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Folgender Sachverhalt:

 

- 1. Fehler: 23.4.06 ausserorts 16 km/h zu schnell (auch noch ein mir bekannter Starenkasten, das macht es doppelt ärgerlich, tut aber nix zur Sache)

- AB erhalten anfang Juni 06. Leider hat ihn meine Frau verbaselt, so dass er in Vergessenheit geraten ist und ich ihn nicht rechtzeitig erhalten habe.

- Ende Juli 06 dann verspätet das VG bezahlt

- Darauf BGB erhalten (ausgestellt am 5 Tage vor Buchungsdatum der Überweisung) über Bussgeld+25,07EUR

- 2. Fehler: nicht darauf reagiert, da sich die Zahlung ja überschnitten hat

- Mahnung erhalten über Gebühr+Auslagen+Mahngebühr Ende September

- 3. Fehler: nicht darauf reagiert, da VG bereits bezahlt

 

Nun habe ich die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung erhalten, da die Stadtkasse des Blitzers meine Heimatgemeinde mit der Pfändung beauftragt hat. Auf diesem Schreiben wird ein mir unbekanntes Kassenzeichen genannt und ein mir unbekannter Betrag gefordert. Der Vollzugsbeamte meiner Gemeinde hat mich an die Stadtkasse des Blitzers für nähere Iinformationen verwiesen.

 

Wie soll ich mich nun am besten verhalten bzw. wie komme ich am besten aus der Sache raus?

 

- ich möchte primär vermeiden, für alle Zukunft bei der Schufa stigmatisiert zu werden (oder ist das schon zu spät?), nur weil ich zu schnell gefahren bin.

- ich möchte aber auch nicht einfach eine nicht näher bezeichnete Forderung bezahlen (da könnte ja jeder kommen)

- ich sehe nicht ganz ein, 1001 zusätzliche Posten zu bezahlen für ein Vergehen im VG-Bereich + zu späte Bezahlung.

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Ich vermute mal, dass man das Ganze haette vermeiden koennen, wenn man den 2. Fehler nicht begangen haette. Nun scheint mir das Kind mit dem Bade ausgeschuettet worden zu sein, der BuGeBe ist rechtskraeftig geworden..... :blush:

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Guest Pferdestehler

Also ich kenne das so, daß egal ob es sich um 5 oder 500.00 Euro dreht, Schulden müssen bezahlt werden. Macht man das konsequent nicht, ist es wiederum egal, ob das boshaft oder nur durch Schusseligkeit geschieht, man bekommt dann sehr schnell einen Titel gegen sich verhängt.

 

Deshalb sollte man immer mit demjenigen verhandeln, dem man was schuldet, wenn man nicht zahlen kann. Ist der Titel erstmal da, gibt es zusätzliche Kosten und Ärger, Ärger, Ärger.

 

Btw. wie kommt man denn auf die Idee, mit über einem Monat Verzögerung einen AHB kommentarlos zu bezahlen? Und dann noch auf den folgenden BGB nicht zu reagieren? Das ist doch wohl herzlich dämlich, oder? :blush:

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@PS

unächst vermute ich nur, dass der Vollstreckungsbescheid mit diesem Thema zusammenhängen könnte, ich weiss es aber nicht.

 

Sollte es so sein: Es geht ja hier nicht um "nicht zahlen können", sondern darum, dass das eigentliche Verwarngeld längst bezahlt ist.

 

Btw. wie kommt man denn auf die Idee, mit über einem Monat Verzögerung einen AHB kommentarlos zu bezahlen?
Um den BGB zu vermeiden? Zumindest war das die Absicht. Was hätte ich denn machen sollen?

 

 

Und dann noch auf den folgenden BGB nicht zu reagieren? Das ist doch wohl herzlich dämlich, oder?

Das war allerdings sehr dämlich, sehe ich ja ein. Kann ich aber jetzt auch nicht mehr ändern.

 

Ist aber schon beängstigend, wie durch einfaches Nichtstun eine solche Maschinerie in Gang kommt...

