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Rotlicht Am Bahnübergang...!


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Hallo liebe Leser,

 

Ich bitte um Verständnis...

Dieser Fall bedarf leider einer etwas längeren Ausführung um vorab Details zu klären!

 

Heut auf dem Heimweg von der Arbeit ereignete sich folgendes:

 

 

Ich befuhr mit erlaubter Geschwindigkeit von 55 Kmh =) eine Hauptstrasse, direkt auf einen beschrankten, mit beidseitiger Halbschranke versehenen Bahnübergang zu. Vorhanden sind dort ausserdem ein einzelnes Rotlicht (im Andreaskreuz, ohne Gelbphase!) mit akkustischer Signalglocke.

Im folgenden, kurz die Abfolge der Signalquellen bei Schliessung der Schranken: Akkustiksignal beginnt, nach ein paar Sekunden blinkt Rot, wieder nach ein paar Sekunden->Dauerrot und Schranken werden geschlossen.

 

Dadurch das ich diese Strecke täglich fahre, weis ich, das dort alle zehn Minuten ein Zug passiert und ich somit oft dort stehen muss. Als ich jedoch, ca. 200m vor besagtem Bahnübergang erkennen konnte, das dieser nicht geschlossen war, beschleunigte ich auf ca 69 Kmh, und bremste vor dem Bahnübergang wieder ab, wodurch ich den Bahnübergang mit ca. 60 kmh erreichte.

 

Jedenfalls sah ich bei erreichen des Überganges, das Rotlicht das erste mal aufleuchten.

Ich passierte also die Schienen hundertprozentig innerhalb einer Sekunde nach dem ersten aufblinken des Rotlichtes!

Nun bog ich an der nächsten Kreuzung links ab und wurde ca. 500 Meter weiter von einer Zivilstreife, welche mich verfolgte, gestoppt.

 

Der Beamte hielt mir sogleich den Bussgeldkatalog unter die Nase und erklährte mir, das mich das Überfahren von Rotlicht 150€ kösten würde und ich müsse mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Naturlich kommen da auch noch drei Punkte hinzu!

Wobei ich sagen muss, das mich die Punkte weniger stören würden, da ich bisher mit einem Punkt auf dem Konto, eher geringfügig aufgefallen bin.

 

Daraufhin fragte ich ihn nach der 1 Sekundenregel, bei Überfahren von Rotlicht, (einfacher/Qualifizierter Verstoss)

und ob das in meinem Fall nicht zutreffen würde. Schliesslich hatte ich nicht mehr die Möglichkeit gehabt vor den Schienen zum stehen zu kommen. Auch nicht wenn ich regelgerechte 50 gefahren währe!!!

 

"JA", so der Beamte, " Die Kollegen die direkt am Bahnübergang stehen, haben auch Ihre Geschwindigkeit gemessen. Die haben uns dann verständigt, das wir Ihnen folgen sollen", so der Beamte.

"Ausserdem", und jetzt kommts: "Gilt die Regelung, das ein qualifizierter Rotlichtverstoss erst ab einer Sekunde festestellt werden kann, nicht für Bahnübergänge!"

 

Nun meine Fragen an Euch:

 

1. Sind Rotzeichen an Bahnübergängen tatsächlich davon ausgenommen?

Schliesslich warnt mich an normalen Ampeln noch ein Gelblicht vor, das es Rot wird und hier gibt es überhaupt keine Vorwarnung, ausser die Signalglocke, welche aber schon in 100 Meter Entfernung, bei geschlossenen Fenstern, schlecht hörbar ist.

 

Wenn man mich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangen würde, wäre für mich alles klar, aber so frag ich mich schon ob da nun alles mit rechten Dingen zugeht. Die Beamten waren zu zweit. Die Beamten am Bahnübergang habe ich nicht gesehen, glaube auch nicht, das dort jemand eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt hat, denn wenn dort mal welche stehen und messen, dann sind sie immer zu sehen, wenn auch erst im letzten Moment. Mann achtet nunmal eher auf PKW und Personen am Fahrbahnrand, wenn man wirklich ausnahmnsweise mal etwas schneller fährt.

 

2.In der Annahme, die Aussage des Beamten sei richtig gab ich nun den Verstoss zu und unterschrieb seinen Bericht.

Welche Möglichkeiten hab ich wenn der Beamte mich falsch informiert hat, meine Entscheidung zu widerrufen, den Verstoß nicht zuzugeben und dagegen vorzugehen?

 

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.....

 

MFG

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BKat-Nr. 89a.2 Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht, gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bediensteter "Halt gebot" 4 P A 150€ Fahrverbot

 

MfG.

 

harmut

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Na Toll, Danke für die Antwort. Aber lieber keine Antwort als solch eine.

 

Denn erstens ist es genau das was ich schon weiß, zweitens, das was ich nicht gefragt habe,

und drittens ist diese Antwort ohne jegliche Begründung oder Beschreibung, der für Sie ausschlaggebenden Fakten!

 

Und natürlich lassen mich diese drei Punkte schlussfolgern, das sie

warscheinlich Polizist sind, welcher unbedingt die Fehlerlosigkeit seiner Beamtenkollegen beweisen muss!

 

Allgemein hab ich manchmal das Gefühl, dieses Forum wird von Polizisten gepflegt, welche sich mit ihrem Beamtenstatus hinterm Bürocomputer verstecken und es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Hilfesuchenden hier mit ausdrücklichen Bestätigungen der Bussgeldbescheide zu versorgen.

 

Schlecht, wirklich Schlecht!!!

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Hallo Jones,

 

irgendwie scheinst du Schwierigkeiten beim Überqueren von Bahngleisen zu haben. Das ist ja im Prinzip nicht weiter schlimm. Jedoch solltest du an die Leute denken, die gegebenfalls deine Überreste aus dem Autowrack ziehen müssen. Das ist meist doch ein recht ekelhaftes Vergnügen, auf das niemand so richtig Lust hat. Deshalb wird ein Fehlverhalten an Bahnübergängen nicht so gerne gesehen.

 

Wenn die Schranken hoch sind und weder das Blinklicht noch sonstige Signale auf einen nahenden Zug aufmerksam machen, gilt wie bei jeder normalen Kreuzung die Beschilderung. Es kann ja auch sein, dass die Schranken und / oder das Rotlicht defekt sind. Da dort ein Andreaskreuz stehen wird, hat also der Zug Vorfahrt und du musst dich wie an einer wartepflichtigen Kreuzung verhalten, dich dem Bahnübergang also vorsichtig nähern.

