitat:

Sagen wir mal so: in Erwartung des Haltsignals hast Du beschleunigt in der Hoffnung, es noch vorher zu schaffen. Dadurch hast Du aber auch billigend in Kauf genommen, daß Du in Anbetracht Deiner Geschwindigkeit im Falle des Haltsignals nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommst. Wenn das kein Vorsatz ist.....

 

Das eine, setzt das andere noch lange nicht vorraus! Denn ich war wie zum widerholten male gesagt, ca. 50 Meter vor dem BÜ auf 60 und auf 45 direkt am BÜ als das Signal aufleuchtete.

Aber logisch ist für mich auch, das Ihr annehmen müsst, ich hätte das Signal früher gesehen, und mich dann drüberrollen lassen ohne zu bremsen, obwohl ich hätte bremsen können.

 

Deswegen macht das hier auch weiter keinen Sinn mehr!

 

Vielen Dank

für die Mühe und einige unparteiische Kommentare.

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Als ich jedoch, ca. 200m vor besagtem Bahnübergang erkennen konnte, das dieser nicht geschlossen war, beschleunigte ich auf ca 69 Kmh, und bremste vor dem Bahnübergang wieder ab, wodurch ich den Bahnübergang mit ca. 60 kmh erreichte.

Du hättest ab der 1 Warnbake Deine Geschwindig so vermindern müssen, dass du ohne weiteres hättest anhalten können.

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Pffft, Tuvok kapiert es auch nicht....

 

Selbst wenn ich mit zwanzig am BÜ gewesen wäre hätt ich bei dem Rotlicht nicht mehr anhalten können!

Kennst du den Anhalteweg bei 20 km/h.

 

Zitat:

Du hättest ab der 1 Warnbake Deine Geschwindig so vermindern müssen, dass du ohne weiteres hättest anhalten können.

 

So eine Schwammige Aussage lol!

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Guest Simineon

1.) lern' bitte zitieren, das macht Deine Posts lesbarer und Du schmückst Dich nicht mit fremden Federn

 

2.) kapier' doch endlich, dass Du nicht wegen Geschwindigkeit Deinen Lappen verlierst, sondern wegen Überfahren eines Bahnübergangen bei Rotlicht

 

3.) verdreh' nicht immer die Fakten:

- erst sagst Du, dass erst der Glockenton kommt und dann das Rotlicht

- dann sagst Du auf einmal, dass beides gleichzeitig kommt

 

- erst sagst Du, dass Du mit 60 km/h über den Bahnübergang gefahren bist

- dann sagst, Du hättest 45 km/h draufgehabt

 

4.) vor Gericht zählen Zeugenaussagen, wie die bewertet werden, das entscheidet der Richter in freier Beweiswürdigung

 

5.) die Toleranz hast Du schon gehabt, das Glockensignal kündigt die kommende Rotphase an

- und verwechsel das nicht mit einer Ampel ! Das sind zwei verschiedene Sachen, ungefähr so verschieden wie ein Dreirad und ein Lambo

 

6. kennst Du den Anhalteweg ? ( inkl. Reaktionszeit ca. 1 Autolänge )

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Pffft, Tuvok kapiert es auch nicht....

 

Selbst wenn ich mit zwanzig am BÜ gewesen wäre hätt ich bei dem Rotlicht nicht mehr anhalten können!

Kennst du den Anhalteweg bei 20 km/h.

 

Zitat:

Du hättest ab der 1 Warnbake Deine Geschwindig so vermindern müssen, dass du ohne weiteres hättest anhalten können.

 

So eine Schwammige Aussage lol!

 

Wenn der Richter dir das vorhält, lachst du nicht mehr!

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@Simineon

 

zu1: Sorry, bin mit dem Zitieren von Aussagen noch nicht allzu geübt. Bin hier noch nicht allzu lange registriert!

 

zu2: Aber das hab ich doch verstanden. Schliesslich geht es mir ja darum, warum mir ein nicht beachtetes Rotlicht (oder ein nicht beachteter BÜ) vorgeworfen wird. Warum nicht die Geschwindigkeit.

Wenn es so knapp ist, das du selbst bei angepasster Geschwindigkeit, nicht mehr halten kannst, würdest du dich auch beschweren.

