heavyguenni 11 Posted April 3, 2007 Report Share Posted April 3, 2007 In Korrelation mit den Mondphasen sogar sehr viel. So, und jetzt Ruhe aus der Ecke derer, die ihre Ankunftszeit nicht einmal auf 15 Minuten genau bestimmen können! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 3, 2007 Report Share Posted April 3, 2007 Und bis fünf Minuten zu spät sind ja laut Bahn keine Verspätung. Oder hat sich das geändert auf 15 Minuten? Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted April 3, 2007 Report Share Posted April 3, 2007 Hallo, wenn der Bahnübergang im Durchrutschweg (entspricht Bremsweg beim Überfahren des Halt zeigenden Signals) liegt, werden die Schranken beim Einfahren eines Zuges in den Bahnhof geschlossen. Dieser Durchrutschweg ist abhängig von der Zugmasse und den gefahrenen Geschwindigkeiten eines Zuges. Er beträgt mindestens 200 m.Um zu verhindern, dass ein Zug ein Fahrzeug auf dem BÜ "abschießt", werden die Schranken vor Einfahrt des Zuges geschlossen.Verkehren auf einer Bahnstrecke Züge mit höherer Geschwindigkeit, als 160 km/h, so sind keine höhengleichen BÜ mehr zuglassen.Auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken der DB AG gibt es keine BÜ. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 3, 2007 Report Share Posted April 3, 2007 Danke für die Antwort. Ja die bauen derzeit auf bis 160 km/h die Strecken aus (Halbschranken etc.-spart auch genug Arbeitsplätze ein ) und stellen auf elektronischen Betrieb um, so daß alles in Zukunft aus Leipzig gesteuert wird. Ist schon komisch das man die Signale hunderte km weiter überwacht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 3, 2007 Report Share Posted April 3, 2007 Aber schön, das unsere Freunde und Helferlein, mit großem Enthusiasmus solche Verstösse verfolgen, bei denen ein Anwalt besonders große Angriffspunkte hat. Ich glaube die Damen und Herren in grün finden eine Auszeit vor Gericht manchmal gar nicht so schlecht. Sogar dafür werden Sie ja auch noch bezahlt.1. naja, wenn man's richtig macht, hat auch ein Anwalt nicht mehr oder weniger viele Angriffspunkte als sonst auch.2. nunja, manchmal ist es schon recht unterhaltsam bei Gericht.3. nicht ganz. In unserer Freizeit werden wir - wie jeder andere Zeuge übrigens auch - dafür bezahlt, bei Gericht zu erscheinen und auszusagen. Geschieht dies im Dienst, gibt's auch kein Geld extra. Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted April 4, 2007 Report Share Posted April 4, 2007 @SeatfahrerDas heißt bei Bahnübergängen nicht Durchrutschweg, sondern Sicherheitsabstand (sic!). Dieser beträgt auch keine 200m, sondern, wie von mir geschrieben, in den meisten Fällen 50m (bei Geschwindigkeiten über 80 km/h).Näheres kannst du in der entsprechenden KoRil nachlesen. Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted April 4, 2007 Report Share Posted April 4, 2007 Zu langsam fürs Edit @Gast225Der Grund warum in deinem Beispiel so verfahren wird, wird einfach daran liegen, dass der Fahrdienstleiter dem Zug schon die Fahrstraße einstellt. Warum tut er das schon vor Ankunft des Zuges im Bahnhof? Evtl. weil unser Sicherungssystem so ausgelegt ist, dass ein Zug, der auf ein Halt zeigendes Signal zufährt und nach dem Halt weiter fährt, rd. 200m nur mit Vmax 25 fahren darf.Wenn der Fahrdienstleiter jetzt aber die Fahrstraße schon vor Ankunft des Zuges einstellt (damit auch deine Schranke schließt) fährt der Zug auf ein Fahrt zeigendes Signal zu und kann nach dem Bahnhofshalt wieder mit Volldampf losfahren. Quote Link to post Share on other sites
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