 

Da damit aber immer noch einige Spezialisten überfordert sind, steht das noch einmal zusätzlich und unmissverständlich in der StVO:

 

§19 Bahnübergänge

 

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

 

1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

...

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

Erst mal noch zu beschleunigen und anschliessend auf die angeblich erlaubten 50km/h abzubremsen ist also vollkommen verkehrt.

 

Durch die Regelung wird aber auch klar, warum auf das Gelblicht verzichtet werden kann. Wenn man sich mit der zulässigen mässigen Geschwindigkeit (= kleiner 30 km/h) nähert, ist der Bremsweg so kurz, dass die Vorwarnung durch ein Gelblicht nicht erforderlich ist.

 

Wie lange die Rotlichphase schon andauerte kann ich natürlich nicht beurteilen, aber da dort offensichtlich eine gezielte Rotlichtüberwachung stattgefunden hat, werden die Polizisten schon alle notwendigen Gegebenheiten in die Anzeige mit einfliessen lassen.

 

Und wenn man wie du erst mal ein Geständnis unterschrieben hat kommt man da nur schwer bzw. mit einer qualifizierten Begründung wieder raus. Es ist schliesslich bekannt, das direkt vor Ort eher die Wahrheit gesagt wird. Später hat man halt Zeit darüber nachzudenken, wie man sich aus der Geschichte wieder rausmogeln kann und biegt sich seine Sicht der Dinge gerne zu seinen Gunsten zurecht.

 

 

Schlecht, wirklich Schlecht!!!

 

Keine Ahnung, was du erwartest. Du hast dich falsch verhalten und wirst dafür (wahrscheinlich) berechtigterweise bestraft werden. Wenn du Leute suchst, die mit dir heulen bist du hier gar nicht so verkehrt, die werden sich noch melden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo

 

Erstens dies ist kein Forum welches von Polizisten gepflegt wird.Die Polizisten sind hier eine sehr kleine Minderheit.

Übrigens ist hartmut kein Polizist. :rolleyes:

 

Zum Fall:Du hast an einen Bahnübergang so langsam heranzufahren dass du im Fall dass sich die Schranken senken

bzw. Warnzeichen aufleuchten problemlos anhalten kannst.Die Höhe des Bussgeldes ist damit voll gerechtfertigt.Was die

Wenigsten wissen ist dass auch das Rotlicht an Bahnübergängen häufiger überwacht wird.Ich hab dazu mal einen Beitrag im

Fernsehen gesehen da sind auch viele erwischt worden.Ich würde mich auch nicht darauf verlassen dass aller 10 Minuten

ein Zug kommt.Es kann auch zu Abweichungen kommen.

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Denn erstens ist es genau das was ich schon weiß,

Scheinbar denn doch nicht.

 

zweitens, das was ich nicht gefragt habe,
Doch, im Prinzip schon. Er hat es nur noch einmal bestätigt anhand des TB-Textes.

 

und drittens ist diese Antwort ohne jegliche Begründung oder Beschreibung, der für Sie ausschlaggebenden Fakten!

Da braucht es keine Begründung oder Beschreibung. Der TB-Text ist eindeutig.

 

Und natürlich lassen mich diese drei Punkte schlussfolgern, das sie

warscheinlich Polizist sind, welcher unbedingt die Fehlerlosigkeit seiner Beamtenkollegen beweisen muss!

Kalt, kälter und am kältesten. :rolleyes:

 

Fehler? Seitens meiner Kollegen? Wo?

 

Allgemein hab ich manchmal das Gefühl, dieses Forum wird von Polizisten gepflegt, welche sich mit ihrem Beamtenstatus hinterm Bürocomputer verstecken und es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Hilfesuchenden hier mit ausdrücklichen Bestätigungen der Bussgeldbescheide zu versorgen.

EX AKT! So wird's denn wohl sein. ;) *plonk*

 

Schlecht, wirklich Schlecht!!!

Dein Diskussionsstil und Umgang mit anderen Usern, ja. Dem stimme ich absolut zu.

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@ MrMurphy

 

Noch so einer, der die Lage nicht nachvollziehen kann in der sich derjenige befindet, welcher hier nach Rat sucht.

Hätten sie meinen Beitrag vernünftig gelesen, so wüssten Sie, das ich mir einer Schuld in Bezug auf die Geschwindigkeitsüberschreitung, wohl bewußt bin und mit einer Strafe wegen Überhöhter Geschwindigkeit auch in keinster Weise ein Problem hätte.

 

Nur muss jemand wie ich, vielleicht im Gegensatz zu Ihnen, damit Leben, ohne Führerschein den Arbeitsplatz zu verlieren!

 

Damit hab ich zu tun in nächster Zeit wenn der Vorwurf lautet: Rotlicht missachtet-1Monat FV und nicht: Überhöhte Geschwindigkeit-Geldstrafe

Der Tatbestand des mir vorgeworfenen Deliktes, ist für mich bisher noch nicht gegeben da ich wie schon erwähnt, vor den Bahngleisen nicht hätte halten können. Die Anlage schaltete wirklich erst, fast auf gleicher Höhe auf Rot, so das ich ohne Übertreibungen, selbst bei nur 30 Kmh nur auf dem ersten Gleis zum stehen hätte kommen können.

 

Zu schnell gefahren bin ich!

 

Bei Rot gefahren, nach einer Sekunde Rotlicht, bin ich nicht!

 

Darum geht es mir. Trennt man das nicht bei der Behörde? Kann man die Überhöhte Geschwindigkeit etwa als Tatbestandsvertärkend in die Strafe für einen einfachen Rotlichtverstoss einfliessen lassen und somit aus einer Geldbusse ein FV machen?

 

 

 

Na vielleicht helfen Sie mir ja doch noch ein wenig=)

 

Ach ja, Bluey natürlich genauso...

 

Sehr konstruktiv immer voll drauf ohne Sinn für den Beschuldigten.

Wenn der auch noch so viel Reue und einsicht zeigt!

 

--->Schlecht, wirklich Schlecht!!!