Und wenn für die Höhe der Strafe, die überhöhte Geschwindigkeit im Vorfeld, berücksichtigt werden kann, stellt sich immernoch die Frage, ob mein Beschleunigungsvorgang im direkten Zusammenhang, mit der nichtbeachtung des Signals, steht.

 

Und nur das ist halt meiner Meinung nach, eher nicht der Fall.

 

Es gibt halt letzendlich nur zwei Möglichkeiten.

 

Entweder die Geschw. Messung fand statt, und es gibt einen Beweis dafür oder sie fand nicht statt. Wenn sie nicht stattfand siehts für mich recht gut aus und wenn doch, dann ist erstmal die Frage, wo sie genau stattfand und wieviel Meter vor dem BÜ.

Und dann ist daraus noch lange nicht auf eine unangepasste Geschw. am BÜ zu schliessen.

 

Auf eine gefühle Geschwindigkeit, möchte ich mich jedenfalls nicht verlassen.

 

zu3: Am ersten Tag schrieb ich, das die Glocke vorher ertönt, weil ich das so vermutet hatte. (Denn ein Rotlicht, ohne Vorwarnzeit kann man sich ja nicht vorstellen. Nachdem ich mich aber am nächsten Tag vergewissert hatte wie die Abfolge der Signalgebung reell erfolgt, postete ich eben dies hier noch am zweiten Tag.

Was ist daran so verwerflich?

 

zu 5: Na toll, selbst wenn das Klingelsignal 3 Sekunden vorher beginnt, stellt man sich doch natürlich die Frage ob das ein 3 sekündiges Gelblicht ersetzen kann! Wie gesagt, es ist davon auszugehen, das die Glocke für die Fussgänger gedacht ist, denn die ist bei geschlossenem Fenster und 30 km/h schwer warzunehmen. Vorallem wenn der Ton nur kurz, einmal in der Sekunde ertönt!

 

zu 6: Aha, das bedeutet also, das ich bei 30 km/h mitten auf dem ersten Gleis zum stehen gekommen wäre.

 

@roaduser

 

rot = Stop

keine Farbe = Weiterfahren

aber es muss dort Vorwarnungen oder Toleranzen geben. Beides nicht geht nicht. Denn jedem noch so vorsichtigen Fahrer kann es passieren, das kurz bevor man den BÜ passiert, das Rotlicht aufleuchtet! Das geht nicht das es beides nicht gibt!

 

Und wenns die unangepasste Geschw. sein sollte, welche dafür ausschlaggebend ist, das ich meinen FS abgeben darf, dann sollte dafür wenigstens ein Beweis erbracht werden können.

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@jones: Du hast doch noch keine Post bekommen, oder? Also wenn der Bußgeldbescheid kommt, melde dich einfach nochmal.

Das führt ja hier zu nichts. Gerichtsurteile zum Thema Toleranzen bei Bahnübergängen scheint es nicht zu geben, musst du wohl selbst mal eins herbeiführen.

 

Schönes Wochenende!

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Guest Simineon
Und wenns die unangepasste Geschw. sein sollte, welche dafür ausschlaggebend ist, das ich meinen FS abgeben darf, dann sollte dafür wenigstens ein Beweis erbracht werden können.

 

;) Nein, nein und nochmals nein ... nicht die Geschwindigkeit ist ausschlaggebend, sondern das Überfahren des Rotlichtes :koch:

 

@Simineon

zu2: Aber das hab ich doch verstanden. Schliesslich geht es mir ja darum, warum mir ein nicht beachtetes Rotlicht (oder ein nicht beachteter BÜ) vorgeworfen wird. Warum nicht die Geschwindigkeit.

 

Das nicht beachtete Rotlicht ist das schlimmere Vergehen ...

 

Es gibt halt letzendlich nur zwei Möglichkeiten.

 

Entweder die Geschw. Messung fand statt, und es gibt einen Beweis dafür oder sie fand nicht statt. Wenn sie nicht stattfand siehts für mich recht gut aus und wenn doch, dann ist erstmal die Frage, wo sie genau stattfand und wieviel Meter vor dem BÜ.

Und dann ist daraus noch lange nicht auf eine unangepasste Geschw. am BÜ zu schliessen.

