Jump to content

Rot An Bahnschranke


Recommended Posts

hallo,

 

ich bin grad bei rot und schranken oben über die schienen gefahren. vor mir war jedoch noch ein auto und dieser fahrer hat mich dann auch 4 kreuzungen später angesprochen, das es rot war und er mich anzeigen will. bin mit dem motorrad unterwegs gewesen. kann mir einer von euch sagen was mir passiert wenn mich der fahrer wirklich anzeigt? und das motorrad läuft auf meine mutter wegen der versicherung.

 

danke schonmal im vorraus...timmy

Link to post
Share on other sites

danke erstmal für eure antworten.

aber soll das heissen, das ich durch die gegend fahren kann und alle aufschreibe, die bei rot über die ampel fahren und ich scheiss die bei der polizei an? steht am ende nicht aussage gegen aussage?

Link to post
Share on other sites

Aussage gegen Aussage ist nicht. Wem der Richter mehr glauben schenkt der gewinnt bzw. man wird verurteilt oder freigesprochen.

 

Wie gsagt es kommt auf die Identifizierung an. Kann der Zeuge dich identifizieren?

Link to post
Share on other sites

wenn er vor dir war is er dann ja auch über rot gefahren.

 

das sind diese neunmal klugen die dencken die sind die nanny aller VT und zuhause erzählt er dnn wie er den jungen heute es gezeigt hat sodass er sich bestimmt in die hose geschissen hat.

 

zu 99% wird da nix kommen und wenn doch kann man sich doch eh immer ausreden.

Link to post
Share on other sites
Wie gsagt es kommt auf die Identifizierung an. Kann der Zeuge dich identifizieren?
Wenn Du mitm Mopped warst, dann sicher nicht einwandfrei, oder hast Du den Helm abgenommen? Von daher sollte`s doch eigentlich schwierig werden, dich hundertprozentig zu identifizieren, wenn Du nen gutes Alibi hast. :licht:

 

Falls Du nen Anwalt einschaltest, kann der ja vielleicht den Kläger auf Urteil #1, erster Beitrag, wegen der Regelmäßigkeit überprüfen. Vielleicht isses ja wirklich so nen Hilfssheriff.

Allerdings glaube ich auch nicht wirklich, dass der Spaß wirklich zur Anzeige kommt.

 

wenn er vor dir war is er dann ja auch über rot gefahren.

Nein nein, wenn er dahinter gefahren wäre, wärs Rot gewesen. :wacko::lol: Davor war die Warnbeleuchtung der Schranke sicher aus... wenn bei ihm auch schon Rot gewesen wäre, hätte er sich sicher nicht muckiert!

Link to post
Share on other sites

also ich hab den helm nicht abgenommen und auch nicht mit dem kerl gesprochen, der stand nur schräg hinter mir und meinte mich anpöbeln zu müssen und das es eine anzeige macht!

naja aber erstmal abwarten ob überhaupt was kommt. sollte es doch zu einer anzeige kommen, wann kann ich mit post von den grünen rechnen?

Link to post
Share on other sites

Mach Dir keine Sorgen, da kommt nix mehr.

Wie will denn der Fahrer gesehen haben, ob Du rot hattest oder nicht, wenn er doch vor Dir war :licht:

Es sei denn, auch er hatte rot und wollte nicht anhalten. Aber so blöd kann doch keiner sein, zur Polizei zu gehen und sagen "ich hatte rot und bin drüber, aber der nach mir hat auch nicht angehalten".

Link to post
Share on other sites

ne das war keiner der mir nur angst einjagen wollte, die polizei hat heute morgen bei uns angerufen und meinte zu meiner mutter (fahrzeughalterin) das auf sie eine anzeige zukommen wird, wegen missachtung des rotlichts. jetzt wird wohl in einpaar tagen der brief kommen!

was nun?

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

also ich hab den helm nicht abgenommen und auch nicht mit dem kerl gesprochen, der stand nur schräg hinter mir ...

 

Also wie die Cops das verfolgen wollen ist mir ein Rätsel.