 

Dein Diskussionsstil und Umgang mit anderen Usern, ja. Dem stimme ich absolut zu.<----Geb ich damit zurück=)

 

@sebastian85

 

DAnke,

 

Mir war bisher lange nicht bewusst das man sich nicht nur auf diese Schranken verlassen sollte und auch an beschrankten Übergängen vorsichtiger sein sollte!

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Also ich bin nicht der Meinung, dass man unvermittelt beim Aufleuchten des Rotlichts anhalten muss.

Selbst mit dem Fahrrad, wenn ich 20-30 km/h fahre, werden mir in einigen Gerichtsurteilen noch 3 Sekunden virtuelle Gelbphase zugesprochen, die von der Zeit einer plötzlich rot werdenden Fußgänger/Radfahrer-Ampel abzuziehen sind.

Ich würde hier nicht nur darauf bestehen, dass es unter 1 Sek. Rotlicht war sondern sogar auf eine straffreie Toleranzzeit von 1-2 Sek. plädieren. Leider kenne ich die Rechtsprechung zu Bahnübergängen nicht.

Der TE hat auch geschrieben, dass das Rotlicht erst blinkt und dann dauerhaft leuchtet.

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Ja genau, zumal ich in diesem Fall mitten auf den Gleisen zum stehen gekommen wäre.

 

Nach einem Gespräch mit einem Anwalt werde ich nun erstmal abwarten was überhaupt auf mich zu kommt.

Wir müssen jedenfalls davon ausgehen, das der Beamte nicht so recht wusste wofür er mich nun eigentlich belangen sollte.

 

In jedem Fall ist seine Aussage, das es eine 1 Sekunden Toleranz bei Bahnübergängen nicht gebe, absoluter Mist!

 

Er wollte mich halt drankriegen, egal wofür!

 

Zu schnell war ich ja auch, ist mir Bewusst und mit einer Strafe dafür könnt ich leben.

Aber zu sagen ich währe bei Rot drüber, wofür ich dann auch noch ein Monat FV bekomm, das find ich dann schon happig.

 

Ich weiss leider nicht inwiefern die Geschw.-Messung von Belang ist, aber angeblich haben die mit einem LAVEG gemessen, was immer das auch sei, Ich denke, das ist ne art Fernglas! Inwiefern die Messung stimmt weiss ich nicht, aber zu schnell war ich schon.

Nur warum kein Bussgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit, sondern Rotlicht missachtet?

 

Nochmal @Murphy

 

Die Höhe des Bussgeldes stört mich in keinster Weise, vielleicht auch Sie meinen Post nochmal lesen.

Es geht mir um das FV und den evtl. Verlust meines Arbeitsplatzes! Und es geht mir darum, das sich ein Polizeibeamter mein Strafmaß aussuchen darf!

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Was soll ich nun mit solchen Antworten anfangen?

Wieso geht niemand auf meine Fragen ein?

 

Wieso ist es Sachlich, wenn ich eine Strafe für ein Vergehen bekomme, welches ich nicht begangen habe.

Welches ich in den Augen des Beamten auch nur deshalb begangen haben soll, weil es nach seiner Aussage,

keine ein Sekunden-Toleranz bei Rotlicht an Bahnübergängen gebe.

Was sich dann, nach reichlicher Informationsbeschaffung,

(Natürlich ausserhalb dieses Forums, denn auf Hilfe der Beamten hier kann man ja eh kaum hoffen!!!)

auch noch als falsch herausstellt?

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So, hier steht es:

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_22.php

 

150 Euro, 4 Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Von über oder unter eine Sekunde steht da nichts.

 

Die Frage ist nur, ob es eine Kulanzzeit gibt zwischen nicht leuchten und leuchten des Rotlichts.

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ZITATAllgemein hab ich manchmal das Gefühl, dieses Forum wird von Polizisten gepflegt, welche sich mit ihrem Beamtenstatus hinterm Bürocomputer verstecken und es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Hilfesuchenden hier mit ausdrücklichen Bestätigungen der Bussgeldbescheide zu versorgen.

 

Stimmt nicht, es gibt auch noch andere Mitglieder in diesem Forum :licht: , die aber auch kein Verständnis dafür haben, wenn Rotlichter am Bahnübergang mißachtet werden, obwohl Abschlepp- und Bergungsdienste über jeden Auftrag froh sind.................. ;) .

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Was soll ich nun mit solchen Antworten anfangen?

Wieso geht niemand auf meine Fragen ein?

 

Das will ich dann doch nicht so stehen lassen.

 

Also: Der ;) der Sie angehalten hat, hat wahrscheinlich die Rechtslage nicht genau gekannt. Der Vorgang wird jedoch noch mal bei der Bussgeldstelle ausgewertet, und die kennen die Vorschriften genau. Erst wenn Sie einen BGB bekommen, kann man sagen, dieser ist fehlerhaft oder nicht.

 

Grundsätzlich ist jedoch vor einem Bahnübergang das Prinzip der Vorsicht zu beachten. Außerdem gibt es immer noch den Warnton. Gerade vor einem Bahnübergang ist es daher angebracht das Radio etwas leiser zu stellen um zu hören. Sie werden es nicht glauben, aber es hat schon Unfälle gegeben, weil ein Schrankenwärter bei einer manuellen Schranke einen Zug einfach vergessen hat. Wer den Warnton hört, ist also vorgewarnt und braucht keine "Gelbphase" mehr.

Ihre örtlichen Verhältnisse kenne ich allerdings nicht, das sehen Sie mir bitte nach. Es kann genauso gut sein, dass der Warnton wegen anderer Geräusche nicht wahrzunehmen war. Dann mit dieser Begründung gegen BGB Einspruch einlegen, aber wie oben geschrieben, erstmal abwarten.

 

Gruss

Spritsparer

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Hier mal ein Urteil von 1960, aus dem Verkehrsportal:

 

"An Bahnübergängen gibt es keine Sekunden Regel. Ein Fahrzeugführer kann sich bei einem Andreaskreuz mit Lichtzeichen nach den zulässigen geschwindigkeiten dem Bahnübergang nähern und dann noch bei plötzlich einsetzendem Rotlich ohne stärkeres Bremsen den Bahnübergang überqueren (Bay VRS 60, 394)."