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Guest Pferdestehler

Was Du hättest machen sollen? Ganz klar: ANRUF bei der Bußgeldstelle, Bitte um Versetzung in den vorherigen Stand wegen eines längeren Urlaubs. Zum Beispiel. Und wenn das nichts gebracht hätte, dann hättest Du wenigstens erfahren, was denn nun zu tun sei und dann hättest Du erfahren: ABWARTEN bis zum Bußgeldbescheid.

 

Nichts machen ist schon falsch. Dann aber sogar noch erheblich nach der Zahlungsfrist einfach das Verwarngeldangebot zu bezahlen, grenzt schon an Verar###e, so zumindest kann das ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle sehen, wenn er einen nicht ganz so sonnigen Tag hat.

 

Sieh jetzt zu, daß Du alles schnellstmöglich und ohne weiteres Mucken bezahlst. DU hast den Fehler gemacht, nun stehe auch gerade dafür. Sonst wird's nämlich schlimmer.

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Wieviel ist es denn nun? Da werden noch die ganzen Auslagen und Gerichtsvollziehergebühren und so draufgekommen sein.

Wenn du jetzt bezahlst, wird das auch nirgendwo eingetragen. Du kannst direkt beim Gerichtsvollzieher bezahlen.

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Hab grad mit der Bussgeldstelle und dem Gemeindevollzugsbeamten telefoniert.

Waren beide sehr freundlich (wie man in den Wald hineinruft... machen ja auch nur ihre Arbeit) und haben mir erklärt, um was es geht (es war tatsächlich die Geschwindigkeitsübertretung), dass ich den geforderten Betrag in voller Höhe bezahlen muss (sind nochmal 39,30 EUR, die vermeidbar gewesen wären) und dass das ganze - sofern ich jetzt zahle, keine weiteren Konsequenzen (Schufa etc.) für mich hat.

 

@PS

Hätte ich lt. Auskunft der Bussgeldstelle nur einen Tag vor Erstellung des BGB bezahlt - also gerade mal 6 Tage früher - hätten sich Zahlung und BGB überschnitten und der BGB wäre zurpückgezogen worden.

War also gar nicht sooo dämlich, nur ein paar (6) Tage zu spät.

 

Was Du hättest machen sollen? Ganz klar: ANRUF bei der Bußgeldstelle, Bitte um Versetzung in den vorherigen Stand wegen eines längeren Urlaubs. Zum Beispiel.

Beim nächsten mal... :vogelzeig:

 

Dann aber sogar noch erheblich nach der Zahlungsfrist einfach das Verwarngeldangebot zu bezahlen, grenzt schon an Verar###e, so zumindest kann das ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle sehen, wenn er einen nicht ganz so sonnigen Tag hat.

Es hat schon oft fuktioniert am Tage des Eintreffens einer Mahnung den geforderten Betrag OHNE Mahngebühr zu bezahlen. Leider verhält es sich bei BGBs anders, aber ich denke, die Lektion hab ich gelernt.

 

 

 

 

Fazit: knapp 40 Euro Lehrgeld bezahlt und mit einem blauen Auge davongekommen.

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man bekommt dann sehr schnell einen Titel gegen sich verhängt.

 

Also so schnell geht das schonmal ueberhaupt nicht.

 

Btw. wie kommt man denn auf die Idee, mit über einem Monat Verzögerung einen AHB kommentarlos zu bezahlen? Und dann noch auf den folgenden BGB nicht zu reagieren? Das ist doch wohl herzlich dämlich, oder? :vogelzeig:

 

Genau. Das ist typisch Deutschland. Alles genau zeitlich definiert. Hier wuerde es einfach mal gut tun ueber den Teich zu gucken wie das woanders behandelt wird.

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Bei einer öffentlichen Forderung kann sich die Verwaltung den Titel leider selbst schreiben, da muss niemand verklagt werden. Insofern geht das ruckzuck. Rechtskräftig --> Gerichtsvollzieher.

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Bei einer öffentlichen Forderung kann sich die Verwaltung den Titel leider selbst schreiben, da muss niemand verklagt werden. Insofern geht das ruckzuck. Rechtskräftig --> Gerichtsvollzieher.

 

Korrekt, allerdings kann dieser Titel nach erfolgter Zahlung unverzueglich geloescht werden. Was bei anderen Titeln erst drei Jahre nach Erledigung passieren kann.