Vor Gericht stellt man einfach 3 Leute mit gleichen Helmen und Kombinationen hin und läßt den Anzeigenden den richtigen Rauspicken.

 

Oder man stellt Sohnemann zusammen mit Papa und Mutter ohne Kombination/Helm hin.

Vielleicht hat auch gerade Dein Freund die Maschine gefahren -> gleiche Statur -> gleicher Kombi und Helm ....

 

Aber trotz allem, laßt Euch nicht auf Spiele ein, sondern geht unmittelbar zum Anwalt.

Natürlich nur, wenn Du Dir sicher sein kannst, dass Dich der Typ nicht identifizieren kann ....

Nachher war das gar ein :licht: ?

Link to post
Share on other sites

Problem wird hier nicht der Rotlichtverstoß sein, sondern wenn man keinen bestrafen kann das ein Fahrtenbuch verhängt werden kann.

 

Auf das Erkennen kommt es hier noch nicht an, sondern der Halter hat sich hier nach dr kurzen Zeit noch zu erinnern wen er das Kraftfahrzeug überlassen hat.

Link to post
Share on other sites
Problem wird hier nicht der Rotlichtverstoß sein, sondern wenn man keinen bestrafen kann das ein Fahrtenbuch verhängt werden kann.

 

Falls das Motorrad nur an Wochenenden genutzt wird, als Hobby sozusagen, wäre das ja eigentlich nicht soo ein Aufwand. Anders siehts aus, wenns als Alltagsfahrzeug genutzt wird.

Link to post
Share on other sites

Hm, Fahrtenbuch .... stimmt kann passieren.

 

Aber wie sieht das mit dem i.A. fehlenden Gelb-Licht an einer Eisenbahnkreuzung aus.

Da müßte doch eine Art 'Toleranz' abgezogen werden.

Das akustische Signal könnte man auf dem Krad ja überhören.

Und für den qualifizierten Rotlichtverstoß muß man doch irgendwie die Zeit messen.

Insbesondere da der TE ja von 'Schranke war (noch) oben' sprach.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
Tja, wenn man in den eintreffenden AB schreibt "Schranke war ja noch oben" , kann man sicher auch gleich den Namen des Fahrers dazuschreiben. :licht:

Das meinte ich doch gar nicht. :wacko:

Ich bin schon einen Schritt weiter, wenn Sohnemann nämlich ins Visier

der Behörden kommt (z.B. weil Mutter und Vater keine Krad-Führerschein haben)

und die Behörde meint Ihn anhand der Beschreibung des Zeugens eindeutig indentifzieren

zu können ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

@anrera Keine Panik. Ich hoffe mal nicht ,daß jemand so blöd wäre, das wirklich zu schreiben.

Nur so am Rande: Auf'm Mopped höre ich eigentlich eher was, als im Auto ( da mache ich allerdings am Bahnübergang meistens ne Scheibe auf, um evtl. was bimmeln/hupen zu hören.

Gruß - frosch

Link to post
Share on other sites

also, an dem bahnübergang gibt es kein bimmeln oder eine sirene, sondern nur das rotlicht, das erst blinkt (wie oft weiss ich nicht) und dann das rotlicht dauer an. und ja meine eltern haben beide keinen schein fürs mopped.

sollte es auf ein fahrtenbuch hinauslaufen, so wird dieses doch wieder ungültig sobald ich das mopped abmelde oder ummelde oder?

 

was ist eigentlich mit dem überholen? ich hab ja den vor mir fahrenden pkw noch überholt als dieser anfang wegen des blinklichts zu bremsen. fällt das ganz weg? ist das überholen an bahnschienen nicht verboten?

Link to post
Share on other sites

ach so... du hast ihn also überholt, als er an den schienen angehalten hat... interessant.

 

also weisst du gar nicht genau, wieso er dich anzeigen wollte... wegen des überholens beim blinklicht oder wegen des rotlichts.

 

fakt ist, er hat sich angepi**t gefühlt von dem jugendlichen rowdie. :licht:

Link to post
Share on other sites
... Auf'm Mopped höre ich eigentlich eher was, als im Auto ....