 

Ansonsten scheint es zu dem Thema kaum Rechtsprechung zu geben. Im Verkehrsportal sind einige der Meinung, dass man bei plötzlich einsetzendem Rotlicht die sonst übliche Dauer einer Gelbphase abziehen muss, bei 50km/h also 3 Sekunden. Dem würde ich mich intuitiv anschließen.

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Dankeschön für die sachliche Antwort.

 

Übrigens, beginnt der Warnton ca zwei Sekunden vor dem Rotlicht!

Der Warnton besteht aus einem Kling pro Sekunde, wobei man den ersten Gong kaum als Warnton erkennen kann, da sich dieser genauso anhöhrt, als würde ich über ein Stück Blech fahren, oder wie wenn jemand an der Haustür klingelt. Wenn das ein dreisekündiges Gelblicht ersetzen soll, dann weis ich auch nicht mehr weiter.

 

Klar muss ich vorsichtiger an einen Bahnübergang heranfahren, jedoch sollte gerade bei einem Bahnübergang ein bessere Lichtzeichenanlage vorhanden sein als an einer normalen Ampel. Schliesslich kann es dort zu erheblicheren Unfällen kommen.

 

Nebenbei bemerkt sollen wohl alle Einzellichtzeichen an BÜ durch Doppellichtzeichen ersetzt werden (Deutschlandweit)

Also mit Gelblichtvorwarnung!

 

Weis da jemand genaueres?

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Hier mal ein Urteil von 1960, aus dem Verkehrsportal:

 

"An Bahnübergängen gibt es keine Sekunden Regel. Ein Fahrzeugführer kann sich bei einem Andreaskreuz mit Lichtzeichen nach den zulässigen geschwindigkeiten dem Bahnübergang nähern und dann noch bei plötzlich einsetzendem Rotlich ohne stärkeres Bremsen den Bahnübergang überqueren (Bay VRS 60, 394)."

 

Ansonsten scheint es zu dem Thema kaum Rechtsprechung zu geben. Im Verkehrsportal sind einige der Meinung, dass man bei plötzlich einsetzendem Rotlicht die sonst übliche Dauer einer Gelbphase abziehen muss, bei 50km/h also 3 Sekunden. Dem würde ich mich intuitiv anschließen.

§19 Bahnübergänge

 

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

 

auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

 

auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und

 

in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

 

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

 

Dies bedeutet, ab der 1. Bake so langsam zu fahren, dass man ohne Probleme auch bei blinkendem Rot/Gelblicht nochanhalten kann. Wer da nochmal gas gibt muss sich nicht wundern, das er geschnappt wird. Da gibt es 150€/4 Punkte/1 Monat Fahrverbot. Eine eventuelle Geschwindigkeitsübertretung ist dabei unerheblich, weil der Verstoss gegen § 19 höher zu bewerten ist!

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@Tuvok: Wer fährt, hat immer einen Anhalteweg, egal wie langsam er auch fährt. Mäßige Geschwindigkeit wäre für mich z.B. 30 km/h. Das macht 8 Meter Reaktionszeit und 4 Meter Bremsweg bei einer Vollbremsung (!), also insgesamt 12 Meter. Was machst du, wenn das Rotlicht angeht und du nur 11 Meter entfernt bist?

Also wie man es auch dreht und wendet, ohne eine Toleranz geht hier gar nichts.

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Also ich bin nicht der Meinung, dass man unvermittelt beim Aufleuchten des Rotlichts anhalten muss.

Du mußt so an einen Bahnübergang heranfahren, daß genau das aber möglich ist. Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit heran, dürfte der Fall klar sein: ein Anhalten ist nicht mehr möglich. Wird es rot und man fährt (aufgrund der Geschwindigkeit) weiter, ist man dran. Die Sekundenregel gibt es hier nicht.

 

Selbst mit dem Fahrrad, wenn ich 20-30 km/h fahre, werden mir in einigen Gerichtsurteilen noch 3 Sekunden virtuelle Gelbphase zugesprochen, die von der Zeit einer plötzlich rot werdenden Fußgänger/Radfahrer-Ampel abzuziehen sind.
An normalen Ampelanlagen. Nicht aber bei Bahnübergängen.

 

Ich würde hier nicht nur darauf bestehen, dass es unter 1 Sek. Rotlicht war sondern sogar auf eine straffreie Toleranzzeit von 1-2 Sek. plädieren. Leider kenne ich die Rechtsprechung zu Bahnübergängen nicht.

Der TE hat auch geschrieben, dass das Rotlicht erst blinkt und dann dauerhaft leuchtet.

Darauf zu bestehen wird ihm sehr wahrscheinlich nichts nutzen.

 

In jedem Fall ist seine Aussage, das es eine 1 Sekunden Toleranz bei Bahnübergängen nicht gebe, absoluter Mist!

Ich lerne ja gerne dazu: WO steht das?

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Ich habe in der Fahrschule gelernt, an Bahnübergängen ab der 1. Bake Schrittgeschwindigkeit! Und wo steht was von virtuellen Grün/Gelb/Rotphasen? Das wären dann ja schon 9 Sekunden! ;) Wer misst diese "virtuellen" Phasen? Der Fahrer selbst? Kontaktschleifen habe ich an Bahnübergängen noch nie gesehen!

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Ich habe in der Fahrschule gelernt, an Bahnübergängen ab der 1. Bake Schrittgeschwindigkeit!

Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

 

Ich wurde wegen eines solchen Verstoßes auch schon angehalten. Durfte aber nach einer Ermahnung weiter fahren, da das Rotlicht an der Schranke blöd angebracht ist und ich nicht ständig darauf sehen kann (90 Grad Kurve ohne Einsicht auf Schranke). Da sehe ich dann lieber auf die Schranke.

 

Ansonsten denke ich ein wenig Toleranz sollte man schon geben, wobei der Warnton schon der beginn sein sollte.

 

---------

Als sie hier in der Region die normalen Schranken durch Halbschranken ersetzt hatten, haben sie es auch ziemlich gut mit den Schließzeiten gemeint.

Schranke war gerade zu und schon kam der ICE-T an der Straße vorbeigefahren. Da hat keine zwei Sekunden gedauert bis der Zug kam. :):licht: Jetzt sind es etwas mehr. ;)

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Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Ich fahre seit etwa drei Wochen jeden Tag über einen Bahnübergang und tue eben dieses -mit maessiger Geschwindigkeit rueberfahren. Bisher hat sich da noch keiner beschwert. Es geht also.