 

Auf eine gefühle Geschwindigkeit, möchte ich mich jedenfalls nicht verlassen.

 

Es sagt ja auch keiner was zur Geschwindigkeit, oder hast Du einen BGB wg. Geschwindigkeitsübertretung bekommen ?

 

zu 5: Na toll, selbst wenn das Klingelsignal 3 Sekunden vorher beginnt, stellt man sich doch natürlich die Frage ob das ein 3 sekündiges Gelblicht ersetzen kann! Wie gesagt, es ist davon auszugehen, das die Glocke für die Fussgänger gedacht ist, denn die ist bei geschlossenem Fenster und 30 km/h schwer warzunehmen. Vorallem wenn der Ton nur kurz, einmal in der Sekunde ertönt!

 

zu 6: Aha, das bedeutet also, das ich bei 30 km/h mitten auf dem ersten Gleis zum stehen gekommen wäre.

 

Lass das halt mal nen Gericht entscheiden ... lt. StVO kann das Rotlicht durch ein Glockensignal angekündigt werden und da steht nirgendwo, dass das Signal nur für Fussgänger ist und Autofahrer sich nicht dran halten müssen.

 

jetzt sind es 30 km/h und keine 45 km/h oder 60 km/h ? :50:

 

rot = Stop

keine Farbe = Weiterfahren

aber es muss dort Vorwarnungen oder Toleranzen geben. Beides nicht geht nicht.

 

;) Es gibt ja auch ne Vorwarnung in Form eines Glockensignales ;)

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Die Tatsache das sein Azubi-Kollege dabei war heisst vor Gericht, das dieser natürlich zu einem gewissen Teil befangen ist. So und nun frag ich euch, was wird da vor Gericht als Beweis zugelassen?

Rotlicht ja, hab ich auch zugegeben - aber dann logischerweise - Toleranzabzug!!!

1. WER gilt als befangen?

2. bislang wurde offensichtlich kein Toleranzabzug gewährt. Du wirst also wohl oder übel vor Gericht ziehen müssen. Aber sicher wäre ich mir auch da nicht, daß das zu einem Toleranzabzug führen wird.

 

BTW: als Beweis werden auch die Aussagen der anwesenden Kollegen zugelassen.

 

Oder kann mir jemand sagen warum es keine Toleranz bei Rot an BÜ ohne Gelbphase!, geben sollte?
Vielleicht, weil es der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen hat? In Einzelfällen kann ein Gericht eine gewisse Toleranz gewähren. Das will ich nicht ausschließen.

 

Wenn das Haltesignal erscheint und eine plötzliche Vollbremsung bei 45 km/h, dazu führt das ich mitten auf den Schienen stehen bleib, möcht ich mal wissen welcher Richter mir daraus einen Strick drehen will.

Och, wenn er von den Cops erzählt bekommt, wie Du Dich auf der Anfahrt verhalten hast ("Der Betroffene beschleunigte...."), könnte das durchaus für den Strick reichen.

 

Gut das vor Gericht menschlich entschieden wird und damit individuell, und nicht bürokratisch wie bei unserer Polizei!
:50: Naja, geh hin und sammle ein paar Erfahrungen. :koch:

 

Das eine, setzt das andere noch lange nicht vorraus! Denn ich war wie zum widerholten male gesagt, ca. 50 Meter vor dem BÜ auf 60 und auf 45 direkt am BÜ als das Signal aufleuchtete.

Aber logisch ist für mich auch, das Ihr annehmen müsst, ich hätte das Signal früher gesehen, und mich dann drüberrollen lassen ohne zu bremsen, obwohl ich hätte bremsen können.

1. im Prinzip doch. Du siehst den BÜ, Du kennst ihn und denkst: bevor der gleich auf Rot schaltet, geb ich lieber mal ordentlich Gas, damit ich noch drüber komme.

Könnte man analog zu normalen Ampelkreuzungen sehen, wo die Leute selbst bei Grün oftmals Gas geben in der Erwartung, die Ampel könnte gleich auf Gelb und Rot umschalten.

2. wie oft willst Du eigentlich noch Deine Angaben hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit ändern? Waren es nicht erst 60? Dann 50? Jetzt 45? Wann sind wir bei 25? ;) Irgendwann sind wir da, wo Du problemlos hättest in den Anker gehen können.