Wird jetzt zwar OT aber das was gestern neben mir stand war schon im Leerlauf derart laut,

daß ich die Scheibe hochmachen mußte um micht überhaut mit meinem Beifahrer unterhalten

zu können. Und beim Anfahren des Krad's hätte man Ohrstöpsel gebraucht :licht:

 

@timmy

Hast Du in etwa 'ne Ahnung, wie lange es schon dauerhaft rot geleuchtet hat ?

Falls die :lol:'s wirklich auf Dich zukommen sollten (und nur dann - siehe oben) sollte man vielleicht

eine Geschichte parat haben, die gewisse zeitliche Spielräume läßt.

Also z.B. ob Du den Überholvorgang bereits vor dem blinkenden Rotlicht begonnen hast

und demzufolge gar nicht mehr hättest rechtzeitig anhalten können. Je nach Leistung der Maschine.

GGf. wollte Dich der Zeuge mit einem unverhoften Anhaltemanöver vielleicht provozieren :wacko:

dann bist du bloß zur Unfallvermeidung ausgewichen und dann natürlich über die Schranken gefahren

um nicht bei einer Vollbremsung unfreiwillig abzusteigen ...

Aber im Zweifelsfall wirklich besser zum Anwalt, da der den Zeugen durchaus in die Mangel nehmen kann ...

 

In Zukunft läßt Du solche Manöver wohl besser ....

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
Sofern er anzeigt und sofern man Dich identifizieren kann imho 150 € + Gebühren, 4 Punkte und 1 Monat Busse und Bahnen...

 

@timmy

 

Vielleicht erübrigt sich ja an einem der nächsten "roten Bahnübergänge" die Sache mit der Fahrerfeststellung.

Da muss dich dann nur noch eine Person deines Vertrauens identifizieren, damit auch der richtige Name auf dem Grabstein steht..., der Ordnung halber.

Um Strafen musst du dir dann aber keine Gedanken mehr machen.

Link to post
Share on other sites
also, an dem bahnübergang gibt es kein bimmeln oder eine sirene, sondern nur das rotlicht, das erst blinkt (wie oft weiss ich nicht) und dann das rotlicht dauer an.

 

Was ist das für eine Sicherungstechnik? :mecker:

Beim Bahnübergang ist entweder ein Blinklicht installiert im Andreaskreuz (neue Bundesländer) oder oberhalb des Andreaskreuzes (alte Bundesländer). Dies ist alte Technik, wird nach und nach ausgetauscht. Oder dort ist ein Signalgeber wie eine Ampel nur ohne Grünlicht installiert. Dieser zeigt erst gelbes Licht und dann Rotlicht. Daher auch Rotlichtverstoß. Nach weiteren 15 Sekunden senken sich die Schranken (falls vorhanden).

Ein Rotlicht, das erst blinkt und dann Dauerlicht zeigt, gibt es nicht. :kopfschuettel:

 

MfG

Seatfahrer

Link to post
Share on other sites
Guest Tyalis
sollte es auf ein fahrtenbuch hinauslaufen, so wird dieses doch wieder ungültig sobald ich das mopped abmelde oder ummelde oder?

 

Siehe dazu StVZO § 31a (Fahrtenbuch):

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

1.

vor deren Beginn

a)

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

b)

amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

c)

Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2.

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

(3) Der Fahrzeughalter hat

a)

der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

b)

sonst zuständigen Personen

 

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
hab heute noch vor den schranken gestanden, es piept oder bimmelt nichts. das rote licht blinkt und dann leuchtet es dauer auf...und dann schliessen die schranken.

Ein Blinklicht, das auf Dauerlicht wechselt, gibt es nicht.

Entweder blinkt das Rotlicht während der gesamten Zeit der geschlossenen Schranken oder es ist dort ein Dauerrotlicht instaliert, das für die Zeit der geschlossenen Schranken in Betrieb ist. Vor Beginn des Dauerrotlichts gibt es noch eine Phase mit Gelblicht.