 

Wobei an einem anderen BUe mir vor einigen Monaten fasst so eine FahrdynamikerIn reingefahren ist. Ich habe bei gelb angehalten und hoerte hinter mir nur noch ein Quitschen. Naja, die Dame stieg dann aus und meinte 'hier ist es ueblich, bei Gelblicht noch zu fahren.'

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Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Nu müssen se durch! Ich fahre auch in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit! Sollen sie doch hupen! :) Und in :licht: fahre ich so wie angezeigt! was ist daran falsch? ;)

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Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Ich fahre seit etwa drei Wochen jeden Tag über einen Bahnübergang und tue eben dieses -mit maessiger Geschwindigkeit rueberfahren. Bisher hat sich da noch keiner beschwert. Es geht also.

 

Wobei an einem anderen BUe mir vor einigen Monaten fasst so eine FahrdynamikerIn reingefahren ist. Ich habe bei gelb angehalten und hoerte hinter mir nur noch ein Quitschen. Naja, die Dame stieg dann aus und meinte 'hier ist es ueblich, bei Gelblicht noch zu fahren.'

 

gröhl, dumm gelaufen für die Dame! ;)

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Ich hoffe, das aus meinen Ausführungen ersichtlich wurde, das es sich bei dem Weg, vom Beginn der Signalgebung, d.h. vom ersten Roten Aufblinken der Ampelanlage, bis zur Haltelinie, um nicht mehr als 5 Meter handelte. Wenn es sogar Zehn Meter gewesen währen, würde ich die Strafe ohne Diskussionen annehmen.

Auch wenn mir das viele hier warscheinlich nicht glauben, weil es hunderte gibt, die versuchen sich rauszuwinden.

 

Ich hoffe das ausserdem klar ist, das es sich hierbei um einen grossen doppelgleisigen mit 4! grossen Schranken versehenen BÜ mitten in der Stadt handelt, welcher sich 500 Meter vom Hauptbahnof entfernt befindet, über welchen die Züge (Schmalspurbahnen) mit ca 20 kmh fortbewegen. Klar kann man sich darauf nicht verlassen.´

Und Schmalspurbahnen verursachen mit Sicherheit eben solche Verletzungen wie "normale" Züge....

Nur wenn man Täglich mind. 6x diese Gleise passieren muss und die Züge in, unübertrieben, 10 minütigem Abstand fahren, man also oft dort stehen muss, die Schranken jedesmal mind. 5!!! Minuten vor der Durchfahrt eines 20 Kmh schnellen Zuges herabgelassen werden und die gröbere Umgebung gut einzusehen ist, dann sollte man die Sachlage, als Polizist, meiner Meinung nach, immer unter Berücksichtigung aller evtl. mildernden Umstände bewerten. Jedenfalls dann, wenns so knapp Rot war wie bei mir!

Nur das kann ich halt schwer beweisen. Aber egal, hilft warscheinlich alles nix.

 

Habe heut jedenfalls mit dem Bearbeiter der Bussgelder auf unsere Polizeidienststelle gesprochen. Der will den Fall bei dem Beamten ansprechen und mal sehen was der dazu sagt.

Hab Ihm jedenfalls klar gemacht, das es schwer werden wird, meinen Arbeitsplatz zu halten, wenn ich einen Monat Urlaub nehmen muss, in der Hauptgeschäftszeit.

 

Tja so schnell kanns gehen...

 

Hoffnung hege ich eigentlich nurnoch, aufgrund der Tatsache, das ich mit dem Bearbeiter heute, wie mit dem Polizisten gestern, Sachlich und ruhig sprechen konnte.

Wie sich manche Beschuldigte bei einer Beschwerde verhalten, kann ich dann auch absolut nicht nachvollziehen! Na jedenfalls waren sie gesprächsbereit und mal schaun was sich da nun noch tut.

 

Übrigens, der Vorwurf lautet Rotlicht missachtet und nicht Geschwindigkeitsüberschreitung!

 

Und, übrigens, "dagegen" hat völlig Recht, wenn er sagt:

 

"Die Frage ist nur, ob es eine Kulanzzeit gibt zwischen nicht leuchten und leuchten des Rotlichts"

Nur diese Frage sollte sich hier stellen!

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Im folgenden, kurz die Abfolge der Signalquellen bei Schliessung der Schranken: Akkustiksignal beginnt, nach ein paar Sekunden blinkt Rot, wieder nach ein paar Sekunden->Dauerrot und Schranken werden geschlossen.

Hallo,

 

ich kenne keinen Bahnübergang, wo es erst ein rotes Blinklicht gibt und dann ein rotes Dauerlicht.

Entweder gibt es ein Blinklicht (im Andreaskreuz in den neuen Bundesländern oder über dem Andreaskreuz in den alten Bundesländern). Dies ist die alte Technik und soll in ein paar Jahren umgerüstet werden.

Oder es gibt dort einen zweifeldrigen Signalgeber mit Gelb- und Rotlicht als Dauerlicht. Das ist die neue Technik und wird bei allen Anlagen in den nächsten Jahren eingebaut.

Das Blinklicht hat blaut StVO die Bedeutung eines Warnsignals an den Verkehrsteilnehmer. Beispiel: Abgeschaltete Ampelkreuzung blinkt in der untergeordneten Straße gelb, blinkender Linksabbiegepfeil an Kreuzungen.

 

MfG

Seatfahrer

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Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Nu müssen se durch! Ich fahre auch in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit! Sollen sie doch hupen! :) Und in :licht: fahre ich so wie angezeigt! was ist daran falsch? ;)

 

Man Tuvok, ech du peilst es ja auch nicht! Das bezog sich natürlich auf die Schrittgeschwindigkeit ab der ersten Bake. Klar fahr ich Schritt in ner Spielstrasse un 34 in ner 30er Zone. Aber noch lange nicht Schrittgeschwindigkeit an nem beschrankten Bahnübergang und erst Recht nicht ab der ersten Bake. Solche Äusserungen lassen mich über dein Alter grübeln!

Man man man, da muss man sich schon wundern, wie einige hier die Beiträge lesen....

 

Lol das macht nichtmal die Polizei, auch die Polizei fährt mit 40 über unsere beschrankten Übergänge...