 

Deswegen macht das hier auch weiter keinen Sinn mehr!

Es macht keinen Sinn, weil Du ständig hin und herruderst und versuchst, den Mist, den Du verzapft hast, als harmlos schönzureden.

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warum macht ihr es nicht so wie ich? Auto mit strammen Fahrwerk tieferlegen und schon ist man gezwungen mit Schrittgeschwindigkeit an den BÜ zu fahren :50:

 

zum Thema:

von 50 auf 0 kann man genauso wenig wie von 20 auf 0 in 0,0Sekunden. abbremsen Man sollte vor der Rotphase optisch vorgewarnt werden (nicht durch irgend eine Bimmel) Wenn man in so einem Fall, wie es Jones geschildert hat den Schein verlieren kann, stimmt ganz klar etwas in der Gesetzesgebung nicht. Klar hätte er nicht noch vorsätzlich noch Gas geben sollen um . Was hier aber Fehlt, ist eine klare Regelung (gelbphase oder 1-4sek.), welche einem wenigstens die Möglichkeit geben soll keinen Rotlichtverstoß begehen zu können.

 

EDIT^^

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Guest Simineon
Was hier aber Fehlt, ist eine klare Regelung (gelbphase oder 1-4sek.), welche einem wenigstens die Möglichkeit geben soll keinen Rotlichtverstoß begehen zu können.

 

auch für Dich nochmal zum nachlesen:

 

§19 StVO

 

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten,
  • wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert,
  • rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
  • die Schranken sich senken oder geschlossen sind, oder
  • ein Bahnbediensteter Halt gebietet.

Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeiles abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

 

Hervorhebung durch mich.

 

Der Gesetzgeber hat eine Ankündigungsphase vorgesehen. mE. nach ist diese Ankündigung sogar bewusst akustisch gewählt, damit wenigstens ein zweiter Sinn die Gefahr wahrnimmt (z.B. wenn wg. tiefstehender Sonne das rote Blinklicht nicht wahrgenommen wird) Auf Grund der hohen Gefährlichkeit im Begegnungsverkehr Bahn-Auto wurden die Strafen von vorneherein sehr steng angesetzt.

 

Also halten wir fest:

Es gibt keine Gesetzeslücke. Ganz im Gegenteil, hier wurde sogar eine Kann-Bestimmung umgesetzt, es wurde also mehr getan als unbedingt notwendig.

Der TE hat gegen §19 StVO Abs. 2 verstossen

Damit ist dies die Folge: 89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) 150 EUR 4 Pkt. 1 Monat FV A-Verstoss

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Guest roaduser

Hi Jones,

 

Wenn das Haltesignal erscheint und eine plötzliche Vollbremsung bei 45 km/h, dazu führt das ich mitten auf den Schienen stehen bleib, möcht ich mal wissen welcher Richter mir daraus einen Strick drehen will.

 

Genau das, was Du schreibst, ist der springende Punkt: Du warst nicht zu schnell im Sinne von Überscheitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften, sondern Du bist in einer speziellen Verkehrssituation mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Am Bahnübergang, bzw. bei der Annäherung an denselben, sind 45 Km/h zu schnell.

 

Und jetzt zum letzten mal: wenn Du das alles, was Du bis jetzt von Dir gegeben hast dem Richter sagst (wo Du offensichtlich unbedingt hin möchtest), dann stehen die Chancen auf 1 Monat ÖPNV für Dich sehr gut!!!!!!!!!

 

Der wird Dir den Beschleunigungsvorgang vorhalten und sagen, wenn Du das nicht gemacht hättest, hättest Du beim Annähern an den Bahnübergang noch genug Abstand zum Übergang und somit Zeit zum Bremsen gehabt. Und dann wärst Du auch nicht bei rot drüber gefahren.

Es handelt sich hier also um ein Zusamenspiel von Geschwindigkeit, Anhalteweg, vorausschauendem Fahren und ein wenig Hirneinsatz beim Autofahren.

 

Und fang nicht wieder an, das der Rest der Welt an dem Übergang auch zu schnell fährt, im Unrecht gibt es nunmal keine Gleichheit, (für Dich sofort als Erklärung: wenn andere alles falsch machen, darfst Du es nicht auch falsch machen) basta.