Blinklicht (gelb) gibt es z.B. an Kreuzungen. Wenn die Ampel aus ist,blinkt in der untergeordneten Straße des Gelblicht oder ein blinkender Linksabbiegepfeil warnt vor dem Gegenverkehr.

 

MfG

Seatfahrer

Link to post
Share on other sites
@anrera Keine Panik. Ich hoffe mal nicht ,daß jemand so blöd wäre, das wirklich zu schreiben.

Nur so am Rande: Auf'm Mopped höre ich eigentlich eher was, als im Auto ( da mache ich allerdings am Bahnübergang meistens ne Scheibe auf, um evtl. was bimmeln/hupen zu hören.

Gruß - frosch

 

 

Mal unabhängig davon welche Meinung ich zum Sachverhalt habe, aber das was du hier beschreibst, grenzt ja schon an

grob Fahrlässiges Verhalten. Wenn der Staat wirklich will, das alle Autofahrer, welche sich einem BÜ nähern, die Scheibe runterkurbeln um ein eventuelles erklingen des Signaltones warzunehmen, stimmt hierbei etwas mit der Gesetzgebung nicht.

Gerade wenn besondere Vorsicht geboten sein soll.

 

Gerade solch ein Fall beschäftigt mich nämlich zurzeit....

 

Ein Signalton einzusetzen, damit, wie einige behaupten, eine Vorwarnung durch einen anderen Sinn als die optische Warnehmung

gegeben ist, ist ja wohl absoluter Humbug.

 

Aber schön, das unsere Freunde und Helferlein, mit großem Enthusiasmus solche Verstösse verfolgen, bei denen ein Anwalt besonders große Angriffspunkte hat. Ich glaube die Damen und Herren in grün finden eine Auszeit vor Gericht manchmal gar nicht so schlecht.

Sogar dafür werden Sie ja auch noch bezahlt.

 

pffffft

Link to post
Share on other sites
Gerade solch ein Fall beschäftigt mich nämlich zurzeit....

 

Handle Du mal Deinen Fall aus und melde Dich dann wieder.

Hier ist sich der TE klar darüber das er einen Fehler gemacht hat !

 

Mir geht es im wesentlichen um die Privatanzeige und den Erfolg einer solchen.

Und gegen eine Anzeige von privat habe ich durchaus etwas. Zumal u.U. noch eine

gewisse Provokation des Autofahrers vorliegen könnte. <_<

 

@all

Die Diskussion über die Sicherungsmaßnahmen von und an Bahnschranken diskutieren wie im

Thread von @Jones

 

GRuß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

@timmy

Irgendwie ergibt das alles nicht so viel Sinn.

 

1. Der dich Anzeigende ist die ganze Zeit vor dir gewesen?

Wenn ja, kann überhaupt nicht wissen, ob du schon bei Rot gefahren bist.

Wenn nein, wäre er auch bei Rot gefahren (es sei denn, die Schranken waren grad beim öffnen) und du könntest ihn ebenfalls anzeigen.

 

2. Wie schon von anderen Usern bemerkt gibt es in Deutschland keine Bahnübergänge mit kombiniertem Blink- /Dauerlicht. Grundsätzlich gilt, dass alte Anlagen (West wie Ost) Blinklichter haben, neue Anlagen zum besseren Verständnis ausländ. VT aber mit Dauerlicht ausgestattet werden.

 

Wenn du dir im Klaren darüber bist, wie das ganze eigentlich passiert ist, kann dir vielleicht auch jemand helfen.

Link to post
Share on other sites
Handle Du mal Deinen Fall aus und melde Dich dann wieder.

Hier ist sich der TE klar darüber das er einen Fehler gemacht hat !

 

Mir geht es im wesentlichen um die Privatanzeige und den Erfolg einer solchen.

Und gegen eine Anzeige von privat habe ich durchaus etwas. Zumal u.U. noch eine

gewisse Provokation des Autofahrers vorliegen könnte. <_<

 

@all

Die Diskussion über die Sicherungsmaßnahmen von und an Bahnschranken diskutieren wie im

Thread von @Jones

 

GRuß,

AnReRa

 

 

Oh, gut anrera.