Ich denke deine Fahrschule machst nochmal oder liest die Beiträge besser. Dein Fahrlehrer meinte sicher UNBESCHRANKTE BÜ und dann, Schritt ab der LETZTEN Bake!!!

Und mein BÜ war ja wohl 4fach beschrankt..... beschrankt....lol....beschränktes Wort!

 

Im folgenden, kurz die Abfolge der Signalquellen bei Schliessung der Schranken: Akkustiksignal beginnt, nach ein paar Sekunden blinkt Rot, wieder nach ein paar Sekunden->Dauerrot und Schranken werden geschlossen.

Hallo,

 

ich kenne keinen Bahnübergang, wo es erst ein rotes Blinklicht gibt und dann ein rotes Dauerlicht.

Entweder gibt es ein Blinklicht (im Andreaskreuz in den neuen Bundesländern oder über dem Andreaskreuz in den alten Bundesländern). Dies ist die alte Technik und soll in ein paar Jahren umgerüstet werden.

 

 

Recht hast du! Habe mich heut nochmal vergewissert. Rot blinkt bis sich die Schranken wieder öffnen. Das wird nicht zum Dauerrot!

Gut beobachtet....

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Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Ich fahre seit etwa drei Wochen jeden Tag über einen Bahnübergang und tue eben dieses -mit maessiger Geschwindigkeit rueberfahren. Bisher hat sich da noch keiner beschwert. Es geht also.

Mache ich grundsätzlich ja auch nur nicht ab der ersten Barke(gemeint ist wohl aber die letzte 80 Meter vor dem Übergang).

 

Gleich mal ausprobieren. Mal sehen was die hinter einem fahrenden davon halten.

Nu müssen se durch! Ich fahre auch in Spielstraßen nur Schrittgeschwindigkeit! Sollen sie doch hupen! :licht:

In Spielstraßen hast du garnicht zu fahren. :)

 

Im vbB und Fußgängerzonen (ja ich darf da fahren) kann man die Leute damit zur Weißglut bringen. ;)

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@Bluey: Hast du auch mein Posting von 17:03 gelesen? Du kannst also in Nullzeit anhalten?

Nein. Natürlich nicht. Und wird sicherlich auch niemandem ein Rotlichtverstoß an einem Bahnübergang vorgeworfen, wenn er erkennbar nicht mehr anhalten konnte, obwohl er sich mit der geforderten Umsicht genähert hat. Das aber war hier ja wohl offenkundig nicht der Fall.

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@ Bluey

 

 

Immernoch haben Sie den Hintergrund meiner ürsprünglichen Beschreibung nicht verstanden. Ich beschleunigte im Bereich vor dem Übergang und bremste vor dem Übergang wieder ab. Soweit haben Sie es auch richtig verstanden. Als ich jedoch ca 50 Meter vor dem BÜ war hatte ich noch 60 km/h stehen und rollte aus bis zum Übergang. Hatte am Übergang aber auch keine 30 drauf. 45 waren es schon. Klar glaubt man mir jetzt keine 45 wenn ich vorher von 70 und 60 sprach, aber der BÜ is nunmal so holprig das ich mir da einiges kaputtmache wenn ich dort rüberdüsen würde.

Bis dahin war von Rot nichts zu sehen. 30 fahren gibts da nicht. Wie gesagt innerorts riesige 4fach beschrankte Bahnanlage. Alle, ich wiederhole alle fahren 50 dort. Die Polizei selbst auch. Jedenfalls gibt die StVO nunmal keine feste Höchtgeschwindigkeit an. Also umsichtig...Heisst doch irgendwie im normalen Strassenverkehr in einer Grossstadt an einer grossen Schrankanlage, mitfahren wie alle anderen auch

 

Ich rollte dann, nachdem die Beamten schon durch meine erhöhte Geschwindigkeit auf mich aufmerksam worden waren auf den Übergang zu und knapp 5m davor schaltet die Anlage auf Rot. Das sah ich nur noch im Augenwinkel.

 

D.h. man müsste die Geschwindikeitsübertretung und den Rotlichtverstoss eigentlich voneinander trennen...wie gesagt so schell bin ich da wirklich nicht rangefahren, wenn man die normalen Umstände an diesem Übergang in Betracht bezieht?!?

 

Die Akkustiksignalanlage beginnt übrigens Zeitgleich mit dem Rotlichtsignal! Warscheinlich ist dieses Signal eher für die MAssen an Fussgängern und Radfahrern gedacht, die auf Rote Leuchtzeichen nicht so schnell achten können und dort ständig über die Gleise huschen!

Ich habe mich nun am Bahnübergang nicht anders verhalten als sonst. Nur die Beschleunigung 200 m davor bis 50 m davor sind halt irgendwie

ne andere Sache.

 

Man kann sich das als aussenstehender kaum vorstellen wie stressig die langen Standzeiten u.U. sein können wenn man beruflich, terminlich unterwegs ist und ungelogen mind. 5x am Tag einen solchen Bahnübergang passieren muss.

Wenn man dann davon ausgeht das meine Story so stimmt wie ich sie erzähle, das ich vor dem BÜ kurz beschleunigte um das Risiko zu senken das man dort warten muss, ist ein Monat FV schon heftig...! 4 Punkte und 150€ das bezahl ich gern.

Punkte hab ich nicht, fahr zwar erst seit 6 Jahren, aber ich hab keine.

 

Aber wenn es um ein Fahrverbot geht, bei jemanden der heutzutage einen Job hat, sollten etwas mehr Fakten und mildernde Umstände zur Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt werden.

Oftmals wird vom Gericht eine nichtvorhandene Gelbphase mit 3 Sekunden Toleranz aufgewogen. d.h. in meinem Fall wär das ein leichter Rotlichtverstoß und die Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich davor! Nicht aber unbedingt ein FV!

 

Der Beamte zeigte mir übrigens, das man ohne PKW gleich 250 € berappen darf. Nurmal so nebenbei! lol find ich schon krass

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Guest Simineon
Aber wenn es um ein Fahrverbot geht, bei jemanden der heutzutage einen Job hat, sollten etwas mehr Fakten und mildernde Umstände zur Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt werden.

 

naja ... Dein gesamtes Verhalten zeigt mir doch wes Geistes Kind Du bist:

 

Es gibt wenige, die drei gelbe Karten bzw. Verwarnungen kassiert haben und immer noch schreiben dürfen.