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Der bloße Titel wird nirgendwo eingetragen. Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts werden nach 3 Jahren gelöscht. Da kommt man aber nicht schon rein, wenn es einen Titel (=vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichtsurteils) gibt sondern erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (in der man erklärt, dass man nichts hat und nicht zahlen kann).

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Oha,

da läuft einiges Durcheinander - mal sehen, ob wir den Knoten wieder aufkriegen :vogelzeig:

Sollte es so sein: Es geht ja hier nicht um "nicht zahlen können", sondern darum, dass das eigentliche Verwarngeld längst bezahlt ist.

Es wurde eindeutig zu spät gezahlt. die Rechtsprechung ist da eindeutig: Eine Verwarnung wird nur gültig, wenn sie vollständig und rechtzeitig gezahlt wird.

 

Was hätte ich denn machen sollen?
Anrufen wäre eine Möglichkeit gewesen.

 

@PS:

Bitte um Versetzung in den vorherigen Stand wegen eines längeren Urlaubs.
gibt es im Verwarnungsverfahren nicht. Allerdings kann man nächfragen, ob es Möglichkeiten gibt. der TE hat schon richtig erkannt: wie man in den Wald hineinruft....

 

@TE

Hätte ich lt. Auskunft der Bussgeldstelle nur einen Tag vor Erstellung des BGB bezahlt - also gerade mal 6 Tage früher - hätten sich Zahlung und BGB überschnitten und der BGB wäre zurpückgezogen worden.
Dir ist aber bewusst, dass darauf kein Anrecht beständen hätte? 7 Tage sind 7 Tage sind 7 Tage; allerdings wird hier genau so gehandelt.

 

Es hat schon oft fuktioniert am Tage des Eintreffens einer Mahnung den geforderten Betrag OHNE Mahngebühr zu bezahlen.
Im Privatrecht vielleicht (allerdings auch nur aus Kulanz)- hier ist aber öffentliches Recht gefragt.

 

@PS( auch wenn du es bereits gelöscht hast :vogelzeig: ): Der Bußgeldbescheid stellt einen vollstreckbaren Titel dar (wie so ziemlich jede öffentlich-rechtliche Zahlungsaufforderung - da wird sofort ollstreckt...

(hups ich sehe gerade: das wurde schon beantwortet.)

 

@Lars

Das ist typisch Deutschland. Alles genau zeitlich definiert.
Wo hättest du denn gerne die Grenze?

Wenn da steht "Innerhalb einer Woche" dann wird bei 14 Tagen keiner was sagen - aber vier bis fünf Wochen sind schon happig.

Ach ja: Bußgeldforderungen werden in kein Schuldnerverzeichnis eingetragen.

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Der bloße Titel wird nirgendwo eingetragen. Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts werden nach 3 Jahren gelöscht. Da kommt man aber nicht schon rein, wenn es einen Titel (=vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichtsurteils) gibt sondern erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (in der man erklärt, dass man nichts hat und nicht zahlen kann).

Daran hatte ich auch gedacht. Aber paßt ja nun überhaupt nicht zu dem Thema hier. Daher die Nachfrage.

 

Edit:

Quote eingefügt weil sich jemand dazwischen gedängelt hat. :vogelzeig:

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Guest Pferdestehler

Was soll denn der Vorwurf? Ich habe definitiv hier nichts gelöscht. Ich editierte innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit (zumeist nur einer Minute) immer mal wieder Rechtschreibfehler weg oder schleife an Formulierungen, aber ich ändere sicherlich im nachhinein nichts am Sinngehalt, nur weil ich vielleicht im Unrecht war.

 

Finde das eine ziemliche Sauerei, mir sowas hier vorwerfen zu wollen.

 

 

UND VIELLEICHT SOLLTEST DU NICHT NUR DEINE BRILLE PUTZEN!!! :vogelzeig:Klick mich für Posting

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Kannst du das bitte mal näher erklären-stehe auf dem Schlauch?

 

Hab das mit der Schufa vertauscht... https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=5#35

 

 

@Lars
Das ist typisch Deutschland. Alles genau zeitlich definiert.
Wo hättest du denn gerne die Grenze?