Ich darf also, solange wie ich meinen Fall nicht geklärt habe, nicht an anderen Diskussionen in diesem Forum, teilnehmen?

Das ist mir neu, aber du wirst wohl davon ausgehen, das du damit recht hast....naja

 

Ich bin doch lediglich auf deine Fensterkurbelei eingegangen.

Mach dir doch nicht gleich ins Hemd, nur weil jemand, was die Signalgebung an BÜ angeht, eine ander Meinung hat als du....!

Link to post
Share on other sites

@heavyguenni

Ohne dem TE jetzt was nachsagen zu wollen.

Ich vermute mal, dass der Autofahrer langsam an der Bahnübergang

gefahren ist - wobei möglicherweise bereits Blinken angesagt war.

@timmy hat in dieser Situation überholt ist dann gerade noch so unter den

Schranken durchgefahren.

Nachdem die Schranken wieder offen waren ist der Autofahrer dann hinter @timmy her.

 

@heavyguenni

Ich meine mich erinnern zu können, dass es bei uns auf einem der Wirtschaftswege

auch genau so eine Halbschranke mit Ampelschaltung gibt.

Aber da werde ich bei Gelegenheit vielleicht noch mal nachsehen.

Es ist aber definitiv Dauerrot wenn die Schranken unten sind ....

 

Gruß,

AnReRa

 

@Jones

Warum solltest Du hier nicht Deine Meinung posten dürfen. Es ging mir lediglich darum, die Threads auseinander zu halten,

bzw. die diskussion bgzl. Technik in Deinem Thread zu belassen.

Hier geht es um Anzeige von Privat. Rotlichtfahrt ist unbestritten.

Und das ich eigentlich auch von einer Toleranzzeit ausgegangen war, geht aus einem meine oberen Postings hervor.

Wenn das die StVO nicht vorsieht, muß man sich eben daran halten oder gegen die StVO vorgehen. Nicht aber gegen die

:blink:'s

Und die Fensterkurbelei stammt nicht von mir ... <_<:blush:

Link to post
Share on other sites
@heavyguenni

Ohne dem TE jetzt was nachsagen zu wollen.

Ich vermute mal, dass der Autofahrer langsam an der Bahnübergang

gefahren ist - wobei möglicherweise bereits Blinken angesagt war.

@timmy hat in dieser Situation überholt ist dann gerade noch so unter den

Schranken durchgefahren.

Nachdem die Schranken wieder offen waren ist der Autofahrer dann hinter @timmy her.

Je nach Bauart der Sicherungstechnik und der gefahrenen Geschwindigkeiten auf der jeweiligen Strecken bleibt so eine Schranke von 30 sek. bis zu mehreren Minuten geschlossen. Da finde ich ein einholen etwas unrealistisch.

Link to post
Share on other sites

@heavyguenni

 

Mal eine Frage an dich.

 

Folgende Situation-Schranke über Gleise und etwa 150 Meter davor ein Bahnhof.

Warum schließen die die Schranke schon immer bevor der Zug den Bahnhof überhaupt angefahren hat (also Schranke zu=>Zug kommt und hält=>Zug fährt an und passiert Übergang=>Schranke auf).

 

Habe die Angst das die Bremsen versagen und der Zug über den Bahnübergang fährt (bei offenen Schranken)?

 

Aufgrund dessen steht man an dieser Stelle immer einige Zeit. <_<

Link to post
Share on other sites

@Gast225

 

Das haben wir hier in der Stadt auch. Allerdings ist es keine Durchgangsstraße

sondern lediglich die Zufahrt zum P+R Parkplatz und den Flußauene.

Hab mir mal den Spaß gemacht den Schaffner zu fragen.

Antwort:

Wenn die Schranken erst schließen würden, wenn der Zug anrollt reicht

die Zeit nicht mehr bis zum Schließen der Schranke.

Die einzige Möglichkeit wäre, das der Zugführer 30 sek. bevor er losfährt am Bahnsteig

ein Knöpfchen drücken muß. Nur leider wiedersteht eine solche Einrichtung

keinen Vandalismus und der Zugführer darf es natürlich auch nicht vergessen.