Trotzdem suchst Du immer noch die Schuldigen auf der "anderen" Seite.

 

Du sagst, dass Du auf einen beschrankten Bahnübergang innerorts mit ca. 70 km/h zugefahren bist und vor dem Bahnübergang auf ca. 50 km/h abgebremst hast. Ebenso entnehme ich Deinem Posting, dass dort regelmässig starker Fussgängerverkehr ist und Nahverkehrszüge fahren.

Ausserdem sagst Du, dass Du beruflich auf Deinen Führerschein angewiesen bist.

 

Meine Schlussfolgerung: Ich persönlich finde es absolut korrekt, dass die Polizei an dieser Ampel überwacht und ebenso finde ich es absolut korrekt, dass Du Fahrverbot kassierst. Meiner Meinung nach sollte zusätzlich die überhöhte Geschwindigkeit in Anrechnung gebracht werden und von mir kriegst Du noch ein ;) für die Gefährdung der Fussgänger.

 

Nimm die 4 Wochen Auszeit, die Du Dir selber zuzuschreiben hast, und denke nach.

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Guest roaduser

Hi Jones,

 

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

Als ich jedoch ca 50 Meter vor dem BÜ war hatte ich noch 60 km/h stehen und rollte aus bis zum Übergang.

 

Diesen Unsinn (60Km/h und 50 m vor dem Übergang) solltest Du dem Verkehrsrichter auch mal erzählen (s mein 1. Zitat), er hat dann ganz leichtes Spiel. Aber ich hoffe, dass Dein Anwalt etwas mehr Grips im Kopf hat, er wird Dir schon sagen, was das für ein Unsinn ist und Dir raten, dass eben nicht von Dir zu geben.

 

Im übrigen wird bei mehreren Verstößen, der höherwertigere Verstoß geahndet, z.B.

 

Geschwindigkeitsverstoß = 35 €

Rotlichtverstoß Bahnübergang = 150 € + 3 Punkte + 1 Monat ÖPNV

 

dann ist automatisch der Verstoß "Rotlicht am Bahnübergang" zu ahnden. Steht nunmal so in der StVO, hat also nix damit zu tun, dass die Polizisten sich da was aussuchen. Der Gesetzgeber will das so, nicht die Polizei!!!!!!

 

Ich kann ja verstehen, dass Du Dich aufregst über den Mist, den Du selbst zu verantworten hast, aber such doch bitte nicht die Schuld bei allen anderen.

 

Gruß

 

roaduser

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Verstehe ich hier etwas falsch? Wieso hacken hier alle darauf herum dass er zu schnell gefahren ist? Das hat er doch schon lange zugegeben und es ist ihm auch klar. Hier geht es doch nur um die Tatsache, dass es an Bahnübergängen keine Toleranzzeit nach dem Aufleuchten der roten Warnlampe gibt.

Der Vorwurf dass er innerorts 70 fährt ist begründet.

Dass er mit 45km/h deutlich zu schnell über den Bahnübergang gefahren ist wäre ihm auch noch vorzuwerfen. (Dabei mal abgesehen davon dass >90% der Leute an einem beschrankten Bahnübergang innerorts einfach mit 50kmh weiterfahren. Aber ok, in verkehrsberuhigten Bereichen fahren auch die meisten 30, trotzdem bedeutet das noch lange nicht dass es ok/erlaubt ist.)

 

Aber ein Monat Fahrverbot weil er über den Bahnübergang gefahren ist als es erst <1 Sekunde rot war?

Mal ernsthaft. Wer fährt wirklich mit <30km/h über einen beschrankten Bahnübergang? Das habe ich selbst in der Fahrschule nicht gemacht.

Und selbst mit 20km/h würde ich bei jedem Bahnübergang Gefahr laufen ein Fahrverbot zu bekommen. Ich sehe 1 Meter vor dem Rotlicht aus dem Augenwinkel dass dieses aufleuchtet und allein in meiner Reaktionszeit bin ich schon die 5 Meter bis auf die Schienen gefahren.

 

Dagegen hatte doch eigentlich schon alles gesagt:

Egal wie langsam ich fahre, der Anhalteweg ist nie Null. Deswegen muss es einfach eine Toleranz geben.

 

Und wenn die Polizisten der Meinung sind er wäre zu schnell über den Bahnübergang gefahren dann sollen sie ihm das auch bitte vorwerfen. Und nicht den Rotlichtverstoß.

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Guest roaduser

Hi Ben,

 

Und wenn die Polizisten der Meinung sind er wäre zu schnell über den Bahnübergang gefahren dann sollen sie ihm das auch bitte vorwerfen. Und nicht den Rotlichtverstoß.

Er ist zu schnell und bei Rot drübergefahren

 

Deshalb auch für Dich ein Auszug aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) § 3 Absatz 5:

 

Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden, höchstens jedoch auf 475 Euro.

 

Dasselbe gilt natürlich auch für Verwarnungen (BKatV § 2 Absatz 6)

 

Werden durch dieselbe Handlung mehrere geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen, für die eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld, und zwar das höchste der in Betracht kommenden, erhoben.

 

Bei den genannten Verstößen wird natürlich zugunsten des Betroffenen (Jones) von Tateinheit und nicht Tatmehrheit ausgegangen, sonst könnten die Beträge (Geschwindigkeitsverstoß und Rotlicht) addiert werden.

 

Und btw, wenn >90% der Leute irgendwas falsch machen, heißt es nicht, dass es dadurch richtiger wird. Die Leute können froh sein, dass die Polizei personell gar nicht in der Lage ist, wesentlich mehr Kontrollen durchzuführen.

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Und wenn die Polizisten der Meinung sind er wäre zu schnell über den Bahnübergang gefahren dann sollen sie ihm das auch bitte vorwerfen. Und nicht den Rotlichtverstoß.

