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Rot An Bahnschranke


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Hallo,

 

wenn der Bahnübergang im Durchrutschweg (entspricht Bremsweg beim Überfahren des Halt zeigenden Signals) liegt, werden die Schranken beim Einfahren eines Zuges in den Bahnhof geschlossen. Dieser Durchrutschweg ist abhängig von der Zugmasse und den gefahrenen Geschwindigkeiten eines Zuges. Er beträgt mindestens 200 m.

Um zu verhindern, dass ein Zug ein Fahrzeug auf dem BÜ "abschießt", werden die Schranken vor Einfahrt des Zuges geschlossen.

Verkehren auf einer Bahnstrecke Züge mit höherer Geschwindigkeit, als 160 km/h, so sind keine höhengleichen BÜ mehr zuglassen.

Auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken der DB AG gibt es keine BÜ.

 

MfG

Seatfahrer

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Danke für die Antwort.

 

Ja die bauen derzeit auf bis 160 km/h die Strecken aus (Halbschranken etc.-spart auch genug Arbeitsplätze ein <_< ) und stellen auf elektronischen Betrieb um, so daß alles in Zukunft aus Leipzig gesteuert wird.

 

Ist schon komisch das man die Signale hunderte km weiter überwacht.

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Aber schön, das unsere Freunde und Helferlein, mit großem Enthusiasmus solche Verstösse verfolgen, bei denen ein Anwalt besonders große Angriffspunkte hat. Ich glaube die Damen und Herren in grün finden eine Auszeit vor Gericht manchmal gar nicht so schlecht. Sogar dafür werden Sie ja auch noch bezahlt.

1. naja, wenn man's richtig macht, hat auch ein Anwalt nicht mehr oder weniger viele Angriffspunkte als sonst auch.

2. nunja, manchmal ist es schon recht unterhaltsam bei Gericht.

3. nicht ganz. In unserer Freizeit werden wir - wie jeder andere Zeuge übrigens auch - dafür bezahlt, bei Gericht zu erscheinen und auszusagen. Geschieht dies im Dienst, gibt's auch kein Geld extra.

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@Seatfahrer

Das heißt bei Bahnübergängen nicht Durchrutschweg, sondern Sicherheitsabstand (sic!). Dieser beträgt auch keine 200m, sondern, wie von mir geschrieben, in den meisten Fällen 50m (bei Geschwindigkeiten über 80 km/h).

Näheres kannst du in der entsprechenden KoRil nachlesen.

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Zu langsam fürs Edit

 

@Gast225

Der Grund warum in deinem Beispiel so verfahren wird, wird einfach daran liegen, dass der Fahrdienstleiter dem Zug schon die Fahrstraße einstellt. Warum tut er das schon vor Ankunft des Zuges im Bahnhof? Evtl. weil unser Sicherungssystem so ausgelegt ist, dass ein Zug, der auf ein Halt zeigendes Signal zufährt und nach dem Halt weiter fährt, rd. 200m nur mit Vmax 25 fahren darf.

Wenn der Fahrdienstleiter jetzt aber die Fahrstraße schon vor Ankunft des Zuges einstellt (damit auch deine Schranke schließt) fährt der Zug auf ein Fahrt zeigendes Signal zu und kann nach dem Bahnhofshalt wieder mit Volldampf losfahren.

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