Die Automatik ist halt so ausgelegt, dass sie etwa 1 km vor dem Bahnsteig die Schranken

schließt. Und 200 m danach wieder öffnet ...

Das muß nämlich auch für den Güterzug funktionieren der einfach nur durch den Bahnhof rollt

ohne anzuhalten. Wie sollte das dann automatisch funktionieren ?

Theoretisch natürlich, indem der Zugführer die Schranken manuel wieder öffnet aber das

bringt pratisch nichts, weil der Zug 'eh nur wenige Minuten im Bahnhof steht.

 

Früher als da noch ein extra Schrankenwärter saß, ging das übrigends.

Allerdings mußte man dann immer auch warten, wenn der gerade austreten oder

anderweitig beschäftigt war <_< ...

 

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Folgende Situation-Schranke über Gleise und etwa 150 Meter davor ein Bahnhof.

Warum schließen die die Schranke schon immer bevor der Zug den Bahnhof überhaupt angefahren hat (also Schranke zu=>Zug kommt und hält=>Zug fährt an und passiert Übergang=>Schranke auf).

 

Aus Sicherheitsgründen soll gewährleistet werden, dass sich immer nur ein Zug gleichzeitig in einem Schienensegment aufhält. Diese Schienensegmente sind aufgrund des extrem langen Bremsweges leider auch recht lang.

Die Schrankensteuerung und auch die Signalsteuerung sind an diese Segmente gekoppelt, damit ist leider schon beim Einfahren eines Zuges in dieses Segment die Signalanlage auf grün und die Schranke unten.

 

Sei froh, dass Du den Zug schon siehst, wir haben hier eine Schranke, die ist am Segmentende und die ist dann minutenlang unten, bevor überhaupt der Zug kommt. Hier ist dann folgendes zu beobachten:

 

Signal grün, Schranke unten, ICE kommt recht schnell (der hält ja auch nicht an dem Bahnhof) oder eben

Signal grün, Schranke unten, Bummelbahn dauert ewig (weil die den Bahnhof noch anfährt)

 

noch schöner wird es, wenn die Bummelbahn den ICE vorbeilassen muss, dann geht nämlich die Schranke runter für die Bummelbahn, die muss aber auf den ICE warten, der drei Segmente vorher gerade ist und dann kommt zuerst der ICE und dann, wenn der ICE das Segment verlassen hat, dann darf erst die Bummelbahn losfahren (oder muss auf den nächsten ICE warten, wenn der erste Verspätung hatte).

 

Glücklicherweise ist die Brücke endlich im Bau

Link to post
Share on other sites
Habe die Angst das die Bremsen versagen und der Zug über den Bahnübergang fährt (bei offenen Schranken)?

So kann man das sagen.

 

Der Sicherheitsabstand zwischen Signal und Bahnübergang beträgt in der Regel 50m. Liegt der BÜ noch innerhalb dieser 50m, so wird dieser geschlossen, obwohl das Signal noch "Halt" zeigt.

 

Zweite Option wäre, dass der BÜ nicht signalgesichert, sondern lokführerüberwacht ist. Das heißt, dass sich zwischen Halt des Zuges und BÜ kein (Haupt-)Signal befindet. Der Zug schaltet den BÜ ein, der Lokführer bekommt ein (Überwachungs-)Signal, dass das Einschalten erfolgreich war und der BÜ schließt sich. Dabei ist es egal, ob ein Zug noch mal vorher hält oder nicht.

Link to post
Share on other sites

Ne die Schranke wird sogar noch vom Schrankenwärter geschlossen und geöffnet. Und eine Brücke geht da nicht zu bauen da die Saale im Weg ist. Was damit auch eine Unterführung ausschließt.

 

Der Bahnhof dürfte auch mehr als 50 Meter entfernt sein.

 

Edit:

Zum Glück muß ich da jetzt nicht mehr täglich lang. 5 Minuten Wartezeit inkl. der dann folgenden Pkw-Schlangenfahrt über 10 km reichten jedes mal, um 20 Minuten länger zu brauchen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...