Wenn da steht "Innerhalb einer Woche" dann wird bei 14 Tagen keiner was sagen - aber vier bis fünf Wochen sind schon happig.

Ach ja: Bußgeldforderungen werden in kein Schuldnerverzeichnis eingetragen.

 

Meine hier keine direkte Grenze. Wird man hier zB. geblitzt kriegt man ein Ticket im Verkehrssystem. Dieses muss man dann bei der naechsten Autoregistrierung, spaetestens nach einem Jahr zahlen. Wer nicht zahlt kriegt kein Kennzeichen. Keine Frist, keine BuSgelder. Finde ich recht einfach.

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Ähm :vogelzeig: ich habe dich in keinster Weise angegriffen oder dir einen Vorwurf gemacht.

Ich habe nur versucht, auf einen weit verbreiteten Irrtum hinzuweisen. (Erwirkung eines Titels zur Zwangsvollstreckung)

Auch wenn du bereits korrigiert hattest, so stand der Fehler immer noch in einem Zitat.

Und dass im Zitat die Uhrzeit 12:18 Uhr steht, aber das von 09:18 Uhr gemeint ist, kann ich nun nicht ahnen.

 

Also beruhige dich etwas - nicht das wir weiter aneinander vorbeireden - gell. :vogelzeig:

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Meinste mich oder PS?! :vogelzeig:

PS

 

Wer nicht zahlt kriegt kein Kennzeichen. Keine Frist, keine BuSgelder. Finde ich recht einfach.
Tja, in Dubai geht das vielleicht - aber ich stelle mir gerade die Belastung der Behörden vor, wenn jeder jedes Jahr ein Kennzeichen braucht.

Oder die Leute die laut "Datenschutz" rufen - denn was geht es die Zulassungsstelle an, ob jemand ein Knöllchen nicht bezahlt hat?

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Guest Pferdestehler

Mein lieber Scholli!!!

 

Erst wirfst Du mir mit überaus süffisantem :vogelzeig: -Smilie wiederholt vor, ich hätte was gelöscht, weil Du offenbar nicht einmal fähig bist, im Thread auch nur drei Postings weiter nach oben zu scrollen, und dann entschuldigst Du Dich nichtmal für diese Frechheit und versuchst das in die harmlose Ecke zu spielen.

 

ES WAR DEIN FEHLER, MIR EINE LÖSCHAKTION VORZUWERFEN! Daß das Zitat auf 12:18 zeigt liegt ganz einfach daran, daß Lars aus Dubai postet und da gehen die Uhren nun mal 3 Stunden anders. Beim ersten Mal habe ich noch vorsichtig nachgefragt, was denn bitte gelöscht sein sollte. Selbst dann hast Du es nicht für nötig gehalten, einfach nochmal nachzuschauen, nur den blöden Spruch mit der Brille konntest Du Dir nicht verkneifen, gelle?

 

Pe##er! <- der mußte jetzt sein und wird auch nicht entschuldigt.

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Nichts machen ist schon falsch. Dann aber sogar noch erheblich nach der Zahlungsfrist einfach das Verwarngeldangebot zu bezahlen, grenzt schon an Verar###e, so zumindest kann das ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle sehen, wenn er einen nicht ganz so sonnigen Tag hat.

Völlig übertriebene Sichtweise. Wieso sollte sich der Mitarbeiter persönlich vera****t fühlen ? Ist mir ehrlich gesagt auch schon passiert, aus reiner Schussligkeit. VG vergessen zu bezahlen, Zettel flatterte mir nach drei Wochen in die Hände, Überweisung rausgeschickt, nie mehr was von gehört. Besser spät als nie. Manche netten Kommunen schicken auch eine Zahlungerinnerung und setzen eine einwöchige Nachfrist.

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Mit 9:18 und 12:18 liegt das vielleicht daran, dass Lars in einer anderen Zeitzone ist? :vogelzeig:

Ich habs jetzt verstanden (ich hatte nun wirklich nicht vorher in den Wohnsitz von Lars geschaut - erst jetzt tat ich dieses)- aber ist dennoch kein Grund für PS, sich so aufzuregen. :vogelzeig:

Ich hatte ihm auch nichts vorgeworfen - aber anscheinend will er... was auch immer.

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