Siegfried Zynzek 0 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Hallo, welche Regeln gelten eigentlich, wenn ich mit einem Handwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin? Viele GrüßeSiegfried Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 welche Regeln gelten eigentlich, wenn ich mit einem Handwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin? Du bist Fussgänger und hast Dich wie jeder andere Fussgänger auch zu verhalten. Bürgersteig ; Fussgängerampeln ; etc. egal ob das ein Kinderwagen ; Zwillingskinderwagen ; Handwagen oder Schubkarren ist. Quote Link to post Share on other sites
Bad Karma 3 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Handwagens unter 60 Km/h liegt, ist die Benutzung von Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) verboten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Als ich noch die Fahrerlaubnis gemacht habe, da gab es iirc noch sowas wie Handwagen auf der Straße. Ich bin mir da nicht 100%ig sicher, aber ziemlich. Und da gingen halt Leute mit größeren Handwagen auf der Straße und für die galten bestimmte Regeln. Ganz so einfach ist es dann vielleicht doch nicht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Handwagen sind zwar Fahrzeuge, es gelten aber die Regeln überden Fußgängerverkehr (vgl. § 25 Abs. 2 StVO, VwV zu § 23 StVO, Rdnr. 2: „Fußgänger, die Handfahrzeuge mitführen, sind kei-ne Fahrzeugführer; vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenver-kehrsrecht, 17. Auflage 2002, § 2 StVO, Rdnr. 3).Quelle Besondere Vorschriften für den Fuhrwerksverkehr (2) Hochbeladene Handwagen und Handkarren dürfen nicht geschoben, sondern müssen gezogen werden. Es ist verboten, abschüssige Wegstrecken auf solchen Fahrzeugen sitzend herabzufahren.Quelle MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Hatten die nicht mal bzgl. Vorfahrt eine Gleichberechtigung mit dem motorisierten Verkehr? Mir ist da so. Wurde das in den letzten Jahren mal geändert, der "Neuzeit" angepaßt? Quote Link to post Share on other sites
Janus 5 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Man muss mit Handwagen halt auf der Fahrbahn gehen, wenn sie zu sperrig für den Gehweg sind (d. h. wenn man dadurch andere Fußgänger behindern würde). So sagt §25 (2) StVO:Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.~ Janus Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Ich denke nicht daß die meisten wissen, was ich meine. In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren. Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt.Das war wohl damals so. An die netten Bilder kann ich mich auch noch erinnern. Das sind ja noch Relikte aus der Steinzeit des Verkehrs MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 23, 2007 Report Share Posted March 23, 2007 In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren.Den berühmten Mann mit dem Handwagen gab es auch noch 1990 in den Prüfungsunterlagen. Wie war das noch? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted March 24, 2007 Report Share Posted March 24, 2007 welche Regeln gelten eigentlich, wenn ich mit einem Handwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin?"Regeln setzen ein, wo die Intelligenz aufhört" .An den Mann mit dem Handwagen in den Fragenbögen kann ich mich auch noch erinnern. Entweder gab es eine besondere Regel oder er war zur Verwirrung da . Egal, in der heutigen Praxis irrelevant. Außer am Vatertag... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 24, 2007 Report Share Posted March 24, 2007 Egal welche Regeln für Handwagen gelten: Ich würde nicht mehr versuchen, sie durchzusetzen. Quote Link to post Share on other sites
Siegfried Zynzek 0 Posted March 24, 2007 Author Report Share Posted March 24, 2007 An den Mann mit dem Handwagen in den Fragenbögen kann ich mich auch noch erinnern. Entweder gab es eine besondere Regel oder er war zur Verwirrung da . Egal, in der heutigen Praxis irrelevant. Außer am Vatertag... Hallo, ganz so egal ist es nicht. Zur Zeit bin ich ja gezwungenerweise zu Fuß unterwegs.Gestern war ich beim Baumarkt, und holte einige sperrige Sachen. Natürlich mit einem Handwagen. Da ich keine Lust hatte, jedesmal den Bürgersteig rauf- und runter zu gehen (an einigen Stellen gibt es keine Absenkung zur Fahrbahn) bin ich natürlich selbstbewußt auf der Straße gegangen. Mein gutes Recht, wie ich finde! Doch prompt wurde ich von einigen Verkehrsteilnehmern angehupt, und mir wurde mit Handzeichen angedeutet, daß ich auf der Straße nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen habe (die Straßen waren innerorts, teilweise Tempo-30-Zone). Viele GrüßeSiegfried Quote Link to post Share on other sites
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