Tolle Argumentation. :D

 

Sollte ich mal bei Rot über eine Ampel fahren, sage ich leutselig zu den :licht: . Nein, zwar war die Ampel Rot als ich drüber gefahren bin, aber nur weil ich zuschnell war konnte ich nicht anhalten. Deshalb war es kein Rotlichtverstoß. ;)

 

Glaube nicht das die :) jemanden herausziehen wenn das Licht aufleuchtet und nicht mehr angehalten werden kann. Soviel Augenmaß haben die schon. Da dürfte mal jemand gedacht haben, bevor die Schranken unten sind, ist Rot = Grün.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon

Ab und an schildert ein Threadersteller nur eine subjektive Version der Geschehnisse. Insofern sind neben den Worten auch die geschilderten Umgebungsbedingungen interessant.

 

Ein beschrankter Bahnübergang, über den Fussgänger; Radfahrer und Autofahrer gehen/ fahren

Ein Bahnhof in unmittelbarer Nähe

Die Notwendigkeit hier ne Überwachung und ne Zivilstreife zu positionieren

 

Ein VT, der innerorts eine Geschwindigkeit von 55 km/h noch als "erlaubt" bezeichnet

Ein VT, der zugibt, vor dem Bahnübergang noch auf ca. 70 km/h beschleunigt zu haben (anstatt abzubremsen und mit gemässigter Geschwindigkeit heranzufahren)

 

Überwachungspersonal, die es als notwendig erachten, diesen bestimmten VT verfolgen zu lassen.

 

Abgesehen davon ist auch an diesem speziellen Bahnübergang eine Ankündigungsphase in Form von Glockentönen dem Blinklicht vorgeschaltet, demzufolge gibt es hier ja die geforderte "Gelbphase" aka Ankündigungsphase.

 

Auf Grund der erhöhten Gefährlichkeit im direkten Kontakt zwischen Bahn- und Strassenverkehr sehe ich hier schon eine Notwendigkeit Übertretungen schärfer zu ahnden, als im reinen Strassenverkehr.

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Guest roaduser
Glaube nicht das die jemanden herausziehen wenn das Licht aufleuchtet und nicht mehr angehalten werden kann. Soviel Augenmaß haben die schon. Da dürfte mal jemand gedacht haben, bevor die Schranken unten sind, ist Rot = Grün.

 

So sehe ich das auch.

 

Der Versuch alles zu seinen Gunsten auszulegen ist zwar natürlich, aber ab einem gewissen Punkt sollte man einsehen, wenn man was falsch gemacht hat. Und wenn man sich dann an ein neutrales Forum wendet, erhält man ja doch i.d.R eine neutrale Auskunft, da sollte man nicht überrascht sein, wenn man nicht das zu lesen bekommt, was man eigentlich lesen will.

 

Sonst wird einem eines Tages der Verkehrsrichter sagen, was man nicht hören will.........

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Und wenn die Polizisten der Meinung sind er wäre zu schnell über den Bahnübergang gefahren dann sollen sie ihm das auch bitte vorwerfen. Und nicht den Rotlichtverstoß.

Tolle Argumentation. :cop01:

 

Sollte ich mal bei Rot über eine Ampel fahren, sage ich leutselig zu den :) . Nein, zwar war die Ampel Rot als ich drüber gefahren bin, aber nur weil ich zuschnell war konnte ich nicht anhalten. Deshalb war es kein Rotlichtverstoß. :licht:

 

Trotz der zu hohen Geschwindigkeit bekommst du bei <1 Sekunde rot kein Fahrverbot. Ausserdem zeigt die Ampel erst ein paar Sekunden gelb. Nur weil du zu schnell gefahren bist ist nicht automatisch die Toleranz geringer. Das ist der Unterschied.

 

Glaube nicht das die :D jemanden herausziehen wenn das Licht aufleuchtet und nicht mehr angehalten werden kann. Soviel Augenmaß haben die schon.

 

Richtig. Das hoffe ich auch. Es gibt anscheinend (?) offiziell keine Toleranz, aber vermutlich wird jemand der in den Augen der Polizisten mit angemessener Geschwindigkeit noch am Rotlicht vorbeifährt nicht angehalten werden.

 

Aber wenn das Rotlicht 5 Meter vor ihm aufleuchtet, dann hätte er auch bei 30 kmh nicht mehr bremsen können. Damit wäre die Geschwindigkeit für den Rotlichtverstoß absolut irrelevant. Hier kommt einfach das Gefühl auf dass den Polizisten der Rotlichtverstoß, den sie normalerweise überhaupt nicht geahndet hätten, ihm nur deshalb vorwerfen, weil ihnen die überhöhte Geschwindigkeit nicht gepasst hat. Obwohl die Geschwindigkeit nichts mit dem Rotlichtverstoß zu tun hat.

 

Und wenn beide nichts miteinander zu tun haben sollten sie auch einzeln bewertet werden.

 

Jemand fährt nach 0.5s Rotlicht mit 30kmh über den Bahnübergang => er wird nicht bestraft (weil er nach "Augenmaß" der Polizisten nicht mehr anhalten konnte)

Jemand fährt nach 0.5s Rotlicht mit 50kmh über den Bahnübergang => er bekommt ein Fahrverbot für den Rotlichtverstoß weil er zu schnell war? Da stimmt doch was nicht. Er sollte eine Strafe bekommen für die zu hohe Geschwindigkeit. Und für die 0.5s Rotlicht die gleiche Strafe wie jemand der 30kmh gefahren ist.

Und entweder gibt es eben eine Toleranz bei Rot an Bahnübergängen, dann sollte sie für alle gelten. Oder es gibt keine, dann gilt das auch für alle (wäre aber absolut Praxisfremd weil niemand Anhalteweg 0 hat)

 

 

Wird jetzt klar worauf ich hinauswill?

Natürlich kann es sein (sogar nicht grade unwahrscheinlich ;) ) dass Jones hier einiges etwas beschönigt hat, aber für denn Fall dass alles so stimmt wie er es dargestellt hat fände ich die Strafe schon sehr übertrieben.

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Guest roaduser
Ausserdem zeigt die Ampel erst ein paar Sekunden gelb.

 

Es soll Ampeln an Bahnübergängen geben, die haben nunmal nur das Rotlicht und eben kein Gelblicht, dass noch sekundenlang blinkt.

Und bei Jones war das der Fall (s. Eröffnungsbeitrag von Jones)

 

Und für den Fall, dass Jones sogar noch untertrieben hat (sprich reichlich beschönigt hat) kann er von Glück reden, dass keine Radar- oder Lasermessung mit gleichzeitigem Überwachen der Ampel stattgefunden hat, sonst ;)

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