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Man sollte vor der Rotphase optisch vorgewarnt werden (nicht durch irgend eine Bimmel) Wenn man in so einem Fall, wie es Jones geschildert hat den Schein verlieren kann, stimmt ganz klar etwas in der Gesetzesgebung nicht. Klar hätte er nicht noch vorsätzlich noch Gas geben sollen um . Was hier aber Fehlt, ist eine klare Regelung (gelbphase oder 1-4sek.), welche einem wenigstens die Möglichkeit geben soll keinen Rotlichtverstoß begehen zu können.

Es mag ja vielleicht schon eine Weile her sein, aber möglicherweise erinnerst Du Dich noch schwach, wie man während der Fahrschule an einen Bahnübergang herangefahren ist => langsam (!!!). Und man hat sogar nach links und rechts schauen müssen, bevor man ihn überqueren durfte.

 

Eigentlich ist alles hinreichend geregelt. Man muß sich nur korrekt verhalten.

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Zum eigentlichen Verhalten des TE:

 

Andreaskreuz heißt, dass das Schienenfahrzeug Vorrang hat vor den Straßenfahrzeugen. Und dies ist grundsätzlich mal vom Rotlicht unabhängig. D.h. rein rechtlich und theoretisch wäre es kein Problem das Rotlich einfach auszulassen, die Schranken oben zu lassen und mit dem zug einfach so drüber zu brettern, denn er hat Vorfahrt!!

Was hätte der TE wohl gemacht, wenn da ein Zug gekommen wäre? :50:

 

Ok, nun mal vom allgemeinen Fehlverhalten abgesehen: Es müssen an die Verwertung der Tat objektive Kriterien angelegt werden. Und da kann man nicht sagen, dass der TE gerast ist und es deshalb verdient hat oder ähnliches. Das einzige objektiv verwertebare Kriterium ist, dass er offensichtlich nicht mehr in der Lage war anzuhalten bei rot und ihm ein Verstoß dagegen vorgeworfen wird. Nun können wir uns überlegen, wieviele Meter er sich beim Umschlaten auf rot noch davon entfernt befand bzw wieviele Sekunden es schon rot war. Sollte beides ausreichend gewesen sein, um IM NORMALFALL korrekt und gefahrlos anhalten zu können, so hat der TE schuld. Sollte er sich jedoch kurz vor dem Rotlicht befudnen haben, sodass man auch mit niedriger Geschiwndigkeit nicht hätte anhalten können bzw sollte er unmittelbar nach dem Umschalten das Rotlicht passiert haben, so kann man ihm nichts vorwerfen. Und dabei ist es irrelevant wie schnell er tatsächlich war.

Dass ich 3m vorm Rotlich nicht mehr halten kann ist einfach so. Da ist es egal ob ich 20 km/h oder 100 km/h fahre.

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@Bluey

es ist wirklich lang her. Was allerdings der Fahrlehrerverband schreibt, bestätigt aber eher mein Halbwissen.

 

 

Die Obergerichte haben bestätigt, dass ein Kraftfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit fährt, wenn er die durch Verkehrszeichen oder durch Verkehrsregeln angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung einhält. Innerorts wird es also genügen, wenn ein Kraftfahrer beim Überqueren eines gesicherten Bahnübergangs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beachtet; das gilt auch an unübersichtlichen Bahnübergängen. Der Kraftfahrer darf darauf vertrauen, dass die Sicherungseinrichtungen funktionieren. Ist beispielsweise die Geschwindigkeit vor einem Bahnübergang auf 70 km/h beschränkt, darf der Kraftfahrer unter normalen Bedingungen auch dort darauf vertrauen, diesen Bahnübergang ohne Risiko für sich, seine Insassen und sein Fahrzeug mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überqueren zu können. Er darf auch davon ausgehen, dass die bauliche Beschaffenheit diese Geschwindigkeit erlaubt.
Auf Sicherungseinrichtungen muss Verlass sein

 

Die Gerichte bestätigen also, dass sich ein Kraftfahrer unter normalen Umständen auf die technischen Sicherungen an Bahnübergängen verlassen kann. Sie verlangen jedenfalls nicht, sich bei geöffneten Schranken vorsichtig heranzutasten, um noch anhalten zu können, wenn unerwartet ein Zug auftaucht. Ginge die Rechtsprechung in die andere Richtung, wären die technischen Sicherungen sinnlos. Sind jedoch die Sicherungseinrichtungen für den Kraftfahrer erkennbar gestört, muss er sich wie an einem ungesicherten Bahnübergang verhalten.

