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Guest Simineon
welche Regeln gelten eigentlich, wenn ich mit einem Handwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin?

 

Du bist Fussgänger und hast Dich wie jeder andere Fussgänger auch zu verhalten.

 

Bürgersteig ; Fussgängerampeln ; etc.

 

egal ob das ein Kinderwagen ; Zwillingskinderwagen ; Handwagen oder Schubkarren ist.

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Guest Pferdestehler

Als ich noch die Fahrerlaubnis gemacht habe, da gab es iirc noch sowas wie Handwagen auf der Straße. Ich bin mir da nicht 100%ig sicher, aber ziemlich. Und da gingen halt Leute mit größeren Handwagen auf der Straße und für die galten bestimmte Regeln. Ganz so einfach ist es dann vielleicht doch nicht?

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Handwagen sind zwar Fahrzeuge, es gelten aber die Regeln über

den Fußgängerverkehr (vgl. § 25 Abs. 2 StVO, VwV zu § 23

StVO, Rdnr. 2: „Fußgänger, die Handfahrzeuge mitführen, sind kei-

ne Fahrzeugführer; vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenver-

kehrsrecht, 17. Auflage 2002, § 2 StVO, Rdnr. 3).

Quelle

 

Besondere Vorschriften für den Fuhrwerksverkehr

 

(2) Hochbeladene Handwagen und Handkarren dürfen nicht geschoben, sondern müssen gezogen werden. Es ist verboten, abschüssige Wegstrecken auf solchen Fahrzeugen sitzend herabzufahren.

Quelle :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Hatten die nicht mal bzgl. Vorfahrt eine Gleichberechtigung mit dem motorisierten Verkehr? Mir ist da so. Wurde das in den letzten Jahren mal geändert, der "Neuzeit" angepaßt?

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Man muss mit Handwagen halt auf der Fahrbahn gehen, wenn sie zu sperrig für den Gehweg sind (d. h. wenn man dadurch andere Fußgänger behindern würde). So sagt §25 (2) StVO:

Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

~ Janus

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Guest Pferdestehler

Ich denke nicht daß die meisten wissen, was ich meine. In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren. Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt.

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Und ich meine damals hatte man mit Handwagen auf der Straße Vorfahrt, weil man dann als Fahrzeug galt.

Das war wohl damals so. An die netten Bilder kann ich mich auch noch erinnern. Das sind ja noch Relikte aus der Steinzeit des Verkehrs :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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In meinen Fahrschulprüfungsbögen von 1984 waren so Stolperfallen mit genau diesen Handwagen eingebaut. Das waren so die Fragen, die nicht 0815 zu beantworten waren.

Den berühmten Mann mit dem Handwagen gab es auch noch 1990 in den Prüfungsunterlagen. Wie war das noch? :kopfschuettel:

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welche Regeln gelten eigentlich, wenn ich mit einem Handwagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin?

"Regeln setzen ein, wo die Intelligenz aufhört" :think: .

An den Mann mit dem Handwagen in den Fragenbögen kann ich mich auch noch erinnern. Entweder gab es eine besondere Regel oder er war zur Verwirrung da :blush: . Egal, in der heutigen Praxis irrelevant. Außer am Vatertag... :rofl:

:rolleyes:

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An den Mann mit dem Handwagen in den Fragenbögen kann ich mich auch noch erinnern. Entweder gab es eine besondere Regel oder er war zur Verwirrung da :rolleyes: . Egal, in der heutigen Praxis irrelevant. Außer am Vatertag... :blush:

 

Hallo,

 

ganz so egal ist es nicht. Zur Zeit bin ich ja gezwungenerweise zu Fuß unterwegs.

Gestern war ich beim Baumarkt, und holte einige sperrige Sachen.

Natürlich mit einem Handwagen.

 

Da ich keine Lust hatte, jedesmal den Bürgersteig rauf- und runter zu gehen (an einigen Stellen gibt es keine Absenkung zur Fahrbahn) bin ich natürlich selbstbewußt auf der Straße gegangen.

 

Mein gutes Recht, wie ich finde!

 

Doch prompt wurde ich von einigen Verkehrsteilnehmern angehupt, und mir wurde mit Handzeichen angedeutet, daß ich auf der Straße nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen habe (die Straßen waren innerorts, teilweise Tempo-30-Zone).

 

Viele Grüße

Siegfried

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