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Ich will euch einen Fall erzählen, der sich vor meiner damaligen Schule zugetragen hat. Ein Mädchen mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule wurde von einem LKW überrollt und getötet. Wie es genau dazu kam, weiß ich nicht. Allerdings hatte man damals auch die geniale Idee, einen ca. 2m breiten Fußweg mit einer weißen Linie zu unterteilen in Fuß- und Radweg. Daneben eine vierspurige Hauptverkehrsstraße. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn die Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren wären. Denn dann hätte es vielleicht eine Verkehrsbehinderung gegeben, aber der Radfahrer ist im Sichtfeld der PKW und LKW.

 

Beim Abbiegeunfall hat natürlich der PKW/LKW die volle Schuld. Er ist wartepflichtig. Insbesondere empfiehlt sich ein Schulterblick an JEDER Kreuzung, nicht nur bei Radwegen, denn wie schon erwähnt dürfen Kinder bis 10 Jahre überall auf dem Gehweg ankommen. Soweit dazu. Da man tot aber nichts von seinem Recht hat, sollte man zusätzlich immer noch schauen, was die anderen um einen herum machen. Ich mache an solchen Stellen als Radfahrer immer einen kurzen Schulterblick nach links, auch wenn ich Vorfahrt habe.

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Entschuldige bitte, meine Verwendung der Begriffe "Schuld" und "Mitschuld" war jetzt nicht an der Situation bzw. an einer richterlichen Entscheidung gemessen sondern in Bezug auf das "Selbst-Schuld-Sein" am Risiko beim Radfahren auf dem Gehweg überfahren zu werden. Verstehst du?

Natürlich hat nach Straßenverkehrsordnung der Autofahrer Schuld und der Rentner würde ggf. eine Mitschuld bekommen. Ist mir beim lesen gestern leider nicht mehr aufgefallen, war schon zu spät. ;)

 

@dagegen:

 

Ja, solche Geschichten sind immer wieder erschreckend. Und ich gebe dir Recht, der Unfall wäre vermutlich nicht passiert, wäre das Kind auf der Straße gefahren. Nur trägt der Radfahrer (inwieweit das in dieser Situation in Betracht dessen, dass dort ein Kind fuhr zutrifft weiß ich nicht, aber allgemein gesehen) hier ebenfalls eine Mitschuld. Nicht im Rahmen der Straßenverkehrsordnung o.ä., jedoch hat er sich darauf verlassen, dass der LKW-Fahrer ihn schon sehen wird. Und genau da liegt die Krux die ich meine:

 

Ein Radfahrer muss sich dessen gewahr sein, dass er einer der schwächsten Verkehrsteilnehmer ist. Das er Recht hatte nützt ihm im Todesfalle überhaupt nichts. Und deshalb muss er mit den Fehlern anderer rechnen. Auch ich bspw. mache an solchen Stellen grundsätzlich auf dem Fahrrad einen Schulterblick.

Ich will nur nicht das Zitat unterschreiben, dass Radfahren auf dem Gehweg generell gefährlich ist. Ich denke, dass es sogar weniger gefährlich sein kann, wenn man um die Gefahren WEISS und mit den Fehlern anderer rechnet.

 

Gruß,

Fabian

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Ich will nur nicht das Zitat unterschreiben, dass Radfahren auf dem Gehweg generell gefährlich ist. Ich denke, dass es sogar weniger gefährlich sein kann, wenn man um die Gefahren WEISS und mit den Fehlern anderer rechnet.
Doch es ist grundsätzlich gefährlicher also auf der Fahrbahn. Du schreibst ja selber, wenn man um die Gefahren weiß, kann man sie vermeiden. Auf der Fahrbahn muß ich aber gar nichts vermeiden und bin nicht sonderlich gefährdet.

 

Die Fahrbahn wird deswegen oft als gefährlich angesehen, weil man sich da auf die Fähigkeiten anderer verlassen muß, man es selber nicht in der Hand hat. Aber nach vorne zu schauen und auf langsame Verkehrsteilnehmer zu achten ist geradezu trivial im Vergleich zu der benötigten zusatzlichen Aufmerksamkeit auf und bei Sonderwegen. Selbst "schlechten" Autofahrern fällt es nicht schwer auf Radfahrer zu achten, wenn sich diese dort bewegen, worauf sie so oder so achten. Dagegen fällt es "guten" Radfahrer schwer, sowohl nach Vorne und auch nach Hinten zu achten. Dazu bedarf es also minimal der doppelten Aufmerksamkeit. Aber Aufmerksamkeit ist nicht unbegrenzt vorhanden.

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