 

und hier der Abschnitt der zur Situation des TE passt:

 

Sind Anzeichen einer Störung nicht ersichtlich, dürfen die Kraftfahrer sich auf die Sicherungseinrichtungen verlassen. So wie auch bei Grün an ampelgeregelten Kreuzungen niemand verpflichtet ist, durch starkes Abbremsen und mehrfaches Kopfdrehen nach eventuellen Rotfahrern zu suchen.

 

 

Quelle: Fahrlehrerverband

 

Es ist einfach nicht fair bestraft zu werden, sobald man den BÜ unmittelbar nach Beginn des Blinklichts passiert.

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Guest Simineon
Es ist einfach nicht fair bestraft zu werden, sobald man den BÜ unmittelbar nach Beginn des Blinklichts passiert.

 

Das stimmt. Da traue ich aber den überwachenden Beamten durchaus das Augenmass zu, dieses zu entscheiden.

 

In diesem Fall ist aber das Rotlicht und das Senken der Schranke durch ein Glockensignal angekündigt worden (lt. StVO §40 eine KANN-Vorschrift).

 

Der TE hat also:

- weder die langsame Annäherung gesucht, sondern sogar vor dem BÜ beschleunigt

- noch auf das Glockensignal gehört, das das Senken ankündigte

 

Zudem hat er sich vermutlich in der Diskussion mit der Zivilstreife uneinsichtig gezeigt (siehe Verhalten hier im Forum), so dass ich auf das Ergebnis der sicherlich folgenden Gerichtsverhandlung definitiv gespannt bin.

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Gibt es eigentlich wirklich keine Urteile zu Toleranzen beim Rotlicht am Bahnübergang?

 

Es ist doch egal, was mäßige Geschwindigkeit ist. Egal wie schnell ich fahre, der Anhalteweg ist nie null.

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Hallo,

 

also ich muß gestehen, dass ICH jetzt nicht mehr weiss wie die Situation am Bahnübergang genau war.

Blinkt und/oder gongt es jetzt vorher oder nicht, wie schnell war der TE wirklich und wie

war das mit dem schätzen von Entfernungen. Irgendwie ist das jetzt nicht wirklich eindeutig ...

 

Aber mal was anderes:

Die :rolleyes: scheinen ja nicht zufällig an dem Bahnübergang gestanden haben. Und erst Recht nicht

mit zusätzlichem Fahrzeug (Zivilfahrzeug) zum Hinterherfahren. Eine reine Geschwindigkeitskontrolle kann

ich mir eigentlich nicht vorstellen, da man ja beim überfahren eines Bahnübergangs doch meistens ein

wenig Rücksicht auf sein Fahrwerk nimmt.

Ohne jetzt dem TE zu nahe treten zu wollen, aber vielleicht hat es wirklich schon das ein- oder anderemal

gegongt/geblinkt als der TE über den Bahnübergang fuhr ?

Und das i.V. mit dem Beschleunigen ... paßt leider irgendwie

(Und gibt es eigentlich rechts und links ein Rotlicht das abwechselnd blinkt ?)

 

Dadurch das ich diese Strecke täglich fahre, weis ich, das dort alle zehn Minuten ein Zug passiert und ich somit oft dort stehen muss. Als ich jedoch, ca. 200m vor besagtem Bahnübergang erkennen konnte, das dieser nicht geschlossen war, beschleunigte ich auf ca 69 Kmh, und bremste vor dem Bahnübergang wieder ab
Wozu soll das eigentlich gut sein ? Es kann doch jederzeit rot werden :blush:

Dazu gibt es übrigends auch das hier:

TBNR: 119600

Sie fuhren mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran.

§ 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8 BKat : 50 EUR + 3 Pkt.

 

Gruß,

AnReRa

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